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> CZ FS in deutschen FS umschreiben
wingxx83
Beitrag 02.12.2015, 18:56
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

also erstmal entschuldigung wegem dem Thema da es schon des öfteren da war,
aber ich muß einfach nachfragen.

So vollgender Sachverhalt:

ich habe vor ca. 8 Jahren den Führerschein wegen alkohol am Steuer (1,65%, 9 Monate Sperre) abgeben müssen und habe mich dann entschieden
nach zwei fehlgeschlagenen MPUs den Führerschein Klasse B 2010 in Tschechien zu machen (übrigens bei ***).

Den FS habe ich bekommen er ist auf 18.04.2011 ausgestellt. Die Ausstellende Behörde ist Ostrov und als Wohnsitz ist ebenfalls Ostrov eingetragen.

Jetzt bin ich auf die Idee gekommen den FS auf einen BRD FS umschreiben zu lassen, weil ich noch den C1E FS in Deutschland machen will.
Da ich sichergehen wolte wie die Rechtslage ist habe ich einen
Anwalt konsultiert der mir versicherte das die BRD diesen anerkennen und trotz MPU Vorgabe umschreiben muß.

Da ich aber ganz sichergehen wolte holte ich noch die Meinung eines anderen Anwaltes ein, dieser meinte jedoch das das nicht gehe da im deutschen Gesetz
steht das EU FS nicht anerkannt werden müßen wenn der FS in Deutschland wegen eines Gerichtlichen Strafbefehls (oder so ähnlich) entzogen wurde.

Was stimmt nun ? und falls es möglich ist kann ich den BRD FS dann ohne MPU auf C1E erweitern ?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 03.12.2015, 09:40
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Kai R.
Beitrag 03.12.2015, 07:45
Beitrag #2


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Gültig ist der FS anscheinend. Ich würde ihn aber erst umschreiben lassen, wenn die deutschen Delikte nach 15 Jahren aus der Akte getilgt sind. Schlafende Hunde und so.

Eine Erweiterung in D zieht auf jeden Fall die MPU Auflage nach sich.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Jupiter
Beitrag 03.12.2015, 09:26
Beitrag #3


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Zitat (wingxx83 @ 02.12.2015, 18:56) *
nach zwei fehlgeschlagenen MPUs den Führerschein Klasse B 2010 in Tschechien zu machen (übrigens bei ***).

Ich würde nicht ausschließen, dass da noch etwas nachkommt:
Zitat
Dutzende deutsche Autofahrer sollen sich auf illegale Weise Führerscheine in Tschechien beschafft haben. Das teilte die Polizei im tschechischen Karlsbad am Montag mit. Ein Vertreter einer Autoschule und zwei Dolmetscherinnen seien vorläufig festgenommen worden. Die Verdächtigen würden derzeit verhört, sagte Polizeisprecherin Katerina Böhmova der Deutschen-Presse-Agentur. Zudem würden Hausdurchsuchungen durchgeführt.
Quelle

Bei dem Verhafteten handelt es sich um den Inhaber der genannten Agentur.
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wingxx83
Beitrag 03.12.2015, 16:58
Beitrag #4


Neuling


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Das mit dem Herrn Schwing habe ich auch schon mitbekommen, der soll wohl die Prüfungen gefaket haben und Massenwohnsitze eingerichtet haben.

Also die Prüfungen waren bei mir echt, bei dem Wohnsitz kann ich mir nicht sicher sein.

Kann mir evtl. jemand einen Fachanwalt zu diesem Thema empfehlen der telefonische Beratung anbietet.
Rechtsschutzversichert bin ich^^
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Jens
Beitrag 03.12.2015, 18:10
Beitrag #5


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RA XDiver kennt sich gut mit der Thematik aus. Ob er allerdings auch telefonisch berät, weiß ich nicht.


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Kühltaxi
Beitrag 03.12.2015, 18:19
Beitrag #6


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Gibt's den denn noch? Hier wurde er jedenfalls schon lange nicht mehr gesichtet.


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Kreta-Flo
Beitrag 03.12.2015, 21:33
Beitrag #7


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Zitat (wingxx83 @ 03.12.2015, 16:58) *
Das mit dem Herrn Schwing habe ich auch schon mitbekommen, der soll wohl die Prüfungen gefaket haben und Massenwohnsitze eingerichtet haben.

Also die Prüfungen waren bei mir echt, bei dem Wohnsitz kann ich mir nicht sicher sein.

Kann mir evtl. jemand einen Fachanwalt zu diesem Thema empfehlen der telefonische Beratung anbietet.
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Naja, wenn du nicht nachweislich 185 Tage dort aufgehalten hast und du sogar bei einer offenkundigen Fakeadresse "gewohnt" hast (die sogar aktenkundig sein dürfte, weil das ganze ja aufgeflogen ist), dann ist deine Fahrerlaubnis hier ungültig und du fährst im Prinzip die ganze Zeit schon illegal.
Oder sehe ich das falsch? Allerdings weiß ich nicht wie die Rechtslage noch 2010 ausgesehen hat. Und das wäre ja entscheidend für deinen Fall.

In dem Fall würde ich mich fragen, ob du nicht die ganze Zeit schon Fahren ohne Fahrerlaubnis riskierst.
Und beim Umschreiben sollte es eigentlich spätestens rauskommen, allerdings können sie dich dann immerhin nicht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis drankriegen, sie haben dich ja dann nicht beim Fahren erwischt.
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Mr.T
Beitrag 03.12.2015, 21:40
Beitrag #8


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Zitat (Kreta-Flo @ 03.12.2015, 21:33) *
Oder sehe ich das falsch?
Ja.


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Gruß Mr.T

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Kreta-Flo
Beitrag 03.12.2015, 21:46
Beitrag #9


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Wäre für mich interessant zu wissen, was ich falsch sehe und warum?
Das würde meinen Wissenshorizont erweitern
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Mr.T
Beitrag 03.12.2015, 21:59
Beitrag #10


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Solange die Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV:
Zitat
Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR- Fahrerlaubnis,
...
2. die ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Abs. 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben,
...
nicht erfüllt sind, ist die Fahrerlaubnis hier gültig.


--------------------
Gruß Mr.T

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Falo999
Beitrag 03.12.2015, 22:40
Beitrag #11


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Wenn der EU FS erstmal ausgestellt ist ist er auch gültig und die Deutschen müssen ihn anerkennen.

Das einzige was die Deutschen FSST machen können ist die Ausstellenen Behörde im Ausland anzuschreiben und darauf hinzuweisen das es wohl ein Fake Wohnsitz gewesen ist.

Dann muß die Behörde im EU-Ausland entscheiden was sie machen wenn ihr das egal ist und sie weiterhin meint die FE wurde ordnunggemäß erworben können die Deutschen nichts machen.

Aber gerade da platzen derzeit Reihenweise EU-FS speziell aus CZ weil die Tsechischen Behörden derzeit reihenweise sofort einknicken und die FE annulieren .
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Kreta-Flo
Beitrag 03.12.2015, 22:44
Beitrag #12


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die Information ist aber doch bestreitbar, da die Wohnsitzadresse offenkundig ein Fake war und der eigentliche Wohnsitz im Inland war.

edit: Ah ok, das Posting über mir hat mir die Frage eigentlich beantwortet.

Solange also die tschechischen Behörden die Faherlaubnis anerkennen, ist es in Ordnung.
Kann man im Nachhinein also nicht belangt werden?

Wenn jetzt jemand mit so einem "erschlichenen" Führerschein erwischt wird, und er wird daraufhin von den Tschechen aberkannt, kann man also erst ab diesem Zeitpunkt belangt werden. Korrekt.

Fähr man also bis dahin gefahrlos?
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Falo999
Beitrag 03.12.2015, 23:08
Beitrag #13


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Zitat (Kreta-Flo @ 03.12.2015, 22:44) *
Fähr man also bis dahin gefahrlos?


Das ist für mich derzeit die Königsfrage...

Eigentlich hat man ja bis zur aberkennung eine gültige FE ABER man hat ja selber auch für den Grund gesorgt und man wußte ja das der Wohnsitz gefakte war.

Also ich weiß es nicht ob das dann bis zur aberkennung FoFE gewesen ist oder nicht.



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Kreta-Flo
Beitrag 03.12.2015, 23:16
Beitrag #14


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da immer vom Wohnsitz die Rede ist

4c ist der Name der Ausstellungsbehörde....

"Wohnsitz" gibt es doch eigentlich auf dem Führerschein nicht.
Ist die Ausstellungsbehörde nun immer die des offiziellen Wohnsitzes?
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Jupiter
Beitrag 03.12.2015, 23:22
Beitrag #15


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Zitat (Kreta-Flo @ 03.12.2015, 23:16) *
"Wohnsitz" gibt es doch eigentlich auf dem Führerschein nicht.

Der Wohnsitz wird unter Punkt 8 eingetragen und ist ein rein optionaler Eintrag.

Vom optionalen Wohnsitzeintrag machen von den 31 EU/EWR-Staaten aktuell nur noch 8 Staaten Gebrauch:
Bulgarien
Irland
Malta
Polen
Portugal
Slowenien
Tschechien
UK (incl. Gibraltar).
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Kreta-Flo
Beitrag 03.12.2015, 23:37
Beitrag #16


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Danke, mein Gott hier wird man ja in Windeseile zum Führerscheinexperten....

Also wenn einer dieser Staaten dort Deutschland als Wohnsitz einträgt, wäre der Führerschein ungültig und wenn da das entsprechende Land steht, dann müssen die deutschen Behörden davon ausgehen, dass derjehnige dort seinen Wohnsitz hatte und die Fahrerlaubnis ist damit in Deutschland gültig.

Etwas merkwürdig, dass dieses Merkmal dann so hervorgehoben wird für die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis, wo es doch nur 8 Länder überhaupt haben....

Bedeutet das auch, dass diese Länder sich also besonders gut zum Erschleichen einer Fahrerlaubnis haben, weil ja laut Absatz (2) dieser Eintrag als unbestreitbar gilt?
Wenn dieser Eintrag fehlen würde, dann wäre man erstmal nicht ganz so sicher oder?

Warum wird der Absatz nicht einfach gestrichen und durch die allgemeine 185 Tage-Regel ersetzt, die ja eigentlich eh gilt.
Und dieses "unbestreitbar" ist doch sowieso vollkommener Käse.

Dann könnte nämlich auf Anhieb keiner mehr sicher mit dem erschlichenen EU-Führerschein fahren, weil er dann eine Straftat begeht
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wingxx83
Beitrag 04.12.2015, 16:50
Beitrag #17


Neuling


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http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_28.php

Ich glaube auf Punkt 4.3, 4.4 oder 4.5 hat sich der zweite Anwalt bezogen, macht das Sinn?



War es nicht so das man vor 2012 nur eine Aufenhaltsgenehmigung mit Wohnsitz brauchte und dannach einen ''richtigen'' Wohnsitz ?
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Kreta-Flo
Beitrag 06.12.2015, 14:04
Beitrag #18


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ist nicht dein Problem:

4

(3)denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben.
(5)solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen ist,

Wenn du weiterhin in Deutschland (Inland) oder in dem Land, wo dein Wohnsitz ist (vermutlich ebenfalls Deutschland), einem Fahrverbot unterliegst, darfst du mit dem tschechischen Führerschein hier nicht fahren.
Steht dort so meines Erachtens da.
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wingxx83
Beitrag 06.12.2015, 16:26
Beitrag #19


Neuling


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ja aber die 9 Monatige Sperre ist ja schon lange abgelaufen
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Kreta-Flo
Beitrag 06.12.2015, 17:06
Beitrag #20


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aber zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis hier mußt du doch immer noch die MPU machen oder nicht?

Solange hast du in Deutschland nach diesem Text hier jedenfalls keine hier gültige Fahrerlaubnis.

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Mr.T
Beitrag 06.12.2015, 17:16
Beitrag #21


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Bis diese Aussage:
Zitat (Kreta-Flo @ 03.12.2015, 23:37) *
mein Gott hier wird man ja in Windeseile zum Führerscheinexperten....
zutrifft, wird wohl noch etwas dauern. rolleyes.gif


--------------------
Gruß Mr.T

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Kreta-Flo
Beitrag 06.12.2015, 18:59
Beitrag #22


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Naja, die hier genannten Paragraphen sind eindeutig.
Der EuGH hat aber auch in Fällen schon anders entschieden.

Allerdings mußt du eventuell damit rechnen, dass vor Anerkennung deine Eignung überprüft wird, ein MPU angeordnet wird, so dass du um den MPU wohl eher nicht herumkommst.
Außerdem kann überhaupt die Rechtmäßigkeit des Erwerbs in Frage gestellt werden.

Mag es so im Gesetz stehen, dass die Wohnansitzgabe im Führerschein unbestreitbar ist, so wurden solche Wohnsitze aber nichtsdestotrotz schon überprüft.
Die Deutschen könnten die tschechischen Behörden also dazu bewegen, dir die Fahrerlaubnis zu entziehen, sollte sich das ganze als Fake herausstellen. Und es war ja Fake und die Firma ist ja bereits aufgeflogen.
Es ist überigens egal, ob du da gemeldet warst, selbst wenn das stimmt. Du hättest dich auch 185 Tage dort aufhalten müssen.

Also warum ersparst du dir nicht den Ärger und versuchst den MPU beim dritten Mal zu packen, es sind ja nun einige Jahre vergangen.
Und es gibt wohl Hilfsangebote, diesen MPU zu bestehen.

Wenn ich das so richtig überblicke, dürftest du dir höchstwahrscheinlich Probleme einhandeln, solltest du versuchen den Führerschein umzutauschen oder eine Klasse draufzupacken.
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Mr.T
Beitrag 06.12.2015, 19:13
Beitrag #23


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Ich sag es mal laut und deutlich: Du hast keine Ahnung!


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Gruß Mr.T

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wingxx83
Beitrag 06.12.2015, 19:24
Beitrag #24


Neuling


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@ Mr.T

kannst du mal eine Einschätzung der Lage abgeben?
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Mr.T
Beitrag 06.12.2015, 19:40
Beitrag #25


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Siehe Beitrag #10.


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Kreta-Flo
Beitrag 06.12.2015, 22:46
Beitrag #26


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Du zitierst aber lediglich ein Ausschnitt aus dem Gesetz.
Was ist denn nun? kann er seinen Führerschein problemlos umschreiben lassen oder nicht?
Wie ist die aktuelle Auslegung, Handhabung?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 06.12.2015, 22:51
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Manhattan
Beitrag 07.12.2015, 02:34
Beitrag #27


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Die Behörde ist an Recht und Gesetz gebunden (auch wenn die das im Einzelfall manchmal nicht so sehen, sieht es spätestens das Gericht so tongue.gif ), insofern ist der Verweis auf das relevante Gesetz genau richtig.

Wenn der TE die Voraussetzung nicht erfüllt (negative Definition des Gesetzes) hat er einen gültigen Führerschein und kann umtauschen bzw. erweitern, ansonsten natürlich nicht.

Im letzten Fall sollte er die (Weiter)fahrt mit diesem Führerschein in D sofort einstellen, um nicht noch wegen Fahren ohne FE erwischt zu werden.
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Kreta-Flo
Beitrag 07.12.2015, 12:46
Beitrag #28


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Nach meinen Recherchen ist das eben nicht ganz so klar. Die Meinungen der 2 Anwälte, die er befragt hat, sagen ja genau Gegensätzliches
Also ist die Lage nicht so klar.

Vom diesem Gesetz hier ist es für mich recht eindeutig, er unterliegt hier immer noch einem Fahrverbot(MPU-Auflage) und damit ist sein Führerschein ungültig.

Nach EU-Gesetz müßten aber alle rechtmäßig erworbeben EU-Führerscheine hier gültig sein.
Ein Widerspruch.

Meine Recherchen haben ergeben, dass schon deutsche Inhaber eines ausländischen Führerscheins zur MPU geschickt wurden, weil diese ja aktenkundig ist. Damit soll ja die allg. Fahrtauglichkeit festgestellt werden.
Auch wurde schon nachgeprüft, ob der Besitzer des EU-Führerschein wirklich einen echten Wohnsitz im Ausland hatte (entgegen des Paragraphen hier, der den angegebenen Wohnsitz auf dem FS als unbestreitbare Information beschreibt)
Außerdem habe ich herausgefunden, dass es sogar von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt wird.

Desweiteren scheint es so zu sein (Gewähr), dass du zwar erstmal mit dem FS hier fahren kannst, aber das bei einer Kontrolle oder wenn du den Führerschein selbst zur Behörde bringst (wegen Umtausch, Erweiterung), die Fahrerlaubnis überprüft werden wird.

Mich interessiert das Thema, weil ich ja nun auch mit einer fremden EU-Fahrerlaubnis unterwegs bin.

Wenn ich jetzt das Problem wie der Threaderöffner hätte, würde ich entweder einen sehr guten Anwalt suchen oder ich würde, wenn irgendwie noch Aussicht auf Erfolg besteht,mich der MPU nochmal zu unterziehen.
Dagegen spricht ja eigentlich nichts, denn es ändert an deinem tschech. EU-Führerschein ja nichts

Oder eben gar nix machen (aber dann auch auf die Umschreibung/Erweiterung verzichten)

Das ist mein persönliches Ergebnis bis hierher

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 07.12.2015, 13:05
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Mr.T
Beitrag 07.12.2015, 13:07
Beitrag #29


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Zitat (Kreta-Flo @ 07.12.2015, 12:46) *
Das ist mein persönliches Ergebnis bis hierher
Und? unsure.gif


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Kreta-Flo
Beitrag 07.12.2015, 14:15
Beitrag #30


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Ich versuche halt im Rahmen meiner Möglichkeiten dem Fragesteller zu helfen.
Und habe dazu versch. Quellen aus dem Internet herangezogen, und deutlich gemacht, dass ich zu keinem klaren Ergebnis gekommen bin.

Wenn es falsch ist, dann stell es doch richtig, das wäre für mich interessant und für den Fragesteller ebenso.

Wie wird denn nun aktuell in so einem Fall in der Regel verfahren?
Ist ja nicht so ein ungewöhnlicher Fall.
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Kreta-Flo
Beitrag 07.12.2015, 14:57
Beitrag #31


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Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe unterliegt er keinem Fahrverbot mehr aber immer noch der Entziehung der Fahrerlaubnis und daher darf er mit dem tschechischen Führerschein nach dem Gesetzestext hier nicht fahren. 28,4 (3)
Falsch?
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Kühltaxi
Beitrag 07.12.2015, 15:03
Beitrag #32


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In der Regel wird wohl heute nach den vielen EuGH-Urteilen die fast immer zugunsten des Betroffenen und zuungunsten der Behörden ausgingen nichts angezweifelt, hier also umgeschrieben bzw. die Erweiterung genehmigt. Die alte MPU-Auflage müßte dann auch aus den Akten entfernt werden, in einem anderen Thema stand es zumindest mal so.
Eine deutsche Behörde die die Legitimität einer ausländischen Erteilung in Zweifel zieht ohne daß die ausländische Behörde dies vorher schon von sich her auch getan hat begibt sich auf sehr dünnes Eis, ebenfalls in diversen anderen Themen hier im Forum zu lesen. Wenn also hier nicht in nächster Zeit die Tschechen auf den TE zukommen hat er eigentlich nichts zu befürchten. Wie es sich verhält wenn er jetzt umschreibt/erweitert und hinterher kommen die Tschechen auf ihn zu weiß ich aber auch nicht. Ich würde in der Situation eher warten und nichts machen bis die Sache mit der Fahrschule in Karlsbad eine gewisse Zeit vorbei ist und seine tschechische FE nicht widerrufen oder sonstwas wurde.

Zitat (Kreta-Flo @ 07.12.2015, 14:57) *
Falsch?

Ja.
Er unterlag nie einem "Fahrverbot" sondern befand sich in der Sperrfrist. Die hat er brav abgesessen und dann erst die CZ-FE erworben. Auch hat er keinen deutschen Wohnsitz im FS stehen. Damit sind deutscherseits keine Nichtanerkennnungsgründe vorhanden. Die alte MPU-Auflage ist auch wenn sie noch irgendwo steht keiner.


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Kai R.
Beitrag 07.12.2015, 15:08
Beitrag #33


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Zitat (Kreta-Flo @ 07.12.2015, 14:57) *
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe unterliegt er keinem Fahrverbot mehr aber immer noch der Entziehung der Fahrerlaubnis und daher darf er mit dem tschechischen Führerschein nach dem Gesetzestext hier nicht fahren. 28,4 (3)
Falsch?

ganz falsch. Fahrverbot kommt eh nicht in Frage. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist nicht zeitlich befristet, man kann ihr nicht unterliegen. Vermutlich meinst Du, die Sperrfrist für die Wiedererteilung. Diese ist aber längst abgelaufen und war es auch, als die tschechische Fahrerlaubnis erworben wurde, daher ist der FS legal erworben worden.

Eine Erweiterung in D ohne MPU-Aufforderung sehe ich trotzdem nicht.


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Kai

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Jupiter
Beitrag 07.12.2015, 15:21
Beitrag #34


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Zitat (Kreta-Flo @ 07.12.2015, 14:57) *
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe unterliegt er keinem Fahrverbot mehr aber immer noch der Entziehung der Fahrerlaubnis und daher darf er mit dem tschechischen Führerschein nach dem Gesetzestext hier nicht fahren. 28,4 (3)
Falsch?

Ja, siehe den Überblick hier und die Diskussion dazu in den vorhergehenden Beiträgen.
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Kreta-Flo
Beitrag 07.12.2015, 15:22
Beitrag #35


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1.

und was ist mit 24, 4 (3) dann überhaupt gemeint?

Da ist von Entziehung der Fahrerlaubnis die Rede.

Und 2.

Warum begeben sich die Deutschen Behörden auf dünnes Eis?
Warum dürfen sie die Tschechen nicht bitten, zu Überprüfen, ob der Führerschein korrekt erworben wurde.
Sehe da jetzt nicht den Widerspruch zu dem genannten Paragraphen.
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Kühltaxi
Beitrag 07.12.2015, 15:29
Beitrag #36


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Frage ist ob eine deutsche MPU-Auflage nach einem (legalen) EU-Neuerwerb (außerhalb der deutschen Sperrfrist) überhaupt noch rechtens ist und nicht getilgt werden müßte. Es muß doch zumindest eine Umschreibung bei FS(nicht FE)-Verlust wenn man wieder in D wohnt möglich sein.

Zitat (Kreta-Flo @ 07.12.2015, 15:22) *
Warum begeben sich die Deutschen Behörden auf dünnes Eis?
Warum dürfen sie die Tschechen nicht bitten, zu Überprüfen, ob der Führerschein korrekt erworben wurde.

Gibt da ein Urteil vom EuGH wo deutsche Behörden in Polen nachforschen wollten, dies wurde ihnen untersagt. Ja, bitten dürfen sie, aber nicht mehr, irgendwas einfordern schon gar nicht.


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Kreta-Flo
Beitrag 07.12.2015, 15:36
Beitrag #37


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Ist doch im Ergebnis ziemlich gleich.

Interessant wäre doch zu wissen, ob es momentan gängige Praxis ist, dass die deutschen Behörden das machen und die tschechischen Behörden diese Fahrerlaubnisse dann aufheben.
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Kühltaxi
Beitrag 07.12.2015, 15:44
Beitrag #38


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Nur weil die deutschen Behörden irgendwas behaupten dürfen die Tschechen wohl kaum eine FE aufheben. Das müssen schon selbsterworbene Erkenntnisse sein, wie z. B. das was da in Karlsbad gerade läuft. Eine deutsche Behauptung "der hat in Wirklichkeit bei uns gewohnt", mit was auch immer "belegt", ist kein Grund.


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Kreta-Flo
Beitrag 07.12.2015, 15:54
Beitrag #39


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Was ist den ein Entzug der Fahrerlaubnis dann? Wahrscheinlich hakt es bei meinem Verständnis hier.

Ich dachte dem Fragesteller ist die Fahrerlaubnis erstmal dauerhaft entzogen und zu Wiedererlangung muß er den MPU machen.








Zitat (Kühltaxi @ 07.12.2015, 15:44) *
Nur weil die deutschen Behörden irgendwas behaupten dürfen die Tschechen wohl kaum eine FE aufheben. Das müssen schon selbsterworbene Erkenntnisse sein, wie z. B. das was da in Karlsbad gerade läuft. Eine deutsche Behauptung "der hat in Wirklichkeit bei uns gewohnt", mit was auch immer "belegt", ist kein Grund.


klar, das habe ich auch nicht gemeint.
Ich habe ja gesagt, wenn die Tschechen aus eigenen Erkentnissen, die FE aufheben.
Das können sie ja, wenn die Firma und die Fakeadressen bekannt sind.

Eine Anregung der deutschen Behörden zur Überprüfung sehe ich als durchaus legitim an.
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Kühltaxi
Beitrag 07.12.2015, 16:02
Beitrag #40


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Sach ich ja die ganze Zeit, wirkliches Ungemach droht dem TE nur von tschechischer Seite.
Wüßte aber auch gerne wie jetzt die "Feinheiten" im Handling der alten noch da stehenden MPU-Auflage aussehen. Eine Ausstellung eines deutschen bei Verlust des tschechischen Kärtchens wenn derjenige wieder hier wohnt darf sie nämlich nicht verhindern. Ganz streichen oder auf reine Erweiterungsverhinderung kastrieren? Ist letzteres überhaupt rechtlich möglich? Das ist für den TE neben dem Ausgang der "Karlsbadsache" in Bezug auf ihn auch noch interessant.


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Kreta-Flo
Beitrag 07.12.2015, 16:07
Beitrag #41


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könnte die deutschen Behörden nicht einfach abwarten, welches Ergebnis eine tschechische Überprüfung bringt, bevor sie umsschreiben?
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Kreta-Flo
Beitrag 07.12.2015, 16:59
Beitrag #42


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https://www.landkreis-muenchen.de/auto-verk...eut-beantragen/

Hier steht überigens dass man im Falle eines bestehenden Entzugs der Fahrerlaubnis in D den ausländischen Führerschein zuerkennen lassen muß, bevor man mit diesem auf deutschen Straßen fahren darf.

Meiner Recherche (mehrere seriöser Quellen) nach ist dem TE die Fahrerlaubnis in Deutschland so lange entzogen bis er hier eine Wiedererlaubnis bekommt (und dazu hat er die MPU-Auflage).
Der Ablauf der Sperrfrist spielt dafür keine Rolle (die sagt doch nu aus, dass er innerhalb dieser Zeit die Fahrerlaubnis nicht zurückerhalten kann), klar durfte er demnach in Tschechien dort einen gültigen Führerschein machen, aber er steht hier in D. trotzdem weiterhin unter dem Entzug. (und darf nach 24, 4 (3) demnach nicht fahren)

Warum soll 24, 4 (3) in diesem Fall nicht greifen?

sorry, Ich raff es wirklich nicht.
Kann mir jemand, dass nicht mal detailliert erklären, was ich hier falsch mache...
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Jens
Beitrag 07.12.2015, 17:05
Beitrag #43


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Zitat (Kreta-Flo @ 07.12.2015, 16:59) *
Hier steht überigens dass man im Falle eines bestehenden Entzugs der Fahrerlaubnis in D den ausländischen Führerschein zuerkennen lassen muß, bevor man mit diesem auf deutschen Straßen fahren darf.

Nö. Da steht, dass man nach varausgegangener Aberkennung der Fahrberechtigung mit einer ausländischen Fahrerlaubnis einen Antrag stellen muss, wenn man im Inland wieder mit der ausländischen Fahrerlaubnis fahren will. Das ist was anderes als die Entzieung der deutschen Fahrerlaubnis.


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Kai R.
Beitrag 07.12.2015, 17:08
Beitrag #44


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Zitat (Kreta-Flo @ 07.12.2015, 16:59) *
Meiner Recherche (mehrere seriöser Quellen) nach ist dem TE die Fahrerlaubnis in Deutschland so lange entzogen bis er hier eine Wiedererlaubnis bekommt (und dazu hat er die MPU-Auflage).

Vielleicht hättest Du die einschlägigen EUGH-Urteile in Deine Recherche einbeziehen sollen


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Kreta-Flo
Beitrag 07.12.2015, 17:15
Beitrag #45


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"Wichtiger Hinweis für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis:

Wurde Ihnen die Fahrberechtigung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aberkannt, müssen Sie einen Antrag auf Zuerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis stellen. Eine Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist erst nach positivem Abschluss des Verfahrens möglich.

Verwenden Sie bitte zur Antragstellung das Formular "Antrag auf Zuerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis". Die Antragstellung muss direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen."




Was ist denn dann eine Aberkennung der Fahrberechtigung.

Also ist das nicht mit Entzug gleichzusetzen.
Okay, mein Fehler (wieder mal)
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wingxx83
Beitrag 07.12.2015, 17:17
Beitrag #46


Neuling


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Ich werde die Woche zu dem Thema jetzt noch einen richtigen Fachanwalt befragen und mal schauen was der sagt.

Übrigens habe ich eine Fahrerkarte beantragt und diese auch bekommen.
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Kreta-Flo
Beitrag 07.12.2015, 17:17
Beitrag #47


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Zitat (Kai R. @ 07.12.2015, 17:08) *
Zitat (Kreta-Flo @ 07.12.2015, 16:59) *
Meiner Recherche (mehrere seriöser Quellen) nach ist dem TE die Fahrerlaubnis in Deutschland so lange entzogen bis er hier eine Wiedererlaubnis bekommt (und dazu hat er die MPU-Auflage).

Vielleicht hättest Du die einschlägigen EUGH-Urteile in Deine Recherche einbeziehen sollen


Was hat diese Feststellung mit den EUGH-Urteilen erstmal zu tun?
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Kreta-Flo
Beitrag 07.12.2015, 17:53
Beitrag #48


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bzw. formuliere ich jetzt mal besser eine Frage:

Also muß nach den jüngsten EUGH Urteilen die tschechische Faherlaubnis des Fragestellers trotz hier vorliegendem Führerscheinenzugs voll anerkannt werden?

und

Richten sich die Fahrerlaubnisbehörden jetzt auch nach diesen Urteilen? oder sind Probleme trotzdem zu erwarten?

Es gibt ja durchaus einige Fälle, dass Länder EU-Recht absichtlich unterlaufen und dafür auch Strafen kassieren, aber trotzdem in der Praxis daran festhalten. Ich sehe dann weiterhin einen Widerspruch zwischen dem deutschen Verkehrsrecht und europäischen Rechtssprechung.

Danke und sorry, wenn ich hier für Verwirrung gesorgt habe.
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Kühltaxi
Beitrag 08.12.2015, 12:28
Beitrag #49


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Zitat (Kreta-Flo @ 07.12.2015, 17:15) *
Was ist denn dann eine Aberkennung der Fahrberechtigung.

Wenn du eine EU-FE hast und dann in D irgendwas anstellst wofür du die deutsche FE entzogen bekämest passiert dies. Du behälst die FE des Landes, darfst aber in D nicht mehr fahren.
Hier ist es anders gelagert, der TE hatte eine D-FE, sie wurde entzogen und dann bekam er eine CZ-FE mit der er nichts angestellt hat wofür eine deutsche FE entzogen werden könnte.
Beachte vor allem den Unterschied in der Abfolge der Ereignisse. wavey.gif

Zitat (Kreta-Flo @ 07.12.2015, 17:17) *
Zitat (Kai R. @ 07.12.2015, 17:08) *
Zitat (Kreta-Flo @ 07.12.2015, 16:59) *
Meiner Recherche (mehrere seriöser Quellen) nach ist dem TE die Fahrerlaubnis in Deutschland so lange entzogen bis er hier eine Wiedererlaubnis bekommt (und dazu hat er die MPU-Auflage).

Vielleicht hättest Du die einschlägigen EUGH-Urteile in Deine Recherche einbeziehen sollen

Was hat diese Feststellung mit den EUGH-Urteilen erstmal zu tun?

Deutsche Behörden haben sich in der Vergangenheit sagen wir mal sehr restriktiv und betroffenenunfreundlich in Bezug auf Anerkennung von EU-FEs nach deutscher Entziehung verhalten. Da sind dann einige Leute (mir schwirren gerade die Namen Kapper und Halbritter als Beispiele im Kopf rum) durch die Instanzen bis zum EuGH gegangen (oder direkt dahin, schlagt mich tot bin kein Jurist der die Instanzwege genau kennt) und haben Grundsatzurteile erwirkt.

Zitat (Kreta-Flo @ 07.12.2015, 17:53) *
Also muß nach den jüngsten EUGH Urteilen die tschechische Faherlaubnis des Fragestellers trotz hier vorliegendem Führerscheinenzugs voll anerkannt werden?

Ja. Mit der laufenden "Karlsbadsache" haben deutsche Behörden nichts zu tun, das ist eine rein tschechische Baustelle. Offen ist halt nur noch die Erweiterungsfrage, darum ging's dem TE ja auch.


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Kreta-Flo
Beitrag 08.12.2015, 14:55
Beitrag #50


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Ok, das mit der Fahrberechtigung habe ich jetzt verstanden. Danke

Mit der MPU-Auflage hat die Behörde aber ja eigentlich Zweifel an der allgemeinen Fahrtauglichkeit des Fahrers geäußert und möchte das sie überprüft wird.

Diese Sache ist ja dann eigentlich auch mit neuem anerkannten Führerschein nicht aus der Welt.
Könnte sie dann nicht jetzt trotzdem eine MPU verlangen, und solange die Fahrberichtigung mit dem neuen Führerschein aussetzen/aberkennen?

Beim Führerschein-Erwerb im Ausland wird dies ja nicht überprüft.
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