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> Eignung Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge §80, Jetzt: Trunkenheit im Verkehr PKW/Roller 45kmh Strafen
Jens
Beitrag 25.06.2023, 14:37
Beitrag #101


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Zitat (verkehrsexperte @ 25.06.2023, 15:27) *
Die Strafe war 30 TS Fahrverbot Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge und Mpu.
Kann nicht sein. Gerichte verhängen keine MPU.
Wurde auch eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt? Das ist wichtig zu wissen für die Frage, ob diese Fahrt noch im Fahreignungsnregister eingetragen und verwertbar ist. Denn dann wärst du bis 2027 auf jeden Fall Wiederholungstäter.


Zitat (verkehrsexperte @ 25.06.2023, 15:27) *
Kann diese ewige Kette bzw Hemmung aus 2002,2014 bzw 2023 nicht ganz nachvollziehen.Wenn ich 2014 keinen Führerschein besass 2017 die Mpu bestanden hab,2023 eine TF hatte woher dann eine Wiederholungstat herkommen soll.Hat jetzt die Tat von 2002 und 20014 eine Verbindung/Wiederholungstat und 2014/2023 wohl auch?
Und ich kann deine Beiträge nicht ganz nachvollziehen. Was ist 20014? Wie wäre es, wenn du dir etwas mehr Mühe beim Verfassen deiner Beiträge machst.

Ein grundsätzlicher Vorschlag: Frag mal ab, was beim Kraftfahrt-Bundesamt im Fahreignungsregister eingetragen ist (hier klicken) und poste das Ergebnis hier.
Denn durch deine ganzen Uralt-Beiträge von vor 2014 blicke ich auf die Schnelle nicht durch, und da das Punktesystem 2014 grundsätzlich reformiert wurde, wäre es mittels Auszug aus Flensburg einfacher zu wissen, was denn noch verwertbar ist.


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verkehrsexperte
Beitrag 25.06.2023, 14:39
Beitrag #102


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Die Tat aus 2014(ohne Führerschei)hat dann also auch eine Tilgung von 10 jahren und wäre 2024 getilgt,wobei die Neutat aus 2023 diese wiederum gehemmt hat und 2024 nicht getilgt werden darf wegen der 5 jahreshemmung?
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Q-Treiberin
Beitrag 25.06.2023, 14:44
Beitrag #103


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Zitat (verkehrsexperte @ 25.06.2023, 15:39) *
Die Tat aus 2014(ohne Führerschei)hat dann also auch eine Tilgung von 10 jahren und wäre 2024 getilgt,
Nö, dort hätte (ohne erfolgreiche MPU plus Neuerteilung) die Anlaufhemmung von fünf Jahren gegriffen, also verwertbar bis 2029.

Aber wie @Jens schon schrieb, besorge Dir mal einen Auszug vom FAER beim KBA.


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Der_Veranstalter
Beitrag 25.06.2023, 15:13
Beitrag #104


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Zitat (Q-Treiberin @ 25.06.2023, 15:44) *
Aber wie @Jens schon schrieb, besorge Dir mal einen Auszug vom FAER beim KBA.


Das hat Mr. T schon 2007 geschrieben, aber der geschätzte TE hat bis jetzt jeden Ratschlag ignoriert.


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verkehrsexperte
Beitrag 25.06.2023, 15:17
Beitrag #105


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Dann wird die Mpu mit sicherheit schwerer,mit 12 Monaten ab muss ich wohl rechnen.Bis in 4 wochen hab ich den strafbefehl,dann kann ich schon mal mit aAB anfangen 12 monate zum Psychologen.Aus Selbstüberzeugung und Kostenlosen Vorbereitungen ist der Führerschein nicht wieder zu bekommen.Aktenkundig ist eine Tr.Fahrt deutlich über 1.1 wogegen ich Fahrlässig oder Vorsätzlich verstossen hab.Verstehe den Unterschied schon zw.Bussgeld und Straftat.Wobei ich durch der Mpu aus 2017 keinen Vorteil hab.Kann nur auf milde des Richters hoffen und es mit 6 monaten AB versuchen sollte das ausreichen?
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Q-Treiberin
Beitrag 25.06.2023, 15:33
Beitrag #106


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Zitat (verkehrsexperte @ 25.06.2023, 16:17) *
Bis in 4 wochen hab ich den strafbefehl,dann kann ich schon mal mit aAB anfangen
Das kannst Du theoretisch auch jetzt schon anfangen….
Seit wann lebst Du AB?


Noch eine Bitte…. benutze bitte die Groß- und Kleinschreibung, die Interpunktion und setze ein paar Absätze….

Deine Fließ-Posts ohne alles sind so besch…eiden zu lesen dass sie Helferleins abschrecken könnten Dir überhaupt zu antworten… und länger tue ich mir das auch nicht mehr an… dry.gif


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Jens
Beitrag 25.06.2023, 15:44
Beitrag #107


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Zitat (Q-Treiberin @ 25.06.2023, 15:44) *
Zitat (verkehrsexperte @ 25.06.2023, 15:39) *
Die Tat aus 2014(ohne Führerschei)hat dann also auch eine Tilgung von 10 jahren und wäre 2024 getilgt,
Nö, dort hätte (ohne erfolgreiche MPU plus Neuerteilung) die Anlaufhemmung von fünf Jahren gegriffen, also verwertbar bis 2029.
Nicht ganz. Die Tilgungsfrist beginnt mit Erteilung einer Fahrerlaubnis zu laufen, oder nach fünf Jahren wenn bis dahin keine Fahrerlaubnis erteilt wurde. Beginn der Tilgungsfrist wäre hier also 2017.

Wenn denn 2014 tatsächlich eine Sperre verhängt wurde. Wenn nicht, wäre die Tat seit 2019 getilgt weil sie dann nur eine fünfjährige Tilgungsfrist ohne Anlaufhemmung hätte... wie gesagt, Auszug aus dem FAER wäre interessant.


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Q-Treiberin
Beitrag 25.06.2023, 15:56
Beitrag #108


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Hm, auch unter diesen Voraussetzungen,,,,
Zitat (verkehrsexperte @ 20.01.2016, 20:35) *
Jetzt ist mir am 05.09.2014 noch eine Trunkenheitsfahrt mit 2.05 promille dazugekommen auf nem 25er Roller
unsure.gif

Ich dachte immer dass ich nach knapp 17 Jahren VP die Tilgungsfristen langsam kapiert hätte…. sadwalk.gif crybaby.gif


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Jens
Beitrag 25.06.2023, 20:54
Beitrag #109


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Zitat (Q-Treiberin @ 25.06.2023, 16:56) *
Hm, auch unter diesen Voraussetzungen,,,,
Ja. 10 Jahre Tilgungsfrist haben nur Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet wurde. Und auch nur dann gibts die Anlaufhemmung.
Das ist seit der Reform 2014 so.


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Q-Treiberin
Beitrag 25.06.2023, 21:28
Beitrag #110


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Aber eine TF mit 2,05 Promille fällt doch unter Straftat….? Oder nicht weil es sich um einen 25iger Roller/Mofa handelte…L unsure.gif


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gruenerTeich
Beitrag 25.06.2023, 22:45
Beitrag #111


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10 Jahre exkl Anlaufhemmung gibt es nur, wenn nach 69/69a StGB entzogen oder isolierte Sperrfrist angeordnet wurde (29 Abs 1 Nr 3a StVG)
Sonst fängt Nr 2a StVG mit 5 Jahren Tilgungsfrist und ganz ohne Anlaufhemmung (Abs 4 Nr 1) auf.
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Uwe W
Beitrag 25.06.2023, 22:54
Beitrag #112


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Die 10 jährige Tilgungsfrist mit bis zu 5 jähriger Anlaufhemmung gilt nur für Straftaten, die zu einem strafrechtlichen Entzug der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperrfrist geführt haben.

Bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem fahrerlaubnisfreien Kfz (z.B. Mofaroller) war in der Vergangenheit die strafrechtliche Praxis uneinheitlich, ob es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis bzw. der Anordnung einer Sperrfrist gekommen ist. Deshalb die Nachfrage von @Jens.

Ich gehe mal davon aus, dass 2017 nicht nur eine neue Klasse B Fahrerlaubnis erteilt wurde, sondern dass auch das Verbot, fahrerlaubnisfreie KfZ zu führen, geendet hat.

Dieses Verbot hat eine 5 jährige Tilgungsfrist mit 5 jähriger Anlaufhemmung ab Ende des Verbots, d.h. müsste in jedem Fall noch bis 2027 im Fahreignungsregister drin stehen.

Auch wenn dieses Verbot auf der Alkfahrt im Jahre 2014 basiert, ist es jedoch keine Grundlage, dass diese Alkfahrt weiter verwertbar ist. Das Verbot gehört nämlich nicht zu den in StVG § 29 (7) Satz 2 genannten Entscheidungen, die eine weitere Verwertung der Anlasstat trotz ihrer Löschung in Flensburg erlauben.

Es kommt also darauf an, ob 2014 eine Sperre durch das Strafgericht verhängt wurde.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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verkehrsexperte
Beitrag 29.06.2023, 12:18
Beitrag #113


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Da findet bald ein Kurs zur Verkürzung der Sperrzeit statt(wann der nächste Kurs anläuft weiss ich nicht)Laut gelesenem sollte ich erst den Strafbefehl abwarten und erst 3 monate nach sperre könnte so ein kurs frühestens begonnen werden.Mann bekommt dann 2 bis 3 monate Verkürzung.Wär für mich schon interessant, besser wie gar nichts machen.Gibts da hinsichtlich was worauf ich durch eigenbemühungen nachweislich was bieten kann.Strafe wurde am 19.06.2023 ---1,44 Prom. Alkoholkontrolle aus dem fliessenden verkehr wobei ich der einzigste um diese uhrzeit war 0.45 uhr trinkende war 23.15 uhr.Sollte ich erst den strafbefehl abwarten oder gleich zum kurs anmelden.
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ulm
Beitrag 29.06.2023, 12:34
Beitrag #114


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Ist es echt so schwierig, einfach mal das Geschriebene in Absätze zu gliedern?

Oder erst einmal die an Dich gestellten Fragen zu beantworten? Das wäre essentiell wichtig, damit Du auch brauchbare Antworten bekommst.
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verkehrsexperte
Beitrag 18.08.2023, 13:11
Beitrag #115


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Mpu wurde ab 2002 angeordnet


Mpu wurde 2004 und 2007 negativ da ohne ABs

Diese Sperre nachdem gefragt wurde
2014 TF 2,05 % nach entzogenem FS 2002 jedoch Prüfbescheinigung mit Mofaroller 30TS und Verbot Fahrrad,Mofa unanfechtbar §80 FEV
Ist sozusagen wie Entzug,bedarf deshalb keiner Sperrfrist
2014 bis 2023 total AB ausnahmslos

Mpu positiv 2017 mit 1 jahr AB und Therapie 16 wochen und Verkehrspsychologe 8 Sitzungen.
Dadurch wieder FE BE.
2017 bis 2023 keine Vorfälle
2023 TF 1,44 %- Führerscheinentzug 35 TS 9Monate Sperre,Prüfbescheinigung Mofa vorhanden
soweit sogut
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Herbie56
Beitrag 20.08.2023, 07:39
Beitrag #116


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Ich finde es toll, dass du das in verständlicher Form aufgeschrieben hast !

Was können wir für dich tun ?
Hast du spezielle Fragen ?


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mir
Beitrag 20.08.2023, 07:44
Beitrag #117


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Die FeV hat nur 78 Paragraphen, wie kommt unser Experte auf "§ 80 FEV"? wacko.gif


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verkehrsexperte
Beitrag 21.08.2023, 04:10
Beitrag #118


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hat geheissen dass in dem fall keine Mpu droht da unter 1,6 pro und keine vorbestände nicht dass ich mir unnötig vorwürfe machen muss
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verkehrsexperte
Beitrag 23.08.2023, 18:56
Beitrag #119


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Habe jetzt gerichtlich bescheid bekommen
Meldung an die Führerscheinstelle der T.Fahrt von 1,44 prom.9 mon Sperrfrist
Sperrfrist endet 03.2024
Es wurde auch ein Beiblatt mitangeheftet von einer Sperrfristverkürzung die anscheinend möglich wäre
Kann ich daraus schliessen dass keine Mpu kommt?
Näheres wird mir die Führerscheinstelle bekanntgeben bei Neuantrag
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mir
Beitrag 23.08.2023, 21:20
Beitrag #120


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Hilf mir doch mal auf die Sprünge.

Du schreibst einerseits:

Zitat (verkehrsexperte @ 18.08.2023, 14:11) *
2014 bis 2023 total AB ausnahmslos
2017 bis 2023 keine Vorfälle


Und im gleichen Beitrag:
Zitat
2023 TF 1,44 %- Führerscheinentzug 35 TS 9Monate Sperre,Prüfbescheinigung Mofa vorhanden


Wie kommt es denn 2023 zu einem BAK von 1,44 ‰ (nicht %!), wenn Du doch aber 2017-2023 abstinent warst?


Zitat (verkehrsexperte @ 23.08.2023, 19:56) *
Kann ich daraus schliessen dass keine Mpu kommt?


Daraus, dass das Gericht nichts von MPU anordnet, daraus kannst Du gar nichts schließen. Wie das dann die Führerscheinstelle dann sieht, kann ich Dir nicht sagen.

Bist Du denn derzeit abstinent?



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verkehrsexperte
Beitrag 20.09.2023, 14:00
Beitrag #121


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Trunkenheitsfahrt ?
Hab den Roller jetzt drosseln lassen auf 25
Trank an dem Abend ziemlich viel
Hatte 2,2 Promille
Helm aufgehabt, Ob ich fuhr weiss ich nicht,bin gestürzt umgefallen.Ob ich geschoben hab oder fuhr weiss ich nicht
Krankenwagen und polizei kam .Wer die gerufen hat weiss ich nicht.War ne abgelegene Stelle und lag auf dem Boden mit verletzungen durch sturz.
Da ist kaum was Los.Vermutlich kam ein Fussgänger und rief Den Sanka und Polizei
Jetzt meine Frage.Kann es sein dass man mir Trunkenheitsfahrt vorwirft?Niemand hat mich fahren sehen
Wenn der Roller auf der Seite liegt geht er auch aus.
Motor könnte auch kalt gewesen sein
Schlüssel könnte auch auf rechts gewesen sein?Selbst da könnte der Motor ausgewesen sein.
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verkehrsexperte
Beitrag 23.09.2023, 21:20
Beitrag #122


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weiss da niemand bescheid?
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MsTaxi
Beitrag 23.09.2023, 21:29
Beitrag #123


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Ganz ehrlich, es kann wohl niemand den Überblick über deine chaotischen Darstellungen behalten. Notwendige Fragen beantwortest du oft nicht, verstummst dann wieder, um dann erneut wieder eine chaotische Frage zu stellen. Ich jedenfalls steig auf das Gewurschtel nicht ein.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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F117
Beitrag 25.09.2023, 12:48
Beitrag #124


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Bist Du schon ... aber Du hast vollkommen recht.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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verkehrsexperte
Beitrag 25.09.2023, 14:11
Beitrag #125


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Ganz einfach
Nur der beitrag 121 ist für mich wichtig
Vorfall vor ca 3 wochen
Alles andere interressiert nicht
Es ist die Frage ob so wie beschrieben von einer Trunkenheitsfahrt auszugehen ist
Bekam bescheid dass schon jemand was gemeldet haben muss wegen Gefährdung ca 30 min vor dem Sturz
Ob man mich hat fahren sehen?Vor allem wie lange?Die frage die mich interressiert ist die,so wie man mich aufgefunden hat und kontrolliert hat
Alkohol festgestellt hat.Es ist gut möglich dass ich nicht gefahren bin.Bzw den Roller schob oder gar nicht mehr zum laufen brachte,fahren konnte.
Deswegen wollte ich die Trunkenheitsfahrt nicht akzeptieren auch wenn ich es teilweise vorhatte,bzw dann abbrach.
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Buchholzer
Beitrag 25.09.2023, 14:31
Beitrag #126


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Ich finde eher der Beitrag 123 ist wichtig, alles andere interessiert nicht.
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ulm
Beitrag 25.09.2023, 15:47
Beitrag #127


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Zitat (verkehrsexperte @ 25.09.2023, 15:11) *
Deswegen wollte ich die Trunkenheitsfahrt nicht akzeptieren auch wenn ich es teilweise vorhatte,bzw dann abbrach.

Abbrechen kannst Du nur etwas, was Du auch begonnen hast.
Also hat wohl eine Fahrt stattgefunden, wofür zum Beispiel ein warmer Motor ein wichtiges Indiz ist.

Höre auf zu saufen!
Ansonsten kannst Du jetzt die Post von der Staatsanwaltschaft abwarten und Dich dann wieder hier melden.
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