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> Wer muss ausweichen?, A oder F?
Mueck
Beitrag 23.04.2016, 13:38
Beitrag #1


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Moin

Hier sollen ja die Experten für alles in Sachen Verkehr versammelt sein.

Dann darf ich ja sicher eine kleine Frage aus der Praxis stellen?

Wer muss wem ausweichen?

... wenn sich ein Fußgänger und ein Autofahrer entgegenkommen?

... auf einem Gehweg?

thread.gif
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automatix
Beitrag 23.04.2016, 13:49
Beitrag #2


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der Autofahrer hat auf dem Gehweg nichts verloren.



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zu vermieten
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Explosiv
Beitrag 23.04.2016, 13:58
Beitrag #3


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Es gibt Foristen hier, die meinen, es gehöre zum Allgemeingebrauch eines Grundstückes, notfalls über den Gehweg bis zu selbigem zu fahren, wenn es sonst keine Zuwegung gibt. Auch mehrere 10 bis mehrere 100 m.
Die StVO meint zumindes für die Fälle, in denen anderer Verkehr auf Sonderwegen für eine Verkehrsart zugelassen ist, dass der andere Verkehr den zugehörigen Verkehr nicht behindern darf und notfalls stehen bleiben muss. Da ist Ausweichen wohl mit drin, so es denn möglich ist.

Notfalls §1 von wegen gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme. Jeder macht ein bisschen Platz, bis es passt.
Es gibt auch fußgängerfreundliche Fahrzeuge, meist Sportwagen, die man längs ohne große Mühe begehen kann. Nur bei Kabriodächern sollte man aufpassen, dass man nicht einbricht.


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Heinz Wäscher
Beitrag 23.04.2016, 14:07
Beitrag #4


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Zitat (Mueck @ 23.04.2016, 14:38) *
Wer muss wem ausweichen?

Wir erinnern uns: Link - selbst zu Fuß Gehende sollen also den Weg für illegalen KFZ-Verkehr freimachen. whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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mkossmann
Beitrag 23.04.2016, 18:06
Beitrag #5


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Der Autofahrer wird natürlich auf das Recht des Stärkeren pochen.
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janr
Beitrag 23.04.2016, 18:38
Beitrag #6


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Zitat (Explosiv @ 23.04.2016, 14:58) *
Es gibt Foristen hier, die meinen, es gehöre zum Allgemeingebrauch eines Grundstückes, notfalls über den Gehweg bis zu selbigem zu fahren, wenn es sonst keine Zuwegung gibt. Auch mehrere 10 bis mehrere 100 m. ...

Wenn es nichts kürzeres gibt, ja.

Immer den kürzest möglichen Weg.

Dazu kommt, daß Gehwegüberfahrten zwei Eigenschaften haben > Fahrbahn & Gehweg.
Da die Überfahrt die Gehwegeigenschaft nicht verliert muß man den Fußling laufen lassen.


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Heinz Wäscher
Beitrag 23.04.2016, 19:01
Beitrag #7


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Zitat (mkossmann @ 23.04.2016, 19:06) *
Der Autofahrer wird natürlich auf das Recht des Stärkeren pochen.
Etwa wie in Russland? Y-Tube whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Mueck
Beitrag 23.04.2016, 19:28
Beitrag #8


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Zitat (automatix @ 23.04.2016, 14:49) *
der Autofahrer hat auf dem Gehweg nichts verloren.
Sicher? unsure.gif
"Wenn da Stau ist, darf man über den Gehweg dran vorbei fahren!"
... warf er im vollsten Brustton der Überzeugung ein ... wallbash.gif

Zitat (Explosiv @ 23.04.2016, 14:58) *
Es gibt Foristen hier, die meinen, es gehöre zum Allgemeingebrauch eines Grundstückes, notfalls über den Gehweg bis zu selbigem zu fahren, wenn es sonst keine Zuwegung gibt. Auch mehrere 10 bis mehrere 100 m.
Er wollte zu keinem Grundstück, sondern nur am Rückstau der Linksabbiegespur vorbei auf die relativ leere Geradeaus- und Rechtsabbiegespur.

Zitat (Explosiv @ 23.04.2016, 14:58) *
Die StVO meint zumindes für die Fälle, in denen anderer Verkehr auf Sonderwegen für eine Verkehrsart zugelassen ist,
Da steht sogar ein nacktes (zz-loses) Gehwegschild rum (weil wegen baustellenbedingtem Engpass auch der ehem. Radweg aufgehoben ist)

Zitat (Explosiv @ 23.04.2016, 14:58) *
dass der andere Verkehr den zugehörigen Verkehr nicht behindern darf und notfalls stehen bleiben muss. Da ist Ausweichen wohl mit drin, so es denn möglich ist.
Platz wäre gewesen, haben im Laufe der Zeit drei ganz freche bewiesen ...

Zitat (Explosiv @ 23.04.2016, 14:58) *
Notfalls §1 von wegen gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme. Jeder macht ein bisschen Platz, bis es passt.
Es gibt auch fußgängerfreundliche Fahrzeuge, meist Sportwagen, die man längs ohne große Mühe begehen kann. Nur bei Kabriodächern sollte man aufpassen, dass man nicht einbricht.
Das ist glaub 'n SUV-Verschnitt? Kenne mich da nicht so aus ... Jedenfalls fand ich den zu hoch, bin ja auch nicht mehr der Jüngste ...

Zitat (Heinz Wäscher @ 23.04.2016, 15:07) *
Wir erinnern uns: Link - selbst zu Fuß Gehende sollen also den Weg für illegalen KFZ-Verkehr freimachen. whistling.gif
Mist, jetzt weiß ich, was ich vergessen habe: den Stuhl! whistling.gif



Zitat (mkossmann @ 23.04.2016, 19:06) *
Der Autofahrer wird natürlich auf das Recht des Stärkeren pochen.
Hat er versucht.
Ok, viele mag so eine Karre beeindrucken ...
Nur hat der kleine schwache Mueck gerade sein wichtigstes Tagwerk erfolgreich erledigt gehabt, nämlich einen Transporter entladen, und hatte nun Zeit und nun stand nur noch die Suche nach was entspannendem an. Und ich fand, den Straßenbahnen und dem restlichen Verkehr beim Fahren zuschauen, ist so schön entspannend ... whistling.gif
Den Transporter hatte ich gerade jwd geparkt (dabei auch dort vorbeigefahren, sich ordentlich verhalten kostet 1-2 Ampeltakte, aber dramatisch ist das nicht ...) und zu Fuß auf dem Rückweg gewesen. Mein Ziel liegt in die Richtung, wo die vielen Autos auf dem Bild herkommen, dafür gibt es einen Zebrastreifen über die einmündende Straße, ungefähr bei den Spardosen, deswegen bin ich dicht am Bordstein entlang gegangen.
Und der Herr scherte aus, halber auf den Gehweg rauf, fuhr auf mich zu und hielt erst kurz vor mir an.
Ich blieb auch stehen und harrte der Dinge ...
Nach einer kurzen Weile "Kannste nicht zur Seite?"
"Ähm ... Gehweg?"
"Wenn da Stau ist, darf man über den Gehweg dran vorbei fahren!"
"..."
"He, das ist Nötigung, wenn Du mir weiter im Weg stehst!"
"Jo, klar doch":wall:
"ich ruf die Polizei"
"Mach Du nur ..."

Zwischenrein habe ich mal meinen Photo aus der Hosentasche gekramt, mache obiges Bild, er kontert mit Handyphoto, nachdem er mal ausstieg und zum Haltestellenhäuschen ging, nochmal wegen Fahrereigenschaftsfeststellung den Herrn geknippst, worauf er meinte, das dürfe ich nicht ...
Nach einer Weile hatte er dann das Handy in der Hand und es hatte den Anschein, als mache er diese Ankündigung war. Ein langes Gespräch war das aber nicht ... War zwar außerhalb des Autos, aber nur einzelne Brocken mitgekriegt "...Nötigung..."
Ok, dann tue ich ihm den Gefallen und warte auf die Herren und gab mich der entspannenden Verkehrsbeobachtung hin ...

Sporadisch mal unterbrochen durch kurze Dialoge, wenn er im Haltestellenhäuschen eine rauchen ging ...
Zwischenrein hat er dort wohl mit einem Bekannten telefoniert "Stell Dir vor ..."
Oder auch mal der Einwurf, was ich mir hier erlauben täte.
"Axh und Sie erlauben sich hier grad nix?"

Irgendwann hat man dann im Auto unverständliches über Freisprecheinrichtung erahnen können plus rumfuchteln seinerseits ...
Kurz nach Ende aus den Fenster raus die Frage, wie ich denn heiße.
"Ach, das erzähle ich dann der Polizei, sobald die kommt"
(In dem Moment war übrigens am Ende der Schlange tatsächlich ein Polizeiauto gestanden ...)
Dann wurde nach kurzer Gedenkpause aber der Wagen gestartet und er fädelte sich brav in die Schlange ein ...
Womöglich war das also ein Gespräch mit der Polizei? Entweder das erste und das am Anfang nur ein Fake ode beim zweiten hat mal jemand genauer nachgefragt und ihm wurde die Rechtsposition von Autofahrern auf Gehwegen erläutert? Wer weiß ...
Ich überlege gerade, ob ich ihm nicht doch den Gefallen tun solle, das mal amtlich zu klären, wer da wen nötigt. Dass bei Erscheinen der Polizei natürlich auch ich ihn wegen Nötigung angezeigt hätte, habe ich ihm erst mal nicht auf die Nase gebunden ... Da ich nach erfolgreich erledigtem Tagwerk relativ entspannt war und mich daher zurückhielt, selbst mit Schimpfwörtern, sollte man es mal drauf ankommen lassen ...

Ach, was ihm auch nicht gefiel war, dass ich nur ihn ablichtete, nicht die (wirklich vielen) anderen, die derweil an der Linksabbiegerschlange vorbeizogen, während der Zeit halt etwas später (bis auf die drei Spezialisten, die voll über den Gehweg dran vorbei zogen, zwei mit ausländischem Kennzeichen, gehörten wohl zusammen, kurz drauf ein deutscher Nachahmungstäter ...), das wäre ja erst recht Nötigung!!!!11
Dass die mir im Gegensatz zu ihm NICHT im Weg stehen, die Erklärung zog bei ihm nicht. Außerdem bin ich ja nicht Knöllchen-Horst. An der Stelle könnten aber sämtliche deutschen Staatshaushalte saniert werden, stünde dort mal einer von der Polizei ...
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Kühltaxi
Beitrag 23.04.2016, 19:58
Beitrag #9


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Du sagst ja Platz wäre genug und drei ganz freche hätten dich einfach noch mehr rechts (aus ihrer Sicht) umfahren. Da solch eine Aktion nichts anderes als die Suche nach dem Weg des geringsten Widerstandes ist ist das dann auch nicht mehr wirklich frecher als vor dir stehenbleiben sondern nur konsequent. whistling.gif laugh2.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
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Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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Tanker
Beitrag 23.04.2016, 21:27
Beitrag #10


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Mir passiert das nur andersrum. Wenn ich bspw. auf einem Gehweg mit dem Zusatz "Anlieger bis Gebäude xy frei" unterwegs bin. Oder auf Feldwegen oder .... Da kann man neue Kraftausdrücke lernen. laugh2.gif
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Explosiv
Beitrag 24.04.2016, 07:29
Beitrag #11


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Ich kann hier keine Nötigung erkennen. Lediglich Parken auf dem Gehweg, ggf. mit Behinderung. Behinderung ist fraglich, da der Gehweg sehr breit ist.
Zur Nötigung hätte der Depp mit etwas Üblem drohen müssen, um einen zu einer Handlung zu bewegen, die man nicht freiwillig ausführen will.
Offenbar hat der Depp weder gedroht, den TE umzufahren, noch, ihn zu verprügeln oder ähnliches. Beschimpfen dürfte nicht reichen.

Wenn da so viel Platz ist, frag ich mich, warum der Kerl nicht einfach um den TE herumgefahren ist. Auf der einen Seite glaubt er, eben mal über den Gehweg ausweichen zu dürfen, wenn vor ihm die Schlange zu lang ist, auf der anderen Seite traut er sich nicht, weit über den Gehweg auszuholen. Da war er sich wohl doch nicht sicher, was er darf oder was nicht.

Sind das die bestens ausgebildeten und geprüften Autofahrer, von denen man immer liest?


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haschee
Beitrag 24.04.2016, 07:36
Beitrag #12


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Zitat (janr @ 23.04.2016, 18:38) *
Zitat (Explosiv @ 23.04.2016, 14:58) *
Es gibt Foristen hier, die meinen, es gehöre zum Allgemeingebrauch eines Grundstückes, notfalls über den Gehweg bis zu selbigem zu fahren, wenn es sonst keine Zuwegung gibt. Auch mehrere 10 bis mehrere 100 m. ...

Wenn es nichts kürzeres gibt, ja.

Immer den kürzest möglichen Weg.

Dazu kommt, daß Gehwegüberfahrten zwei Eigenschaften haben > Fahrbahn & Gehweg.
Da die Überfahrt die Gehwegeigenschaft nicht verliert muß man den Fußling laufen lassen.


Es kann auch Ausnahmegenehmigungen geben. Oder evtl. sogar Rechte des Grundstücks. biggrin.gif
Kommt aufs Bundesland an. Manche machen offenbar grundsätzlich - selbst für 1 Meter quer! - ne Ausnahmegenehmigung.

Bei den Ausnahmegenehmigungen steht aber normal immer was zu Fußgängern drin.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Mueck
Beitrag 24.04.2016, 09:17
Beitrag #13


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Zitat (Explosiv @ 24.04.2016, 08:29) *
Ich kann hier keine Nötigung erkennen.
Nach Recherche schwimmt die Rechtssprechung zwar immer ein wenig, aber es ist in der Tat dünn ...
Dass ich ihn genötigt haben sollte, wäre ganz dünn, umgekehrt vielleicht etwas weniger dünn ...

Zitat (Explosiv @ 24.04.2016, 08:29) *
Lediglich Parken auf dem Gehweg,
Ach was, das war doch nur "verkehrsbedingtes Warten" whistling.gif
Oder wird ein parken daraus, wenn man beim verkehrsbedingten Warten, wenn es länger dauert, mal das Fzg verlässt?

Zitat (Explosiv @ 24.04.2016, 08:29) *
ggf. mit Behinderung. Behinderung ist fraglich, da der Gehweg sehr breit ist.
Zur Nötigung hätte der Depp mit etwas Üblem drohen müssen, um einen zu einer Handlung zu bewegen, die man nicht freiwillig ausführen will.
Nun ja ... Wenn 1-2 t Stahl und Plaste etc. auf einen zukommen und man sich genötigt fühlen täte, von seinem geplanten Weg abzuweichen ... Ist aber wohl wirklich dünn ...

Zitat (Explosiv @ 24.04.2016, 08:29) *
Offenbar hat der Depp weder gedroht, den TE umzufahren, noch, ihn zu verprügeln oder ähnliches. Beschimpfen dürfte nicht reichen.
Obwohl ...
Mit was Üblem hat er ja doch gedroht: "Ich zeig Dich an wegen Nötigung!"
Also wenn ein evtl. Gefängnisaufenthalt nix Übles wäre ...

Da er ja die Schlange überholt hat, träfe ja evtl. § 315c zu?
"(1) Wer im Straßenverkehr ... 2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos ... b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, ... und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Apropos ... Sehe gerade, dass das Bußgeld für Gehwegfahren lächerlich gering ist ...
Da es ja Übeholen war, kann man dann "Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war" annehmen? Schließlich war ich ja auch Gegenverkehr ... Bringt auch ohne Steigerungstatbestände immerhin schon einen Hunni ...

Zitat (Explosiv @ 24.04.2016, 08:29) *
Wenn da so viel Platz ist, frag ich mich, warum der Kerl nicht einfach um den TE herumgefahren ist. Auf der einen Seite glaubt er, eben mal über den Gehweg ausweichen zu dürfen, wenn vor ihm die Schlange zu lang ist, auf der anderen Seite traut er sich nicht, weit über den Gehweg auszuholen. Da war er sich wohl doch nicht sicher, was er darf oder was nicht.
Halbhüftiges Parken wurde hierzustadt jahrzehntelang toleriert (ändert sich gerade), das wird dann doch sicherlich auch für halbhüftiges Fahren gelten, aber sicher doch nicht für hausnahes Fahren ... whistling.gif Evtl. hätte er dafür auch das mobile 205 umstellen müssen oder zurückstoßen.

Zitat (Explosiv @ 24.04.2016, 08:29) *
Sind das die bestens ausgebildeten und geprüften Autofahrer, von denen man immer liest?
Sieht so aus ...
Ist vom gleichen Schlage wie der aus dem Faden zum § 9 (3), den ich kürzlich aufmachte, oder wer weiß, evtl. war es ja gar der Schorsch aus ka-news, der da vor mir stand whistling.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.04.2016, 11:02
Beitrag #14





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Zitat (Mueck @ 23.04.2016, 20:28) *
Ich überlege gerade, ob ich ihm nicht doch den Gefallen tun solle, das mal amtlich zu klären, wer da wen nötigt.

Ich würde das sehr begrüßen. Sofern du bei einer wahrheitsgemäßen Schilderung des Sachverhalts bleibst, sehe ich da ganz schlechte Karten für dich.
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Mueck
Beitrag 25.04.2016, 08:57
Beitrag #15


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... und warum genau?
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rapit
Beitrag 25.04.2016, 09:17
Beitrag #16


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weil man noch nie Herumstehen als Nötigung aufgefasst hat.

Gottseidank hast Du ja nicht auf dem Boden gesessen...

Zitat (Mueck @ 23.04.2016, 14:38) *
... wenn sich ein Fußgänger und ein Autofahrer entgegenkommen?

passt ja eigentlich nicht.

In deinem Fall stand der Füßling ja.


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Kühltaxi
Beitrag 25.04.2016, 09:27
Beitrag #17


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Ist rumsitzen und z. B. einen Castortransport blockieren denn Nötigung wenn man sich widerstandslos von der Polizei wegtragen läßt?


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Achim
Beitrag 25.04.2016, 09:43
Beitrag #18


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Das ist keine Nötigung, das ist Widerstand.

Zitat (rapit @ 25.04.2016, 10:17) *
weil man noch nie Herumstehen als Nötigung aufgefasst hat.

Na ja, ein paar Urteile gibt es schon. Aber immer situationsabhängig.


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Mitleser
Beitrag 25.04.2016, 09:44
Beitrag #19


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Zitat (Achim @ 25.04.2016, 10:43) *
Das ist keine Nötigung ...

Aber nur gegenüber dem ersten Fahrzeug(führer). Für die nachfolgenden Fahrzeuge gilt das durch die Sitzblockade stehende erste Fahrzeug als physisches Hindernis und damit die Sitzblockade als Nötigung.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.04.2016, 10:42
Beitrag #20





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Zitat (Mueck @ 25.04.2016, 09:57) *
... und warum genau?

Ich bin mir relativ sicher, dass es nicht viel bringt, wenn ich das zu erklären versuche. Deine und meine Rechtsauffassung - da prallen Welten aufeinander. Trotzdem ein Erklärungsversuch:

1. Die Annahme, man könne nur deswegen keine OWi und keine Straftat begehen, weil man sich als Fußgänger auf einem Gehweg befindet, ist falsch.

2. Weder die StVO noch das StGB kennen ein Recht auf Sturheit.

3. Du hast das eigene Behindert-Werden vorsätzlich fortdauern lassen. Auf diesem enorm breiten Gehweg wäre ein kleiner Schlenker zur Seite möglich und zumutbar gewesen.

4. Spekulation: Du hast das eigene Behindert-Werden sogar vorsätzlich erst herbeigeführt, indem du deinen Weg nach rechts in Richtung Bordsteinkante verlegt hast. Das kann ich nicht beweisen, aber vermuten. Dein Fotostandort ist ja unmittelbar am Bordstein. Bist du vorher wirklich so dicht am Bordstein entlang gelaufen?

5. Du hast den Autofahrer und evtl. nachfolgende vorsätzlich behindert.

6. Du hast den Autofahrer und evtl. nachfolgende möglicherweise genötigt - abhängig von der Einwirkungsdauer und unter Berücksichtigung der Zweite-Reihe-Rechtsprechung des BGH, was also noch konkretere Sachverhaltsfeststellungen erfordern würde.

Es kam dir letztendlich gerade darauf an, zu Demonstrations- und Belehrungszwecken die Behinderung zu schaffen und aufrecht zu erhalten - und zwar sowohl die vermeintlich eigene Behinderung, die nur künstlich bestand, als auch die Behinderung des Autofahrers.
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rapit
Beitrag 25.04.2016, 10:56
Beitrag #21


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Zitat (Mueck @ 23.04.2016, 20:28) *
Und ich fand, den Straßenbahnen und dem restlichen Verkehr beim Fahren zuschauen, ist so schön entspannend ... whistling.gif
Den Transporter hatte ich gerade jwd geparkt (dabei auch dort vorbeigefahren, sich ordentlich verhalten kostet 1-2 Ampeltakte, aber dramatisch ist das nicht ...) und zu Fuß auf dem Rückweg gewesen. Mein Ziel liegt in die Richtung, wo die vielen Autos auf dem Bild herkommen, dafür gibt es einen Zebrastreifen über die einmündende Straße, ungefähr bei den Spardosen, deswegen bin ich dicht am Bordstein entlang gegangen.
Und der Herr scherte aus, halber auf den Gehweg rauf, fuhr auf mich zu und hielt erst kurz vor mir an.
Ich blieb auch stehen und harrte der Dinge ...

Das ist gut.

Denn hättest Du den PKW im Wege des Selbstjustiz aufhalten wollen, wäre das verwerflich gewesen, und könnte, ganz ohne OWi Deinerseits, und trotz OWi des Autofahrers, eine Nötigung darstellen.

Aber so...


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Beitrag 25.04.2016, 11:02
Beitrag #22





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Ja, man kann sich an jeden Strohhalm klammern. Oder Karlsruher Richter für dumm verkaufen.
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dazydee
Beitrag 25.04.2016, 12:04
Beitrag #23


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Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 11:42) *
3. Du hast das eigene Behindert-Werden vorsätzlich fortdauern lassen. Auf diesem enorm breiten Gehweg wäre ein kleiner Schlenker zur Seite möglich und zumutbar gewesen.


Und warum ist hier nur der Fußgänger in der Pflicht?

So wie ich die Beschreibung verstehe wäre auch für den Autofahrer genug Platz gewesen an dem Fußgänger vorbeizufahren.

Hier standen einfach 2 Sturköpfe voreinander. Wenn eine Owi oder Nötigung vorläge, dann für beide, da für beide der gleiche Tatbestand vorliegt.


--------------------
Nulla poena sine lege
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.04.2016, 12:14
Beitrag #24





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Zitat (dazydee @ 25.04.2016, 13:04) *
So wie ich die Beschreibung verstehe wäre auch für den Autofahrer genug Platz gewesen an dem Fußgänger vorbeizufahren.

In welche Richtung? Nach links (aus Sicht des Autofahrers) ging ja nicht, weil dort der Rückstau der Linksabbieger war. Nach rechts ging offenbar, was ja drei andere Fahrzeuge gemacht haben sollen, aber damit war man ja nun voll in der Mitte des 5 m breiten Gehweges. Wenn man es schon als dreist empfindet, dass ein Autofahrer ca. 1 m auf den Gehweg fährt, dann kann man nicht ernsthaft empfehlen, dass er gleich 3 m drauf fährt. Man beachte auch das auf dem Gehweg aufgestellte Z 205. Soll man an dem Schild wirklich rechts vorbeifahren?
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Nerari
Beitrag 25.04.2016, 12:20
Beitrag #25


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Im Zuge dieser Diskussion fällt mir eine "Gewissensfrage" ein, die vor längerer Zeit mal im SZ-Magazin stand. Und, wie der Autor mal in einer Lesung mitteile, zu den größten je auf eine Gewissensfrage zu verzeichnenden Leser-Reaktionen führte smile.gif
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rapit
Beitrag 25.04.2016, 12:27
Beitrag #26


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Zitat (dazydee @ 25.04.2016, 13:04) *
Und warum ist hier nur der Fußgänger in der Pflicht?

So wie ich die Beschreibung verstehe wäre auch für den Autofahrer genug Platz gewesen an dem Fußgänger vorbeizufahren.

yes.gif


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HeinerHainer
Beitrag 25.04.2016, 12:31
Beitrag #27


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Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 13:14) *
In welche Richtung?
sollte doch seine Entscheidung sein. Ich würde zurück empfehlen.

Ich sehe übrigens bei beiden keine Nötigung.

Muecke scheint ja auch den Gehweg nicht Grundsätzlich blockieren zu wollen, die anderen sind ja vorbeigefahren. Er wollte da halt nur nicht weg. Moralisch kann das nur jeder für sich bewerten.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.04.2016, 12:40
Beitrag #28





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Zitat (HeinerHainer @ 25.04.2016, 13:31) *
Muecke scheint ja auch den Gehweg nicht Grundsätzlich blockieren zu wollen, die anderen sind ja vorbeigefahren.

Ja, es ist bei der enormen Gehwegbreite für einen Fußgänger gar nicht so einfach, gleich alle Autofahrer zu blockieren. Geht man ein Stück zur Seite, um einen zweiten Fahrer zu blockieren, besteht Gefahr, dass der erste plötzlich genügend Platz zum Weiterfahren hat. Da ist es einfacher, wenn man sich auf einen konzentriert.
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rapit
Beitrag 25.04.2016, 12:46
Beitrag #29


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Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 11:42) *
Deine und meine Rechtsauffassung - da prallen Welten aufeinander.

Ist häufiger so, dass Deine Rechtsauffassung nicht passt.

Sollte/könnte man sich mal Gedanken machen. whistling.gif

Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 11:42) *
5. Du hast den Autofahrer und evtl. nachfolgende vorsätzlich behindert.

Geiles Argument. Wer so argumentiert, kann nicht legal am Fahrbahnrand parken... wallbash.gif

Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 11:42) *
6. Du hast den Autofahrer und evtl. nachfolgende möglicherweise genötigt

Blödsinn.


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helmet lampshade
Beitrag 25.04.2016, 12:50
Beitrag #30


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Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 10:42) *
Auf diesem enorm breiten Gehweg wäre ein kleiner Schlenker zur Seite möglich und zumutbar gewesen.

Mag ja sein, aber wo will man die Grenze setzen?

Wenn 2 Meter zur Seite noch zumutbar sind, dann sind es auf engeren Weg 3m zurück in den nächsten Hauseingang auch.
Wenn 3m zumutbar sind, dann sind auch 4m zumutbar etc etc nennt sich Induktionsprinzip.

Da aber vom Fußgänger nicht erwartet werden kann beliebig weite Wege zurückzulegen, um einem widerrechtlichen Autofahrer auszuweichen, ist schon der Ansatz falsch
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.04.2016, 12:54
Beitrag #31





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@ rapit: Du hattest doch bereits zwei mal in der dir eigenen großspurigen Art mitgeteilt, dass du mich auf die Ignorelist gesetzt hast. Warum hältst du dich nicht daran?

Zitat (helmet lampshade @ 25.04.2016, 13:50) *
Da aber vom Fußgänger nicht erwartet werden kann beliebig weite Wege zurückzulegen, um einem widerrechtlichen Autofahrer auszuweichen, ist schon der Ansatz falsch

Der "Ansatz" kann nicht schon falsch sein, denn dieses "Wehret den Anfängen" kennt unser Rechtssystem so nicht. Es ist der konkrete Einzelfall zu betrachten und der erforderte hier für den Fußgänger nun mal nicht beliebig weite Wege.
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HeinerHainer
Beitrag 25.04.2016, 13:00
Beitrag #32


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Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 13:54) *
Es ist der konkrete Einzelfall zu betrachten und der erforderte hier für den Fußgänger nun mal nicht beliebig weite Wege.
OK und was wird gefordert?
1. vom Fussgänger
2. vom Autofahrer


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rapit
Beitrag 25.04.2016, 13:02
Beitrag #33


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Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 13:54) *
@ rapit: Du hattest doch bereits zwei mal in der dir eigenen großspurigen Art mitgeteilt, dass du mich auf die Ignorelist gesetzt hast. Warum hältst du dich nicht daran?

Es gibt da so einen kleinen Button, die Beiträge dennoch anzuzeigen. Und wenn man den mal gedrückt hat, kann es passieren, dass man auch antwortet.
Wirst Du mit Leben müssen.

Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 13:54) *
Der "Ansatz" kann nicht schon falsch sein,

doch. Kann er. Und ist er.

Zitat (HeinerHainer @ 25.04.2016, 14:00) *
und was wird gefordert?
1. vom Fussgänger
2. vom Autofahrer

Zu 1.: Erstmal nix.
Zu 2.: Steht in § 2: Fahrbahn benutzen.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.04.2016, 13:07
Beitrag #34





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Zitat (HeinerHainer @ 25.04.2016, 14:00) *
OK und was wird gefordert?
1. vom Fussgänger
2. vom Autofahrer

Vor oder nach Eintritt der festgefahrenen Situation?
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HeinerHainer
Beitrag 25.04.2016, 13:11
Beitrag #35


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OK
was wird gefordert
1. vom Fussgänger vor Eintritt der festgefahrenen Situation?
2. vom Autofahrer vor Eintritt der festgefahrenen Situation?
3. vom Fussgänger nach Eintritt der festgefahrenen Situation?
4. vom Autofahrer nach Eintritt der festgefahrenen Situation?


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Kühltaxi
Beitrag 25.04.2016, 13:12
Beitrag #36


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Zitat (Nerari @ 25.04.2016, 13:20) *
Im Zuge dieser Diskussion fällt mir eine "Gewissensfrage" ein, die vor längerer Zeit mal im SZ-Magazin stand. Und, wie der Autor mal in einer Lesung mitteile, zu den größten je auf eine Gewissensfrage zu verzeichnenden Leser-Reaktionen führte smile.gif

".... die mit ihrer Rechthaberei einen Spaltpilz in die Gesellschaft trägt." So verklausuliert kann das wohl nur ein Dr. Dr. ausdrücken. whistling.gif Ich nenne sowas Streit suchen. laugh2.gif

Setze mal voraus da ist genug Platz und die Radfahrer machen schön langsam, mit einem Kinderwagen kollidieren ist für die ja auch nicht unbedingt gesund. Oh, jetzt wird's ein Fahrradthema.... thread.gif


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Kuli
Beitrag 25.04.2016, 13:14
Beitrag #37


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Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 13:14) *
Nach links (aus Sicht des Autofahrers) ging ja nicht, weil dort der Rückstau der Linksabbieger war.
Und wieso geht es dann nicht? blink.gif blink.gif blink.gif

Willst du ernsthaft behaupten, dass es unzumutbar ist, sich in einen Stau einzureihen? Was machst du, wenn du als xtes Fahrzeug an eine rote Ampel kommst? Über den Gehweg an Pole Position fahren, und alle anderen Menschen (egal, ob und mit welchem Fahrzeug unterwegs) haben dir Platz zu machen?

no.gif

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helmet lampshade
Beitrag 25.04.2016, 13:17
Beitrag #38


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Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 13:07) *
Zitat (HeinerHainer @ 25.04.2016, 14:00) *
OK und was wird gefordert?
1. vom Fussgänger
2. vom Autofahrer

Vor oder nach Eintritt der festgefahrenen Situation?

Da ist nichts festgefahren. Der Autofahrer hat immer noch die Möglichkeit die Fahrbahn zu benutzen.

Wie gesagt, wenn er Anspruch auf eine Handlung des Fußgängers hat, wie weit soll das gehen?
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Nerari
Beitrag 25.04.2016, 13:21
Beitrag #39


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Zitat (helmet lampshade @ 25.04.2016, 14:17) *
wie weit soll das gehen?


book.gif

Zitat ( Gewissensfrage)
Wenn aber genügend Platz da ist und es für Sie kein Problem darstellt auszuweichen, warum tun Sie es dann nicht? Nur um recht zu behalten?


Einen irgendwiegearteten rechtlichen "Anspruch" darauf hat der PKW-Lenker natürlich nicht.

Der PKW-Lenker wollte nicht im Stau der Linksabbiegerspur stehen, sondern die weiter vorne befindliche freie Geradeausspur nutzen book.gif

Zitat (Mueck @ 23.04.2016, 20:28) *
Er wollte zu keinem Grundstück, sondern nur am Rückstau der Linksabbiegespur vorbei auf die relativ leere Geradeaus- und Rechtsabbiegespur.

Wenn er das vorsichtig tut thread.gif
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Kuli
Beitrag 25.04.2016, 13:25
Beitrag #40


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Zitat (Nerari @ 25.04.2016, 14:21) *
Zitat ( Gewissensfrage)
Wenn aber genügend Platz da ist und es für Sie kein Problem darstellt auszuweichen, warum tun Sie es dann nicht? Nur um recht zu behalten?
Einen irgendwiegearteten rechtlichen "Anspruch" darauf hat der PKW-Lenkmer natürlich nicht.
Wenn diese Frage vom PKW-Lenker käme, würde ich den Ball in gleicher Weise zurückspielen in dieser speziellen Situation whistling.gif
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rapit
Beitrag 25.04.2016, 13:29
Beitrag #41


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Zitat (Kuli @ 25.04.2016, 14:14) *
Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 13:14) *
Nach links (aus Sicht des Autofahrers) ging ja nicht, weil dort der Rückstau der Linksabbieger war.
Und wieso geht es dann nicht? blink.gif blink.gif blink.gif

Willst du ernsthaft behaupten, dass es unzumutbar ist, sich in einen Stau einzureihen?

crybaby.gif Ich fürchte fast, leider ja, will er. wallbash.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.04.2016, 13:29
Beitrag #42





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Zitat (HeinerHainer @ 25.04.2016, 14:11) *
OK
was wird gefordert
1. vom Fussgänger vor Eintritt der festgefahrenen Situation?
2. vom Autofahrer vor Eintritt der festgefahrenen Situation?
3. vom Fussgänger nach Eintritt der festgefahrenen Situation?
4. vom Autofahrer nach Eintritt der festgefahrenen Situation?

1. Den Gehweg benutzen.
2. Die Fahrbahn benutzen.
3. Platz machen, sofern möglich. War hier für den Fußgänger in einer Sekunde machbar.
4. Platz machen, sofern möglich. War hier für den Autofahrer nicht binnen Sekundenfrist möglich, wäre aber durch Einreihen in den Stau machbar gewesen.

Und was ist jetzt der Erkenntnisgewinn? Das wussten wir doch alle schon vorher.
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rapit
Beitrag 25.04.2016, 13:35
Beitrag #43


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Zitat (Nerari @ 25.04.2016, 14:21) *
Der PKW-Lenker wollte nicht im Stau der Linksabbiegerspur stehen, sondern die weiter vorne befindliche freie Geradeausspur nutzen book.gif

Also ich fasse mal die "gelben Gedanken" zusammen, und erlaube mir einen Vergleich:

Ist Stau auf der BAB und nutzt einer die Standspur, um zur nächsten Abfahrt zu gelangen, ist das eine ganz schlimme OWi, und wird natürlich verfolgt, sobald sie der Polizei bekannt wird.

Ist Stau innerorts und überholt ein Kfz diesen auf dem Gehweg, haben Fußgänger gefälligst Platz zu machen. Tun sie das nicht, sondern versuchen den Gehweg bestimmungsgemäß zu nutzen, ist das verwerflich und eine Straftat. wallbash.gif

Mit so einer Argumentation würde man wahrscheinlich, völlig zu recht, als "ungeeignet zum Führen eines Kfz" durch die MPU fallen.

Dass der durchschnittliche Füßling vor einem auf dem Gehweg fahrenden SUV Angst hat und sich genötigt fühlt, zu flüchten, ist dabei noch gar nicht Gegenstand der Überlegungen.

Dass das dem Autofahrer aber in der Regel durchaus bewusst ist, nennt man auch: zweckwidriger Einsatz des PKW als Waffe.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.04.2016, 13:39
Beitrag #44





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Zitat (rapit @ 25.04.2016, 14:35) *
... sondern versuchen den Gehweg bestimmungsgemäß zu nutzen ...

Die vorsätzliche und länger anhaltende Blockade eines anderen Verkehrsteilnehmers (auch wenn er dort zu Unrecht fährt) gehört ganz gewiss nicht zur bestimmungsgemäßen Nutzung eines Gehwegs.
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HeinerHainer
Beitrag 25.04.2016, 13:43
Beitrag #45


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Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 14:29) *
Zitat (HeinerHainer @ 25.04.2016, 14:11) *
OK
was wird gefordert
1. vom Fussgänger vor Eintritt der festgefahrenen Situation?
2. vom Autofahrer vor Eintritt der festgefahrenen Situation?
3. vom Fussgänger nach Eintritt der festgefahrenen Situation?
4. vom Autofahrer nach Eintritt der festgefahrenen Situation?

1. Den Gehweg benutzen.
2. Die Fahrbahn benutzen.
3. Platz machen, sofern möglich. War hier für den Fußgänger in einer Sekunde machbar.
4. Platz machen, sofern möglich. War hier für den Autofahrer nicht binnen Sekundenfrist möglich, wäre aber durch Einreihen in den Stau machbar gewesen.

Und was ist jetzt der Erkenntnisgewinn? Das wussten wir doch alle schon vorher.

Echt? Ich nicht. Sehe es eigendlich auch anders.
Warum ist es denn für den Fußgänger in einer Sekunde machbar Platz zu machen? Und warum nicht für den Autofahrer? Und warum müssen beide Platz machen? Und wenn beide Platz machen müssen, dann kann es der andere ja auch lassen oder geht das nicht?
Und wie kommst du da eigendlich drauf?

Ich sehe da einen VT der den ihm zustehenden Verkehrsraum verwendet. Ein andere VT kommt auf illegalem Weg und möchte den Verkehrraum illegalerweise auch benutzen. Ich verstehe halt nicht warum der den schon legal benutzenden Platz machen soll.
Ich hoffe da gibt es irgendein Urteil oder so, das Fussgänger eben Platz machen müssen, nicht das das eine Allgemeine Regel ist, die auf alle VT anzuwenden ist, da kämen mir sonst ein paar Ideen whistling.gif

Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 14:39) *
Zitat (rapit @ 25.04.2016, 14:35) *
... sondern versuchen den Gehweg bestimmungsgemäß zu nutzen ...

Die vorsätzliche und länger anhaltende Blockade eines anderen Verkehrsteilnehmers (auch wenn er dort zu Unrecht fährt) gehört ganz gewiss nicht zur bestimmungsgemäßen Nutzung eines Gehwegs.

da wurde kein Gehweg blockiert.
Da stand nur ein Fussgänger.
Nur der Autofahrer konnte da nicht fahren, 1m weiter rechts ging es.


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Gruß Heiner
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.04.2016, 13:45
Beitrag #46





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Zitat (HeinerHainer @ 25.04.2016, 14:41) *
Warum ist es denn für den Fußgänger in einer Sekunde machbar Platz zu machen?

Aus physikalischen und biologischen Gründen und wegen der Evolution hat ein Fußgänger Beine, mit denen er in einer Sekunde einen Schritt zur Seite machen kann. Daran ändern auch verquere weltanschauliche Gründe nichts.
Zitat (HeinerHainer @ 25.04.2016, 14:41) *
Ich sehe da einen VT der den ihm zustehenden Verkehrsraum verwendet. Ein andere VT kommt auf illegalem Weg und möchte den Verkehrraum illegalerweise auch benutzen.

Ja, das habe ich oben schon erklärt. Es gibt kein Recht auf Sturheit und der Straßenverkehr ist nicht zu Belehrungszwecken da.
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rapit
Beitrag 25.04.2016, 13:49
Beitrag #47


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Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 14:39) *
Blockade eines anderen Verkehrsteilnehmers

Zitat (Mueck @ 23.04.2016, 20:28) *
(In dem Moment war übrigens am Ende der Schlange tatsächlich ein Polizeiauto gestanden ...)
Dann wurde nach kurzer Gedenkpause aber der Wagen gestartet und er fädelte sich brav in die Schlange ein ...

Falscher Faden?
Anderer Fall? think.gif
Blockiert war da nix. Er konnte einfach auf der Fahrbahn weiterfahren.

Der Schlenker, den ein Auto um einen Fußgänger fahren muss (wie breit ist ein Füßling, ok, sagen wir, Mücke wäre ein Meter breit), ist übrigens wohl schmaler, als der Schlenker, den ein Füßling um einen PKW herumlaufen müsste (ca. 2 m).
Wer blockiert hier wen? dry.gif

Zitat (HeinerHainer @ 25.04.2016, 14:43) *
Ich verstehe halt nicht warum der den schon legal benutzende Platz machen soll.

Ich sagte ja, der MPU-Psychologe würde das auch nicht verstehen...


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 25.04.2016, 13:51
Beitrag #48





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Zitat (rapit @ 25.04.2016, 14:49) *
ok, sagen wir, Mücke wäre ein Meter breit

Du kannst nicht immer von deinen eigenen Abmessungen ausgehen.
Zitat (rapit @ 25.04.2016, 14:49) *
Wer blockiert hier wen?

Im Moment blockierst du eine sinnvolle Diskussion.
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HeinerHainer
Beitrag 25.04.2016, 13:52
Beitrag #49


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Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 14:45) *
Zitat (HeinerHainer @ 25.04.2016, 14:41) *
Warum ist es denn für den Fußgänger in einer Sekunde machbar Platz zu machen?

Aus physikalischen und biologischen Gründen und wegen der Evolution hat ein Fußgänger Beine, mit denen er in einer Sekunde einen Schritt zur Seite machen kann. Daran ändern auch verquere weltanschauliche Gründe nichts.
Und ein PKW hat einen Motor und hat sich aktiv in die Situation gebracht. Also kann er genauso wieder zurüchfahren. Das hat übrigens nichts mit Weltanschaulicheransicht zu tun, nur mit Recht muß keinem Unrecht weichen.
Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 14:45) *
Zitat (HeinerHainer @ 25.04.2016, 14:41) *
Ich sehe da einen VT der den ihm zustehenden Verkehrsraum verwendet. Ein andere VT kommt auf illegalem Weg und möchte den Verkehrraum illegalerweise auch benutzen.

Ja, das habe ich oben schon erklärt. Es gibt kein Recht auf Sturheit und der Straßenverkehr ist nicht zu Belehrungszwecken da.
Und wer muß als erster nicht Stur sein?

Was ist denn mit den ganzen anderen Fragen die sich durch deine Meinung ergeben? Kannst du dadrauf irgendwie eingehen?

Im Ernst Georg, echte Argumente hast du noch nicht gebracht. Ich hab dir doch extra ne Brücke gebaut damit du mit Urteilen kommen kannst smile.gif


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rapit
Beitrag 25.04.2016, 13:54
Beitrag #50


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.
Zitat (Georg_g @ 25.04.2016, 14:45) *
Ja, das habe ich oben schon erklärt. Es gibt kein Recht auf Sturheit und der Straßenverkehr ist nicht zu Belehrungszwecken da.
Zitat (Mueck @ 23.04.2016, 20:28) *
Zitat (mkossmann @ 23.04.2016, 19:06) *
Der Autofahrer wird natürlich auf das Recht des Stärkeren pochen.
Hat er versucht.
...
Und der Herr scherte aus, halber auf den Gehweg rauf, fuhr auf mich zu und hielt erst kurz vor mir an.
...
Nach einer kurzen Weile "Kannste nicht zur Seite?"
...
"Wenn da Stau ist, darf man über den Gehweg dran vorbei fahren!"
...
"He, das ist Nötigung, wenn Du mir weiter im Weg stehst!"

Ja, auf den Autofahrer passt das gut!


Zitat (HeinerHainer @ 25.04.2016, 14:52) *
Im Ernst Georg, echte Argumente hast du noch nicht gebracht.

Und hier in dem Faden auch wieder nicht!


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