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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 394 Beigetreten: 25.05.2005 Wohnort: Knapp nördlich der Elbe Mitglieds-Nr.: 9945 ![]() |
ich will mal von einer Kuriosität berichten. Heute abend bemerkte ich auf dem PKW meiner Frau einen gelben Zettel, der hier in HH auf nichtzugelassene, im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte Fahrzeuge geklebt wird und sowohl das behördlich veranlaßte Abschleppen des Fahrzeugs als auch ein Bußgeldverfahren ankündigt. Das Fahrzeug ist ein GolfII von 1988, steht unter einer Linde (die Straße ist voll davon, keine Ausweichmöglichkeit) und sieht dementsprechend siffig aus. Der Wagen wird selten benutzt (200 m zu Lidl wird gelaufen) und waschen lohnt nicht, da sofort wieder dreckig. Der Wert des Wagens läßt sich durch Volltanken verdoppeln, aber die Karre fährt, ist technisch ok und hat TÜV + ASU und ist zugelassen. Ein Anruf beim zuständigen Polizeikommissariat ergab, dass eine Polizeibeamtin/Angestellte den Aufkleber angebracht hat, also kein Ordnungsamtsmitarbeiter (die dafür letztlich zuständig sind). Also jemand, der eigentlich weiß, was er tut. Leider war zu dem Vorgang nicht gespeichert, weshalb das Auto ins Visier der Polizei geraten war. Wenn sich die Sache allerdings nicht auf dem kleinen Dienstweg klären läßt, bin ich sicher, gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich vorgehen zu können. Morgen werde ich die Beamtin mal anrufen, vielleicht ist es nur wegen des alten, 1989 gestempelten Kennzeichens, der Stempel ist halt schlecht lesbar. Allerdings hätte ein kurzer Blick in den Computer ergeben, dass der Wagen zugelassen ist, wie mir der Beamte am Telefon bestätigte. Und da der Wagen vor der Wohnanschrift der Halterin geparkt ist, hätte auch eine kurze Rücksprache stattfinden können. Auf die Äußerung der anordnenden Beamtin bin ich gespannt. Aber mal eine praktische Frage an die Kollegen (ich hatte sowas noch nicht): Bekommt der laut Kennzeichen "letzte" Halter in solchen Fällen eine Nachricht/einen Bußgeldbescheid, _bevor_ der Wagen abgeschleppt wird? Oder sollte ich vorbeugend, wenn das Gespräch morgen nicht mit einer unbürokratischen Entsorgung des Vorgangs endet, einstweiligen Rechtsschutz beim VG gegen den bevorstehenden Abschleppvorgang beantragen? Übrigens gehen diese Aufkleber, die ja in das Sichtfeld des Fahrers gepappt werden, nur schwer wieder ab, selbst mit Isopropylalk war es richtig Arbeit. Ich bin sauer. Grüße + schönes WE groundhog |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 654 Beigetreten: 29.12.2003 Wohnort: Südl. von Hamburg Mitglieds-Nr.: 1120 ![]() |
Hmmm ?
![]() Wenn es sicher ist,das das Fahrzeug allen Vorschriften entspricht Widerspruch einlegen..(DABEI FRISTEN BEACHTEN !!!) Wenn du keinen Widerspruch einlegst wird das Ding Rechtswirksam. Woher weisst du eigendlich das ein Bussgeld erlassen wurde ? Das geht aus deiem Posting nicht hervor,ob das überhaupt geschehen ist.,zumal die Beamten auch nichts in ihrem System finden konnten. Soweit mir bekannt ist der Gelbe Aufkleber nur ein Hinweis. auf ein unzulässig auf öffendlichen Grund Abgestelltes Fahrzeug. Aber es wäre gut abzuklären warum der Aufkleber aufgebracht wurde. Gruss Zugvogel ![]() -------------------- "You've never been to the ocean? Then you better run, before you run out of time...!"
"Ihr habt noch nie das Meer gesehen? Dann wäre es besser, ihr lauft, bevor ihr keine Zeit mehr habt." ...aus dem Film "Knockin´ on Heavens Door" |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6672 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
DAs Verbot, Autos im Straßenverkehr abzustellen, bezieht sich nicht nur auf nicht zugelassene, sondern auch auf nicht betriebsbereite Autos.
Wenn das Auto nunmal den Eindruck macht, nicht betriebsbereit zu sein, ist der Aufkleber, der weder einen Verwaltungsakt noch die erforderliche Anhörung darstellt, durchaus zu Recht angebracht worden. Das mit dem Komputer klingt einleuchtend, jedoch hat nicht jeder draußen einen dabei bzw. Zugriff auf das Zulassungsregister. Gruß HaweThie -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 394 Beigetreten: 25.05.2005 Wohnort: Knapp nördlich der Elbe Mitglieds-Nr.: 9945 ![]() |
Zitat (Timo W. @ 30.09.2005, 19:26) Hmmm ? ![]() Wenn es sicher ist,das das Fahrzeug allen Vorschriften entspricht Widerspruch einlegen..(DABEI FRISTEN BEACHTEN !!!) Wenn du keinen Widerspruch einlegt wird das Ding Rechtswirksam. Hallo, da kann noch nichts rechtswirksam werden, weil es noch keinen VA gibt. Und es wird für die Behörde billiger, wenn es auch erst gar keinen gibt. Ich bin halt lieb und helfe sparen ;-) Zitat (Timo W. @ 30.09.2005, 19:26) Woher weisst du eigendlich das ein Bussgeld erlassen wurde ? Das geht aus deiem Posting nicht hervor,ob das überhaupt geschehen ist.,zumal die Beamten auch nichts in ihrem System finden konnten. Soweit mir bekannt ist der Gelbe Aufkleber nur ein Hinweis. auf ein unzulässig auf öffendlichen Grund Abgestelltes Fahrzeug. Es ist, wie zumindest imho aus meinem Posting deutlich hervorgeht, kein Bußgeldbescheid erlassen. Aber diese Aufkleber werden nicht einfach so verteilt, dem liegt regelmäßig ein Owi-Verfahren wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung oder bußgeldbewehrter wegerechtlicher Sondernutzung (oder beides) zugrunde. Mit anderen Worten, der Bußgeldbescheid kommt sicher, wenn nicht vorher eingestellt wird. Ohne dass ein Verwaltungsvorgang angelegt wird, werden die gelben Zettel (als "einfach so"-Hinweis) nicht verteilt. Und auch wenn man sein Fahrzeug selbst entfernt, unerlaubte Sondernutzung bleibt es. Grüße groundhog |
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Zitat (HaWeThie @ 30.09.2005, 19:46) DAs Verbot, Autos im Straßenverkehr abzustellen, bezieht sich nicht nur auf nicht zugelassene, sondern auch auf nicht betriebsbereite Autos. Wenn das Auto nunmal den Eindruck macht, nicht betriebsbereit zu sein, ist der Aufkleber, der weder einen Verwaltungsakt noch die erforderliche Anhörung darstellt, durchaus zu Recht angebracht worden. Okie, aber dafür reicht ein bischen Dreck auf einem alten Auto nicht aus. Die Reifen haben korrekten Betriebsdruck, Scheiben sind heil und das Auto wird auch bewegt, zuletzt 2 Tage vor der Klebeaktion. Das Auto müßte schon offensichtlich nicht betriebsbereit sein, um einen nah an der Sachbeschädigung angesiedelten Aufkleber im Sichtberech des Fahrers zu rechtfertigen (davon standen hier bis vor kurzem auch einige herum, platte Reifen, ohne Wischer usw. Fehlt bloß noch ein Ticket, weil das Fahrzeug wegen eingeschränken Sichtfelds des Fahrers nicht verkehrssicher ist.... Grüße groundhog |
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Also auf jeden Fall Widerspruch einlegen....
Abwarten Tee-Trinken und auf den Winter warten...es sind soweit ich mich erinnere 3 Mon. bis zur Verjährung. Demnach müsste innerhalb dieser Frist ein Schrieb eintrudeln. Gruss Timo W. -------------------- "You've never been to the ocean? Then you better run, before you run out of time...!"
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#7
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Soweit ich das kenne, wird durch den Aufkleber darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug als Abfall angesehen wird und innerhalb von4 Wochen entfernt werden muss.
Sollte das nicht passieren, liegt ein Verstoß AbfallG vor sowie der Straftatbestand der umweltgefährden´den Abfallbeseitigung, sofern noch Öl etc. im Fzg. Wie dies jedoch bei einem zugelassenen Fahrzeug funktionieren soll, ist mir ein Rätsel! dete ![]() |
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#8
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Zitat (groundhog @ 30.09.2005, 19:55) um einen nah an der Sachbeschädigung angesiedelten Aufkleber im Sichtberech des Fahrers zu rechtfertigen Naja, da deine Sache nicht beschädigt ist, ist diese "Wertung" schon "nahe an der Polemik". Ruf bei der entsprechenden Polizeibeamtin an und lass dir den Fall erklären. Zitat (Timo W.) Also auf jeden Fall Widerspruch einlegen.... Wenn dir ein Hund vor die Tür kackt, legst du auch Widerspruch beim Halter ein?!? Es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde, gegen die man keinen Widerspruch einlegen kann. Der Zettel ist der "nette" Hinweis, dass ein VA folgt (gegen den dann Widerspruch eingelegt werden könnte), wenn nicht gehandelt wird. Dafür wird die Beamtin einen (wenn auch im Telefonat schnell zu widerlegenden) Verdacht haben, warum sie den Zettel angepappt hat. Noch einen Hinweis zum Klebstoff: Es muss natürlich sicher gegangen werden, dass der Zettel nicht einfach mal so entwendet oder vom Wind hinweg getragen wird. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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#9
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Zitat (HaWeThie @ 30.09.2005, 19:46) DAs Verbot, Autos im Straßenverkehr abzustellen, bezieht sich nicht nur auf nicht zugelassene, sondern auch auf nicht betriebsbereite Autos. Korrekt. Zitat Wenn das Auto nunmal den Eindruck macht, nicht betriebsbereit zu sein, ist der Aufkleber, der weder einen Verwaltungsakt noch die erforderliche Anhörung darstellt, durchaus zu Recht angebracht worden. ???? ![]() Wie soll ein ![]() Zitat Das mit dem Komputer klingt einleuchtend, jedoch hat nicht jeder draußen einen dabei bzw. Zugriff auf das Zulassungsregister. Der TE hat ja geschildert, er hätte dort telefonisch nachgefragt. Das gleiche hätte die Polizeibeamtin auch tun können. Zitat Ein Anruf beim zuständigen Polizeikommissariat ergab, dass eine Polizeibeamtin/Angestellte den Aufkleber angebracht hat, also kein Ordnungsamtsmitarbeiter (die dafür letztlich zuständig sind). Also jemand, der eigentlich weiß, was er tut. Leider war zu dem Vorgang nicht gespeichert, weshalb das Auto ins Visier der Polizei geraten war. Die scheinen ein Datenbankproblem zu haben. Welches Komissariat war das? Vielleicht kann ich ja helfend eingreifen. ![]() Zitat Übrigens gehen diese Aufkleber, die ja in das Sichtfeld des Fahrers gepappt werden, nur schwer wieder ab, selbst mit Isopropylalk war es richtig Arbeit. Ich bin sauer. Wenn sie Zeit haben, das Ding anzupäppen, sollten sie auch welche haben, das Ding wieder rückstandsfrei zu entfernen. Apropos - der unterschwellig geäußerte Vorwurf der Sachbeschädigung ist m.E. nicht ganz abwegig, da der Gegenstand so nicht mehr einwandfrei zu benuten ist. Wenn ich Dir die Brille von der Nase schlage, kann ich auch nicht sagen - na dann setze sie halt schief auf..... ![]() Zumindest ein bedingter Vorsatz müßte bewiesen werden, außerdem den Aufkleber mitten im Sichtfeld anzubringen zeugt nicht gerade von herausragender Intelligenz - die hintere Seitenscheibe kätte es zur reinen Kennzeichnung auch getan. -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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Zitat (cheffe @ 01.10.2005, 00:57) Wenn ich Dir die Brille von der Nase schlage, kann ich auch nicht sagen - na dann setze sie halt schief auf..... ![]() Eine schiefe Brille ist definitiv beschädigt (oder ein Designermodell), ein Auto mit Aufkleber lässt sich von jenem beschädigungsfrei entfernen. Anders wäre die Situation, wenn der Aufkleber auf den Lack geklebt würde! Zitat die hintere Seitenscheibe kätte es zur reinen Kennzeichnung auch getan. Stimmt. Aber die einfachste Variante, hier Licht hinein zu bringen, ist die Polizeibeamtin persönlich/fernmündlich zu sprechen... -------------------- Viele Grüße,
MM |
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#11
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Zitat (MickyMaus @ 01.10.2005, 01:14) Eine schiefe Brille ist definitiv beschädigt (oder ein Designermodell), ein Auto mit Aufkleber lässt sich von jenem beschädigungsfrei entfernen. Anders wäre die Situation, wenn der Aufkleber auf den Lack geklebt würde! War zugegebenermaßen ein extremer Vergleich. Aber diese Aufkleber der ![]() Zeit ist auch Geld. -------------------- Leben und leben lassen....
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#12
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Zitat (cheffe @ 01.10.2005, 01:51) Aber diese Aufkleber der ![]() Wie gesagt: es soll ja nicht "mal so eben" wieder entfernbar sein. Zitat nur wenn sie mir das Ding unberechtigterweise anbringen, Wenn ich den TE richtig verstehe ist das nicht geklärt. Vielleicht hatte die Beamtin ja was auszusetzen, was berechtigt ist. -------------------- Viele Grüße,
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#13
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Zitat (cheffe @ 01.10.2005, 00:57) Zitat (HaWeThie @ 30.09.2005, 19:46) Das mit dem Komputer klingt einleuchtend, jedoch hat nicht jeder draußen einen dabei bzw. Zugriff auf das Zulassungsregister. Der TE hat ja geschildert, er hätte dort telefonisch nachgefragt. Das gleiche hätte die Polizeibeamtin auch tun können. Ja, der Wachhabende (oder wer auch immer am Telefon war, habe jedenfalls das PK direkt angerufen, nicht 110), konnte mir gleich sagen, dass es keine Erkenntnisse hinsichtlich fehlernder Zulassung gebe. Zitat (cheffe @ 01.10.2005, 00:57) Zitat Ein Anruf beim zuständigen Polizeikommissariat ergab, dass eine Polizeibeamtin/Angestellte den Aufkleber angebracht hat, also kein Ordnungsamtsmitarbeiter (die dafür letztlich zuständig sind). Also jemand, der eigentlich weiß, was er tut. Leider war zu dem Vorgang nicht gespeichert, weshalb das Auto ins Visier der Polizei geraten war. Zitat (cheffe @ 01.10.2005, 00:57) Die scheinen ein Datenbankproblem zu haben. Welches Komissariat war das? Vielleicht kann ich ja helfend eingreifen. ![]() Du bist nicht zufällig Herr Nagel? ;-) PK 41, aber ich gehe davon aus, dass ich das klären kann. Habe vorhin mit der aufklebenden Beamtin gesprichen. Sie hat geklebt, weil das vordere Kennzeichen entstempelt sei. Das hat mich etwas überrascht, wenn, dann wäre der hintere Stempel recht angeschabt. Das vordere Siegel ist gut lesbar, allerdings hat es tatsächlich Kratzer, durch die Mitte und schräg ausgeführt, sieht wirklich nach Absicht aus. Allerdings würde ein in amtlichem Auftrag handelnder Entstempler wohl ja alles abkratzen und nicht nur ein wenig auf dem Siegel herumschrammen. Und einen Grund für entsprechende Tätigkeit eines im amtlichen Auftrag kratzenden Entstemplers gibt es objektiv nicht. Das Fahrzeug ist mithin zugelassen, unauthorisierte "Entstempelung" ist Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1StGB), berührt aber die Zulassung nicht. Und amtlich entstempelt sieht das Kennzeichen nicht aus. Die Polizeibeamtin, die ja immerhin aus dem Streifenwagen ausgestiegen war, um das Kennzeichen zu überprüfen, hätte bei einer Halteranfrage erfahren, dass das Fahrzeug vor dem Haus des Halters steht und hätte gerne mal klingeln können, um die Sache vor dem Kleben vielleicht zu klären. Sie hätte dabei sogar noch einen Kaffee bekommen. Ich habe mit der Beamtin verabrede, dass ich mit dem Auto und dem KFZ-Schein zum PK fahre, um das zu klären. Eigentlich könnte die aber auch bei einer Streifenfahrt einfach mal vorbeikommen. Zitat (cheffe @ 01.10.2005, 00:57) Zitat Übrigens gehen diese Aufkleber, die ja in das Sichtfeld des Fahrers gepappt werden, nur schwer wieder ab, selbst mit Isopropylalk war es richtig Arbeit. Ich bin sauer. Wenn sie Zeit haben, das Ding anzupäppen, sollten sie auch welche haben, das Ding wieder rückstandsfrei zu entfernen. ACK, wenns unberechtigt war. Aber die Polizei dürfte dabei ähnliche Probleme haben wie ich selbst. Ich habe den Aufkleber mit Isopropylalk eingeweicht und dann mit einem Ceranfeldschaber entfernt. Ging deutlich schneller als 45 Minuten. Zitat (cheffe @ 01.10.2005, 00:57) Apropos - der unterschwellig geäußerte Vorwurf der Sachbeschädigung ist m.E. nicht ganz abwegig, da der Gegenstand so nicht mehr einwandfrei zu benuten ist. Wenn ich Dir die Brille von der Nase schlage, kann ich auch nicht sagen - na dann setze sie halt schief auf..... ![]() Zumindest ein bedingter Vorsatz müßte bewiesen werden, außerdem den Aufkleber mitten im Sichtfeld anzubringen zeugt nicht gerade von herausragender Intelligenz - die hintere Seitenscheibe kätte es zur reinen Kennzeichnung auch getan. NACK, ich sehe keinen Vorsatz. Die Aufkleber werden hier in HH immer im Sichtfeld des Fahrers geklebt, da dürfte es eine entsprechende Dienstanweisung geben. Und die Dame glaubte, die Voraussetzungen zum Kleben seien erfüllt, vielleicht durfte sie das auch glauben. Ich weiß nicht, wie ein Siegel auf dem Kennzeichen aussehen muß, um "noch da" zu sein. Grüße groundhog Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 02.10.2005, 10:02 |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6672 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Scusi, aber:
Zitat Ja, der Wachhabende (oder wer auch immer am Telefon war, habe jedenfalls das PK direkt angerufen, nicht 110), konnte mir gleich sagen, dass es keine Erkenntnisse hinsichtlich fehlernder Zulassung gebe. Das heißt nur, dass das Auto nicht in der Fahndung steht.Ich weiß von hier, dass in der Stadt zwei Mitarbeiter nur die Aufgabe haben, nicht zugelassene bzw. nicht betriebsbereite Autos zu suchen und dann zu handeln. Die fragen auch nicht jedesmal nach, ob das Fz. noch zugelassen ist, wenn Kennzeichen dran sind und das Fz. den ersten Eindruck erweckt, nicht mehr benutzt zu werden. Diese Dinge kann der Halter ja in der Anhörung äußern; dafür ist die ja gemacht. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 394 Beigetreten: 25.05.2005 Wohnort: Knapp nördlich der Elbe Mitglieds-Nr.: 9945 ![]() |
Zitat (HaWeThie @ 02.10.2005, 12:15) Die fragen auch nicht jedesmal nach, ob das Fz. noch zugelassen ist, wenn Kennzeichen dran sind und das Fz. den ersten Eindruck erweckt, nicht mehr benutzt zu werden. Diese Dinge kann der Halter ja in der Anhörung äußern; dafür ist die ja gemacht. Ok, sofern die Anhörung stattfindet, _bevor_ ein hartnäckiger Aufkleber angebracht wird, spricht da nix gegen. Grüße groundhog |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Ich gehe eher davon aus, dass die Anhörung irgendwo zwischen Aufkleber und Schrottpresse gehört, rein von der Chronologie her.
-------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zeitlicher Ablauf bei solchen Aktionen:
1. Anbringung des Aufklebers und Fristsetzung für die Entfernung 2. Nach Fristablauf Entfernung des Fahrzeugs durch die Behörde (Ersatzvornahme) 3. Anzeigenerstattung wegen eines Verstoßes gegen das Wegerecht und Anhörung des letzten eingetragenen Fahrzeughalters. 4. Kostenrechnung wegen der Abschleppung an den letzten Fahrzeughalter. Je eher reagiert wird, umso leichter lässt sich die Sache noch aus der Welt schaffen. Am besten also zwischen Phase 1 und 2. Einspruch ist erst gegen einen Bußgeldbescheid, Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt, hier die Abschleppung des Fahrzeugs möglich. Allein die Anbringung des Aufklebers ist noch kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine Information und Ankündigung eines Handelns dr Verwaltungsbehörde. Grundsätzlich liegt beim Abstellen eines noch zugelassenen, augenscheinlich betriebsbereiten Fahrzeugs kein Verstoß gegen das Wegerecht vor. Mir scheint im vorliegenden Fall auch ein sehr voreiliges Handeln der örtlichen Polizei vorzuliegen. Auch meine Empfehlung: ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Dienststelle bzw. Beamtin sollte die Sache wohl aus der Welt schaffen können. |
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Zitat (Peter Lustig @ 02.10.2005, 19:05) Allein die Anbringung des Aufklebers ist noch kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine Information und Ankündigung eines Handelns der Verwaltungsbehörde. @ peter Lustig Sach ich doch..... Soweit ich das hier sehe,ist noch kein Bussgeld erlassen worden, aufgrund der Tatsache das bei der Polizei nicht über den Vorgang bekannt ist,noch das du bisher etwas von der Behörde bekommen hast.Abwarten Teetinken...(am besten mit éinem Schuss Rum bie den Temparaturen morgens...aber bitte dann nicht mehr Fahren...! ![]() Gruss Timo W. -------------------- "You've never been to the ocean? Then you better run, before you run out of time...!"
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Zitat (Timo W. @ 30.09.2005, 20:23) Also auf jeden Fall Widerspruch einlegen.... Zitat Sach ich doch..... Du hast etwas völlig anderes geschrieben (s. Zitat oben). Gegen den gelben Aufkleber kann man nicht "auf jeden Fall Widerspruch einlegen". -------------------- Viele Grüße,
MM |
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Der Aufkleber stellt noch keinen VA dar, also kann man gegen den auch keinen Widerspruch erheben.
Bevor in diesem Fall abgeschleppt wird, muss die Behörde den Halter anhören, und das geht nur schriftlich, da der Halter ja bekannt ist (Kennzeichen sind ja noch dran). Der Aufkleber gilt nicht als anhörung. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Zitat (HaWeThie @ 30.09.2005, 19:46) Das Verbot, Autos im Straßenverkehr abzustellen, bezieht sich nicht nur auf nicht zugelassene, sondern auch auf nicht betriebsbereite Autos. Wenn das Auto nunmal den Eindruck macht, nicht betriebsbereit zu sein, ist der Aufkleber, der weder einen Verwaltungsakt noch die erforderliche Anhörung darstellt, durchaus zu Recht angebracht worden. Erster Absatz wohl korrekt, aber woran wird das erkannt? (außer dass der Motor fehlt und dadurch das Auto vorne unnatürlich hoch steht) Zweiter Absatz: Ach und dazu reicht schon ein verdrecktes Auto, bzw. verwitterter Lack??? Quelle bitte! -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Da gibts diverse Urteile - da ich nicht mehr in der Bußgeldstelle arbeite, komme ich so ohne Weiteres da nicht mehr dran.
Wäre hier allerdings unerheblich, da, wenn ich mich recht ensinne, ob steht, dass die Maßnahmen nach den Abfallvorschriften erfolgen sollen. Daaa bin ich nicht ganz so firm, das erweckt bei mir nur den eindruck, dass das Auto schon erheblich schlimm ausgesehen haben muss. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Zitat (HaWeThie @ 04.10.2005, 07:49) Wäre hier allerdings unerheblich, da, wenn ich mich recht ensinne, ob steht, dass die Maßnahmen nach den Abfallvorschriften erfolgen sollen. Daaa bin ich nicht ganz so firm, das erweckt bei mir nur den eindruck, dass das Auto schon erheblich schlimm ausgesehen haben muss. Moin, nein, das Auto soll nicht unbedingt nach Abfallrecht entsorgt werden, auf dem gelben Aufkleber standen verschiedene Varianten. Der soll halt nur Hinweis sein und paßt inhaltlich für alles, was in Betracht kommen könnte. Grüße Groundhog |
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Zitat (Peter Lustig @ 02.10.2005, 19:05) Zeitlicher Ablauf bei solchen Aktionen: 3. Anzeigenerstattung wegen eines Verstoßes gegen das Wegerecht und Anhörung des letzten eingetragenen Fahrzeughalters. Schnibbel Grundsätzlich liegt beim Abstellen eines noch zugelassenen, augenscheinlich betriebsbereiten Fahrzeugs kein Verstoß gegen das Wegerecht vor. Mir scheint im vorliegenden Fall auch ein sehr voreiliges Handeln der örtlichen Polizei vorzuliegen. Auch meine Empfehlung: ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Dienststelle bzw. Beamtin sollte die Sache wohl aus der Welt schaffen können. Moin, also der Ablauf erstaunt mich etwas, die Anzeige erfolgt erst, wenn das Auto tatsächlich abgeschleppt worden ist? Der Halter bekommt eine Chance, die Sache kostenlos zu erledigen? Eigentlich ist ja ein Bußgeldtatbestand nach Wegerecht bereits erfüllt, wenn aus dem zulässigen Gemeingebrauch eine unzulässige Sondernutzung geworden ist, also z.B., nachdem die Kennzeichen amtlich entstempelt worden sind. Wer die Karre letztlich entfernt, spielt dafür keine Rolle. Ich würde daher erwarten, dass nach dem Aufkleben bereits eine Anzeige gefertigt wird. (Unabhängig vom konkreten Fall, das interessiert mich) Ich werde heute abend zum Beginn der Nachtschicht zum Revier fahren, vielleicht guckt sich das ja auch noch ein Kollege der Beamtin an. Mich würde interessieren, ob auch andere den fraglichen Stempel als "entstempelt" ansehen. Am Telefon machte die schon einen unfreundlichen Eindruck, deutlicher Kontrast zu den Kollegen, die ich vor ihr am Rohr hatte. Aber wer weiß, die kam vom Einsatz/Streife, war vielleicht gestreßt/genervt und begann das Gespräch mit negativer Erwartungshaltung. BTW, rückt die Zulassungstelle eigentlich unkompliziert neue Stempel/Siegel raus? Grüße Groundhog |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Zitat (groundhog @ 04.10.2005, 12:50) BTW, rückt die Zulassungstelle eigentlich unkompliziert neue Stempel/Siegel raus? Hm wozu? ![]() -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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Beitrag
#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (groundhog @ 04.10.2005, 12:50) BTW, rückt die Zulassungstelle eigentlich unkompliziert neue Stempel/Siegel raus? Wenn die Qualität der Siegelplakette schlecht ist, wird die Zulassungsstelle sicher auf das Kennzeichen eine neue Plakette anbringen. Du bekommst die Plakette aber nicht ausgehändigt. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6672 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
@Groundhog: wirf bitte nicht das Verwaltungsverfahren (Aufforderung, das Fz wegzustellen mit Androhung der Ersatzvornahme) mit dem Bußgeldverfahren (Du Fehler gemacht - du bestraft wirst) durcheinander.
Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Verfahren, auch wenn sie sich auf die gleiche Sache beziehen -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Zitat (HaWeThie @ 30.09.2005, 19:46) DAs Verbot, Autos im Straßenverkehr abzustellen, bezieht sich nicht nur auf nicht zugelassene, sondern auch auf nicht betriebsbereite Autos. Wenn Dreck ausreicht, um den Eindruck zu erwecken, das Auto sei nicht mehr betriebsbereit, wie muß es dann erst bei einem zugeschneiten Auto sein!? Das muß man definitiv erst freischaufeln.Wenn das Auto nunmal den Eindruck macht, nicht betriebsbereit zu sein, ist der Aufkleber, der weder einen Verwaltungsakt noch die erforderliche Anhörung darstellt, durchaus zu Recht angebracht worden. Du weißt, hier schreiben die Politessen einen sogar auf, wenn der Parkausweis unter der zugeschneiten Frontscheibe nicht mehr sichtbar ist. Der Anwohner kann ja nachher den Rechtweg beschreiten... Wenn nun ein Abschleppunternehmer ein Spezl des Beamten ist, dann ist nach dem nächsten Schneefall Hochkonjunktur für den Abschlepper!? -------------------- MfG Thomas
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Beitrag
#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6672 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
jajaja,
aus dreck wird schnee und hinterher: isch abe keine auto Wenn du dir die zugelassenen dreckschleudern, die hier rumstehen und 1,5 Jahre nicht mehr bewegt wurden anschauen würdes.... 1.Der Wagen muss schon entsprechend ausgesehen haben, sonst hätte der/diejenige wohl nichts aufgeklebt. 2. Vor der Ersatzvornahme hat der Gesetzgeber die Anhörung und Androhung gesetzt - so weit waren wir doch nopch gar nicht. 3. ist alles Spekulation, da keiner von uns das Auto gesehen hat -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Beitrag
#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 394 Beigetreten: 25.05.2005 Wohnort: Knapp nördlich der Elbe Mitglieds-Nr.: 9945 ![]() |
Zitat (HaWeThie @ 04.10.2005, 15:57) 1.Der Wagen muss schon entsprechend ausgesehen haben, sonst hätte der/diejenige wohl nichts aufgeklebt. 2. Vor der Ersatzvornahme hat der Gesetzgeber die Anhörung und Androhung gesetzt - so weit waren wir doch nopch gar nicht. Hallo, nö, das Aussehen des Wagens hat die Polizei vielleicht veranlaßt, sich das Kennzeichen genauer anzusehen, aber nicht den Aufklenber anzubringen. Das war das angeblich entstempelte Kennzeichen. Nach Peter Lustig können Anhörung und Ersatzvornahme durchaus mehr oder weniger parallel laufen. Das muß ich nicht haben. Morgen gibts jedenfalls erstmal neue Stempel. Grüße groundhog |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 16:40 |