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> Beschilderung von E-Ladesäulen, Anforderungen und falsche Lösungen
rapit
Beitrag 20.12.2017, 10:54
Beitrag #51


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Zitat (BajK @ 20.12.2017, 10:20) *
Das Stecker-Piktogramm hingegen schließt ja leider auch Plug-in-Hybride und anderen Käse, der ein E-Kennzeichen bekommt, ein.

Die müssen zum Laden halt auch mal an die Steckdose.


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oetz2000
Beitrag 20.12.2017, 15:46
Beitrag #52


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Zitat (ukr @ 19.12.2017, 16:51) *
Und welchen Sinn macht es nun, zwischen E-Fahrzeugen mit E-Kennzeichen und anderen E-Fahrzeugen zu unterscheiden? huh.gif

Zitat (Georg_g @ 19.12.2017, 16:48) *
Wo steht denn der Verweis auf das StVG?
Im VzKat, zu den jeweiligen Zeichen.



Von der E-Kennzeichnung sind ja Hybrid-Fahrzeuge, mit einer bestimmten Menge an Kohlendioxidemission bzw. Mindestreichweite ausgeschlossen. Ich denke der grundlegende Gedanke ist, Hybridfahrzeuge mit geringster E-Antriebsleistung bzw. hohen Kohlendioxidemissionen von den Vorzügen auszuschließen. Nicht, dass sich sonst noch ein paar kluge Leute einen kleinen E-Antrieb nachrüsten, nur um in den Privilegiertenkreis zu gelangen. Einen anderen Sinn kann ich sonst nicht erkennen.
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Explosiv
Beitrag 20.12.2017, 16:08
Beitrag #53


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Zitat (rapit @ 19.12.2017, 20:36) *
Zitat (ukr @ 19.12.2017, 18:53) *
Irgendwie ist das trotzdem merkwürdig.
Wer an einer so gekennzeichneten Ladesäule:




Mit einem E-Fahrzeug ohne E-Kennzeichen parkt bzw. lädt, tut dies ordnungswidrig? think.gif

Wahrscheinlich nicht. Wegen der Parkflächenmarkierung. whistling.gif


Weil oft ein hübscher weißer Rahmen um die Parkposition gezogen ist und das Z 283 nur auf Fahrbahnen gilt? whistling.gif


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ukr
Beitrag 20.12.2017, 16:09
Beitrag #54


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Nö, weil es nur bis zur Parkflächenmarkierung gilt. whistling.gif
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hubi-mail
Beitrag 09.01.2018, 21:37
Beitrag #55


Neuling


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Hallo,

ich muss diesen Thread wieder aus der Versenkung holen, da ich offenbar für genau diese Fragestellung eine Antwort suche.
Leider fehlen hier die Bilder, sodass ich nur aus den Beschreibungen entnehme, dass es sich um meine Fragestellung handelt.

So, nun zu meiner Fragestellung:

Wie interpretiert Ihr folgende Schilderzusammenstellung?

oben: Zeichen 283 (Haltverbotszeichen)
darunter ein Zusatzzeichen: Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei - Verkehrsschild VZ 1026-60
darunter separat ein weiteres Zusatzzeichen: mit einer Parkscheibe und dem Text 4 Std. 8-18 h

(Ich hätte hier gern ein Foto hochgeladen, allerdings bietet dies dieses Forum leider nicht an. Und extra dafür einen Bildhoster einzurichten ist nicht verhältnismäßig.)

Viele Grüße
hubi-mail
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ukr
Beitrag 09.01.2018, 22:04
Beitrag #56


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Willkommen im Verkehrsportal!
Wir haben einen eigenen Thread zur Beschilderung von Ladesäulen. Vielleicht kann ein Mod das ja mal dorthin verschieben.

Du meinst also das hier:





Die Beschilderung von Ladesäulen ist ein Thema für sich und erfolgt bundesweit relativ chaotisch. Bei der vorliegenden Kombination dürfte gemeint sein, dass die Stelle nur für Elektrofahrzeuge vorgesehen ist, die zusätzlich zur angegeben Zeit die Parkscheibe auslegen müssen und dann nur maximal 4 Std. laden dürfen. In der Kombination mit Zeichen 283 ist die Parkscheibenpflicht allerdings unwirksam - leider verkennen die Behörden diesen Umstand.

Für Nicht-E-Fahrzeuge ist der Sachverhalt aber weitgehend klar, für sie gilt das Haltverbot. Das jedermann mit Parkscheibe dort parken darf, wäre zwar eine ebenso zulässige Ansicht, mit der man vor Gericht aber vermutlich schlechte Chancen hat.

Aber: Haltverbote gelten ohne entsprechende Zusatzzeichen nur auf der Fahrbahn und nicht auf Seitenstreifen. Sie gelten auch nicht auf Park- bzw. Marktplätzen, wenn die Stelle keine Fahrbahn ist und sie gelten ebenfalls nicht auf Nebenflächen, die kein Seitenstreifen i.S.d. StVO sind. Und sie gelten nur solange, bis eine Parkflächenmarkierung folgt.
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ulm
Beitrag 09.01.2018, 22:57
Beitrag #57


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Zitat (ukr @ 09.01.2018, 22:04) *
Wir haben einen eigenen Thread zur Beschilderung von Ladesäulen. Vielleicht kann ein Mod das ja mal dorthin verschieben.

Gerne erledigt!
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ukr
Beitrag 20.01.2018, 19:36
Beitrag #58


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Quatsch mit Soße:



whistling.gif
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Explosiv
Beitrag 20.01.2018, 19:40
Beitrag #59


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Eher Quatsch im Schnee... laugh2.gif

Vielleicht nur ein freundlicher Hinweis, dass hier Ladesäulen zu finden sind. Und wenn man Glück hat und davor keiner steht oder das Kabel lang genug ist, kann man sogar laden.


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ukr
Beitrag 20.01.2018, 19:42
Beitrag #60


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Als bloßer Hinweis würde ein Zeichen genügen. Das wird schon anders gemeint sein - ist in dieser Form aber wirkungslos. laugh2.gif
Wobei es m.E. wirklich das einzig sinnvolle Zeichen wäre, denn weder Zeichen 314/315 noch Zeichen 283/286 sind geeignet.
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dopero
Beitrag 21.01.2018, 09:24
Beitrag #61


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Zitat (ukr @ 20.01.2018, 19:36) *
Quatsch mit Soße:
...

Das mit Stecker und Kupplung scheint für Schilderdmacher auch schwer zu sein.
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rapit
Beitrag 21.01.2018, 21:17
Beitrag #62


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Quatsch mit Soße wäre es, wenn da ein Parkscheiben-Zz drunter hängen würde.

Was ich aber nicht verstehe, ist auf dem Schild die blaue Säule im Hintergrund think.gif

Warum sieht das Zeichen nicht so aus? unsure.gif


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hk_do
Beitrag 21.01.2018, 21:30
Beitrag #63


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Zitat (rapit @ 21.01.2018, 21:17) *
Warum sieht das Zeichen nicht so aus? unsure.gif


Weil das Berühren der freiliegenden Ladekontakte am Stecker lebensgefährlich sein könnte thread.gif

Zitat
Was ich aber nicht verstehe, ist auf dem Schild die blaue Säule im Hintergrund think.gif


achso...

Ist vermutlich eine Ladesäule für Ökostrom! whistling.gif

Im Übrigen sehe ich aber kein Problem mit solchen Schildern:
Nach StVO Anlage 3 Erläuterung zu lfd. Nr. 28 und 29 (Zeichen 358 und 363) handelt es sich eindeutig um Hinweise auf eine Ladesäule. Von ihnen geht keinerlei Regelungswirkung aus.

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ukr
Beitrag 21.01.2018, 22:58
Beitrag #64


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Zitat (hk_do @ 21.01.2018, 21:30) *
Von ihnen geht keinerlei Regelungswirkung aus.
Ebend. laugh2.gif

Die Beschilderung ist genauso sinnlos, wie das neue Ge- oder Verbot zu Zeichen 318.

Zitat
Ge- oder Verbot
Ist die Parkzeit bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen beschränkt, so ist der Nachweis durch Auslegen der Parkscheibe zu erbringen.
...gibt es überhaupt E-Autos, bei denen die Parkzeit (technisch) beschränkt ist? scared.gif
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Apfelstrudel
Beitrag 22.01.2018, 09:10
Beitrag #65


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Jap, auch die müssen zur HU. laugh2.gif


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rapit
Beitrag 22.01.2018, 09:52
Beitrag #66


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Zitat (ukr @ 21.01.2018, 22:58) *
das neue Ge- oder Verbot zu Zeichen 318.

Dafür gibt es demnächst ein neues Vz:


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durban
Beitrag 22.01.2018, 10:29
Beitrag #67


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Was haltet Ihr denn von der Hamburger Beschilderung?

Angehängte Datei  image1.jpeg ( 134KB ) Anzahl der Downloads: 14


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rapit
Beitrag 22.01.2018, 11:37
Beitrag #68


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Abgesehen davon, dass Anfangs- und Endbeschilderung fehlen? Und dass das Linksaufstellerschild (StVO-Anlagen-Textkonform) die Pfeile eines Rechtsaufstellerschildes trägt?

Bzgl. der Zz gar nicht schlecht.

Denn schließlich kennt man das auch von PKW-Parkplätzen.
Und die Kombination des Parkscheibensymbols mit Zeitangaben macht auch deutlich, dass die Parkscheibenpflicht nur tagsüber gelten soll.

Aber: man darf ohne E-Kennzeichen da nicht stehen. Und: man muss nicht laden.


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Apfelstrudel
Beitrag 22.01.2018, 11:42
Beitrag #69


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Zitat (rapit @ 22.01.2018, 11:37) *
man muss nicht laden.
Allerdings zu den "Wochenkernzeiten" auch nur 2 Stunden. - Das könnte u.U. sogar beabsichtigt sein, falls es sich um einen größeren Parkplatzstreifen handelt.


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rapit
Beitrag 22.01.2018, 11:54
Beitrag #70


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Bei den allermeisten E-Autos, die in die Stadt fahren und dann ein Ladeangebot annehmen, reichen 2 Stunden völlig aus.

Ich weiß nicht, warum alle immer mit der Ladezeit für komplett entladene Autos rechnen. Das hat man eigentlich nie, wenn man unterwegs ist.

Man weiß ja gar nicht, ob die angesteuerte Lademöglichkeit frei ist. Und weil es, wie es neulich so schön blumig geschrieben war, nicht möglich ist, mit dem Reservekanister ein bisschen Strom zu holen, hat man eben noch genug Reichweite für den Heimweg dabei. Anders kann man E-Mobile zur Zeit nicht nutzen.


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durban
Beitrag 22.01.2018, 13:09
Beitrag #71


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Das heißt, Ihr stimmt mir zu, dass man mit Dieselkarosse auch nachts da eher schlechte Karten hat (Das Pfeil-Problem mal außen vor)?


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Apfelstrudel
Beitrag 22.01.2018, 13:41
Beitrag #72


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Soweit Zusatzzeichen sich auf das Hauptzeichen beziehen. yes.gif

@ rapit:
Ich meinte, dass die Stadt explizit nicht verbieten wollte, dort ein E-Fahrzeug abzustellen, ohne zu laden. Sry, war mißverständlich formuliert.


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rapit
Beitrag 22.01.2018, 14:05
Beitrag #73


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Zitat (durban @ 22.01.2018, 13:09) *
Das heißt, Ihr stimmt mir zu, dass man mit Dieselkarosse auch nachts da eher schlechte Karten hat

yes.gif


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ukr
Beitrag 22.01.2018, 14:37
Beitrag #74


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Auch bei Zeichen 314? rolleyes.gif
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rapit
Beitrag 22.01.2018, 14:51
Beitrag #75


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Ich sehe keine garvierenden Unterschiede zwischen folgenden Kombinationen, die @durbans Diesel das Parken verwehren:



Edit meint noch, dass bei den beiden linken definitiv auch ein nichts ändern würde, weder tags noch nachts.


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Beitrag 22.01.2018, 15:44
Beitrag #76


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Und wie ist das bei der Verwendung getrennter ZZ, so wie es Hamburg bisher praktiziert hat?






...und überhaupt:


whistling.gif
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rapit
Beitrag 22.01.2018, 15:50
Beitrag #77


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Du meinst so? Nun, es wird schon einen Grund haben, warum HH umrüstet... Jetzt hat der Durbansche Diesel halt nachts keinen freien Parkplatz mehr tongue.gif

Ich finde das übrigens am gelungensten.


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Beitrag 22.01.2018, 15:53
Beitrag #78


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Ich habe bisher aus dem E-Auto-Forum herausgelesen, dass man Zeichen 314 nicht will, da dieses jedermann zum Parken einlädt.
Man will lieber Zeichen 283, weil das besser abschreckt. whistling.gif
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rapit
Beitrag 22.01.2018, 15:58
Beitrag #79


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Ja. Nur problematisch, wenn man ein 314er-Pendant-Verkehrszeichen (die Parkmarkierung) auch aufbringt...

whistling.gif

Übrigens: hübscher Netzfund mit weißem Kabel.

Schlimmes Beispiel bei einer Seite mit "Kompetenz für Fahrschulen" whistling.gif


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ukr
Beitrag 22.01.2018, 16:03
Beitrag #80


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...auch problematisch auf Plätzen und "Nebenflächen" und daher dort i.d.R. nicht zu gebrauchen.
Und wie schon gesagt: Die Sache mit der Parkscheibenpflicht geht auch in die Hose.
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rapit
Beitrag 22.01.2018, 16:13
Beitrag #81


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Du editierst, dann muss Edit auch bei mir ran:

Nebenflächen und Plätze-Problem: Jo.

Du meinst die Parkscheibenpflicht bei Haltverbotsschildern? Jo.

Wobei das manche Städte ja generell nicht so eng sehen... gell?


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ukr
Beitrag 22.01.2018, 17:39
Beitrag #82


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Ich sag mal so, das verbreitet sich mit jeder neuen Ladesäule "rasant".
Betrifft dann zwar (bei gültigem Haltverbot) alle anderen nicht, aber E-Mobilisten sind an keine Ladezeitbeschränkung gebunden.
Das ist also auch Quark.
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janr
Beitrag 22.01.2018, 17:52
Beitrag #83


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Zitat (ukr @ 22.01.2018, 15:44) *
Und wie ist das bei der Verwendung getrennter ZZ, so wie es Hamburg bisher praktiziert hat? ...
Da ist es doch egal ob sich das Zeiten ZZ auf die Parkscheinpflicht bezeiht oder das "Hauptzeichen". Es kommt inhaltlich das gleiche raus.
Oder wolltest du auf was anderes raus? think.gif


Zitat (rapit @ 22.01.2018, 15:50) *
An einer Ladesäule für ein Fahrzeug zwei Stellplätze zu markieren wo man nur während des Ladens parken darf zerstört Parkraum rolleyes.gif


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ukr
Beitrag 22.01.2018, 18:25
Beitrag #84


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Zitat (janr @ 22.01.2018, 17:52) *
Es kommt inhaltlich das gleiche raus.
Das ist halt die Frage.
In Hamburg soll 24/7 eine Beschränkung auf E-Fahrzeuge erzielt werden.
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janr
Beitrag 22.01.2018, 18:29
Beitrag #85


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Dann ist diese Art der Beschilderung von durban falsch, da sich entweder das Zeiten-ZZ auf die Fahrzeugart bezieht > außerhalb der Zeiten alle parken, oder sich das Zeichen auf das "Hauptzeichen" bezieht, dann wäre es ja mal nicht vorhanden und das Fahrzeugarten-ZZ hat keine Relevanz mehr. think.gif Oder so.


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Beitrag 22.01.2018, 18:49
Beitrag #86


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Info zur Beschilderung von der Polizei Hamburg
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janr
Beitrag 22.01.2018, 19:10
Beitrag #87


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Mmmh. *kopfkratz* Wenn man es genau nimmt, kann man bei der Variante wie es in der Info wiedergegeben ist lesen, daß das Zeiten-ZZ sich nur auf das VZ direkt darüber (Parkscheiben-ZZ) bezieht.
Das wäre mein Verständnis vom Gesetzestext, aber bei durban sind ja die Zeiten mit der Parkscheibenregelung auf einem ZZ angebracht und könnte so gesehen für sich alleine gelten. think.gif
Wobei sich ZZ immer auf ein ZZ beziehen sollten, da sie ja ohne nix bewirken. unsure.gif


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durban
Beitrag 22.01.2018, 19:41
Beitrag #88


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@janr: Hast Du vielleicht übersehen, dass sich bei der jetzt verwendeten Kombination (mein Bildbeispiel) die Zeiten und die Parkscheibenplicht auf einem ZZ befinden?


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janr
Beitrag 22.01.2018, 19:44
Beitrag #89


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Nein. Hab auch was dazu geschrieben. Hast du nicht alles gelesen? wavey.gif


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Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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durban
Beitrag 22.01.2018, 21:59
Beitrag #90


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Doch, nur ein Missverständnis. smile.gif


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Explosiv
Beitrag 23.01.2018, 07:09
Beitrag #91


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Nach dem Hamburger Beispiel dürfen alle Fahrzeuge außerhalb der angegebenen Zeit an diesem Ort parken, da das P-Schild dann nicht gilt und damit auch nicht dessen Beschränkungen. Sofern man auch ohne Z314 dort parken dürfte.
Das ist also nicht das, was die Behörde meint. Könnte lustig werden.


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durban
Beitrag 23.01.2018, 09:37
Beitrag #92


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Meinst Du jetzt das Beschilderungsbeispiel aus der Broschüre oder die Hamburger Beschilderung, wie sie tatsächlich aussieht (Bild)?


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Beitrag 23.01.2018, 16:33
Beitrag #93


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Die Broschüre.


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ukr
Beitrag 23.01.2018, 17:28
Beitrag #94


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Hat denn Hamburg schon alles umgerüstet?
Denn die Broschüre bildet m.E. (noch) die Realiät ab.
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Beitrag 23.01.2018, 18:09
Beitrag #95


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Wundert mich nicht in einer Stadt, in der angeblich die Radfahrstreifen auch ohne Blauschilder für Radler benutzungspflichtig sind.


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durban
Beitrag 23.01.2018, 18:22
Beitrag #96


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Zitat (ukr @ 23.01.2018, 18:28) *
Hat denn Hamburg schon alles umgerüstet?
Denn die Broschüre bildet m.E. (noch) die Realiät ab.


Bei mir in der Ecke ist die Beschilderung jedenfalls erneuert.


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bicionado
Beitrag 25.01.2018, 14:22
Beitrag #97


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Zitat (Explosiv @ 23.01.2018, 18:09) *
Wundert mich nicht in einer Stadt, in der angeblich die Radfahrstreifen auch ohne Blauschilder für Radler benutzungspflichtig sind.


Du meinst: Die Seitenstreifen ohne Blauschild eigentlich benutzungspflichtige Radstreifen sind?!
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Explosiv
Beitrag 27.01.2018, 09:37
Beitrag #98


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Laut Aussage hamburger Radler in einem anderen Forum werden in HH Radfahrstreifen ohne Blauschilder, aber mit Fahrradpiktogramm auf dem Radfahrstreifen, angelegt. Die Benutzungspflicht sei durch die Kennzeichnung als für den Radverkehr vorgesehner Straßenteil und das Rechtsfahrgebot hinlänglich begründet und bedürfe keiner zusätzlicher Blauschilder.


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ukr
Beitrag 10.02.2018, 17:34
Beitrag #99


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Bemerkenswert, bemerkenswert:

Knöllchen für E-Auto ohne E-Kennzeichen

Knöllchen zurückgezogen

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dazydee
Beitrag 12.02.2018, 17:13
Beitrag #100


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Schade, dass die Beschilderung in dem Artikel nicht zu sehen ist.


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