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> A Verstöße während der Probezeit
wombatmeister
Beitrag 30.07.2016, 13:05
Beitrag #1


Neuling


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Kurze Vorgeschichte,

im April hatte ich einen von mir verursachten Unfall bei sehr schlechter Verkehrslage (es ist nichts schlimmes passiert , außer das mein Auto einen Totalschaden hatte und der Porsche in den ich gefahren bin ein paar Lackschäden erlitt..) , der mit einem A Verstoß aufgrund von nicht angepasster Geschwindigkeit geahndet wurde. Daraufhin habe ich Wiederspruch eingelegt , ich habe jedoch noch kein Schreiben bekommen , dass ich an einem Aufbauseminar teilnehmen müsse. Der ganze Spaß hat mir zudem 1 Punkt gebracht.
Gestern Abend wurde ich mit ca 25-30 km/h zu viel geblitzt. Meine Frage ist nun , ob ich aufgrund der beiden A Verstöße meinen Führerschein verliere oder ein Aufbauseminar machen muss und den Führerschein für 1 Monat abgeben muss.
Danke im Voraus
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Snoupy
Beitrag 30.07.2016, 13:22
Beitrag #2


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Falls der erste Verstoß Bestand hat: Passiert nix weiter außer das normale Bußgeld, da bis Fristende von der Anordnung des Aufbauseminars (welches ja noch gar nicht angeordnet wurde) keine weiteren Probezeitmaßnahmen erfolgen.

Falls der erste Verstoß kein Bestand hat: Ist dann dein erster Probezeitverstoß mit den üblichen Konsequenzen wie Aufbauseminar etc
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megatmaker
Beitrag 30.07.2016, 14:26
Beitrag #3


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Hier -klick- hast du eine graphische Darstellung von @Rolf.
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Mr Hyde
Beitrag 30.07.2016, 20:49
Beitrag #4


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Was ist denn mit dem Einspruch passiert? Wurde der zurückgezogen? Gab es eine Gerichtsverhandlung?
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Snoupy
Beitrag 30.07.2016, 21:04
Beitrag #5


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Mag zwar interessant sein, ist für die Fragestellung allerdings irrelevant.
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Mr Hyde
Beitrag 30.07.2016, 21:10
Beitrag #6


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Den Einwurf verstehe ich nicht. Dass das (die Frage der Rechtskraft des ersten BGB) relevant ist, schreibst du doch in deinem ersten Beitrag selbst??

edit: Natürlich gibt es in beiden Fällen ein Aufbauseminar. Aber es schadet nicht, den TE darauf hinzuweisen, dass Aufbauseminare (und auch Punkte!!) sich nur dann ergeben, wenn der zugrunde liegende BGB nicht durch einen Einspruch in der Rechtskraft gehindert wird.
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Snoupy
Beitrag 30.07.2016, 21:17
Beitrag #7


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Nein. Solange keine Anordnung zum Aufbauseminar gekommen ist, ist der zweite A Verstoß vollkommen irrelevant. Die Rechtskraft des BGB ist egal.
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Mr Hyde
Beitrag 30.07.2016, 21:52
Beitrag #8


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Wie ich im edit (eigentlich zeitnah genug) schrieb, ist die Rechtskraft des ersten BGB nicht egal, wenn es darum geht, ob der TE für diese Tat schon Punkte erhalten hat oder die Anordnung zum Aufbauseminar überhaupt schon eingetroffen sein KANN (vgl. Eröffnungsbeitrag). Nur darum ging es mir.
Bzgl. der Probezeitfolgen ist die Rechtskraft in diesem Fall egal, das ist klar.
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