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> CZ FS in deutschen FS umschreiben
Jupiter
Beitrag 08.12.2015, 16:13
Beitrag #51


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Zitat (Kreta-Flo @ 08.12.2015, 14:55) *
Diese Sache ist ja dann eigentlich auch mit neuem anerkannten Führerschein nicht aus der Welt.
Könnte sie dann nicht jetzt trotzdem eine MPU verlangen, und solange die Fahrberichtigung mit dem neuen Führerschein aussetzen/aberkennen?

Nein.
Lies einfach das EuGH-Urteil im Fall Akyüz und das EuGH-Urteil zum Fall Hofmann durch.

Schon in der Pressemitteilung zum Urteil im Fall Akyüz heißt es:

Zitat
Hätte ein Mitgliedstaat A die Möglichkeit, die Anerkennung eines in einem Mitgliedstaat B ausgestellten Führerscheins mit der Begründung zu versagen, dass dieser Mitgliedstaat B nicht geprüft habe, ob die vom Mitgliedstaat A für seine Weigerung, einen Führerschein auszustellen, angeführten Gründe entfallen seien, so hätte dies zudem zur Folge, dass der Mitgliedstaat mit den strengsten Ausstellungsbedingungen bestimmen könnte, wie hohe Anforderungen die übrigen Mitgliedstaaten einhalten müssen, damit die dort ausgestellten Führerscheine anerkannt werden können. Hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern, würde der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine geradezu negiert.
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Kai R.
Beitrag 08.12.2015, 16:37
Beitrag #52


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das bedeutet aber nach meiner Einschätzung nicht, dass man diesen ausländischen FS in Deutschland MPU-frei erweitern könnte. Die Erteilung weiterer Klassen wäre ja wieder durch die deutsche FSSt vorzunehmen und daher MPU-belastet.


--------------------
Grüße

Kai

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Kühltaxi
Beitrag 08.12.2015, 16:47
Beitrag #53


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Das halte ich wie gesagt für möglich. Hätte auch gerne gewußt wie das praktisch gehandhabt wird. Könnte mir eine auf Erweiterung beschränkte ("kastrierte") MPU-Auflage die die vorherige "absolute" in der Akte des Betroffenen ersetzt vorstellen.


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
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Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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Mr.T
Beitrag 08.12.2015, 17:05
Beitrag #54


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Wie soll ich mir deine Vorstellung vorstellen?


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Gruß Mr.T

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wingxx83
Beitrag 08.12.2015, 18:09
Beitrag #55


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So ich hab mich jetzt erkundigt.

Eine Umschreibung ist möglich, allerdings wird eine Erweiterung des FS eine MPU Auflage nach sich ziehen, da es sich rechtlich gesehen um einen neuen FS Antrag handelt und dort die deutschen Gesetze wieder greifen.
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Falo999
Beitrag 08.12.2015, 18:42
Beitrag #56


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Und wer hat diese meiner Meinung nach falsche Aussage getätigt?

Ausnahme ist natürlich wenn die geplante Erweiterung der FE dann der Gruppe 2 entspricht (also z.B: LkW,Bus oder Taxischein) man bislang halt nur Klassen der Gruppe 1 hatte.
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Kreta-Flo
Beitrag 08.12.2015, 19:06
Beitrag #57


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Zitat (Jupiter @ 08.12.2015, 16:13) *
Zitat (Kreta-Flo @ 08.12.2015, 14:55) *
Diese Sache ist ja dann eigentlich auch mit neuem anerkannten Führerschein nicht aus der Welt.
Könnte sie dann nicht jetzt trotzdem eine MPU verlangen, und solange die Fahrberichtigung mit dem neuen Führerschein aussetzen/aberkennen?

Nein.
Lies einfach das EuGH-Urteil im Fall Akyüz und das EuGH-Urteil zum Fall Hofmann durch.

Schon in der Pressemitteilung zum Urteil im Fall Akyüz heißt es:

Zitat
Hätte ein Mitgliedstaat A die Möglichkeit, die Anerkennung eines in einem Mitgliedstaat B ausgestellten Führerscheins mit der Begründung zu versagen, dass dieser Mitgliedstaat B nicht geprüft habe, ob die vom Mitgliedstaat A für seine Weigerung, einen Führerschein auszustellen, angeführten Gründe entfallen seien, so hätte dies zudem zur Folge, dass der Mitgliedstaat mit den strengsten Ausstellungsbedingungen bestimmen könnte, wie hohe Anforderungen die übrigen Mitgliedstaaten einhalten müssen, damit die dort ausgestellten Führerscheine anerkannt werden können. Hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern, würde der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine geradezu negiert.



Ich sehe es trotzdem etwas anders. Auch wenn es vermutlich keine Rolle spielt.
Die MPU ist ja nun erstmal keine Voraussetzung, um in D. den Führerschein zu machen.
Aber es wurde hier entschieden, dass wegen bestimmter Vergehen und z.b. Fahren unter Drogen, erstmal überprüft werden muß, ob man den Fahrer nochmal hier auf den Straßenverkehr loslassen kann.

Das ist ja ausgeblieben, weil das bei der neuen Führerscheinausstellung ja gar nicht überprüft wurde, ob derjehnige nicht z.B. ein dauerhaftes Drogenproblem hat.

Warum kann man die MPU dann nicht (trotz Anerkennung des tschech. FS) erneut anordnen, zur Gefahrenabwehr sozusagen.

Hat für mich doch erstmal gar nichts unbedingt mit einer normalen Ausstellung zu tun und eben auch eigentlich nichts mit der Anerkennung des ausländischen EU-FS




Zitat (wingxx83 @ 08.12.2015, 18:09) *
So ich hab mich jetzt erkundigt.

Eine Umschreibung ist möglich, allerdings wird eine Erweiterung des FS eine MPU Auflage nach sich ziehen, da es sich rechtlich gesehen um einen neuen FS Antrag handelt und dort die deutschen Gesetze wieder greifen.


Interessant.

Wirst du ihn jetzt trotzdem erstmal umschreiben lassen?

Muß man das nicht eh erstmal für eine Erweiterung? (oder passiert das gleichzeitig). In Griechenland war das jedenfalls so
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Falo999
Beitrag 08.12.2015, 19:26
Beitrag #58


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So ganz ist bei dir der Groschen nicht gefallen beim EU-FS ...

Der Grundknackpunkt ist das die FS in der EU anzuerkennen sind , dadurch das man einen ordentlich erworbenen EU-FS gemacht hat sind die Eigungszweifel ausgeräumt.
Also im Grunde kann man sagen ein EU-FS räumt genauso die Zweifel an der Fahreigung aus wie eine positive deutsche MPU.

Deswegen kann es keine MPU Aufforderung geben , Ausnahmen sind eigentlich nur das es neue Eigungszweifel nach dem Datum der EU-FS erteilung gegeben hat oder man man eine Erweiterung de FE von Gruppe 1 (Klassen A, A1, B, BE, M, L und T) nach Gruppe 2 (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) machen will.

Wobei das ja eigenlich gar keine Ausnahme ist denn auch nach einer Positiven MPU bekommt man nach neuen Eigungszweifeln auch wieder einen Entzug oder neue MPU.

Da betrifft auch Leute die die MPU gemacht haben so hatten wir schon etliche fälle wo leute erst eine positive MPU gemacht haben dann nach ein paar Jahren den Taxischein machen wollen und dann noch eine neue MPU Aufforderung bekommen.
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Mr.T
Beitrag 08.12.2015, 20:21
Beitrag #59


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Zitat (Falo999 @ 08.12.2015, 19:26) *
Ausnahmen sind eigentlich nur das [...] man man eine Erweiterung de FE von Gruppe 1 (Klassen A, A1, B, BE, M, L und T) nach Gruppe 2 (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) machen will.
Warum?


--------------------
Gruß Mr.T

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Falo999
Beitrag 08.12.2015, 20:46
Beitrag #60


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Darum!

Wie war noch der Spruch mit den doofen Antworten und den doofen Fragen...

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 08.12.2015, 20:55
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Kreta-Flo
Beitrag 08.12.2015, 20:50
Beitrag #61


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Zitat (Falo999 @ 08.12.2015, 19:26) *
So ganz ist bei dir der Groschen nicht gefallen beim EU-FS ...

Der Grundknackpunkt ist das die FS in der EU anzuerkennen sind , dadurch das man einen ordentlich erworbenen EU-FS gemacht hat sind die Eigungszweifel ausgeräumt.
Also im Grunde kann man sagen ein EU-FS räumt genauso die Zweifel an der Fahreigung aus wie eine positive deutsche MPU.

Deswegen kann es keine MPU Aufforderung geben , Ausnahmen sind eigentlich nur das es neue Eigungszweifel nach dem Datum der EU-FS erteilung gegeben hat oder man man eine Erweiterung de FE von Gruppe 1 (Klassen A, A1, B, BE, M, L und T) nach Gruppe 2 (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) machen will.

Wobei das ja eigenlich gar keine Ausnahme ist denn auch nach einer Positiven MPU bekommt man nach neuen Eigungszweifeln auch wieder einen Entzug oder neue MPU.

Da betrifft auch Leute die die MPU gemacht haben so hatten wir schon etliche fälle wo leute erst eine positive MPU gemacht haben dann nach ein paar Jahren den Taxischein machen wollen und dann noch eine neue MPU Aufforderung bekommen.


Der Groschen ist bei mir schon gefallen, zumindest was die Rechtssprechung betrifft.
Aber trotzdem wird meiner Meinung nach bei der MPU doch einiges mehr gemacht und es wird auch auf ein z.B. vorhandenes Drogenproblem eingegangen.
Und das wurde nunmal hier quasi angeordnet und bis dahin die Fahrberechtigung hier entzogen.

Also nach dem EU-Rechtssprechung mögen Tauglichkeits-Zweifel nach einem erneuten Führerschein ausgeräumt sein, für mich nicht, weil die Probleme gar nicht überprüft worden sind.

Aber irgendwie widerspricht es doch dann, wenn die Tauglichkeit durch den Erwerb des FS in Tschechien festgestellt wurde, dass bei einer Erweiterung dann dieser wieder in Zweifel gezogen werden kann. Die Anordnung der MPU bezog sich ja vorher auch nicht auf irgendeine Klasse, sondern sollte doch die allgemeine Fahrtauglichkeit überprüfen.
Das würde sich meiner Meinung nach dann total widersprechen.

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Mr.T
Beitrag 08.12.2015, 21:12
Beitrag #62


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Zitat (Falo999 @ 08.12.2015, 20:46) *
Darum!
Danke. Jetzt ist es mir wieder eingefallen:
Nach einer positiven MPU und Neuerteilung der Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Gruppe 1 ist ja eine weitere MPU erforderlich, wenn man auf eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 erweitern will.
Sorry, dass mir das entfallen war. blushing.gif

P.S.: Entschuldigung für meine doofe Frage. wavey.gif


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Gruß Mr.T

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Falo999
Beitrag 08.12.2015, 21:46
Beitrag #63


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@Mr.T
Da du ja für deine etwas provozierenen (aber zu 99,9% richtigen) 1-3 Wörter Postings berühmt bist dachte ich du wolltest mich etwas aufziehen.
Deswegen entschuldigung für auch mein provozierendes Posting.


@Kreta-Flo
Auch ich finde es total unmöglich das man sich durch eine EU-Fe eine MPU Auflage umgehen kann das wurmt micht wirklich weil die leute haben ja gegen das Deutsche Recht verstoßen und dementsprechen sollten sie auch über den in Deutschland vorgegeben Weg (MPU) wieder zurück auf die Deutschen Straßen geführt werden.

Aber ich bin auch überzeugter EU-Bürger und deswegen muß ich den Rechtliche korrekten Weg akzeptieren auch wenn ich ihn nicht gut finde.


Nochmals Gruppen der FE:
Es gibt 2 Gruppen im FE Recht die kleinen Klassen sind die Gruppe 1 und sobald es um große Fahrzeuge (LKW) oder Personenbefördertung (Busse,Taxi) geht gibt es halt besondere Anforderungen weil mit diesen Klassen trägt man halt höhere Verantwortung.

Deswegen steht auch in fast jeder MPU Fragestellung normal der Wortlaut 'Gruppe 1' oder 'Gruppe 2' drin jenachdem welche Klasse man beantragt:
Zitat
Beispiel:
Ist zu erwarten, dass Herr XXXXX auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 in Frage stellen?

Wer so eine Fragestellung positive beantwortet bekommt kann damit Klasse A+B machen.
Will es später auch LKW Fahren braucht er Klasse C und damit Gruppe 2 und dann wird die FSST in der Regel eine 2. MPU diesmal mit 'Gruppe2' Fragestellung fordern.
(außer es wären mehr als 10 Jahre ab der Neuerteilung oder 15 Jahre ab den Entzug vergangen)
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Kreta-Flo
Beitrag 08.12.2015, 21:52
Beitrag #64


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Also hat die MPU hier gar nix mehr mit seinem Tschechenschein zu tun.
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Mr.T
Beitrag 08.12.2015, 21:53
Beitrag #65


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Zitat (Falo999 @ 08.12.2015, 21:46) *
@Mr.T
Da du ja für deine etwas provozierenen (aber zu 99,9% richtigen) 1-3 Wörter Postings berühmt bist dachte ich du wolltest mich etwas aufziehen.
Jo, wollte ich.

Zitat (Falo999 @ 08.12.2015, 21:46) *
Nochmals Gruppen der FE:
Es gibt 2 Gruppen im FE Recht die kleinen Klassen sind die Gruppe 1 und sobald es um große Fahrzeuge (LKW) oder Personenbefördertung (Busse,Taxi) geht gibt es halt besondere Anforderungen weil mit diesen Klassen trägt man halt höhere Verantwortung.

Deswegen steht auch in fast jeder MPU Fragestellung normal der Wortlaut 'Gruppe 1' oder 'Gruppe 2' drin jenachdem welche Klasse man beantragt:
Zitat
Beispiel:
Ist zu erwarten, dass Herr XXXXX auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 in Frage stellen?

Wer so eine Fragestellung positive beantwortet bekommt kann damit Klasse A+B machen.
Will es später auch LKW Fahren braucht er Klasse C und damit Gruppe 2 und dann wird die FSST in der Regel eine 2. MPU diesmal mit 'Gruppe2' Fragestellung fordern.
(außer es wären mehr als 10 Jahre ab der Neuerteilung oder 15 Jahre ab den Entzug vergangen)
Du glaubst das ja wirklich. unsure.gif
Dem ist aber nicht so (mit der 2. MPU).


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Gruß Mr.T

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wingxx83
Beitrag 08.12.2015, 22:31
Beitrag #66


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Zitat (Falo999 @ 08.12.2015, 18:42) *
Ausnahme ist natürlich wenn die geplante Erweiterung der FE dann der Gruppe 2 entspricht (also z.B: LkW,Bus oder Taxischein) man bislang halt nur Klassen der Gruppe 1 hatte.


So ist es mir vom Anwalt auch erklärt worden, ich habe es nur nicht extra erwähnt.
Ich könnte jetzt z.B nach der Umschreibung noch die A Klasse machen weil sie in der selben Gruppe ist aber bei anderen Gruppen KANN wieder eine MPU gefordert werden,
das heißt jetzt nicht das es zu 100% kommt, aber soll wohl sehr warscheinlich sein.



Das mit der 2. MPU hab ich so nicht erfragt

Zitat (Kreta-Flo @ 08.12.2015, 19:06) *
Interessant.

Wirst du ihn jetzt trotzdem erstmal umschreiben lassen?

Muß man das nicht eh erstmal für eine Erweiterung? (oder passiert das gleichzeitig). In Griechenland war das jedenfalls so



Mal schauen je danchdem was für mich besser ist.


Noch zur Info eine MPU kann nicht nur durch Alkohol oder Drogenauffäligkeit angeordnet werden sondern auch bei:

-Bedenken, was ihre körperliche/geistige Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges angeht
oder
-charakterliche Eignungsmängel
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Kreta-Flo
Beitrag 08.12.2015, 23:17
Beitrag #67


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wollte dich auch nicht in irgendeine Schublade damit stecken.
Und außerdem würde ich es vom individuellen Fall abhängig machen, ob ich es persönlich in Ordnung finde, dass jemand trotz nicht bestandener MPU hier fährt oder nicht.
Mich interessierte die rechtliche Situation und fühle mich jetzt umfassend aufgeklärt.
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der unverbesserliche
Beitrag 09.12.2015, 05:14
Beitrag #68


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Zitat (Falo999 @ 08.12.2015, 21:46) *
@Kreta-Flo
Auch ich finde es total unmöglich das man sich durch eine EU-Fe eine MPU Auflage umgehen kann das wurmt micht wirklich weil die leute haben ja gegen das Deutsche Recht verstoßen und dementsprechen sollten sie auch über den in Deutschland vorgegeben Weg (MPU) wieder zurück auf die Deutschen Straßen geführt werden.


Und du glaubst, dass die Rückfallquote bei Eu-Führerschein Neubesitzer höher ist als bei MPU-Kanditaten? Leider gibt es keine Statistik, aber ich verwette mein gesamtes Vermögen, dass die die den harten Weg über Eu-Führerschein gegangen sind ehr ihre Lektion gelernt haben, als die die nach Deutschen Recht ihre MPU Auflage nachgegangen sind.
Denn die Rückfall-Quote bei MPU Prüflingen sind sehr hoch.
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Kai R.
Beitrag 09.12.2015, 07:17
Beitrag #69


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Zitat (der unverbesserliche @ 09.12.2015, 05:14) *
Denn die Rückfall-Quote bei MPU Prüflingen sind sehr hoch.

Also gibt es doch Statistiken, die diese Aussage belegen?


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Kai

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Kühltaxi
Beitrag 09.12.2015, 09:00
Beitrag #70


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Zitat (Mr.T @ 08.12.2015, 17:05) *
Wie soll ich mir deine Vorstellung vorstellen?

Einen Zusatz "gilt nur für Erweiterungen" zur MPU-Auflage schreiben wenn der EU-Erwerb in D bekannt wird, so mal als Beispiel.
Aber mich interessiert eher wie es tatsächlich gehandhabt wird, frage jetzt meine ich zum dritten Mal danach und habe immer noch keine Antwort.

Wenn das
Zitat (wingxx83 @ 08.12.2015, 18:09) *
So ich hab mich jetzt erkundigt.

Eine Umschreibung ist möglich, allerdings wird eine Erweiterung des FS eine MPU Auflage nach sich ziehen, da es sich rechtlich gesehen um einen neuen FS Antrag handelt und dort die deutschen Gesetze wieder greifen.
stimmt muß es ja irgendwie so oder zumindest ähnlich sein wie ich vermute.

Oder steht in der Flensburger Akte gar nichts von MPU und das kommt erst bei Antrag direkt von der FEB? Dann ist es natürlich unnötig. Die FEB schreibt dann zwar um bzw. gibt bei FS-Verlust ein neues deutsches Kärtchen raus aber erweitert nicht.


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Kühltaxi
Beitrag 09.12.2015, 09:31
Beitrag #71


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Zitat (Kreta-Flo @ 08.12.2015, 20:50) *
Also nach dem EU-Rechtssprechung mögen Tauglichkeits-Zweifel nach einem erneuten Führerschein ausgeräumt sein, für mich nicht, weil die Probleme gar nicht überprüft worden sind.

Es gibt da zwei Faktoren die du nicht bedenkst:
1. Deutschlands einziges von der EU akzeptiertes "Nichtanerkennungsinstrument" (blöd ausgedrückt aber mir fällt gerade nichts besseres ein) für ausländische EU-FEs ist die Sperre (die unzulässigen deutschen Wohnsitzeinträge lassen wir mal außen vor, wird ja heute nicht mehr gemacht). Die "ewig" lange 15-jährige Frist erscheint der EU-Rechtsprechung wahrscheinlich genau so absurd wie mir.
2. Wir haben nunmal EU-Verträge der gegenseitigen FE-Anerkennung und das ist imho sehr gut so, aus sehr vielen Gründen. Wenn jemand sich wohnsitzmäßig in den "Machtbereich" eines anderen Landes begibt wird in dieser Zeit nach dessen Regeln gespielt. Und wenn die keine Frage nach etwaigen Auslandsentziehungen und Auflagen beinhalten ist das nun mal so.

Zitat (Falo999 @ 08.12.2015, 21:46) *
Auch ich finde es total unmöglich das man sich durch eine EU-Fe eine MPU Auflage umgehen kann das wurmt micht wirklich weil die leute haben ja gegen das Deutsche Recht verstoßen und dementsprechen sollten sie auch über den in Deutschland vorgegeben Weg (MPU) wieder zurück auf die Deutschen Straßen geführt werden.

Aber ich bin auch überzeugter EU-Bürger und deswegen muß ich den Rechtliche korrekten Weg akzeptieren auch wenn ich ihn nicht gut finde.

Ich finde es hingegen total unmöglich daß Deutschland für Neuerteilungen nach Entziehungen ein so fragwürdiges Instrument wie die MPU benutzt und halte jede legale Umgehungsmöglichkeit für legitim und die Nutzung selbiger für in jeder Weise menschlich verständlich.


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Kreta-Flo
Beitrag 09.12.2015, 10:36
Beitrag #72


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Naja, es handelt sich aber bei den MPU Kandidaten offensichtlich um eine illegale Umgehung, also 95-99% werden wohl nicht 185 Tage sich im Machtbereich eines anderen Staates aufhalten.
Die 185 Tage sind entscheidend, nicht, dass man dort lediglich gemeldet ist.
Das heißt die Voraussetzungen sind in den meisten Fällen nicht erfüllt worden.

Und das ist halt nicht im Sinne der europäischen Freizügigkeit.


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Kühltaxi
Beitrag 09.12.2015, 11:14
Beitrag #73


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Mag ja sein, aber glaubst du denn das fragwürdige deutsche Verweigerungssystem mir Wahl zwischen Pest (MPU) und Cholera (ewig lange warten und dann in den meisten Fällen neue Prüfungen) sei im Sinne eines liberalen Rechtsstaats? Da kann ich jeden verstehen der einen anderen Weg sucht und findet.

Solange der Erteilungsstaat den tatsächlichen Wohnsitz nicht anzweifelt ist die Rechtmäßigkeit gegeben. Das manchen deutschen Behörden zu verklickern war eine harte Arbeit des EuGHs, sollte aber mittlerweile getan sein.

Deutschland könnte dem übrigens ganz einfach jeden Boden entziehen indem es die MPU abschafft oder grundlegend reformiert oder durch irgendwas ersetzt. Ich könnte mir da z. B. ein belehrendes Seminar vorstellen, gerne mit einer Abschlußprüfung damit es nicht "abgesessen" wird. Irgendwelche Prognosen von Psychologen was in der Zukunft passieren könnte halte ich für ein grundfalsches Instrument.


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Beitrag 09.12.2015, 11:32
Beitrag #74


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Zitat (wingxx83 @ 08.12.2015, 22:31) *
Zitat (Falo999 @ 08.12.2015, 18:42) *
Ausnahme ist natürlich wenn die geplante Erweiterung der FE dann der Gruppe 2 entspricht (also z.B: LkW,Bus oder Taxischein) man bislang halt nur Klassen der Gruppe 1 hatte.


So ist es mir vom Anwalt auch erklärt worden
Jo, dann musst du wohl mit einem Schreiben mit diesem oder ähnlichen Text rechnen:
Zitat
Im Jahr 2007 wurde Ihnen die Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,65‰ entzogen. Die eigentlich fällige MPU haben Sie durch den legalen Erwerb der CZ-Fahrerlaubnis der Klasse B am 18.04.2011 umgangen. Nach der Rechtsprechung des EuGH muss ich davon ausgehen, dass Sie in CZ Ihre Eignung zum Führen von Kfz nachgewiesen haben.
Nunmehr beantragten Sie die Umschreibung Ihrer CZ-Fahrerlaubnis und gleichzeitig die Erteilung der Klassen C1 und C1E.
Die Bedenken aufgrund der Trunkenheitsfahrt darf ich Ihnen leider nicht vorhalten. Aber da sie jetzt Ihre Fahrerlaubnis erweitern wollen von einer Fahrerlaubnis der Gruppe 1 (Klasse B) auf eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 (Klasse CiE) muss ich leider zum Nachweis der gesteigerten Eignung eine MPU anordnen. Dass ein gesteigerter Eignungsnachweis erforderlich ist, ergibt sich aus der Bezeichnung der Fahrerlaubnisgruppen. Die Gruppe 2 ist höher als sie Gruppe 1. Das ergibt sich aus der Wertigkeit der Zahlen: 2 ist mehr als 1.
Und jetzt komme ich zur Fragestellung:
Sie haben bisher eine Straftat begangen (Trunkenheit im Verkehr) und diese Tat darf ich Ihnen derzeit nicht vorhalten (s. oben). Aber vielleicht werden Sie ja künftig als LKW-Fahrer gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen oder Ihre Ladung nicht richtig sichern. Da man nie wissen kann, was die Zukunft so bringt, müssen Sie, bevor ich Sie mit einem Lkw fahren lasse, nachweisen, dass Sie nicht gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen und Ihre Ladung stets richtig sichern werden. Ich habe zwar nix Konkretes, was ich Ihnen vorhalten kann, das ist aber egal im Sinne der Verkehrssicherheit.



Zitat (wingxx83 @ 08.12.2015, 22:31) *
Das mit der 2. MPU hab ich so nicht erfragt
Das hatten wir hier schon thematisiert.


Zitat (wingxx83 @ 08.12.2015, 22:31) *
Noch zur Info eine MPU kann nicht nur durch Alkohol oder Drogenauffäligkeit angeordnet werden sondern auch bei:

-Bedenken, was ihre körperliche/geistige Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges angeht
oder
-charakterliche Eignungsmängel
Bedenken an der körperlichen und geistigen Eignung sind durch ein äG auszuräumen.
Gründe für eine MPU sind abschließend in §§ 2a und 4 StVG sowie §§ 11 Abs. 3, 13 und 14 FeV zu finden.


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Kühltaxi
Beitrag 09.12.2015, 11:44
Beitrag #75


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Viel Text für einen Eisbären. cool.gif
Werte das mal als "ja" auf diese meine Vermutung.
Zitat (Kühltaxi @ 09.12.2015, 09:00) *
Oder steht in der Flensburger Akte gar nichts von MPU und das kommt erst bei Antrag direkt von der FEB? Dann ist es natürlich unnötig. Die FEB schreibt dann zwar um bzw. gibt bei FS-Verlust ein neues deutsches Kärtchen raus aber erweitert nicht.



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Mr.T
Beitrag 09.12.2015, 12:05
Beitrag #76


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Richtig, in FL steht nix von einer MPU.
Und eine Akte im Sinn einer Akte existiert dort auch nicht.


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Kreta-Flo
Beitrag 09.12.2015, 12:51
Beitrag #77


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Zitat (Kühltaxi @ 09.12.2015, 11:14) *
Mag ja sein, aber glaubst du denn das fragwürdige deutsche Verweigerungssystem mir Wahl zwischen Pest (MPU) und Cholera (ewig lange warten und dann in den meisten Fällen neue Prüfungen) sei im Sinne eines liberalen Rechtsstaats? Da kann ich jeden verstehen der einen anderen Weg sucht und findet.

Solange der Erteilungsstaat den tatsächlichen Wohnsitz nicht anzweifelt ist die Rechtmäßigkeit gegeben. Das manchen deutschen Behörden zu verklickern war eine harte Arbeit des EuGHs, sollte aber mittlerweile getan sein.

Deutschland könnte dem übrigens ganz einfach jeden Boden entziehen indem es die MPU abschafft oder grundlegend reformiert oder durch irgendwas ersetzt. Ich könnte mir da z. B. ein belehrendes Seminar vorstellen, gerne mit einer Abschlußprüfung damit es nicht "abgesessen" wird. Irgendwelche Prognosen von Psychologen was in der Zukunft passieren könnte halte ich für ein grundfalsches Instrument.


Oder die Sperrfrist neue definiert, bzw. neu festsetzt.

Was mich wundert, erst nach erfolgreicher MPU ist doch eine Neuerteilung möglich. Es handelt sich doch dann faktisch um eine Sperre.
Warum spricht man solange nicht von einer Sperrfrist, die endet sobald derjehnige, die MPU erfolgreich geschafft hat. Das Ende wäre ja definiert, wenn auch nicht zeitlich.

Was hast du denn eigentlich auszusetzen an einer MPU?

Ist es die Willkür oder die Nichtnachvollziehbarkeit für den Betroffenen?

Es gibt ja wohl die Empfehlung für ein Seminar/Kurs, als Abstufung zwischen positivem und negativen Ergebnis oder?

Vielleicht müßte diese feiner abgestuft sein, je nach Schwere bzw. Art des Vergehens/Fehlverhalten?

Ist diese denn zu schwer oder was ist das Problem, dass dort viele scheitern? oder ihr von vorhinein aus dem Weg gehen wollen? (ist es evtl. die Stigmatisierung: "Idiotentest")

Ich wäre allerdings bei geringeren Vergehen auch der Meinung, dass hier ein Verkehrskurs (der auch das Thema Drogenmißbrauch beinhalten muß) genügen sollte, mit Pflichtstunden und anschließender schriftlicher Prüfung.
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Mr.T
Beitrag 09.12.2015, 13:37
Beitrag #78


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Den Beitrag von @Kreta-Flo über kretische Partisanen im 2. Weltkrieg habe ich gelöscht. Ich habe es trotz bestem Willen nicht geschafft, irgendeine Verbindung zum hier diskutierten Thema zu erkennen.


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Kreta-Flo
Beitrag 09.12.2015, 14:35
Beitrag #79


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unsure.gif sorry, tut mir echt leid, habe in 2 verschiedenen Foren gleichzeitig geschrieben, und versehentlich ins falsche Fenster geschrieben, hab mich schon gewundert, wo der Beitrag geblieben ist.
Meinetwegen kannst du das hier komplett löschen...hatte hier absolut nix zu suchen
Wird nicht wieder vorkommen *duckundweg*

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 09.12.2015, 14:59
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht.
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Kühltaxi
Beitrag 09.12.2015, 18:23
Beitrag #80


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Zitat (Kreta-Flo @ 09.12.2015, 12:51) *
Was hast du denn eigentlich auszusetzen an einer MPU?
Ist es die Willkür oder die Nichtnachvollziehbarkeit für den Betroffenen?

Ja das kannst du gerne noch dazulegen. rolleyes.gif
In erster Linie aber daß hier ein Psychologe quasi gottgleich darüber entscheiden soll was irgendjemand in Zukunft tun wird, und das aus irgendwelchen Aussagen für die sich der Aussagende oft innerlich verdrehen oder geschickt lügen muß um überhaupt eine Chance zu haben zu bestehen.

Es wird schon einen Grund haben daß kaum ein Land auf der Erde sich eines solchen Instruments bedient.

Zur Sperrfrist, ja, man könnte die Sperrfrist verlängern (daß eine Auflage die grundsätzlich immer 15 Jahre lang irgendwo steht keinen Sperrfristcharakter haben kann hat auch der EuGH irgendwann entschieden), man könnte sie auch auf grundsätzlich 15 Jahre mit Verkürzung nur durch eine MPU verlängern wie irgendjemand hier mal vorgeschlagen hat, aber da hat man wohl doch irgendwelche rechtlichen Bedenken, sonst hätten wir's schon längst.


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Manhattan
Beitrag 11.12.2015, 12:37
Beitrag #81


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Die Einteilung Gruppe 1 und Gruppe 2 gilt IMHO nur für die "normale" Untersuchung, sprich nur Sehtest beim Optiker oder ärztliche Untersuchung und Sehtest beim Augenarzt.

Bei den MPUs ist jedoch die Einteilung IMHO anders laut §11 FeV. Also eingeteilt wird Klasse C* zusammen mit Klasse A* und B* ("Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, sodass dadurch die Eignung ausgeschlossen wird.") und andererseits Klasse D* und Taxi & Co. ("Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 müssen auch die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.").

Insofern hätte der CZ Führerschein/FE die Eignung auch für Klasse C* wiederhergestellt wie eine MPU bzw. festgestellt und es sollte mit keiner MPU Anordnung bei der Erweiterung um C* zu rechnen sein. Die "normalen" Untersuchungen (ärztliche Untersuchung und Sehtest beim Augenarzt) für Klasse C* sind natürlich zu bestehen.
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Mr.T
Beitrag 11.12.2015, 13:15
Beitrag #82


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Zitat (Manhattan @ 11.12.2015, 12:37) *
Die Einteilung Gruppe 1 und Gruppe 2 gilt IMHO nur für die "normale" Untersuchung
... und die unterschiedlich zu erreichenden Prozentränge bei den Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit im Rahmen der MPU.


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Gruß Mr.T

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Kai R.
Beitrag 11.12.2015, 13:24
Beitrag #83


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Zitat (Mr.T @ 11.12.2015, 13:15) *
und die unterschiedlich zu erreichenden Prozentränge bei den Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit im Rahmen der MPU.

"physische" meinst Du sicher?


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Mr.T
Beitrag 11.12.2015, 14:00
Beitrag #84


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Nö.


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Chappy
Beitrag 11.12.2015, 22:18
Beitrag #85


Neuling
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Mr.T meint sicherlich

18% bei Gruppe 1 und

33% bei Gruppe 2
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Mr.T
Beitrag 11.12.2015, 22:37
Beitrag #86


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Bei der Gruppe 1 ist der Prozentrang 16.


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Jack Daniels
Beitrag 13.12.2015, 19:55
Beitrag #87


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Zitat (der unverbesserliche @ 09.12.2015, 05:14) *
Und du glaubst, dass die Rückfallquote bei Eu-Führerschein Neubesitzer höher ist als bei MPU-Kanditaten? Leider gibt es keine Statistik, aber ich verwette mein gesamtes Vermögen, dass die die den harten Weg über Eu-Führerschein gegangen sind ehr ihre Lektion gelernt haben, als die die nach Deutschen Recht ihre MPU Auflage nachgegangen sind.
Denn die Rückfall-Quote bei MPU Prüflingen sind sehr hoch.


Ich hoffe mal das dein Vermögen nicht so hoch ist. Bei der nicht repräsentativen Betrachtung der EU-Führerscheinbesitzer aus dem näheren und ferneren Bekanntenkreis muß Ich feststellen das die Meisten den Weg über das Ausland genommen haben weil Sie ihren Lebensstil nicht ändern wollten, sprich nicht auf das Saufen verzichten. In der Folge haben Die auch meines Wissens Alle eine Nutzungsuntersagung weil Sie früher oder später wieder erwischt wurden.
Bei der Rückfallquote gibt es ein ähnliches Bild, die die nur so lange mehr oder weniger Trocken blieben bis Sie ihre Nachweise in der Tasche hatten und die MPU bestanden haben und später wieder zu den alten Gewohnheiten zurückkehrten waren dann auch schnell wieder Fußgänger. Aber Die die sich tatsächlich mit ihrem Problem auseinandersetzten immer noch mit Führerschein sind. Nicht das Alle dem Alk abgeschworen hätten, aber Sie fahren nicht mehr mit Alk im Blut.
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Manhattan
Beitrag 14.12.2015, 02:43
Beitrag #88


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Zitat (Jack Daniels @ 13.12.2015, 19:55) *
Aber Die die sich tatsächlich mit ihrem Problem auseinandersetzten immer noch mit Führerschein sind.


Genau das kann nur Jeder selbst. Einsicht und Vernunft kann Niemand erzwingen, ob mit oder ohne MPU. Aber unsere Politiker glauben, sie könnten Einsicht durch Gesetz erzwingen. Warum muss ich dabei nur an den CSU Verkehrsminister denken, der weit vor Amtsantritt mit 1,75 Promille unterwegs war und einen VU mit Todesfolge verursacht hat?
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Kühltaxi
Beitrag 14.12.2015, 13:47
Beitrag #89


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Muß ja sagen konsequenter als der Wiesheu war der Haider, der hat genau das gleiche gemacht aber dabei gezielt genau den Richtigen aus dem Verkehr gezogen und nicht blind irgendeinen.... thread.gif


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Manhattan
Beitrag 15.12.2015, 01:34
Beitrag #90


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Der ist danach nicht noch Verkehrsminister geworden, außer vielleicht im Jenseits.
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Kühltaxi
Beitrag 15.12.2015, 16:17
Beitrag #91


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Bezog sich ja auch nicht auf das Verkehrsministersein sondern auf den Unfall und die Opferauswahl.... thread.gif
Wie wurde uns im Film "Beetlejuice" gelehrt? Die Selbstmörder sind im Jenseits im öffentlichen Dienst. whistling.gif


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gabor
Beitrag 29.12.2015, 11:56
Beitrag #92


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Sehr verwirrend das Ganze.....
Bei mir liegt der Fall ähnlich, und ich seh gar nicht mehr durch.
Ich hab einen Wohnsitz in der Schweiz, bin hier ordnungsgemäss gemeldet, hab `ne Aufenthaltsgenehmigung, Arbeit....also keine Fake-Adresse.
Meinen deutschen Führerschein hab ich umschreiben lassen (inklusive vertrauensärztlicher Untersuchung) , fahre also hier mit schweizer Dokumenten (Führerschein, Fahrerkarte).
In Deutschland ist mir zwischenzeitlich die Fahrerlaubniss unter MPU- Auflage entzogen worden.
Darf ich jetzt in Deutschland fahren, oder nicht ?
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Andreas
Beitrag 29.12.2015, 12:30
Beitrag #93


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Zitat (gabor @ 29.12.2015, 11:56) *
Bei mir liegt der Fall ähnlich,


Nein, Schweiz ist kein EU-Land

Zitat
Darf ich jetzt in Deutschland fahren


Nein


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gabor
Beitrag 29.12.2015, 12:52
Beitrag #94


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Aber der Führerschein ist doch in der EU gültig.....
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Andreas
Beitrag 29.12.2015, 13:07
Beitrag #95


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... aber nicht in Deutschland.


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Seeperle
Beitrag 29.12.2015, 19:08
Beitrag #96


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Das meinte ich ja damit: anderes Ausstellerland(hier Schweiz), nicht zuständig für deutsche Entziehung der FE und MPU.
Wird in der Schweiz bei einer Umschreibung nach Verstössen nicht nachgefragt oder ist "glücklicherweise" etwas Zeit vergangen?
Da wäre ich vorsichtig, nicht dass bei einer Kontrolle in D Dein schweizer Dokument mit entsprechendem Bericht an die zuständige Stelle in der Schweiz geschickt wird whistling.gif
Da würde ich mich in einem schweizer Forum erkundigen, ob Konsequenzen bei Verstössen im Ausland drohen.


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Beitrag 03.01.2016, 10:49
Beitrag #97


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@Seeperles Spezialproblematik habe ich in einen eigenen Thread abgeschoben.


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