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> In Deutschland wieder fahren dürfen, Belgien FS Deutschland Anerkennung
Imperia
Beitrag 31.01.2015, 17:14
Beitrag #1


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Guten Tag,

ich bin ein Deutscher der seit ca. 11 Jahren in Belgien und Luxemburg lebt. Aktuell für eine deutsche Firma in der belgischen Niederlassung tätig.

Im Jahr 1992 habe ich in Deutschland den Führerschein Kl. 3, 4, 5 und 1 gemacht. Durfte schon in der Probezeit eine Nachschulung mit Fahrbeobachtung wegen einem Vorfahrtsunfall absolvieren. Ende 1998 wurde mir der deutsche Führerschein nach insgesamt vier Unfällen (einmal rote Ampel überfahren, dreimal Vorfahrtsunfälle, einer davon mit sehr hohem Sachschaden (Steueranlage für Bahnbetrieb überfahren) und mehreren Strafmandaten wegen zuschnellem Fahren entzogen.
Bin damals für zwei Jahre beruflich in die Schweiz gezogen, dort mit der Kopie vom deutschen Führerschein weiter gefahren. Hatte sogar ein Dienstauto vom Arbeitgeber.

2004 wieder zurück nach Deutschland gekommen, Job hat Arbeitsort nach Niedersachsen verlegt. Anfänglich ohne Schwierigkeiten wieder ein Auto zugelassen, bis 2006 ohne Führerschein gefahren. Dann in einer Nacht zweimal erwischt worden: eine Kontrolle ohne weitere Reaktionen durch Polizei, zweite Kontrolle in der Nacht dann mit Festnahme und Beschlagnahmung vom Auto. Wurde 2007 zu einer sehr hohen Geldstrafte und einem halben Jahr Haft auf Bewährung wegen Fahren ohne Führerschein verurteilt. Geldstrafe wurde beglichen, bin dann Ende 2007 nach Belgien gezogen. Dort Mitte 2008 (nach 185 Tagen Aufenthalt) den belgischen Führerschein erworben. Seitdem nie wieder nach Deutschland mit dem Auto gefahren, meine Eltern habe ich stets mit dem Zug besucht.

Ein vor wenigen TAgen erhaltener Auszug aus Flensburg besagt das ich aktuell keine Punkte mehr habe (wurden die schon gelöscht ?) und eine Neuerteilung im Mai 2021 möglich sei. Es wurden zwei Entscheidung berücksichtigt:

- unanfechtbare Entziehung August 1999 weil Eignungsgutachten nicht beigebracht worden ist

- November 2006 vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in elf Fällen, StGB §53, §69, §69a, StVG §21, Abs. 1 Nr. 1 und A15.

Geldstrafe war damals knapp 9700 Euro, Beschlagnahme und Entzug vom Fahrzeug mit Beschlagnahme vom Verkaufserlös (keine Ahnung warum das so gemacht worden ist, Fahrzeug wurde mir in der Nacht abgenommen und wenige Wochen später musste ich den KFZ Brief einem Amtsdiener vom Landratsamt übergeben) Kaufpreis vom gebrauchten Auto war erst wenige Wochen vorher etwas über 49000 Euro.

Bin nicht so der Held mit bürokratischen Dingen, habe jetzt bei der Führerscheinstelle im Kreis Freiburg angefragt wie ich wieder zum deutschen Führerschein komme. Die nette Dame hat mir erklärt das ich offenbar sogar mit dem belgischen Führerschein vorerst in Deutschland fahren darf. Allerdings muss ich nach einem Aufenthalt von mehr wie sechs Monaten den belgischen FS in einen deutschen FS umtauschen. Die Beratung hat sie aber ohne Rückfrage bei ihrem Vorgesetzten gemacht und ich solle nächste 'Woche erneut nachfragen bei Herrn XXX.

Kann es wirklich sein das ich keine deutsche MPU machen muss? Nachweise über Leben in Belgien sind vorhanden, melderechtlich aktuell noch in Belgien gemeldet. Mit Mitte Februar bin bei einer Firma in Deutschland fest angestellt und erhalte wieder einen Dienstwagen.

Darf ich nun in Deutschland fahren oder muss ich tatsächlich eine MPU ablegen? Und dann noch eine Fahrprüfung in Theorie und Praxis machen?
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Mr.T
Beitrag 31.01.2015, 17:21
Beitrag #2


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Zitat (Imperia @ 31.01.2015, 17:14) *
Kann es wirklich sein das ich keine deutsche MPU machen muss?
Ja. Umschreiben musst du den Führerschein aber nicht, der auch so in D gültig.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Jupiter
Beitrag 31.01.2015, 17:24
Beitrag #3


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Zitat (Imperia @ 31.01.2015, 17:14) *
Die nette Dame hat mir erklärt das ich offenbar sogar mit dem belgischen Führerschein vorerst in Deutschland fahren darf. Allerdings muss ich nach einem Aufenthalt von mehr wie sechs Monaten den belgischen FS in einen deutschen FS umtauschen.

Der belgische Führerschein ist in D gültig und muss auch nach 6 Monaten nicht umgeschrieben werden, es sei denn die Gültigkeitsdauer des Führerscheins oder einer Klasse auf dem Führerschein läuft ab.
Durch die Prüfungen in Belgien und die Ausstellung des Führerscheins ist die Eignung wiederhergestellt; es ist keine MPU mehr nötig, es dürfen allerdings jetzt keine neuen Eignungszweifel auftreten.
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Imperia
Beitrag 31.01.2015, 17:27
Beitrag #4


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Ouiii - das klingt ja gut rofl1.gif

Also darf ich heute Abend mit dem Wagen meiner Eltern eine Fahrt ohne Angst vor erneuten Konsequenzen durch die Polizei machen? Ich wage es kaum zu glauben und bin baff erstaunt.
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Mr.T
Beitrag 31.01.2015, 17:32
Beitrag #5


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Ja.


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Gruß Mr.T

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Imperia
Beitrag 31.01.2015, 17:32
Beitrag #6


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Zitat (Jupiter @ 31.01.2015, 17:24) *
Zitat (Imperia @ 31.01.2015, 17:14) *
Bin nicht so der Held mit bürokratischen Dingen, habe jetzt bei der Führerscheinstelle im Kreis Freiburg angefragt wie ich wieder zum deutschen Führerschein komme. Die nette Dame hat mir erklärt das ich offenbar sogar mit dem belgischen Führerschein vorerst in Deutschland fahren darf. Allerdings muss ich nach einem Aufenthalt von mehr wie sechs Monaten den belgischen FS in einen deutschen FS umtauschen.

Der belgische Führerschein ist in D gültig und muss auch nach 6 Monaten nicht umgeschrieben werden, es sei denn die Gültigkeitsdauer des Führerscheins oder einer Klasse auf dem Führerschein läuft ab.
Durch die Prüfungen in Belgien ist die Eignung wiederhergestellt; es ist keine MPU mehr nötig, es dürfen allerdings jetzt keine neuen Eignungszweifel auftreten.



Im belgischen Führerschein ist keine Befristung angegeben, zuerst durfte ich nur tagsüber fahren und hatte Beschränkungen am Wochenende. Den FS habe ich nach ca. zwei Jahren in einen anderen, normalen FS umgetauscht bekommen.
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Mr.T
Beitrag 31.01.2015, 17:36
Beitrag #7


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Na dann, gute Fahrt. wavey.gif


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Jupiter
Beitrag 31.01.2015, 17:38
Beitrag #8


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Zitat (Imperia @ 31.01.2015, 17:32) *
Im belgischen Führerschein ist keine Befristung angegeben,

Auf den neuen Kartenführerscheinen, die teilweise ab 2010 und flächendeckend ab 01.05.2013 ausgegeben wurden aber schon: klick
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Imperia
Beitrag 31.01.2015, 17:48
Beitrag #9


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Jetzt habe ich den FS genau angeschaut: da ist in der Tat eine Befristung bis November 2024 angegeben. Im November 2014 wurde mir der belgische FS durch mechnischen Abrieb zerstört, lag in der Dokumentenmappe die zigfach überfahren und im Schneematsch. Habe dann ganz normal beim Amt einen neuen FS bekommen, vorher war das so ein rosa Faltpapier und jetzt habe ich einen ca. Scheckkarten großen FS. Mit aktuellem Photo.

Mal schauen ob ich heute Abend trotz Glatteis noch eine Fahrt machen will, bin ja mit dem Zug nach Deutschland gefahren.

Vielen Dank für die Beratung und Informationen, sehr kompetent und zuvorkommend. dry.gif
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megatmaker
Beitrag 31.01.2015, 20:17
Beitrag #10


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Hierfür kannst du auch §§ 28, 29 FeV lesen.

Da du in Belgien zum Zeitpunkt des Erwerbs einen ordentlichen Wohnsitz hattest, hast du dort deine Fahrerlaubnis erwerben können.

EU Fahrerlaubnisse und Führerscheine werden in Deutschland unbefristet anerkannt. Auch wenn du wieder nach Deutschland ziehen würdest.
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ohnec
Beitrag 31.01.2015, 20:30
Beitrag #11


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Was mich interessiert und als Frage an die Experten. War das so Okay das Auto zu versteigern?
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megatmaker
Beitrag 31.01.2015, 20:58
Beitrag #12


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Ich denke dass KFZ könnte Eingezogen worden sein, also nicht nur Beschlagnahmt. Sonst wäre es wieder an den Besitzer herausgegeben worden.

Es gibt die einfachgesetzliche Einziehung. Hier wird ein Tatmittel eingezogen. Dieser Gegenstand geht dann in das Staatseigentum über. Der Staat konnte somit das KFZ versteigern und den Erlös behalten.

Das hier das Tatmittel (Auto) 49000€ wert war ist pech, aber der Staat braucht eine Möglichkeit Tatmittel einzuziehen um Straftäter diese wegzunehmen und somit weitere Straftaten zu verhindern.
§74 StGB

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 01.02.2015, 14:46
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Imperia
Beitrag 31.01.2015, 21:01
Beitrag #13


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Der Wagen wurde mir damals von der Ortspolizeibehörde (so stands in einer Beschlagnahmeverfügung drin) beschlagnahmt. Und da die Behörde aufgrund der zahlreichen Fahrten ohne FS davon ausgegangen ist das ich weiterhin "schwarz" fahren werde - gabs eben die Beschlagnahme. Auslösen waren nicht möglich, mir hat die Stelle das Auto entzogen und mit Versteigerung dafür gesorgt das ich weiterhin nicht fahren kann.
Der Gewinn (um 22000 Euro) wurde mit den Lagerkosten fürs Fahrzeug (knapp 22 Euro pro Tag), Abschlepp und Verwaltungskosten gegengerechnet.
Erst beim Prozess wurde der Stelle untersagt mir den Rest vom Versteigerungserlös auszugeben, der wurde für die Staatskasse eingezogen. Und das war nicht mehr viel, allein die Beschlagnahme und Abschleppung wurde mir mit knapp 950 Euro berechnet, dann die Einlagerung und irgendwelche Kosten für die Versteigerung: es blieben knapp 16500 Euro übrig.
Hätte ich im Prozess auf Herausgabe meines Autos bestanden wären es um 10 Monate Haft und deutlich höhere Geldstrafe geworden. Mein Anwalt hat mir damals gesagt das allein aufgrund vom Verzicht am Auto die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Der Richter war der Sache nicht wohlgesonnen und hat aufgrund von Zeugenaussagen verschiedener Beamten festgestellt das ich mindestens elfmal ohne FS gefahren bin. Im Auto gefundene Tankrechnungen, Parkbelege und Sichtungen von den Polizisten die die Beschlagnahme durchgeführt haben hat das Gericht überzeugt das ich ein ganz böser Bube bin.

Für mich war damals die Beschlagnahme ein schwerer Tiefschlag und ich habe für die Karre fast zwei Jahre noch abbezahlt obwohl ich schon längst nicht mehr damit fahren konnte. War nicht so toll. Mein Anwalt hat auch noch viel Geld von mir bekommen, die Gerichtskosten summierten sich auf (um 2200 Euro), durfte ich vor ein paar Jahren bei Abreise mit Flugzeug ab Frankfurt bar bezahlen. Sonst wäre ich in Ersatzhaft oder sowas in der Art gekommen.
Ich habe jetzt alles bezahlt und von jeder Stelle (KFZ Finanzamt, Gerichtskostenstelle, Anwalt, Polizei usw.) mir eine schriftliche Bestätigung geben lassen das keine Forderung gegen mich offen ist.

Bin mit dem Wagen vielleicht gerade mal 3000km gefahren, habe neue Räder (OZ Alu mit Reifen) gekauft und das alles für einen Käufer der die Karre für sehr wenig Geld günstig erworben hat. Wurde dann vom Händler weiterverkauft und ich habe per Telefon Nachfragen vom neuen Besitzer bekommen. Der letzte Käufer hat für den Wagen sogar mehr gezahlt wie ich selbst. Und am Kilometerstand wurde auch gedreht, von den echten 100tkm waren es bei Verkauf nur noch 48tkm. Und ein neues "Ersatzscheckheft" war auch ausgestellt. Auto war ein Vorführwagen und bei Kauf von mir gerade mal zwei Jahre alt. Lief beim Händler.

Witterungsbedingt fahre ich heute nicht mehr, ist mir zu glatt und schneeig.
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megatmaker
Beitrag 31.01.2015, 21:11
Beitrag #14


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Die Polizei bereitet die Einziehung des Gegenstandes vor, durch "Sicherstellen durch Beschlagnahme" (StPO). Den Rest macht das Gericht.

Mir würde es auch sehr schmerzen wenn mir sowas passiert.



thumbdown.gif Der Händler ist ja auch sehr professionell....
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Imperia
Beitrag 31.01.2015, 21:34
Beitrag #15


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Der Händler hat das gemacht was sein Handel bedeutet: günstig einkaufen und mit Aufschlag wieder verkaufen. Dem kann ich keinen Vorwurf machen.

Mich ärgert noch immer die damalige "Auktion" von meinem Auto. Das lief über den Zollauktionskanal im Internet und die Beschreibung war sehr dürftig, es fehlten wichtige Angaben zum Wagen (KFZ Brief und Schlüssel waren vorhanden, unfallfrei, Sonderausstattung, zweite Hand, geringe Laufleistung) in der Auktionsbeschreibung. Da war wie vom Hilfsschüler nur das Baujahr, KW Leistung (und die sogar noch zu gering), Wagenfarbe und fehlende Teile angegeben worden. Mit der Beschreibung hätte auch ein nagelneuer Wagen nur wenig mehr Gebote bekommen.
Ich kenne Händler die fast nur über so Kanäle Waren kaufen, die verdienen in der Regel ganz gut wink.gif

Mir war das damals eine Lehre. Werde jetzt niemals mehr einen Wagen auf mich selbst zulassen, entweder Freundin oder Anverwandte oder eine kleine Nebenfirma. Wenn der Wagen damals auf eine andere Person zugelassen gewesen wäre - hätte ich die Karre noch heute im Besitz.

Und richtig: glaub die Beschlagnahme durch Polizei war nur der Vorgriff, später wurde dann vom Gericht der Wagen eingezogen zugunsten der Staatskasse.
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Kühltaxi
Beitrag 31.01.2015, 21:35
Beitrag #16


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Sowas ist in D in solchen Höhenlagen aber eher selten (im Gegensatz zu NL wo einem das Auto schon wegen zu schnell fahren eingezogen werden kann). Wer bewußt ohne FE fährt oder gar andere noch schlimmere Sachen mit dem Auto macht tut das in aller Regel absichtlich mit einem niedrigwertigen oder klaut sich eins.
Was mich wundert ist daß der Richter den TE dafür fast in den Knast schicken wollte.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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ohnec
Beitrag 31.01.2015, 21:58
Beitrag #17


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Finde es auch übertrieben. Er konnte ja fahren bzw. hat mal eine Fahrausbildung gemacht. Gefängnis wäre da ein bisschen übertrieben. Marco Reuss ist besser davon gekommen.

Tankrechnungen kann man doch auch im Auto haben wenn die Frau damit gefahren ist und Fahrer gespielt hat. Deswegen auf andere schwarz fahrten zu schließen ist doch Spekulation...
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Imperia
Beitrag 31.01.2015, 22:00
Beitrag #18


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Der Richter war damals nicht unbekannt für recht harsche und strenge Urteile, er hat die vorherigen Strafzettel wegen zu schnellem Fahren und den Sachschaden am Bahnschaltkasten auch vor Gericht behandelt. Ich war bei ihm schon als nicht so toller Autofahrer bekannt.

Gerade deshalb hat mir damals der Anwalt versichert das ich unter Umständen sogar mit einer Haftstrafe rechnen müßte, nur durch den Verzicht aufs Auto (so hat er mir das erklärt) konnte er erreichen das die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Es war kein einfacher Prozess, zig Zeugen waren geladen und da ich auf Anraten vom Anwalt keine Aussage zur Sache gemacht habe wurde vor Gericht fast jede vermutete Fahrt nachgewiesen. Und da die Dunkelziffer von Schwarzfahrten erfahrungsgemäss hoch liegt konnte der Richter nicht davon ausgehen das ich nicht gar soviele Fahrten gemacht habe.
Wenige Wochen vor der Beschlagnahme stand ich mit Auto als Teilnehmer bei einer Oldtimerralley in der örtlichen Zeitung. Und vom Arbeitgeber wurde ebenfalls bestätigt das ich stets mit dem Auto zur Firma gekommen bin. Rausreden war nicht mehr möglich. Und ich bin ja in der Zeit wirklich viel gefahren.
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megatmaker
Beitrag 31.01.2015, 22:07
Beitrag #19


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Zitat (Imperia @ 31.01.2015, 21:34) *
Der Händler hat das gemacht was sein Handel bedeutet: günstig einkaufen und mit Aufschlag wieder verkaufen. Dem kann ich keinen Vorwurf machen.


Ich hab das mit der Tachomanipulation gemeint.

49000 + Strafe + Kosten sind schon viel... Hat Reuss seine Autoa noch?? whistling.gif thread.gif
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Manhattan
Beitrag 31.01.2015, 22:51
Beitrag #20


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Zitat (megatmaker @ 31.01.2015, 22:07) *
Ich hab das mit der Tachomanipulation gemeint.


Je nachdem wann das war, war das doch leider üblich, s.g. Tachojustierung.

Zitat (megatmaker @ 31.01.2015, 22:07) *
Hat Reuss seine Autoa noch?? whistling.gif thread.gif


Wie sagte noch Herr Angelo: "Ich habe gar kein Auto".

Denke nicht, dass Reuss die Kisten auf sich zugelassen hat, ist doch alles Leasing/Firmenwagen.
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Kühltaxi
Beitrag 31.01.2015, 22:56
Beitrag #21


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Zitat (Imperia @ 31.01.2015, 22:00) *
Wenige Wochen vor der Beschlagnahme stand ich mit Auto als Teilnehmer bei einer Oldtimerralley in der örtlichen Zeitung.

Na das war aber nicht ganz so schlau. Wenn man weiß daß nicht alles so ganz perfekt in Ordnung bei einem ist hält man den Ball doch eher flach und sucht nicht noch die Publicity, habe ich mir sagen lassen. think.gif


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ohnec
Beitrag 31.01.2015, 22:58
Beitrag #22


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Nee das ist schon wieder Schlau. Dreist kommt weiter whistling.gif
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Imperia
Beitrag 31.01.2015, 23:45
Beitrag #23


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Zitat (Kühltaxi @ 31.01.2015, 22:56) *
Zitat (Imperia @ 31.01.2015, 22:00) *
Wenige Wochen vor der Beschlagnahme stand ich mit Auto als Teilnehmer bei einer Oldtimerralley in der örtlichen Zeitung.

Na das war aber nicht ganz so schlau. Wenn man weiß daß nicht alles so ganz perfekt in Ordnung bei einem ist hält man den Ball doch eher flach und sucht nicht noch die Publicity, habe ich mir sagen lassen. think.gif



Das war eher unfreiwillig die Aufnahme, wurde halt fotografiert und hinterher nach Zieleinlauf noch von nem Reporter befragt. Da hab ich mir nix weiter gedacht, wer kommt schon in die Zeitung nur weil er bei ner Oldtimerralley mitgefahren ist?
War wohl weniger los und da hat die Redaktion halt einen netten Bericht mit Photos zusammengesammelt: voila war ich in der Zeitung. Auto war von nem Freund, ich bin für ihn eingesprungen weil er krankheitsbedingt nicht fahren konnte.
Der Beitrag wurde von den ermittelnden Polizisten mit zur Akte reingenommen, der Bericht wurde sogar als "schwerwiegend und strafverschärfend" gewertet. Mir wurde Vorsatz unterstellt und das hat meiner Verteidigung nicht gedient.

Die Tachojustierung hat den letzten Käufer von meinem Auto schwer verwirrt, ich weiß nicht ob er sich dagegen gewehrt hat.

Für mich ist das Kapitel mit der Karre abgeschlossen. Ist jetzt weg und ich muss schauen woher ich einen neuen Wagen bekomme. Bis jetzt meistens einen Firmenwagen gefahren. Morgen wird ne Tour mit dem Auto vom Vadder gemacht, mal sehen wie sich das anfühlt endlich wieder in vertrauter Umgebung ohne Angst vor der Polizei fahren zu können. Bin ja konsequent gar nicht mehr gefahren.
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Scitch
Beitrag 31.01.2015, 23:51
Beitrag #24


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Zitat (Imperia @ 31.01.2015, 21:34) *
Wenn der Wagen damals auf eine andere Person zugelassen gewesen wäre - hätte ich die Karre noch heute im Besitz.
Uff mit sowas wäre ich vorsichtig. Wenn zwar ein anderer Halter feststeht aber du als eigentlicher Nutzer hätte den damaligen Halter eventuell ein Verfahren wegen Beihilfe erwarten können...


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
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Imperia
Beitrag 01.02.2015, 07:19
Beitrag #25


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Und was geschieht dann mit den Autos die geleast oder finanziert worden sind bei Fahrten OHNE FS? Wird ja wohl kaum eingezogen werden weil die Besitzverhältnisse eindeutig bei dem finanzierenden Bankinstitut liegen. Oder irre ich mich da? Einer Bank ist es egal wer mit dem Wagen fährt, ob mit oder ohne FS think.gif

Gestern Nacht noch mit meinem Vadder über die Sache gesprochen: er ist ganz erstaunt und irgendwie verwirrt weil doch vor Jahren sogenannten "EU-Führerscheine" in Deutschland massive Probleme für die Nutzer gebracht haben. Ein guter Geschäftsfreund von ihm hat schon seit Mitte der 1990er Jahre keinen deutschen FS mehr, mit zuvielen Punkten auffällig geworden. Hat dann in Polen oder Tschechien einen FS gemacht und wurde nur wenige Monate danach in Deutschland erneut wegen Fahren ohne FS gerichtlich belangt. Der hatte wohl massive Probleme und wurde streng bestraft. Der gute Mann ist seitdem nicht mehr in Deutschland gefahren und seine Erwerbstätigkeit enorm eingeschränkt.

Wenn der Mann nun für ein halbes oder dreiviertel Jahr nach Österreich geht, sich dort offiziell anmeldet und dann den FS mit Prüfung neu macht: darf der dann auch wieder in Deutschland legal fahren? Oder ist das nur bei einem längeren Aufenthalt im europäischen Ausland gültig? Oder tauscht Österreich mit Deutschland Daten wegen FS Entzug aus? Und verlangt dann auch wie in Deutschland eine MPU?

Ich muss gestehen ich bin nahezu fassungslos das ich um die MPU rum komme und sogar ohne weitere Probleme hier in Deutschland wieder fahren darf. Noch im Sommer 2014 wurde mir gesagt das ich sogar die FS Prüfung in Theorie und Praxis neu machen muss und die MPU wegen der vielen Verstößen nicht einfach sein soll. So eine Dame bei der FS Stelle in Donaueschingen. Ich habe dann weiterhin mein Leben in Belgien geführt und bin Umwege gefahren um ja nicht in Deutschland mit dem Auto fahren zu müssen. Übers Elsass in die Schweiz und dann nach Österreich. Oder mit der Fähre nach England, von dort mit Fähre nach Dänemark, Urlaub gemacht oder dienstliche Termine abgearbeitet: war immer sehr zeitintensiv und teuer. Hat sich nur für ganz wenige Gelegenheiten gelohnt.
Deutschland ist halt mitten in Europa und da führen viele Autobahnen durch.

Und was mache ich falls ich heute mittag kontrolliert werde und den Polizisten in meinem Heimatort die Regelungen zum FS nicht so geläufig sind? Oder sie einfach nicht glauben wollen das ich wieder fahren darf? crybaby.gif Mit den Herren habe ich kein gutes Verhältnis, die haben mich sogar kontrolliert obwohl ich nur als Beifahrer im Auto drin sass. Mein früherer Freundeskreis hat sich nach und nach verabschiedet weil ich bei abendlichen Fahrten auch als Beifahrer oft genug Kontrollen angezogen habe, der eine oder andere Kumpel hatte hinterher Probleme weil er nicht nüchtern war oder was am Auto nicht korrekt eingetragen war (Sportfahrwerk, breitere Felgen usw.)

Ohne FS ist ein Leben in der Stadt gut möglich, auf dem Land wirds sehr schwer.

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auchdasnoch
Beitrag 01.02.2015, 07:28
Beitrag #26


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Bei dem Urteil 2007 wurde doch, auch wenn das bisher nicht erwähnt wurde, eine Sperrfrist verhängt. Bis wann lief die? War die schon abgelaufen, als 2008 die belgische Fahrerlaubnis erworben wurde?
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Imperia
Beitrag 01.02.2015, 09:11
Beitrag #27


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Sperrfrist war damals sechs Monate, die war schon längst abgelaufen als ich in Belgien wieder einen FS bekommen hab. Ist das relevant für die Anerkennung in Deutschland? think.gif
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auchdasnoch
Beitrag 01.02.2015, 09:35
Beitrag #28


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Ja, das ist relevant. Sonst hätte ich ja nicht gefragt. dry.gif Aber wenn die Sperrfrist bereits abgelaufen war ist alles in Ordnung. Dann ist Deine belgische Fahrerlaubnis in Deutschland anzuerkennen.
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Imperia
Beitrag 01.02.2015, 09:51
Beitrag #29


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Danke @auchdasnoch,

ich hab mich noch gefragt was die Sperrfrist in der Urteilsbegründung bedeutet. Wollte damals noch meinen Anwalt dazu befragen, der war aber nach Urteilsspruch fix zu einem weiteren Prozess abgewandert. Und nach Rechnungsstellung hatte ich nur noch wenig Kontakt mit ihm. Schon seit geraumer Zeit im Ruhestand. Kanzlei hat seine Tochter übernommen und macht nur noch Arbeitsrechtliche Beratungen.
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auchdasnoch
Beitrag 01.02.2015, 10:11
Beitrag #30


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Die Sperrfrist bedeutete zunächst einmal nur, dass Dir vor deren Ablauf kein deutsche Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnisbehörde hätte ausstellen dürfen. Das sollte so eigentlich auch aus dem Urteil hervorgegangen sein, und mehr hätte Dir Dein Anwalt damals auch nicht dazu sagen können. Dass auch nach Ablauf der Sperrfrist Du im Inland eine MPU hättest bestehen müssen, bevor Dir eine neue Fahrerlaubnis erteilt worden wäre steht im Urteil nicht, und sei hier auch nur nebenbei erwähnt.

Die Rechtslage zur Anerkennungspflicht einer Fahrerlaubnis aus anderen EU-Staaten wurde erst später durch den EuGH geklärt. Das war damals noch unklar. Somit hätte Dir Dein Anwalt damals gar keine entsprechende, und vor allem rechtssichere, Auskunft geben können.
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Imperia
Beitrag 01.02.2015, 10:28
Beitrag #31


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Danke, jetzt weiss ich mehr zur Frage. Die Klärung mit Anerkennungspflicht für ausländische FS ist wohl erst vor einiger Zeit gültig geworden. Ich habe das in Belgien so gar nicht mitbekommen. Nur bei Besuchen in Deutschland habe ich mich informieren können. Noch im Sommer 2014 bin ich von der MPU neben kompletter Fahrprüfung für einen neuen FS ausgegangen. So hats mir die nette Dame in Donaueschingen bei der FS Stelle erklärt. Manchmal glaube ich das die Leute auf den Ämtern längst nicht alles genau wissen und sich stellenweise sehr zurückhaltend mit Informationen geben. In Freiburg/Breisgau wurde mir geraten ich solle halt einen FS Antrag stellen und dann würde ich genau wissen was für eine Neuerteilung nötig sei. Augentest und Erste Hilfe Kurs sei Basis für die Antragsstellung. Neben Fotos und um 200 Euro für den Antrag. Meinen belgischen FS habe ich niemals im Original bei Anfragen dabei gehabt, hatte immer Angst das mir das Dokument wieder entzogen wird.

Mache nachher die erste legale Fahrt seit Entzug vom FS 1998. Das Auto ist laut meinem Vadder versichert, alle Steuern sind bezahlt und ich darf mit seiner Einwilligung Fahrten damit machen. Hat mir extra eine schriftliche Erklärung dazu ausgedruckt und unterschrieben. In Frankreich sei das wohl nötig meint er. Will nachher nach Strassburg fahren. Karre ist mit Winterreifen (gutes Profil) und Allrad für die miesen Straßenverhältnisse gut ausgerüstet. Hier liegen ca. 30cm Schnee und die Wege sind nicht alle freigeräumt.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 01.02.2015, 11:30
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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auchdasnoch
Beitrag 01.02.2015, 10:32
Beitrag #32


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Wenn Du bei einer inländischen FEB nach den Bedingungen für eine Neuerteilung, anstatt nach der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland gefragt hattest, waren die Antworten ja nicht unbedingt verkehrt.
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Imperia
Beitrag 01.02.2015, 10:40
Beitrag #33


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Im Februar 2014 wurde mir pauschal von der FS Behörde in Rottweil erklärt das EU Fahrerlaubnisse weiterhin keine Gültigkeit in Deutschland haben. Dazu hätte ich auch die Staatsbürgerschaft vom FS ausstellenden Land haben müssen. Und da ich ja Deutscher bin sei das hinfällig.
Deshalb bin ich ja weiterhin Umwege gefahren um ja nicht mit dem Auto durch Deutschland zu fahren müssen. Auch mein Besuch bei den Eltern jetzt habe ich mit dem Zug gemacht. Und Wohnungssuche, Gespräche mit der neuen Firma und was zum Umzug dazu gehört habe ich niemals mit dem Auto selbst gefahren. Bin immer schön brav mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gereist. smile.gif Hab sogar in der Navigation darauf geachtet das ich nicht aus Versehen mal auf einer Kurzstrecke durch Deutschland fahre.

Mann, was bin ich froh das ich jetzt nicht mehr auf so Sachen achten muss. Mein Leben dürfte deutlich günstiger beim Transport werden.
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Jupiter
Beitrag 01.02.2015, 11:16
Beitrag #34


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Zitat (Imperia @ 01.02.2015, 10:40) *
Im Februar 2014 wurde mir pauschal von der FS Behörde in Rottweil erklärt das EU Fahrerlaubnisse weiterhin keine Gültigkeit in Deutschland haben. Dazu hätte ich auch die Staatsbürgerschaft vom FS ausstellenden Land haben müssen. Und da ich ja Deutscher bin sei das hinfällig.

Wenn diese Auskunft tatsächlich so gegeben worden sein sollte, hat die Person null Ahnung vom deutschen Fahrerlaubnisrecht. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.
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Kühltaxi
Beitrag 01.02.2015, 12:13
Beitrag #35


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Wie war das noch mit der "isolierten Sperrfrist"? Da hätte doch bei dem Urteil wegen FoFE auch noch eine verhängt werden können obwohl die ursprüngliche Sperrfrist nach Entziehung längst abgelaufen war. Das wäre noch das einzige Problem wenn die mit dem späteren Erwerb in Belgien zusammenfallen würde. Wenn Urteil und Erwerb paar Jahre auseinanderliegen aber eher unwahrscheinlich, diese Sperrfrist wird ja nicht ewig lang gewesen sein.


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auchdasnoch
Beitrag 01.02.2015, 12:27
Beitrag #36


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Grundsätzlich richtig. Aber die Frage nach der Sperrfrist, bzw. deren Ablauf, hatte ich ja schon gestellt.
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megatmaker
Beitrag 01.02.2015, 13:35
Beitrag #37


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Zitat (Scitch @ 31.01.2015, 23:51) *
Zitat (Imperia @ 31.01.2015, 21:34) *
Wenn der Wagen damals auf eine andere Person zugelassen gewesen wäre - hätte ich die Karre noch heute im Besitz.
Uff mit sowas wäre ich vorsichtig. Wenn zwar ein anderer Halter feststeht aber du als eigentlicher Nutzer hätte den damaligen Halter eventuell ein Verfahren wegen Beihilfe erwarten können...


Tatmittel bleibt ja auch Tatmittel (bzw Beziehungsgegenstand), hier ist es egal wem das KFZ gehörte.

Siehe hierzu §21 III StVG i.V.m. §74 I und IV StGB
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nachteule
Beitrag 01.02.2015, 19:00
Beitrag #38


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Hallo, Imperia,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (Imperia @ 31.01.2015, 17:27) *
Also darf ich heute Abend mit dem Wagen meiner Eltern eine Fahrt ohne Angst vor erneuten Konsequenzen durch die Polizei machen?

Hier wäre ich an Deiner Stelle etwas vorsichtig.

Es ist zwar richtig, dass Du in Deutschland wieder fahren darfst, aber das Du eine belgische Fahrerlaubnis hast, dürfte den deutschen Führerscheinstellen nicht bekannt sein.

Nach Deiner Entziehung der Fahrerlaubnis ist vermutlich ein Eintrag im ZEVIS gefertigt worden, der in etwa lautet "unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis".

Diese Information ist dann das einzige, was der Polizeibeamte vor Ort über den Computer erhält, wenn er Dich abfragt.

Weder, wer diese Ausschreibung veranlasst hat, noch ein Aktenzeichen und vor Allem kein Datum, wann diese Ausschreibung erfolgte.

Wirst Du zu einem Zeitpunkt kontrolliert, an dem man keine Führerscheinstelle erreichen kann, kann der Polizeibeamte somit nicht wissen, ob dieser Eintrag vor oder nach Erteilung Deiner belgischen Fahrerlaubnis erfolgte und ist somit gezwungen, von einem Verdacht des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis auszugehen.

Meiner Ansicht nach wäre es deshalb besser, Du setzt Dich mit einer deutschen Führerscheinstelle in Verbindung, erklärst das Ganze und sorgst dann dafür, dass diese den Eintrag löscht, bevor Du wieder in Deutschland fährst und Dir möglicherweise unnötigen Ärger einhandelst.

Zitat (Imperia @ 31.01.2015, 21:34) *
Mir war das damals eine Lehre. Werde jetzt niemals mehr einen Wagen auf mich selbst zulassen, entweder Freundin oder Anverwandte oder eine kleine Nebenfirma. Wenn der Wagen damals auf eine andere Person zugelassen gewesen wäre - hätte ich die Karre noch heute im Besitz.

Sympathischer wäre es, wenn Dir der Fall eine Lehre war, nicht wieder gegen Gesetze zu verstoßen. dry.gif

Es ist ganz allein Deine Schuld, dass Dein Fahrzeug eingezogen wurde.

Solltest Du mit einem fremden Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis angetroffen werden, müsste dessen Halter noch zusätzlich mit einer Anzeige wegen Ermächtuigung zum Fahren ohne FE rechnen und wenn Du das Fahrzeug auf eine eigene Firma zulässt, kann es genauso sein, dass es eingezogen wird (habe ich selber schon durchgezogen).

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Kai R.
Beitrag 01.02.2015, 19:47
Beitrag #39


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Zitat (nachteule @ 01.02.2015, 19:00) *
Meiner Ansicht nach wäre es deshalb besser, Du setzt Dich mit einer deutschen Führerscheinstelle in Verbindung, erklärst das Ganze und sorgst dann dafür, dass diese den Eintrag löscht, bevor Du wieder in Deutschland fährst und Dir möglicherweise unnötigen Ärger einhandelst.

Wie soll das denn gehen? In Deutschland sind die Einträge bis 2021 gespeichert und werden auch nicht gelöscht. Jetzt schlafende Hunde wecken und irgendeine FSSt wuschig machen ist bestimmt keine gute Idee. Er darf fahren, das würde ich auch tun. Ansonsten wenig auffallen und warten bis 2021 die deutschen Akten bereinigt werden.


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Grüße

Kai

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ohnec
Beitrag 01.02.2015, 19:55
Beitrag #40


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Kann man diese Eintragungen selber auch einsehen? Bei ZEVIS?
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Imperia
Beitrag 01.02.2015, 20:53
Beitrag #41


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Hallo Nachteule,

danke für das Willkommen smile.gif

War heute im deutsch-französischen Grenzgebiet mit dem Auto vom Vadder unterwegs und wurde nur einmal kurz angehalten auf der französischen Seite von einer deutsch-französischen Streife. Normale Kontrolle von meinen Papieren, kurzer Blick auf den FS, Rückfrage ob ich in Belgien leben würde: Ja, derzeit noch immer in B gemeldet. Hab dann die Papiere wieder zurück bekommen und einen Verweis weil ein Kennzeichenlicht (Karre hat zwei Leuchtmittel hinten) nicht richtig leuchtet erhalten.
Dann wurde mir gute Weiterfahrt gewünscht und ich konnte weiter fahren.

Offensichtlich sind die Einträge nicht mehr relevant oder sie haben gar nicht so genau nachgefragt. Vielleicht ist das Alltag wenn jemand mit einem in Deutschland zugelassenen Wagen, registriert auf die Firma vom Vadder, Fahrer mit deutschem Pass und belgischem FS unterwegs ist.

Werde morgen mal bei der örtlichen FS Stelle nachfragen, aber nur per Telefon. Ich habe die Entscheidung zur Anerkennung der EU Führerscheine aufmerksam gelesen und weiss in der Tat nicht wie sich das mit den Einträgen in Flensburg jetzt verhält. Das nicht ganz korrekte Wissen der verschiedenen FS Stellen hat mich schon verwundert, wäre vielleicht ganz gut mir mal die Entscheidung mit allen relevanten Aktenzeichen auszudrucken. Oder könnte ich sogar einen Deutschen Führerschein im Tausch wieder erhalten?
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Jupiter
Beitrag 01.02.2015, 22:11
Beitrag #42


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Zitat (ohnec @ 01.02.2015, 19:55) *
Kann man diese Eintragungen selber auch einsehen? Bei ZEVIS?

Zentrales Verkehrsinformationssystem - ZEVIS
Zitat
Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR), dem Fahreignungsregister (FAER), dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) und dem Zentralen Kontrollgerätkartenregister (ZKR) können über das Zentrale Verkehrsinformationssystem ZEVIS von den berechtigten Stellen online abgerufen werden.


Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister


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Kai R.
Beitrag 01.02.2015, 23:08
Beitrag #43


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Einen deutschen FS würdest Du nur mit MPU-Auflage erhalten. Aber brauchst Du auch nicht. Du brauchst auch keine Ausdrucke, die Beweislast einer illegalen Handlung läge ja bei Polizei und Staatsanwalt.


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Grüße

Kai

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Jupiter
Beitrag 01.02.2015, 23:14
Beitrag #44


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Zitat (Kai R. @ 01.02.2015, 23:08) *
Einen deutschen FS würdest Du nur mit MPU-Auflage erhalten.

Nein.
Ein in D gültiger EU-Führerschein muss auf Antrag bei ordentlichem Wohnsitz in D auch in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
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Kai R.
Beitrag 01.02.2015, 23:24
Beitrag #45


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Wo steht das?


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Kai

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Jupiter
Beitrag 01.02.2015, 23:29
Beitrag #46


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In Art. 11 der 3. EU-FS-RL und § 30 FeV.
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Automatikschein
Beitrag 02.02.2015, 00:01
Beitrag #47


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Zitat (Jupiter @ 01.02.2015, 22:11) *
Zitat (ohnec @ 01.02.2015, 19:55) *
Kann man diese Eintragungen selber auch einsehen? Bei ZEVIS?

Zentrales Verkehrsinformationssystem - ZEVIS
Zitat
Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR), dem Fahreignungsregister (FAER), dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) und dem Zentralen Kontrollgerätkartenregister (ZKR) können über das Zentrale Verkehrsinformationssystem ZEVIS von den berechtigten Stellen online abgerufen werden.


Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister


Würde es nicht erstrecht schlafende Hunde wecken, wenn man diese Auszüge anfordert? Oder wird die Anforderung niergends gespeichert?
(Mal abgesehen davon, dass ich auch denke, dass der TE ohnehin ganz legal hier fahren darf)
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Jens
Beitrag 02.02.2015, 06:43
Beitrag #48


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Zitat (Automatikschein @ 02.02.2015, 00:01) *
Würde es nicht erstrecht schlafende Hunde wecken, wenn man diese Auszüge anfordert?



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zap66
Beitrag 02.02.2015, 09:32
Beitrag #49


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Da er aber momentan noch in Belgien gemeldet ist, darf Ihm, meinem Verständnis nach, eine Deutsche FSST gar keinen deutschen FS ausstellen.
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Imperia
Beitrag 02.02.2015, 17:46
Beitrag #50


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Heute war am späten Mittag die Polizei und der Ortsvorsteher (dessen Bruder bei der Polizei tätig ist) bei meinen Eltern zu "Gast". Ich wurde sehr unwirsch aufgefordert meinen FS und die Zulassung für den Wagen von meinem Vater vorzuzeigen.
Da ich ja nach den Informationen vom Ortsvorsteher und dem Polizist (der mich schon fürher oft und gerne anstandslos kontrolliert hat) noch immer keinen gültigen FS habe steht jetzt Fahren ohne Führerschein im Raum.

Offenbar wurde ich gestern bei der ersten Fahrt im Ort vom Ortvorsteher gesehen und der hat sofort geschaltet und seinen Bruder informiert. Der Ortsvorsteher befindet sich seit vielen Jahren im Streit mit meinem Vater wegen einer Bausache, die kämpfen schon ewig wegen irgendwelcher Bauabstände, Dachneigung, Schleppgauben und Einzäunungen am zweiten Haus von meinen Eltern (das aktuell vermietet ist an Asylsuchende).

Habe also ganz normal meinen belgischen FS, Reisepass und Zulassung vom Auto meines Vaters vorgezeigt. Reisepass enthält mehrere Visas von Reisen nach Russland und Kanada. Der Polizist hat ewig mit seiner vorgesetzten Dienststelle und einer weiteren Stelle telefoniert.
Da ich noch eine FS Sperre bis 2021 habe hält er den FS für nicht gültig, laut dem Informationssystem (das nur für die Polizei einsehbar ist) habe ich den belgischen FS unberechtigt erhalten. Der belgische FS wurde mir gegen Quittung abgenommen, ich darf morgen früh auf der Polizeiwache zur genauen Einvernahme und Klärung der Sachlage erscheinen. Natürlich nur als Beifahrer oder Fußgänger, mir wurde verbal vom Polizisten erklärt das ich nicht fahren darf.

Meinem Vater wurde erklärt das er mit Ermittlungen wegen Zulassen vom Fahren ohne Führerschein rechnen muss. Er solle sich auch auf der Polizeiwache nach Terminabsprache einfinden.

Ich bin jetzt völlig durcheinander: erst wurde mir gesagt das ich mit dem belgischen FS hier in D fahren darf - und die örtliche Polizei meint das ich nicht berechtigt bin mit dem belgischen FS in Deutschland zu fahren. mad.gif

Es mag sein das der örtliche Polizist aufgrudn meiner früheren Fahrten ohne FS mir nicht wohlgesonen ist. Unser Kontakt war immer beschränkt auf die nötigen Dinge, ansonsten bestand Distanz.
Der Ortsvorsteher hat sich kraft seines Amtes ständig bei der Einvernahme durch die Polizisten immer dabei gehalten. Er hat jedes Wort mit großer Neugier aufgefasst und war ganz erstaunt das ich sogar eine belgische Wohnsitzbestätigung von Januar 2015 parat habe. (Brauche ich für was Anderes) Die Polizei will außerdem wissen ob ich in Belgien Steuern gezahlt habe und dort einer Tätigkeit nachgegangen bin. Bzw. aktuell noch in Belgien tätig bin. Meine dienstliche Visitenkarte hat er mit genommen - ich habe Befürchtungen das er bei meinem Vorgesetzten sich nach mir erkundigt. Und nicht unbedingt nett über mich spricht.

Ist das Verhalten der im ländlichen Raum stationierten Polizisten korrekt ? Ist die Beschlagnahme meines FS in Ordung oder besteht hier möglicherweise Unkenntnis über die tatsächliche Gültigkeit meines belgischen FS?

Habe vorher versucht mit meinem Anwalt in D zu sprechen, leider ist der noch bis Mittwoch im Urlaub.

Und kann es wirklich stimmen das ich erneut illegal in Deutschland gefahren bin? Sind die belgischen FS wegen fehlender Staatsbürgerschaft von Belgien in der Tat ungültig?

Bin jetzt so verwirrt und unsicher, glaub ich werde heute Nacht so gut wie gar nicht schlafen können. Sowas habe ich mir nicht vorstellen können - dabei sprechen die Vorgaben in den genannten EU FS Verordnungen eine andere Grundlage für die Beurteilung der belgischen Wohnsitzeigenschaft und korrekter Erteilung meines FS.

Im Prinzip ist genau das eingetreten was ich schon bei der Frage hier im Forum befürchtet habe. Neidige Menschen gibts halt in jedem Ort, das Auto von meinem Vater ist im Ort wohlbekannt und mit Firmenbeschriftung versehen. Da gucken die Leute besonders hin, und der Ortsvorsteher sowieso weil er einen Brass auf meinen Vater hat.

Zumindest hat der Polizist bei der Verabschiedung noch gesagt das er schon möglich sei das mein FS gültig ist - er wird das SEHR genau überprüfen und ich erhalte dann bei der Vernehmung das Ergebnis seiner Ermittlungen mitgeteilt. Rein persönlich hält er mich für nicht berechtigt in D legal fahren zu dürfen. Und sein Bauchgefühl hätte ihn nur selten betrogen... crybaby.gif

Was nun think.gif
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