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> Kokain nachweis im Blut-Abbuprodukt
Painon
Beitrag 23.09.2016, 16:17
Beitrag #1


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Hey Leute ich habe folgendes Problem. Ich weiß, dass ich keine 100%ige Antwort kriegen kann, aber ich würde gerne eure Erfahrungen bzw. Meinung wissen.
Ich habe an einem Samstag circa 22:00Uhr bis 01:00Uhr Sonntags Kokain konsumiert ( 0,3 Gramm) und davor die 2 Wochen auch an einem Samstag die selbe Menge.
Also insgesamt 3mal mit einem Abstand von einer 1Woche. Das letzte mal wo ich konsumiert habe an einem Samstag wurde ich anschließend 4 Tage später an einem Donnerstag gegen 16:00Uhr von der Polizei angehalten und musste
ein Urintest machen. Blöd von mir das ich überhaupt den Weg gefahren bin, weil ich die Woche davor schon angehalten wurde bin und die einfach jedes Auto anhalten, aber egal.
Mein Urin wurde 2mal getestet und 2 mal war die Linie nur leicht sichtbar. Der Polizist hat es als postiv aufgenommen und wollte anschließend eine Blutabnahne machen.
Ich bin noch in der Probezeit und hatte schon mal eine MPU wegen Alkohol. Jetzt würde ich gerne wissen, wie die Chancen stehen, dass kein Kokain im Blut gefunden wird. Damit meine ich auch das Abbauprodukt Benzoylecgonin, was wesentlicher länger nachweisbar ist. Außerdem würde ich gerne wissen, was für ein Wert ich haben muss, damit ich überhaupt keine Strafe (ordnungswidrigkeit) bekomme. Muss der Benzoylecgonin Wert komplett 0,00000.... sein, oder kann dort auch ein Wert stehen, der so gering ist, dass man nicht sagen kann, ob derjenige Kokain konsumiert hat?

Vielen Dank erst mal für eure Hilfe.


Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 23.09.2016, 16:28
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Malermeister
Beitrag 23.09.2016, 16:36
Beitrag #2


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Hallo Painon

Wenn der Konsum von Kokain nachgewiesen ist, bist du als Konsument harter Drogen für die Fahrerlaubnis ungeeignet und die FE wird dir entzogen.

Dabei ist es unerheblich, ob ein Zusammenhang zum Straßenverkehr besteht.

Sollte die Fahrerlaubnisbehörde von der Pol. in Kenntnis gesetzt werden, ist auch ohne aktive Werte ein ärztliches Gutachten möglich.
Sollte ein ÄG angeordnet werden, halte ich eine Haaranlyse für nicht unwahrscheinlich.

Ausführliche Information über Kokain findest du hier: Klick

Ausführliche Information über die Haaranalyse findest du hier: klack


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angeditscht
Beitrag 23.09.2016, 16:47
Beitrag #3


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Ähm Malermeister, kurze Frage, wozu noch das äG wenn durch die Blutprobe der Konsum bereits nachgewiesen ist?
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Mr.T
Beitrag 23.09.2016, 16:50
Beitrag #4


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Lies nochmal, was @Malermeister geschrieben hat.


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Gruß Mr.T

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Painon
Beitrag 23.09.2016, 16:51
Beitrag #5


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Ich denke er meint wenn der Konsum nicht nachgewiesen ist, aber die Führerscheinstelle von der Polizei Bescheid bekommt, dass Verdacht auf kokainkonsum liegt
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Malermeister
Beitrag 23.09.2016, 16:56
Beitrag #6


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Weil aufgrund des relativ schnellen Abbaus von Kokain und dessen Abbauprodukten möglicherweise im Blut nichts mehr nachzuweisen ist.

Zitat aus dem ersten Link vom Captain
Zitat
Nachweisbarkeit:
* im Urin: 2 – 4 Tage mitunter bis 6 Tage, i.d.R. über Metaboliten.
* im Blut: ca. 1 Tag


Im Rahmen eines ÄG ist u.a. auch die Anordnung einer Haaranalyse möglich.

Zitat aus der selben Quelle
Zitat
Die Abbauprodukte von Kokain werden durch Urin und Schweiß ausgeschieden und lagern sich nicht in dem Maße in Zellen ein wie bsp. bei THC; dessen ungeachtet ist Kokain durch Haaranalyse einfach und lange nachweisbar


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haribo86
Beitrag 24.09.2016, 07:00
Beitrag #7


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Zitat (Malermeister @ 23.09.2016, 17:56) *
Weil aufgrund des relativ schnellen Abbaus von Kokain und dessen Abbauprodukten möglicherweise im Blut nichts mehr nachzuweisen ist.



Ohne jeglichen Hinweis, durch Urin oder Blut im Vorfeld, gäbe es keine rechtliche Handhabe zur Anordnung eines äG´s.

Die FeV setzt grundsätzlich eine vollständig rechtmäßige Gutachtensanordnung voraus.


Da eine Gutachtensanordnung nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht selbständig anfechtbar ist, sondern nur im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens gegen eine daran anknüpfende Fahrerlaubnisentziehung oder sonstige in Rechte des Betroffenen eingreifende Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde inzident auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann, ist es ein Gebot effektiven Rechtsschutzes, insoweit strenge Anforderungen zu stellen .

Der Umgangssprachliche Ausdruck „ein Schuß ins Blaue“ verfehlt jede rechtliche Grundlage. Dann könnte man ja trotz negativer Urin und/oder Blutprobe jeden zum äG schicken.


Der Nachweis von auch sehr geringen Abbauprodukten, wie der TE sie evtl befürchtet, dürfte aber ausreichen. Ist Blut und Urin aber kompl sauber, gibt es rechtl. keine Handhabe dafür und ein äG sollte verweigert werden.
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MsTaxi
Beitrag 24.09.2016, 10:22
Beitrag #8


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@Painon

Zitat
Die Nachweiszeiten der Metaboliten verlängern sich bei Mischkonsum mit Alkohol.

So @Hornblower in seiner Übersicht.

Wie war es denn mit einem etwaigen Mischkonsum?

LG MsTaxi


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Painon
Beitrag 27.09.2016, 14:40
Beitrag #9


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Eine Frage habe ich das noch: Wenn das Blut aus irgendeinem Grund längere Zeit nicht analysiert wird, kann es dann sein, dass das Kokain sich im Blut zersetzt bzw langsam verschwindet, oder ist die selbe Dosis immer drin vorhandnen.
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Painon
Beitrag 06.10.2016, 15:14
Beitrag #10


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Hey Leute und zwar habe ich vor 2 Wochen Kokain konsumiert und wurde 4 Tage darauf von der Polizei angehalten und mir wurde nach einem "halb-postiven" Kokainwert im Urin Blut abgenommen.
Heute nach zweieinhalb Wochen kam der Brief und dort steht:

"Einstellung des Verfahrens

Sehr geehrter Herr XXX

Das oben bezeichnete Verkehrsordnungswidrigkeiten- Verfahren wegen Führen eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss habe ich gemäß Paragraph 47 Abs. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWig) eingestellt.

Diese Nachricht geht ihnen zu als Betroffener/Betroffene."

Jetzt wollte ich fragen, ob noch etwas kommen kann z.B. von der Führerscheinstelle, weil da auch nichts irgendwas mit Abbauwert steht (Benzoylecgonin), oder steht das sowas nicht auf dem Brief und ich kann plötzlich
vom Straßenverkehrsamt überrascht werden? Oder eventuell ein zusätzlicher Brief mit dem Benzoylecgonin Wert?

Vielen dank für eure Hilfe
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Mr.T
Beitrag 06.10.2016, 15:36
Beitrag #11


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Habe deinen neuen Beitrag an den bestehenden Thread gehängt.


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durban
Beitrag 06.10.2016, 16:06
Beitrag #12


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Zitat (Painon @ 06.10.2016, 16:14) *
Jetzt wollte ich fragen, ob noch etwas kommen kann z.B. von der Führerscheinstelle, weil da auch nichts irgendwas mit Abbauwert steht (Benzoylecgonin), oder steht das sowas nicht auf dem Brief und ich kann plötzlich
vom Straßenverkehrsamt überrascht werden? Oder eventuell ein zusätzlicher Brief mit dem Benzoylecgonin Wert?


Das war "nur" das Bußgeldverfahren, das heißt, dass Du nicht wegen eines Verstoßes gegen den Grenzwert "bestraft" wird.

Das hat nichts mit dem Verfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde zu tun. Über das Ergebnis der Blutentnahme wird man nicht "automatisch" informiert, da muss man schon nachfragen.


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Kai R.
Beitrag 06.10.2016, 16:27
Beitrag #13


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vollständige Entwarnung kannst Du noch nicht bekommen. Bei Kokain reicht jeglicher Konsumnachweis, selbst wenn er unterhalb der Grenzwerte für eine Ordnungswidrigkeit ist, für einen Entzug durch die Führerscheinstelle.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Painon
Beitrag 06.10.2016, 17:25
Beitrag #14


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Hmm stimmt auch wieder. Wenn der Wert drunter liegt, aber dennoch ein Wert vorhanden ist, können die sich melden und mein Führerschein entziehen. Aber auf dem Brief steht überhaupt kein Wert drauf. Wird der Wert nicht geschickt, oder kommt ein extra Brief? Liegt es vielleicht daran, dass überhaupt kein Wert gefunden wurde und deshalb nichts steht? Ich wüsste auch nicht genau wo ich anrufen soll, aber schlau wäre das nicht, wenn ich danach frage, ob ich einen Benzoylecgonin Wert hatte.
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xanthos176
Beitrag 06.10.2016, 17:35
Beitrag #15


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Zitat (Painon @ 06.10.2016, 18:25) *
Aber auf dem Brief steht überhaupt kein Wert drauf. Wird der Wert nicht geschickt, oder kommt ein extra Brief?

Zitat (durban @ 06.10.2016, 17:06) *
Über das Ergebnis der Blutentnahme wird man nicht "automatisch" informiert, da muss man schon nachfragen.


wavey.gif
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haribo86
Beitrag 06.10.2016, 18:41
Beitrag #16


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Das war das strafrechtliche Verfahren (welches bei Geringfügigkeit oft eingestellt wird).

Nun folgt das Verwaltungsverfahren.

Hier in Bezug auf Hartdrogen, hier Kokain, gibt es keine Geringfügigkeit sollte ein Abbauwert festgestellt werden, egal wie hoch. Der Verlust der Fe die Konsequenz.


Lt § 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrigkeitengesetz, kann es bei dir aber auch sein das nichts gefunden wurde. Nach welchen Absatz wurde es eingestellt ? 1? den hast du weg gelassen
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Mr.T
Beitrag 06.10.2016, 19:54
Beitrag #17


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Zitat (haribo86 @ 06.10.2016, 19:41) *
Das war das strafrechtliche Verfahren (welches bei Geringfügigkeit oft eingestellt wird).
, das war das Bußgeldverfahren.

Zitat (haribo86 @ 06.10.2016, 19:41) *
Nun folgt das Verwaltungsverfahren.

Hier in Bezug auf Hartdrogen, hier Kokain, gibt es keine Geringfügigkeit sollte ein Abbauwert festgestellt werden, egal wie hoch. Der Verlust der Fe die Konsequenz.
Möglich, aber nicht zwingend. Es folgt nur, wenn Abbauprodukte festgestellt wurden und die FSST von dem Vorfall Kenntnis hat.

Zitat (haribo86 @ 06.10.2016, 19:41) *
Lt § 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrigkeitengesetz, kann es bei dir aber auch sein das nichts gefunden wurde. Nach welchen Absatz wurde es eingestellt ? 1? den hast du weg gelassen
Wird Absatz 1 sein, da keine OWi vorlag.


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Gruß Mr.T

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durban
Beitrag 06.10.2016, 21:34
Beitrag #18


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Wobei das eigentlich nicht ganz sauber ist. Wenn keine Owi vorliegt, muss eigentlich nach 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden. Aber im Ergebnis ist es egal.


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Proxima Estación: Esperanza.
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Painon
Beitrag 06.10.2016, 22:51
Beitrag #19


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Vielen Dank erst mal für eure Antworten. Nach den Blutergebnissen fragen wäre keine schlaue Idee?
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*Francis*
Beitrag 07.10.2016, 04:14
Beitrag #20


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Guten Morgen,

so richtig liest du nicht was dir geschrieben wurde, oder? rolleyes.gif

Wenn du deine Werte erfahren willst, dann solltest du sogar nachfragen (bei der Bußgeldstelle).


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Gruß Francis

Ich hasse Menschen, Tiere und Pflanzen. Steine? Steine sind okay!
Ich liebe die "englische" Sprache. Meine Favoriten: *Now we have the salad* *I see black for you* und *I think I spider* ;-)
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Kai R.
Beitrag 07.10.2016, 08:55
Beitrag #21


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ich würde keine schlafenden Hunde wecken. Die Unsicherheit wirst Du aushalten müssen. Clean bleiben und Haare wachsen lassen, dann versäumst Du nichts.


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Grüße

Kai

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Mr.T
Beitrag 07.10.2016, 10:49
Beitrag #22


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Zitat (Kai R. @ 07.10.2016, 09:55) *
ich würde keine schlafenden Hunde wecken.
Wo ist geregelt, dass die Bußgeldstelle Informationen an die FSST weitergeben darf? unsure.gif


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Gruß Mr.T

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Painon
Beitrag 09.12.2016, 21:41
Beitrag #23


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Es ist jetzt schon 2 Monate her und bislang noch kein Brief in Sicht. Denkt ihr da kann immer noch was kommen ?
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gmr0294
Beitrag 09.12.2016, 22:19
Beitrag #24


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Kann auf jeden Fall. Die lassen sich teilweise viel Zeit. In einem erst kürzlich eröffneten Thread hier im Board, hat sich die FSST 10 Monate oder so Zeit gelassen.

Clean bleiben solltest du aber auch so wieso. Sonst ist es nur eine Frage der Zeit, bis entweder was passiert, oder sie dich nochmal anhalten und die Blutprobe dann anders ausfällt.
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Painon
Beitrag 09.12.2016, 22:54
Beitrag #25


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Jo Clean will ich auch für mich selber bleiben, nur dieses Gefühl, dass man nicht weißt ob etwas kommt nervt mich, muss man halt durch =).
Ich habe noch eine weitere Frage und zwar habe ich genau seit einem Monat mein Portmonee verloren und
mein Führerschein ist seitdem auch weg. Ich habe bis heute keinen neuen Beantragt bzw. bescheid gegeben.
Ich frage mich, ob es eine schlaue Idee ist wenn ich jetzt in den nächsten Tagen dahingehe und mein
Führerschein neu beantrage möchte, ob ich dann sagen soll, dass ich schon seit länger Zeit nicht mehr Auto gefahren
bin und deshalb gar nicht gemerkt habe seit wie langem ich schon mein Führerschein verloren habe. Deshalb
möchte ich in meine Führerscheinakte rein schauen ob eventuell ein Fremder, der mein Führerschein gefunden hat
nicht eventuell damit Punkte bekommen hat. Dann sehe ich ja allein an den Überschriften ob diese "Sache" hier
auch eingetragen ist. Es sind ja schon 2 Moante her seitdem Zeitpunkt wo das Verfahren von der Polizei eingestellt wurde.
Also müsste das Straßenverkehrsamt doch bestimmt schon bescheid gekriegt haben von der Polizei und wenn in der
Akte nichts vorhanden ist kann man doch eigentlich davon ausgehen, dass das nicht mehr kommen wird. Was denkt ihr was ich machen soll?
Wegen meinem Führerschein muss ich ja letztendlich sowieso hin
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haribo86
Beitrag 10.12.2016, 08:24
Beitrag #26


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Im groben sag ich erstmal: nein. Da kann durchaus noch was kommen nach 2 Monaten, das wäre angesichts der Zeitspanne auch nicht zwingend ungewöhnlich.

Schrieb dir übrigens auch @gmr0294 ca 30 Min bevor du das erneut gefragt hast rolleyes.gif whistling.gif


Deine spekulative Vorgehensweise bzgl erhaltener Punkte, stockt natürlich in dem Sinne, das dir die Punkte oder eventuelle Vergehen, per Post zugestellt werden.
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Reinheit
Beitrag 10.12.2016, 17:28
Beitrag #27


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Zitat (Painon @ 09.12.2016, 22:54) *
…. Deshalb möchte ich in meine Führerscheinakte rein schauen ob eventuell ein Fremder, der mein Führerschein gefunden hat
nicht eventuell damit Punkte bekommen hat. …

Wie soll das denn zustande kommen, daß jemand mit Deinem Führerschein Punkte auf Dein Konto sammelt?


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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Painon
Beitrag 11.04.2017, 15:15
Beitrag #28


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hmmmm immer noch nichts gekommen
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Maxidadproblem
Beitrag 14.11.2021, 10:56
Beitrag #29


Neuling


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Ist was gekommen also Blut werte
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Der_Veranstalter
Beitrag 14.11.2021, 11:02
Beitrag #30


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Kann nicht mehr lange dauern, sind ja erst viereinhalb Jahre....
Vielleicht noch 12 Jahre für den Postweg oder 11 Jahre für ne Email, aber dann sind sie da.


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Firefighter im Ruhestand....

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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:45