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#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 15.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79721 ![]() |
an meinem Auto habe ich einen "gelben Zettel" an der Windschutzscheibe entdeckt. Dies steht schon recht lange (ca. 1 Jahr) auf einem öffentlichen Parkplatz. Der Zettel besagt, ich solle mein Fahrzeug entfernen, sonst wird es abgeschleppt. "Dieses nicht mehr zum Verkehr zugelassene bzw. nicht mehr betriebsbereite Fahrzeug wurde hier widerrechtlich abgestellt..." Ich soll mit der Festsetzung einer Geldbuße (bis 50.000 Euro) rechnen. Mein Auto ist schon lange nicht bewegt worden und dreckig. Aber es hat TÜV, ist zugelassen, versichert usw. An dem Parkplatz gab es auch zu keinem Zeitpunkt eine Baustelle/ Halteverbot usw.. Ich habe mehrmals wöchentlich geschaut, ob alles ok ist und ob ein Zettel dranhängt. Was ich gern wüßte: 1. Worin genau besteht das "Widerrechtliche" dabei? Ist es nicht mehr betriebsbereite, weil die Scheiben, Lampen, Blinker verschmutzt sind? 2. Welches Bußgeld droht mir, wenn ich das Auto jetzt - geputzt - umparke (es also nicht zum Abschleppen kommt)? Folgender Gedanke: jedes verschneite Fahrzeug ist doch genauso wenig betriebsbereit wie ein verdrecktes, oder? Man muss doch generell vor dem Losfahren prüfen, ob man genug Sicht hat etc. - und diesen Zustand vor dem Fahren beheben. Daher verstehe ich nicht, warum die Stadt (Hamburg) mein Auto abschleppen darf. Vielen Dank Wompip |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4981 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69716 ![]() |
Hm
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3161 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 ![]() |
Hallo wompip,
herzlich willkommen im Verkehrsportal! Von wem stammt denn der ominöse "gelbe Zettel"? Solange Dein Fahrzeug zugelassen und der TÜV noch nicht abgelaufen ist, hast Du Dich keines Vergehens schuldig gemacht. Sofern aus dem Zettel ein "Absender" hervorgeht, würde ich mich zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten aber auch vorsichtshalber um Klärung des Sachverhalts bemühen. -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 3044 Beigetreten: 21.11.2015 Mitglieds-Nr.: 77593 ![]() |
Was ich gern wüßte: 1. Worin genau besteht das "Widerrechtliche" dabei? Ist es nicht mehr betriebsbereite, weil die Scheiben, Lampen, Blinker verschmutzt sind? Naja, dein Fahrzeug scheint ja etwas "versifft" zu sein, subjektiv macht es damit den Eindruck der illegalen Entsorgung.....man sieht ja von außen nicht das technisch alles in Ordnung ist.... 2. Welches Bußgeld droht mir, wenn ich das Auto jetzt - geputzt - umparke (es also nicht zum Abschleppen kommt)? keins, einfach durch die Waschstraße fahren und umparken....und dann vielleicht einfach mal alle 4 Wochen ein paar Meter weiter fahren und vor allem mal mit Wischwasser die Scheiben frei halten... Folgender Gedanke: jedes verschneite Fahrzeug ist doch genauso wenig betriebsbereit wie ein verdrecktes, oder? Man muss doch generell vor dem Losfahren prüfen, ob man genug Sicht hat etc. - und diesen Zustand vor dem Fahren beheben. Daher verstehe ich nicht, warum die Stadt (Hamburg) mein Auto abschleppen darf. Welche verschneiten Fahrzeuge stehen ein Jahr an der selben Stelle rum? Nochmal, auf Grund des äußeren Zustandes (verdreckt, lange Standzeit) macht dein Auto den subjektiven Eindruck der illegalen Entsorgung, Auto waschen und dann umparken und alles ist gut.... |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Welche verschneiten Fahrzeuge stehen ein Jahr an der selben Stelle rum? Welcher Schnee steht ein Jahr an der selben Stelle rum? Wenn das Auto noch angemeldet ist, wird es ja ein Kennzeichen haben. Warum macht man da keine Halterabfrage und versucht, mit diesem Kontakt aufzunehmen? Was anderes wäre es, wenn keine KZ mehr dran wären und man über die FIN gehen müsste, und dafür erstmal die Motorhaube öffnen müsste. |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Wenn man das Kennzeichen überprüft und dabei feststellt, dass sowohl TÜV besteht als auch, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist, hat man schlicht keinen Handlungsbedarf, das Fahrzeug entfernen zu lassen. Dreck ist kein Zeichen für schlechten technischen Zustand. Offensichtlich ist Luft in den Reifen, alles andere wäre Spekulation. Auch schmutzige Scheiben lassen sich mit wenig Aufwand frei machen, dass ist kein technischer Mangel, der das Fahrzeug betriebsunfähig macht.
Ich würd da auch mal anrufen. Vielleicht gibt es ja Parkdruck und ein Anwohner hat sich beschwert. Dann kann man darlegen, dass die Beschwerde unbegründet ist. Noch eher aber würd ich die Karre verkaufen. Offenbar wird sie nicht benötigt, und der Wert sinkt stetig. Laufende Kosten hat man auch noch. -------------------- |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2410 Beigetreten: 09.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75051 ![]() |
Auch wenn du augenscheinlich im Recht bist und dein Auto dort nicht widerrechtlich abgestellt hast, ist die schlechteste Option für dich, dass nichts tun. Denn wenn du nichts tust und dein Auto am Schluss wirklich abgeschleppt wird, hast du den Aufwand und den Ärger.
Ruf einfach an, mach dein Auto freiwillig ein bisschen sauber und fahr auf einen anderen Parkplatz. |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Folgender Gedanke: jedes verschneite Fahrzeug ist doch genauso wenig betriebsbereit wie ein verdrecktes, oder? Deswegen gibt es auch Ärger, wenn der Parkausweis infolge Schneebedeckung oder Rauhreif der Politesse nicht auffällt.Ausserdem kann man im Dauerparken eine mehr als verkehrsübliche Strassenbenutzung sehen und diese wäre genehmigungspflichtig. -------------------- MfG Thomas
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Ich verweise ja ungern auf Erwin, aber ist das nicht zulässiger Gemeingebrauch?
Im §12 steht auch nix dazu. Was wäre denn die Rechtsgrundlage, Dauerparken zu verbieten? -------------------- |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Im Einzelfall zulässiger Gemeingebrauch kann im Übermaß trotzdem unzulässig sein. Anderes Beispiel StVO §30 (1) Satz 3
-------------------- MfG Thomas
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Hallo wompip, herzlich willkommen im Verkehrsportal
![]() Mich würde ernsthaft mal ein Foto von diesem betriebsbereiten Fahrzeug interessieren. Denn nach dieser Standzeit sollte es allgemein ersichtlich sein, dass etwas im Argen liegt ![]() -------------------- |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
warum lässt Du denn Dein zugelassenes und versichertes FZ ein Jahr stehen? Das kostet doch Geld?
Im Übrigen dürfte nach so langer Zeit die Batterie entladen sein und dann ist es nicht mehr betriebsbereit. Lösung des Problems: eine Runde um den Block, Waschanlage und auf dem Parkplatz daneben wieder abstellen. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#14
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 15.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79721 ![]() |
Wow, so viele Reaktionen!
Danke schon mal für alle Tipps und Eure Meinungen! Zitat Von wem stammt denn der ominöse "gelbe Zettel"? Der Zettel stammt von der Stadt Hamburg und ist mit einem Stempel versehen, den man nicht vollständig entziffern kann. Aber eindeutig ist, dass es sich um ein Polizeikommissariat handelt. Ich hatte bereits versucht, unter der entzifferten Rufnummer jemanden zu erreichen, es ging niemand ran. Inzwischen habe ich folgendes erfahren: Der zuständige Sachbearbeiter (direkt konnte ich ihn leider nicht sprechen) ist ein sog. Bürgernaher Beamter, der von den Anwohnern wohl regelmäßig zu Einsätzen gerufen wurde. Es gab also Beschwerden. Ich kann mir vorstellen, dass sein Handlungsdruck in der Häufigkeit der Einsätze lag und darin bestand, diese besorgten Bürger zu beschwichtigen. In der Gegend gibt es keinen Parkplatzmangel - daher gehe ich einfach davon aus, dass der Grund für die Beschwerden weniger sachlicher Natur waren sondern, sagen wir, eher weniger rationalen Ursprungs. Vielleicht Angst und Aufregung darüber, dass es einmal zu einem Problem kommen könnte... oder dass anständige Menschen ihren Wagen waschen und es sowas nicht gebend darf? Man weiß es nicht ... Kurz: es gab Beschwerden. Zitat Auch wenn du augenscheinlich im Recht bist und dein Auto dort nicht widerrechtlich abgestellt hast, ist die schlechteste Option für dich, dass nichts tun. Sehe ich exakt genauso. Habe die Fenster und Lampen gereinigt, eine neue Batterie eingebaut (die alte war schon vor der Standpause altersschwach) und bin damit losgebraust. Lief als wäre nichts gewesen. Zitat Mich würde ernsthaft mal ein Foto von diesem betriebsbereiten Fahrzeug interessieren. Denn nach dieser Standzeit sollte es allgemein ersichtlich sein, dass etwas im Argen liegt Habe jetzt leider nicht an ein vorher-/nachher Foto gedacht ;-)) Aber klar sah es dreckig aus, es stand zudem unter einem Baum, der zu jeder Jahreszeit wechseln klebrige, haarige, blättrige und harzende Einzelteile abwarf. Inzwischen auch schon Laub, das eine Handbreit die Windschutzscheibe bedeckte. Natürlich hätte man mit dem Auto so nicht in den Autoverkehr starten können und ein schöner Anblick war es auch nicht. Zitat man sieht ja von außen nicht das technisch alles in Ordnung ist Genau. Und deswegen empfand ich die Anordnung zum Entfernen inkl Ankündigung eines Bußgeldes i.H. bis zu 50.000 Euro plus Hinweis, dass ich es auch nirgendwo sonst an öffentlichen Plätzen abstellen darf (vermutlich gibt es die Zettel nur im einheitlichen Vordruck?) als ziemlich befremdlich, sondern hätte mir auch eher gewünscht: Zitat Warum macht man da keine Halterabfrage und versucht, mit diesem Kontakt aufzunehmen? Tja. Zitat Im Übrigen dürfte nach so langer Zeit die Batterie entladen sein und dann ist es nicht mehr betriebsbereit. Ist "betriebsbereit" so definiert? Das wäre zumindest eine Erklärung. Zitat warum lässt Du denn Dein zugelassenes und versichertes FZ ein Jahr stehen? Schlicht aus gesundheitlichen Gründen. Ich fühlte mich zu unsicher zum Autofahren und habe es lieber stehen lassen, allerdings mit der Perspektive, dass dieser Zustand nicht ewig anhält. Tut er auch nicht. Fazit: Ich habe den Eindruck, dass es zumindest nicht ganz eindeutig ist, ob diese Anordnung zum Entfernen des Fahrzeugs inkl. Bußgeldandrohung (einen Bescheid habe ich noch nicht bekommen) von amtlicher Seite aus korrekt war. Wenn der Polizist "nur" auf Druck von Beschwerden der Anwohner gehandelt hat, scheint mir die Maßnahme sehr fragwürdig. Gleichzeitig erwarte ich von einem "Bürgernahmen Beamten", dass er anders kommunizieren kann: einen Brief schreibt oder eine "normale" Nachricht ans Auto pappt. Unterm Strich ist es ok für mich, wenn die Sache damit erledigt ist. Ich hoffe nur, dass mir kein hohes Bußgeld ins Haus flattert. Dann nämlich ist die Sache für mich keinesfalls in Ordnung. p.s. Ich habe schon überlegt, das Auto, wenn es wieder blitzt und funkelt, an exakt dieselbe Stelle zu stellen ;-) (Nein ... mache ich natürlich nicht. Das wäre Öl ins Feuer...) |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Da die Drohung im Raum steht, dass die Kiste auch sonst nirgends im öffentlichen Raum geparkt werden darf, würd ich mir den Kerl zur Brust nehmen, dass er mir was schriftlich zukommen lässt, dass diese Drohung zurückgenommen ist.
Bußgeld würd ich erst recht keines akzeptieren, wofür denn auch? Das ästhetische Empfinden Anderer ist kein Verwarnungsgrund, sonst müssten alle Fahrzeuge mit Hello Kitty direkt abgeschleppt und verschrottet werden. Wie war das mit der Verfolgung Unschuldiger? -------------------- |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 141 Beigetreten: 14.03.2014 Mitglieds-Nr.: 71875 ![]() |
Zitat p.s. Ich habe schon überlegt, das Auto, wenn es wieder blitzt und funkelt, an exakt dieselbe Stelle zu stellen ;-) (Nein ... mache ich natürlich nicht. Das wäre Öl ins Feuer...) wompip, genau DAS würde ich wohl so machen. Grüsse und nun Ruhe für Dich. thomas Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 16.09.2016, 16:26
Bearbeitungsgrund: Zitat sichtbar gemacht
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15885 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Wie war das mit der Verfolgung Unschuldiger? Bei OWis ist das wohl erlaubt, sonst würden nicht so viele Bußgeldbescheide "auf gut Glück" verschickt. ![]() In klaren Fällen habe ich ja noch nicht mal was dagegen, vereinfacht da den Gesamtablauf, aber wenn man in der Anhörung schon schreibt daß man's nicht war und dann ohne jeden Täterbeweis nur weil man Halter ist trotzdem einer kommt ist's arg fragwürdig. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 3044 Beigetreten: 21.11.2015 Mitglieds-Nr.: 77593 ![]() |
Da die Drohung im Raum steht, dass die Kiste auch sonst nirgends im öffentlichen Raum geparkt werden darf, würd ich mir den Kerl zur Brust nehmen, dass er mir was schriftlich zukommen lässt, dass diese Drohung zurückgenommen ist. Warum? Es geht hier um ein subjektiv entsorgtes Fahrzeug. Der TE hat ja mittlerweile selber geschrieben dass alles von Baumsäften ziemlich zugesifft war und zwischen Motorhaube und Windschutzscheibe eine mehr als Handbreite Laubschicht sich auftürmte. Man musste jetzt erstmal davon ausgehen dass vom Aussehen her das Auto "illegal" am Straßenrand entsorgt war. TÜV ist da übrigens kein Ausschlusskriterium.....du kannst zum TÜV fahren, kriegst ne neue Plakette und auf dem Rückweg reißt dir der Zahnriemen und dann? Darf man dann die Kiste 2 Jahre am Straßenrand abstellen, weil er ja ne frische TÜV-Plakette hat? |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Ja. So lange der Halter die defekte Kiste nicht abmeldet und somit korrekte Kennzeichen dran sind.
So ist es ja auch nicht zu unterbinden, dass Wohnmobile auf öffentlichen Straßen das ganze Jahr über abgestellt werden, auch wenn nur einmal im Jahr damit in Urlaub gefahren wird. Und wenn in einem Jahr der Urlaub flach fällt, wird das Teil für zwei Jahre nicht bewegt. Der Verdacht der illegalen Entsorgung lässt sich einfach ausräumen, wenn man mit dem Kennzeichen eine Halterabfrage macht und feststellt, dass die Kiste nicht abgemeldet wurde. Ob sie auch genutzt wird, geht imho niemanden etwas an. -------------------- |
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6671 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Zitat Ja. So lange der Halter die defekte Kiste nicht abmeldet und somit korrekte Kennzeichen dran sind. nein - ein defektes Auto darf nicht "längere Zeit" abgestellt werden, egal ob Kennzeichen dran sind oder nicht.Zum Allgemeingebrauch zählt nur das Abstellen betriebsbereiter Kfz. Und wenn hier seit langem ein Auto steht, dass dem optischen Eindruck nach versifft und nicht mehr fahrbereit ist, kann, darf und muss die Behörde tätig werden (illegale Abfallentsorgung könne eine Straftat sein). Warum sie das allerdings durch einen Zettel am Auto und nicht durch ein Schreiben macht (schließlich kann man den Halter ja anhand der Kennzeichen feststellen) erschließt sich mir aber auch nicht. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 3044 Beigetreten: 21.11.2015 Mitglieds-Nr.: 77593 ![]() |
Weil das Zettel-Kleben in einer Stadt wie Hamburg vermutlich kosten spart. Da sind etliche, die Ihre Autos über Wochen nicht bewegen weil man einen guten Parkplatz gefunden hat und alles so erledigen kann. Und sich mal positiv in den Raum gestellt - 90% der Fälle durch Zettel kleben - erledigen. Halterabfrage, ggfls. Adress-Ermittlung und dann Anschreiben kostet Zeit und Geld....und wenn ich dann gerade an Eppendorf, Harvestehude, Winterhude und Co. mit den ganzen Laubbäumen denke, da dürften Spätsommer etliche "versiffte" Autos über Wochen an dem selben Platz stehen....das geht dann ganz schnell ins Geld statt erstmal standardisierte Zettel zu kleben die man in großen Losgrößen bei der Druckerei bestellt...
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Zitat Ja. So lange der Halter die defekte Kiste nicht abmeldet und somit korrekte Kennzeichen dran sind. nein - ein defektes Auto darf nicht "längere Zeit" abgestellt werden, egal ob Kennzeichen dran sind oder nicht.Zum Allgemeingebrauch zählt nur das Abstellen betriebsbereiter Kfz. Und wenn hier seit langem ein Auto steht, dass dem optischen Eindruck nach versifft und nicht mehr fahrbereit ist, kann, darf und muss die Behörde tätig werden (illegale Abfallentsorgung könne eine Straftat sein). Warum sie das allerdings durch einen Zettel am Auto und nicht durch ein Schreiben macht (schließlich kann man den Halter ja anhand der Kennzeichen feststellen) erschließt sich mir aber auch nicht. Bestenfalls kann die Behörde einen Anfangsverdacht haben. Wie kommt sie dann aufgrund eines Verdachtes darauf, die Räumung des Parkplatzes zu Verfügen und noch eins drauf zu setzen mit einem generellen Parkverbot für das betroffene Fahrzeug im öffentlichen Raum? Imho müsste die Behörde erst ihren Verdacht erhärten. Mindestens ein Anhörungsbogen müsste zugestellt werden, in dem sich der Halter zum Zustand des Fahrzeuges äußern kann. Daraus, dass ein Fahrzeug nicht so gepflegt wird, wie es sonst üblich ist, eine Verkehrsuntauglichkeit zu konstruieren ohne weitere Beweise halte ich für unhaltbar. -------------------- |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
Zitat Im Übrigen dürfte nach so langer Zeit die Batterie entladen sein und dann ist es nicht mehr betriebsbereit. Ist "betriebsbereit" so definiert? Das wäre zumindest eine Erklärung.Abgesehen davon, dass man den Batteriestatus von außen nicht sehen kann... ![]() müsste ich dann ein Fahrzeug mit entladener Batterie erst in die private Garage verbringen, bis ich die wiederaufgeladene/ erneuerte Batterie wieder eingebaut habe? Das halte ich für Unfug. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1242 Beigetreten: 06.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69500 ![]() |
Im Fernsehen war mal folgender Fall:
Fahrzeughalter lies sein vergammelt ausehenden PKw (Opel kapitän wenn ich mich recht erinnere) für längere Zeit auf einem öffentlichen Parkplatz stehen. Gefiel einer Berliner Politesse nicht. Hatte auch so einen Zetel an das Fahrzeug gepappt (ob es vorher schon Schriftverkehr gab, kann ich nicht sagen). Der Besitzer wies dann nach dass das Fahrzeug angemeldet war und TÜV hatte. Gefiehl dem ordnungsamt aber trotzdem nicht. Es wurde sie Verkehrssicherheit angezweifelt. Wie die sich dann weiter hochschaukelten weis ich nicht mehr und wurde Wahrscheinlich auch nicht genau berichtet. Jedenfalls Landete das als fall bei Gericht. Der Wagenhalter hat gewonnen. Ein Auto das Technisch in Ordnung ist, darf auch verrostet vergammelt oder häßlich sein. Einfach so das Parken verbieten geht nicht. -------------------- Gruß Heiner
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17514 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Und deswegen empfand ich die Anordnung zum Entfernen inkl Ankündigung eines Bußgeldes i.H. bis zu 50.000 Euro plus Hinweis, dass ich es auch nirgendwo sonst an öffentlichen Plätzen abstellen darf (vermutlich gibt es die Zettel nur im einheitlichen Vordruck?) als ziemlich befremdlich, sondern hätte mir auch eher gewünscht: Jo, dürfte dieser hier gewesen sein: http://hamburgfiets.de/wp-content/uploads/...ll2-208x300.jpgGibt es ein paar Wochen später dann ggf. in rot.... ![]() Da die Drohung im Raum steht, dass die Kiste auch sonst nirgends im öffentlichen Raum geparkt werden darf, würd ich mir den Kerl zur Brust nehmen, dass er mir was schriftlich zukommen lässt, dass diese Drohung zurückgenommen ist. Es ist ein Hinweiszettel, keine Anhörung, keine "Drohung" etc.Bußgeld würd ich erst recht keines akzeptieren, wofür denn auch? Das Thema gab es hier im übrigen schon mal: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=29290 -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9490 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Möglich.
Es gab aber auch schon Urteile, daß ein Fahrzeug mit plattem Reifen eine Sondernutzung darstellt (also wenn es länger steht), da es nötigenfalls nicht sofort entfernt werden kann. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Aber mit Sommerreifen ist das FZ im Winter auch nicht betriebsbereit.
Wenn das so weiter geht muß man irgendwann wohl jeden Tag das FZ bewegen ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
@janr: Warum? Es gibt keine Winterreifenpflicht.
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Hier entwickelt sich doch die Meinung, daß ein nicht fahrbereites FZ bereits Sondernutzung darstellt.
Für den Winter bedeutet dies, daß man das Auto stehen lässt, die Luft aus den Reifen entweicht, die Batterie leer ist und die Scheiben verschmutzt sind. Und das halte ich für Schwachsinn, also die Sondernutzung. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Beitrag
#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15885 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Zum Allgemeingebrauch zählt nur das Abstellen betriebsbereiter Kfz. Und wenn hier seit langem ein Auto steht, dass dem optischen Eindruck nach versifft und nicht mehr fahrbereit ist, kann, darf und muss die Behörde tätig werden (illegale Abfallentsorgung könne eine Straftat sein). Kann ein Auto auf das der Eigentümer per Steuer- und Versicherungszahlung seinen Eigentumsanspruch als nicht aufgegeben zu erkennen gibt überhaupt "Abfall" sein? ![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Auch wenn ein Eigentümer wirklich den Eigentumsanspruch aufgibt sehe ich ein FZ nicht als Abfall sondern als Wertstoff an.
Ist aber eher Philosophisch so eine Diskussion. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9490 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Für den Winter bedeutet dies, daß man das Auto stehen lässt, die Luft aus den Reifen entweicht, die Batterie leer ist und die Scheiben verschmutzt sind. Und das halte ich für Schwachsinn, also die Sondernutzung. ![]() (jweils wissentlich) leere Batterie, leerer Tank, platte® Reifen - das halte ich für Sondernutzung "Abstellen/Lagerung". Und es gibt wohl Gerichte die der gleichen Meinung sind. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Wie gesagt findet das unzählige Mal im Winter statt.
Reifen lassen Luft, aber man darf nciht fahren um sie aufzufüllen. Batterie wird leer aber man darf nicht fahren um sie aufzufüllen. Tank, das lassen wir mal, denn ich stelle im Winter kein FZ mit extra aufgefülltem Tank ab. Also stehen die nach deiner Meinung falsch, weil Sondernutzung. Wo steht das geschrieben? Einzelne Richtermeinungen sind mir da schnuppe. Sind warhscheinlich aus Münster. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#35
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Waaas? Also mein Moped tanke ich vor dem Winter immer voll bis an den Rand! Weil wo Benzin, da kein Rost
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#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 3044 Beigetreten: 21.11.2015 Mitglieds-Nr.: 77593 ![]() |
Zum Allgemeingebrauch zählt nur das Abstellen betriebsbereiter Kfz. Und wenn hier seit langem ein Auto steht, dass dem optischen Eindruck nach versifft und nicht mehr fahrbereit ist, kann, darf und muss die Behörde tätig werden (illegale Abfallentsorgung könne eine Straftat sein). Kann ein Auto auf das der Eigentümer per Steuer- und Versicherungszahlung seinen Eigentumsanspruch als nicht aufgegeben zu erkennen gibt überhaupt "Abfall" sein? ![]() Ich bin jetzt mehrfach um mein Auto rumgelaufen, konnte aber weder eine Steuer- noch eine Versicherungsplakette finden, wo genau kann man an einem zugelassenen, irgendwo rumstehenden Auto erkennen, dass die Steuern bezahlt sind und die Versicherung auch? |
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#37
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
@treysis: Won Kunststoff da kein Rost
![]() @angeditscht: Das Steuer-Wapperl ist das Siegel neben/unter dem HU-Wapperl. Wer keine Steuern zahlt, dem wird es entstempelt. Wer keine Versicherung zahlt auch. Sind alle Wapperl dran und aktuell, wird das FZ bezahlt und genutzt, auch wenn es mal eine Zeit lang steht. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#38
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 3044 Beigetreten: 21.11.2015 Mitglieds-Nr.: 77593 ![]() |
Und? Werden die automatisch direkt entstempelt wenn die Versicherung/Steuern nicht bezahlt sind, oder erst dann wenn die Polizei mal ne Halterabfrage macht und in dem Zusammenhang hochkommt, dass das Fahrzeug zur Entstempelung ausgeschrieben ist?
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#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Klar macht das die Polizei wenn ein Fahndungsaufruf stattfand, aber das geht recht schnell.
Nicht grad an dem Tag an dem nu nix mehr zahlst sondern schon erst nach einer weile. Stell dir mal vor, wegen einem Bankfehler kommt die Steuer nicht an und just in dem Augenblick fallen die Wapperl ab. Was meist du, was du für einen Ärger hast. ![]() Erst muß mal feststehen, daß du verschuldet nicht zahlst und dann geht es zur Polizei. Hat die den Auftrag und steht das FZ in der Nähe deiner Whg dauert es in der Regel keinen Tag mehr. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6671 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Kann ein Auto auf das der Eigentümer per Steuer- und Versicherungszahlung seinen Eigentumsanspruch als nicht aufgegeben zu erkennen gibt überhaupt "Abfall" sein? ![]() wenn es Schrott ist ist es Schrott -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Schmutz macht noch keinen Schrott
![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6671 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
so wie der wagen ausgesehen haben muss, ist das aber ein Indiz.
Aber: der gelbe Zettel hat keinerlei rechtliche Bedeutung - die Behörde kann/muss den Halter noch formell anschreiben - kennzeichen sind ja dran. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 410 Beigetreten: 03.06.2014 Mitglieds-Nr.: 72728 ![]() |
Im Fernsehen war mal folgender Fall: Fahrzeughalter lies sein vergammelt ausehenden PKw (Opel kapitän wenn ich mich recht erinnere) für längere Zeit auf einem öffentlichen Parkplatz stehen. Gefiel einer Berliner Politesse nicht. Hatte auch so einen Zetel an das Fahrzeug gepappt (ob es vorher schon Schriftverkehr gab, kann ich nicht sagen). Der Besitzer wies dann nach dass das Fahrzeug angemeldet war und TÜV hatte. Gefiehl dem ordnungsamt aber trotzdem nicht. Es wurde sie Verkehrssicherheit angezweifelt. Wie die sich dann weiter hochschaukelten weis ich nicht mehr und wurde Wahrscheinlich auch nicht genau berichtet. Jedenfalls Landete das als fall bei Gericht. Der Wagenhalter hat gewonnen. Ein Auto das Technisch in Ordnung ist, darf auch verrostet vergammelt oder häßlich sein. Einfach so das Parken verbieten geht nicht. Ja das ist die Geschichte: https://www.youtube.com/watch?v=0WACUjGxNbw |
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#44
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9490 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Wissentliches Abstellen (oder nicht Entfernen/Beheben)
eines nicht betriebsbereiten Fahrzeugs ist eben in Augen mancher Richter - und nicht die kleinsten Verwaltungsrichter... eine Sondernutzung. Auch ein Verkehrs-Forum namens "verkehrsportal.de" schreibt dazu Zitat Abstellen eines betriebsunfähigen Kfz Geht man in der Betrachtungsweise nunmehr von einer gewöhnlichen Straße ohne Einschränkungen aus, so ist die Nutzung für Zwecke des ruhenden oder fließenden Verkehrs, also Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeuge aber auch zu Kommunikationszwecken zulässig. Nicht mehr zum Gemeingebrauch dagegen gehört das Abstellen eines Fahrzeugs, das aus tatsächlichen (z.B. betriebsunfähig, Wohnwagen und Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug über 2 Wochen - § 12 Abs.3b StVO) oder rechtlichen (z.B. abgemeldet) Gründen nicht jederzeit in Betrieb gesetzt werden kann oder aber vorrangig zu anderen Zwecken als zur Wiederinbetriebnahme aufgestellt wurde (z.B. reines Werbeinstrument. (vgl. BVerwG, GewArch 1979, 271; BVerwG, Der Städtetag 1983, 140). -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Und wo ist jetzt die Grenze? Stichwort: "Winterreifen"
Das ist ja auch ein wissentliches Abstellen eines nicht (mehr) betriebsbereiten FZs. Anders bei dem Verdreckten FZ welches ja wissentlich betriebsbereit ist. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Nochmal: es gibt keine Winterreifenpflicht, zumindest nicht bei Privat-PKW.
Ansonsten ist die leere Batterie sicher ein Grenzfall. Das kann ja auch über Nacht passieren. Aber platte Reifen, verdreckte Reflektoren, unleserliches Kennzeichen könnten ein Grund sein. |
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Eben weil es ja keine Winterreifenpflciht gibt ist das FZ im Winter wissentlich nicht betriebsbereit.
![]() Wo ist da die Grenze zu einem FZ, was länger herumsteht und deshalb etwas weiche Räder hat und wo die Batterie nicht mehr gelanden wurde und zusätzlich es noch verschmutzt ist. ![]() Starthilfe und ein Lappen reicht, daß es betriebsbereit wird und dann fährt man zur nächsten Tanke um Luft zu kontrollieren. Das geht mit dem Sommrereifen-FZ im Winter nicht. Dennoch wird hier immer gerne behauptet, daß ein FZ welches länger steht und so nicht mehr 100% Fahrbereit ist, bereits Sondernutzung wäre. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9490 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
leicht Luftverlust ist nicht platt.
![]() Und Batterie überraschend leer ist was anderes als bewußt leer oder gar ohne... Du versuchst hier wieder irgendwelche Grenzfälle zu definieren. ![]() Du kannst dir dafür gern dein eigenes Urteil abholen. Einfach ausprobieren. Ansonsten gilt die ständige Rechtssprechung und diverse Verwaltungsanweisungen als Stand dessen was man sagen kann. ![]() OT: Theoretisch muß man ja sowieso alle 3 Tage nach seinem Fahrzeug sehen (lassen) weil wegen mobilem Haltverbot. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Also wenn der ADAC ausrückt um ein nicht mehr betriebsbereites Fahrzeug flott zu machen, kann gleich ein grünweißblausilberner Engel mitfahren, um ein Bußgeld für unerlaubte Sondernutzung zu verhängen?!
-------------------- MfG Thomas
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Beitrag
#50
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9490 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
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leicht Luftverlust ist nicht platt. ![]() Und Batterie überraschend leer ist was anderes als bewußt leer oder gar ohne... Du versuchst hier wieder irgendwelche Grenzfälle zu definieren. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 07:48 |