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> Navi mit Blitzerwarnsoftware beschlagnahmt durch Polizei
Speck ftw
Beitrag 13.11.2015, 13:27
Beitrag #501


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Mich wundert, dass anscheinend nur Fahrlässigkeit vorgeworfen wurde (wenn ich es richtig verstanden habe).

Sollte da nicht vom Regelbußgeld, das für Vorsatz vorgesehen ist, abgewichen werden? Das ist zwar nicht zwingend vorgesehen, aber Fahrlässigkeit so zu ahnden wie Vorsatz halte ich doch für etwas "zu hart".


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Pistenteufel
Beitrag 13.11.2015, 18:07
Beitrag #502


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Zitat (mir @ 13.11.2015, 12:04) *
[Nachtrag zu meinem letzten Beitrag]

Der Kernpunkt der Entscheidung ist für mich, daß "Bestimmtheit für Geschwindigkeitskontrollen" keine objektive Eigenschaft des Geräts ist, sondern eben eine subjektive, bei der die Sicht des Fahrers zugrunde zu legen ist.


Das entkräftet aber doch eigentlich dann wieder das was Du weiter oben markiert hattest
Zitat
Dass bei Navigationssystemen mit Ankündigungsfunktion die Ankündigung nur eine unter vielen anderen Funktionen ist, ändert ebenfalls nichts daran, dass diese Geräte dem Verbot des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO unterfallen


Beim Navi ist es ja nun tatsächlich so, dass ich es aktiviere, um damit von A nach B zu kommen und mich interessieren da auch die Blitzer nicht, wenn ich mich an die Tempolimits halte. Die Blitzerfunktion ist da doch lediglich eine objektive Eigenschaft des Gerätes.
Das Navi muss ja noch nicht mal mir gehören, bei fest eingebauten Geräten in Firmenwagen oder Leihwagen z.B. kann der Gesetzgeber doch eigentlich nicht verlangen, dass jeder Nutzer vor der Fahrt erst mal das Handbuch durchwälzt, um zu überprüfen, ob evtl eine Blitzerfunktion aktiviert ist und eine Nichtdeaktivierung dann so auslegen, dass das Gerät dafür bestimmt ist Geschwindigkeitskontrollen anzuzeigen? think.gif
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mir
Beitrag 13.11.2015, 18:14
Beitrag #503


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Da interpretierst Du mich falsch.


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redonner sa grandeur à l'europe!
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OWI2014
Beitrag 16.11.2015, 06:17
Beitrag #504


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Dann hat halt mein Beifahrer ein Handy mit Blitzerapp gibt ja mittlerweile WAZE etc.

Der sagt mir dann: "Ich glaub in 500 Meter solltest du mal langsamer machen"


und jetzt? whistling.gif

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janr
Beitrag 16.11.2015, 13:35
Beitrag #505


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Ich halte das "wenn die App aktiviert ist, wird es zum reinen Blitzerwarner" für äußerst holprig.

Zu meist ist die "App" eine Navisoftware mit interessanten Orten (POIs).
So ist es in erster Linie ein Navi denn ich aktiviere die Navaigationssorftware.

Des weiteren laufen in einem Smartphone, damit es überhaupt läuft der art viele "Apps" daß diese App nur eine kleine von vielen ist.
Außerdem bleiben ja sämtliche Kommunikations-Apps aktiv.

Wenn ich jetzt mein Radio einschalte, ist es in erster Linie ein Radio.
Wähle ich einen Sender mit Blitzerwarnung, dann mach ich das genau so aktiv und gestatte dem Gerät mit Blitzer zu nennen/zum Blitzerwarner zu werden.
Das auch noch zuverlässiger als mit der App.

Dann noch die Frage: Was ist mit dem Radio, welches ein Navi hat?
Dort sind oft Blitzer als POis gespeichert. think.gif


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Explosiv
Beitrag 16.11.2015, 13:55
Beitrag #506


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Bei Festeinbau?
Einzug und Verwertung/Vernichtung des Fahrzeugs, da ein einheitliches Tatwerkzeug.

Hint: das Fahrzeug dient dann primär als Blitzerwarner und nur noch sekundär als Transportmittel. rolleyes.gif


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janr
Beitrag 16.11.2015, 14:00
Beitrag #507


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Klar Festeinbau. Geht sogar mit Hersteller-Navis. wavey.gif

Da aber der Radio- und der Navibetrieb die gesamte Zeit vordergründig laufen ist das m.M.n. in erster Linie ein Radio und dann ein Navi.
Ja, und es hat interessante Orte abgespeichert.

Um dem zu entgehen müßte man die POIs löschen.
Und die Radiosender mit Blitzerwarnung so stören, daß kein Empfang mehr möglich ist.


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ired
Beitrag 29.11.2015, 10:15
Beitrag #508


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Zitat (Georg_g @ 13.11.2015, 12:44) *
Daher schrieb ich oben auch, dass der Beifahrer "mit Wissen oder gar im Auftrag des Fahrzeugführers handelt". Die Tatbestandsmäßigkeit hängt sicherlich von der genauen Konstellation ab, aber keineswegs ist die Annahme richtig, dass nie eine OWi vorliegen kann, wenn das Gerät auf dem Schoß des Beifahrers liegt.


Wenn nun also meine Frau während der Fahrt das Navi mit Blitzerwarner in Betrieb nimmt kann ich sie wohl kaum davon abhalten oder? Abgesehen davon weiß ich garnicht welche POIs auf ihrem Navi installiert sind.

Mir fällt gerade ein, letzte Woche bei Mediamarkt habe ich ein Navi gesehen (ich denke ein Garmin) wo die Blitzer-POIs für Schweiz und auch Deutschland nicht vorinstalliert waren! Schwenken die Deutschen nun auch auf die strikte Linie der Schweiz? unsure.gif
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GM_
Beitrag 30.11.2015, 03:23
Beitrag #509


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Zitat (Mitleser @ 13.11.2015, 10:24) *
Das OLG bejaht für eine Blitzer-App auf dem Handy den Verstoß gegen §
Naja, sowas nennt man auch Realitätsverlust.

Zitat (Impet @ 29.11.2015, 11:15) *
Schwenken die Deutschen nun auch auf die strikte Linie der Schweiz? unsure.gif
Ich kenne einen, der hatte neulich in seinem Tran beim Grenzübertritt CH -> D aus Versehen bitzer.de pro voll im Vordergrund laufen. (Ja, wie blöd kann man sein? biggrin.gif )

Ist aber nix passiert. Die Schweizer haben ihn nicht angehalten, und die Deutschen haben ihn angehalten aber nichts gesehen.

Glück braucht der Mensch. whistling.gif

In Schaffhausen labert das Ding übrigens ununterbrochen, da kommt man alle 50 bis 100 m an einem Blitzer vorbei. Da ist eigentlich jeglicher Überraschungseffekt weg, man muss sowieso überall 50 fahren.


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OWI2014
Beitrag 11.12.2015, 10:24
Beitrag #510


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Hab mir letztens ein Garmin Navi neu gekauft, da war die interessanten POIs schon installiert und aktiviert.

Also wenn ich mich nicht damit auskennen würde, etc. läuft der POI-Warner wohl immer im Auto standardmäßig

Mich hat es nur genervt und Ausserdem ist es ja verboten.... tztztz
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helmet lampshade
Beitrag 14.02.2017, 10:59
Beitrag #511


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In der FAS hat sich jetzt ein RA etwas weniger rapite zum Celler Urteil geäußert klick
Die Argumente wurden hier von @mitleser und @ulm eingebracht
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janr
Beitrag 14.02.2017, 12:18
Beitrag #512


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Schön finde ich den Vergleich mit den bereits seit langem als "erlaubt" eingestuften Quellen:
Zitat
...
Der Rechtsstaat muss hinnehmen, dass legal beschaffte Informationen nicht nur mit Radio, Druckwerken und persönlichen Aufzeichnungen gespeichert wiedergegeben werden, sondern auch zeitgemäß digital.
...


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ired
Beitrag 14.02.2017, 19:38
Beitrag #513


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Sehr schön, so mag ich Deutschland.
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Explosiv
Beitrag 15.02.2017, 10:52
Beitrag #514


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Nur so wird für mich ein Schuh draus.
Wenn ausdrücklich Radarwarn- und Laserstörgeräte verboten sind, können Navis und Handys mit Blitzerwarnung nicht gemeint sein. Eben da sie weder vor Radarstrahlung warnen noch Lasermessungen stören.

Mein altes Navi hat auch immer nur vor Gefahrenstellen gewarnt. Die meisten waren wohl so gefährlich, dass dort stationäre Messgeräte überwachten, dass man nicht zu schnell fuhr. Da bin ich froh, wenn mich mein Navi dazu anhält, vorsichtig und langsam zu fahren und nicht nur eine Blitzanlage ein letztes Erinnerungsphoto von mir anfertigt, bevor ich der Gefahr unterliege.

Den RA muss man sich merken.


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ired
Beitrag 15.07.2017, 07:22
Beitrag #515


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Was sagen die Experten dazu?

http://www.focus.de/auto/news/recht-verbot...id_7073923.html

wavey.gif
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Officer
Beitrag 15.07.2017, 11:27
Beitrag #516


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Was soll man dazu sagen? Das ist die seit vielen Jahren geltende Rechtslage. Also weder überraschend noch neu.


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Gruß, Officer
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Damastor
Beitrag 15.07.2017, 14:24
Beitrag #517


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Wobei auch hier der Kommentar verwirrend ist. Die Funktionsweise einer App und eines Laserstörers ist grundverschieden.
Radwarwarner dürften in Zeiten von Toter-Winkel Assistenten und Abstandstempomaten ohnehin nutzlos geworden sein.

Was ist eigentlich aus dem Zusatz "durch den Fahrer" geworden? Steht doch nirgends, dass nicht Person X mir das Gerät eingeschaltet ins Auto gepackt hat thread.gif
(Ich persönlich suche noch eine Möglichkeit die Warnung auf meine Smartwatch zu bekommen, aber nachdem das auch akustisch mit deaktiviertem Display bzw. an von aussen nicht zu erkennender Position geht - so what? Die FUnktion der Baustellenwarnung bzw. Stauwarnung finde ich darüberhinaus sehr praktisch)


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Viele Grüße!

VW CC:
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ired
Beitrag 15.07.2017, 16:27
Beitrag #518


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Ich bin auch für die Variante "das Gerät gehört nicht mir und ich weiß nicht was der Beifahrer da aktiviert hat". wavey.gif Zumindest von der hier immer wieder angedrohten Vernichtung des Geräts ist nichts zu lesen, das geht dann wohl sogar dem Gericht zu weit an der Realität vorbei.
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GM_
Beitrag 15.07.2017, 17:42
Beitrag #519


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Zitat (fmon @ 15.07.2017, 08:22) *
Was sagen die Experten dazu?

Wayne?


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HansKäse
Beitrag 12.12.2019, 14:34
Beitrag #520


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https://www.faz.net/aktuell/technik-motor/d...h-14845005.html

selten so einen Quatsch von Herrn Lenhart gelesen! Braucht der Mandanten?

(Zwar ist mittlerweile die Norm verändert worden, aber der Wortlaut der besprochenen Regelung identisch in § 23 Ic StVO eingegangen: https://www.buzer.de/gesetz/10526/al64402-0.htm)

Eine genaue Betrachtung des Beschlusses zeigt, dass der Senat genau richtig entschieden hat.

( http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de...p;showdoccase=1 )

Und dem Beschwerdeführer auch noch ein Vorsatztat reingebrummt hat. Hähä!

Das Gericht hat sich nicht von der umgangssprachlichen und von den Herstellern (welchen?) beworbenen Begrifflichkeit "Radarwarner" täuschen lassen. Der Senat hat sich nur gefragt, ob ein betriebsbereit mitgeführtes Smartphone mit aktivierter "Blitzer-App" den Betrieb eines oder betriebsbereites Mitsichführen eines technischen Geräts darstellt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.

Und dann ist es zum Ergebnis gekommen, dass dies der Fall ist. Dafür kommt es nicht darauf an, ob Strahlen, Schwingungen, Funksignale usw. ausgewertet werden oder ob es nur durch den Abgleich der geographischen Lage mit einer im Gerät gespeicherten Karte, auf der die "Blitzer" gespeichert sind und angezeigt werden, funktioniert.

Die Norm verbietet nicht das Aufstellen von Hinweisschildern, die mit Text und Piktogrammen auf eine solche Anlage hinweisen. Deshalb müssen die auch nicht abgebaut werden.

Die Norm verbietet nicht, dass man ein solches Gerät nutzt, um aktuell bestehende Geschwindigkeitsüberschreitungen anzuzeigen!

Die Norm verbietet nicht, sich an einer mitgeführten Faltkarte zu orientieren, auf der Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen eingezeichnet sind.

Sie verbietet einfach, ein technisches Gerät zu betreiben oder mitzuführen, das dafür bestimmt ist, solche Maßnahmen anzuzeigen.

Lenharts Auslegungs-Dünnpfiff würde ich nicht von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht erwarten. Er sollte schon lesen und verstehen können, was in der Norm in unzweifelhafter Klarheit geschrieben steht.


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