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> geblitzt , zu Recht?
jeho
Beitrag 14.06.2016, 19:19
Beitrag #1


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Hallo,

ich wurde heute auf der BAB 71 im Schmücketunnel geblitzt.

Vor dem Tunnel der übliche Trichter 130km/h -> 100km/h -> 80 km/h.
An der ersten Schilderbrücke (Wechselzeichenanlage) vor dem Tunnel wurde dann die zhG in Verbindung mit VZ 123 (Arbeitstelle) auf 60km/h begrenzt und der linke Fahrstreifen gesperrt.

Im Tunnel, nach der Baustelle, wurde dann der linke Fahrstreifen durch die Wechselzeichenanlage wieder frei gegeben und nur das Zeichen 277 angezeigt. (Die Baustelle war eindeutig als "zu Ende" erkennbar.)

Der stationäre Blitzer nach der Baustelle und der Wechselzeichenanlage hat mich dann "abgelichtet".
Zum Zeitpunkt des Blitzens fuhr ich laut Tacho ca. 81-82km/h.

Nun bin ich mir nicht sicher;

die 60km/h zhG waren in meine Augen (auch wenn bedingt durch die Wechselzeichenanlage nebeneinander und nicht untereinander) mit dem VZ 174 (60km/h) und eventuell auch der Sperrung des linken Fahrstreifens gekoppelt und endeten nach der Baustelle und der Freigabe des linken Fahrstreifens.

Die Frage ist also, wurde ich zu recht geblitzt?

Gruß JeHo




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dazydee
Beitrag 15.06.2016, 07:22
Beitrag #2


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Die StVO fordert nicht, dass ein Streckenverbot unter dem Gefahrenzeichen hängen muss, die beiden Schilder müssen nur zusammen angebracht sein.

Wenn die Baustelle zweifelsfrei zu Ende ist, dann sehe ich hier keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr.


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Nulla poena sine lege
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rapit
Beitrag 15.06.2016, 09:28
Beitrag #3


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...und zwar gar keine!


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jeho
Beitrag 15.06.2016, 18:43
Beitrag #4


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Danke für die Antworten.

Noch mal zur Erinnerung: Es war im Tunnel...

Ich werde berichten...
Im Schnitt dauert es aber ca. acht Wochen eh ich Post bekomme (Dienstwagen)

Gruß JeHo


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Damastor
Beitrag 15.06.2016, 18:47
Beitrag #5


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Zitat (rapit @ 15.06.2016, 10:28) *
...und zwar gar keine!


Aber MSDWGI whistling.gif


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Viele Grüße!

VW CC:
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rapit
Beitrag 15.06.2016, 18:50
Beitrag #6


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und wenn 9 von 10 langsamer fahren, ist es doch gut, aber dann darf man den Zehnten dennoch nicht beknollen.

Obwohl... wenn von den beknollten 9 von 10 zahlen, lohnt es sich wieder.

Erinnert mich an eine Sache vor längerer Zeit, wo bereits VOR der Baustellen-80er-Beschränkung gemessen wurde. mad.gif


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ukr
Beitrag 15.06.2016, 18:53
Beitrag #7


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Ein ähnlich beliebter Fehler ist die Kombination von Zeichen 131 und Zeichen 274 am letzten Anzeigequerschnitt vor dem Tunnelportal. Ampel passiert = Tempolimit beendet (zumindest bis zum nächsten Zeichen 274). whistling.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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rapit
Beitrag 15.06.2016, 19:12
Beitrag #8


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"Aber die Ampel ist doch aus. Also quasi nicht da." laugh2.gif


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jeho
Beitrag 16.08.2016, 07:20
Beitrag #9


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Nun ist das Schreiben da...

Tatvorwurf: agO 15 km/h zu schnell, gemessene Geschwindigkeit nach Toleranzabzug 75 km/h.

Hier noch einmal eine Skizze des "Tatorts"

Skizze

Der Tatvorwurf ist ungerechtfertigt, oder übersehe ich hier etwas?

Die Sachbearbeiterin wollte mir am Telefon gleich erklären das die 60 km/h für den ganzen Tunnel gelten think.gif

Gruß JeHo





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Kuli
Beitrag 16.08.2016, 07:35
Beitrag #10


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Werden Blitzer extra für Arbeitsstellen umprogrammiert? think.gif

Aber nichtsdestotrotz, das Tempolimit gilt nur bis Ende der Baustelle.
War die 60 nur über dem linken Fahrstreifen, und das Zeichen 123 nur über dem rechten? Dann könnten sie eventuell nur für den jeweiligen Fahrstreifen gelten (wärst du mal rechts gefahren), aber wären ja trotzdem "zusammen angebracht".
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ukr
Beitrag 16.08.2016, 07:52
Beitrag #11


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Die Tunnelblitzer passen sich zeitversetzt an die neue Geschwindigkeitsbegrenzung an, allerdings kann das System offenbar nicht differenzieren, aus welchem Grund die Änderung erfolgt. An diesem Beispiel wird wieder einmal deutlich, dass die technische Umsetzung nicht sauber auf die rechtlichen Rahmenbedingungen abgestimmt ist.

Einerseits verkennt sowohl die Betriebsleitstelle, als auch die Bußgeldstelle den Umstand, dass die Kombination aus Zeichen 123 und Zeichen 274 eine automatische Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung mit dem Ende der Arbeitsstelle erwirkt, womit noch im Tunnel Richtgeschwindigkeit gilt.

Andererseits ist es bei Arbeitsstellen kürzerer Dauer (noch*) üblich, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung grundsätzlich nicht aufgehoben wird, also auch ohne die Kombination mit einem Gefahrzeichen. Entsprechend erwartet man vom Verkehrsteilnehmer, dass er selbständig erkennt, dass die Beschränkung mit dem Ende der Arbeitsstelle nicht mehr besteht.

*Änderung in Vorbereitung



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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Explosiv
Beitrag 16.08.2016, 08:01
Beitrag #12


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Imho ist der Vorwurf nicht gerechtfertigt.
Ist oft ein Problem, dass nicht angeordnet wurde, was gemeint war. Kann dann nicht das Problem des VT sein, dass er das getan hat, was angeordnet war und nicht das, was gemeint war. Das konnte er ja nicht wissen.

Ich würde den Widerspruch durchziehen und darauf vertrauen, dass ein Amtsrichter nicht darauf entscheidet, dass hier 9 von 10 VT erkennen, was gemeint ist.


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Kuli
Beitrag 16.08.2016, 09:04
Beitrag #13


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Selbst wenn: 9 von 10 würden denken, dort gelte 80. Und der TE war ja drunter. Also hohe Erfolgsaussichten würde ich meinen smile.gif
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jeho
Beitrag 16.08.2016, 16:45
Beitrag #14


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Widerspruch ist auf dem Postweg.
Mit Skizze und Verweis auf Anlage 2, Abschnitt 7 zu § 41 Abs. 1 StVO

Ich werde berichten...

Gruß JeHo

Zitat (Kuli @ 16.08.2016, 08:35) *
...
War die 60 nur über dem linken Fahrstreifen, und das Zeichen 123 nur über dem rechten? ...


Der linke Fahrstreifen war (ab)gesperrt. Dort konnte man also gar nicht fahren.

Geblitzt wurde ich dann nach der Baustelle auf dem linken Fahrstreifen (auf dem rechten fuhr ein PKW den ich überholt habe; ist auch mit auf dem Bild).

Gruß JeHo



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ukr
Beitrag 16.08.2016, 16:52
Beitrag #15


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Da bin ich aber mal gespannt. wavey.gif

Ergänzend kann man auch mal fragen, welche Gründe eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60km/h nach der Arbeitsstelle erforderlich machen. Mit den technischen Unzulänglichkeiten der WVZ-Anlage werden sie es ja sicherlich nicht begründen - wenn doch, umso besser!


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rapit
Beitrag 16.08.2016, 17:22
Beitrag #16


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Zitat (jeho @ 16.08.2016, 17:45) *
Widerspruch ist auf dem Postweg.
Mit Skizze und Verweis auf Anlage 2, Abschnitt 7 zu § 41 Abs. 1 StVO

Sehr gut!


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jeho
Beitrag 08.09.2016, 17:05
Beitrag #17


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Update

Die Bußgeldstelle hat meinen Widerspruch nicht akzeptiert, der Bußgeldbescheid ist eingetroffen ranting.gif

Da ich schon seit Jahrzehnten meine Rechtsschutzversicherung mit Beiträgen beglücke habe ich die Angelegenheit einem FA für Verkehrsrecht übergeben.

Ich berichte wenn es etwas neues gibt.

Gruß JeHo


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ukr
Beitrag 08.09.2016, 17:27
Beitrag #18


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Dann warst du bestimmt der erste VT, der sich in den vielen Jahren über diese Verfahrensweise beschwert hat. laugh2.gif


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treysis
Beitrag 08.09.2016, 17:38
Beitrag #19


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Und deswegen wissen die bestimmt selber nicht mal, dass sie falsch liegen.
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jeho
Beitrag 04.10.2016, 19:06
Beitrag #20


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Es läuft so vor sich hin...
Warum braucht der RA in diesem, meinem Fall einen Auszug aus dem FAER?
Gut, nun weis ich das ich (wieder) null Punkte habe.

Gruß JeHo


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jeho
Beitrag 05.01.2017, 18:25
Beitrag #21


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Die "Sache" liegt nun schon seit vier Monaten beim Anwalt.
Habe seit drei Monaten von keiner Seite irgend etwas gehört.
Ich denke ich werde so in zwei Monaten beim Anwalt mal nachfragen...

Gruß JeHo


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jeho
Beitrag 09.04.2017, 19:58
Beitrag #22


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Gester habe ich eine Vorladung zur Hauptverhandlung beim Kreisgericht Sondershausen erhalten huh.gif
Das Schreiben stelle ich morgen mal ein.
Was mir als erstes aufgefallen ist: Geladene Zeugen: keine
Vom Anwalt habe ich auch nie wieder etwas gehört.

Was denkt die Schwarm Intelligenz?

Allein hin oder noch mal den Anwalt kontaktieren?

Gruß JeHo


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ukr
Beitrag 09.04.2017, 20:02
Beitrag #23


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Auf jeden Fall den Anwalt kontaktieren.


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jeho
Beitrag 09.04.2017, 21:33
Beitrag #24


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Ok. Werde ich vielleicht machen.

Das letze mal das ich in einem Gericht war, liegt ca. 35 Jahre zurück.
Damals waren wir (ob das zu einem "speziellen Schulfach" gehörte weiß ich nicht mehr) als Schulklasse bei einer Verhandlung. Angeklagt war ein Bus Fahrer wegen Körperverletzung, normaler Verkehrsunfall wenn ich mich recht erinnere.


Andererseits, was soll ein Anwalt da drehen. Die Sachlage ist eindeutig.

Entweder ist die/der Richterin/Richter interessiert es oder eben nicht.

Der Anwalt ist erst mal ein unpersönlicher GEGNER; sollte ich nicht vielleicht ohne diesen Gegner auftauchen.


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Reinheit
Beitrag 09.04.2017, 22:05
Beitrag #25


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Bedenke bitte bei Deiner Entscheidung, wie es auf das Gericht wirken könnte, wenn da jemand sich traut, mit „ungleichen Waffen“ = ohne Anwalt aufzutauchen und dann zu allem Übel mit seiner laienhaften Rechtsauffassung auch noch recht hat. Damit kann vielleicht nicht jeder umgehen.


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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GM_
Beitrag 09.04.2017, 22:14
Beitrag #26


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Nimm den Anwalt mit, auf jeden Fall. Inhaltlich / sachlich weißt du Bescheid, aber du kennst nicht die Gepflogenheiten im Ablauf. Wenn die stur sind muß man an geeigneter Stelle mit weiteren Anträgen drohen usw...


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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jeho
Beitrag 10.04.2017, 08:48
Beitrag #27


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Ihr habt sicher recht.
Werde mit Anwalt erscheinen. wavey.gif

Wie es ausgegangen ist erfahrt ihr am Abend des 02.06.2017.

Gruß JeHo


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jeho
Beitrag 11.04.2017, 17:19
Beitrag #28


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Habe heute Post (eMail) von meinem RA bekommen..

Zitat.

"Im Nachgang habe ich mich mit dem Gericht in Verbindung gesetzt, um zu eruieren, ob ggf. Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Dies muss jedoch bedauerlicherweise verneint werden.
In Anbetracht der besonderen Umstände sowie des überaus geringen Bußgeldes habe ich sodann mit der Vorsitzenden Richterin Kontakt aufgenommen. Dieser wurden nochmals die Besonderheiten des Falls erläutert und auf ihre Einlassung Bezug genommen. Sie sagte zu, sich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen zu wollen, um abzuklären, ob eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt."

Zumal mein Fall hierzu passt (ok auf der A3 fehlt der Tunnel).

Ich werde berichten.

LG JeHo


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ukr
Beitrag 11.04.2017, 18:01
Beitrag #29


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Wir haben festgestellt, dass die Blitzaktion auf der A3 offenbar doch rechtmäßig war.
Bei deinem Fall sieht es allerdings anders aus, wobei die beabsichtigte Einstellung wohl leider zu keiner Klärung führen wird.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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jeho
Beitrag 13.04.2017, 19:23
Beitrag #30


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@ukr

Danke für dir Info, habe den den ganzen Faden zur Thematik A3 gelesen und (hoffentlich) richtig verstanden wavey.gif

@all

1.: Nehmen wir einmal an das das Verfahren gegen mich wegen Geringfügigkeit o.Ä. eingestellt wird.
Wer zahlt die Kosten für den RA? Meine RS Versicherung; und ich den Eigenanteil? ranting.gif

2: Die Verantwortlichen (wo, in welcher Behörde auch immer) werden sicher nicht erfahren das sie Fehler gemacht haben, und sie werden auch nicht daraus lernen ranting.gif

Ich werde sehen was passiert .....
think.gif hätte ich einen finanziellen oder prominenten Hintergrund währe vieles einfacher wavey.gif

Gruß JeHo




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ukr
Beitrag 13.04.2017, 21:35
Beitrag #31


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Falls du mediale Aufmerksamkeit abkannst, wäre das ein gutes Thema für das nahende Sommerloch. Dann erfährt es auch die Behörde.
Wobei es auch durchaus sein kann, dass die hier mitliest. whistling.gif


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GM_
Beitrag 13.04.2017, 21:37
Beitrag #32


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@jeho

1. Fürchte ja.

Einstellung wäre völlig uneffizient, da hättest du auch gleich zahlen können. War doch nur Verwarnungsgeld.

Hattest du das damals nicht zu Ende gedacht?
Zitat (jeho @ 08.09.2016, 18:05) *
Da ich schon seit Jahrzehnten meine Rechtsschutzversicherung mit Beiträgen beglücke habe ich die Angelegenheit einem FA für Verkehrsrecht übergeben.


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jeho
Beitrag 14.04.2017, 13:03
Beitrag #33


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@GM

ich habe gedacht das die Bußgeldstelle spätestens nach Einschalten des Anwalts ihren Fehler erkennt... whistling.gif

Gruß JeHo


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Beitrag 18.04.2017, 21:33
Beitrag #34


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Vielleicht geht ja doch eine Einstellung auf Staatskosten, siehe hier. think.gif


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jeho
Beitrag 09.06.2017, 20:09
Beitrag #35


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Der Termin zur Verhandlung am 02.06.2017 wurde durch das Gericht abgesagt.
Noch keine neuen Infos.

Gruß JeHo


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Beitrag 09.06.2017, 20:57
Beitrag #36


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Das Gericht liest VP. laugh2.gif


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Beitrag 02.07.2017, 17:04
Beitrag #37


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Hallo,

54 Wochen nach der (Nicht)Tat ist die Sache richterlich entschieden.

Zitat:

1. Der Betroffene wird freigesprochen.
2. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last

Gründe:

Auf eine Begründung wurde allseits verzichtet.


Gruß JeHo


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Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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durban
Beitrag 02.07.2017, 17:27
Beitrag #38


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Und wie war die Hauptverhandlung?


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jeho
Beitrag 02.07.2017, 17:31
Beitrag #39


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Hallo @Durban

es gab keine. Hab heute nur den zitierten Vierzeiler aus dem Briefkasten geholt.

Gruß JeHo


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ukr
Beitrag 02.07.2017, 20:33
Beitrag #40


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Gratulieren kann man da wohl kaum, trotzdem: Glückwunsch!
Eine Klärung wäre ggf. nachhaltiger gewesen. Vielleicht weiß ja der Anwalt etwas mehr.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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treysis
Beitrag 02.07.2017, 21:11
Beitrag #41


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Klingt für mich nach: wir haben Mist gebaut, aber wir wollen das nicht zugeben. Deswegen lassen wir ihn einfach mal davonkommen, dann sieht das so aus, als wären wir gütig gewesen.
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durban
Beitrag 03.07.2017, 10:03
Beitrag #42


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Ist das ein "Urteil" oder ein "Beschluss"?

Eine Begründung wäre sicherlich erhellend gewesen, aber anscheinend hat ja der Anwalt darauf verzichtet. sad.gif


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jeho
Beitrag 03.07.2017, 18:20
Beitrag #43


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Hallo

Zitat (ukr @ 02.07.2017, 21:33) *
Gratulieren kann man da wohl kaum, trotzdem: Glückwunsch!
Eine Klärung wäre ggf. nachhaltiger gewesen. Vielleicht weiß ja der Anwalt etwas mehr.

Klärung wäre mir auch lieber gewesen.

Zitat (treysis @ 02.07.2017, 22:11) *
Klingt für mich nach: wir haben Mist gebaut, aber wir wollen das nicht zugeben. Deswegen lassen wir ihn einfach mal davonkommen, dann sieht das so aus, als wären wir gütig gewesen.

Ein Schelm wer böses denkt whistling.gif

Zitat (durban @ 03.07.2017, 11:03) *
Ist das ein "Urteil" oder ein "Beschluss"?

Eine Begründung wäre sicherlich erhellend gewesen, aber anscheinend hat ja der Anwalt darauf verzichtet. sad.gif

Beschluss.

Mein Rechtsbeistand (um genderneutral zu bleiben) war in meinen Augen auch nicht sonderlich engagiert, war so mein Eindruck.
Erst nachdem ich auf den "Kölner Fall" hingewiesen habe hat man sich mit dem Thema beschäftigt. Der Fall war unbekannt.

Ich hatte zwar extra eine Kanzlei mit Anwälten für Verkehrsrecht beauftragt, bearbeitet wurde er aber nicht von einem der Verkehrsrechtler.
War wohl zu "Pillepalle".

Gruß JeHo


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ukr
Beitrag 19.07.2017, 13:38
Beitrag #44


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Hier mal ein Praxisbeispiel:

Arbeitsstelle.


Letztes Arbeitsfahrzeug und letzter Anzeigequerschnitt (nachfolgend Spurfreigabe via Dauerlichtzeichen)

Gegenrichtung:

Letztes Arbeitsfahrzeug


Letzter Anzeigequerschnitt (nachfolgend Spurfreigabe via Dauerlichtzeichen)


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