... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

6 Seiten V   1 2 3 > »   
Reply to this topicStart new topic
> Beschilderung von E-Ladesäulen, Anforderungen und falsche Lösungen
ukr
Beitrag 26.09.2017, 20:24
Beitrag #1


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



    
 
Ich würde in diesem Faden gern die unterschiedliche Beschilderung von Ladesäulen thematisieren und vor allem Fotos sammeln. wavey.gif

Meine Recherche im Internet hat ergeben, dass es durchaus viele sinnvolle Lösungen gibt - doch viele Bilder zeigen auch Schilda par excellence.
Insbesondere "frei" und "nur" wird wie üblich gern verwechselt. In vielen Fällen wird zur Ladezeitbegrenzung eine Parkscheibenpflicht zusammen mit Zeichen 283 bzw. 286 angeordnet -
auch auf Seitenstreifen ohne passende Zusatzzeichen, oder auf Flächen, die keine Fahrbahn sind.

Mit Blick auf die verschiedenen E-Zusatzzeichen im VzKat stellt sich mir vor allem die Frage, ob im Zuge der E-Förderung und Gesetzgebung auch entsprechende Beschilderungsvorgaben erlassen wurden, die über die spärliche Erweiterung der StVO hinausgehen.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 27.09.2017, 10:34
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2391
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



In Bad Hersfeld steht ein Haltverbot auf einem Parkplatz mit entsprechendem ZZ.
Zusammen mit diesem lustigen Bodensymbol.










In Rotenburg ist es ein markierter Parkplatz in einem VBB mit Zeichen 314 und ZZ "Elektrofahrzuge frei"
Foto kann ich die tage noch nachliefern.

LG @ ukr.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 27.09.2017, 11:44
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Die Links funktionieren nicht, sogar die Direkteingabe der versteckten Webadresse führt nicht zum Erfolg.
Zitat
Das angeforderte Bild ist leider nicht mehr verfügbar
sadwalk.gif

Ich bin übrigens froh, mir bei der Zulassungsstelle ein E-Kennzeichen regelrecht erstritten zu haben. Die hatten das nämlich falsch gemacht und für "nicht erforderlich" gehalten.

Allerdings wird in der hiesigen Gegend eigentlich immer mit beschildert. Da kann man ohne E auf dem Nummernschild nicht legitim parken.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Speichenkarussell
Beitrag 27.09.2017, 12:03
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4811
Beigetreten: 04.12.2013
Wohnort: Nürnberg
Mitglieds-Nr.: 70843



nicht legitim


aber legal?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 27.09.2017, 12:10
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



no.gif

Dafür müsste da (oder 1050-32) unter dem 314/315er hängen.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 27.09.2017, 18:16
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Besonders gelungen finde ich ja diese Kombination:






--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 27.09.2017, 18:39
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2391
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Zitat (rapit @ 27.09.2017, 12:44) *
Die Links funktionieren nicht, sogar die Direkteingabe der versteckten Webadresse führt nicht zum Erfolg.
Zitat
Das angeforderte Bild ist leider nicht mehr verfügbar
sadwalk.gif



Ach Du Schreck, sehe ich auch gerade. Beim posten des Beitrages sah ich die Fotos noch. Muss wohl am Anbieter liegen.
Werde gleich mal einen anderen probieren.

So jetzt sollte es hoffentlich funktionieren:













Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 27.09.2017, 20:35
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Der Aufwand des "Neuhostens" hat sich jedenfalls gelohnt. laugh2.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Apfelstrudel
Beitrag 27.09.2017, 20:53
Beitrag #9


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 673
Beigetreten: 27.01.2015
Wohnort: knapp hinter HH
Mitglieds-Nr.: 75230



Gilt auf diesen Parkflächen denn nun die Parkscheinpflicht oder überschreibt das Park- & Halteverbot mit E-Freistellung als spezifischere Beschilderung die Parkraumbewirtschaftung? think.gif


--------------------
„Die Lüge hat zwei Steigerungsformen: Diplomatie und Statistik.“
-- Marcel Achard
Go to the top of the page
 
+Quote Post
treysis
Beitrag 27.09.2017, 21:07
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4315
Beigetreten: 04.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79636



Das Haltverbot gilt doch eh nur auf der Fahrbahn...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 27.09.2017, 21:10
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Das Haltverbot ist unwirksam, da keine Fahrbahn -> Parkscheinpflicht.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 27.09.2017, 22:24
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Da es Sperrflächen nur auf Fahrbahnen gibt, muss da Fahrbahn sein tongue.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
treysis
Beitrag 27.09.2017, 22:53
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4315
Beigetreten: 04.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79636



Aber ich kann doch meine Nicht-Fahrbahn anmalen, wie ich will...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 28.09.2017, 05:54
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13428
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Nee, darfst Du nicht frei anmalen, denn nicht nur die Fahrbahn gehört zur Straße und das soll ja auch öffentlicher Verkehrsraum sein.

Aber dieser "Zebrastreifen" ist eine ganz böse Falle für Fußgänger durch die nahezu unsichtbare Kette am Ende des "Zebratreifen".
Wenn da jemand darüber fliegt sehe ich die stadt schon im Amtshaftungsverfahren...

Klassischer Murks, wenn man mal wieder keine Ahnung hat, dass das Haltverbot nur für die Fahrbahn gilt.
Eine Parkscheinpflicht sehe ich nicht, denn es fehlt ja der Buchstabe auf dem Schild. wallbash.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
treysis
Beitrag 28.09.2017, 06:20
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4315
Beigetreten: 04.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79636



Braucht kein Schild. Der Automat mit Hinweis reicht als Anordnung.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 28.09.2017, 07:12
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13428
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



[ironie]Der Buchstabe auf dem Schild gehört zu jeder ordentlichen Rotenburger Parkplatzbeschilderung... crybaby.gif [/ironie]

Aber im Ernst:
Ich würde hier behaupten, dass die Elektrofahrzeuge zum Laden keinen Parkschein ziehen müssen, da das Haltverbot mit der Befreiung eine "andere Regelung für den ruhenden Verkehr" ist gegenüber der allgemeinen Regeln aus §13 StVO. Natürlich unter der Voraussetzung, dass dieses Haltverbot außerhalb der Fahrbahn überhaupt beachtlich ist.
Unter´m Strich: Objektiv unklar und damit nicht ahndbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 28.09.2017, 11:24
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2391
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Zitat (ulm @ 28.09.2017, 08:12) *
[ironie]Der Buchstabe auf dem Schild gehört zu jeder ordentlichen Rotenburger Parkplatzbeschilderung... crybaby.gif [/ironie]


Die Beschilderung steht ja auch in Bad hersfeld.. whistling.gif


Zitat (ulm @ 28.09.2017, 08:12) *
Unter´m Strich: Objektiv unklar und damit nicht ahndbar.


Ja das mag rechtlich so sein. Aber ob es im Zweifelsfall das Bad Hersfelder AG auch so sehen würde wage ich doch zu bezweifeln nach meinen Erfahrungen. sad.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 28.09.2017, 11:56
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2391
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Wollte von der Rotenburger E- Beschilderung heute auch ein Foto machen, aber leider hatte sich dann mein Akku verabschiedet.

Ist ein Zeichen 314 mit ZZ "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs".
Ein markierter Parkplatz innerhalb eines VBB.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 28.09.2017, 22:12
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (ulm @ 28.09.2017, 06:54) *
Aber dieser "Zebrastreifen"

no.gif Die sind bei @Frechdachs doch schwarz wavey.gif
whistling.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 13.10.2017, 20:43
Beitrag #20


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Leipzig:

Ich komm da irgendwann nochmal hin, bestimmt sadwalk.gif Sieht ungefähr so aus:

Erlangen


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Emmanuel Goldstein
Beitrag 14.10.2017, 02:49
Beitrag #21


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 36
Beigetreten: 13.10.2017
Mitglieds-Nr.: 82446



Zitat (ukr @ 26.09.2017, 21:24) *
Mit Blick auf die verschiedenen E-Zusatzzeichen im VzKat stellt sich mir vor allem die Frage, ob im Zuge der E-Förderung und Gesetzgebung auch entsprechende Beschilderungsvorgaben erlassen wurden, die über die spärliche Erweiterung der StVO hinausgehen.

Bei diesen Beiden wird ja unterschieden, ob das Fahrzeug geladen wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zusatzz...,_StVO_2011.svg
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zusatzz...,_StVO_2011.svg

Bei diesem hier kommt es dann aber wohl nur auf das E ganz rechts auf dem Nummernschild an?
https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der...,_StVO_2015.svg unsure.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 28.10.2017, 10:30
Beitrag #22


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Die 100. Ladesäule in Thüringen. Nun ja:

http://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-th...saeule-100.html
https://www.goingelectric.de/stromtankstell...trasse-4/22937/


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 28.10.2017, 16:21
Beitrag #23


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7211
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Also wenn ich mein Elektrofahrzeug dort zum dritten Mal laden will, darf ich es dazu nicht mehr auf der Fahrbahn abstellen? think.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 28.10.2017, 20:05
Beitrag #24


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Nein. Das ist ein dezenter Hinweis, dass das Bußgeld dort verdoppelt wird. rolleyes.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 29.10.2017, 00:40
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7211
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



und ich hatte gerade überlegt, ob das Aufladen vielleicht auch zum "Beladen" zählt. laugh2.gif

Oder ich lasse einfach das Radio an, dann wird ja in der Zeit die Batterie entladen, und entladen ist doch dort erlaubt whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
bicionado
Beitrag 30.10.2017, 10:39
Beitrag #26


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 553
Beigetreten: 25.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79801



Ich lasse das mal hier: Verwirrende Beschilderung von E-Ladesäulen in München

Die Beschilderung sollte so aussehen: klick (die Seitenstreifeneinschränkung ist natürlich fallabhängig)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 30.10.2017, 11:15
Beitrag #27


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Tja, aber Parkscheibenpflicht und Zeichen 286 funktioniert nicht. whistling.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 30.10.2017, 11:38
Beitrag #28


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



...davon abgesehen, dass ich meine Parkscheibe nicht in den Ladezustand bringen kann, die hat gar kein Kabel narr.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 30.10.2017, 13:36
Beitrag #29


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2922
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Was soll das "zwischen" aussagen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 30.10.2017, 16:16
Beitrag #30


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



weiß keiner. Wahrscheinlich von 9 bis 18 Uhr.

In BY gibt es ganz eigenartige Fristausdrücke. Findest Du z.B. auch in der StVO bei den Inkrafttretensvorschriften. Da wird mal auf eine frühere StVO-Variante abgestellt, die "bis 30.6." galt, und mal eine, die "bis 1.7." galt, was im allgemeindeutschen Sprachgebrauch Unsinn ist, aber urbayrisch korrekt: das allgemeindeutsche "bis" heißt bayrisch nämlich eigentlich "bis vor dem", "bis" auf bayrisch schließt das genannte Datum nicht mit ein.

Aber davon abgesehen: mein E-Fahrzeug hat diverse Ladezustände, die gehen von "voll" über "halbvoll" bis "leer".
Oder 100% geladen über 50% geladen bis entladen.
Sind alles Ladezustände.

Auch ohne dass ich Lade ("tanke") parkt mein Fahrzeug immer in irgendeinem Ladezustand...

Ob vielleicht eventuell der Ladevorgang gemeint sein könnte? whistling.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
snaggletooth
Beitrag 30.10.2017, 16:36
Beitrag #31


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 337
Beigetreten: 19.10.2017
Mitglieds-Nr.: 82486



Zitat (rapit @ 30.10.2017, 16:16) *
In BY gibt es ganz eigenartige Fristausdrücke. Findest Du z.B. auch in der StVO bei den Inkrafttretensvorschriften. Da wird mal auf eine frühere StVO-Variante abgestellt, die "bis 30.6." galt, und mal eine, die "bis 1.7." galt, was im allgemeindeutschen Sprachgebrauch Unsinn ist, aber urbayrisch korrekt: das allgemeindeutsche "bis" heißt bayrisch nämlich eigentlich "bis vor dem", "bis" auf bayrisch schließt das genannte Datum nicht mit ein.

Generell gilt doch, falls bei einem Datum keine Uhrzeit angegeben wird, steht dort 00:00:00 Uhr.
Also ist eine Regelung die mit der Beendigung des Monats Juni ablaufen soll - zumindest meine Interpretation - mit "bis 01.07." korrekt formuliert.

Und natürlich lassen die unterschiedlichsten Beschilderungsvarianten für die neu entstehenden E-Fahrzeug-Ladestellen jede Mengs Spielräume. Ist ja auch "Neuland". whistling.gif

Aber die Intention sollte doch klar sein:
Da ist Halteverbot, außer für E-Autos, die dort aufgeladen werden. Das Ganze nur zwischen 9 und 18 Uhr und maximal 4 Stunden. Die Parkscheibe soll sicherstellen, daß die 4-Stunden-Frist eingehalten wird.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 30.10.2017, 16:40
Beitrag #32


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (snaggletooth @ 30.10.2017, 16:36) *
Generell gilt doch, falls bei einem Datum keine Uhrzeit angegeben wird, steht dort 00:00:00 Uhr.
Also ist eine Regelung die mit der Beendigung des Monats Juni ablaufen soll - zumindest meine Interpretation - mit "bis 01.07." korrekt formuliert.

Nein, das gilt für den Beginn.

"bis 30.6." heißt aber nach allgemeindeutsch-juristischem Verständnis "Bis 30.6. 24 Uhr" wavey.gif

Das entnimmt man letztlich § 188 Abs. 1 BGB (fast alles verweist auf die BGB-Fristbestimmungen): "Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist".
Wird also ein Fristende benannt, gilt der Tagesablauf des benannten Tages, also 24 h.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 30.10.2017, 17:09
Beitrag #33


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7547
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (rapit @ 30.10.2017, 11:38) *
...davon abgesehen, dass ich meine Parkscheibe nicht in den Ladezustand bringen kann, die hat gar kein Kabel narr.gif
Muss das Kabel eine Funktion erfüllen? Oder recht's, eins dranzukleben mit Uhu für einen konstanten Ladezustand 0%? whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
snaggletooth
Beitrag 30.10.2017, 17:13
Beitrag #34


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 337
Beigetreten: 19.10.2017
Mitglieds-Nr.: 82486



Zitat (rapit @ 30.10.2017, 16:40) *
Das entnimmt man letztlich § 188 Abs. 1 BGB (fast alles verweist auf die BGB-Fristbestimmungen): "Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist".
Wird also ein Fristende benannt, gilt der Tagesablauf des benannten Tages, also 24 h.

Klar, Du hast sicher recht, wenn das so formuliert ist. Ist dann eine Regelung "bis einschließlich".
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 19.12.2017, 08:12
Beitrag #35


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen


elektrisch betriebenen Fahrzeugen

und


Elektrofahrzeugen?

think.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.12.2017, 08:40
Beitrag #36





Guests






Rechtlich oder technisch?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 19.12.2017, 08:52
Beitrag #37


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



naja, hängt ja letztendlich beides zusammen. Aber vor allem rechtlich.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.12.2017, 08:56
Beitrag #38





Guests






Rechtlich ist "Pkw-mit-Ladekabel-Piktogramm" nur für Kraftfahrzeuge mit E-Kennzeichen gültig. Das E-Fahrzeug ohne ein solches Kennzeichen darf dort also nicht parken.

Was E-Fahrzeuge im Sinne der StVO sind, ist in § 9a FZV geregelt, wo wiederum an § 2 EmoG verwiesen wird.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 19.12.2017, 15:15
Beitrag #39


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Also besteht zwischen den Zeichen im Grunde kein Unterschied?! think.gif
Bei der "verbalen" Variante wird auf das StVG verwiesen, bei der Variante mit Sinnbild auf das EmoG.

Auch interressant: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.l...1d0dc3917a.html


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
SeriousSam
Beitrag 19.12.2017, 15:45
Beitrag #40


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1157
Beigetreten: 20.06.2013
Wohnort: Green Hell
Mitglieds-Nr.: 68944



Der Unterschied besteht dann für Fahrer von E-Fahrzeugen ohne E-Kennzeichen laugh2.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.12.2017, 16:48
Beitrag #41





Guests






Zitat (ukr @ 19.12.2017, 15:15) *
Also besteht zwischen den Zeichen im Grunde kein Unterschied?!
Bei der "verbalen" Variante wird auf das StVG verwiesen, bei der Variante mit Sinnbild auf das EmoG.

Doch, ich sehe da den erwähnten Unterschied. Beim Piktogramm-ZZ muss das Fahrzeug zwingend ein E-Kennzeichen haben, sonst kann es die Privilegien nicht in Anspruch nehmen. Das Zeichen ist ja in § 39 Abs. 10 StVO abgebildet und dort wird dann entsprechend erklärt:

"Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild

als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 9a Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge."

Wo steht denn der Verweis auf das StVG?

Zitat (ukr @ 19.12.2017, 15:15) *

Das ist nicht das amtliche Zeichen. Das Kabel muss in einer links-rechts-links-Kombination nach oben gehen und nicht in einer Schlaufe nach unten hängen. Außerdem darf sich am Auto keine sichtbare Anschlussdose befinden. ;-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 19.12.2017, 16:51
Beitrag #42


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Und welchen Sinn macht es nun, zwischen E-Fahrzeugen mit E-Kennzeichen und anderen E-Fahrzeugen zu unterscheiden? huh.gif

Zitat (Georg_g @ 19.12.2017, 16:48) *
Wo steht denn der Verweis auf das StVG?
Im VzKat, zu den jeweiligen Zeichen.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
SeriousSam
Beitrag 19.12.2017, 17:00
Beitrag #43


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1157
Beigetreten: 20.06.2013
Wohnort: Green Hell
Mitglieds-Nr.: 68944



Wirklich Sinn macht es keinen, aber man kann die Bürokratie einfach mit leichterer Erkennbarkeit schönreden. Deswegen brauchen Elektromobile auch eine schöne Umweltplakette an der Scheibe laugh2.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.12.2017, 17:01
Beitrag #44





Guests






Zitat (ukr @ 19.12.2017, 16:51) *
Und welchen Sinn macht es nun, zwischen E-Fahrzeugen mit E-Kennzeichen und anderen E-Fahrzeugen zu unterscheiden?

Die leichtere Überwachung. Die gibt es nur beim E-Kennzeichen. Es sollen schon Fahrzeuge mit Fake-Ladekabeln gesehen worden sein, aber die haben natürlich kein E-Kennzeichen. Und Elektrofahrzeuge mit Versicherungskennzeichen haben bei der Piktogramm-Variante keine Chance auf legales Laden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 19.12.2017, 18:53
Beitrag #45


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Irgendwie ist das trotzdem merkwürdig.
Wer an einer so gekennzeichneten Ladesäule:




Mit einem E-Fahrzeug ohne E-Kennzeichen parkt bzw. lädt, tut dies ordnungswidrig? think.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.12.2017, 19:10
Beitrag #46





Guests






Ja, nach dem Wortlaut der StVO ist das so. Ob es in der Praxis geahndet würde, ist natürlich etwas anderes.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 19.12.2017, 19:15
Beitrag #47


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Nun es wird sicherlich nicht lange dauern, bis sich die E-Mobilisten gegenseitig das Leben schwer machen, wenn es um freie Ladesäulen geht. Und da sehe ich für die Schwarze-Roben-Zunft durchaus Potential.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 19.12.2017, 20:36
Beitrag #48


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (ukr @ 19.12.2017, 18:53) *
Irgendwie ist das trotzdem merkwürdig.
Wer an einer so gekennzeichneten Ladesäule:




Mit einem E-Fahrzeug ohne E-Kennzeichen parkt bzw. lädt, tut dies ordnungswidrig? think.gif

Wahrscheinlich nicht. Wegen der Parkflächenmarkierung. whistling.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 19.12.2017, 20:55
Beitrag #49


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Irgendwie ist das alles Murks. laugh2.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
BajK
Beitrag 20.12.2017, 10:20
Beitrag #50


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 157
Beigetreten: 04.08.2013
Mitglieds-Nr.: 69481



„Elektrofahrzeug“ ist meiner Ansicht nach ein rein batterieelektrisches Fahrzeug. Das Stecker-Piktogramm hingegen schließt ja leider auch Plug-in-Hybride und anderen Käse, der ein E-Kennzeichen bekommt, ein. Zudem wurden die „Elektrofahrzeug“-Schilder bereits 2011 veröffentlicht, welche damals aber auch für Elektrofahrräder galten. wacko.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

6 Seiten V   1 2 3 > » 
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 18:59