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> Navi mit Blitzerwarnsoftware beschlagnahmt durch Polizei
janr
Beitrag 03.10.2014, 11:19
Beitrag #151


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Anders. Ich denke daß du nicht weist worum es geht und den Verordnungstext zu frei interpretierst.

Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.


Ist ein Navi dafür bestimmt? Ist die Überwachung betriebsbereit, wenn man sie erst mit etlichen Klicks einschalten muß?


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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blue0711
Beitrag 03.10.2014, 11:22
Beitrag #152


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Zitat (Officer @ 03.10.2014, 12:05) *
Wie kommst du darauf, dass sie sämtliche Überwachungsanlagen anzeigen müsste, um dem Verbot zu unterliegen?
Es geht nicht um sämtliche, sondern um die Aktualität.

Eine einmalig installierte Datenbank kennt nur die Überwachungen, die einmal existiert haben, aber nicht die aktuellen. Es warnt also an einer Vielzahl von Stellen nicht und an einer Vielzahl von Stellen, obwohl da gar nichts ist.
Da mangelt es an der in der Begründung angeführten mit aktiven Warnern vergleichbaren Funktion.

Spätestens, wenn die Datenbank gleichzeitig deutlich mehr andere Punkte enthält (Ampeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen, wirklichen Gefahrenstellen) fehlt es dann an der Bestimmung.


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Beitrag 03.10.2014, 11:26
Beitrag #153


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@ janr

Tja, deine Ansicht steht dir frei. Auch wenn ich nicht weiß, wie du dazu kommst, wenn du den gesamten Thread inkl. der Begründung des Verordnungsgebers gelesen haben solltest.


Zitat (blue0711 @ 03.10.2014, 12:22) *
Eine einmalig installierte Datenbank kennt nur die Überwachungen, die einmal existiert haben, aber nicht die aktuellen. Es warnt also an einer Vielzahl von Stellen nicht und an einer Vielzahl von Stellen, obwohl da gar nichts ist.

Das ist zumindest solange unschädlich, wie die Zweckbestimmung noch klar erkennbar ist. Das sollte selbst bei einer mehrere Jahre alten Software unproblematisch sein, denn so viele stationäre Überwachungsanlagen verschwinden nicht, als dass das eine derartige Verfälschung bis zur Unkenntlichkeit der Zweckbestimmung ergeben würde.

Und im Zweifel muss das eben ein Richter entscheiden, dem man dann ja erklären kann, dass z.B. "Blitzer.de" in der Version von 2010 (falls es das da schon gab) eine ganz andere Zweckbestimmung hatte bzw. jetzt hat.


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janr
Beitrag 03.10.2014, 12:38
Beitrag #154


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@Officer: Eine Begründung, ein Kommentar oder eine Meinung zu §§ ist das Eine, was ich wörtlich interpretiere ist der Verordungstext des §23 und das ist das Andere.

Wir sollten das wirklich mal von Grund auf aufdröseln.

Es gibt Geschwindigkeitsüberwachungen, weil zu schnell gefahren wird.

Diese sollen nur an Gefahrenstellen stattfinden - was, sein wir mal ehrlich, nur an den Stationären Anlagen verwirklicht wird. Die mobilen Anlagen stehen nie (gut, daß ist meine Einzelerfahrung, aber gepaart mit etlichen Kilometern) an Gefahrenstellen.

Die stationären Anlagen sind als Abschreckung deutlich sichtbar und schon passiert dort nix mehr - so gut wie nix mehr.

Jetzt gibt es Geräte die die Radarstrahlung erkennen und warnen. Das ist dann ein Gerät was dafür bestimmt ist und jeder der sich gerne und ständig über die Verordnung §3 oder VZ hinwegsetzen wollen, betreibt es.

Das ist auch eine Gefahr und daher finde ich es auch sinnvoll, daß genau das verboten ist.

Ein Navi mit Blitzer-POI kann das nicht und ein VT der ein Navi betreibt - ein Gerät zur Routenfindung - muß dennoch ständig damit rechnen in eine Radarfalle reinzurauschen.

Aber die stationären Anlagen können als POI hinterlegt sein. Genauso deutlich wie die Anlage an sich.

Jede stationäre Anlage wird veröffentlicht. Vor allem mit der Begründung, daß dort eine Gefahrenstellen ist und durch das vorhanden sein der Info und des Gerätes wird die Gefahrenstelle entschärft > Ziel erreicht.

Durch die Veröffentlichung wird die Gefahrenstelle also schon entschärft. Und das ist das was gewollt ist.

Und genau das macht die Blitzer-Datenbank im Navi.

Es warnt nicht aktiv vor Radarstrahlen oder vor Laserstrahlen, es warnt vor Gefahrenstellen.

Daß man trotz POI-Datenbank jederzeit mit einer mobilen Messung rechnen muß bleibt doch, im Gegensatz zu den Geräten die "dafür bestimmt" nur vor den Fallen warnen.

Ich selber hab die Daten nicht von Blitzer.de sondern über OSM (Open Street Map) und die sind in den Karten integriert. Wie POIs zu Banken, Tankstellen, Supermärkten und etlichen mehr.

Daß dann davor gewarnt werden kann, muß mit einem extra herunterladbaren Zusatzmodul aktiviert werden. Genauer zwei Module: Cameralight und Cameraspeed.

Ohne diese Module wird nicht gewarnt, aber ist als POI-Bildchen vorhanden.

Wenn ich diese Module hab, die ich noch extra einzeln dazuschalten muß, dann wird die einfache Luftlinienentfernung gewarnt ohne daß ich weis ob ich überhaupt erfasst werden.

Ich werde also vor einem Ampelblitzer bei Annäherung gewarnt ohne zu wissen ob die mich, den Gegenverekhr oder den linken oder rechten Querverkehr meint.

Oder genau so werde ich von einem Tunnel-IR-Blitzer gewarnt, auch wenn ich über dem Tunnel auf einer anderen Straße bin. rolleyes.gif

Daher hab ich das deaktiviert.

Ich kann also die Module deaktivieren oder sogar löschen, aber die POIs bleiben.

Und trotzdem bleibt mein Gerät in erster Linie ein Radio mit Software die dazu bestimmt ist Adressen und Routen zu finden.

Ich kann mit dem Radio auch mit Google-Maps Adressen und Routen finden. Die App ist auch drauf.

Aber das funtkioniert nur, wenn ich ständig online bin, was mir nicht so gefällt.

Dann werden die Karten und das Routing und auch die Sprachausgabe immer erst "just in Time" runtergeladen und nicht fest gespeichert - so auch die Blitzerstellen.
Da sind dann aber auch die aktuell gemeldeten Radarfallen in Echtzeit da, aber nicht gespeichert.

So wie ich dich verstehe ist also jeder, der auf seinem Navi stationäre Anlagen hat, ein VT der einen Radarwarner betreibt, aber ein Google-Maps-Nutzer, der sogar die aktuell mobilen Anlagen bekommt nicht. dry.gif

In meinen Augen muß der Verordnungsgeber erst den StVO-Text nacharbeiten, damit das alles verfolgbar ist.


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Beitrag 03.10.2014, 12:59
Beitrag #155


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Zitat (janr @ 03.10.2014, 13:38) *
was ich wörtlich interpretiere ist der Verordungstext des §23

Genau das ist der Punkt.

Zitat (janr @ 03.10.2014, 13:38) *
Wir sollten das wirklich mal von Grund auf aufdröseln.

Diese Diskussion mit den überwiegend immer gleichen Argumenten wurde im VP bereits zigfach geführt. Es gibt also bereits zig Threads mit ähnlichem Verlauf und ähnlichem Ergebnis.
Auch in diesem Thread wurde aus meiner Sicht (erneut) bereits alles Wichtige dazu gesagt. Ich sehe keinen Sinn darin, ihn um weitere 5 Seiten zu verlängern, da sich das erwartbare Ergebnis nicht ändern wird.


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janr
Beitrag 03.10.2014, 13:10
Beitrag #156


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Zitat (Officer @ 03.10.2014, 13:59) *
Zitat (janr @ 03.10.2014, 13:38) *
was ich wörtlich interpretiere ist der Verordungstext des §23

Genau das ist der Punkt. ...
Du hast das falsche Wort verdickt. wink.gif

Wörtlich ist das Wort welches dominant ist.

Genau wie in so machen anderen Bereichen wie ähh ... z.B. §3 und Kraftfahrer: Radler dürfen schneller. cool.gif


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Kühltaxi
Beitrag 03.10.2014, 13:57
Beitrag #157


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Zitat (janr @ 03.10.2014, 13:38) *
Die stationären Anlagen sind als Abschreckung deutlich sichtbar und schon passiert dort nix mehr - so gut wie nix mehr.

Von wegen, die werden auch bestmöglich getarnt. Oder hast du in D schon mal einen extra mittels Schraffur, auffälliger Farbe oder sonstwas kenntlich gemachten Starenkasten was es in anderen Ländern ja durchaus gibt gesehen? Ich sehe immer nur grau und nato-oliv und hinter Bäumen stehen die Dinger auch gerne.


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blue0711
Beitrag 03.10.2014, 14:09
Beitrag #158


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Oder die neuen "Litfaßsäulen" mit Dunkelblitzer whistling.gif

Stuttgart hat auch ein schönes Designobjekt.
Find grad kein Bild: Quasi zwei gebogene graue Metallplatten, dazwischen schwarzes Acryl, etwa 20 cm an der Schmalseite.
Steht direkt hinter einem Laternenmast und ist da kaum zu sehen.
Das erste mal, als es blitzte musste ich ernsthaft zweimal vorbeifahren, um das Ding überhaupt zu sehen.
HIER wird gerade das Fundament gebudelt


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janr
Beitrag 03.10.2014, 14:20
Beitrag #159


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München hat ja auch schon eine "Litfasssäule" und wer die nicht sieht.

Vor allem war das wochenlang Thema in jeder Zeitung.


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Beitrag 03.10.2014, 15:24
Beitrag #160


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Zitat (janr @ 03.10.2014, 14:10) *
Du hast das falsche Wort verdickt.

Nö. Denn wenn du meinst, etwas interpretieren zu müssen, dann siehst du den Wortlaut ganz offenbar nicht als völlig eindeutig an.


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janr
Beitrag 03.10.2014, 15:28
Beitrag #161


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Gut dann drücke ich mich anders aus: Der Wortlaut der Verordnung im § 23 gibt keine andere Interpretation her.

Vor allem ziele ich auf das "dafür bestimmt sein" ab.

Ein Radarwarner ist dafür bestimmt, keine Frage, aber ein Mobiltelefon mit Google-Maps nicht.

Du willst das aber auch zum Radarwarner machen.

Nochmal das Beispiel: Mit meinem Autoradio kann ich rechnen. Ist es nun dafür bestimmt ein Taschenrechner zu sein? Nein ist es nicht. wavey.gif


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Beitrag 03.10.2014, 15:30
Beitrag #162


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Wie gesagt, diesbezüglich wurden alle Argumente bereits ausgetauscht. In der Sache bringt uns das nicht mehr voran.


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janr
Beitrag 03.10.2014, 15:36
Beitrag #163


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Zitat (Officer @ 03.10.2014, 16:30) *
... diesbezüglich wurden alle Argumente bereits ausgetauscht. ...
Na ja, fast.

Solange du ein Mobiltelefon mit Navigations-App und Onlineverknüpfung zur Blitzerdatenbank für einen Radarwarner hälst, mußt du das gleiche Mobiltelefon auch für einen Taschenrechner halten, obwohl es weder für das eine noch für das andere bestimmt ist. wavey.gif

Da muß man den Text wörtlich nehmen, genau wie mit den "Kraftfahrern" und den Radfahrern.

Die müßen sich dann deiner Meinung nach auch an §3 StVO halten und können belangt werden, wenn sie igO 60 km/h schnell sind.

Das eine ist eine freie Interpretation, das andere eine Wörtliche. wink.gif


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Kühltaxi
Beitrag 03.10.2014, 15:38
Beitrag #164


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Zitat (blue0711 @ 03.10.2014, 15:09) *
Oder die neuen "Litfaßsäulen" mit Dunkelblitzer whistling.gif

So dunkel blitzen die Pollerblitzer aber doch gar nicht, oder es gibt verschiedene. Mich hat in Hessen wo die Gemeiden ja alle von den Blitzerherstellern aufgescheucht werden einer auf der Gegenseite geblitzt da konnte man im "Nachleuchten" richtig sehen wie sich die "Innereien" wieder in die "Normalposition" auf der anderen Seite drehten. Hoffentlich ist diese aufwendige Mechanik auch schön störanfällig.
Klar, die sind etwas auffälliger in ihrem hellgrau-dunkelrot.
Dezenter ist der ebenfalls neue Typ Serverschrank. Aber auch das normale Vogelhäuschen sieht man immer noch oft nagelneu, nur nicht mehr so klobig wie früher.


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Beitrag 03.10.2014, 18:47
Beitrag #165


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Zitat (janr @ 03.10.2014, 16:36) *
Solange du ein Mobiltelefon mit Navigations-App und Onlineverknüpfung zur Blitzerdatenbank für einen Radarwarner hälst, mußt du das gleiche Mobiltelefon auch für einen Taschenrechner halten, obwohl es weder für das eine noch für das andere bestimmt ist.

Ich halte es nicht für einen "Radarwarner", sondern für ein Gerät, das in Verbindung mit dieser spezifischen Software jetzt (im Moment der Benutzung durch den Fahrzeugführer!) dafür bestimmt ist, die in der Datenbank der Software hinterlegten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen anzuzeigen. Das ist jetzt aber auch nichts Neues, sondern steht bereits mehrfach in diesem Thread.
Und natürlich ist es in Verbindung mit der entsprechenden Software während der Nutzung als "Taschenrechner" auch ein Gerät, dass in diesem Moment vom Nutzer dafür bestimmt ist, einen Rechenvorgang durchzuführen und ein entsprechendes Ergebnis anzuzeigen.

Kommt denn jetzt noch einmal etwas Neues in dieser Hinsicht oder sollen wir uns noch weiter im Kreis drehen?

Zitat (janr @ 03.10.2014, 16:36) *
Da muß man den Text wörtlich nehmen, genau wie mit den "Kraftfahrern" und den Radfahrern.

Die müßen sich dann deiner Meinung nach auch an §3 StVO halten und können belangt werden, wenn sie igO 60 km/h schnell sind.

Unsinn. Meine Meinung ist das ganz sicher nicht.


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Jack Daniels
Beitrag 03.10.2014, 20:10
Beitrag #166


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think.gif Was ist wenn die Polizei beim durchsuchen eines Navi über Blitzerwarner stolpert aber der Eigentümer des Navis davon gar nichts weiss weil Er die Funktion Warnung vor Gefahrenstellen gar nie nutzt und nicht mal davon Ahnung hat was dahinterstecken könnte, wie zb mein alter Herr.
Jemand der sich damit beschäftigt kennt sicherlich die Modelle die Blitzerwarnungen serienmässig enthalten und könnte damit Jedem der ein solches Gerät sei Eigen nennt beschuldigen einen unerlaubten Radarwarner zu benutzen und das Gerät beschlagnahmen.
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ts1
Beitrag 03.10.2014, 21:53
Beitrag #167


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Du meinst die Fremdenverkehrsämter, die in manchen Touristenorten Fahrräder mit Navigationssystem verleihen!?
Fahrrad = Fahrzeug, Fahrradfahrer = Fahrzeugführer, Navi mit "Blitzdings" (von dem der Ausleiher höchstens durch intensives rtfm erfährt und von dem vielleicht auch der örtliche Tourismusmanager und Bürgermeister völlig ahnungslos sind) = strafbar.
Freilich: verkaufen oder verleihen ist nicht verboten, zumal wenn es eine Behörde macht. Nur das ausleihen könnte in so einem Fall problematisch sein.
Welcher Autoverleih bietet heutzutage noch Pkws ohne Navi an? think.gif


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MfG Thomas
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Officer
Beitrag 04.10.2014, 04:11
Beitrag #168


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Zitat (Jack Daniels @ 03.10.2014, 21:10) *
Was ist wenn die Polizei beim durchsuchen eines Navi über Blitzerwarner stolpert aber der Eigentümer des Navis davon gar nichts weiss weil Er die Funktion Warnung vor Gefahrenstellen gar nie nutzt und nicht mal davon Ahnung hat was dahinterstecken könnte, wie zb mein alter Herr.

Was ist, wenn eine solche Person als Fahrzeugführer "dieses komische Ding", was da in der Mittelkonsole liegt, in die Hand nimmt, um vom Display die Uhrzeit abzulesen, und sich dann in der Kontrolle herausstellt, dass es sich dabei um ein Mobiltelefon handelt?


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Gruß, Officer
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Damastor
Beitrag 04.10.2014, 09:30
Beitrag #169


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Hey Klasse, nach officers Aussage darf ich sobald mein Handy als blitzerwarner funktioniert damit in der Hand telefonieren..


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Viele Grüße!

VW CC:
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blue0711
Beitrag 04.10.2014, 09:32
Beitrag #170


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Nee, nur aufnehmen, um nach dem nächsten Blitzer zu gucken.
Sobald Du telefonierst, isses ja wieder ein Handy tongue.gif


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Gruß Kai
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Damastor
Beitrag 04.10.2014, 09:36
Beitrag #171


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Nee, ich telefonier GLEICHZEITIG. Das ignoriert @officer ja permanent, dass ein Smartphone heute eine software gar nicht aktiv im Vordergrund ausführt. Für mich kann ein smartphone aber nicht dazu bestimmt sein zu telefonieren und vor Blitzern zu warnen. Das stünde dann nämlich in der spec


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Viele Grüße!

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janr
Beitrag 04.10.2014, 14:07
Beitrag #172


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Irgendwie erinnert mich das an die Diskussion wo jemand behauptet, daß alles was ein Fußgänger benutzen kann automatisch zum Gehweg wird auch wenn der Straßenteil nicht dafür bestimmt ist.

Ein Navi/Handy ist ein Gerät was zur Navigaton/Telefonieren bestimmt ist, daß da noch andere Software drauf ist macht es nicht zu einem anderen Gerät.

Und von "Software die dazu bestimmt ist" steht nix im §23


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Jack Daniels
Beitrag 04.10.2014, 22:05
Beitrag #173


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Zitat (ts1 @ 03.10.2014, 22:53) *
Du meinst die Fremdenverkehrsämter, die in manchen Touristenorten Fahrräder mit Navigationssystem verleihen!?
Fahrrad = Fahrzeug, Fahrradfahrer = Fahrzeugführer, Navi mit "Blitzdings" (von dem der Ausleiher höchstens durch intensives rtfm erfährt und von dem vielleicht auch der örtliche Tourismusmanager und Bürgermeister völlig ahnungslos sind) = strafbar.
Freilich: verkaufen oder verleihen ist nicht verboten, zumal wenn es eine Behörde macht. Nur das ausleihen könnte in so einem Fall problematisch sein.
Welcher Autoverleih bietet heutzutage noch Pkws ohne Navi an? think.gif


Wer redet von Autoverleihern? Geht Ihr wirklich davon aus das Jeder der sich ein mobiles Navi zulegt sich jede Funktion genauer betrachtet und ausprobiert? Oder dürfte es nicht eher so sein das die Meisten das Ding schlicht zur Navigation nutzen und keinen Schimmer haben was sich für Möglichkeiten in dem Gerät verbergen, auch muß nicht Jeder der sich vor Gefahrenstellen warnen lässt bewusst sein das dabei auch vor Radarfallen gewarnt wird.
Warum soll jetzt Jemand Ärger bekommen nur weil Wachtmeister Y zufällig weiss das in der Software des Herstellers Bäcker ein Radarwarner in den POIs unterm Punkt Warnung vor Gefahrenstellen integriert ist? Muß ein Käufer a) Das wissen selbst wenn Er nie auf die POI zugreift und b) ist es dann zulässig Ihm das Ding deswegen wegzunehmen?
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Brila
Beitrag 05.10.2014, 00:21
Beitrag #174


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Zitat (janr @ 04.10.2014, 15:07) *
Ein Navi/Handy ist ein Gerät was zur Navigaton/Telefonieren bestimmt ist, daß da noch andere Software drauf ist macht es nicht zu einem anderen Gerät.


SO pauschal kann man das heutzutage aber auch nicht mehr sagen. Handys werden immer seltener, dafür gibt es sehr viele Smartphones plus massig Zubehör.

Praktischerweise kann ich mein Smartphone mit meinem Navi verbinden, das seinerseits mit einer Freisprechanlage verbunden werden kann, zusätzlich mit dem Autoradio verbunden ist und um das ganze auf die Spitze zu treiben ist der Multimediabildschirm auch noch mit dabei.
Wo ist jetzt der Blitzerwarner? whistling.gif
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blue0711
Beitrag 05.10.2014, 03:46
Beitrag #175


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Zitat (Jack Daniels @ 04.10.2014, 23:05) *
Geht Ihr wirklich davon aus das Jeder der sich ein mobiles Navi zulegt sich jede Funktion genauer betrachtet und ausprobiert? Oder dürfte es nicht eher so sein das die Meisten das Ding schlicht zur Navigation nutzen und keinen Schimmer haben was sich für Möglichkeiten in dem Gerät verbergen, auch muß nicht Jeder der sich vor Gefahrenstellen warnen lässt bewusst sein das dabei auch vor Radarfallen gewarnt wird.
Warum soll jetzt Jemand Ärger bekommen nur weil Wachtmeister Y zufällig weiss das in der Software des Herstellers Bäcker ein Radarwarner in den POIs unterm Punkt Warnung vor Gefahrenstellen integriert ist? Muß ein Käufer a) Das wissen selbst wenn Er nie auf die POI zugreift und b) ist es dann zulässig Ihm das Ding deswegen wegzunehmen?
Das ist eines der Argumente, die belegen, dass das Gerät nicht dazu bestimmt ist, Überwachungsmaßnahmen anzuzeigen, wenn selbst dem täglichen Benutzer nicht bekannt sein kann, dass es das auch könnte.

Offensichtlich ist die Bestimmung des Gerätes damit eine andere.


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GM_
Beitrag 05.10.2014, 10:20
Beitrag #176


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Zum Thema Fahrrad: Das ist erst neuerdings verboten. Siehe:

Zitat (§23 1b alt)
Dem Führer eines Kraftfahrzeugs ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige vorn Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


Zitat (§23 1b)
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Die Angst vor Fahrrädern ist also wohl erheblich größer als die Angst vor Navi- und Smartphone-Besitzern, sonst hätte man diese Geräte im Rahmen einer Neufassung doch unter "insbesondere" jetzt mit aufgezählt, offensichtlich wollte man dies aber nicht.

Im Übrigen hat man sicherlich verstanden, dass im Informationszeitalter kein Gesetzgeber der Welt mehr den Umgang Informationen wirksam unterdrücken kann.


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Kühltaxi
Beitrag 05.10.2014, 11:47
Beitrag #177


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Aber anscheinend wollen es ein paar Polizisten (u. a. mit dem Wappen von Niedersachsen im Stern) auf Biegen und Brechen anders verstehen und meinen die Hoheit über das Wissen aller stationären Blitzerstandorte stände einzig und alleine dem Staat zu. Bißchen China in Deutschland.... dry.gif


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blue0711
Beitrag 05.10.2014, 11:50
Beitrag #178


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Die Formulierung wäre doch einfach:
"Der Fahrzeugführer darf durch technische Geräte Überwachungsmaßnahmen nicht stören oder automatisch und ortsbezogen anzeigen lassen.
Er darf keine Geräte betriebsbereit mitführen, die dafür vorbereitet oder bestimmt sind."

Dann müssen halt mitgeführte internetfähige Geräte eine Sperre für bestimmte Websites haben.
Is ja nicht das Problem des Staates, wie man das erfüllt. whistling.gif


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Damastor
Beitrag 05.10.2014, 12:06
Beitrag #179


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DIe andere Frage wäre aber ob ein Einbehalten des Handys im Fall der Fälle verhältnismässig wäre wavey.gif


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Viele Grüße!

VW CC:
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blue0711
Beitrag 05.10.2014, 12:15
Beitrag #180


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Kann man ja abstufen.

Gerät, dazu bestimmt, Software explizit installiert: Einziehung
Software vorinstalliert: Bußgeld mit Punkt, beim zweiten Mal Einziehung

Bei der gegenwärtigen Regelung sehe ich allerdings auch keine Verhältnismäßigkeit (Kommunikationsgerät). Die sehe ich auch nicht beim Navi (Orientierung)


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ilam
Beitrag 05.10.2014, 12:29
Beitrag #181


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Zitat (blue0711 @ 05.10.2014, 12:50) *
Dann müssen halt mitgeführte internetfähige Geräte eine Sperre für bestimmte Websites haben.
Is ja nicht das Problem des Staates, wie man das erfüllt. whistling.gif


Resultat wäre, dass nur noch die Smartphoneverweigerer legal unterwegs sind, da auf vielen Geräten so eine Sperre unmöglich ist und man selbst wenn nie und nimmer alle derartigen Seiten defintiv gesperrt bekommt.

Weiteres Resultät wäre, dass es der police.gif deshalb zu blöd wäre, sowas zu verfolgen und am Ende wird es nicht verfolgt. (es sei denn, die GdP ruft zu einer Art "Streik", um normale Polizeiarbeit durch sowas zu blockieren)...

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blue0711
Beitrag 05.10.2014, 12:42
Beitrag #182


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Wäre das rein praktisch ein Unterschied zur jetzigen Situation?

Der Polizei geht es ja offenbar um die grundsätzliche Ahnbarkeit. Die praktische Umsetzung ist ne andere Frage.

Btw: Bei Smartphones ist das nicht unmöglich. Die Provider bieten doch sogar Jugendschutzsperren an. Dann gibt's halt auch Straßenverkehrssperren.
Apps gibt's auch dafür.

Ich weiß auch nicht, weshalb jemand zu doof sein sollte, eine einfache Website aufzurufen, der aber in der Lage sein soll, einen fest eingebauten Blitzerwarner zu erkennen.


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GM_
Beitrag 05.10.2014, 14:25
Beitrag #183


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Zitat (blue0711 @ 05.10.2014, 12:50) *
Die Formulierung wäre doch einfach:
"Der Fahrzeugführer darf durch technische Geräte Überwachungsmaßnahmen nicht stören oder automatisch und ortsbezogen anzeigen lassen.
Er darf keine Geräte betriebsbereit mitführen, die dafür vorbereitet oder bestimmt sind."

Im aktuellen Gesetz steht ja überhaupt nichts davon dass die Anzeige ortsbezogen erfolgt, die "Bestimmung des Geräts zur Anzeige" ist ganz pauschal verboten.

Wenn man dies nun so weit auslegen wollte, dass ein Navi davon erfaßt wird, dann wird auch ein Tablett davon erfaßt, das einen als jpg gespeicherten Kartenausschnitt von blitzer.de anzeigt. Der Fahrer weiß ja wo er lang fährt, und auf der Karte sieht er wo die Blitzer stehen.

Sogar ein Holz-Tablett, auf dem ein blitzer.de-Kartenausschnitt aufgeklebt ist, kann man bei dieser Auslegung als "zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmtes Gerät" bezeichnen.

Wo ist also die Grenze, und wie kann man die aus dem aktuellen Gesetz begründen?


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blue0711
Beitrag 05.10.2014, 14:28
Beitrag #184


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Wieso, in der Rechtsprechung wurde doch bisher verdeutlicht, dass "Anzeigen" durch ein Gerät nur eine ortsbezogene automatische Funktion ist.

Deshalb fällt ja das Radio in keinem Fall darunter, weil es weder automatisch noch ortsbezogen ist.


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GM_
Beitrag 05.10.2014, 14:36
Beitrag #185


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In welchem Zusammenhang wurde das verdeutlicht? Ich dachte es gibt keine Urteile.


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janr
Beitrag 05.10.2014, 14:43
Beitrag #186


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Zitat (blue0711 @ 05.10.2014, 15:28) *
... Deshalb fällt ja das Radio in keinem Fall darunter, weil es weder automatisch noch ortsbezogen ist.
Automatisch bedeutet für mich, daß der Fahrer das nicht willentlich, sondern daß das "von selber" vom Gerät wieder gegeben wird.

Und genau dies passiert beim Radio. Es wird automatisch ausgetrahlt und ortsbezogen ist es eben schon, da ja der Ort genannt wird.


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blue0711
Beitrag 05.10.2014, 16:22
Beitrag #187


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Nein, die Meldung muss ortsbezogen in Bezug auf das Fahrzeug geschehen, also zB. 50m vor dem Blitzer.


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ilam
Beitrag 05.10.2014, 16:46
Beitrag #188


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Zitat (blue0711 @ 05.10.2014, 13:42) *
Btw: Bei Smartphones ist das nicht unmöglich. Die Provider bieten doch sogar Jugendschutzsperren an. Dann gibt's halt auch Straßenverkehrssperren.


Es gibt nur eine Art von funktionierenden Jugendschutzsperren: Eine gut geplegte Positivliste von ansurfbaren Seiten, alles andere wird geblockt.

Alles Andere ist umgehbar und sorgt nur für ein gutes Gefühl.

Zitat
Apps gibt's auch dafür.


Bei iOS und Windows Phone sind die Apps so voneinander abgeschottet, dass keine App der Welt dem Standardbrowser irgendwelche Seiten verbieten kann.



Wenn Du also die Möglichkeit verhindern willst, dann musst Du das Mitführen von mobilen Internetgeräten verbieten...



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Jack Daniels
Beitrag 05.10.2014, 17:54
Beitrag #189


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Zitat (blue0711 @ 05.10.2014, 04:46) *
Zitat (Jack Daniels @ 04.10.2014, 23:05) *
Geht Ihr wirklich davon aus das Jeder der sich ein mobiles Navi zulegt sich jede Funktion genauer betrachtet und ausprobiert? Oder dürfte es nicht eher so sein das die Meisten das Ding schlicht zur Navigation nutzen und keinen Schimmer haben was sich für Möglichkeiten in dem Gerät verbergen, auch muß nicht Jeder der sich vor Gefahrenstellen warnen lässt bewusst sein das dabei auch vor Radarfallen gewarnt wird.
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Das ist eines der Argumente, die belegen, dass das Gerät nicht dazu bestimmt ist, Überwachungsmaßnahmen anzuzeigen, wenn selbst dem täglichen Benutzer nicht bekannt sein kann, dass es das auch könnte.

Offensichtlich ist die Bestimmung des Gerätes damit eine andere.



Die Frage ist dann mit welchem Recht Navis beschlagnahmt werden weil beim suchen eine entsprechende Funktion gefunden wurde. Wenn während einer Kontrolle das Navi mit ständigen Warnungen vor der "Gefahrenstelle" nervt könnte man die Sache aus einem anderen Blickwinkel betrachten da die Warnung offensichtlich aktiv genutzt wird.

Man bekommt zunehmend den Eindruck das sich Behörden zunehmend Rechte anmaßen die Ihnen der Gesetzgeber niemals zugestanden hat.
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Der_Veranstalter
Beitrag 06.10.2014, 07:36
Beitrag #190


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Sorry, war im Urlaub in Schladming.

Zitat (Kühltaxi @ 03.10.2014, 10:04) *
Wie kriegen eigentlich Länder wie z. B. die Schweiz ein nach ihrem Recht völlig "wasserdichtes" Blitzerwarnerverbot hin? Haben die alle Verfassungen die den Staat zu mehr ermächtigen als unser GG?


Haben sie nicht mal annähernd.

Zitat
Vorreiter in Sachen “Radarwarner erlauben oder verbieten” sind die Schweizer. Wie in der deutschen STVO gibt es im Schweizer Straßenverkehrsgesetz den Art. 57b, der in Absatz 1 sagt “Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des Straßenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können (z.B. Radarwarngeräte), dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben, noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden.”
Das ist genauso schwammig wie der Text der deutschen StVO, aber im Januar 2007 gab überraschend das Schweizerische Bundesamt für Straßen (Astra) bekannt, dass Navigationsgeräte mit eingebautem Blitzerwarner definitiv unter den zitierten Absatz fallen würden und deswegen den unzweifelhaft verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt sind. Entsprechende Navis dürften ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verkauft oder benutzt werden.
Auf diese klare Ansage reagierten die Hersteller sofort: Alle noch nicht verkauften Geräte wurden aus dem Schweizer Markt zurückgezogen und beispielsweise nach Deutschland geschickt. Gleichzeitig schuf man Produktvarianten ohne Schweizer Blitzerwarner.
Das Problem: Es scheint, als hätte das Astra seine Kompetenzen überschritten, denn bereits im Mai 2008 musste erstmals ein entsprechender Fall vor dem Kantonsgericht in Schaffhausen verhandelt werden – und das entschied gegen die Auslegung der Astra. Wohlgemerkt: Dieses Urteil wurde gefällt von einem Kantonsgericht (in etwa vergleichbar mit einem Oberlandesgericht in Deutschland), so dass das Urteil nur für den Kanton Schaffhausen gilt. Für die ganze Schweiz wäre nur ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts in Lausanne bindend.
Die oberste Polizeibehörde des Kantons Schaffhausen hat unmittelbar nach dem Urteil angekündigt, Navis nicht mehr zu beschlagnahmen, zu durchsuchen oder sonstwie auf Blitzerwarner zu testen. Für den Rest der Schweiz müsste erst das Bundesgericht einen Fall entsprechenden entscheiden. Momentan halten sich alle Navi-Hersteller aber strengstens an die Schweizer Vorschrift.


Zitat (Officer @ 03.10.2014, 10:09) *
Die Schweizer Regelung kenne ich nicht. Kannst du die mal verlinken? Mit dem GG hat das (in diesem Fall) jedenfalls nichts zu tun.


S.o.

Zitat (blue0711 @ 03.10.2014, 12:08) *
Es gab ein Gerät, bei dem die Benutzer aktuell Blitzer an eine zentrale Datenbank melden konnten und dann alle anderen aktuell und ortsbezogen auf diese Blitzer aufmerksam gemacht wurden.
Das verschwand ziemlich schnell wieder.


Sowas wie Coyote? Die gibts nach wie vor. Habe erst letzte Woche eine Pressemeldung von denen erhalten. Tun sich halt nur schwer mit dem Vertrieb, weil die Dinger halt ohne Diskussion illegal sind.


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Mitleser
Beitrag 06.10.2014, 07:52
Beitrag #191


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Zitat (Der_Veranstalter @ 06.10.2014, 08:36) *
Zitat (blue0711 @ 03.10.2014, 12:08) *
Es gab ein Gerät, bei dem die Benutzer aktuell Blitzer an eine zentrale Datenbank melden konnten und dann alle anderen aktuell und ortsbezogen auf diese Blitzer aufmerksam gemacht wurden.
Das verschwand ziemlich schnell wieder.
Sowas wie Coyote? Die gibts nach wie vor. Habe erst letzte Woche eine Pressemeldung von denen erhalten. Tun sich halt nur schwer mit dem Vertrieb, weil die Dinger halt ohne Diskussion illegal sind.
Illegal! Diskussionslos! Sehe ich nicht so.
Auch bei dieser Vorgehensweise detektieren / stören die Geräte nicht direkt die Messung. Es ist das selbe Prinzip, wie bei gängigen "Gefahrenstellen"-Navis. Nur dass die POI-Updates sehr häufig erfolgen.

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Officer
Beitrag 06.10.2014, 08:47
Beitrag #192


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Zitat (Damastor @ 04.10.2014, 10:30) *
Hey Klasse, nach officers Aussage darf ich sobald mein Handy als blitzerwarner funktioniert damit in der Hand telefonieren..

Es ist ja nicht das erste Mal, dass es in diesem Thread am Leseverständnis hapert... rolleyes.gif

Zitat (Damastor @ 04.10.2014, 10:36) *
Nee, ich telefonier GLEICHZEITIG. Das ignoriert @officer ja permanent, dass ein Smartphone heute eine software gar nicht aktiv im Vordergrund ausführt.

Nö. Gib mal in der Suche "technische Weiterentwickung" ein. Dann findest in diesem Thread auch meine Aussagen dazu.

Zitat (Damastor @ 04.10.2014, 10:36) *
Für mich kann ein smartphone aber nicht dazu bestimmt sein zu telefonieren und vor Blitzern zu warnen. Das stünde dann nämlich in der spec

Und wieder ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen (Vergleich zweier unterschiedlicher Tatbestände). Im § 23 (1a) StVO ist das Gerät explizit bezeichnet (Mobiltelefon), es kommt also nicht auf die momentane Nutzung an, sondern auf das Gerät selbst (die Rechtsprechung hat das dann noch um weitere Geräte mit "Telefonfunktion" erweitert).
Im § 23 (1b) StVO hingegen ist das Gerät nicht explizit bezeichnet, sondern lediglich beschrieben. Hier kommt es nun auf die Zweckbestimmung des Gerätes an (entweder durch den Hersteller oder durch den Nutzer, der dies Gerät durch Aufspielen und Nutzen einer bestimmten Software in seiner momentanen Zweckbestimmung verändert hat).


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janr
Beitrag 06.10.2014, 11:40
Beitrag #193


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Zitat (Officer @ 06.10.2014, 09:47) *
... Hier kommt es nun auf die Zweckbestimmung des Gerätes an ...
Genau, auf die grundlegende Zweckbestimmung.

Mit dem Mobiltelefon hat man doch genau so argumentiert.

"Ich will ja nicht telefonieren, ich nutze nur den MP3-Player!" "Ein Mobiltelefon bleibt es trotzdem!"

Wenn man dieser Konsequenz folgt bleibt es auch ein Mobiltelefon, wenn ich die Website blitzer.de aufgerufen hab.

Und um es mit Mitlesers Worten zu sagen: "Sie Geräte detektieren / stören nicht direkt die Messung"

Die stationäre Messstelle steht bei der Gefahrenstelle und das Navi zeigt die Gefahrenstelle als POI.


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Beitrag 06.10.2014, 11:55
Beitrag #194


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Zitat (janr @ 06.10.2014, 12:40) *
"Ich will ja nicht telefonieren, ich nutze nur den MP3-Player!" "Ein Mobiltelefon bleibt es trotzdem!"

Wenn man dieser Konsequenz folgt bleibt es auch ein Mobiltelefon, wenn ich die Website blitzer.de aufgerufen hab.

Das ist nicht der Punkt. Beim Verbot der Nutzung des Mobiltelefons nach § 23 (1a) StVO kommt es weder auf die (momentane) Zweckbestimmung noch auf die individuelle Art der Nutzung an. Verboten ist das Mobiltelefon per se. Und das ist beim Tatbestand des § 23 (1b) StVO eben anders.
Darüber hinaus habe ich das in dem Beitrag direkt über deinem letzten bereits erläutert.


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janr
Beitrag 06.10.2014, 11:57
Beitrag #195


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Zitat (Officer @ 06.10.2014, 12:55) *
... Beim Mobiltelefon kommt es weder auf die (momentane) Zweckbestimmung noch auf die individuelle Art der Nutzung an. Verboten ist das Mobiltelefon per se. ...
Früher nicht, und es wurde trotzdem so argumentiert.
Dann hat man das Gesetz geändert.

Was beim Radarwarner-§en nicht geschah. wavey.gif


Nur wenn du wirklich darauf aus bist, daß ein Gerät seine grundlegende Zweckbestimmung ändert, weil man es im Moment anders nutzt, dann muß ein Mobiltelefon zum MP3-Player werden, den man ja in die Hand nehmen darf.

Oder weiter gefasst hat erwin doch recht, daß alles was ein Fußgänger nutzt dann deshalb zum Gehweg wird, aber dann wird aber auch alles was man mit dem Auto zum Parken nutzten kann zum Parkplatz.

Ich bleibe da bei, daß es auf die grundlegende Zweckbestimmung ankommt. Eben wofür es gedacht ist.


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Officer
Beitrag 06.10.2014, 11:59
Beitrag #196


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Wann war "früher" und was genau wurde geändert?


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Karlson
Beitrag 07.10.2014, 13:59
Beitrag #197


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Zitat (ilam @ 02.10.2014, 12:50) *
[
Zitat
Im Gesetz erkenne ich nicht, daß das auf den Fahrer geht.


§23 StVO
Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


Wenn Du kein Fahrzeug führst, musst Du nicht weiterlesen.



also darf dann so ein ding, dass vor blitzern mit lichtschranke oder induktionsschleife oder anderen, eben nicht radar oder laser gestützten verfahren, arbeitet, warnen und mitgeführt werden?


--------------------
Mit 2,16 Promille und 4 abgefahrenen Reifen, mit 156km/h innerhalb der Ortschaft bei Rot über eine Ampel...
...bloß gut, dass es nur ein Albtraum war!
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Achim
Beitrag 07.10.2014, 14:12
Beitrag #198


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Noch einmal die konkrete Frage: Kennt jemand ein Urteil, welches das Einziehen eines Navi mit Blitzerwarner durch die Polizei bestätigte think.gif
Ich kenne keines, daher halte ich die Navi mit reiner Warnung nicht unter § 23 StVO fallend.


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Officer
Beitrag 07.10.2014, 18:14
Beitrag #199


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Ich kenne keines, das eine solche Maßnahme bestätigte, und auch keines, das eine solche Maßnahme für rechtswidrig erklärt hätte. Daher würde ich diesen Rückschluss nicht ziehen.
Es ist einfach überhaupt keine Rechtsprechung dazu bekannt. Es ist ebenso möglich, dass in den wahrscheinlich nur wenigen Fällen, die es bisher gab, sich gar kein Gericht damit zu befassen hatte.


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Anderssen
Beitrag 07.10.2014, 18:51
Beitrag #200


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Mal unabhängig von der Frage, welches Gerät nun unter die Norm fällt: Angenommen, wir hätten ein Gerät, von dem wir wissen, dass es von der Norm erfasst wird:

Wenn der Beifahrer so ein Gerät mit sich führt bzw. betreibt: Berührt dies dann rechtlich den Fahrer?
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