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#501
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2477 Beigetreten: 19.10.2009 Wohnort: Bergisches Land Mitglieds-Nr.: 51040 ![]() |
Mich wundert, dass anscheinend nur Fahrlässigkeit vorgeworfen wurde (wenn ich es richtig verstanden habe).
Sollte da nicht vom Regelbußgeld, das für Vorsatz vorgesehen ist, abgewichen werden? Das ist zwar nicht zwingend vorgesehen, aber Fahrlässigkeit so zu ahnden wie Vorsatz halte ich doch für etwas "zu hart". -------------------- Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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#502
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1980 Beigetreten: 02.06.2011 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 59615 ![]() |
[Nachtrag zu meinem letzten Beitrag] Der Kernpunkt der Entscheidung ist für mich, daß "Bestimmtheit für Geschwindigkeitskontrollen" keine objektive Eigenschaft des Geräts ist, sondern eben eine subjektive, bei der die Sicht des Fahrers zugrunde zu legen ist. Das entkräftet aber doch eigentlich dann wieder das was Du weiter oben markiert hattest Zitat Dass bei Navigationssystemen mit Ankündigungsfunktion die Ankündigung nur eine unter vielen anderen Funktionen ist, ändert ebenfalls nichts daran, dass diese Geräte dem Verbot des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO unterfallen Beim Navi ist es ja nun tatsächlich so, dass ich es aktiviere, um damit von A nach B zu kommen und mich interessieren da auch die Blitzer nicht, wenn ich mich an die Tempolimits halte. Die Blitzerfunktion ist da doch lediglich eine objektive Eigenschaft des Gerätes. Das Navi muss ja noch nicht mal mir gehören, bei fest eingebauten Geräten in Firmenwagen oder Leihwagen z.B. kann der Gesetzgeber doch eigentlich nicht verlangen, dass jeder Nutzer vor der Fahrt erst mal das Handbuch durchwälzt, um zu überprüfen, ob evtl eine Blitzerfunktion aktiviert ist und eine Nichtdeaktivierung dann so auslegen, dass das Gerät dafür bestimmt ist Geschwindigkeitskontrollen anzuzeigen? ![]() |
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#503
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24833 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Da interpretierst Du mich falsch.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#504
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 756 Beigetreten: 09.02.2014 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 71492 ![]() |
Dann hat halt mein Beifahrer ein Handy mit Blitzerapp gibt ja mittlerweile WAZE etc.
Der sagt mir dann: "Ich glaub in 500 Meter solltest du mal langsamer machen" und jetzt? ![]() |
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#505
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Ich halte das "wenn die App aktiviert ist, wird es zum reinen Blitzerwarner" für äußerst holprig.
Zu meist ist die "App" eine Navisoftware mit interessanten Orten (POIs). So ist es in erster Linie ein Navi denn ich aktiviere die Navaigationssorftware. Des weiteren laufen in einem Smartphone, damit es überhaupt läuft der art viele "Apps" daß diese App nur eine kleine von vielen ist. Außerdem bleiben ja sämtliche Kommunikations-Apps aktiv. Wenn ich jetzt mein Radio einschalte, ist es in erster Linie ein Radio. Wähle ich einen Sender mit Blitzerwarnung, dann mach ich das genau so aktiv und gestatte dem Gerät mit Blitzer zu nennen/zum Blitzerwarner zu werden. Das auch noch zuverlässiger als mit der App. Dann noch die Frage: Was ist mit dem Radio, welches ein Navi hat? Dort sind oft Blitzer als POis gespeichert. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#506
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Bei Festeinbau?
Einzug und Verwertung/Vernichtung des Fahrzeugs, da ein einheitliches Tatwerkzeug. Hint: das Fahrzeug dient dann primär als Blitzerwarner und nur noch sekundär als Transportmittel. ![]() -------------------- |
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#507
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Klar Festeinbau. Geht sogar mit Hersteller-Navis.
![]() Da aber der Radio- und der Navibetrieb die gesamte Zeit vordergründig laufen ist das m.M.n. in erster Linie ein Radio und dann ein Navi. Ja, und es hat interessante Orte abgespeichert. Um dem zu entgehen müßte man die POIs löschen. Und die Radiosender mit Blitzerwarnung so stören, daß kein Empfang mehr möglich ist. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#508
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 14.06.2014 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 72848 ![]() |
Daher schrieb ich oben auch, dass der Beifahrer "mit Wissen oder gar im Auftrag des Fahrzeugführers handelt". Die Tatbestandsmäßigkeit hängt sicherlich von der genauen Konstellation ab, aber keineswegs ist die Annahme richtig, dass nie eine OWi vorliegen kann, wenn das Gerät auf dem Schoß des Beifahrers liegt. Wenn nun also meine Frau während der Fahrt das Navi mit Blitzerwarner in Betrieb nimmt kann ich sie wohl kaum davon abhalten oder? Abgesehen davon weiß ich garnicht welche POIs auf ihrem Navi installiert sind. Mir fällt gerade ein, letzte Woche bei Mediamarkt habe ich ein Navi gesehen (ich denke ein Garmin) wo die Blitzer-POIs für Schweiz und auch Deutschland nicht vorinstalliert waren! Schwenken die Deutschen nun auch auf die strikte Linie der Schweiz? ![]() |
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#509
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11002 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Das OLG bejaht für eine Blitzer-App auf dem Handy den Verstoß gegen § Naja, sowas nennt man auch Realitätsverlust.Schwenken die Deutschen nun auch auf die strikte Linie der Schweiz? Ich kenne einen, der hatte neulich in seinem Tran beim Grenzübertritt CH -> D aus Versehen bitzer.de pro voll im Vordergrund laufen. (Ja, wie blöd kann man sein? ![]() ![]() Ist aber nix passiert. Die Schweizer haben ihn nicht angehalten, und die Deutschen haben ihn angehalten aber nichts gesehen. Glück braucht der Mensch. ![]() In Schaffhausen labert das Ding übrigens ununterbrochen, da kommt man alle 50 bis 100 m an einem Blitzer vorbei. Da ist eigentlich jeglicher Überraschungseffekt weg, man muss sowieso überall 50 fahren. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#510
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 756 Beigetreten: 09.02.2014 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 71492 ![]() |
Hab mir letztens ein Garmin Navi neu gekauft, da war die interessanten POIs schon installiert und aktiviert.
Also wenn ich mich nicht damit auskennen würde, etc. läuft der POI-Warner wohl immer im Auto standardmäßig Mich hat es nur genervt und Ausserdem ist es ja verboten.... tztztz |
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#511
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6256 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
In der FAS hat sich jetzt ein RA etwas weniger rapite zum Celler Urteil geäußert klick
Die Argumente wurden hier von @mitleser und @ulm eingebracht |
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#512
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Schön finde ich den Vergleich mit den bereits seit langem als "erlaubt" eingestuften Quellen:
Zitat ...
Der Rechtsstaat muss hinnehmen, dass legal beschaffte Informationen nicht nur mit Radio, Druckwerken und persönlichen Aufzeichnungen gespeichert wiedergegeben werden, sondern auch zeitgemäß digital. ... -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#513
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 14.06.2014 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 72848 ![]() |
Sehr schön, so mag ich Deutschland.
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#514
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10602 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Nur so wird für mich ein Schuh draus.
Wenn ausdrücklich Radarwarn- und Laserstörgeräte verboten sind, können Navis und Handys mit Blitzerwarnung nicht gemeint sein. Eben da sie weder vor Radarstrahlung warnen noch Lasermessungen stören. Mein altes Navi hat auch immer nur vor Gefahrenstellen gewarnt. Die meisten waren wohl so gefährlich, dass dort stationäre Messgeräte überwachten, dass man nicht zu schnell fuhr. Da bin ich froh, wenn mich mein Navi dazu anhält, vorsichtig und langsam zu fahren und nicht nur eine Blitzanlage ein letztes Erinnerungsphoto von mir anfertigt, bevor ich der Gefahr unterliege. Den RA muss man sich merken. -------------------- |
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#515
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 14.06.2014 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 72848 ![]() |
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#516
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3584 Beigetreten: 22.10.2003 Mitglieds-Nr.: 407 ![]() |
Was soll man dazu sagen? Das ist die seit vielen Jahren geltende Rechtslage. Also weder überraschend noch neu.
-------------------- Gruß, Officer
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 ![]() |
Wobei auch hier der Kommentar verwirrend ist. Die Funktionsweise einer App und eines Laserstörers ist grundverschieden.
Radwarwarner dürften in Zeiten von Toter-Winkel Assistenten und Abstandstempomaten ohnehin nutzlos geworden sein. Was ist eigentlich aus dem Zusatz "durch den Fahrer" geworden? Steht doch nirgends, dass nicht Person X mir das Gerät eingeschaltet ins Auto gepackt hat ![]() (Ich persönlich suche noch eine Möglichkeit die Warnung auf meine Smartwatch zu bekommen, aber nachdem das auch akustisch mit deaktiviertem Display bzw. an von aussen nicht zu erkennender Position geht - so what? Die FUnktion der Baustellenwarnung bzw. Stauwarnung finde ich darüberhinaus sehr praktisch) -------------------- |
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#518
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 856 Beigetreten: 14.06.2014 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 72848 ![]() |
Ich bin auch für die Variante "das Gerät gehört nicht mir und ich weiß nicht was der Beifahrer da aktiviert hat".
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#519
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11002 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Beitrag
#520
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 367 Beigetreten: 20.06.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 33138 ![]() |
https://www.faz.net/aktuell/technik-motor/d...h-14845005.html
selten so einen Quatsch von Herrn Lenhart gelesen! Braucht der Mandanten? (Zwar ist mittlerweile die Norm verändert worden, aber der Wortlaut der besprochenen Regelung identisch in § 23 Ic StVO eingegangen: https://www.buzer.de/gesetz/10526/al64402-0.htm) Eine genaue Betrachtung des Beschlusses zeigt, dass der Senat genau richtig entschieden hat. ( http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de...p;showdoccase=1 ) Und dem Beschwerdeführer auch noch ein Vorsatztat reingebrummt hat. Hähä! Das Gericht hat sich nicht von der umgangssprachlichen und von den Herstellern (welchen?) beworbenen Begrifflichkeit "Radarwarner" täuschen lassen. Der Senat hat sich nur gefragt, ob ein betriebsbereit mitgeführtes Smartphone mit aktivierter "Blitzer-App" den Betrieb eines oder betriebsbereites Mitsichführen eines technischen Geräts darstellt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Und dann ist es zum Ergebnis gekommen, dass dies der Fall ist. Dafür kommt es nicht darauf an, ob Strahlen, Schwingungen, Funksignale usw. ausgewertet werden oder ob es nur durch den Abgleich der geographischen Lage mit einer im Gerät gespeicherten Karte, auf der die "Blitzer" gespeichert sind und angezeigt werden, funktioniert. Die Norm verbietet nicht das Aufstellen von Hinweisschildern, die mit Text und Piktogrammen auf eine solche Anlage hinweisen. Deshalb müssen die auch nicht abgebaut werden. Die Norm verbietet nicht, dass man ein solches Gerät nutzt, um aktuell bestehende Geschwindigkeitsüberschreitungen anzuzeigen! Die Norm verbietet nicht, sich an einer mitgeführten Faltkarte zu orientieren, auf der Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen eingezeichnet sind. Sie verbietet einfach, ein technisches Gerät zu betreiben oder mitzuführen, das dafür bestimmt ist, solche Maßnahmen anzuzeigen. Lenharts Auslegungs-Dünnpfiff würde ich nicht von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht erwarten. Er sollte schon lesen und verstehen können, was in der Norm in unzweifelhafter Klarheit geschrieben steht. -------------------- ..wem du's heute kannst besorgen den vertröste nicht auf morgen!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.09.2025 - 10:25 |