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> Abzock-Blitzer auf der A3 bei Köln????, aber stimmt das so überhaupt?
Mitleser
Beitrag 09.02.2017, 09:18
Beitrag #51


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Die Dame geht davon aus, dass die, eigentlich rechtskräftigen, Bußgeldbescheide von Anfang an nichtig seien, da die Bußgeldstelle darauf hingewiesen worden sei, dass beim Tempolimit eventuell "irgend etwas nicht richtig" sei.
Die §-Kette würde ich gerne mal sehen. Das VwVfG (NRW) ist schon mal nicht einschlägig.

Aber da sie zugleich auf die 250€-Grenze und den Gnadenweg verweist, darf man die obige Aussage wohl nicht zu eng auslegen.
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schnaftel12
Beitrag 09.02.2017, 13:28
Beitrag #52


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Wenn aber bereits 1 Fahrer am Anfang Widerspruch eingelegt hat. War die Behörde doch seit diesem Zeitpunkt über die wohl nicht korrekte Beschilderung in Kenntnis gesetzt.
Somit würde dies bedeuten:
Alle die das Angebot vorher bezahlt haben -> Pech gehabt
Alle die danach bezahlt haben -> Anspurch auf Rückerstattung?
Andernfalls könnte man hier definitiv Fahrlässigkeit vorwerfen. Denn der Zusammenhang hätte erst einmal geprüft werden müssen, bevor man weiter agiert und Angebote verschickt. Das weitere Verschicken / Geld einkassieren könnte man als defintiv als fahrlässig ansehen.

In diesem Zusammenhang müsste man aber alle noch offenen Verfahren, wo aber bereits das Angebot verschickt wurde, mit betrachten und eine im Nachgang eintretene Zahlung wider erstatten nach Prüfung...

Somit wären am Ende die einzigen Dummen, die das Geld vor dem 1. Einspruch überwiesen haben... der Rest wäre somit fahrlässig..

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Pistenteufel
Beitrag 09.02.2017, 18:44
Beitrag #53


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Zitat (Mitleser @ 09.02.2017, 10:18) *
Aber da sie zugleich auf die 250€-Grenze und den Gnadenweg verweist, darf man die obige Aussage wohl nicht zu eng auslegen.


Ich kann den Artikel in der Süddeutschen trotz deaktiviertem AdBlock irgendwie nicht lesen.
Im Radio kam aber heute - wenn ich es richtig in Erinnerung habe - die Meldung, dass die Bußgelder bis 250 Euro erstattet würden, wenn man einen Brief schreibt. Oberhalb von 250 Euro allerdings nicht, weil man in dem Fall "ohnehin zu schnell gewesen wäre". Ohne Baustelle hat der Blitzer ja früher bei 100 km/h ausgelöst.

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treysis
Beitrag 09.02.2017, 18:47
Beitrag #54


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Dann sollten die das Interview aus der SZ mal lesen. Dort wird nämlich nochmal bestätigt: nach der Baustelle gilt wieder unbeschränkt! Geschachtelte Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es nicht.

Edit: Wobei dieses Video hier ( https://www.welt.de/vermischtes/article1619...d-behalten.html ) die Situation nochmal anders darstellt. Dort fehlte angeblich nur das 60er Schild vor dem Blitzer, das letzte angeordnete Tempolimit war 80.
Bearbeitungsgrund: Link klickbar gemacht
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Hoheneicherstation
Beitrag 09.02.2017, 19:16
Beitrag #55


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Hab das heute ebenfalls auf WDR 4 gehört:
Nach tagelangem Hickhack jetzt die Lösung: In einer eilig einberufenen Pressekonferenz am Donnerstag (09.02.2017) erklärte der Kölner Stadtdirektor Stephan Keller, dass die Stadt die kassierten Beträge freiwillig zurückerstatten will. Das sind immerhin etwa elf Millionen Euro. Der Rat wird am Dienstag (14.02.2017) ein Verfahren "zum freiwilligen Zahlungsausgleich" beschließen.

Hier der gesamte Text

(Wie heisst das Sprichwort? - Wer zu erst kommt, ...)


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treysis
Beitrag 09.02.2017, 20:42
Beitrag #56


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Nochmal zu dem geschachtelten Tempolimit: Ist es wirklich so, dass das Ende der Baustelle die 60 komplett aufhebt? Dass die 60 endet, das ist denke ich klar, da zusammen mit Gefahrenzeichen angeordnet. Aber gilt die 80 davor wirklich nicht mehr? Wie ist es z.B. bei 100 in Kombination mit 80 (bei Nässe). Wenn die Nässe am Anfang besteht, aber dann aufhört, gilt dann wieder unbeschränkt oder 100? Oder wenn 120 gilt, dann kommt ein Schild mit 100 für 500 m, gilt dann nach den 500 m auch wieder unbeschränkt? Oder ist das einfach eine Lücke im Gesetz, und die SVB verstößt hier einfach gegen die Verwaltungsvorschrift?
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janr
Beitrag 09.02.2017, 21:02
Beitrag #57


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Zitat (treysis @ 09.02.2017, 20:42) *
... Wie ist es z.B. bei 100 in Kombination mit 80 (bei Nässe). Wenn die Nässe am Anfang besteht, aber dann aufhört, gilt dann wieder unbeschränkt oder 100? Oder wenn 120 gilt, dann kommt ein Schild mit 100 für 500 m, gilt dann nach den 500 m auch wieder unbeschränkt? Oder ist das einfach eine Lücke im Gesetz, und die SVB verstößt hier einfach gegen die Verwaltungsvorschrift?
Oh da gibt es ellenlange Fäden. rolleyes.gif

Es ist wirklich so, daß eine Geschwindigkeitsbeschränkung die andere aufhebt.

Wird jetzt die eine aufgehoben kann die andere nciht gelten, da sie ja augehoben ist.

Will man 100 - 80 - 100 dann muß man halt anstelle eines 80-Ende ein 100 Anfang hinstellen.

Und "bei Nässe" ist noch schwieriger, denn bei trockenheit ist das Schild gar nicht vorhanden. Eine 130 wie in der Nähe von Plauen, gilt und gilt und gilt ...
Ist es Nass gilt die 80.
Wird es wieder trocken gilt Richtgeschwindigkeit laugh2.gif

Ich kenne aber andere Beschilderungsarten.
Oben etwas ein 130, dann 10 cm Zwischenraum und am gleichem Mast drunter das 80 mit unmittelbar darunter angebrachten "bei Nässe"-ZZ.
So kann man erkennen was wann gilt. wink.gif


Nachtrag: Grad erst am Montag sah ich aber auf der A93 wieder Wanderbaustellen.
Die hatten einen Geschw.Trichter mit Anhängern die mit bewegter Lichtmatrix auch gleich zeigen welche Spur geräumt weren muß.
Sehr übersichtlich und schick, daß der Pfeil sich bewegt.
Nur stand bei beiden Anhängern - in der Baustelle war 80 - nur mit Worten geschrieben, daß dort eine Baustelle ist.
Kein Gefahrenzeichen.
Dann endet die Baustelle und nix. Es gilt jetzt mangels Aufhebung deshalb fast überall danach 80 wallbash.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Mitleser
Beitrag 09.02.2017, 22:20
Beitrag #58


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Zitat (Hoheneicherstation @ 09.02.2017, 19:16) *
In einer eilig einberufenen Pressekonferenz am Donnerstag (09.02.2017) erklärte der Kölner Stadtdirektor Stephan Keller, dass die Stadt die kassierten Beträge freiwillig zurückerstatten will.

Bürgerfreundlich.
Aber zahlt später die private Amtshaftpflichtversicherung des Kämmerers den Betrag in das Stadtsäckel zurück? Denn eine Zahlung von mehreren Millionen € ohne Rechtsgrund allein zum Gutstellen mit dem Bürger würde anderswo Ermittlungen bei Staatsanwaltschaft und Rechnungshof auslösen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 09.02.2017, 22:24
Beitrag #59


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Bald darf in NRW gewählt werden whistling.gif


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Jupiter
Beitrag 10.02.2017, 14:40
Beitrag #60


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anwalt.de:
Erster Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens mit Fahrverbot im Kölner Blitzer-Skandal gestellt
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ukr
Beitrag 10.02.2017, 16:35
Beitrag #61


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Mich würde ja mal der Beschilderungsplan interessieren. Geht denn aus einer der Pressemeldungen hervor, was da nun konkret beschildert war?

Edit: Gefunden. book.gif

...also vermutlich ähnlich dem Fall von unserem User Jeho.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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rapit
Beitrag 10.02.2017, 20:06
Beitrag #62


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Zitat (ukr @ 10.02.2017, 16:35) *
Mich würde ja mal der Beschilderungsplan interessieren.

Hmm, mich auch. Weil mir jetzt zugetragen wurde, zusätzlich zur WVZ-Brücke mit VZ 274 (60) und VZ 123 hätten da innerhalb der Baustelle noch Blech-274er (ohne VZ 123) gestanden think.gif
Was stimmt denn nun?


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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treysis
Beitrag 10.02.2017, 20:50
Beitrag #63


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Da muss doch irgendjemand mal mit Dashcam durchgefahren sein in den fast 12 Monaten?

Edit: Hier (https://www.mapillary.com/app/?lat=50.91426...amp;focus=photo) ist jemand die Strecke im Mai 2016 gefahren (ich nehme an, dass es sich um diese Baustelle handelt, 100% sicher bin ich mir da aber nicht. Weil die ganzen Artikelschreiber alle voneinander abschreiben, und keiner mal genau recherchiert, welcher Blitzer es denn eigentlich war etc.).
Jedenfalls: Hier ist vor dem Blitzer in der Baustelle nochmal 60 OHNE Gefahrzeichen angeordnet (hier). Allerdings ist das ein stationärer Blitzer, und irgendwo stand auch wieder, dass es ein mobiler Blitzer war. Außerdem befindet sich der stationäre Blitzer nur knapp am Ende des Baustellenbereichs.
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Uwe W
Beitrag 11.02.2017, 03:11
Beitrag #64


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Ja, die Strecke stimmt schon!
Zitat (treysis @ 10.02.2017, 20:50) *
Jedenfalls: Hier ist vor dem Blitzer in der Baustelle nochmal 60 OHNE Gefahrzeichen angeordnet (hier).

Daran, dass die 60 Schilder wiederholt wurden, kann ich mich auch erinnern.




--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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treysis
Beitrag 11.02.2017, 05:25
Beitrag #65


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Und hier noch eine Aufnahme aus Oktober 2016: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.91913...amp;focus=photo
Auch unverändert zu der Aufnahme im Mai. 60 ist angeordnet, ohne Gefahrzeichen. Und zwischen diesem 60er Schild und dem Blitzer wird auch kein anderes Tempolimit mehr angeordnet. Also hinterher alles ein großer Fehler im Fehler, und alle BGBs doch rechtmäßig?
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ukr
Beitrag 11.02.2017, 08:56
Beitrag #66


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Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine so naheliegende Lösung eines so immensen Problems nicht erkannt wird (wenn es sie denn gäbe).


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Heinz Wäscher
Beitrag 11.02.2017, 10:48
Beitrag #67


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Vielleicht weiß ja niemand im Nachhinein so ganz genau wann wo welche Verkehrszeichen tatsächlich aufgestellt waren?


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Mitleser
Beitrag 11.02.2017, 11:34
Beitrag #68


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Und nun meine Auslegung, die auf die Trennung von gedanklicher/verschriftlicher Anordnung und beschilderter Verkündung setzt:

Das gefahrenzeichenlose wiederholer 60 in der Baustelle sollte bestimmt auch nur auf die für den Baustellenbereich angeordnete Beschränkung wiederholend hinweisen. Angeordnet war für den Bereich nach der Baustelle zumindest keine 60.
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ukr
Beitrag 11.02.2017, 13:30
Beitrag #69


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Zumindest müsste die Behörde begründen, warum die 60km/h nach der Arbeitsstelle fortbestehen sollten.


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rapit
Beitrag 11.02.2017, 14:01
Beitrag #70


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Hmm, mit der Begründung, eine angeordnete Beschränkung sei doch sinnlos, gewinnt man aber im Bußgeldverfahren normalerweise keinen Blumentopf...

Jedenfalls erklärt es, warum nur ein teil der Bußgeldverfahren eingestellt wurde vor dem Amtsgericht.

Und beim Rest dürfte es gelungen sein, den Richter einfach dummzuquatschen, so wie es auch im Artikel gegenüber der Presse mitgeteilt wurde, nämlich dass "natürlich" am Ende einer Baustelle die geschwindigkeitsbeschränkung als aufgehoben gilt.

Rechtlich Nonsens. Wie das ganze Konstrukt von Geblitzt.de oder wie die heißen.

Ich warte nur drauf, dass ein Rechtsschutzversicherer mal auf die Idee kommt, von einem RA die Leistungen zurückzufordern, dann sind die sowieso ad acta gelegt. Denn eine RSV zahlt nur das, was ansonsten der Versicherte zahlen müsste. Und der muss ja nach deren versprechungen nichts zahlen.

whistling.gif

Vielelicht sollte @selber_schuld da mal drauf hinweisen, und bekommt so als Dank seine Selbstbeteiligung 0,- zurück gap.gif

Zitat (Mitleser @ 11.02.2017, 11:34) *
Angeordnet war für den Bereich nach der Baustelle zumindest keine 60.

Vielleicht waren die gezeigten Blech-60er ja auch nicht angeordnet.

Mich interessiert nach wie vor der Beschilderungsplan.


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ukr
Beitrag 11.02.2017, 14:40
Beitrag #71


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Zitat (rapit @ 11.02.2017, 14:01) *
Mich interessiert nach wie vor der Beschilderungsplan.
Bei der Anzahl an "Geschädigten" dürfte auch ein Mandat für dich drin sein. Oder mach doch mal ein Praktikum bei einer bestimmten Verkehrssicherungsfirma in NRW als technischer Zeichner, dort gibt es den Plan ganz sicher auf Papier und digital. book.gif

aber mal was anderes:
Zitat
Zwischen dem 28. Februar und dem 15. Dezember war die Blitzanlage am Heumarer Dreieck auf der A3 Richtung Oberhausen auf Tempo 60 eingestellt, obwohl Tempo 80 oder sogar noch mehr erlaubt waren. Selbst in dieser Frage sind sich die Juristen nicht einig. – Quelle: http://www.rundschau-online.de/25706368 ©2017
Haben wir wirklich so viele schlechte Juristen im Land?


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ulm
Beitrag 11.02.2017, 16:11
Beitrag #72


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Naja, rapit residiert ja nicht in NRW wink.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 11.02.2017, 22:58
Beitrag #73


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Zitat (Mitleser @ 09.02.2017, 22:20) *
Zitat (Hoheneicherstation @ 09.02.2017, 19:16) *
erklärte der Kölner Stadtdirektor Stephan Keller, dass die Stadt die kassierten Beträge freiwillig zurückerstatten will.
Bürgerfreundlich.
Aber zahlt später die private Amtshaftpflichtversicherung des Kämmerers den Betrag in das Stadtsäckel zurück? Denn eine Zahlung von mehreren Millionen € ohne Rechtsgrund allein zum Gutstellen mit dem Bürger würde anderswo Ermittlungen bei Staatsanwaltschaft und Rechnungshof auslösen.

Das entscheidende Wort lautet: "anderswo". Hier geht es aber um Köln. Wenn Staatsanwaltschaft und Rechnungshof da so kleinlich wären, dass sie wegen 11 Mio. € gleich ein Fass aufmachen, ... whistling.gif
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Uwe W
Beitrag 12.02.2017, 02:49
Beitrag #74


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Zitat (treysis @ 11.02.2017, 05:25) *
Und hier noch eine Aufnahme aus Oktober 2016: https://www.mapillary.com/app/?lat=50.91913...amp;focus=photo
Auch unverändert zu der Aufnahme im Mai. 60 ist angeordnet, ohne Gefahrzeichen. Und zwischen diesem 60er Schild und dem Blitzer wird auch kein anderes Tempolimit mehr angeordnet. Also hinterher alles ein großer Fehler im Fehler, und alle BGBs doch rechtmäßig?


Ja, da sieht man alle Schilder sehr schön in folgender Reihenfolge:

- 80 (Blech) an der Ausfädelspur der Anschlussstelle Königsforst, ohne Gefahrzeichen
- 60 (Blech) am Ende der Einfädelspur Königsforst, direkt vor der Verengung (Beginn Baustelle), ohne Gefahrzeichen
- Schilderbrücke mit elektronischen Zeichen: 60 für alle 3 Spuren und 2 mal Gefahrzeichen Baustelle
- 60 (Blech) ohne Gefahrzeichen
- Ende der Baustelle ohne Zeichen
- neben den Blitzern Schilderbrücke mit elektronischen Zeichen: 3 mal 60.



Zitat (Mitleser @ 11.02.2017, 11:34) *
Angeordnet war für den Bereich nach der Baustelle zumindest keine 60.

Da wär ich mir jetzt nicht so sicher: ca. 6 km weiter gibt es auf der A3 eine Dauerbaustelle zwischen Köln-Mülheim und LEV (Ausbau von 6 auf 8 Streifen), die sehr stauanfällig ist. Bei Rückstau, der in der Hauptverkehrszeit schon mal bis zum Heumarer Dreieck zurückreicht, besteht die Notwendigkeit, mit den Schilderbrücken das übliche Tempolimit (100 bzw. 120) abzusenken auf 60 oder 40. Da würde es doch die Verkehrssicherheit gefährden, wenn man weniger als 100 Meter vor der Schilderbrücke mit den Blitzern mit Blechschildern noch eine Beschränkung auf 80 oder gar 100 erlauben würde, nachdem vorher auch 60 war.
So eine Verkehrsregelung würde die Gefahr von Auffahrunfällen stark erhöhen.

Die Schilderbrücke dauerhaft auf 60 einzustellen wegen der Verengung von 3 auf 2 Fahrspuren ist aber unnötig: da gilt normal Tempo 100.


--------------------
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Beitrag 12.02.2017, 04:57
Beitrag #75


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Zitat (Uwe W @ 12.02.2017, 02:49) *
Bei Rückstau, der in der Hauptverkehrszeit schon mal bis zum Heumarer Dreieck zurückreicht, besteht die Notwendigkeit, mit den Schilderbrücken das übliche Tempolimit (100 bzw. 120) abzusenken auf 60 oder 40. Da würde es doch die Verkehrssicherheit gefährden, wenn man weniger als 100 Meter vor der Schilderbrücke mit den Blitzern mit Blechschildern noch eine Beschränkung auf 80 oder gar 100 erlauben würde, nachdem vorher auch 60 war.
So eine Verkehrsregelung würde die Gefahr von Auffahrunfällen stark erhöhen.

Dann verstehe ich aber die (scheinbar temporär installierten) Blech-100er nach der Fahrstreifenreduzierung nicht. Somit dürfte die Anlage (bei den Blitzern) eigentlich gar nicht mitschalten think.gif
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ukr
Beitrag 12.02.2017, 09:57
Beitrag #76


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Ich verstehe den Sachverhalt jetzt nicht mehr so richtig.

Ausgehend von den verlinkten Mapillary-Fotos, galt dort am Blitzer tatsächlich 60km/h, zumindest wenn man die Blech-Zeichen 274 als eigenständig wertet - was regelmäßig der Fall ist. Gehen jetzt die Anwälte fälschlicherweise davon aus, dass die am AQ20 (WVZ-Brücke) gezeigte Beschränkung die einzige Beschilderung war, oder zählen sie die nachfolgende Blech-Beschilderung mit dazu, weil sie die StVO-Definition "Zusammen mit Gefahrzeichen" global auf die Arbeitsstelle anwenden und die nachfolgenden Blechschilder mit einbeziehen? think.gif


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Pistenteufel
Beitrag 12.02.2017, 11:56
Beitrag #77


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Zitat (Uwe W @ 12.02.2017, 02:49) *
Zitat (Mitleser @ 11.02.2017, 11:34) *
Angeordnet war für den Bereich nach der Baustelle zumindest keine 60.

Da wär ich mir jetzt nicht so sicher: ca. 6 km weiter gibt es auf der A3 eine Dauerbaustelle zwischen Köln-Mülheim und LEV (Ausbau von 6 auf 8 Streifen), die sehr stauanfällig ist. Bei Rückstau, der in der Hauptverkehrszeit schon mal bis zum Heumarer Dreieck zurückreicht, besteht die Notwendigkeit, mit den Schilderbrücken das übliche Tempolimit (100 bzw. 120) abzusenken auf 60 oder 40. Da würde es doch die Verkehrssicherheit gefährden, wenn man weniger als 100 Meter vor der Schilderbrücke mit den Blitzern mit Blechschildern noch eine Beschränkung auf 80 oder gar 100 erlauben würde, nachdem vorher auch 60 war.
So eine Verkehrsregelung würde die Gefahr von Auffahrunfällen stark erhöhen.

Die Schilderbrücke dauerhaft auf 60 einzustellen wegen der Verengung von 3 auf 2 Fahrspuren ist aber unnötig: da gilt normal Tempo 100.


Ich bin dort letzte Woche nochmal langgefahren. Die Schilderbrücke am Blitzer zeigte zu dem Zeitpunkt nur das Stausymbol an (ohne Limit) und unmittelbar davor waren dann allerdings Blech Tempo 100 aufgestellt.
Inwiefern die Notwendigkeit besteht das Tempolimit auf "60 oder 40" abzusenken weiß ich nicht. Die Strecke ist ja relativ gut einzusehen.
Man bedenke auch, je absurder die Tempolimits in den Schilderbrücken, desto weniger Leute halten sich erfahrungsgemäß daran. Das führt zu höheren Differenzgeschwindigkeiten, die die Verkehrssicherheit dann evtl mehr gefährden als Fahren nach gesundem Menschenverstand. whistling.gif

Wenn man wirklich was für die Verkehrssicherheit tun möchte dann vielleicht so wie auf dem unfallträchtigen Abschnitt zwischen Burscheid und Leverkusen auf der A1, wo im Abstand von wenigen hundert Metern Lämpchen blinken mit Staugefahr, die 100 km/h für PKW und 60 km/h für LKW regelmäßig wiederholt werden und das ganze dann auch über den Blitzer überwacht wird.
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treysis
Beitrag 12.02.2017, 13:46
Beitrag #78


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Pistenteufel, die aktuelle Situation kann man ja nicht mehr hernehmen. Spätestens, seit das in den Medien so hochgerechnet ist, dürfte jemand die Beschilderung überprüft worden sein. Auf den Fotostrecken von Mapillary sieht man z.B. gar kein 100er innerhalb der Baustelle.

Ich kann mir momentan nur vorstellen, dass Beschilderungsplan und tatsächliche Aufstellung der Schilder voneinander abweichen, und die Behörde sich bei der Bearbeitung der Einsprüche den Beschilderungsplan besorgt hat.
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Uwe W
Beitrag 12.02.2017, 18:48
Beitrag #79


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Dass das blecherne 60 Schild am Anfang der Baustelle verkehrsbehördlich im Rahmen des Beschilderungsplans angeordnet wurde, erscheint mir durchaus plausibel: die Fahrstreifen im Baustellenbereich waren schon ziemlich eng, so dass man da nicht 80 sondern 60 angeordnet hat. Und dann die 60 auch nicht zwischendurch erst an der Schilderbrücke, sondern von Anfang an. Gerade Fahrbahnverschwenkungen sind ja besonders unfallträchtig.

Dass ein 60 Schild dann noch mal wiederholt wird, wäre doch auch nicht ungewöhnlich. Aber egal: wenn man der Meinung ist, dass statt des 60 auf der Schilderbrücke (kombiniert mit Gefahrzeichen) nach Ende der Baustelle wieder die ursprüngliche Regelung gelten soll, dann wäre die ursprüngliche Regelung eben auch 60 gewesen.

Insofern waren die Bescheide vermutlich alle rechtmäßig. Nach Abbau der Schilder haben dann die Amtsrichter sich vermutlich nicht genau genug mit der Beschilderung auseinandergesetzt und dann den Stein ins Rollen gebracht.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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ukr
Beitrag 12.02.2017, 19:17
Beitrag #80


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Die jetzige Sachlage (und die scheint ja zu stimmen) wirft allerdings kein gutes Licht auf die Verantwortlichen. Das was da gerade läuft, hätte man doch mit etwas Sachverstand abwenden können. In allen Punkten wirklich bitter! wallbash.gif



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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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treysis
Beitrag 12.02.2017, 19:26
Beitrag #81


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Einige scheinen einfach davon ausgegangen zu sein, dass nach dem Ende der Baustelle (weil halt in 99% der Fälle so) die Begrenzung wieder aufgehoben wird. Und dann sind es 70 m bis zum Blitzer, ab dem dann per eigener Schilderbrücke wieder neu angeordnet wird. Aber dann kommen da auf einmal so komische Erklärungen, dass ja eigentlich 80 gewesen wäre. Es ist vielleicht auch so, dass in dieser Hinsicht irgendeiner VwV widersprochen wurde, oder sogar der Beschilderungsplan gar nicht genau umgesetzt wurde. So gesehen ist vielleicht nicht tatsächlich angeordnet was gewollt war, aber tatsächlich angeordnet war eben 60, und damit der Blitzer richtig.

Es ist zwar irgendwie amüsant, und ich mag den betroffenen Autofahrern auch gönnen, dass sie hier eine Rückzahlung erhalten. Allerdings wird diese Aktion dazu führen, dass sich dieses "Abzocker" und "den Behörden und Politikern darf man gar nichts glauben" verstärkt und zu mehr Politikverdrossenheit führen wird, und die Art, wie die Stadt Köln damit in den Medien aufgetreten ist, macht das sogar noch schlimmer. Zum Glück sind die Kommunalwahlen in NRW noch nicht so lange her.

Übrigens: Zum Thema "Kostenlos" bei geblitzt.de, siehe folgenden Absatz unter § 6 der Nutzungsbedingungen:
Zitat
"Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Kosten einer etwaigen Selbstbeteiligung übernehmen selbstverständlich wir.

Bei erfolgreicher außergerichtlicher Abwehr oder erfolgreichem Ausgang der Bußgeldsache hat die Bußgeldstelle die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen (Verzugsschadensanspruch / prozessualer Kostenerstattungsanspruch)."


PS: Zum Ende der Baustelle (das sich ja nicht immer automatisch am Ende der orangen Fahrstreifenmarkierung orientiert) könnte man noch einwenden, dass es erst ca. 15 Meter vor dem Blitzer bei einem Schild ist, mit dem Aufdruck "Vielen Dank für Ihr Verständnis".
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ukr
Beitrag 12.02.2017, 19:48
Beitrag #82


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Diese Tafel gehört eigentlich hinter den Blitzer. laugh2.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Explosiv
Beitrag 13.02.2017, 09:13
Beitrag #83


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Das wäre ja ein echter Treppenwitz der Verkehrsrechtsgeschichte, wenn die Blitzeraffäre so hochkocht, dass Betroffene sogar nach Abschluss des Verfahrens Geld zurück bekommen, und sich anschließend rausstellt, dass die Bebußung doch rechtens war.
Und die Behörden daraufhin endlich mal anfingen,
- ihre Beschilderungspläne auf Konsistenz zu prüfen
- die Umsetzung der Pläne in jeder Bauphase zu überprüfen und zu dokumentieren.

Also dass sie endlich das machen, was sie eigentlich schon immer sollen und müssen. Aus einem Anlass, in dem es ausnahmsweise mal gestimmt hat. laugh2.gif


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ulm
Beitrag 13.02.2017, 10:22
Beitrag #84


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Muss ja (zum Blitzen) nicht in jeder Bauphase überwacht werden.
Aber wenn ich einen Blitzer in Betrieb nehme, dann muss ich überprüfen, wie die aktuelle Beschilderung aussieht. Und bei Dauerbetrieb eben auch sicherstellen, dass Änderungen bemerkt werden.

Selbst wenn in einzelnen Wochen die Beschilderung und das Blitzen (wohl eher zufällig) zusammengepasst haben, so hat das Blitzen trotzdem insgesamt den erheblichen Mangel, dass die bebußungswillige Behörde nicht nachweisen kann, wie die Beschilderung zum Tatzeitpunkt war.
Alleine schon deshalb gehören ihr die Bilder um die Ohren gehauen.
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treysis
Beitrag 13.02.2017, 10:30
Beitrag #85


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Ich denke auch, dass es in der jetzigen Situation gar keinen Weg zurück mehr gibt. Denn nach den jetzigen Entscheidungen hat die Bußgeldstelle mMn deutlich gemacht, dass sie keine Kenntnis über die tatsächliche Beschilderung hatte. Daher müssten alle Verfahren wegen Mangel an Beweisen bzw. in dubio pro reo eingestellt werden.
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ukr
Beitrag 13.02.2017, 10:52
Beitrag #86


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Zitat (Explosiv @ 13.02.2017, 09:13) *
Das wäre ja ein echter Treppenwitz der Verkehrsrechtsgeschichte, wenn die Blitzeraffäre so hochkocht, dass Betroffene sogar nach Abschluss des Verfahrens Geld zurück bekommen, und sich anschließend rausstellt, dass die Bebußung doch rechtens war.
Genau danach sieht es gerade aus, zumindest wenn wir nach den Anhaltspunkten gehen, die in diesem Thread erarbeitet wurden. Insofern ist die Rückzahlung in jedem Fall gerechtfertigt quasi, als eine Art "Strafe" für die Verantwortlichen. Die werden aber trotzdem nix draus lernen.


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rapit
Beitrag 13.02.2017, 10:58
Beitrag #87


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Zitat (treysis @ 12.02.2017, 19:26) *
Übrigens: Zum Thema "Kostenlos" bei geblitzt.de, siehe folgenden Absatz unter § 6 der Nutzungsbedingungen:
Zitat
"Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. ..."

Das nennt man wohl "Vertrag zulasten Dritter", und daraus kann man keinen Honig saugen, sowas wollten schon die Römer nicht, die die Grundlage für unser Zivilrecht gelegt haben.


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Scitch
Beitrag 14.02.2017, 22:56
Beitrag #88


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Der Köllner Stadtrat hat nun offenbar beschlossen, die fälschlich ausgestellten Bußgelder freiwillig in einem "Ausgleichsprogramm" zurück zu zahlen.
Köln beschließt Rückzahlung von Geld aus Blitzer-Panne

Ich frage mich aber wie das genau verbucht wird bzw. wie das rechtlich begründet wird? think.gif

Denn wenn man es mal von einem neutralen Standpunkt betrachtet ist das doch nichts anderes als "Geldgeschenke" der Stadt an verschiedene Personen?
Der eigentlich zu Grunde liegende Bußgeldbescheid wird damit ja nicht angetastet.
Offiziell haben diejenigen also immer noch einen Verstoß begangen, der aber nun eben klammheimlich ausgeglichen wird. Allerdings nur in finanzieller Hinsicht, eventuelle Punkte oder Fahrverbote fallen ja nicht darunter.


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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ulm
Beitrag 14.02.2017, 23:18
Beitrag #89


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...und jetzt spricht man von 285.000 Fällen, nicht mehr von 400.000 Fällen.
Die wissen echt nicht, was sie da getan haben. Weder beschilderungsmäßig noch inhaltlich bei den Bescheiden noch mengenmäßig bei den Verfahren. crybaby.gif

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Explosiv
Beitrag 15.02.2017, 10:24
Beitrag #90


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Man könnte meinen, es stünden Wahlen bevor.


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Beitrag 15.02.2017, 10:31
Beitrag #91


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Kurz vor Karneval reicht wahrscheinlich als Erklärung. narr.gif
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Beitrag 15.02.2017, 10:42
Beitrag #92


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Ein wahrer Jeck hat immer Karneval, denn nach der Session ist vor der Session.


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Speichenkarussell
Beitrag 15.02.2017, 10:52
Beitrag #93


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Den Zustand nennt man dann Köln. thread.gif
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Beitrag 15.02.2017, 10:53
Beitrag #94


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Mit großem Speckgürtel laugh2.gif


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treysis
Beitrag 19.02.2017, 23:27
Beitrag #95


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Nochmal etwas hier. Ich gehe davon aus, dass der Amtsrichter das so sieht, dass die 60 vorher mit Gefahrenzeichen durch die Baustelle begründet sind. Eine Wiederholung von 60 ohne Gefahrenzeichen ändert an der Begründung nichts, wonach die 60 mit Ende der Baustelle doch enden. Das passt auch zum Urteil des KG Berlin, bei dem innerhalb einer Baustelle, die vorher mit 30+Gefahrenzeichen angeordnet worden ist, zwischendrin ein 50er Z274 auftaucht. Das KG Berlin hat geurteilt, dass die 30 trotzdem für die gesamte Baustelle gelten.

Bleibt einzig die Frage, warum der Richter hier nach der Baustelle wieder mit 80 rechnet.
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Mitleser
Beitrag 19.02.2017, 23:35
Beitrag #96


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Ich korrigiere mal:
Zitat (treysis @ 19.02.2017, 23:27) *
Das passt auch zum von mehreren Fehlern strotzenden Urteil des KG Berlin, ...

wavey.gif
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Uwe W
Beitrag 20.02.2017, 00:47
Beitrag #97


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Im Fall des Kammergerichts befand sich das 50 Schild noch vor der Baustelle. In so einem Fall würde der gesunde Menschenverstand sagen, dass man vergessen hat, das 50 Schild für ungültig zu erklären.

Anders wäre die Situation aber, wenn im Verlauf der Baustelle ein 50 Schild auftaucht. Hier darf der Verkehrsteilnehmer meines Erachtens davon ausgehen, dass die Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gewollt ist, weil die Gefahr nunmehr als niedriger eingestuft wird.

In AB-Baustellen kommt es ja ab und zu vor, dass im Bereich der Fahrbahnverschenkung Tempo 60, im weiteren Verlauf dann 80 und erst zum Schluss wieder 60 angeordnet werden. Die Regel, dass eine zusammen mit einem Gefahrzeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung nach Ende der Gefahrstelle nicht mehr gilt, setzt ja nach dem Normwortlaut voraus, dass das Ende der Gefahrstelle eindeutig erkennbar ist. Gerade bei längeren Baustellen variiert aber ja die Gefährlichkeit, so dass die Behörde hier unterschiedliche Limits anordnen darf.

Im Kölner Fall wurde das originäre Limit direkt nach der Auffahrt Königsforst aber ohne Gefahrzeichen angeordnet. Nunmehr anzunehmen, dass das Limit auf der Schilderbrücke mit dem Gefahrzeichen den Sinn haben soll, dass dahinter wieder 80 gilt, halte ich für nicht adäquat.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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ukr
Beitrag 20.02.2017, 07:18
Beitrag #98


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Mal abgesehen von der anschließenden richterlichen Fehleinschätzung (schlimm genug) wurde hier letztendlich der grundlegende Fehler begangen, die Geschwindigkeitsbeschränkung zusammen mit dem Gefahrzeichen zu zeigen. Eigentlich ist diese Kombination im Bereich von bereits bestehenden Arbeitsstellen nicht vorgesehen, weder von der StVO, noch von den RSA, noch von den Vorgaben für Wechselverkehrszeichen.


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