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> VZ 315 (Gehwegparken) und abgepollerter Gehweg, darf man dann auf der Fahrbahn parken?
rapit
Beitrag 28.10.2016, 16:12
Beitrag #1


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Ich hätte da mal gern ein Problemchen:

Gegeben sei eine 6 m breite Fahrbahn, und am Ende einer Vz299-Markierung eine Kombination aus VZ 315 und VZ 1020-32, also quasi so:





Das untere interessiert nicht, der Fahrer war im Besitz eines Bewohnerparkausweises.

Jedoch ist der Gehweg dort noch für ca. 10-15 m abgepollert, man kommt also nicht drauf.

Nehmen wir mal an, Bewohner B parkte also am Fahrbahnrand.

Er wird beknollt. Weil er nicht entsprechend der Anordnung Vz 315 geparkt habe.

Ich weiß gar nicht, ob ich das eigentlich posten darf, weil das leider kein fiktiver Fall ist... wallbash.gif

Was meint ihr denn dazu?

Die Stadt hat natürlich 1020-32 ganz bewusst gewählt, weil es wegen einer Entscheidung des OLG Dresden mit 1044-30 Probleme gäbe.

@janr's Idee, Schilder immer von oben nach unten zu lesen, kennt man ja auch. Man will aber die Position der beiden Zz auch nicht tauschen, weil man dann immer nur Verstöße gegen das Nichtauslegen der Parkscheibe ahnden könnte, und das lohnt nicht. Parken in Bewohnerbereichen ist teurer und lukrativer, deswegen muss das Bewohnerschild oben hängen wacko.gif


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 28.10.2016, 16:43
Beitrag #2


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So wie ich es verstehe kann am Fahrbahnrand in dem Bereich, an dem der Bürgersteig durch Poller nicht befahrbar ist, jeder unter Beachtung der allgemeinen Regeln parken. Es sei denn es gibt noch irgendwelche Parkzonenregeln.

Gruß
Jens


--------------------
Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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OWI2014
Beitrag 28.10.2016, 16:44
Beitrag #3


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Oje da kommen Erinnerungen hoch:

Ich hab mal vor Jahren so ein Fahrzeug mit parken in zweiter Reihe verwarnt *hust* Da war ich noch klein und naiv. laugh2.gif
Leider sind wir nie zu einem klaren Ergebnis gekommen., die Verwarnung wurde eingestellt.

Es stand kein Fahrzeug auf dem Gehweg neben dem Fahrzeug. Es gab Ansichten, dass das Parken ja nicht verboten ist.

Ich hoffe ich lerne heute hier dazu *freu*
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rapit
Beitrag 28.10.2016, 16:54
Beitrag #4


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Ihr liebt ja Fotos: aus der fiktiven Anhörung: whistling.gif laugh2.gif


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Explosiv
Beitrag 28.10.2016, 16:54
Beitrag #5


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Imho ergibt sich ein Parkverbot auf der Fahrbahn bei Z315 nur dann, wenn durch das Fahrbahnparken andere gehindert werden, nach Z315 zu parken.
So aber darf man im abgepollerten Bereich parken. Ggf. muss man am Ende der Poller noch etwas Rangierplatz lassen für den ersten Gehwegparkplatz.
Da Zusatzzeichen sich- mit sehr wenigen Ausnahmen- immer auf ein Hauptzeichen beziehen, ist die Pflicht zu Bewohnerausweis oder Parkscheibe nur für Gehwegparker im Bereich des Z315 existent. Fahrbahnparker sind davon befreit.
Zur Not sollte man einen kundigen RA befragen whistling.gif

Edit meint zu Rapits update:

Was hat ein Z315 mit Seitenstreifen und Parkstreifen zu tun? Dort, wo das Fahrzeug steht, ist beides nicht vorhanden. Der Vorwurf trifft also nicht zu.


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rapit
Beitrag 28.10.2016, 16:56
Beitrag #6


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Zitat (Explosiv @ 28.10.2016, 17:54) *
die Pflicht zu Bewohnerausweis

Hä?

Woraus sollte sich die ergeben? unsure.gif


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Explosiv
Beitrag 28.10.2016, 16:58
Beitrag #7


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Aus dem oberen ZZ.


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rapit
Beitrag 28.10.2016, 17:00
Beitrag #8


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Dort hängt aber und nicht: wavey.gif


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Explosiv
Beitrag 28.10.2016, 17:18
Beitrag #9


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Das heißt, für Bewohner mit Parkausweis existiert das Z 315 nicht? Super.


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rapit
Beitrag 28.10.2016, 17:18
Beitrag #10


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OWI2014
Beitrag 28.10.2016, 17:21
Beitrag #11


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Juhu. Freiparken in Wiesbaden... Ich komm dann zum Rapit wenn sich meinen Verwarnungen sammeln.

Aber auf die Idee muss man erstmal kommen. hypocrite.gif
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Freisinn
Beitrag 28.10.2016, 17:23
Beitrag #12


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unabhängig vom Zz halte ich das Paken dort für zulässig.

..oder wird hier erwartet hinter die Poller zu fahren?
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rapit
Beitrag 28.10.2016, 17:27
Beitrag #13


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Zitat (OWI2014 @ 28.10.2016, 18:21) *
Freiparken in Wiesbaden

So einfach ist das nicht. Weißt Du doch. Aber ja, es gibt schon viele Möglichkeiten.

Demnächst parke ich mal ein paar Tage hier im Bereich des Vz 290.1 ohne Parkscheibe und Bewohnerausweis tongue.gif

Zitat (Freisinn @ 28.10.2016, 18:23) *
unabhängig vom Zz halte ich das Paken dort für zulässig.

..oder wird hier erwartet hinter die Poller zu fahren?

Es wird erwartet, dass da gar keiner parkt. Weder vor, noch hinter den Pollern. whistling.gif


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Freisinn
Beitrag 28.10.2016, 17:54
Beitrag #14


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Zitat (rapit @ 28.10.2016, 18:27) *
Es wird erwartet, dass da gar keiner parkt. Weder vor, noch hinter den Pollern. whistling.gif

Dann sollen sie auch erst nach den Pollern mit 315 beschildern.
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rapit
Beitrag 28.10.2016, 19:02
Beitrag #15


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Ja, das war ja mal.

Aber da kam man mit dem Beknollen mit der Begründung: "Sie behinderten andere" nicht weiter...


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Mueck
Beitrag 28.10.2016, 21:21
Beitrag #16


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Zitat (Freisinn @ 28.10.2016, 18:54) *
Dann sollen sie auch erst nach den Pollern mit 315 beschildern.
... und bei dem Pollern am nun ja vorhandenen Maste ein 283 o. 286.
Käme man überhaupt hinter die Poller?
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rapit
Beitrag 28.10.2016, 22:08
Beitrag #17


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Zitat (Mueck @ 28.10.2016, 22:21) *
Käme man überhaupt hinter die Poller?

Es gibt immer eine Möglichkeit.


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Heinz Wäscher
Beitrag 29.10.2016, 05:55
Beitrag #18


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Zitat (rapit @ 28.10.2016, 18:27) *
Es wird erwartet, dass da gar keiner parkt. Weder vor, noch hinter den Pollern. whistling.gif

= think.gif blink.gif


Hier ist übrigens ein ähnlicher Fall geschildert worden. Und hier wird auf ein älteres Urteil verwiesen.




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dazydee
Beitrag 01.11.2016, 10:23
Beitrag #19


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Für B ist die Sache einfach, da er vom Z315 ausgenommen ist.

Für Andere würde ich Nichtigkeit nach VwVfG § 44 sagen, da man der Anordnung aus tatsächlichen Gründen nicht nachkommen kann..

Wie ist eigentlich die Argumentationskette, dass das Fahrbahnverbot bei Z237 nicht greift, wenn kein Radweg da ist? Eine ähnliche Argumentation müsste ja auch hier greifen.


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rapit
Beitrag 01.11.2016, 10:47
Beitrag #20


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Zitat (Heinz Wäscher @ 29.10.2016, 05:55) *
+

ist übrigens eine hier gängige Beschilderung rolleyes.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 01.11.2016, 20:35
Beitrag #21


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Und warum ist das dann jeweils zwingend nötig wenn doch sowieso nur auf dem beschilderten Gehwegbereich geparkt werden darf?


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rapit
Beitrag 01.11.2016, 22:49
Beitrag #22


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Das 286er erlaubt z.B. das Parken bis 3 Minuten "in 2. Reihe" whistling.gif


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Achim
Beitrag 02.11.2016, 15:02
Beitrag #23


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Zitat (rapit @ 28.10.2016, 17:12) *




Das untere interessiert nicht, der Fahrer war im Besitz eines Bewohnerparkausweises.


Verstehe ich nicht, da gerade das unterere für Deinen Fall interessant ist. Denn Z 315 sagt doch klar:

Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken. Dann darf auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellungsart des Zeichens oder entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen geparkt werden.

Erläuterung
2. Im Zeichen ist bildlich dargestellt, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.

Damit ist das Parken auf der Fahrbahn bei diesem Z 315 verboten. Von diesem Verbot sind die Bewohner mit Parkausweis befreit. Sie, und nur sie dürfen auf der Fahrbahn parken.

Damit machen auch die Poller auf der Gehbahn wieder Sinn whistling.gif

PS:
Stutzig macht mich der Anhörbogen. Wo sind jetzt hier wieder die Seitenstreifen oder die Parkstreifen entlang der Fahrbahn. Es geht um Gehwegparken, und um nichts anderes.


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Heinz Wäscher
Beitrag 02.11.2016, 15:16
Beitrag #24


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Der Parkstreifen soll wohl der mit beschilderte immaginäre Bereich neben der Fahrbahn sein, der aufgrund der Poller aber nicht mit mehrspurigen Fahrzeugen erreicht werden kann? think.gif
Da es sich aber dort eindeutig um einen Gehweg handelt kann es ja wiederum kein Parkstreifen sein?


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rapit
Beitrag 02.11.2016, 15:28
Beitrag #25


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Zitat (Achim @ 02.11.2016, 15:02) *
Verstehe ich nicht, da gerade das unterere für Deinen Fall interessant ist.

Du scheinst das zu meinen, was ich als "Mittleres" bezeichnen würde whistling.gif
Und wo das geklärt ist, sind wir wir wohl einer Meinung. cheers.gif


Zitat (Heinz Wäscher @ 02.11.2016, 15:16) *
Da es sich aber dort eindeutig um einen Gehweg handelt kann es ja wiederum kein Parkstreifen sein?

Korinthenkacken ist keine Spezialität, dieser Parkraumüberwachungskraft. Man wird wohl wissen, was gemeint ist. laugh.gif


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rapit
Beitrag 15.12.2016, 15:27
Beitrag #26


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Update: Zumindest die bisherige Sachbearbeiterin kapiert es nicht oder will es nicht kapieren, und blendet die Zz-Problematik völlig aus. mad.gif


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rapit
Beitrag 30.01.2017, 15:25
Beitrag #27


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Update: am Mittwoch um 20.15 h im HR kommt die Stelle dann im Fernsehen, ist mir sozusagen zugetragen worden. whistling.gif


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mir
Beitrag 30.01.2017, 15:49
Beitrag #28


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Blenden wir mal das ZZ aus. Der Text zu Z 315 lautet:

Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken. Dann darf auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellungsart des Zeichens oder entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen geparkt werden.
[...]


Aus dem Z 315 ergibt sich nur für Fahrzeuge zGm +über 2,8 t ein Parkverbot auf der Fahrbahn.

Vielleicht ist es nach § 12 StVO verboten?

Zitat
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.


Also ich sehe bei einem abgepollerten Gehweg mit Z 315 keinen erlaubten Parkplatz, weil man aufgrund der baulichen Gegebenheiten gar nicht auf dem Parkplatz parken kann. Wo gar kein Parkplatz ist, kann logischerweise auch keiner erlaubt sein.


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Scitch
Beitrag 30.01.2017, 15:52
Beitrag #29


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Zitat (mir @ 30.01.2017, 15:49) *
Wo gar kein Parkplatz ist, kann logischerweise auch keiner erlaubt sein.
Und umgekehrt:
Wenn kein Parkplatz auf dem Gehweg vorhanden ist kann man auch nicht neben diesem in zweiter Reihe stehen. Behindert also niemanden. wavey.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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Kuli
Beitrag 30.01.2017, 16:02
Beitrag #30


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Ich hab den Thread jetzt nicht komplett durchgelesen, aber kann es ein Parkplatz für Krafträder sein?
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Speichenkarussell
Beitrag 30.01.2017, 16:05
Beitrag #31


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Das Piktogramm in Vz 315 zeigt ziemlich eindeutig ein mehrspuriges KFZ. think.gif
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rapit
Beitrag 30.01.2017, 18:12
Beitrag #32


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Zitat (mir @ 30.01.2017, 15:49) *
Blenden wir mal das ZZ aus.

warum denn? rolleyes.gif

Das ist doch mit der lustigste Schwachfug.

Der hier tausendfach hängt. Mit sind überhaupt nur 3 Stellen geläufig, an denen statt Zz 1020-32 das Zz 1044-30 hängt. whistling.gif

Hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass man anno 2003 dieselben Zz wie für die Zonenrandbeschilderung mit Vz 290 auch für die 314er und 315er, nur in kleiner, bestellt hat.

Man hatte sie ja ursprünglich sogar in derselben Reihenfolge unter die bläulichen gehängt, von oben nach unten also: Vz 315, Zz 1042-33, Zz 1040-32 und Zz 1020-32.
Bis irgendwann so ca. 2004 irgendein RA im Sommerloch der Presse gesteckz hat, dass dann wenn man das von oben nach unten liest, nur Mo-Fr tagsüber Gehwegparken erlaubt ist und nachts und wochenends alle auf die Fahrbahn rangieren müssen.

Um sich nicht ganz die Blöße zu geben, meinte man aber, den via Presse mitgelieferten Tipp, doch lieber die Plätze von 1042-33 und 1040-32 zu tauschen, nicht zu beherzigen, und tauschte die Plätze von 1020-32 und 1042-33.
Was zum jetzigen Murks führte. Der da seit über 10 Jahren hängt. crybaby.gif

Das hat natürlich einen finanziellen Hintergedanken: man meint stadtseits, ein Verstoß gei oben hängendem Parkscheiben-Zz könne wegen des Verwarngeldkataloges ja nur geringer geahndet werden, als ein Verstoß gegen das Bewohnerparken.
Und weil sich fast keiner gegen solche Nuancen wehrt, wird seit 15 Jahren der Stadtsäckel wesentlich praller gefüllt, als es auch bei korrekter Beschilderung denkbar wäre. mad.gif
Parkverstöße sind bei vielen RSVen nunmal nicht mit abgedeckt. Und wer riskiert schon einen dreistelligen Betrag an RA-Kosten wegen solch geringer Bußgeldhöhen.
Hunzu kommt, dass wenn man nur die Bußgeldhöhe angreift, man quasi mit Sicherheit seine RA-Kosten selbst tragen muss. ranting.gif

Zitat (Speichenkarussell @ 30.01.2017, 16:05) *
Das Piktogramm in Vz 315 zeigt ziemlich eindeutig ein mehrspuriges KFZ. think.gif

Das macht nix, gilt auch für Kräder. Die bekommen in WI aber keinen Bewohnerausweis und brauchen keine Parkscheibe und dürfen (das gibt es vom OB auf Anfrage sogar schriftlich) auch ohne Beschilderung generell geduldet auf ausreichend breiten Gehwegen parken. Man freut sich, wenn kein knapper Bewohnerparkraum für Kräder genutzt wird.


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Scitch
Beitrag 02.02.2017, 12:54
Beitrag #33


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Zitat (rapit @ 30.01.2017, 15:25) *
Update: am Mittwoch um 20.15 h im HR kommt die Stelle dann im Fernsehen, ist mir sozusagen zugetragen worden. whistling.gif
Für diejenigen, die die Sendung gestern verpasst haben der Servicelink der Homepage:
Schilderchaos an Hessens Straßen



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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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ilam
Beitrag 02.02.2017, 13:02
Beitrag #34


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Oh, das Schild kostet laut dem Bericht mal wieder 500€. whistling.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 02.02.2017, 13:02
Beitrag #35


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Danke für den Link!
Am eindrucksvollsten an dem Beitrag fand ich, wie stark die Fernsehsender ihren eigenen Quark recyceln. whistling.gif
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rapit
Beitrag 02.02.2017, 13:07
Beitrag #36


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Die 500 € lassen sich nicht ausmerzen. Das klingt halt so schön...

Und: ja, die letztjährige rvl-Einmündung war wohl schöner als die diesjährige.


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Scitch
Beitrag 02.02.2017, 13:24
Beitrag #37


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Zitat (Speichenkarussell @ 02.02.2017, 13:02) *
Danke für den Link!
Gerne. flowers.gif
Ich finde aber schade, dass sie meinen schönen Parkplatz in Eltville ausgelassen haben. thread.gif laugh2.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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Freisinn
Beitrag 02.02.2017, 13:27
Beitrag #38


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Zitat (rapit @ 02.02.2017, 13:07) *
Die 500 € lassen sich nicht ausmerzen. Das klingt halt so schön...

Würde gerne an hessische Komunen Schilder verkaufen...würde sie auch bedeutend günstiger anbieten...und endlich aufhören mit Arbeiten biggrin.gif
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rapit
Beitrag 02.02.2017, 13:31
Beitrag #39


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In den 500 Doppelmark sind doch auch Verwaltungskosten und die Kosten für die Anlieferung, das Eingraben des Pfostens und die Schraubmontage enthalten.
Und es ist ein durchschnittlicher Preis, also auch die Überkopfbeschilderung an Autobahnen etc.

Da kann das evtl. hinkommen. Aber man kann halt nicht einfach kleine Ronden zählen und addieren, dass 18 Stück 9.000 EUR kosten.
Nur: wenn Ramsauer das so gesagt hat whistling.gif Hat irgendein Politiker etwa irgendwann schonmal Unsinn von sich gegeben? mickey.gif


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ulm
Beitrag 02.02.2017, 14:01
Beitrag #40


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Ich finde die 500 Euro schön griffig. Klar sind die Blödsinn, aber damit lässt es sich besser unterstreichen.

Schade fand ich, dass journalistisch nicht sauber gearbeitet wurde. Wenn ich gegen die 18 Haltverbotschilder wettere, dann muss ich auch die aufstellende Behörde fragen, warum die dort steht und nicht nur eine Anwohnerin zitieren, die das (sachlich nicht zuständige) Bürgerbüro befragt haben will.

Zitat (Speichenkarussell @ 02.02.2017, 13:02) *
Am eindrucksvollsten an dem Beitrag fand ich, wie stark die Fernsehsender ihren eigenen Quark recyceln. whistling.gif
...Du meinst, dass der Anwalt immer noch diesen alten schwarzen Mercedes fährt? wink.gif
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rapit
Beitrag 16.02.2017, 10:01
Beitrag #41


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Update: Es wird an allen 1020-32ern das "frei" überklebt.

wallbash.gif

Jetzt dürfen also Bewohner nur noch mit Parkscheibe 2 Stunden parken?

crybaby.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 16.02.2017, 10:05
Beitrag #42


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laugh2.gif wallbash.gif
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rapit
Beitrag 16.02.2017, 11:10
Beitrag #43


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Ich war böse: ich habe mal der Presse @janr's Ansicht der Lesart in der Reihenfolge von oben nach unten geschickt.

Und nebenbei auf OLG Dresden verwiesen.

mickey.gif


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Kuli
Beitrag 16.02.2017, 11:37
Beitrag #44


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Ich finde es ohne "frei" besser als mit.

Bei der Kombination

VZ 314
ZZ "nur PKW"
ZZ "nur Krad"

würde ja auch niemand auf die Idee kommen, man dürfe da nur mit PKW parken, die gleichzeitig auch ein Krad sind.




Das ist irgendwie das Problem mit Zeichen 315 und den "frei"-Zeichen. Die befreien dann nämlich vom Gehwegparken. Bei Zeichen 314 wäre es einfacher. Meine Lösung bestünde daher darin, die Parkscheibenregelung mit "Bewohner frei" auf einem ZZ zu vereinen.

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rapit
Beitrag 16.02.2017, 12:28
Beitrag #45


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@Kuli: beim PKW-Zz plus Parkscheiben-Zz dürfen dann aber eben nur PKW mit Parkscheibe parken, und nicht PKW ohne und andere Fahrzeuge mit Parkscheibe.

Und so ist die Bewohnerregelung ja nicht gedacht.

Übrigens gibt es exakt dieselbe Zz-Kombi mit 314ern hier.


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ukr
Beitrag 16.02.2017, 12:56
Beitrag #46


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Zitat (rapit @ 16.02.2017, 10:01) *
Update: Es wird an allen 1020-32ern das "frei" überklebt.

laugh2.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 16.02.2017, 14:28
Beitrag #47


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Was soll man denn von dieser Lösung halten? think.gif


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ukr
Beitrag 16.02.2017, 14:44
Beitrag #48


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Nah am Ziel. Das Haltverbot zur Straßenreinigung ist natürlich Nonsens.
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rapit
Beitrag 16.02.2017, 20:10
Beitrag #49


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Zitat (ukr @ 16.02.2017, 14:44) *
Das Haltverbot zur für die Straßenreinigung ...

whistling.gif


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Kuli
Beitrag 17.02.2017, 07:55
Beitrag #50


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Zitat (Heinz Wäscher @ 16.02.2017, 14:28) *
Was soll man denn von dieser Lösung halten? think.gif
Bewohner müssen nachts die Parkscheibe auslegen? blink.gif
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