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> Navi mit Blitzerwarnsoftware beschlagnahmt durch Polizei
Der_Veranstalter
Beitrag 01.10.2014, 11:47
Beitrag #1


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Hallo,

es ist eingetreten (leider schon vor zwei Jahren), was ich nie für möglich gehalten hätte:

Kfz-Halter aus Bayern, Vorfall passiert in BaWü, Ende 2012, involviert die Zentrale Bußgeldstelle einer größeren Stadt.

Zitat
Ihnen wird zur Last gelegt, am *.2012 von 11.15 bis 11.25 Uhr in * als Führer des Fahrzeugs * folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie führten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät betriebsbereit mit, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
§23 Abs. 1b, §49 StVO; §24 StVG, 247 BKat

Zeuge: PHK *

Deshalb wird gegen Sie ... festgesetzt 70 Euro
zzgl. Auslagen und Gebühr von 23,50 Euro

Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides werden 4 Punkte [war ja 2012] ... eingetragen.


Der Fahrzeugführer musste eine weitere Person mit dem Kfz in ein Krankenhaus bringen und hat sich - trotz Navi - mehrfach bei anderen Personen nach dem Weg erkundigt. Er hat das Fzg um 11.30 Uhr wg. Parkplatzmangel auf einem Supermarktparkplatz abgestellt, hat dort aber versehentlich das vordere rechte Seitenfenster offen gelassen. Als er gegen 14 Uhr zurückkam, waren alle Gegenstände und das Navi weg, dafür war eine Mitteilung des Polizeibeamten, dass alles auf dem Revier abzuholen wäre. "In der dortigen Anhörung" wurde dem Fahrzeugführer zur Last gelegt, eine verbotene Blitzerwarnsoftware auf dem Gerät installiert zu haben. Das Gerät würde einbehalten.

Nach einer Beschwerde hat der Fahrzeugführer das Navi wieder zurückerhalten.

Da hätte ich mich durch alle Instanzen geklagt. Was meint Ihr?



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Firefighter im Ruhestand....

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jackson
Beitrag 01.10.2014, 11:57
Beitrag #2


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Weswegen genau geklagt? Das die Polizei die Sachen mit genommen hat, um einen Diebstahl vorzubeugen?

Oder gegen den Ordnungswidrigkeitenbescheid?


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ulm
Beitrag 01.10.2014, 12:03
Beitrag #3


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...und der Fahrzeugführer steht fest?
Reicht es, wenn das Gerät im Navi-Betrieb betriebsbereit ist oder muss für "betriebsbereit" auch die Software gestartet sein?
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Mitleser
Beitrag 01.10.2014, 12:14
Beitrag #4


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Wenn man in die amtliche Begründung, und da weniger bei der StVO, sondern eher der StVG-Grundlage, schaut, dann wird sehr deutlich klar, dass Navis mit Blitzer-POI nicht vom Verbot erfasst sind.

Das mag ein Polizist oder ein Richter anders sehen. Ebenso wie ein Polizist mal eben so ein (rechtmäßig!) in Verwahrung genommenes Navi auf dessen Funktionsumfang untersucht. Ändert aber nichts an der Auslegungsgrenze der Norm.
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rapit
Beitrag 01.10.2014, 12:28
Beitrag #5


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Das Gerät wurde beim Parken auf Privatgelände betrieben? blink.gif

Das ist nicht verboten.

Auch es zu haben, nicht.

Genausowenig, wie es Kindergeld ja auch nicht gibt, wenn man Kinder zeugen kann, steht auch nicht das Betreiben können eines solchen Gerätes (IM Straßenverkehr) unter Strafe, sondern nur das Betreiben.


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ulm
Beitrag 01.10.2014, 12:32
Beitrag #6


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Zitat (Mitleser @ 01.10.2014, 13:14) *
Ebenso wie ein Polizist mal eben so ein (rechtmäßig!) in Verwahrung genommenes Navi auf dessen Funktionsumfang untersucht.

Aua, ein ganz wichtiger und böser Aspekt!
Ist das Einschalten und Überprüfen (Durchsuchen!) eines ausschließlich zur Eigentumssicherung in Verwahrung genommenen Navi überhaupt ohne konkreten Tatverdacht zulässig?
Da sich das Gerät in polizeilicher Verwahrung befand und von Verderb nicht auszugehen ist, ist Gefahr in Verzug nicht zutreffend, also wäre doch eine richterliche Anordnung zur elektronischen Durchsuchung notwendig...
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GerhardNL
Beitrag 01.10.2014, 12:39
Beitrag #7


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@ Der Veranstalter: Bist Du Dir sicher, dass Dir da niemand einen Bären aufgebunden hat?

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

VW ID.7 Pro Tourer:
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rapit
Beitrag 01.10.2014, 12:42
Beitrag #8


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@Gerhard: Du meinst das hier sei unser "Veranstalter"? rolleyes.gif


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Achim
Beitrag 01.10.2014, 13:50
Beitrag #9


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Na, ja. Ein bisschen sehr wenig Infos und hierüber zu diskutieren. Wird wohl eher ein Glaskugellesen. Oder gibt es dafür eine handfeste Quelle think.gif


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mir
Beitrag 01.10.2014, 13:56
Beitrag #10


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Rechtswidrige Bußgeldbescheide soll es öfter mal geben, genau dafür ist ja der Einspruch da.


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ilam
Beitrag 01.10.2014, 14:03
Beitrag #11


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Interessant wäre auch, um welches Navi und um welche Software es sich handelt.

Mir bekannt ist der "POI-Warner", den man in der Tat zusätzlich auf dem Navi installieren kann.

Aber da passt

Zitat
eine verbotene Blitzerwarnsoftware


nicht wirklich. Ja, das Programm kann dazu genutzt werden, vor Blitzern zu warenen. Es kann aber auch dazu genutzt werden, bei Geocaches, Notrufsäulen oder öffentlichen Toiletten in der Gegend "laut zu geben".

Das kann die unveränderte Originalsoftware meines Navis aber auch.

Auf Smartphones sieht es hingegen ein wenig anders aus. "Blitzer.de Pro" ist aktuell auf Platz 4 der iPhone-Appstore-Verkaufscharts. Aber verboten ist die Software auch nicht...
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nachteule
Beitrag 01.10.2014, 14:45
Beitrag #12


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Hallo, Der_Veranstalter,

ist gesichert, dass es tatsächlich nur um das Navi ging und dass der Beamte nicht zufällig einen Blitzerwarner gefunden und dies zur Anzeige gebracht hat?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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janr
Beitrag 01.10.2014, 15:09
Beitrag #13


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Der Text:
Zitat (§23 StVO Absatz 1b Satz 1)
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
sagt nix über Blitzer-Software und ein Navi ist nicht dafür bestimmt Blitzer anzuzeigen, ansonsten wäre ein Radio auch verboten.

Das Navi ist in erster Linie Navi, wie das Radio in erster Linie Radio ist, daß man mit beiden vor Blitzern gewarnt werden kann macht es nciht zu Geräten die dazu bestimmt sind wavey.gif


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Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Damastor
Beitrag 01.10.2014, 16:27
Beitrag #14


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Am meisten irritiert mich daran, was der Beamte an den Geräten zu schaffen hatte. Er wusste ja aus welchem Fahrzeug es stammt und dass derjenige es selbst abholen würde. So löblich das mitnehmen war, so zweifelhafte finde ich das durchsuchen.

Ich hab ja auch blitzer.de auf meinem Handy...ist eine Polizeistreife an der Ampel neben mir tipp ich halt das Display schnell aus. Da bin dann selbst ich mal Rebell (um bei meinen Worten zu bleiben wink.gif ) und mach das Display nicht an laugh2.gif


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Viele Grüße!

VW CC:
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ilam
Beitrag 01.10.2014, 16:44
Beitrag #15


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Zitat (Damastor @ 01.10.2014, 17:27) *
Ich hab ja auch blitzer.de auf meinem Handy...ist eine Polizeistreife an der Ampel neben mir tipp ich halt das Display schnell aus.


Ich habe schon öfters Fahrzeuge mit dieser App vor mir gehabt... Im Dunkeln erkennt man diese App locker aus 15m Entfernung, wenn das Handy an der Frontscheibe hängt.
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Damastor
Beitrag 01.10.2014, 17:32
Beitrag #16


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Habs am Lüftungsgitter. Die Beweisführung wird schwierig, denn mein normales Navi sieht im "Safemodus" änhlich aus, dann zeigt es auch nur den Richtungspfeil an whistling.gif

Die Frage ist doch rechtfertigt der Eindruck des Polizisten den doch recht massiven Privatsphäreneingriff auf meinem Smartphone? Und wenn nicht, wie wollen es die Beamten beweisen? "Ich hatte den Eindruck, dass..." dürfte wohl kaum vor Gericht ausreichend sein?
(Fernlöschung vom Handy ist übrigens was feines, da können sie so viel beschlagnahmen wie sie wollen laugh2.gif von daher ist das ganze eh utopisch)


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rapit
Beitrag 01.10.2014, 17:34
Beitrag #17


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Zitat (nachteule @ 01.10.2014, 15:45) *
ist gesichert, dass es tatsächlich nur um das Navi ging und dass der Beamte nicht zufällig einen Blitzerwarner gefunden und dies zur Anzeige gebracht hat?

Ja und? Auf einem Supermarktparkplatz? think.gif
Aber ich warte erstmal auf eine Stellungnahme zur Bärenproblematik. rolleyes.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 01.10.2014, 17:57
Beitrag #18


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Zitat (ulm @ 01.10.2014, 13:32) *
Ist das Einschalten und Überprüfen (Durchsuchen!) eines ausschließlich zur Eigentumssicherung in Verwahrung genommenen Navi überhaupt ohne konkreten Tatverdacht zulässig?

Ich kenne Geräte, die beim Einschalten die zuvor eingegebenen Daten des Besitzers anzeigen. whistling.gif


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ulm
Beitrag 01.10.2014, 18:03
Beitrag #19


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...da es sich aber lediglich um eine Eigentumssicherung aus einem unverschlossenen Kfz handelte, gab es ja keinen Anlass für die Polizei, das Gerät einzuschalten?
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ilam
Beitrag 01.10.2014, 18:11
Beitrag #20


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Zitat (Damastor @ 01.10.2014, 18:32) *
Fernlöschung vom Handy ist übrigens was feines,


Simkarte vor dem Einschalten raus und schon löscht sich gar nix.

(Ja, am Inhalt ist man damit noch lange nicht dran, aber zumindest wurde nichts gelöscht).
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Ernschtl
Beitrag 01.10.2014, 18:27
Beitrag #21


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QUOTE (ilam @ 01.10.2014, 19:11) *
QUOTE (Damastor @ 01.10.2014, 18:32) *
Fernlöschung vom Handy ist übrigens was feines,
Simkarte vor dem Einschalten raus und schon löscht sich gar nix.
Eine Simkarte wäre dazu nicht nötig. Es reicht, wenn sich das Handy meldet. Ob das aber so gehandhabt wird weiss ich nicht. Sollte aber so sein.


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ilam
Beitrag 01.10.2014, 18:29
Beitrag #22


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Ohne Simkarte oder WLAN-Einbuchung keine Datenverbindung. Ohne Datenverbindung empfängt das Gerät das Löschsignal nicht.
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Damastor
Beitrag 01.10.2014, 18:33
Beitrag #23


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Zitat (ilam @ 01.10.2014, 19:11) *
Zitat (Damastor @ 01.10.2014, 18:32) *
Fernlöschung vom Handy ist übrigens was feines,


Simkarte vor dem Einschalten raus und schon löscht sich gar nix.

(Ja, am Inhalt ist man damit noch lange nicht dran, aber zumindest wurde nichts gelöscht).

Dazu müsste es aber erstmal ausgeschaltet werden wink.gif

Und das geht bei meinem Handy nicht ohne Code wavey.gif

Und wenn du die Simkarte entnimmst und es wieder einschaltest ist das Gerät gesperrt...manchmal ist Android sehr praktisch laugh2.gif

Einzige Möglichkeit wäre m.W. ins Recovery zu booten, aber das dürfte den Horizont der meisten Polizisten übersteigen...

Wobei selbst mit Handy in der Hand nicht bewiesen ist, dass ich die App installiert oder benutzt habe. Der Store zieht auch Anwendungen nach wie mal installiert waren, ohne mein zutun. Meines Erachtens ist ein Beweis hier einfach nicht möglich wavey.gif


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Ernschtl
Beitrag 01.10.2014, 18:35
Beitrag #24


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QUOTE (ilam @ 01.10.2014, 19:29) *
Ohne Simkarte oder WLAN empfängt das Gerät das Löschsignal nicht.
Warum? Technisch kein Problem.


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ilam
Beitrag 01.10.2014, 18:38
Beitrag #25


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Zitat (Damastor @ 01.10.2014, 19:33) *
Dazu müsste es aber erstmal ausgeschaltet werden wink.gif

Und das geht bei meinem Handy nicht ohne Code wavey.gif


Wie? An die Simkarte von Deinem Handy kommt man nur ran, wenn das Ding abgeschaltet wurde? blink.gif


Zitat
Warum? Technisch kein Problem.


Aha. Und wie soll das Löschsignal ein Handy erreichen, das keinerlei Datenverbindung hat?
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Ernschtl
Beitrag 01.10.2014, 18:47
Beitrag #26


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Wieso sollte es keine Datenverbindung haben? Sobald man ein Handy einschaltet meldet es sich beim nächstmöglichen Provider an. Ohne Simkarte ist es lediglich nicht per Telefonnummer erreichbar, aber erreichbar ist es.
Das Ganze läuft über die IMEI, die Identifikationsnr. des Handys. Die Simkarte, welche über die IMSI identifiziert wird, ist lediglich nötig um dem Handy eine Telefonnr. zuzuweisen und um Abrechnungen gemäss des Vertrages zu gewährleisten. Zum Telefonieren oder für eine Datenverbindung ist technisch keine Simkarte nötig.
Das gilt übrigens auch fürs Festnetz. Um ein Telefon anzurufen ist keine Telefonnr. nötig.


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Damastor
Beitrag 01.10.2014, 18:49
Beitrag #27


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Zitat (ilam @ 01.10.2014, 19:38) *
Zitat (Damastor @ 01.10.2014, 19:33) *
Dazu müsste es aber erstmal ausgeschaltet werden wink.gif

Und das geht bei meinem Handy nicht ohne Code wavey.gif


Wie? An die Simkarte von Deinem Handy kommt man nur ran, wenn das Ding abgeschaltet wurde? blink.gif


Nö aber ich verbitte mir die einfach aus dem Handy zu rupfen, steht nicht umsonst in der Anleitung man möge es vorher ausschalten.
Aber selbst wenn, bringt dir nix. Sobald die einfach so entnommen wird geht das Handy auf Lock. Ich will im Falle eines Diebstahles ja meine Daten sicher wissen.


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ilam
Beitrag 01.10.2014, 18:52
Beitrag #28


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Zitat (Ernschtl @ 01.10.2014, 19:47) *
Zum Telefonieren oder für eine Datenverbindung ist technisch keine Simkarte nötig.


Technisch nicht. Aber mittlerweile gehen ohne Simkarte nicht mal mehr Notrufe. Und Du wirst keinen Netzbetreiber finden, der Datenverbindungen zulässt, ohne diese abrechnen zu können.

Wenn Google, Microsoft und Apple irgendwann mal eigene Handynetze haben, dann mag in solchen Fällen auch eine Fernlöschung gehen, bis dahin sind sie vom Gerät ausgesperrt, sobald es nicht mehr online ist.

Und einen "Totmannschalter" nach dem Motto "Wenn Du 5h kein Internet hattest, dann lösche Dich" haben Handies ebenfalls nicht.

Zitat (Damastor @ 01.10.2014, 19:49) *
Nö aber ich verbitte mir die einfach aus dem Handy zu rupfen, steht nicht umsonst in der Anleitung man möge es vorher ausschalten.
Aber selbst wenn, bringt dir nix. Sobald die einfach so entnommen wird geht das Handy auf Lock. Ich will im Falle eines Diebstahles ja meine Daten sicher wissen.


Wohlgemerkt, in Fällen von "War da ein Radarwarner auf dem Handy" wird es zu sowas auch nicht kommen. Aber bei deutlich größerem Kaliber wird definitiv verhindert, dass ein zur Beweissicherung beschlagnahmtes Gerät nochmals online geht.

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Damastor
Beitrag 01.10.2014, 18:54
Beitrag #29


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Nein aber einen "wenn die Sim entnommen wird" schon wink.gif

Hinzu kommt, spontan bekommst die SIM aus modernen Handys eh nicht mehr raus...da brauchts i.d.R. was sehr dünne für. Bis dahin hab ich jemanden gefunden der mir sein Handy für eine SMS gibt wavey.gif


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ilam
Beitrag 01.10.2014, 19:08
Beitrag #30


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Zitat (Damastor @ 01.10.2014, 19:54) *
Nein aber einen "wenn die Sim entnommen wird" schon wink.gif


Dann drücke ich Dir die Daumen, dass Du nicht mal eine defekte Sim-Karte oder auch nur ein Kontaktproblem und damit ein schlagartig gelöschtes Handy hast. laugh2.gif
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Alex79
Beitrag 01.10.2014, 19:17
Beitrag #31


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Zitat (Damastor @ 01.10.2014, 19:54) *
Bis dahin hab ich jemanden gefunden der mir sein Handy für eine SMS gibt wavey.gif

Völlig egal ...
Nur weil du es löscht bezweifel ich doch sehr stark das die Daten komplett physisch weg sind. :-)
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Ernschtl
Beitrag 01.10.2014, 19:19
Beitrag #32


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QUOTE (ilam @ 01.10.2014, 19:52) *
Aber mittlerweile gehen ohne Simkarte nicht mal mehr Notrufe. Und Du wirst keinen Netzbetreiber finden, der Datenverbindungen zulässt, ohne diese abrechnen zu können.
Dass Notrufe nicht mehr ohne Simkarte machbar sind hat nichts mit Kosten zu tun. Auch dürfte es den Providern wurscht sein, wenn ab und zu mal jemand eine 500 Byte grosse Lösch- oder Sperrnachricht an sein Handy schickt.

Es hat jedenfalls nichts mit Technik zu tun sondern nur ob man will. Leider habe ich schon seit vielen Jahren den Eindruck, dass unsere Regierung nicht will, dass wir unsere Daten schützen. Nur dort liegt der Hase im Pfeffer.

QUOTE (Alex79 @ 01.10.2014, 20:17) *
Nur weil du es löscht bezweifel ich doch sehr stark das die Daten komplett physisch weg sind. :-)
Sind sie natürlich nicht. Aber nun brauchts einen Experten um dran zu kommen.


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janr
Beitrag 01.10.2014, 19:22
Beitrag #33


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Zitat (Ernschtl @ 01.10.2014, 20:19) *
... Dass Notrufe nicht mehr ohne Simkarte machbar sind hat nichts mit Kosten zu tun. ...
Also bei meinem Mobile sind Notrufe auch ohne SIM-Karte möglich wavey.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 01.10.2014, 19:41
Beitrag #34


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So, vom OT wieder zurück:

Ihr wisst ja, dass ich u.a. über genau DAS Problem beruflich schreibe. Deswegen hat sich ein Leser an mich gewandt, dem das passiert ist. Ich habe den zweiseitigen Bußgeldbescheid als Scan da, aus dem habe ich ja zitiert. Morgen stelle ich ihn ein, wenn ich darf. Muss ich aber natürlich erst das OK des Lesers haben.

Das Gerät ist ein Pearl NavGear 5" und kein Coyote oder sowas.

Zitat (jackson @ 01.10.2014, 12:57) *
Oder gegen den Ordnungswidrigkeitenbescheid?


Gegen den Bußgeldbescheid, eh klar.

Zitat (rapit @ 01.10.2014, 13:28) *
Auch es zu haben, nicht.

Genausowenig, wie es Kindergeld ja auch nicht gibt, wenn man Kinder zeugen kann, steht auch nicht das Betreiben können eines solchen Gerätes (IM Straßenverkehr) unter Strafe, sondern nur das Betreiben.


Nehmen wir mal an, das wäre ein Coyote-Blitzerwarner gewesen: Im Gesetz steht mitführen. Nicht "mitführen im Straßenverkehr", sondern mitführen. Würde das einen Unterschied machen?

@ all:
Das war ein älterer Herr, der seine Frau ins KH gebracht hat. Alles wirkt 100% echt, auch der Brief, den er nachher ans Ordnungsamt geschrieben hat. Ich kenne so Leser, m.E. ist das real.


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ilam
Beitrag 01.10.2014, 19:44
Beitrag #35


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Zitat (janr @ 01.10.2014, 20:22) *
Also bei meinem Mobile sind Notrufe auch ohne SIM-Karte möglich wavey.gif


Sicher? Die Funktion wird angezeigt und ist auch im GSM-Standard verankert, wird in Deutschland allerdings aktiv seit 2009 blockiert:

http://www.test.de/Handy-Notruf-112-kuenft...arte-1762892-0/
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Der_Veranstalter
Beitrag 01.10.2014, 19:46
Beitrag #36


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Zitat (janr @ 01.10.2014, 20:22) *
Also bei meinem Mobile sind Notrufe auch ohne SIM-Karte möglich


Garantiert NEIN.

Da gab es zuviel Missbrauch des Notrufs. Jetzt muss eine Karte drin sein.


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geckolino
Beitrag 01.10.2014, 19:47
Beitrag #37


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Zitat (janr @ 01.10.2014, 20:22) *
Also bei meinem Mobile sind Notrufe auch ohne SIM-Karte möglich wavey.gif

Glaubst du das nur oder hast du das ausprobiert?
Notrufe ohne SIM sind meines Wissens bei keinem Netzbetreiber mehr möglich, da sich leider zu viele Idioten einen "Spaß" daraus gemacht haben, die Notrufnummern über Mobiltelefone ohne SIM zu mißbrauchen ranting.gif


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mir
Beitrag 01.10.2014, 19:47
Beitrag #38


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Ich halte noch immer für offen, ob diese Geräte nicht sogar benutzt werden können. Das Ding kann nämlich keinen Blitzer feststellen, sondern nur, ob an der Stelle irgendwer einen Blitzer gemeldet hat. Und das ist ein großer Unterschied.


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janr
Beitrag 01.10.2014, 19:49
Beitrag #39


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Zitat (Der_Veranstalter @ 01.10.2014, 20:41) *
... Im Gesetz steht mitführen. Nicht "mitführen im Straßenverkehr", sondern mitführen. Würde das einen Unterschied machen? ...
Im Gesetz steht
Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.
Es muß betrieben werden oder betriebsbereit mitgeführt werden und vor allem dafür bestimmt sein.

Habe selber ein Nav-Gear-Autoradio und mit der freien Software "Map Faktor" und OSM-Karten hab ich auch die Blitzdinger mit dabei-

Aber das ausbauen geht wohl zu weit whistling.gif

Zitat (geckolino @ 01.10.2014, 20:47) *
Glaubst du das nur oder hast du das ausprobiert? ...
Steht in der Anleitung


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Ernschtl
Beitrag 01.10.2014, 19:49
Beitrag #40


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QUOTE (Der_Veranstalter @ 01.10.2014, 20:41) *
Im Gesetz steht mitführen. Nicht "mitführen im Straßenverkehr", sondern mitführen. Würde das einen Unterschied machen?
Kommt drauf an wie man mitführen definiert. Führt ein geparktes Auto etwas mit? Meiner Ansicht nach impliziert 'mitführen' eine Richtung und somit Bewegung. Ein geparktes Auto trägt oder beinhaltet etwas.
Das ist natürlich Wortklauberei aber manchmal will der Gesetzgeber das anscheinend.


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geckolino
Beitrag 01.10.2014, 19:52
Beitrag #41


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Zitat (janr @ 01.10.2014, 20:49) *
Zitat (geckolino @ 01.10.2014, 20:47) *
Glaubst du das nur oder hast du das ausprobiert? ...
Steht in der Anleitung

Dann ist die Anleitung veraltet, das geht seit 2009 nicht mehr, dank den *zensiert*, die einen Mißbrauch von Notrufeinrichtungen lustig finden.


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Ernschtl
Beitrag 01.10.2014, 19:52
Beitrag #42


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QUOTE (janr @ 01.10.2014, 20:49) *
Steht in der Anleitung
Jo, in meinem letzten Sparvertrag stand auch dass 40% Zinsen möglich wären. rolleyes.gif


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Kühltaxi
Beitrag 01.10.2014, 20:10
Beitrag #43


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Vielleicht weiß diese Polizei ja genau auf welch dünnes Eis sie sich begibt und will es trotzdem einfach mal ausprobieren. Es ist ja leider so daß sie das nicht viel Aufwand kostet, der Betroffene aber mindestens erst mal Ärger und Arbeit am Bein hat.


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Der_Veranstalter
Beitrag 01.10.2014, 20:58
Beitrag #44


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Es könnte sein, dass er es beim Abholen auf der Wache zugegeben hat.

Da das ganze Ende 2012 war, ist der Käse gegessen. Aber ich glaube, dass das ganze nicht wiederholbar wäre.

Ich habe ja schon mal auf meiner lokalen PI nachgefragt (kenne ich wg. meiner zweiten Tätigkeit recht gut), aber die wollten keine solche Owi aufnehmen.






Zitat (mir @ 01.10.2014, 20:47) *
Ich halte noch immer für offen, ob diese Geräte nicht sogar benutzt werden können. Das Ding kann nämlich keinen Blitzer feststellen, sondern nur, ob an der Stelle irgendwer einen Blitzer gemeldet hat. Und das ist ein großer Unterschied.


Zitat
(1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


Da steht ja auch nicht "feststellen", sondern "anzeigen" und "stören". Wie ist das mit den Leuten, die 200 m vor einem echten Blitzer warnen? Stören die auch die Verkehrsüberwachungsmaßnahme?

Nachdem meine letzte Frage ja kaputtgemacht wurde, wiederhole ich sie: Angenommen, das wäre ein echter Blitzerwarner ohne Navifunktion - wäre der Betrieb aufm Rewe-Parkplatz dann schon ein "mitführen"? Ich glaube, es wäre praxisfern, zu erwarten, dass jemand das Ding im Kofferraum mitnimmt, aufm Parkplatz auspackt und montiert und das vor der Weiterfahrt dann wieder einpackt...

Noch was: In der beanstandeten Zeit, von 11.15 bis 11.25, kurvte der Delinquent mit seinem Fahrzeug in der Innenstadt herum und suchte einen Parkplatz.


Edit: Ach so, im BKAT steht das mit dem "feststellen"...

Zitat
Als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt


75 Euro und 4 Punkte ist schon ekelig...



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GM_
Beitrag 01.10.2014, 21:09
Beitrag #45


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Ich finde die Sache ist kein Aufsehen wert.

Ein Bußgeldbescheid von irgend einer Behörde, na und? So eine Einzelmeinung eines Beamten erschüttert doch nicht die seit Jahren bekannte Rechtslage.


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Der_Veranstalter
Beitrag 01.10.2014, 21:15
Beitrag #46


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Worauf ich rauswollte: Wenn das vor Gericht gegangen wäre, hätte die Behörde definitiv verloren?

Zitat
die seit Jahren bekannte Rechtslage.


Ach. Hier im Forum vielleicht "bekannt", aber vor Gericht gab es bisher ja immer noch keine solche Entscheidung, oder?


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GM_
Beitrag 01.10.2014, 21:21
Beitrag #47


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Zitat (Der_Veranstalter @ 01.10.2014, 21:58) *
75 Euro und 4 Punkte ist schon ekelig...
Selbst wenn es zuträfe wäre es nur noch 1 Punkt, also "downgegraded". wink.gif

Zitat (Der_Veranstalter @ 01.10.2014, 22:15) *
aber vor Gericht gab es bisher ja immer noch keine solche Entscheidung, oder?
Eben. Davon rede ich doch, reicht dir das nicht als "Rechtslage"? smile.gif

Zitat (Der_Veranstalter @ 01.10.2014, 22:15) *
Worauf ich rauswollte: Wenn das vor Gericht gegangen wäre, hätte die Behörde definitiv verloren?
Vor Gericht und auf hoher See ... Ich will es garnicht wissen. dry.gif


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Mr.T
Beitrag 01.10.2014, 21:26
Beitrag #48


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Nö, umgerechnet sind es 2 Punkte. Nur "neue" Verstöße dieser Art kosten 1 Punkt.


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Kühltaxi
Beitrag 01.10.2014, 21:31
Beitrag #49


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Zitat (Der_Veranstalter @ 01.10.2014, 21:58) *
Da das ganze Ende 2012 war, ist der Käse gegessen. Aber ich glaube, dass das ganze nicht wiederholbar wäre.

Das ist ja das Dumme an unserem Bußgeldsystem, eine einzelne Behörde kann bei "fraglichen Sachverhalten" erst mal völlig ungestraft alles ausprobieren bis sich einer wehrt und das in hohe Instanzen geht. Der Dumme ist immer der Betroffene, wenn er sich nicht traut Einspruch einzulegen zahlt er auch wenn es widerrechtlich ist und wenn doch hat er immer noch mindestens einen Zeitaufwand gehabt und die Behörde kann obwohl sie vor Gericht verloren hat fröhlich weitermachen, war ja nur ein Amtsgerichtsurteil.
Siehe die Umweltzonenbußgelder ohne Foto vom Fahrer, immer und immer wieder wird es probiert....


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GM_
Beitrag 01.10.2014, 21:33
Beitrag #50


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Zitat (Mr.T @ 01.10.2014, 22:26) *
Nö, umgerechnet sind es 2 Punkte. Nur "neue" Verstöße dieser Art kosten 1 Punkt.
Klar, ich meine neue Verstöße.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 01.09.2025 - 14:44