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> Schutzstreifeoberlehrerspiegelverluste, nun auch als eigener Faden
Mueck
Beitrag 20.07.2017, 14:05
Beitrag #51


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Zitat (rapit @ 28.06.2017, 21:35) *
Und da wir hier keine Rechtsberatung geben, sagen wir Dir nicht, dass ab dem Tattag die 3 Monate laufen.
Nehmen wir also mal rein fiktiv ein Schreiben wie dieses an:
Zitat
Fiktivcalw, den 13.07.17
Ihnen wird zur Last gelegt, am 07.04.17 um 17:08 Uhr in Bad Fiktivalb, Fiktivpromenade 5 als Radfahrer folg. Owi ...
Sie misachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. § 2 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 3.4 BKat
... 15,-- Verwarngeld
...
Fiktivkonto der Fiktivkaffeekasse
Einfach nur fiktivfrrech?
Oder enthält der Fiktivvorgang ...
Zitat (Mueck @ 28.06.2017, 18:43) *
Zitat (Mueck @ 08.04.2017, 14:12) *
Außerdem hat er eine Anzeige wg. Nötigung an der Backe, ich eine wegen des Schimpfwortes ...
Update von der StA TÜ, Beschluss 20.6., heute eingetrudelt:
Zitat
22.6.17

Der Anzeige wird hinsichtlich des Tatvorwurfs der Beleidigung mangels öffentlichen Interesses keine Folge gegeben, §§ 374, 376 StPO. D. Antragsteller(in) steht der Privatklageweg offen.

Bezüglich der tateinheitlich verwirklichten Ordnungswidrigkeit wird das Verfahren gem. § 43 OWiG zur Verfolgung an die Verwaltungsbehörde abgegeben.
Erster Absatz soweit ok rolleyes.gif
Von der Nötigungsanzeige habe ich noch nichts gehört. Gehe ich Recht in der Annahme, dass diese mit dem 2. Absatz nicht gemeint ist? "Nötigungs-Owi" gäbe es ja nicht ... Wg. "Tateinheit" ist also eher zu vermuten, dass man 102142 ff. gefunden hat? whistling.gif
Ab wann liefe da die 3-Monats-Frist? 7.4.? 20.6.? Was anderes?
... mit seinem Umweg über die Beleidigungsanzeige doch eine fiktive Stolperfalle bei der fiktiven Verjährung?
Nichtnutzung des Schutzstreifens ist wohl doch eine Beleidigung eines jeden Kraftfahrzeugführers, da sie hierarchisch eindeutig höher stehen ... Da kann ja schon mal tateinheitlich die Verjährung der Schutzstreifenbeleidigung mit dem Verfahren der Autofahrerbeleidigung unterbrochen gewesen sein? thread.gif

Rein fiktiv habe ich aber vorsichtshalber vorgearbeitet und muss das nur noch rein fiktiv sortieren und in Form bringen, aber erst nach dem WE, weil ich da fiktiv weg bin ... War ja schon fiktivtraurig, dass diese Vorarbeit umsonst gewesen wäre ... thread.gif

Davon abgesehen stimmt die Fiktivhausnummer 5 nicht, so weit sind wir gar nicht gekommen dank eines heldenhaften Einsatzes, also fiktivschlampig alles ... thread.gif


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Mitleser
Beitrag 20.07.2017, 14:17
Beitrag #52


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Ich will nur mal kurz crybaby.gif
Zitat (Mueck @ 20.07.2017, 15:05) *
Zitat
Sie misachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. § 2 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 3.4 BKat

Auch außerhalb des Elfenbeintumes VP sollte man wissen, dass dieser Rückschluss nicht zwingend und damit unzulässig ist.
Auch wenn 3.4 BKat fast genau diese Formulierung enthält.

crybaby.gif
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Mueck
Beitrag 20.07.2017, 15:17
Beitrag #53


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Zitat (Mitleser @ 20.07.2017, 15:17) *
Ich will nur mal kurz crybaby.gif
Auch außerhalb des Elfenbeintumes VP sollte man wissen, dass dieser Rückschluss nicht zwingend und damit unzulässig ist.
Auch wenn 3.4 BKat fast genau diese Formulierung enthält.
crybaby.gif
*taschentuchreich* Also wirklich ... Anzweifeln wollen, dass man den BKat wortwörtlich abschreiben darf! Wo kommen wir dahin, wenn das nicht ginge! laugh2.gif

Ist hier evtl. § 33 (1) 8. Owig anwendbar?
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Apfelstrudel
Beitrag 17.08.2017, 13:35
Beitrag #54


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Wie ging der Fiktivfall nun eigentlich aus?

Fiktive Einstellung wegen Ablauf der Verjährungsfrist, oder aus anderen fiktiven Gründen?
Oder hängt das alles noch in den fiktiv arbeitenden Mühlen der Behörden?

LG Apfelstrudel


--------------------
„Die Lüge hat zwei Steigerungsformen: Diplomatie und Statistik.“
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Mueck
Beitrag 17.08.2017, 15:06
Beitrag #55


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Zitat (Apfelstrudel @ 17.08.2017, 14:35) *
Oder hängt das alles noch in den fiktiv arbeitenden Mühlen der Behörden?
Ganz fiktiv kann man mal annehmen, dass das Verwarngeldangebot ignoriert wurde ...
Fiktiv ist aktuell nun die weitere Arbeit der Mühlen ...
Rein fiktiv wartet nun ein vorbereitetes Schreiben auf das Befüllen mit den konkreten BGB-Daten auf Versand ...
Falls jemand fiktives Interesse dran hat ...
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columbo
Beitrag 17.08.2017, 15:17
Beitrag #56


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Nur um sicherzugehen, dass ich noch durchblicke (werde allmählich alt):

Du hast ein fiktives Verwarngeldangebot fiktiv ausgeschlagen.
Dein "Gegner" hat wegen Körperverletzung oder Nötigung oder wasauchimmer absolut gar nix gekriegt???

Ich selbst hab ja keinen Spaß dran, aber viele Leute wollen bestimmt wissen, ob es jetzt zulässig oder zumindest nicht mehr strafbewehrt ist, Radfahrer anzufahren...
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Mueck
Beitrag 17.08.2017, 15:25
Beitrag #57


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Zitat (columbo @ 17.08.2017, 16:17) *
Nur um sicherzugehen, dass ich noch durchblicke (werde allmählich alt):
Scheint so zu sein whistling.gif
Zitat (columbo @ 17.08.2017, 16:17) *
Du hast ein fiktives Verwarngeldangebot fiktiv ausgeschlagen.
Dein "Gegner" hat wegen Körperverletzung oder Nötigung oder wasauchimmer absolut gar nix gekriegt???
Irgendwo oben steht ja, dass das fiktive Knöllchen anfangs gar kein Thema war, sondern nur
- der fiktive Sachschaden (der Fiktive hat aber bisher nix geltend gemacht)
- meine fiktive Beleidigung, inzwischen mangels öff. Interesses eingestellt
- seine fiktive Nötigung, deren weiteres fiktive Schicksal aber derzeit unbekannt ist
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sigggi
Beitrag 17.08.2017, 15:25
Beitrag #58


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Zitat (columbo @ 17.08.2017, 16:17) *
Ich selbst hab ja keinen Spaß dran, aber viele Leute wollen bestimmt wissen, ob es jetzt zulässig oder zumindest nicht mehr strafbewehrt ist, Radfahrer anzufahren...

Zitat
§333 StVO
Radfahrer, die von Kraftfahrzeugen an- oder überfahren werden, haben sich so zu verhalten, dass das Kraftfahrzeug, oder Kraftfahrzeugführer, weder beschädigt, verletzt, behindert oder anderweitigen Unannehmlichkeiten ausgesetzt wird.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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columbo
Beitrag 17.08.2017, 15:33
Beitrag #59


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Zitat (Mueck @ 17.08.2017, 16:25) *
Zitat (columbo @ 17.08.2017, 16:17) *
Nur um sicherzugehen, dass ich noch durchblicke (werde allmählich alt):
Scheint so zu sein


Danke Dir für die Nachhilfe. Hatte irgendwie die verschiedenen Sachverhalte durcheinandergebracht. Fiktiv.
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Mueck
Beitrag 21.08.2017, 13:29
Beitrag #60


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Zitat (Mueck @ 17.08.2017, 16:06) *
Ganz fiktiv kann man mal annehmen, dass das Verwarngeldangebot ignoriert wurde ...
Fiktiv ist aktuell nun die weitere Arbeit der Mühlen ...
Rein fiktiv sei der Mühlstein seit Sa. eine Runde weiter ... whistling.gif
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Mueck
Beitrag 21.08.2017, 23:37
Beitrag #61


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Zitat (Mueck @ 17.08.2017, 16:06) *
Falls jemand fiktives Interesse dran hat ...
mag er hier klicken (440 kB 22 S.)
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Apfelstrudel
Beitrag 22.08.2017, 13:12
Beitrag #62


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Sehr schön, aber mal ne blöde Frage:

Warum hast Du, hineinversetzt in den Betroffenen der fiktiven Owi, zwei Argumentationsstrategien gewählt?
So besteht mMn die Gefahr, dass die fiktive Behörde der Verjährung folgt und die gesamte Arbeit der 20 Folgeseiten umsonst war.

Wäre es nicht viel schöner, sich mit der Schutzstreifendiskussion durch die fiktiven Mühlen zu arbeiten und nur bei absehbarer Niederlage zu erwähnen, dass das ja sowieso verjährt war? happy.gif


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treysis
Beitrag 22.08.2017, 13:18
Beitrag #63


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Huh. Ob die sich die Mühe machen, das durchzulesen, oder einfach direkt einstellen, weil sie keine Lust auf die Arbeit haben?
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Mueck
Beitrag 22.08.2017, 18:25
Beitrag #64


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Zitat (Apfelstrudel @ 22.08.2017, 14:12) *
Wäre es nicht viel schöner, sich mit der Schutzstreifendiskussion durch die fiktiven Mühlen zu arbeiten und nur bei absehbarer Niederlage zu erwähnen, dass das ja sowieso verjährt war? happy.gif
Geht das so einfach, in einem späteren Verlauf die Verjährung ins Spiel zu bringen?
Da bin ich mir als zwar kleiner "Hobbyjurist", aber letztlich doch Laie nicht sicher, ob das geht ...
Schöner wegen des wichtigeren Prinzips der Schutzstreifentatbestandsprophylaxe wäre es in der Tat ... whistling.gif
Aber die Sache mit der Verjährung hat auch Potential zu was prinzipiellem mit 25% Befriedigungspotential verglichen mit den 100% zu den Schutzstreifen ...

Zitat (treysis @ 22.08.2017, 14:18) *
Huh. Ob die sich die Mühe machen, das durchzulesen, oder einfach direkt einstellen, weil sie keine Lust auf die Arbeit haben?
Es gibt zwei naheliegende Szenarien:
- der neue OA-Mitarbeiter (der erste schied mit Herzkasper nach Lesen der Seitenzahl zeitweise aus) ist lesefaul und stellt ohne Lesen ein ... 0% mad.gif
- der OA-Mitarbeiter meint aus dem Umstand der 22 Seiten herauszulesen, dass das offensichtlich ein notorischer Querulant sein muss, den man durch alle Instanzen jagen muss ... 150% laugh2.gif
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Apfelstrudel
Beitrag 22.08.2017, 20:09
Beitrag #65


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Wurde denn im Fallbeispiel das Schreiben der Behörde bereits zugestellt?

Im reinen Schriftverkehr mit Bußgeldstelle/ StA sollte es kein Problem sein, ausschließlich das persönlich wichtigere Anliegen zu kommunizieren & diskutieren.
Erst vor Gericht würde ich dann, nach einer umfassenden Stellungnahme zum Vorwurf, beiläufig erwähnen, dass sowieso bereits eine Verjährung eintrat. whistling.gif
Vll lässt sich der Richter so noch zu einer Aussage zum Schutzstreifen verleiten.

@Profis: Bitte berichtigt mich falls ich einem Denkfehler unterliege. wavey.gif


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columbo
Beitrag 24.08.2017, 08:05
Beitrag #66


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Zitat (Mueck @ 17.08.2017, 16:25) *
- seine fiktive Nötigung, deren weiteres fiktive Schicksal aber derzeit unbekannt ist


Dass Du als Opfer einer mutmaßlichen Straftat ein Knöllchen erhältst, und der mutmaßliche Straftäter offensichtlich nichts zu befürchten hat, kann aber nichts damit zu tun haben:

Zitat
Warum der Herr, der den Unterschied Radweg/Schutzstreifen nicht kennen wollte (ist halt neu "auf dem Dorf", deren erster ...), so hartnäckig missionarisch war (er wollte mir ja nur helfen), wurde mir erst später klar, als er ob des etwas frischen Wetters seine Weste mit der Aufschrift "Polizeibehörde" an hatte
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Mueck
Beitrag 01.09.2017, 16:34
Beitrag #67


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Zitat (columbo @ 24.08.2017, 09:05) *
Zitat (Mueck @ 17.08.2017, 16:25) *
- seine fiktive Nötigung, deren weiteres fiktive Schicksal aber derzeit unbekannt ist


Dass Du als Opfer einer mutmaßlichen Straftat ein Knöllchen erhältst, und der mutmaßliche Straftäter offensichtlich nichts zu befürchten hat, ...
Heute (oder gestern) im Fiktionskasten:

"Fiktivingen, 28.8.17
Ermittlungsverfahren gegen $Autofahrer wegen Nötigung
...
Das Verfahren wird nach § 153a Abs. 1 StPO endgültig eingestellt. Gründe:
Der Beschuldigte hat die Auflage(n) fristgerecht erfüllt. Damit ist das öff. Interesse an der Strafverfolgung beseitigt und die Tat kann als Vergehen nicht weiter verfolgt werden.
..."

Die Neugier bzgl. des "Was" bleibt leider unbefriedigt ... whistling.gif
Aber wenigstens kein "nichts" wavey.gif

PS: Fiktiven Widerspruch Di. eingeworfen, schöne Radtour durch den Schwarzwald gehabt, 135 km, hat sich schon deswegen gelohnt ...
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Mitleser
Beitrag 01.09.2017, 21:42
Beitrag #68


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Merci fürs abschließende Update!
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Mueck
Beitrag 01.09.2017, 21:56
Beitrag #69


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Zitat (Mueck @ 01.09.2017, 17:34) *
PS: Fiktiven Widerspruch Di. eingeworfen, ...
Zitat (Mitleser @ 01.09.2017, 22:42) *
Merci fürs abschließende Update!
So ganz abgeschlossen ist es noch nicht ... Kann noch bis Karlsruhe gehen! whistling.gif
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columbo
Beitrag 02.09.2017, 15:14
Beitrag #70


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Hast Du eine Ahnung, was mit "Auflagen" gemeint sein könnte?
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Speck ftw
Beitrag 02.09.2017, 16:31
Beitrag #71


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Einstellung gegen Geldauflage könnte ich mir denken.


--------------------
Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Mueck
Beitrag 02.09.2017, 21:58
Beitrag #72


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Zitat (columbo @ 02.09.2017, 16:14) *
Ahnung
no.gif
Tippe aber blind auf ähnliches wie speck ...

PS: § mit Liste der Optionen ist ja verlinkt ...
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treysis
Beitrag 03.09.2017, 08:55
Beitrag #73


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...oder er darf seine Polizeibehörde-Jacke nicht mehr außerhalb der Dienstzeit tragen. ^^
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columbo
Beitrag 04.09.2017, 11:11
Beitrag #74


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Zitat (Mueck @ 02.09.2017, 22:58) *
PS: § mit Liste der Optionen ist ja verlinkt ...


... mer werd alt, blind und blöd...
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dazydee
Beitrag 04.09.2017, 18:04
Beitrag #75


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Nochmal ein verspätetes Dankeschön für den großartigen Widerspruch!


--------------------
Nulla poena sine lege
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Mueck
Beitrag 18.09.2017, 16:00
Beitrag #76


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Zitat (Mueck @ 22.08.2017, 19:25) *
Zitat (treysis @ 22.08.2017, 14:18) *
Huh. Ob die sich die Mühe machen, das durchzulesen, oder einfach direkt einstellen, weil sie keine Lust auf die Arbeit haben?
Es gibt zwei naheliegende Szenarien:
- der neue OA-Mitarbeiter (der erste schied mit Herzkasper nach Lesen der Seitenzahl zeitweise aus) ist lesefaul und stellt ohne Lesen ein ... 0% mad.gif
- der OA-Mitarbeiter meint aus dem Umstand der 22 Seiten herauszulesen, dass das offensichtlich ein notorischer Querulant sein muss, den man durch alle Instanzen jagen muss ... 150% laugh2.gif
Ersterer Fall ist schon mal nicht eingetreten ...
Zitat
der Einspruch ist zwar zulässig, konnte aber nach einer Prüfung nicht zur Rücknhme des Bußgeldbescheids führen.
Ball an die StA Fiktüvingen zurückgespielt...
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Mueck
Beitrag 10.10.2017, 16:38
Beitrag #77


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*schnüff* Nix mit Musterprozess bis um's Eck in Karlsruhe .. whistling.gif wink.gif
Zitat
In dem Bußgeldverfahren gegen
Mueck
wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
hat das AG Calw durch den Richter ... am 5.10.2017 beschlossen:
1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Betroffenen Mueck gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der Betroffene hat seine notwendigen Auslagen selbst zu tragen (Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 464, 467 Abs. 1 und 4 tPO, 46 Abs. 1 OWiG)
(Können Experten daraus noch was Interessantes rauslesen?)
Kosten waren eh Null, noch nicht mal 'ne Briefmarke, bloß bissele Tinte und Papier ...
PS: Verschickte Endfassung
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Mitleser
Beitrag 10.10.2017, 20:14
Beitrag #78


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Glückwunsch zur Einstellung! thumbup.gif
Ach nee, ... mal wieder keine klare Entscheidung. crybaby.gif

Was Interessantes herauslesen? Ja, dass Fiktüvingen im Raum Calw liegt. Aber ansonsten nix weiter.


Dennoch Danke fürs erneute Update. flowers.gif
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Mueck
Beitrag 10.10.2017, 21:47
Beitrag #79


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Zitat (Mitleser @ 10.10.2017, 21:14) *
Glückwunsch zur Einstellung! thumbup.gif
Ach nee, ... mal wieder keine klare Entscheidung. crybaby.gif
Genau ... crybaby.gif crybaby.gif

Zitat (Mitleser @ 10.10.2017, 21:14) *
Was Interessantes herauslesen? Ja, dass Fikvbingen im Raum Calw liegt. Aber ansonsten nix weiter.
Eher umgekehrt ... whistling.gif
Hätte ja sein können, dass Paragraphenkettenkenner erkennen, ob eingestellt wg. Verjährung oder wg. Sache oder so ... Hatte ja beides drin ... Und an anderer Stelle meinte jemand, aus dem erwähnten Abs. 4 könnte man was orakeln ...
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Mueck
Beitrag 19.04.2018, 19:08
Beitrag #80


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Zitat (Mueck @ 16.11.2017, 15:21) *
Ist das hier schon bekannt?
In de.rec.fahrrad drüber gestolpert ...
Kürzlich kurzfristig doch mal 'n Versuchsballon gestartet ...
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rapit
Beitrag 19.04.2018, 19:44
Beitrag #81


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Ist das denn so geplant, das hier mit Klarnamen und Adresse zu verlinken? think.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Mueck
Beitrag 19.04.2018, 20:13
Beitrag #82


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Ach, da war ja noch 'ne Zeile mehr ...
Danke.
Auch wenn's bei Licht betrachtet überflüssig ist zu anonymisieren ...
In ca. 3 Klicks hat man nach Googeln das Impressum auf irgendeiner meiner Webseiten gefunden, wo das, bin ja ein braver Bürger, auch drin stünde ...
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ukr
Beitrag 19.04.2018, 20:18
Beitrag #83


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zu viel Text. laugh2.gif
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rapit
Beitrag 19.04.2018, 20:26
Beitrag #84


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Zitat (Mueck @ 19.04.2018, 21:13) *
bin ja ein braver Bürger

Calw sieht das anders: nörgelnder Untertan laugh2.gif



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Mueck
Beitrag 19.04.2018, 20:58
Beitrag #85


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Zitat (ukr @ 19.04.2018, 21:18) *
zu viel Text. laugh2.gif
Ich habe den Verdacht, dass der Richter das Bußgeldverfahren auch deswegen eingestellt hat, Erwiderung war ja doppelt so lang, s.o. ... thread.gif


Zitat (rapit @ 19.04.2018, 21:26) *
Calw sieht das anders: nörgelnder Untertan laugh2.gif
Solche Leute braucht's zur Fortbildung des Rechts, eine dringend nötige Sache, also sind das die besonders braven Bürger, auch wenn bedauerliche Einzelfälle das derzeit noch anders sehen ... whistling.gif
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rapit
Beitrag 19.04.2018, 22:25
Beitrag #86


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kleiner Nachtrag:
Zitat (Mueck @ 10.10.2017, 22:47) *
an anderer Stelle meinte jemand, aus dem erwähnten Abs. 4 könnte man was orakeln ...

Da hätte eigentlich eine Verurteilung naheliegen müssen.

Bei Verjährung geht das -eigentlich- nicht.


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Explosiv
Beitrag 20.04.2018, 06:36
Beitrag #87


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Ich bin auch der Meinung: sehr schöner Text, sehr ausführlich ausgeführt. Die Frage ist, ob er ob seiner Länge nicht abschreckt und der Adressat ihn wirklich aufmerksam liest und den vielen Querverweisen zur Urteilen und Literatur folgt.
Aber einen Versuch ist es wert, ich habe hier in Euskirchen und Rheinbach leider auch untermaßige Schutzstreifen und solche ohne Schutzabstand an Parkständen vorbei, die beseitigt gehören.
Drollig ist oft zu beobachten, dass Radler versuchen, direkt vom Schutzstreifen aus links abzubiegen, ohne sich vorher zur Fahrbahnmitte einzuordnen. Also sind die Dinger mehr schädlich als nützlich.


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Crownsilver
Beitrag 20.04.2018, 07:24
Beitrag #88


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Am Schlimmsten finde ich das die Streifen manche Radfahrer ermutigen sie auch gegen die eigentliche Richtung zu benutzen.
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Explosiv
Beitrag 20.04.2018, 07:26
Beitrag #89


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Das werd ich nie verstehen. Der Streifen ist meist so breit, dass gerade so ein Radler draufpasst. Und da wird dann Gegenverkehr aufgemacht. Hirnrissig. ranting.gif
Hab ich zum Glück nur sehr selten gesehen.


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Mueck
Beitrag 20.04.2018, 16:48
Beitrag #90


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Zitat (rapit @ 19.04.2018, 23:25) *
Da hätte eigentlich eine Verurteilung naheliegen müssen.
Du meinst, der Richter hätte mich am liebsten verknackt, war aber zu arbeitsscheu, auf 22 Seiten zu antworten?
Schade eigentlich ... Der Gang "nach Karlsruhe" ans BVerfG war ja schon vorbereitet ... whistling.gif


Zitat (Explosiv @ 20.04.2018, 07:36) *
Die Frage ist, ob er ob seiner Länge nicht abschreckt und der Adressat ihn wirklich aufmerksam liest und den vielen Querverweisen zur Urteilen und Literatur folgt.
Bin halt ein passionierter Langschreiber ... whistling.gif
Gegen das Knöllchen hat's ja offenbar geholfen ... whistling.gif
Bei der Rheinstettener Sache hatte ich auch das Gefühl, dass die Argumentationslinie, dass das Vorfahrtnehmen dort nicht legal möglich sei, völlig unbeachtet blieb, weil man "Machen wir immer so" antwortete ...
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Söne spitze Steine
Beitrag 22.04.2018, 18:29
Beitrag #91


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Nicht umsonst heißen die Schutzstreifen auch Mobbingstreifen.

Schon die StVO bzw. Urteile zu Mindestabständen geben mir als Verkehrsteilnehmer doch vor, an parkenden Fahrzeugen mindestens einen Meter, besser 1,50 Meter Platz zu lassen. Aus Interesse an der eigenen Gesundheit halte ich das auch ein. D.h. jeder Mobbingstreifen oder benutzungspflichtige Radweg, der dann schmaler ist, ist als "nicht benutzbar" und daher als "nicht benutzungspflichtig" einzuordnen. Sehe ich das richtig oder richtig verkehrt?


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Mueck
Beitrag 29.11.2018, 22:40
Beitrag #92


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Zitat (Mueck @ 19.04.2018, 20:08) *
Kürzlich kurzfristig doch mal 'n Versuchsballon gestartet ...
PS: Ballon noch mal kräftig aufgeblasen ...
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road_user
Beitrag 30.11.2018, 19:15
Beitrag #93


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Zitat (Mueck @ 29.11.2018, 23:40) *

Klagebefugnis eines Radfahrers gegen Schutzstreifen für Radfahrer

Das VG Hannover und nachfolgend das OVG Lüneburg sind der Auffassung, dass es einem Radfahrer regelmäßig an der Klagebefugnis gegen einen Schutzstreifen fehlt. Denn der Radfahrer könne durch die Schutzstreifenmarkierung offensichtlich nicht in eigenen Rechten verletzt sein. Radfahrer würden durch einen auf der Fahrbahn befindlichen Schutzstreifen nicht mit einem Ge- oder Verbot belastet. Die Klagebefugnis könne sich auch nicht aus einem Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ergeben, der in faktischen Wirkungen der Schutzstreifen liegen könnte.

Es gelte kein vom Kläger in den Raum gestelltes allgemeines Ge- oder Verbot, als Radfahrer stets nur rechts von der Markierung zu fahren oder auch bei einem schlechten Zustand des Schutzstreifens oder unter sonstiger Selbstgefährdung nach links auszuweichen. Sollte es vermehrt zu Überholungen mit unzureichendem Seitenabstand kommen, wäre es Aufgabe der zuständigen Behörden, hier zunächst aufklärend tätig zu werden; einer bewussten Missachtung müsse repressiv mit den Mitteln der Verkehrsüberwachung begegnet werden, so das OVG Lüneburg.

Ein Radfahrer könnte evtl. darauf abstellen, dass sich rechtsabbiegende Fahrzeuge regelmäßig links neben dem Schutzsteifen einordnen (müssen?) und dadurch in sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingegriffen wird.
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mir
Beitrag 30.11.2018, 20:01
Beitrag #94


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Na super, und die Polizei kann sich auf das Opportunitätsprinzip berufen und hat darüberdies chronischen Zeitmangel, wenn es um Radverkehr geht.



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mkossmann
Beitrag 02.12.2018, 21:08
Beitrag #95


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Entweder gibt es keinerlei Verpflichtungen für den Radfahrer durch den Schutzstreifen . Dan ist aber der BKat , der für Nichtbenutzen eines Schutzstreifens eine Buße vorsieht, rechtswidrig. Oder es gibt Pflichten. Dann muß es auch das Recht geben, dagegen vorzugehen.
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mir
Beitrag 03.12.2018, 07:43
Beitrag #96


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Gibt es einen solche Bestimmung im BKatV? Ich habe nichts gefunden.


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janr
Beitrag 03.12.2018, 08:45
Beitrag #97


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3.4 BKat: Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen ... eines markierten Schutzstreifens als Radfahrer > €15
.1 mit Behinderung > € 20
.2 mit Gefährdung > € 25
.3 mit Sachbeschädigung > € 30

Klick wavey.gif

(TBNR: 102142, ...43, ...44, ...45)


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


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Mueck
Beitrag 09.03.2019, 15:03
Beitrag #98


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Zitat (road_user @ 30.11.2018, 20:15) *
Klagebefugnis eines Radfahrers gegen Schutzstreifen für Radfahrer

Das VG Hannover und nachfolgend das OVG Lüneburg sind der Auffassung, dass es einem Radfahrer regelmäßig an der Klagebefugnis gegen einen Schutzstreifen fehlt. Denn der Radfahrer könne durch die Schutzstreifenmarkierung offensichtlich nicht in eigenen Rechten verletzt sein. Radfahrer würden durch einen auf der Fahrbahn befindlichen Schutzstreifen nicht mit einem Ge- oder Verbot belastet. Die Klagebefugnis könne sich auch nicht aus einem Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ergeben, der in faktischen Wirkungen der Schutzstreifen liegen könnte.

Es gelte kein vom Kläger in den Raum gestelltes allgemeines Ge- oder Verbot, als Radfahrer stets nur rechts von der Markierung zu fahren oder auch bei einem schlechten Zustand des Schutzstreifens oder unter sonstiger Selbstgefährdung nach links auszuweichen. Sollte es vermehrt zu Überholungen mit unzureichendem Seitenabstand kommen, wäre es Aufgabe der zuständigen Behörden, hier zunächst aufklärend tätig zu werden; einer bewussten Missachtung müsse repressiv mit den Mitteln der Verkehrsüberwachung begegnet werden, so das OVG Lüneburg.

Ein Radfahrer könnte evtl. darauf abstellen, dass sich rechtsabbiegende Fahrzeuge regelmäßig links neben dem Schutzsteifen einordnen (müssen?) und dadurch in sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingegriffen wird.
Das Urteil hat der Landkreis Calw leider auch gefunden gehabt, siehe Klageerwiderung, die nun auch unter ...
Zitat (Mueck @ 29.11.2018, 23:40) *
... zu finden ist. Die letzte Datei fehlt noch, weil gerade noch in Arbeit ... whistling.gif

Was ich bisher gefunden habe:
  • Beim Fall des OVG Lüneburg hat man den Schutzstreifen nach § 45 (9) Satz 2 a.F. (Satz 3 n.F.) angreifen wollen, was zu der Zeit schon wegen der Ausname des Schutzstreifens davon a weng aussichtslos erscheint, ich versuche es dagegen nach § 45 (9) Satz 1 in Anlehnung an ein BVerwG-Urteil
  • Daher m.E: auch kein Fahrbahnnutzungsverbot in dieser Schärfe für die Klage nötig
  • Das OVG will was aus der Freistellung NUR von Schutzstreifen ableiten, das war aber schon kurz nach vermutlichem Verfahrensbeginn Makulatur wegen Freistellung auch von Radfahrstreifen
  • Bei den Ausführungen zum BKat übersah das OVG § 2 (4) BKatV, deswegen wird der Verstoß bei Behinderung mit Schutzstreifen >= 5 Euro teurer statt billiger als bei Fällen ohne Schutzstreifen
  • BGH und div. OLG sehen inzwischen allgemein 1 m Abstand nach rechts als angemessen an, damit fährt man bei Befolgung des Rechtsfahrgebots genau AUF den Markierungen der üblichen 1,25-m-Handtücher
  • Das OVG sieht aber in Rn 34 beim Queren der Linie durch Radfahrer durchaus Handlungsanweisungen, aus denen man nur ableiten kann, dass man nicht AUF der Linie fahren darf, nur rechts oder links davon. So hat man nicht mehr die volle Handlungsfreiheit, gerade die Wahl einer optimalen Fahrlinie entfällt. Weiter links Bußgeld wegen Überreizung Rechtsfahrgebot, weiter rechts enges Überholen
  • Letzteres ist nach dem UDV-Gutachten und dem Radmesser anders zu betrachten und kein Fehlverhalten Einzelner mehr sondern ein systematischer Fehler im Design ...


Somit könnten genug Zweifel für die Möglichkeitstheorie zusammen sein.

Falls zufällig noch jemand weitere Ideen hat ...
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Mueck
Beitrag 18.03.2019, 00:04
Beitrag #99


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Zitat (Mueck @ 09.03.2019, 16:03) *
Die letzte Datei fehlt noch,

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Mueck
Beitrag 14.07.2020, 10:32
Beitrag #100


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Es kam wie es kommen musste nach OVG Lüneburg ...
Das Gericht schein durchaus Verständnis für meine Motivation​​​ zu haben und sah auch begründete Zweifel in der Sinnhaftigkeit solcher Streifen, aber man hat OVG L. runtergebetet und sah keine Klagebefugnis, weil ja ohne Benutzungspflicht etc. Mit den Unterschieden der Fälle in L. und H'alb konnte ich nicht durchdringen. Muss mich wohl mal langsam mit den Formalitäten etc. der nächsten Instanz auseinandersetzen ...
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 01.05.2025 - 20:18