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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
![]() Meine Recherche im Internet hat ergeben, dass es durchaus viele sinnvolle Lösungen gibt - doch viele Bilder zeigen auch Schilda par excellence. Insbesondere "frei" und "nur" wird wie üblich gern verwechselt. In vielen Fällen wird zur Ladezeitbegrenzung eine Parkscheibenpflicht zusammen mit Zeichen 283 bzw. 286 angeordnet - auch auf Seitenstreifen ohne passende Zusatzzeichen, oder auf Flächen, die keine Fahrbahn sind. Mit Blick auf die verschiedenen E-Zusatzzeichen im VzKat stellt sich mir vor allem die Frage, ob im Zuge der E-Förderung und Gesetzgebung auch entsprechende Beschilderungsvorgaben erlassen wurden, die über die spärliche Erweiterung der StVO hinausgehen. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2423 Beigetreten: 08.03.2013 Wohnort: Rotenburg an der Fulda Mitglieds-Nr.: 67751 ![]() |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Die Links funktionieren nicht, sogar die Direkteingabe der versteckten Webadresse führt nicht zum Erfolg.
Zitat Das angeforderte Bild ist leider nicht mehr verfügbar ![]() Ich bin übrigens froh, mir bei der Zulassungsstelle ein E-Kennzeichen regelrecht erstritten zu haben. Die hatten das nämlich falsch gemacht und für "nicht erforderlich" gehalten. Allerdings wird in der hiesigen Gegend eigentlich immer mit ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
nicht legitim
aber legal? |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
![]() Dafür müsste da ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Besonders gelungen finde ich ja diese Kombination:
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2423 Beigetreten: 08.03.2013 Wohnort: Rotenburg an der Fulda Mitglieds-Nr.: 67751 ![]() |
Die Links funktionieren nicht, sogar die Direkteingabe der versteckten Webadresse führt nicht zum Erfolg. Zitat Das angeforderte Bild ist leider nicht mehr verfügbar ![]() Ach Du Schreck, sehe ich auch gerade. Beim posten des Beitrages sah ich die Fotos noch. Muss wohl am Anbieter liegen. Werde gleich mal einen anderen probieren. So jetzt sollte es hoffentlich funktionieren: ![]() ![]() ![]() |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Der Aufwand des "Neuhostens" hat sich jedenfalls gelohnt.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 719 Beigetreten: 27.01.2015 Wohnort: Rostock Mitglieds-Nr.: 75230 ![]() |
Gilt auf diesen Parkflächen denn nun die Parkscheinpflicht oder überschreibt das Park- & Halteverbot mit E-Freistellung als spezifischere Beschilderung die Parkraumbewirtschaftung?
![]() -------------------- „Die Lüge hat zwei Steigerungsformen: Diplomatie und Statistik.“
-- Marcel Achard |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Das Haltverbot gilt doch eh nur auf der Fahrbahn...
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Das Haltverbot ist unwirksam, da keine Fahrbahn -> Parkscheinpflicht.
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Da es Sperrflächen nur auf Fahrbahnen gibt, muss da Fahrbahn sein
![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Aber ich kann doch meine Nicht-Fahrbahn anmalen, wie ich will...
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Nee, darfst Du nicht frei anmalen, denn nicht nur die Fahrbahn gehört zur Straße und das soll ja auch öffentlicher Verkehrsraum sein.
Aber dieser "Zebrastreifen" ist eine ganz böse Falle für Fußgänger durch die nahezu unsichtbare Kette am Ende des "Zebratreifen". Wenn da jemand darüber fliegt sehe ich die stadt schon im Amtshaftungsverfahren... Klassischer Murks, wenn man mal wieder keine Ahnung hat, dass das Haltverbot nur für die Fahrbahn gilt. Eine Parkscheinpflicht sehe ich nicht, denn es fehlt ja der Buchstabe auf dem Schild. ![]() |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Braucht kein Schild. Der Automat mit Hinweis reicht als Anordnung.
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
[ironie]Der Buchstabe auf dem Schild gehört zu jeder ordentlichen Rotenburger Parkplatzbeschilderung...
![]() Aber im Ernst: Ich würde hier behaupten, dass die Elektrofahrzeuge zum Laden keinen Parkschein ziehen müssen, da das Haltverbot mit der Befreiung eine "andere Regelung für den ruhenden Verkehr" ist gegenüber der allgemeinen Regeln aus §13 StVO. Natürlich unter der Voraussetzung, dass dieses Haltverbot außerhalb der Fahrbahn überhaupt beachtlich ist. Unter´m Strich: Objektiv unklar und damit nicht ahndbar. |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2423 Beigetreten: 08.03.2013 Wohnort: Rotenburg an der Fulda Mitglieds-Nr.: 67751 ![]() |
[ironie]Der Buchstabe auf dem Schild gehört zu jeder ordentlichen Rotenburger Parkplatzbeschilderung... ![]() Die Beschilderung steht ja auch in Bad hersfeld.. ![]() Unter´m Strich: Objektiv unklar und damit nicht ahndbar. Ja das mag rechtlich so sein. Aber ob es im Zweifelsfall das Bad Hersfelder AG auch so sehen würde wage ich doch zu bezweifeln nach meinen Erfahrungen. ![]() |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2423 Beigetreten: 08.03.2013 Wohnort: Rotenburg an der Fulda Mitglieds-Nr.: 67751 ![]() |
Wollte von der Rotenburger E- Beschilderung heute auch ein Foto machen, aber leider hatte sich dann mein Akku verabschiedet.
Ist ein Zeichen 314 mit ZZ "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs". Ein markierter Parkplatz innerhalb eines VBB. |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
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#21
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 13.10.2017 Mitglieds-Nr.: 82446 ![]() |
Mit Blick auf die verschiedenen E-Zusatzzeichen im VzKat stellt sich mir vor allem die Frage, ob im Zuge der E-Förderung und Gesetzgebung auch entsprechende Beschilderungsvorgaben erlassen wurden, die über die spärliche Erweiterung der StVO hinausgehen. Bei diesen Beiden wird ja unterschieden, ob das Fahrzeug geladen wird: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zusatzz...,_StVO_2011.svg https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zusatzz...,_StVO_2011.svg Bei diesem hier kommt es dann aber wohl nur auf das E ganz rechts auf dem Nummernschild an? https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der...,_StVO_2015.svg ![]() |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Die 100. Ladesäule in Thüringen. Nun ja:
http://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-th...saeule-100.html https://www.goingelectric.de/stromtankstell...trasse-4/22937/ |
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7615 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Also wenn ich mein Elektrofahrzeug dort zum dritten Mal laden will, darf ich es dazu nicht mehr auf der Fahrbahn abstellen?
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Nein. Das ist ein dezenter Hinweis, dass das Bußgeld dort verdoppelt wird.
![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7615 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
und ich hatte gerade überlegt, ob das Aufladen vielleicht auch zum "Beladen" zählt.
![]() Oder ich lasse einfach das Radio an, dann wird ja in der Zeit die Batterie entladen, und entladen ist doch dort erlaubt ![]() |
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 651 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 ![]() |
Ich lasse das mal hier: Verwirrende Beschilderung von E-Ladesäulen in München
Die Beschilderung sollte so aussehen: klick (die Seitenstreifeneinschränkung ist natürlich fallabhängig) |
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Tja, aber Parkscheibenpflicht und Zeichen 286 funktioniert nicht.
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
...davon abgesehen, dass ich meine Parkscheibe nicht in den Ladezustand bringen kann, die hat gar kein Kabel
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#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3086 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Was soll das "zwischen" aussagen?
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
weiß keiner. Wahrscheinlich von 9 bis 18 Uhr.
In BY gibt es ganz eigenartige Fristausdrücke. Findest Du z.B. auch in der StVO bei den Inkrafttretensvorschriften. Da wird mal auf eine frühere StVO-Variante abgestellt, die "bis 30.6." galt, und mal eine, die "bis 1.7." galt, was im allgemeindeutschen Sprachgebrauch Unsinn ist, aber urbayrisch korrekt: das allgemeindeutsche "bis" heißt bayrisch nämlich eigentlich "bis vor dem", "bis" auf bayrisch schließt das genannte Datum nicht mit ein. Aber davon abgesehen: mein E-Fahrzeug hat diverse Ladezustände, die gehen von "voll" über "halbvoll" bis "leer". Oder 100% geladen über 50% geladen bis entladen. Sind alles Ladezustände. Auch ohne dass ich Lade ("tanke") parkt mein Fahrzeug immer in irgendeinem Ladezustand... Ob vielleicht eventuell der Ladevorgang gemeint sein könnte? ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#31
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 337 Beigetreten: 19.10.2017 Mitglieds-Nr.: 82486 ![]() |
In BY gibt es ganz eigenartige Fristausdrücke. Findest Du z.B. auch in der StVO bei den Inkrafttretensvorschriften. Da wird mal auf eine frühere StVO-Variante abgestellt, die "bis 30.6." galt, und mal eine, die "bis 1.7." galt, was im allgemeindeutschen Sprachgebrauch Unsinn ist, aber urbayrisch korrekt: das allgemeindeutsche "bis" heißt bayrisch nämlich eigentlich "bis vor dem", "bis" auf bayrisch schließt das genannte Datum nicht mit ein. Generell gilt doch, falls bei einem Datum keine Uhrzeit angegeben wird, steht dort 00:00:00 Uhr. Also ist eine Regelung die mit der Beendigung des Monats Juni ablaufen soll - zumindest meine Interpretation - mit "bis 01.07." korrekt formuliert. Und natürlich lassen die unterschiedlichsten Beschilderungsvarianten für die neu entstehenden E-Fahrzeug-Ladestellen jede Mengs Spielräume. Ist ja auch "Neuland". ![]() Aber die Intention sollte doch klar sein: Da ist Halteverbot, außer für E-Autos, die dort aufgeladen werden. Das Ganze nur zwischen 9 und 18 Uhr und maximal 4 Stunden. Die Parkscheibe soll sicherstellen, daß die 4-Stunden-Frist eingehalten wird. |
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#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Generell gilt doch, falls bei einem Datum keine Uhrzeit angegeben wird, steht dort 00:00:00 Uhr. Also ist eine Regelung die mit der Beendigung des Monats Juni ablaufen soll - zumindest meine Interpretation - mit "bis 01.07." korrekt formuliert. Nein, das gilt für den Beginn. "bis 30.6." heißt aber nach allgemeindeutsch-juristischem Verständnis "Bis 30.6. 24 Uhr" ![]() Das entnimmt man letztlich § 188 Abs. 1 BGB (fast alles verweist auf die BGB-Fristbestimmungen): "Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist". Wird also ein Fristende benannt, gilt der Tagesablauf des benannten Tages, also 24 h. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7887 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
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#34
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 337 Beigetreten: 19.10.2017 Mitglieds-Nr.: 82486 ![]() |
Das entnimmt man letztlich § 188 Abs. 1 BGB (fast alles verweist auf die BGB-Fristbestimmungen): "Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist". Wird also ein Fristende benannt, gilt der Tagesablauf des benannten Tages, also 24 h. Klar, Du hast sicher recht, wenn das so formuliert ist. Ist dann eine Regelung "bis einschließlich". |
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#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen
![]() ![]() elektrisch betriebenen Fahrzeugen und ![]() ![]() Elektrofahrzeugen? ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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#36
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Rechtlich oder technisch?
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#37
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
naja, hängt ja letztendlich beides zusammen. Aber vor allem rechtlich.
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#38
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#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Also besteht zwischen den Zeichen im Grunde kein Unterschied?!
![]() Bei der "verbalen" Variante wird auf das StVG verwiesen, bei der Variante mit Sinnbild auf das EmoG. Auch interressant: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.l...1d0dc3917a.html |
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#40
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1176 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 ![]() |
Der Unterschied besteht dann für Fahrer von E-Fahrzeugen ohne E-Kennzeichen
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#41
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Guests ![]() |
Also besteht zwischen den Zeichen im Grunde kein Unterschied?! Bei der "verbalen" Variante wird auf das StVG verwiesen, bei der Variante mit Sinnbild auf das EmoG. Doch, ich sehe da den erwähnten Unterschied. Beim Piktogramm-ZZ muss das Fahrzeug zwingend ein E-Kennzeichen haben, sonst kann es die Privilegien nicht in Anspruch nehmen. Das Zeichen ist ja in § 39 Abs. 10 StVO abgebildet und dort wird dann entsprechend erklärt: "Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild ![]() als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 9a Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge." Wo steht denn der Verweis auf das StVG? Auch interressant: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.l...1d0dc3917a.html Das ist nicht das amtliche Zeichen. Das Kabel muss in einer links-rechts-links-Kombination nach oben gehen und nicht in einer Schlaufe nach unten hängen. Außerdem darf sich am Auto keine sichtbare Anschlussdose befinden. ;-) |
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#42
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#43
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1176 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 ![]() |
Wirklich Sinn macht es keinen, aber man kann die Bürokratie einfach mit leichterer Erkennbarkeit schönreden. Deswegen brauchen Elektromobile auch eine schöne Umweltplakette an der Scheibe
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#44
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Guests ![]() |
Und welchen Sinn macht es nun, zwischen E-Fahrzeugen mit E-Kennzeichen und anderen E-Fahrzeugen zu unterscheiden? Die leichtere Überwachung. Die gibt es nur beim E-Kennzeichen. Es sollen schon Fahrzeuge mit Fake-Ladekabeln gesehen worden sein, aber die haben natürlich kein E-Kennzeichen. Und Elektrofahrzeuge mit Versicherungskennzeichen haben bei der Piktogramm-Variante keine Chance auf legales Laden. |
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Beitrag
#45
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Irgendwie ist das trotzdem merkwürdig.
Wer an einer so gekennzeichneten Ladesäule: ![]() ![]() Mit einem E-Fahrzeug ohne E-Kennzeichen parkt bzw. lädt, tut dies ordnungswidrig? ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#46
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Guests ![]() |
Ja, nach dem Wortlaut der StVO ist das so. Ob es in der Praxis geahndet würde, ist natürlich etwas anderes.
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Beitrag
#47
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Nun es wird sicherlich nicht lange dauern, bis sich die E-Mobilisten gegenseitig das Leben schwer machen, wenn es um freie Ladesäulen geht. Und da sehe ich für die Schwarze-Roben-Zunft durchaus Potential.
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Beitrag
#48
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Irgendwie ist das trotzdem merkwürdig. Wer an einer so gekennzeichneten Ladesäule: ![]() ![]() Mit einem E-Fahrzeug ohne E-Kennzeichen parkt bzw. lädt, tut dies ordnungswidrig? ![]() Wahrscheinlich nicht. Wegen der Parkflächenmarkierung. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
#49
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Irgendwie ist das alles Murks.
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Beitrag
#50
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 04.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69481 ![]() |
„Elektrofahrzeug“ ist meiner Ansicht nach ein rein batterieelektrisches Fahrzeug. Das Stecker-Piktogramm hingegen schließt ja leider auch Plug-in-Hybride und anderen Käse, der ein E-Kennzeichen bekommt, ein. Zudem wurden die „Elektrofahrzeug“-Schilder bereits 2011 veröffentlicht, welche damals aber auch für Elektrofahrräder galten.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 15:10 |