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> Mit Btm am Steuer erwischt worden, Suche Hilfe und Rat
Atropos
Beitrag 08.02.2015, 23:16
Beitrag #1


Neuling
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Also ich Fang mal ganz von vorne an:

Ich bin 23 und war bis vor kurzem dauerkiffer Zeitraum 9 jahre jeden tag ohne pause, nur Marihuana nichts anderes nicht mal Alkohol.
Ich hab keine Einträge im inpol oder wurde Schonmal auffällig geschgeschweigeden straffällig nicht mal geklaut hab ich lediglich gekifft.

Ich habe am 11.9 meinen Führerschein Klasse B in einem Crash Kurs ( 4 Wochen Fahrschule) erworben, in dieser Zeit hab ich ebenfalls durchgehend gekifft und bin zum teil auch bekifft zur Fahrschule gegangen, da ich keinerlei ausfallerscheinungen hatte auch keine Reaktion Schwäche oder benebeltes denken hatte, hat dies keiner gemerkt und ich hab di Prüfungen dann direkt beim ersten mal geschafft ohne große Probleme, da mir auch gut zu geredet worden ist wie gut ich fahren kann sah ich darin keinerlei Gefahr und behielt es bei, das dass schon gefährlich genug War ist mir jetzt bewusst aber dazu komm ich gleich noch.

Einen Monat später vilt auch früher, hab ich mir einen Roller zugelegt und bin froh und munter zum größten Teil bekifft damit rum gefahren, habe gottseidank keinen Unfall gebaut, verursacht oder jemanden in Gefahr gebracht da ich sehr suveren und vorsichtig gefahren bin denke dies hat mir den arsch vor schlimmeres bewart.

Nun ist es so das ich am 7.1.2015 dann von der Polizei angehalten worden bin, das erste mal, aufgrund einer allgemeinen Verkehrskontrolle da mein roller auch die 55 locker gepackt hat und ich jemanden hinten drauf hatte.

Eine Stunde bevor ich los gefahren bin haben der, der hinten drauf saß und ich einiges verraucht und ich wurde ein bißchen gedrängt ihm mitzunehmen, ich gebe nicht ihm die schuld oder ähnliches es War ganz allein meine schuld und meine Verantwortung dies zu verhindern was ich leider nicht tat, es ist aber nochmals gottseidank nichts passiert, aufgrund des benebelten Eindrucks und meiner nervösität hin wurde ich gefragt ob ich Alkohol getrunken hatte dies verneinte ich, dann wurde ich auf Drogen gefragt und beantwortete dies mit "das ist schon länger her" war natürlich dumm das direkt zuzugeben da ich sonst außer der Nervosität keinerlei Ausfall Erscheinungen hatte geschweigeden rote Augen oder erweiterte Pupillen, dir tests hab ich auch bestanden gehabt.

Da ich aber schon zugegeben hatte Drogen vor nicht allzulanger Zeit konsumiert zu haben und mein freund einen sehr bekifften eindruck gemacht hat, mußte ich mit auf die wache und einen urin test machen der dann auch auf nur Cannabis positiv war, dann stimmte ich einem freiwilligen bluttest zu und wartete auf den Arzt.

Der Arzt entnahm mir Blut und machte einige tests mit mir woraufhin er sehr erstaunt war natürlich nicht positiv gemeint das ich keinerlei Ausfall Erscheinungen hatte oder Schwirigkeiten mit den Tests hatte nicht mal Augen/Licht test.

Der Polizist der Mich befragte war sehr angespannt und ziemlich ich drück es mal so aus "Pissig" auf mich da er leicht aggressiv mit Unterton und Ironie mit mir gesprochen hat, weil er ich zitiere: "es unglaublich findet wie klar ich im körperlichen und geistigen zustand bekifft doch wirke" worauf ich Dann eine Konsum Angabe machen sollte, was ich dann auch dummerweise tat allerdings mit Angaben die nicht Ganz der Wahrheit entsprachen und das ganz ein wenig harmloser im Konsum und Beginn des konsumes darstellte allerdings waren diese Angaben schon zu viel des schlechten.

Genau zwei Wochen später wurde ich angehalten ohne jeglichen Grund obwohl vor mir ein Rollerfahrer sogar bei rot über die Ampel gefahren ist( dies erwähnte ich auch und bekam die Antwort wir können eben nur einen anhalten) in der begründung allgemeine vekehrskontrolle, ich bin ruhig und freundlich geblieben und habe den anweisungen des Polizisten befolgt da ich im Grunde ja selber schuld war und die Gefahr im straßenverkehr eben vermieden werden muss.

So wieder körperliche tests denen ich einwilligte und darauf hin die Zustimmung eines freiwilligen urin Tests um zu zeigen das alles gut sei, was dann auch der Fall war alle Tests ebenfalls der urin test NEGATIV woraufhin die Polizisten nicht schlecht staunten, mich zu meinem roller zurück brachten und mir eine gute fahrt wünschten, mein letzter Konsum war nämlich der 7.1.2015 der tag an dem ich das erste mal angehalten worden bin.

Nach 3 Wochen bekam ich Post von der Führerschein zulassungsstelle in der ich eine amtliche ärztliche begutachtungsstelle für fahreignung aufsuchen solle und urin und blut abgeben soll, um zu prüfen ob ich den Führerschein behalten kann, er entzogen wird, ich eine mpu machen soll, oder sofortiger entzug vollzogen werden müsse. ( frage: wieviel kostet diese "Voruntersuchung" und lohnt sie sich überhaupt oder wäre es sinnvoller den Führerschein freiwillig abzugeben da es sonst Geldverschwendung wäre weil er sowie so entzogen wird?)

Meine Werte: Aktiver 9,9 ng/ml ' Inaktiver 90,4 ng/ml

Das sprengt die Skala und bin keineswegs stolz darauf !

Ich muss aber sagen das mich dieses Ganze verfahren wach gerüttelt hat und ich jetzt ein Drogen freies zufriedenes leben führe selbst an Schwirigen Tagen da ich jetzt seid einiger zeit clean bin und es mir merklich sehr gut tut und geht was ich niemals für möglich gehalten habe, aber es ist so realität ist nur schlecht wenn man sie sich selber verbaut und sich in einer Seifenblase versteckt, ich unternehme jetzt gerne etwas bin gerne unter menschen und habe Dinge entdeckt die mir viel mehr Spaß machen und meinem Körper sehr gut tuhen und das zeigt er mir auch weil ich viel fitter bin selbstbewusster und auch meine freunde merken das ich jetzt anders bin lebensfroher aktiver und viel lebendiger was ihnen sehr gefällt.

Ich kann nur sagen ich Bleibe Drogen frei, habe jetzt beide Seiten kennen gelernt und das kann ich sagen da es Jetzt über 4 Wochen sind in denen ich clean bin und auch sagen kann jetzt brauche ich es wirklich nicht mehr.

Was ich mir hier Wünsche ist Hilfe und rat zu meinem Führerschein da ich sehr gerne roller fahre und es sehr bereue auch wenn Gras rauchen ein Gefühl der zufriedenheit und Glück gibt, mich das roller fahren definitiv zufriedener und glücklicher macht sowie sport welches ich in den ganzen 9 Jahren abgesagt habe da ich kein Bock und viel zu faul dafür war und lieber auf der Couch Rum gehangen hab um mir die Birne zu zu dröhnen, ich bin guter Dinge und versuche alles mögliche um meinen Fs zu behalten bzw. Zurück zukommen.

Ich Danke fürs lesen und schonmal für jede Antwort, Hilfe und jeden Rat.

Gruß Atropos


PS. Sorry für Rechtschreibfehler, mit Autokorrektur und Handy ist das schon Schwirig in diesem kleinen Feld alles zu überblicken.



was ich vergessen habe 11.9.14 also probezeit und keine jo ins sondern bong.

ich weiß nicht wie man bearbeitet deswegen mach ich das so

.....aufgrund des benebelten Eindrucks meines Freundes und meiner nervösität wurde ich zu einem freiwilligen Drogen test "gezwungen"..
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Kai R.
Beitrag 09.02.2015, 11:22
Beitrag #2


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Hallo und willkommen hier,

ich spare mir viele Worte, da hier alles drinsteht. In Kurzform: nur einmaliger Konsum dürfte bei dem äG herauskommen. Ist aber bei den Werten seeeehr schwer.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Uwe W
Beitrag 09.02.2015, 16:12
Beitrag #3


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Hallo Atropos und willkommen im Verkehrsportal! wavey.gif

Das Problem bei den Werten ist übrigens nicht, dass diese bei einem Einmalkonsum nicht vorkommen können, sondern dass es unwahrscheinlich ist, dass jemand ohne Erfahrung direkt nach einem intensiven Probierkonsum sich auf einen Roller setzt und dann mit Sozius losfährt. Das widerspricht der Lebenserfahrung. Insofern müsstest Du Dir hier eine gute Story ausdenken, warum Du gefahren bist. Problematisch sind natürlich auch Deine diversen Konsumangaben, die nicht dazu passen, dass Du ca. 1 (bis 2) Stunde vor der Blutentnahme konsumiert hast.

Ein Aktivwert von 9,9 tritt nach Konsum eines starken Joints ca. 1 Stunde nach Konsumende auf. Nimmt man dieselbe Wirkstoffmenge durch Bong-Rauchen auf, so gilt dasselbe. Zu diesem Zeitpunkt liegt der Passivwert im Durchschnit zwar im Bereich 40 ng/ml, kann aber in Einzelfällen auch bis 100 hoch gehen.

Deshalb die Fragen:
- in welchem Bundesland wohnst Du?
- wieviel Zeit wird Dir für das ärztliche Gutachten gegeben?
- welche Vorgaben macht die Führerscheinstelle für die Begutachtung (Blut/Urin/Haar; Fristen für die erste Untersuchung)?
- wirst Du in der Gutachtensanordnung darauf hingewiesen, dass Du die Akten einsehen kannst, die die Führerscheinstelle an das Institut sendet?

Ich würde Dir in jedem Fall zu einer vorherigen Akteneinsicht raten, wenn Du Dich dem Gutachten stellen willst. Denn nur so weißt Du schon vorher, was die Polizisten über Dein Aussageverhalten geschrieben haben, wie sie Deinen körperlichen Zustand gewertet haben etc. Auch ob Dein Sozius mit Namen oder Anschrift erwähnt wird, ist für das weitere Verfahren vielleicht interessant.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_loriot35_*
Beitrag 09.02.2015, 17:20
Beitrag #4





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Zitat (Atropos @ 08.02.2015, 23:16) *
Ich kann nur sagen ich Bleibe Drogen frei, habe jetzt beide Seiten kennen gelernt und das kann ich sagen da es Jetzt über 4 Wochen sind in denen ich clean bin und auch sagen kann jetzt brauche ich es wirklich nicht mehr.
Schön, wenn du den Ausstieg gleich als so positiv wahrnimmst. Aber ohne dich entmutigen zu wollen oder die Moralkeule zu schwingen, es ist schon sehr gewagt angesichts der Relation von 9 Jahren dauerkiffen zu 4 Wochen Clean sein schon so gesicherte Prognosen zu stellen.

Du warst den Schilderungen nach vom Anfang deiner Pubertät bis ins Erwachsenalter erstmal dauerbreit... Da gibt es noch ganz viele Situationen und emotionale Stimmungen im Leben, die du clean noch gar nicht kennst. Und es wird einen Haufen Trigger geben, mit denen du noch gar nicht rechnest. Aber denen Du standhalten können musst, wenn du dauerhaft drogenfrei bleiben willst.

Momentan liesst es sich für mich noch ein wenig nach: Ok, ich hab Schwierigkeiten wegen einer Kontrolle bekommen ,also mach ich mal einen auf brav, bis ich meinen Führerschein wieder habe...

Aber wenn es dir ernst ist mt der Drogenfreiheit, solltest du darauf gefasst sein, daß es einiges aufzuarbeiten gibt und vielleicht auch sogar über professionelle Unterstützung nachdenken.

Viel Erfolg auf deinem weiteren Weg
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Atropos
Beitrag 11.02.2015, 13:18
Beitrag #5


Neuling
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Hallo und danke für die Antworten, ich hab mir alles soweit durchgelesen und bin denke ich ein Stück schlauer !

Zitat
Deshalb die Fragen:
- in welchem Bundesland wohnst Du?
- wieviel Zeit wird Dir für das ärztliche Gutachten gegeben?
- welche Vorgaben macht die Führerscheinstelle für die Begutachtung (Blut/Urin/Haar; Fristen für die erste Untersuchung)?
- wirst Du in der Gutachtensanordnung darauf hingewiesen, dass Du die Akten einsehen kannst, die die Führerscheinstelle an das Institut sendet?


Niedersachsen.
nicht mehr viel.
Blut und Urin.
Nur das ich das Gutachten an meine Adresse schicken lassen kann.

Der Polizist den ich erwischt habe war wirklich nicht gut drauf und meine Konsumangaben waren willkürlich und als ca. Ausgesprochen, da er aber auch geschrieben hat, nahm er alles ganz Genau, als Beispiel: "ich hab 14-16 Köpfe durch die Bong in den Lezten 24 stunden geraucht", er nahm die 16.
So ging das die ganze zeit daher denke ich, das was in den Akten steht, wird nicht positiv ausfallen.

Zitat
Schön, wenn du den Ausstieg gleich als so positiv wahrnimmst. Aber ohne dich entmutigen zu wollen oder die Moralkeule zu schwingen, es ist schon sehr gewagt angesichts der Relation von 9 Jahren dauerkiffen zu 4 Wochen Clean sein schon so gesicherte Prognosen zu stellen.


Das es leicht wird hab ich auch nicht Gedacht aber ich glaube professionelle Hilfe wird nichts bringen was man nicht auch selber will, darum bin ich der Meinung Ich muß das selbst schaffen und sollte ich es schaffen weiß ich weiß ich auch das ich den Fs verdient hab und man mich ohne Bedenken auf der straße fahren lassen kann, außerdem wird nach dieser Zeitspanne die Abhängigkeit sehr niedrig bis weg sein so das es möglich ist durch eigenen willen es auch weiterhin zu bleiben.

Im übrigen gebe ich mein Fs freiwillig ab um auch zu zeigen das ich das ernst meine und keine weitere potenzielle Gefahr im straßenverkehr sein will solange bis ich vollständig clean bleibe und zu Alkohol ein klares trennvermögen herrscht.

Hier ist aber nicht das Ende wie geht es jetzt weiter, da alles auf eine mpu heraus läuft wie schaff ich es diese zu bestehen? Welche Vorbereitungen muss ich treffen wieviel wird es mich ca. kosten ?
Die üblichen fragen wenn man sein Fs "grade" verloren hat/abgeben musste.




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Uwe W
Beitrag 11.02.2015, 21:19
Beitrag #6


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Zitat
"ich hab 14-16 Köpfe durch die Bong in den Lezten 24 stunden geraucht",

Ähm, wenn das so im Polizeibericht vermerkt ist, dann sieht es nicht gut aus für Dich: dass ein Einmalkonsument 14 Köpfe durch die Bong raucht, widerspricht jeglicher Lebenserfahrung. Und im Zweifelsfall wird ein Gericht zwar nicht jedes Wort aus dem Polizeibericht auf die Goldwaage legen, weil diese Berichte oftmals ungenau sind, aber dass aus einem einzigen (oder zwei) Joints dann 16 Köpfe aus der Bong werden, das traut das Gericht einem Polizisten dann doch nicht zu.

Insofern ist jetzt die Frage, ob Du Dich dem äG überhaupt stellst oder ob Du das Gutachten absagst und die Kosten sparst.

Wirst Du wirklich nicht auf Dein Recht hingewiesen, die Akten vor Versendung an das Institut anzuschauen?


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Atropos
Beitrag 23.02.2015, 19:52
Beitrag #7


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Hallo und guten Abend, ich hatte jetzt länger keinen zugriff auf das internet darum kann ich jetzt auch erst wieder antworten.

Also das dass nicht gern gesehn ist drogen im Straßen Verkehr ist mir mittlerweile auch bewußt, Menschen machen Fehler aber wer draus lernt hat meiner Meinung nach auch hilfe verdient und ich hab draus gelernt die Aussagen ich würde es nicht schaffen oder ähnliches ohne professionelle hilfe bringen mir nichts und ich schaffe es sehr wohl dafür kennt man mich hier zuwenig um das beurteilen zu können, ich weise nochmals darauf hin das ich da raus gelernt hab und dieses scheic Problem zeugs auch nicht mehr anpacke, zur Zeit hab Ich nur das gefühl das mir keiner so richtig helfen will da meine fragen weniger beantwortet werden als Informationen raus zu holen, natürlich braucht ihr die Infos um mich zu verstehen und überhaupt das ganze geschehen zu verstehen das ist mir bewusst, aber wenn man mir hier nicht Helfen möchte brauch ich auch nicht krampfhaft versuchen hier Hilfe zu bekommen.

Der Lezte stand war das man mir den einmal Konsum nicht abkaufen wird bei 14-16 Köpfe die ich 24 stunden vorher geraucht hatte, das ist wahr da sag ich auch nichts gegen, nur ist es wo das ich auch vorher schon wußte was Cannabis ist und wie es sich im Körper verhält ich gehe niemals dumm an Dinge ran die ich nicht kenne ich informiere mich ausgibieg darüber bevor ich mich ran taste und hole mir viele Erfahrungswerte rein, ich sags nochmal ich hab den Fehler gemacht und mein Leben dieser Droge gewidmit da ich viele Probleme hatte jung war und lebens unerfahren (das leben kann man durch keinen testbericht herrausfinden) dadurch kam mir auch nicht in den Sinn aufzuhören da auch immer alles gut ging. Jetzt ist es so ich hatte mein Fs hab Cannabis konsumiert und zwar nur das kein Mischkonsum und bin gefahren, erwischt worden und muss nun die ganzen konsequentzen tragen die wie ein Schlag ins Gesicht sind.
Daraus hab ich gelernt ich bin immer noch clean und bleibe es auch weiterhin hab das leben neu kennen gelernt und hole im klaren Kopf sozusagen jegliche lebenseindrucke nach auch schlechte Tage ohne Alkohol anzurühren oder gar nochmals zu drogen zu greifen weil ich vorallem mich neu kennen gelernt habe und ich auch ein Stück weit ein Glaubens Mensch bin, damit meine ich das jeder für sein karma selbst verantwortlich ist so auch die Dinge die negativ sind und man nur wenn man den Willen dazu hat darin sogar was positives findet das schafft man aber nur wenn man im reinen mit sich selbst ist und das geht nur bei klarem verstand, ich sage nicht das ich niemals trinke aber auch nicht das es meine neue Droge wird oder ich jedes Wochenende saufen gehe, nein. Ich will mein leben in griff bekommen ohne drogen ohne eine sucht die mein Körper und verstand belastet. Das war zu meiner Person.

Ich War heute bei der Fs stelle und hab die Verzichtserklärung unterschrieben das ich mein Fs freiwillig abgebe was ich dann auch getahn hab. Der ich nenne ihn mal xy hat mir gesagt bzw. Einen zettel in die Hand gedrückt mit dem ich zur Fs stelle im gleichen Gebäude gehen soll den Fs neu beantragen soll eine gebühr von 148 Euro zahlen soll und dann auf den Anruf des gesundheits Amtes warten soll um dort einen abstinenz Nachweis zu erbringen um dann nach Nur einem aufbauseminar meinen Fs wieder zu erlangen ohne eine mpu machen zu müssen da ich sonst andersweitig nicht aufgefallen bin nichts dabei hatte nichts in den polizeilichen Akten vorkommt ausa diese eine Geschichte unter der vorraus Setzung mein letzter Konsum war der tat Tag was zu treffend ist seid diesem Tag bin ich abstinent.

Ich hab Herr xy meine Geschichte geschildert das ich auch eine woche später wieder angehalten worden bin und nichts mehr im Blut bzw. Urin zu finden war, ich hab ihn gefragt ob ich überhaupt eine Chance habe wenn es wahrheitsgemäß ist das ich an diesem Tag das Lezte mal drogen konsumiert habe, er Antwortete darauf das es dann kein Problem mehr sei weil dann nichts mehr zu finden sein wird da es ja in den haaren länger nach zu weisen ist und die simitieren feststellen können ob ich die Wahrheit sage, meine Antwort war darauf das dass dann kein Problem sein wird da ich clean bin und bleibe. Um das nochmal genau zu erforschen fragte ich ihn nochmals ob er sich sicher sei das ich die mpu nicht machen bräuchte sofern jetzt nichts mehr zu finden sei obwohl ich ein fehlendes trennvermögen in bezug zu drogen im Straßen Verkehr aufwies, seine Antwort war darauf da ich sonst nicht aufgefallen bin Mi nichts zu Schulden kommen lassen hab nichts in den polizeilichen Akten vorkomme besteht die Möglichkeit die mpu zu entgehen sofern nichts mehr zu finden sei und ich den Fs durch ein gesundheitsamtliches Gutachten und ein Aufbau Seminar welches in den nächsten 6 Monaten statt fände sofern ich zeitnahe den Antrag stelle den Fs wieder erlangen könnte.

Jetzt an die Personen hier im Forum die genau bescheid wissen hat et mir quatsch erzählt und die wolle mir nur Geld aus der Tasche zeigen oder ist da was wahres dran und ich kann man Fs wieder erlangen wenn ich und ich Drücks mal so aus aus meinem Fehler gelernt habe und in Zukunft mich regelgerecht im Straßen Verkehr verhalte ohne das drogen oder Alkohol oder andere diverse Substanzen meine Sinne trügen und mein Leben bestimmen ?

Ich Bitte lediglich um Hilfe und klare antworten da jeder der wirklich aus seinen Fehlern lernt eine zweite Chance verdient hat ohne den jenigen zu verurteilen oder gar auf zu geben. Und ich habe daraus gelernt, mich neu kennen gelernt die Welt neu kennen gelernt alles, auch wenn Viele das mir jetzt nicht glauben wollen manche Menschen schaffen es eben selbst aleine nur durch Willenskraft und den richtigen zielen ihren Weg schnell neu zu finden.
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Falo999
Beitrag 23.02.2015, 20:10
Beitrag #8


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Zitat (Atropos @ 23.02.2015, 19:52) *
Jetzt an die Personen hier im Forum die genau bescheid wissen hat et mir quatsch erzählt und die wolle mir nur Geld aus der Tasche zeigen oder ist da was wahres dran und ich kann man Fs wieder erlangen wenn ich und ich Drücks mal so aus aus meinem Fehler gelernt habe und in Zukunft mich regelgerecht im Straßen Verkehr verhalte ohne das drogen oder Alkohol oder andere diverse Substanzen meine Sinne trügen und mein Leben bestimmen ?

Ohne eine Positive MPU bekommst du deinen Führerschein die nächsten 15 Jahre nicht wieder.

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Scitch
Beitrag 23.02.2015, 20:23
Beitrag #9


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Zitat (Atropos @ 23.02.2015, 19:52) *
[...]die Aussagen ich würde es nicht schaffen oder ähnliches ohne professionelle hilfe bringen mir nichts und ich schaffe es sehr wohl dafür kennt man mich hier zuwenig um das beurteilen zu können,[...]
Ähm...wo genau hat denn jemand hier im Forum sowas behauptet...?
Ich lese davon zumindest so nichts... unsure.gif

Zitat (Atropos @ 23.02.2015, 19:52) *
[...] aber wenn man mir hier nicht Helfen möchte brauch ich auch nicht krampfhaft versuchen hier Hilfe zu bekommen.
Kann es eventuell sein, dass du noch in einem anderen Forum unterwegs warst...denn auch davon dass dir hier niemand helfen möchte lese ich in den obigen Antworten erstmal nichts...

Zitat (Atropos @ 23.02.2015, 19:52) *
Ich War heute bei der Fs stelle und hab die Verzichtserklärung unterschrieben das ich mein Fs freiwillig abgebe was ich dann auch getahn hab. Der ich nenne ihn mal xy hat mir gesagt bzw. Einen zettel in die Hand gedrückt mit dem ich zur Fs stelle im gleichen Gebäude gehen soll den Fs neu beantragen soll eine gebühr von 148 Euro zahlen soll und dann auf den Anruf des gesundheits Amtes warten soll um dort einen abstinenz Nachweis zu erbringen um dann nach Nur einem aufbauseminar meinen Fs wieder zu erlangen ohne eine mpu machen zu müssen da ich sonst andersweitig nicht aufgefallen bin nichts dabei hatte nichts in den polizeilichen Akten vorkommt ausa diese eine Geschichte unter der vorraus Setzung mein letzter Konsum war der tat Tag was zu treffend ist seid diesem Tag bin ich abstinent.
Sowas ist in der FeV allerdings nicht vorgesehen, eine MPU Pflicht.
Wenn das so bei dir klappt: Glück gehabt.

Bist du noch in der Probezeit? think.gif



--------------------
Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
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Atropos
Beitrag 23.02.2015, 20:29
Beitrag #10


Neuling
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Bitte den Text auch nicht falsch verstehen Ich bin zur zeit sehr verunsichert, sehr überfordert mir allem und hatte vorher mit Foren nicht viel zu tun.

Ich weiß zur zeit nur einfach nicht weiter und steh mit meinen Fragen ,Problemen und überforderungen aleine da.
Ich bin auch nur ein junger Mensch der sein Leben zur zeit neu sortiert und natürlich um jede Hilfe sehr dankbar ist.

Und entschuldigt den sehr schwer zu lesenden Text da ich zur zeit auch nur ein internet fähiges Handy habe, ist es sehr schwer den Überblick in dem kleinen Fenster zu behalten.

Ich beantworte natürlich auch gern die fragen eurerseits, aber es ist auch wichtig das ihr, da ich das Problem habe auch ein Stück weit auf mich eingeht.

Danke.
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Atropos
Beitrag 23.02.2015, 21:00
Beitrag #11


Neuling
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Zitat (Falo999 @ 23.02.2015, 20:10) *
Zitat (Atropos @ 23.02.2015, 19:52) *
Jetzt an die Personen hier im Forum die genau bescheid wissen hat et mir quatsch erzählt und die wolle mir nur Geld aus der Tasche zeigen oder ist da was wahres dran und ich kann man Fs wieder erlangen wenn ich und ich Drücks mal so aus aus meinem Fehler gelernt habe und in Zukunft mich regelgerecht im Straßen Verkehr verhalte ohne das drogen oder Alkohol oder andere diverse Substanzen meine Sinne trügen und mein Leben bestimmen ?

Ohne eine Positive MPU bekommst du deinen Führerschein die nächsten 15 Jahre nicht wieder.


Okay das ist schonmal eine ersichtliche antwort.

Zitat
Ähm...wo genau hat denn jemand hier im Forum sowas behauptet...?
Ich lese davon zumindest so nichts...


Wahrsheinlich hatte ich nur den Eindruck, aber im Grunde ist jede antwort ein Stückchen Hilfe, sorry.

Zitat
Kann es eventuell sein, dass du noch in einem anderen Forum unterwegs warst...denn auch davon dass dir hier niemand helfen möchte lese ich in den obigen Antworten erstmal nichts...


Bis her noch nicht sollte ich das in Erwähnung ziehen ? Hab zur zeit nur ein Handy und es ist schon Schwirig damit nur dieses Forum zu verfolgen weil alles sehr unübersichtlich ist.

Zitat
Sowas ist in der FeV allerdings nicht vorgesehen, eine MPU Pflicht.
Wenn das so bei dir klappt: Glück gehabt.

Bist du noch in der Probezeit?


Ich bin sehr unerfahren was den Führerschein angeht was bedeutet FeV ?
Was meinen Sie denn genau mit mpu Pflicht ?

Ich war oder bin jenachdem, noch in der probezeit.

Zitat
Ohne eine Positive MPU bekommst du deinen Führerschein die nächsten 15 Jahre nicht wieder.


Ok also kann Ich mir das eigentlich ersparen da morgen hinzugehen weil das nicht der Wahrheit entspricht was mir erzählt worden ist und ohne mpu, nur mit einem gesundheitsamtlichen abstinenz Nachweis und Aufbau Seminar den Lappen nicht wieder bekomme.

Vielen Dank für die Antworten.
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localhorst
Beitrag 24.02.2015, 00:00
Beitrag #12


Neuling
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Wenn der Herr XY gesagt hat, dass ein Abstinenznachweis reicht, dann geh auch hin und versuch dein Glück!

FeV heisst "Fahrerlaubnisverordnung" - die Bibel für einige, die hier schreiben!
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Atropos
Beitrag 24.02.2015, 01:18
Beitrag #13


Neuling
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Also gesagt hat er das definitiv, auch nach nervigem 3 mal nachfragen, nur ich wollt ganz sicher sein das ich das auch richtig verstanden habe, sprach ich ihn darauf hin, auf die mpu an worauf er sagte die wäre nocht nich fällig, nur wenn ich mir nochmal etwas zu Schulden kommen lasse in bezug mit berauschenden substanzen im straßenverkehr bzw. Zweifel an meiner Fahreignung und dann würde es eine kosten explosion geben weil alles in allem was die mpu beinhaltet sehr teuer wäre, so waren zumindestens seine Worte.
Ich würde das natürlich sehr gerne probieren nur ist es auch so das mein buget zur zeit nicht so groß ist wodurch ich mir wirklich genau überlegen muss (falls tatsächlich danach doch die mpu auf mich zu kommt) mir das zu ersparen und direkt in die mpu in einem Jahr zu investieren bzw. In 6 Monaten, jenachdem wie das Verfahren ist mit dem Abstinenznachweis .

Achso, bin nicht mit allen Abkürzungen vertraut, naja hätte das auch googeln können aber hab daran jetzt nicht gedacht, viel um die Ohren zur zeit, darum Danke für die antwort smile.gif .
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Atropos
Beitrag 24.02.2015, 02:10
Beitrag #14


Neuling
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Wie verhält sich das denn mit den haaren, falls die mir eine Haar Probe entnehmen ?

Also ich Liste mal auf:

9 jahre so gut wie Dauer Konsument, also fast jeden tag.

Polizeikontrolle urin test positiv, Blut test positiv,
werte :
Thc 9,9 ng/ml
thc-oh 5,2 ng/ml
thc-cooh 90,4 ng/ml

Lezter Konsum, Tag der Polizeikontrolle.
13 Tage später nächste Polizeikontrolle, urin test negativ.

Wenn jetzt noch was zu finden ist werden jegliche Gutachten positiv Ausfallen da ja durch den Dauerkonsum alles in den haaren zurück geblieben ist, weil dann kann ich das alles eh vergessen, obwohl ich kein Konsument mehr bin, aber da die Fs stelle nicht von einem dauerkonsum ausgegangen ist, so die aussage des Herrn xy, wird mit einem positiven Haar ergebniss sichtlich das es wohl so ist, sprich meine Chancen werden immer geringer. Seh ich das richtig ?

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durban
Beitrag 24.02.2015, 14:31
Beitrag #15


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Zitat (Falo999 @ 23.02.2015, 21:10) *
Ohne eine Positive MPU bekommst du deinen Führerschein die nächsten 15 Jahre nicht wieder.


Zitat (Scitch @ 23.02.2015, 21:23) *
Sowas ist in der FeV allerdings nicht vorgesehen, eine MPU Pflicht.
Wenn das so bei dir klappt: Glück gehabt.


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Ich sehe hier nicht unbedingt eine MPU. Was wäre die Grundlage dafür? unsure.gif
Die Behörde hat doch keinen gelegentlichen Konsum festgestellt.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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Lotte 2
Beitrag 24.02.2015, 14:57
Beitrag #16


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Hallo durban,

der freiwillige Verzicht?

Zitat (Uwe W @ 09.02.2015, 16:12) *
Das Problem bei den Werten ist übrigens nicht, dass diese bei einem Einmalkonsum nicht vorkommen können, sondern dass es unwahrscheinlich ist, dass jemand ohne Erfahrung direkt nach einem intensiven Probierkonsum sich auf einen Roller setzt und dann mit Sozius losfährt. Das widerspricht der Lebenserfahrung.

....usw

den Einmal-Konsum plausibel und glaubhaft darstellen zu können, ein äG zu bestehen, ist mit diesen Werten, siehe Uwe´s Zitat (Beitrag) wohl ziemlich schwer bzw so gut wie nicht möglich. Daher ist zmd ein (ähm ausgeprägter) gelegentlicher Konsum anzunehmen.

Daher war der Verzicht auf die FE schon sinnvoll, da damit die Kosten auf für das äG eingespart wurden.



Die Aussage von @Scitch bezog sich auf die Aussage, obwohl auf die FE bereits verzichtet wurde:
Zitat (Atropos @ 23.02.2015, 19:52) *
Einen zettel in die Hand gedrückt mit dem ich zur Fs stelle im gleichen Gebäude gehen soll den Fs neu beantragen soll eine gebühr von 148 Euro zahlen soll und dann auf den Anruf des gesundheits Amtes warten soll um dort einen abstinenz Nachweis zu erbringen um dann nach Nur einem aufbauseminar meinen Fs wieder zu erlangen ohne eine mpu machen zu müssen da ich sonst andersweitig nicht aufgefallen bin

das kann ja wohl nicht sein, wenn ein Aktivwert von 9,9 vorlag, der eindeutig aussagt, dass kein Trennvermögen vorhanden war, oder nicht? Sehen wir diesbezüglich etwas falsch?


Liebe Grüße
Lotte


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Scitch
Beitrag 24.02.2015, 16:03
Beitrag #17


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Zitat (Lotte 2 @ 24.02.2015, 14:57) *
das kann ja wohl nicht sein, wenn ein Aktivwert von 9,9 vorlag, der eindeutig aussagt, dass kein Trennvermögen vorhanden war, oder nicht? Sehen wir diesbezüglich etwas falsch?
Das Einzige, was ich mir vorstellen kann, ist dass der Sachbearbeiter den TE das Aufbauseminar für Drogenauffällige Fahranfänger absolvieren lässt da dieser zum Zeitpunkt des Verzichts noch in der Probezeit war....obwohl dies so eigentlich ja nicht vorgesehen ist... unsure.gif


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Atropos
Beitrag 24.02.2015, 18:53
Beitrag #18


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Zitat
Ich sehe hier nicht unbedingt eine MPU. Was wäre die Grundlage dafür?
Die Behörde hat doch keinen gelegentlichen Konsum festgestellt.


Also bis auf dieses einmal wo ich auch gesagt hatte ich hab direkt vor fahrtantritt geraucht, hatte ich sonst keinen Kontakt mit Polizei geschweigeden bin ich im straßenverkehr auffällig gewesen hm.

Zitat
das kann ja wohl nicht sein, wenn ein Aktivwert von 9,9 vorlag, der eindeutig aussagt, dass kein Trennvermögen vorhanden war, oder nicht? Sehen wir diesbezüglich etwas falsch?


Liebe Grüße
Lotte


Das hab ich mir auch schon gedacht ob das ganze vielleicht sogar nur eine Masche ist um Geld zubekommen weil die werte echt hoch sind, allerdings hab ich heute nochmals angerufen um zu erfragen bzw. Um zu sagen das ich Schwirigkeiten hab din Gebühr von 148 aufzutreiben am ende des Monats, der Herr xy sagte mir dann heute am Telefon das es mir überlassen sei wann ich den Antrag neu einreiche nur müsste ich damit rechnen das ich dann auch erst später den Fs wieder bekomme. Er sagte etwas von das ich abstinenz Nachweise über ein paar Monate abgeben muss das Seminar besuchen muss und das würde alles so 6 Monate dauernwenn ich heute hingegangen wäre, und dann würde ich den Fs nach den Gutachten sofern die negativ ausfallen nach diesen 6 Monaten wieder erlangen alles ohne das anfallen einer mpu.
also seltsam finde ich die Geschichte allerdings auch...
Die werte die Ich hatte kamen nicht einmal zur sprache nichmal ansatzweise, nur das er nicht davon ausgeht das ich Dauer Konsument bin, Vielleichte positiven vernünftigen Eindruck hinterlasse ? Ich weiß es nicht.

Zitat
den Einmal-Konsum plausibel und glaubhaft darstellen zu können, ein äG zu bestehen, ist mit diesen Werten, siehe Uwe´s Zitat (Beitrag) wohl ziemlich schwer bzw so gut wie nicht möglich. Daher ist zmd ein (ähm ausgeprägter) gelegentlicher Konsum anzunehmen.

Daher war der Verzicht auf die FE schon sinnvoll, da damit die Kosten auf für das äG eingespart wurden.


Ich hatte noch nie ein äG deswegen weiß Ich auch rein gar nicht wie man den besteht oder vilt noch mit einem blauen Auge als einmaliges fehlverhalten dabei weg kommt oder der schlimmste Fall nicht besteht.

Das äG hab ich nicht gemacht weil mir das Geld dazu gefehlt hatte aber wäre wahrscheinlich raus geworfenes Geld gewesen.

Zitat
Das Einzige, was ich mir vorstellen kann, ist dass der Sachbearbeiter den TE das Aufbauseminar für Drogenauffällige Fahranfänger absolvieren lässt da dieser zum Zeitpunkt des Verzichts noch in der Probezeit war....obwohl dies so eigentlich ja nicht vorgesehen ist...


Nene also er sagt ehrlich wortwörtlich das ich den Fs nach bestandenen gesundheitsamtlichen negativen abstinenz nachweisen über einen längeren Zeitraum und das aufbauseminares den Fs wieder ausgehändigt bekommen würde.
Liegt es vilt auch daran das der Polizei Arzt der mir Blut abgenommen hat und diverse Tests mit mir gemacht hat angegeben hat das ich keine Ausfall Erscheinungen zu dem Zeitpunkt hatte weil die hatte ich auch komplett nicht alle test obwohl ich bekifft war bestanden nur halt urin und blut test positiv.

Also ich bin mit allem ehrlich gesagt überfragt und weiß auch nicht ob ich das Geld zum Fenster raus werfe oder das tatsächlicher der Wahrheit entspricht was der Sachbearbeiter mir erzählt hat und ich warum auch immer die mpu umgehen kann.

Also wenn ich noch einen Monat warte dürfte doch eigentlich in den haaren auch nichts mehr zu finden sein oder ? Weil es ist jetzt schon fast zwei Monate her mit dem Lezten Konsum und ich hab mir die Haare jetzt auf 6? Mm gekürzt und kann bestimmt nach einem Monat noch zwei wieder runter scheeren da meine Haare sehr sehr schnell wachsen im übrigen hab ich blonde Haare und ich hab gelesen das der Melanin wert in blonden haaren sehr niedrig sei wodurch das thc Filter erschwert wird aber wie gesagt nur gelesen.

Grüße atropos und vielen dank für die Antworten smile.gif
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durban
Beitrag 24.02.2015, 19:18
Beitrag #19


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Zitat (Lotte 2 @ 24.02.2015, 15:57) *
Hallo durban,

der freiwillige Verzicht?

Daher war der Verzicht auf die FE schon sinnvoll, da damit die Kosten auf für das äG eingespart wurden


Ja, aber genau deshalb sehe ich keine Grundlage für eine MPU, da ja die Nichteignung nicht festgestellt wurde. Gem. 11 Abs. 7 FeV darf (nur) auf Nichteignung geschlossen werden, wenn das äG nicht fristgerecht beigebracht wird. verzichtet man vorher auf die FE, sind die Voraussetzungen des 11 Abs. 7 FeV nicht erfüllt. Deshalb besteht für die MPU keine Rechtsgrundlage. Das wird der Mitarbeiter möglicherweise auch gemeint haben.

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Scitch
Beitrag 24.02.2015, 19:36
Beitrag #20


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Zitat (Atropos @ 24.02.2015, 18:53) *
Nene also er sagt ehrlich wortwörtlich das ich den Fs nach bestandenen gesundheitsamtlichen negativen abstinenz nachweisen über einen längeren Zeitraum und das aufbauseminares den Fs wieder ausgehändigt bekommen würde.
Gut dann wurschtelt er sich da was eigenes zusammen....eine rechtliche Grundlage hat das Vorgehen in der Art zumindest nicht...

Zitat (Atropos @ 24.02.2015, 18:53) *
Liegt es vilt auch daran das der Polizei Arzt der mir Blut abgenommen hat und diverse Tests mit mir gemacht hat angegeben hat das ich keine Ausfall Erscheinungen zu dem Zeitpunkt hatte weil die hatte ich auch komplett nicht alle test obwohl ich bekifft war bestanden nur halt urin und blut test positiv.
Nein. Solche Tests haben keine rechtliche Bewandnis.


Edit:
Zitat (durban @ 24.02.2015, 19:18) *
Gem. 11 Abs. 7 FeV darf (nur) auf Nichteignung geschlossen werden, wenn das äG nicht fristgerecht beigebracht wird.
Na ja. Allerdings ist auch bei Verzicht doch das äG nicht beigebracht worden...? unsure.gif


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Atropos
Beitrag 24.02.2015, 20:00
Beitrag #21


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Zitat
Ja, aber genau deshalb sehe ich keine Grundlage für eine MPU, da ja die Nichteignung nicht festgestellt wurde. Gem. 11 Abs. 7 FeV darf (nur) auf Nichteignung geschlossen werden, wenn das äG nicht fristgerecht beigebracht wird. verzichtet man vorher auf die FE, sind die Voraussetzungen des 11 Abs. 7 FeV nicht erfüllt. Deshalb besteht für die MPU keine Rechtsgrundlage. Das wird der Mitarbeiter möglicherweise auch gemeint haben.


Also wird das wohl stimmen was der Sachbearbeiter von der Fs stelle mir gesagt hat und ich hab tatsächlich noch die Chance mit einem blauen Auge davon zu kommen sofern ich einhalten was ich sage mit Drogen freihes leben ? Das wäre ein winck des Schicksal für eine zweite Chance, meiner Ansicht nach. Die kosten sprengen zwar schon meinen Rahmen aber das bekomme ich Iwie zusammen und wenn ich hundesitten geh egal Hauptsache Ich komm echt ohne mpu dabei weg weil die ganzen vorbereitungen Dauer ja viel länger und kosten viel mehr und dann ist nichmal garantiert die mpu zu bestehen.

Zitat
Na ja. Allerdings ist auch bei Verzicht doch das äG nicht beigebracht worden...?


Das ist richtig bis her hab ich noch kein äG abgelegt da mir auch das Geld dazu gefehlt hat, sonst hätte ich wahrscheinlich schon eins machen lassen was glaub ich nicht so gut gewesen wäre, weil je mehr zeit vergeht desto höher die wahrscheinlichkeit das alles aus meinem Körper raus ist und auch nichts mehr in den haaren sein wird.

Zitat
Nein. Solche Tests haben keine rechtliche Bewandnis.


Okay.

Zitat
Gut dann wurschtelt er sich da was eigenes zusammen....eine rechtliche Grundlage hat das Vorgehen in der Art zumindest nicht...


Hm also ich wohne in Niedersachsen genau Oldenburg ( stadt ) vilt ist das hier ein bißchen anders als wie in großstädten, ich weiß es natürlich nicht, versuch nur irgentwie eine plausible Antwort zu finden die möglicherweise zu treffend ist.
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Lotte 2
Beitrag 24.02.2015, 20:10
Beitrag #22


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Hi durban,

Zitat (durban @ 24.02.2015, 19:18) *
Zitat (Lotte 2 @ 24.02.2015, 15:57) *
Hallo durban,

der freiwillige Verzicht?

Daher war der Verzicht auf die FE schon sinnvoll, da damit die Kosten auf für das äG eingespart wurden


Ja, aber genau deshalb sehe ich keine Grundlage für eine MPU, da ja die Nichteignung nicht festgestellt wurde. Gem. 11 Abs. 7 FeV darf (nur) auf Nichteignung geschlossen werden, wenn das äG nicht fristgerecht beigebracht wird. verzichtet man vorher auf die FE, sind die Voraussetzungen des 11 Abs. 7 FeV nicht erfüllt. Deshalb besteht für die MPU keine Rechtsgrundlage. Das wird der Mitarbeiter möglicherweise auch gemeint haben.

wavey.gif


crybaby.gif ich glaube das, oder ähnliches werde ich nie verstehen können, da sich mir darin keine sinnreiche Logik erschließt.

Meine Denke ist, wenn jemand freiwillig auf ein äG verzichtet, dann bedeutet das für mich - hallo Recht, Du hast recht ich bin mds gelegentlicher Konsument, ich spar mir das Geld. Eine MPU, da ich kein Trennvermögen bewiesen habe, werde ich durch den Verzicht der FE, sobald ich meine Aufarbeitung gemacht habe, die AN habe, das Geld habe, oder was auch immer, ableisten.

Oh thread.gif blushing.gif - Oder sollte ich es so verstehen, nur weil jemand gerade im Moment kein Geld hat, das äG zu absolvieren, darf nicht auf eine Nichteignung geschlossen werden? Jo das macht Sinn. Gibt es noch weitere Gründe?


Aber trotz alledem, so wie ich @Uwe verstanden habe, kann unser TE wohl kaum ein äG mit seinen Werten mit Einmalkonsum bestehen. Daher ist ein Verzicht auf die FE sinnig, die Kosten für das äG einzusparen und direkt den Weg über die MPU zu wandern angebracht, oder nicht? thread.gif

Liebe Grüße
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Scitch
Beitrag 24.02.2015, 20:28
Beitrag #23


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Zitat (Atropos @ 24.02.2015, 20:00) *
Hm also ich wohne in Niedersachsen genau Oldenburg ( stadt ) vilt ist das hier ein bißchen anders als wie in großstädten, ich weiß es natürlich nicht, versuch nur irgentwie eine plausible Antwort zu finden die möglicherweise zu treffend ist.
Auch wenn es anders gehandelt wird:
Gesetzlich ist so ein Vorgehen eben nicht gedeckt.

Entweder es wird eine MPU gefordert, dazu sind AB Nachweise notwendig, oder es wird keine gefordert. Dann dürfen aber auch keine AB Nachweise verlangt werden denn dafür fehlt die gesetzliche Grundlage.


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Lotte 2
Beitrag 24.02.2015, 20:42
Beitrag #24


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Hallo Atropos,

Zitat (Atropos @ 24.02.2015, 20:00) *
Also wird das wohl stimmen was der Sachbearbeiter von der Fs stelle mir gesagt hat und ich hab tatsächlich noch die Chance mit einem blauen Auge davon zu kommen sofern ich einhalten was ich sage mit Drogen freihes leben ? Das wäre ein winck des Schicksal für eine zweite Chance, meiner Ansicht nach.

zmd @Scitch und ich sind stark im Zweifel, ob da gerade alles mit rechten Dingen vor sich geht, es sich eben mit der Zeit als ein leeres (Ver)sprechen zeigen werden wird, Du eben durch den Glauben alles wäre ok, auf die Schnauze dabei fallen wirst und ziemlichen Ärger / Unbill erleiden werden musst. Aktuell haben wir einen evtl vergleichbaren Fall. Ein Tipp: Lese Dir mal den Thread von @adrianmunk durch.

Zitat
Das ist richtig bis her hab ich noch kein äG abgelegt da mir auch das Geld dazu gefehlt hat, sonst hätte ich wahrscheinlich schon eins machen lassen was glaub ich nicht so gut gewesen wäre, weil je mehr zeit vergeht desto höher die wahrscheinlichkeit das alles aus meinem Körper raus ist und auch nichts mehr in den haaren sein wird.

Einerseits ist es schon richtig, wie Du es verstehst, je mehr die Zeit vergeht, desto weniger wird bei einer Haaranalyse oder Urinscreen nachgewiesen werden können. Dennoch wirst Du dem Arzt bei einem äG eine glaubhafte Geschichte abliefern müssen, dass Du nach einem Erstkonsum bzw nach einem einmaligen Konsum Auto gefahren bist. Bei Deinen Werten ist es - laut Uwe - (der Typ weiß von was er spricht - er ist unser Fachmann auf dem Gebiet) so gut wie unmöglich dies glaubhaft vermitteln zu können. ( thread.gif es sei denn Du erwischt einen Arzt, der wenig Plan von der Materie hat) Alles andere, wenn der Einmal bzw Probierkonsum nicht gegeben ist, führt zu einer MPU, da kein Trennvermögen bestand. (@durban kann Dir das besser erklären als ich)


Mein Tipp, verlasse Dich auf angeblichen Türchen - bereite Dich auf eine MPU vor. Bei Deiner Geschichte 9 Jahre Konsum werden wohl 12 Monate AN zu erbringen sein.


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durban
Beitrag 24.02.2015, 22:24
Beitrag #25


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@scitch:
Zwar wurde das äG nicht erbracht, aber die Behörde darf nur unter den Voraussetungen des 11 Abs. 7 auf die Nichteignung schließen. wenn man dem Fristablauf durch Verzicht zuvor kommt, gibt es keine Nichteignungsentscheidung der Beörde.

Deshalb darf dann auch nur wieder ein äG gefördert werden.

Für eine MPU brauchst Du eine Rechtsgrundlage. Nach der Entziehung wäre das 14 FeV, für die Situation nach Verzicht gibt es keine Rechtsgrundlage.

@lotte:
Der Verzicht ist aussagelos. Man sagt einfach: "ich verzichte auf meine FE", Grund, Umstände usw. Sind egal. Du kannst jederzeit ohne Grund auf die FE verzichten.
Wenn du nach Verzicht wieder eine FE beantragst, ist die Situation so wie vor dem Verzicht. Wenn Vor dem Verzicht die Behörde keine MPU fordern kann, kann die es dann auch nicht. Ausnahme: vor dem äg wurde ein Gutachten nicht fristgerecht beigebracht.


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Atropos
Beitrag 24.02.2015, 22:51
Beitrag #26


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Das ist alles sehr verwirrend -.-

Ganz ehrlich wenn alles sowie so auf eine mpu raus läuft kann ich den Führerschein so oder so vergessen weil Geld lässt sich nicht im Keller drucken und ich darf weiter Bus und Bahn fahren.
Bevor ich das ganze zusammen hätte für die MPU werden dann Jahre über Jahre vergehen und Dann weiß ich ehrlich gesagt nicht obs dann überhaupt noch Sinn macht wenn ich schon 5 Jahre ohne auskomme dann auch weitere 50, bin ziemlich nieder geschlagen Grade sad.gif deswegen auch mein negativer Eindruck -.-

Das Ding ist jetzt natürlich dann brauch ich den neu Antrag auch nicht stellen weil Wie gesagt mpu und vorbereitung werd ich mir nicht leisten können.

Was ich an der ganzen sache nur nicht verstehe warum hat der Sachbearbeiter mir denn gesagt das ich keine mpu machen brauche, verarscht man die Leute vorallem junge unwissende Leute um den Geld aus der Tasche zu ziehen ? Das wäre sehr gemein und ist doch nicht zulässig oder ? Die müssen einem doch wahrheits gemäß sagen was auf ein zu kommt immerhin muss man sich ja wenns auf eine mpu raus läuft auch darauf vorbereiten...

Ich hab mal ein bißchen gegoogelt und da ist mir auch etwas aufgefallen, ich versuch mal den link neu zu finden dann Poste Ich den hier und zwar gings da um den A verstoß und B Verstoß und da wurde auch beschrieben das bei einem A Verstoß ("fahrt unter drogen") cannabis bei erst Tätern nur begründet auf eine mpu heraus läuft, wenn Gründe dazu bestehen Sprich ausfallerscheinungen Doppel Verstoß oder Unfall, aber ob ich das genau verstanden habe bin ich mir nicht sicher weil das alles sehr viel an informationen sind die sich zum Teil wiedersprechen oder a sagt dies b sagt das und Ich das zum Teil auch nicht richtig verstehe, aber ich such den link gleich nochmal raus.

@Lotte : ich such den thread von adrianmunk auch gleich und lese mich da durch. Danke.

Die wissen ja nicht das ich 9 jahre konsumiert habe bzw. Dauerkonsument war, Aussage des Sachbearbeiters war das er nicht davon ausgehe das ich dauerkonsument sei, wie gesagt die werte haben den Sachbearbeiter gar nicht interessiert drauf angesprochen wie die werte zustande kommen wurde ich auch nicht. Sehr merkwürdig alles.
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Scitch
Beitrag 24.02.2015, 23:04
Beitrag #27


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Zitat (durban @ 24.02.2015, 22:24) *
@scitch:
Zwar wurde das äG nicht erbracht, aber die Behörde darf nur unter den Voraussetungen des 11 Abs. 7 auf die Nichteignung schließen. wenn man dem Fristablauf durch Verzicht zuvor kommt, gibt es keine Nichteignungsentscheidung der Beörde.
Dann darf aber umgekehrt auch keine Auflage im Sinne eines einjährigen AB Nachweises erfolgen oder ein Aufbauseminar angeordnet werden. (Beides zusammen sowieso schonmal nicht)


Zitat (Atropos @ 24.02.2015, 22:51) *
Ich hab mal ein bißchen gegoogelt und da ist mir auch etwas aufgefallen, ich versuch mal den link neu zu finden dann Poste Ich den hier und zwar gings da um den A verstoß und B Verstoß und da wurde auch beschrieben das bei einem A Verstoß ("fahrt unter drogen") cannabis bei erst Tätern nur begründet auf eine mpu heraus läuft, wenn Gründe dazu bestehen Sprich ausfallerscheinungen Doppel Verstoß oder Unfall, aber ob ich das genau verstanden habe bin ich mir nicht sicher weil das alles sehr viel an informationen sind die sich zum Teil wiedersprechen oder a sagt dies b sagt das und Ich das zum Teil auch nicht richtig verstehe, aber ich such den link gleich nochmal raus.
Eine Fahrt unter Einfluss von BtM ist immer ein A Verstoß.
FAQ: Probezeit und Verkehrsverstöße

Bei erstmaligem Auffallen und nur einmaligem Probierkonsum folgt daraus aber nur ein Aufbauseminar. (Allerdings eben keine 12 Monate Abstinenznachweise)


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Atropos
Beitrag 24.02.2015, 23:16
Beitrag #28


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http://www.sicher-am-steuer.de/deutsch/mpu-anordnung.html

Die Seite war schonmal sehr interessant und Ich hab mich da durch gelesen, dort steht auch das nicht in jedemfall eine mpu angeordnet Wird und der Sachbearbeiter durch Akten Einblick und anderen Faktoren entscheiden kann ob eine mpu angebracht ist oder zuviel des "schlechten" wäre und man dies auch auf anderem Wege lösen kann, zwar natürlich mit abstinenz nachweisen und einen denk zettel aber ohne die mpu angehen zu müssen, nur bei Doppel Verstoß bzw. Zweifel an meiner Fahreignung , die in meinem Fall nicht bestehen bzw. Schon bestehen (fahrt unter drogen = strafbar )aber ohne eine Gefährdung durch Ausfall Erscheinungen oder sonstige polizeilichaktenkundige Einträgen die in meinem Fall auch nicht exestieren. Puh also so hab ich das verstanden ???

Zitat
Bei erstmaligem Auffallen und nur einmaligem Probierkonsum folgt daraus aber nur ein Aufbauseminar. (Allerdings eben keine 12 Monate Abstinenznachweise)


4 oder 6 Monate sagte der sachbearbeiter glaub ich abstinenznachweise und aufbauseminar, aber ich will jetzt auch nichts falsches sagen bin Grade ein wenig überfordert mit den ganzen Informationen weil das absolutes Neuland für mich ist und Ich das erst alles verarbeiten muss.
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durban
Beitrag 25.02.2015, 17:30
Beitrag #29


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Zitat (Scitch @ 25.02.2015, 00:04) *
Zitat (durban @ 24.02.2015, 22:24) *
@scitch:
Zwar wurde das äG nicht erbracht, aber die Behörde darf nur unter den Voraussetungen des 11 Abs. 7 auf die Nichteignung schließen. wenn man dem Fristablauf durch Verzicht zuvor kommt, gibt es keine Nichteignungsentscheidung der Beörde.
Dann darf aber umgekehrt auch keine Auflage im Sinne eines einjährigen AB Nachweises erfolgen oder ein Aufbauseminar angeordnet werden. (Beides zusammen sowieso schonmal nicht)


Wenn es vor dem Verzicht Anhaltspunkte gab, die ein äG gerechtfertigt haben, könnte die FeB bei einer Neubeantragung nach wie vor ein äG verlangen.
Da die Anordnung eines äG nach § 14 Abs. 2 S. 2 FeV im Ermessen der FeB liegt, kann sie m.E. auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten auch eine weniger einschneidende Maßnahme wählen (das ist aber nur meine Ansicht; wird wohl strittig sein).

Zitat (Atropos @ 24.02.2015, 23:51) *
Was ich an der ganzen sache nur nicht verstehe warum hat der Sachbearbeiter mir denn gesagt das ich keine mpu machen brauche, verarscht man die Leute vorallem junge unwissende Leute um den Geld aus der Tasche zu ziehen ? Das wäre sehr gemein und ist doch nicht zulässig oder ? Die müssen einem doch wahrheits gemäß sagen was auf ein zu kommt immerhin muss man sich ja wenns auf eine mpu raus läuft auch darauf vorbereiten...


Geh mal davon aus, dass Dir keiner bei der FeB etwas Böses will. Natürlich kann der SB sich auch mal irren; und verbindlich kann er die Frage auch noch nicht beantworten, weil ja die Sache ja erst geprüft wird, wenn Du den Neuantrag stellst. Ich würde aber davon ausgehen, dass der SB Dir keinen vom Pferd erzählt. Und - wie gesagt - ich persönlich sehe keine MPU. Und der SB anscheinend eben nach heutigem Stand auch nicht.

Zitat (Scitch @ 25.02.2015, 00:04) *
Ich hab mal ein bißchen gegoogelt und da ist mir auch etwas aufgefallen, ich versuch mal den link neu zu finden dann Poste Ich den hier und zwar gings da um den A verstoß und B Verstoß und da wurde auch beschrieben das bei einem A Verstoß ("fahrt unter drogen") cannabis bei erst Tätern nur begründet auf eine mpu heraus läuft, wenn Gründe dazu bestehen Sprich ausfallerscheinungen Doppel Verstoß oder Unfall, aber ob ich das genau verstanden habe bin ich mir nicht sicher weil das alles sehr viel an informationen sind die sich zum Teil wiedersprechen oder a sagt dies b sagt das und Ich das zum Teil auch nicht richtig verstehe, aber ich such den link gleich nochmal raus.


Ich versuche es mal übersichtlich darzustellen und hole etwas aus:

Der Gesetzgeber hat abstrakt bestimmt, dass bestimmte Konsummuster bei Cannabis ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen machen. Dabei geht es nicht darum, dass der Fahrer (im engeren Sinne) bestraft werden soll: Es handelt sich um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Man geht davon aus, dass Personen, die diese Konsummuster aufweisen, früher oder später berauscht am Straßenverkehr teilnehmen und andere gefährden. Dabei sieht man sich den Einzelfall nicht an, sondern der Gesetzgeber hat das verbindlich und allgemein so festgelegt. Aus diesem Grund ist das Gesetz auch ohne Ermessensspielraum für die Behörde ausgestaltet: Ist jemand "ungeeignet", dann ist ihm zwingend die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Eine neue FE kann dann nur nach einer positiven MPU erteilt werden.

Es sind diese Konsummuster, die zur Ungeeignetheit führen:
- Regelmäßiger (täglicher oder fast täglicher) Konsum,
- Gelegentlicher Konsum, wenn kein Trennvermögen zum Straßenverkehr besteht.

Umgekehrt ausgedrückt: Geduldet werden
- Gelegentlicher Konsum, wenn man wenigstens ausreichend zur Teilnahme am Straßenverkehr trennt,
- Einmaliger Probierkonsum.

Das Trennvermögen fehlt, wenn man 1,0 ng/ml* THC oder mehr im Blut hat.


Bei Dir ist es jetzt so:
Du hattest mehr als 1 ng/ml THC im Blut. Damit fehlt Dir das Trennvermögen. Das heißt:
- Gelegentlicher Konsum macht Dich ungeeignet,
- Nur einmaliger Probierkonsum würde Dich "retten".

Nun hatte die Behörde ein Problem: Sie wusste nicht, ob Du nun gelegentlicher oder einmaliger Konsument bist. Sie sah dafür keine tragfähigen Anhaltspunkte. Deshalb konnte sie Dir die FE nicht sofort entziehen, sondern sie hat ein ärztliches Gutachten zur Abklärung der Konsumform angeordnet, um zu gucken, ob Du gelegentlich konsumierst.

Durch den Verzicht auf die FE hast Du einen "Freeze". Wenn Du eine neue FE beantragst, wird sich der SB Deine Akte ansehen und gucken, was da aktenkundig ist. Und das ist immernoch: Mangelndes Trennvermögen. Er muss dann gucken, ob Du gelegentlich Konsumierst. Wenn ja, führt das zur MPU.

Zitat
Wird und der Sachbearbeiter durch Akten Einblick und anderen Faktoren entscheiden kann ob eine mpu angebracht ist oder zuviel des "schlechten" wäre und man dies auch auf anderem Wege lösen kann, zwar natürlich mit abstinenz nachweisen und einen denk zettel aber ohne die mpu angehen zu müssen, nur bei Doppel Verstoß bzw. Zweifel an meiner Fahreignung , die in meinem Fall nicht bestehen bzw. Schon bestehen (fahrt unter drogen = strafbar )aber ohne eine Gefährdung durch Ausfall Erscheinungen oder sonstige polizeilichaktenkundige Einträgen die in meinem Fall auch nicht exestieren. Puh also so hab ich das verstanden


Im Prinzip hast Du es richtig verstanden. Allerdings hat der SB eben selbst wenig Spielraum.
Bei Dir ist eine der "Zusatztatsachen", die bei gelegentlichem Konsum die Nichteignung begründen, erfüllt: Das fehlende Trennvermögen. Damit hätte der SB keinen Spielraum, wenn gelegentlicher Konsum vorliegt. Auf eine Gefährdung oder Ausfallerscheinungen kommt es da nicht mehr an.

Wenn allerdings bei dem Neuantrag ein Drogenscreening negativ ausfällt und Du keinen weiteren Konsumakt einräumst, kann der SB auch keine weiteren Maßnahmen von Dir fordern.

*In Deinem Link steht etwas von 2,0 ng/ml THC (statt 1,0 ng/ml); da ist der Link nicht aktuell. Da gab es inzwischen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das sich der Grenze bei 1 ng/ml THC angeschlossen hat.

MfG
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Atropos
Beitrag 27.02.2015, 01:38
Beitrag #30


Neuling
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Hallo an alle smile.gif , ich hab mir jetzt alles nochmal genau durch gelesen, waren ja wirklich viele Informationen und verstehe auch immer mehr die ganze prozedur.

Die Beiträge waren wirklich sehr aufschlussreich und kann damit auch sehr viel anfangen um auch die richtigen Entscheidungen im weiteren Verlauf zu treffen, vielen vielen Dank dafür, ihr habt mir eine menge sorgen abgenommen da der Rest ja sozusagen jetzt bei der Fs stelle liegt, aber die quälenden fragen und die ganze unwissenheit hat sich ziemlich reduziert.

Der jetzige stand sieht bei mir so aus das ich mangels Geld den neu Antrag noch nicht stellen kann, darum klinck ich mich auch aus diesem Beitrag erstmals aus, falls sich wieder fragen ergeben würde ich die gerne dann hier auch stellen weil ihr alle sehr erfahren seid und wirklich tolle Berater und Helfer seid smile.gif

Sobald ich den Antrag neu gestellt hab, würde Ich mich ebenfalls gerne hier nochmal melden und bescheid geben das es weiter geht, also wenn ihr dann immer noch bereit seid mir zu helfen (ich weiß nicht wieviel Zeit vergehn wird ich hoffe nicht soviel ) , dann würde ich mich natürlich sehr darüber freuen.

Der Lezte Beitrag von Durban hat mir ein wenig Optimismus gegeben und ich werde versuchen und hoffen das alles ohne mpu gut aus geht und ich mein Fs auch bald (spätestens in einem Jahr ), wieder erlang.

Ich möchte ausadem noch sagen, das ich vor ein paar tagen gefragt wurde ob ich mit nach Holland (zwecks Kiffen) kommen will und hab dieses verneint und mit Ausdruck gesagt das ich sowas auch nicht mehr gefragt werden möchte.

Ich werde (nicht nur versuchen) ein Drogen freies leben beibehalten da es mir wirklich merklich ohne besser geht, auch eine sucht Verlagerung zu z.b Alkohol werd ich nicht zulassen, meine Familie und Freunde (gute vernünftige Freunde) helfen und unterstützen mich dabei und enttäuschen werde ich die nicht weil sie mir viel bedeuten und ich mit einem wieder Beginn auch alles kaputt machen würde, ich hab jetzt eine zweite Chance bekommen und die werde Ich nutzen, da sich meine wirkliche persönlichkeit auch wieder herraussticht und die Menschen mit den ich zu tun habe mich auch so viel lieber haben als mit Stimmungs Schwankung, schlechte Laune und das eingeschränkte leben da man immer auf der suche nach cannabis ist oder lieber alleine ist um Kiffen zu können.

Sollte mir der Gedanke nochmals kommen zu drogen zu greifen oder das verlangen eines Tages zu groß sein wird, werd ich auch zu professioneller Hilfe greifen um dies vorzubeugen, aber eines von vielen Mottos : die sucht ist stark, der Wille ist stärker.

Ich bedanke mich nochmals bei euch allen für die tatkräftige Unterstützung und werde auch ab und zu rein schauen um mir weitere tipps zu holen und wie auch schon gesagt, melde ich mich sobald ich den neu Antrag gestellt habe bzw. Ich etwas neues in Erfahrung bringen kann, damit ihr über meine Lage bescheid wisst.

Viele liebe grüße Atropos smile.gif

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Atropos
Beitrag 25.10.2015, 16:38
Beitrag #31


Neuling
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Wunderschönen Sonntag an alle !

Lange ist es her, seitdem ich das letzte mal hier gepostet habe und der letzte stand der Dinge war, dass ich mich zurück melde sobald ich die Neuerteilung des Fs beantragt hab.

Vor 4 Wochen erfolgte die Beantragung. Der Bescheid war am Freitag ( 23.10.15 ) bei mir im Briefkasten.

Sowie es ausschaut komm ich um eine MPU leider nicht herum :

Zitat:

"Sie haben die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse(n) B beantragt.
Zur Vorbereitung der Entscheidung benötigen wir ein Gutachten im Sinne von § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

...einstufung als Gelegenheitskonsument.

...Da diese Tatsachen Bedenken an ihrer Kraftfahreignung begründen, ordnen wir hiermit gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV ein medizinisches -psychologisches Gutachten an.

FERFAHREN:

Sie unterrichten uns innerhalb von ZWEI WOCHEN nach Zugang dieser Anordnung - möglichst unter Verwendung des beigefügten Vordrucks - darüber, welche Stelle Sie mit der Untersuchung beauftragen möchten.
Wenn Sie zuvor Einsicht in ihre Fahrerlaubnisakte wüsnchen, teilen Sie dies bitte bis zum 6.11.15 mit.
Äusern Sie den Wunsch nicht, erwarten wir von Ihnen die Mitteilung der Stelle, die Sie mit der Untersuchung beauftragen möchten innerhalb der Frist von zwei Wochen".

Sie lassen das Gutachten auf ihre Kosten erstellen und leiten es uns binnen drei Monaten nach zugang dieser Anordnung zu.
Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, ist davon auszugehen, dass Sie sich nicht beguitachten lassen wollen.

Zitat ende.

Wie gehe ich jetzt am besten vor ?

Gruß
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durban
Beitrag 25.10.2015, 17:02
Beitrag #32


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Steht da, warum man Dich als Gelegenheitskonsument einstuft?


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Atropos
Beitrag 25.10.2015, 17:20
Beitrag #33


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Zitat:

Begründung:

Bei ihnen wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle am 7.01.15 Tetrahydocannabinol (THC) in einer Konzentration von 9,9 ng/mg festgestellt.
Dabei führten Sie ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr. Sie fuhren somit unter Einfluss von Betäubungsmitteln.

Aufgrund ihrer Aussage in der Vernehmung, dass sie in den vorigen 24 Stunden zwei Gramm Marihuana in Form von 16 Bongs geraucht habenund dass sie jetzt keine Drogen mehr nehmen, lässt sich schließen, dass sie gelegentlicher Konsument sind bezeihungsweise waren.

Zitat ende.

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durban
Beitrag 25.10.2015, 21:43
Beitrag #34


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Dann geht die Behörde (inzwischen) von der Kombination
- gelegentlicher Konsum
- ohne Trennvermögen aus.

Das fehlende Trennvermögen stand ja schon vorher fest; den gelegentlichen Konsum schließt sie aus Deinen Angaben.

Aus der Ferne kann man es natürlich nicht abschließend beurteilen, aber ich halte es für schwierig, die Behörde davon zu überzeugen, dass es sich bei Dir um den Erstkonsum gehandelt hat. Aber nur durch Einmalkonsum kämest Du an einer MPU vorbei.


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Atropos
Beitrag 26.10.2015, 11:19
Beitrag #35


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Zitat
Dann geht die Behörde (inzwischen) von der Kombination
- gelegentlicher Konsum
- ohne Trennvermögen aus.


Das denk ich nämllich auch, höchstwahrscheinlich komm ich da nicht mehr dran vorbei.

Das Problem ist nur, die haben mir eine frist von zwei wochn gegeben mich bei einer MPU Stelle anzumelden und diese dann binnen 3 Monaten zu absolvieren.

Wie soll ich das machen? Ohne Vorbereitungszeit. Ohne genaues Wissen darüber, wie man da durch kommt, da letzendlich mehrere Tests gefordert werden die ich bisher noch nicht einmal kenne.

Es ist nicht so dass ich den perfekten Lügenbaron dort spielen - , sondern eher die richtigen antworten auf die wahrheit geben - möchte, in der Psychologischen Befragung, weil es sonst am ende nicht bestanden heißt. Das wäre mist.


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Kai R.
Beitrag 26.10.2015, 15:41
Beitrag #36


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Hallo,

hast Du denn schon AB-Nachweise gesammelt? Sechs Monate Nachweis brauchst Du mindestens.

Du kannst die FSSt bitten, Deinen Antrag unbearbeitet zur Seite zu legen bzw. Deine Frist zu verlängern. Üblicherweise klappt das beim Wiedererteilungsantrag. In der Zeit kannst Du Dich auch auf die MPU vorbereiten, wobei wir Dir gerne helfen.

Grüße

Kai


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Atropos
Beitrag 26.10.2015, 17:50
Beitrag #37


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Hab leider noch nicht angefangen zu sammeln, da mit die Fs stelle, bei abgabe des Fs`s gesagt hat in meinem fall würden 6 Monate AB - Nachweise auf mich zu kommen und ein Aufbau Seminar und die Nachweise ab beginn der Neuerteilung mir mitgeteilt werden, wann die jeweils zu machen sind.

Bei der Anmeldung der Neuerteilung des Fs`s hab ich dies extra nochmal nachgefragt ob das denn auch so stimmt, dort sagte mir der gleiche Sachbearbeiter genau dieses nocheinmal.

Jetzt hab ich dieses Schreiben bei mir liegen und es kommt doch anders und die Unterschrift ist auch von dem Sachbearbeiter der mir sogesehen zweimal etwas falsches gesgat hat. Naja ist wie es ist, jetzt gehts in die MPU.

Zitat
Du kannst die FSSt bitten, Deinen Antrag unbearbeitet zur Seite zu legen bzw. Deine Frist zu verlängern. Üblicherweise klappt das beim Wiedererteilungsantrag. In der Zeit kannst Du Dich auch auf die MPU vorbereiten, wobei wir Dir gerne helfen.


Das werd ich wohl machen müssen weil innerhalb von 3 Monaten seh ich da kein gewinn drin, wobei der Wiedereinteilungsantrag eben schon durch ist bzw. bearbeitet wurde, jetzt kann ich nur noch erbitten die ablauf Frist der MPU zu verlängern, denn im schreiben steht drin "... schicken sie uns das Gutachten binnen 3 Monaten zu" .

Vielen Dank !
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Atropos
Beitrag 02.11.2015, 18:38
Beitrag #38


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UPDATE

Guten Abend zusammen,

ich war heute bei der Fsst und hab meinen Antrag für die MPU abgegeben.
Nachdem ich mir die Akte durchgelesen hatte und ein paar fragen gestellt und beantwortet bekommen hatte, sagte mir die Sachbearbeiterin ich solle die MPU innerhalb 3 Monaten absolvieren und wenn ich bestehe bekomm ich den Fs zurück, nachdem ich noch ein Besonderes Aufbauseminar mitgemacht hab.

Darauf hin fragte ich, bzw. sagte, das ich doch AN abgeben muss da es ja ein Drogendelikt war/ist.

Die Sachbearbeiterin war verduzt und fragte ob ich diese nich schon gemacht hätte worauf meine Antwort nein lautete, somit gingen die ganzen Schreiben zu einem anderen Sachbearbeiter der mir zum Glück eine Fristverlängerung zugesagt hat, ich weis lange rede kurzer sinn, doch ich wollt so ausführlich wie möglich alles auf schreiben damit es genauso wie es war nachvollzogen werden kann.

Nachdem ich aus der Fsst raus war hab ich direkt bei der MPU stelle angerufen und mir dort schonmal soweit auskunft reingeholt wie es möglich war.
Letzendlich wurde ich von der MPU stelle zu einem MPU-Verkehrs-psychologen / MPU Vorbereitungskurs nach meiner wahl "weitergeleitet", worauf hin ich mir einen in meiner Nähe rausgesucht hab und dort hingefahren bin, erstes Gespräch fand heute statt, kosten Punkt gesamt: 1000-1500 € .

Dieser Lies sich das Schreiben durch, welches ich mit gebracht hatte und kam zu dem entschluss dass ich mich wohl auf 1 jahr AN einstellen dürfte.

Zitat
Aufgrund ihrer Aussage in der Vernehmung, dass sie in den vorigen 24 Stunden zwei Gramm Marihuana in Form von 16 Bongs geraucht habenund dass sie jetzt keine Drogen mehr nehmen, lässt sich schließen, dass sie gelegentlicher Konsument sind bezeihungsweise waren.
.

Jetzt zu meinen Fragen:

Wie gehe ich jetzt weiter vor?
Macht es Sinn soviel Geld für ein MPU- Vorbereitungskurs auszugeben?
Wann weiß ich das ich alles aufgearbeitet habe bzw. mich selbst soweit reflektiert habe das ich die MPU auch bestehe?
Was sollte ich aufjedenfall vermeiden?
Wann sollte ich mit den AN am besten anfangen wenn der lezte Konsum 1.7 und das lezte mal Alkohol am 30.10 statt fand?
(Am Wochende was getrunken, aber kein Dauerzustand bzw. Suchtverlagerung)

Hab gehört es gibt so ein Fragebogen bezüglich der MPU hier in diesem Forum?


Würd mich über jede Hilfe freuen, Danke.
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Kai R.
Beitrag 03.11.2015, 10:53
Beitrag #39


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Zitat (Atropos @ 02.11.2015, 18:38) *
Wie gehe ich jetzt weiter vor?

Abstinenznachweise. Sollten Deine Haare 6cm lang sein. kannst Du das auch rückwirkend per Haaranalyse für ein halbes Jahr. Ich würde auch von einem Jahr ausgehen, was Du insgesamt brauchst

Zitat (Atropos @ 02.11.2015, 18:38) *
Macht es Sinn soviel Geld für ein MPU- Vorbereitungskurs auszugeben?

in der Regel ist eine gezielte Unterstützung durch einen Verkehrspsychologen besser. Viel kannst Du hier im Forum machen

Zitat (Atropos @ 02.11.2015, 18:38) *
Wann weiß ich das ich alles aufgearbeitet habe bzw. mich selbst soweit reflektiert habe das ich die MPU auch bestehe?

dazu gibt es uns. Wenn Du soweit bist füllst Du den Fragebogen aus, wir können Dir dann sagen, wo Du stehst

Zitat (Atropos @ 02.11.2015, 18:38) *
Wann sollte ich mit den AN am besten anfangen wenn der lezte Konsum 1.7 und das lezte mal Alkohol am 30.10 statt fand?

Sofort. AN für Alk brauchst Du aber nicht

Zitat (Atropos @ 02.11.2015, 18:38) *
Hab gehört es gibt so ein Fragebogen bezüglich der MPU hier in diesem Forum?

ja, aber das ist noch zu früh

Zitat (Atropos @ 02.11.2015, 18:38) *
Würd mich über jede Hilfe freuen, Danke.

Klaro


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Kai

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