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> Anhängerabreißseil (Schweiz)
Lesley
Beitrag 24.04.2017, 10:03
Beitrag #1


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Es geistert grad folgende Story im Netz rum:

Zitat
Gestern wurde ich auf der Durchreise durch unser Nachbarland Schweiz von einem freundlichen Kantonspolizisten angehalten weil ich die Abreissleine meines Wohnwagens, wie ich es mal in der Fahrschule gelernt habe, mit einer Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt hatte.
Der freundliche Gesetzeshüter hat mich darauf hingewiesen dass es seit 01. November 2014 eine Änderung der EG Richtlinie 94/20/EG gab.
Seitdem ist das Anbringen der Abreissleine, so wie ich es gemacht hatte nicht mehr erlaubt.
Die Abreissleine muss an einer Öse in der Anhängerkupplung eingehakt sein.
❗❗❗DIESER BIS DAHIN MIR NICHT BEKANNTE UMSTAND IST BEI UNSEREN LIEBEN EIDGENOSSEN EINE STRAFTAT UND KOSTET 460,-- SFR❗❗❗und kann man mit Kreditkarte bezahlen.
Übrigens wurde direkt vor mir und auch hinter mir jeweils ein deutsches Gespann mit dem selben Vergehen angehalten ( macht 1.380,-- SFR in 15 Minuten in die Staatskasse unseres "armen Nachbarlandes")
HERZLICHEN DANK LIEBE SCHWEIZ, aber wenn es sich für mich irgendwie in Zukunft vermeiden lässt, werde ich keinen Fuß bzw. Reifen mehr in euer so tolles Land setzen❗
(Da ich vermute dass es viele Autofahrer gibt, die sich wie ich unbewusst strafbar machen und ich unserem lieben Nachbarland nicht noch mehr so durch Abzocke eingenommenes Geld in den Staatskassen gönne, darf dieser Beitrag gerne geteilt werden)

Quelle: Uwe Schäfer auf facebook.com


Ist da was dran?

Der Beitrag wurde von Mitleser bearbeitet: 24.04.2017, 13:08
Bearbeitungsgrund: Quelle nachgetragen


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"Lesen gefährdet die Dummheit."

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Mitleser
Beitrag 24.04.2017, 10:34
Beitrag #2


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Ich verweise mal auf die Stellungnahme des ADAC dazu:
Zitat
In der Schweiz sind die entsprechenden Regelungen in der „Verordnung über die technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge“ (VTS) enthalten. Danach ist bei Anhängern ohne Betriebsbremsanlagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.500 kg eine zusätzliche Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug erforderlich.
Das Gesetz enthält keine konkreten Bestimmungen, wie die Sicherheitsverbindung zu befestigen ist. Das Bundesamt für Straßen weist jedoch darauf hin, dass sich zusätzlich angebrachte Ösen oder aber spezielle Befestigungsöffnungen an der Anhängerkupplung für die Verbindung bewährt haben. Nicht ausreichend ist das einfache Überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals.
Zwar sehe ich die knappen Ratschläge des ADAC generell skeptisch. Zumal sie naturgemäß den Betreffenden idR auf die sichere Seite bringen sollen und Unwägbarkeiten oder Grauzonen umschiffen sollen.
Aber ich denke, über den "Stand der Technik" könnte man einen Verstoß argumentieren - ich selbst würde die Gegenansicht vertreten. Und wenn man es als Verstoß ansieht, dann ist der zitierte Strafrahmen möglich.

Ich empfehle auch einen Blick in unsere Diskussion über die Platzierung des Abrissseiles aus 2015.

P.S.: Die RiLi wurde mEn 2014 nicht geändert. Sie ist gar nicht mehr in Kraft.
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treysis
Beitrag 24.04.2017, 10:39
Beitrag #3


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Das habe ich auch gefunden. Dort steht (allerdings relativ unklar), dass das Abreißseil nicht einfach über die Kupplung gelegt werden darf. Auch nicht in der Schweiz ("Nicht ausreichend ist das einfache Überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals.").

Die Höhe der Strafe ist sicherlich noch im Rahmen, auch wenn sie für einen Ausländer etwas hoch erscheinen mag. Normalerweise kommen zu Straftaten noch die Verwaltungsgebühren und Spruchkosten hinzu, die in diesem niedrigen Bereich pauschal festgelegt sein dürften. Scheint für mich also völlig im Rahmen zu sein, und auch gerechtfertigt.
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Kühltaxi
Beitrag 24.04.2017, 11:14
Beitrag #4


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Da haben die Schweizer ja schön 'ne neue Bußgeldquelle bei den Holländern abgeguckt....


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Mitleser
Beitrag 24.04.2017, 11:24
Beitrag #5


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Dem Betroffenen wurde gemäß Eigenangabe auch dieses Info-Blatt des StVA ausgehändigt.
"Das "Lasso mässige" Überwerfen der Abreissleine über die Verbindungsvorrichtung wird aus technischer Sicht als ungenügend beurteilt und ist nicht zulässig."

Passt also grundsätzlich.
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treysis
Beitrag 24.04.2017, 11:44
Beitrag #6


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@Kühltaxi: Wieso? Wenn man sich das ADAC-Rundschreiben anguckt, dann gelten in Holland die gleichen Regeln wie in der Schweiz? Wenn die das auf der Durchreise in D also nicht umbauen, dann gibt es für die kein Problem.
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Acki
Beitrag 24.04.2017, 11:49
Beitrag #7


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Laut der Aussage unseres Wohnwagen-Verkäufers muss das Sicherungsseil an einem festen Teil des Zugfahrzeugs angebracht sein.
Eine ABNEHMBARE Anhängerkupplung ist kein festes Teil.

Er sagte sie wären gerade angeklagt einen Kunden nicht entsprechend eingewiesen zu haben, dem die Anhängerkupplung abgefallen war. Der Wohnwagen hatte dadurch das er nicht gebremst war (Seil hing über dem abgefallenen Kugelkopf) Schäden verursacht.

Gruß Acki
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janr
Beitrag 24.04.2017, 12:04
Beitrag #8


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Nur lustig, daß bei den meinsten, grad abnehmbaren, AHKen keine möglichkeit existiert die "Reißleine" zu befestigen. think.gif


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treysis
Beitrag 24.04.2017, 12:17
Beitrag #9


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Gerade bei den Abnehmbaren sollst du die Reißleine ja auch nicht an der AHK befestigen wavey.gif
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Mitleser
Beitrag 24.04.2017, 12:17
Beitrag #10


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@janr:

Schau in das pdf des StVA. Da sind extra dafür sogar Beispielfotos.
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Kühltaxi
Beitrag 24.04.2017, 12:20
Beitrag #11


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Zitat (treysis @ 24.04.2017, 12:44) *
@Kühltaxi: Wieso? Wenn man sich das ADAC-Rundschreiben anguckt, dann gelten in Holland die gleichen Regeln wie in der Schweiz? Wenn die das auf der Durchreise in D also nicht umbauen, dann gibt es für die kein Problem.

Ich glaube du hast mich falsch verstanden. Es war gemeint daß die Holländer das zuerst (meistens bei Deutschen weil bei uns eben genau diese "unzulässige" Überwurfmethode Standard, üblich und nicht verboten ist) bebußt haben und die Schweizer denen jetzt genau das nachmachen.


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treysis
Beitrag 24.04.2017, 12:24
Beitrag #12


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Ah, jetzt habe ich deinen Satz kapiert wink.gif

@janr: So könnte man das z.B. bei einer nicht-abnehmbaren AHK nachrüsten: http://blog.mvg-ahk.de/2016/das-abreisssei...-dem-anhaenger/
Bei einer abnehmbaren AHK ohne Öse muss diese Öse logischerweise am Fahrzeug selbst irgendwie nachgerüstet werden. Evtl. bietet sich dafür schon die Abschleppöse an.
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janr
Beitrag 24.04.2017, 12:25
Beitrag #13


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@Mitleser
Danke, das ist aber nicht repräsentativ.

Google mal nach Bildern über AHK - auch abnehmbar.
Da gibt es schon welche mit Öse, aber die meisten haben keine.

Mir selber ist noch keine AHK mit Öse untergekommen. (Was aber auch nicht repräsentativ ist wink.gif )


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Kühltaxi
Beitrag 24.04.2017, 12:27
Beitrag #14


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Zitat (janr @ 24.04.2017, 13:04) *
Nur lustig, daß bei den meinsten, grad abnehmbaren, AHKen keine möglichkeit existiert die "Reißleine" zu befestigen. think.gif

Doch, ist nur ziemlich versteckt und man muß gekniet stark rumfummeln um das Seil da durchzukriegen. Auf einem Foto von gerade hinten sieht man die nicht, man müßte von schräg unten fotografieren.
Soviel ich weiß werden diese Ösen schon ziemlich lange verbaut, auch bevor sie in die Norm eingingen. Mein zwölf Jahre alter Zaffi hat eine.

Einen zusätzlichen Halter wie auf den Schweizer Bildern als "richtig" an einer Abnehmbaren zu sehen am Kupplungshals anzubringen wäre demnach aber auch falsch. think.gif
PS: Sehe gerade die haben für ihre Beispiele falsche Bilder ("fest oder schwenkbar" steht richtig drüber aber die ist abnehmbar) genommen. ohmy.gif


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Mitleser
Beitrag 24.04.2017, 12:29
Beitrag #15


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Zitat (Kühltaxi @ 24.04.2017, 13:20) *
Es war gemeint daß die Holländer das zuerst (meistens bei Deutschen weil bei uns eben genau diese "unzulässige" Überwurfmethode Standard, üblich und nicht verboten ist) bebußt haben und die Schweizer denen jetzt genau das nachmachen.

Der "Stand der Technik" dürfte in Deutschland und der Schweiz bzw. den Niederlanden in etwa gleich sein.
Denn nur darum geht es. Weder in der Schweiz noch den Niederlanden gibt es eine konkrete Norm, die das Einhaken statt des Überwerfens explizit fordern. Die Normlage ist mit der deutschen absolut vergleichbar.
Nur wird hierzulande die Wahrscheinlichkeit, dass das Sicherungsseil beim Abspringen des Anhängers ebenfalls über den Kugelkopf rutsch, (noch) anders bewertet bzw. gar nicht durch die Überwachungs- und Ahndungsstellen thematisiert.
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janr
Beitrag 24.04.2017, 12:31
Beitrag #16


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Zitat (Kühltaxi @ 24.04.2017, 13:27) *
... Doch, ist nur ziemlich versteckt und man muß gekniet stark rumfummeln um das Seil da durchzukriegen.
Die hintere Abschleppöse falls vorhanden müßte auch noch gehen. ...
Beim Träger vom FZ meiner Holden ist garantiert nix und die Abschleppöse ist so weit am Rand, daß in der Kurve die "Reißleine" den Anhänger bremst rolleyes.gif


Edit hat grad mal nach einem Bild gesucht und gefunden
Keine Möglichkeit für das Seil, außer die AHK selber wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 24.04.2017, 12:32
Beitrag #17


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Zitat (Kühltaxi @ 24.04.2017, 13:27) *
Eine zusätzlichen Halter wie auf den Schweizer Bildern als "richtig" an einer Abnehmbaren zu sehen am Kupplungshals anzubringen wäre demnach aber auch falsch. think.gif

Nö. Denn die zu begegnende Gefahr ist nicht die, dass die Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug abreißt. Sondern allein die, dass der Anhänger sich von der Kupplung löst.
Und da löst eine feste Drahtöhse auf dem Kupplungshals die Bremse des Anhängers zuverlässig aus. Das Seil kann nicht einfach so abspringen.
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Explosiv
Beitrag 24.04.2017, 12:33
Beitrag #18


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Da Deutschland wohl auch Mitglied in dem Club ist, die Frage: wann wird das auch bei uns umgesetzt?
Kann doch nicht sein, dass es bei uns noch falsch gelehrt wird und mit Grenzübertritt eine teure Nachschulung fällig wird.


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Mitleser
Beitrag 24.04.2017, 12:35
Beitrag #19


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Zitat (janr @ 24.04.2017, 13:25) *
Google mal nach Bildern über AHK - auch abnehmbar.
Da gibt es schon welche mit Öse, aber die meisten haben keine.

Deswegen zeigen die Schweizer ja auch auf Seite 2 die nachrüstbaren festen Stahlschlingen.

Zitat (Explosiv @ 24.04.2017, 13:33) *
Kann doch nicht sein, dass es bei uns noch falsch gelehrt wird ...
Wer lehrt das denn wann und wo?
Ich habe es mit Sicherheit nie gelernt. Sondern irgendwann mal so nebenbei mitbekommen.
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janr
Beitrag 24.04.2017, 12:37
Beitrag #20


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Zitat (Mitleser @ 24.04.2017, 13:35) *
...
Deswegen zeigen die Schweizer ja auch auf Seite 2 die nachrüstbaren festen Stahlschlingen. ...

Die doch - so wie ich es verstand - auch falsch angebracht sind, denn wenn die AHK abgeht ... think.gif


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Mitleser
Beitrag 24.04.2017, 12:38
Beitrag #21


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siehe oben wavey.gif
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treysis
Beitrag 24.04.2017, 12:39
Beitrag #22


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Zitat (Mitleser @ 24.04.2017, 13:32) *
Zitat (Kühltaxi @ 24.04.2017, 13:27) *
Eine zusätzlichen Halter wie auf den Schweizer Bildern als "richtig" an einer Abnehmbaren zu sehen am Kupplungshals anzubringen wäre demnach aber auch falsch. think.gif
Nö. Denn die zu begegnende Gefahr ist nicht die, dass die Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug abreißt. Sondern allein die, dass der Anhänger sich von der Kupplung löst.
Und da löst eine feste Drahtöhse auf dem Kupplungshals die Bremse des Anhängers zuverlässig aus. Das Seil kann nicht einfach so abspringen.
Ich sehe ehrlich gesagt auch auf den CH-Bildern keine Situation, wo die Öse direkt an der abnehmbaren AHK angebracht ist? Und ich denke schon, dass gerade bei der abnehmbaren AHK auch das Abfallen dieser versichert sein soll.
Übrigens: vielleicht gibt es bei einigen abnehmbaren AHK keine Öse, da die gar nicht für so große Anhänger ausgelegt sind, dass eine Abreißleine notwendig wäre.

Zitat (Explosiv @ 24.04.2017, 13:33) *
Kann doch nicht sein, dass es bei uns noch falsch gelehrt wird und mit Grenzübertritt eine teure Nachschulung fällig wird.
Wieso nicht? Sollen die Schweizer oder die Niederländer vorher genau gucken, was in welchem Land gelehrt wird, und dann für diese Fahrer eine Ausnahme machen? Und nur weil das in D anders gemacht wird, kann es im Ausland trotzdem anders gefordert werden. Inklusive der Höhe der Bußgelder.

@janr: Seite 2, die ersten beiden Bilder. Nicht Seite 1, die letzten beiden. Die letzten beiden Bilder auf Seite 1 stellen übrigens keine abnehmbare AHK dar. Von daher ist dort die Lösung mit der kleinen Schlinge zulässig.

Übrigens: Mir ist schon öfters aufgefallen, dass die Schweizer Strassenverkehrsämter gerne so bebilderte Klarstellungen veröffentlichen. Gibt's sowas auch vom KBA?
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Kühltaxi
Beitrag 24.04.2017, 12:49
Beitrag #23


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Zitat (Mitleser @ 24.04.2017, 13:32) *
Zitat (Kühltaxi @ 24.04.2017, 13:27) *
Eine zusätzlichen Halter wie auf den Schweizer Bildern als "richtig" an einer Abnehmbaren zu sehen am Kupplungshals anzubringen wäre demnach aber auch falsch. think.gif

Nö. Denn die zu begegnende Gefahr ist nicht die, dass die Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug abreißt. Sondern allein die, dass der Anhänger sich von der Kupplung löst.
Und da löst eine feste Drahtöhse auf dem Kupplungshals die Bremse des Anhängers zuverlässig aus. Das Seil kann nicht einfach so abspringen.

Nach dem was sie schreiben soll aber durchaus auch noch die Gefahr daß ein nicht richtig gerasteter Abnehmteil (kommt öfters vor) oder einer mit abgescherter Kugel (ist sehr selten) sich löst mit abgedeckt sein. Ist nur eben falsch bebildert. Habe den Beitag dahingehend auch ergänzt.


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janr
Beitrag 24.04.2017, 12:49
Beitrag #24


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@Mitleser: Noch mal nachgeguckt whistling.gif

Bei der Abnehmbaren braucht es ein nachträglich angebrachte Öse am FZ
Leider sieht man nciht wie die dort befestigt wurde, die hängt ja nur runter. dry.gif


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Kühltaxi
Beitrag 24.04.2017, 12:52
Beitrag #25


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Zitat (Mitleser @ 24.04.2017, 13:35) *
Ich habe es mit Sicherheit nie gelernt. Sondern irgendwann mal so nebenbei mitbekommen.

Anhänger wurden bei der Klasse 3 auch sehr stiefmütterlich bzw. gar nicht erwähnt. Ist es bei Klasse B (ausdrücklich ohne e wo man ja durchaus auch viel gebremstes mit fahren darf) überhaupt Stoffinhalt?


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Mitleser
Beitrag 24.04.2017, 12:54
Beitrag #26


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Zitat (Kühltaxi @ 24.04.2017, 13:49) *
Nach dem was sie schreiben soll aber durchaus auch noch die Gefahr daß ein nicht richtig gerasteter Abnehmteil (kommt öfters vor) oder einer mit abgescherter Kugel (ist sehr selten) sich löst mit abgedeckt sein.
Wo schreiben sie das?

Zitat (janr @ 24.04.2017, 13:49) *
Leider sieht man nciht wie die dort befestigt wurde, die hängt ja nur runter. dry.gif
Schau doch einfach auf das rechte der beiden Bilder.
Und außerdem: "Stahlstrippe an der Traverse unter dem Stossfänger befestigt."


Zitat (Kühltaxi @ 24.04.2017, 13:52) *
Ist es bei Klasse B (ausdrücklich ohne e wo man ja durchaus auch viel gebremstes mit fahren darf) überhaupt Stoffinhalt?
Keine Ahnung. Aber wenn man den BE über den CE erhält, dann kommen diese Seilchen nicht ernstlich in der Ausbildung vor.
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treysis
Beitrag 24.04.2017, 12:55
Beitrag #27


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Zitat (Kühltaxi @ 24.04.2017, 13:27) *
PS: Sehe gerade die haben für ihre Beispiele falsche Bilder ("fest oder schwenkbar" steht richtig drüber aber die ist abnehmbar) genommen. ohmy.gif
Für mich sieht das aber wie eine schwenkbare AHK aus. Passt also zur Überschrift.

Zitat (janr @ 24.04.2017, 13:49) *
Leider sieht man nciht wie die dort befestigt wurde, die hängt ja nur runter. dry.gif
Es ist im Text versteckt: Traverse unter dem Stoßfänger.
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Kühltaxi
Beitrag 24.04.2017, 12:56
Beitrag #28


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Zitat (janr @ 24.04.2017, 13:31) *
Edit hat grad mal nach einem Bild gesucht und gefunden
Keine Möglichkeit für das Seil, außer die AHK selber wavey.gif

Die sieht nach frei verbauter nicht an der Karosserie anliegender Traverse aus, da kannst du das Seil einfach um selbige schlingen, das reicht auch, ist sogar noch besser als irgendeine Öse, also warum eine verbauen wenn die Norm es da noch nicht eingefordert hatte?
Bei mir ist die Traverse ohne Luft direkt an die Abschlußtraverse (sowas hat ein Zaffi, wohl wegen der potentiellen Mitfahrer ganz hinten) der Karosserie geschraubt, da geht das nicht.


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Mitleser
Beitrag 24.04.2017, 12:59
Beitrag #29


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Dabei hat man aber schnell ein Längenproblem. Oder / Und wenn die Schlinge bei der Fahrt seitlich wandert, in der nächsten (falschen) Kurve ggf ein Bremsproblem.
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treysis
Beitrag 24.04.2017, 13:02
Beitrag #30


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Das stimmt wohl und sollte nicht außer Acht gelassen werden. Wer sich das aber nicht selber zutraut, der kann so eine Schlinge auch in einer Werkstatt anbringen lassen.
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kamii
Beitrag 24.04.2017, 13:02
Beitrag #31


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Zitat (Kühltaxi @ 24.04.2017, 13:52) *
Anhänger wurden bei der Klasse 3 auch sehr stiefmütterlich bzw. gar nicht erwähnt. Ist es bei Klasse B (ausdrücklich ohne e wo man ja durchaus auch viel gebremstes mit fahren darf) überhaupt Stoffinhalt?


Naja wie ich mich erinnern kann, gabs in der Theorie Fragen, welche Anhänger man ziehen darf (<3,5t Gesamtzuggewicht oder 750kg), aber sonst wurde da nicht weiter drauf eingegangen. Erst als ich C1E gemacht habe, hab ich das gelernt.
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Kühltaxi
Beitrag 24.04.2017, 13:09
Beitrag #32


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Zitat (Mitleser @ 24.04.2017, 13:54) *
Zitat (Kühltaxi @ 24.04.2017, 13:49) *
Nach dem was sie schreiben soll aber durchaus auch noch die Gefahr daß ein nicht richtig gerasteter Abnehmteil (kommt öfters vor) oder einer mit abgescherter Kugel (ist sehr selten) sich löst mit abgedeckt sein.
Wo schreiben sie das?

Nicht ausdrücklich, aber indem sie da zwischen fest/schwenkbar und abnehmbar unterscheiden in der nachträglichen Anbringung von Ösen ist das doch stark anzunehmen.


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treysis
Beitrag 24.04.2017, 13:15
Beitrag #33


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Dann wäre aber die kurze Schlinge um den "Hals"(?) ja gar nicht zulässig (um bei einer abgescherten Kugel zu schützen).
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Kühltaxi
Beitrag 24.04.2017, 13:16
Beitrag #34


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Ups, ich meinte keine abgescherte Kopfkugel (da müßten ja Wahnsinnskräfte wirken) sondern die kleinen Verriegelungskügelchen in den Abnehmteilen. Irgendeiner hier im Forum hatte es doch tatsächlich mal geschafft die abzuscheren.

Zitat (Mitleser @ 24.04.2017, 13:59) *
Dabei hat man aber schnell ein Längenproblem. Oder / Und wenn die Schlinge bei der Fahrt seitlich wandert, in der nächsten (falschen) Kurve ggf ein Bremsproblem.

Irgend ein Problem findet sich wohl immer, egal wie man's macht. Also muß unser janr seiner Holden demnächst doch was da ranbasteln. laugh2.gif
Ideal wäre ja irgendein fettes Kettenglied unten an die Traverse zu schweißen, aber dann erlischt wohl die BE.


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treysis
Beitrag 24.04.2017, 13:19
Beitrag #35


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Seiner oder seinem?

Zitat (Kühltaxi @ 24.04.2017, 14:16) *
Ups, ich meinte keine abgescherte Kopfkugel (da müßten ja Wahnsinnskräfte wirken) sondern die kleinen Verriegelungskügelchen in den Abnehmteilen.
Wie geschrieben: die kurze Schlinge um den Hals ist nur bei fester oder schwenkbarer AHK zulässig. Bei abnehmbarer AHK ist eine separate Verbindung herzustellen. Und genau so ist es auch auf den Bildern dargestellt.
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fritz440kombi
Beitrag 24.04.2017, 14:13
Beitrag #36


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Weiß nicht seit wann die "Lassomethode" in Mode gekommen ist; Abreißleine kann nich wirken, wenn die Hängerkupplung bricht/abfällt, daher die Ösen am Fahrzeug... so war es eigentlich immer (zumindest in Österreich), bei ungebremsten Anhängern hat man die Fankkette auch immer als "Kreuzkette" zu legen und auch diese Fangkette ist fix mit dem ZufFahrzeug zu verbinden ...

Alles andere ist eigentlich technish gesehen Pfusch ... und ja, die Schweizer haben hohe Straßsätze für Alles ..


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treysis
Beitrag 24.04.2017, 14:19
Beitrag #37


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Zitat (fritz440kombi @ 24.04.2017, 15:13) *
und ja, die Schweizer haben hohe Straßsätze für Alles ..
Nein, weder im europäischen noch internationalen Vergleich stimmt das. Bzw. Strafsätze vielleicht schon, aber Bußgelder/Bussgelder nicht. Die unteren Geschwindigkeitsverstöße sind oftmals günstiger als im restlichen EU-Ausland. Auch das Falschparken ist nicht so teuer wie sonst wo. Und bei den größeren Sachen wird es zu Anfang auch nur durch die Gebühren teuer.
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Mitleser
Beitrag 24.04.2017, 14:26
Beitrag #38


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Zitat (fritz440kombi @ 24.04.2017, 15:13) *
Alles andere ist eigentlich technish gesehen Pfusch ...

Wenn Anhänger sich während der Fahrt selbständig machen, dann doch wohl zumeist weil sie vom Kugelkopf gesprungen sind. Und extrem selten weil die Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug gerissen ist. Zustimmung?
Die Wahrscheinlichkeit dass dann auch noch die Abrissleine über die Kupplung springt, dürfte extrem gering sein. Das ist physikalisch nicht ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich.
[Nehmt mal eine Holzlatte, befestigt an ihr vorne aber nicht ganz vorne ein kurzes Seil, schlingt das Seil um einen Kugelhals vergleichbar eine Anhängerkupplung und legt dann die vordere Ecke der Latte auf den Kugelhals. Nun hebt ruckartig die Latte leicht nach schräg oben und danach sofort wieder runter bzw seitlich weg. Die Schlinge dürfte häufig noch auf dem Kugelhals sein.]

Daher halte ich die Variante 'Seil als enges Lasso um Kugelhals' aus Sicht der Wahrscheinlichkeit auch für vertretbar. Selbst wenn es sicherere Varianten gibt.
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thetdk
Beitrag 24.04.2017, 14:54
Beitrag #39


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Ich habe sowohl an meinem WoMo an der nachgerüsteten starren Kupplung eine Öse, wie auch an der Schwenkbaren des Passat.
Meine Frau hat an Ihrer abnehmbaren aber nix dergleichen (ist von 2003).

Mein praktisches Problem ist aber: Wenn ich das Drahtseil mit dem Karabiner in die Öse klipse, ist es bei unseren Anhängern so lang, das es auf dem Boden schleift (und sich im schlechten Fall irgendwo verfangen könnte). Denn zumindest am Passat sitzt die Öse unter dem Kugelkopf am hinteren Ende.

Kürze ich das Seil aber ein, reicht es beim WoMo bei enger Kurvenfahrt nach rechts nicht mehr (Öse ist links seitlich am Träger), und beim Passat meiner Frau wirds dann auch eng, wenn man zumindest drüberlegen will bzw. eine Öse am Fahrzeug nachrüsten würde.

Ich vermute, irgendwelche Adapterkarabiner würden wieder beanstandet?

es grüßt

thetdk


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Mitleser
Beitrag 24.04.2017, 15:02
Beitrag #40


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Aus dem oben verlinkten Alt-Thread:
Zitat (Mitleser @ 13.07.2015, 09:00) *
Wer sagt, dass das Abreißseil durchhängen muss? Ich habe es bei solchen Anlässen immer an passender Stelle der Deichsel etwas hochgebunden - nein nicht fest, sondern locker.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.04.2017, 15:34
Beitrag #41





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Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, dann ist die schweizerische "Vorschrift" nicht identisch mit der niederländischen. In den Niederlanden unterscheidet man nicht zwischen starrer, schwenkbarer oder abnehmbarer AHK. Bei keinem System ist die Schlaufe zulässig, weil sie sich über den Kugelkopf heben könnte. Mit einem Komplettverlust der AHK muss man aber in NL nicht rechnen, d.h. dort ist es auch bei einer abnehmbaren AHK in Ordnung, wenn das Abreißseil an der AHK befestigt ist - nur eben nicht als Schlaufe, sondern beispielsweise an einem separat zu montierenden Winkel mit Öse.

Ist das so oder vertreten die Niederländer jetzt auch die CH-Sichtweise?
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treysis
Beitrag 24.04.2017, 15:35
Beitrag #42


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Oder Gewebeklebeband...

Davon abgesehen, ich weiß nicht, ob bei der Lassovariante nicht vor allem die Gefahr besteht, dass sich die Schlinge weitet und durch Vibration, Stöße und Wind vielleicht nach oben rutscht, sodass sie gar nicht mehr den Kugelkopf am Hals umschließt.

@Georg: Wo liest du, dass in NL die Öse direkt an der abnehmbaren AHK angebracht sein darf? Auch in der Schweiz ist bei keinem System die Schlaufe zulässig (mit Ausnahme der besonderen Schlaufe für diesen Zweck, bei der die Schlinge so klein ist, dass sie nicht über den Kopf rutschen kann, bzw. generell auf dem Schaft festsitzt).
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.04.2017, 15:48
Beitrag #43





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Zitat (treysis @ 24.04.2017, 16:35) *
Wo liest du, dass in NL die Öse direkt an der abnehmbaren AHK angebracht sein darf?

Das war m.W. das Ergebnis früherer Diskussionen und irgendwo habe ich auch mal eine bebilderte Anleitung gesehen, ähnlich der oben verlinkten aus der Schweiz.
Zitat (treysis @ 24.04.2017, 16:35) *
Auch in der Schweiz ist bei keinem System die Schlaufe zulässig ...

Das habe ich ja auch nicht behauptet. Die Schlaufe ist nie zulässig - obwohl ich mich frage, warum bei dem verlinkten CH-Dokument das unterste Bild links eine unzulässige Anbringung zeigen soll. Das wäre nur der Fall, wenn die AHK abnehmbar wäre, was aus dem Dokument aber nicht hervorgeht.
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Mitleser
Beitrag 24.04.2017, 15:52
Beitrag #44


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Vielleicht solltet ihr "Schlaufe" nochmal etwas genauer definieren.

Es gibt das große Lasso des Abrissseils. Und die kleine extra angebrachte Drahtschlinge in die das Abrissseil eingehängt werden kann. Beides sind irgendwie "Schlaufen".
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.04.2017, 15:57
Beitrag #45





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Ich meinte das Zusammenlegen des Abreißseils zur einer Schlaufe. Meinetwegen auch "Lasso".
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treysis
Beitrag 24.04.2017, 15:59
Beitrag #46


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@Mitleser: nene, ich glaube, da verstehen wir uns schon richtig.

@Georg: Ah ok, ich kenne die früheren Diskussionen nicht. Ja, bei dem unteren Bild stimme ich dir bedingt zu. Bedingt weil, ich verstehe nicht, warum das nicht ausreichend ist, verstehe aber, dass es aber trotzdem irgendwie noch als Lasso gesehen werden kann. Da sind die Schweizer dann manchmal recht streng bei der Auslegung.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.04.2017, 16:11
Beitrag #47





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Das Lasso ist ja in dem Fall nur "Zierde". Das Abreißseil ist ja auf jeden Fall noch an der Halterung. Nach CH-Auffassung wäre es unzulässig, wenn es sich bei dem Bild um eine abnehmbare AHK handeln würde, aber es müsste bei einer starren oder schwenkbaren AHK zulässig sein.
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treysis
Beitrag 24.04.2017, 16:32
Beitrag #48


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Ach, du meinst, dass das linke Bild unten auf der letzten Seite eine abnehmbare AHK darstellt, und deswegen die Anbringung so unzulässig ist, und nicht, weil es Lasso-ähnlich ist?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.04.2017, 17:29
Beitrag #49





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Nee, so meinte ich es nicht. Ich meinte, dass das Foto unten links kein gutes Beispiel für das sog. "lasso-mäßige Überwerfen" ist. Bei der auf dem Foto gezeigten Situation besteht keinerlei Gefahr, dass das Abreißseil ungewollt verloren gehen kann. Selbst wenn sich die Schlaufe über den Kugelkopf heben sollte, hält das Abreißseil ja noch durch die Halterung. Ob diese Halterung (nach CH-Auslegung) zulässig ist oder nicht, hängt dann wiederum von der Art der AHK ab.
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treysis
Beitrag 24.04.2017, 17:52
Beitrag #50


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Zitat (Georg_g @ 24.04.2017, 18:29) *
Selbst wenn sich die Schlaufe über den Kugelkopf heben sollte, hält das Abreißseil ja noch durch die Halterung.
Das behauptest du so einfach laugh2.gif (und ich würde auch davon ausgehen). Aber ich glaube, für die CH-Behörden ist selbst das noch zu Lasso-haft. Da müsste wohl schon eine geschlossene Öse her.
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