2 Mal Geblitzt am selben Tag |
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2 Mal Geblitzt am selben Tag |
26.06.2014, 02:04
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 26.06.2014 Mitglieds-Nr.: 72991 |
die Sache lässt mich nicht schlafen. Ich bin auf einer Strecke 2 mal geblitzt worden, jeweils in verschiedenen Landkreisen und dabei war es zweimal über 26km/h, um genauer zu sein einmal genau 26 und danach 29. Nach einigen recherchen habe ich herrausgefunden, dass mir wahrscheinlich 1 Monat Fahrverbot bekomme. Kann ich mit leben, die Sache nur ist wieviele Punkte hab ich jetzt genau? Ich wurde vor dem 1.5 geblitzt und hab bei dem ersten 3 Punkte bekommen. Den zweiten hab ich gestern bekommen, da krieg ich bestimmt auch 3. Dies ergibt ja jetzt 6 Insgesamt. (Davor wurde ich auch schon 2 mal geblitzt aber ohne Punkte und halt unter 20 km/h, spielen keine Rolle oder?) Muss ich die Punkte jetzt umrechnen zu dem neuen Punktesystem? Demnach hab ich dann ja 3. Mfg und viele Dank für jede Antwort |
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26.06.2014, 04:47
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
Hallo Rakzar und herzlich Willkommen im Verkehrsportal.
Nach einigen recherchen habe ich herrausgefunden, dass mir wahrscheinlich 1 Monat Fahrverbot bekomme. Falls du auf die 2 x 26 km/h innerhalb eines Jahres anspielst: Nö. Dazu müsstest du das zweite Vergehen nach Rechtskraft des ersten Vergehens begangen haben, was bei zwei Vergehen am selben Tag nicht möglich ist. Siehe: FAQ: 2 x mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres Kann ich mit leben, die Sache nur ist wieviele Punkte hab ich jetzt genau? Wie viele hattest du denn vorher? Ich wurde vor dem 1.5 geblitzt und hab bei dem ersten 3 Punkte bekommen. Die wurden zum 01.05. in einen neuen Punkt umgewandelt. Den zweiten hab ich gestern bekommen, da krieg ich bestimmt auch 3. Gibt ebenfalls einen neuen Punkt. Dies ergibt ja jetzt 6 Insgesamt. Das ergibt 2. (Davor wurde ich auch schon 2 mal geblitzt aber ohne Punkte und halt unter 20 km/h, spielen keine Rolle oder?) Wenn du nicht in der Probezeit bist: Nein. Muss ich die Punkte jetzt umrechnen zu dem neuen Punktesystem? Ja.Demnach hab ich dann ja 3. Wie kommst du auf 3?
-------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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26.06.2014, 05:57
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4764 Beigetreten: 16.04.2005 Wohnort: am schönen Niederrhein Mitglieds-Nr.: 9322 |
Hallo Rakzar und herzlich Willkommen im Verkehrsportal. Da schließe ich mich doch gleich einmal an. Demnach hab ich dann ja 3. Zitat Wie kommst du auf 3? Ich kann @Rakzars Rechnung nachvollziehen (und finde sie richtig. Allerdings nur im Gesamtergebnis ). 3 alte Punkte , die zu einem neuen wurden. Gestern: 1. Blitzer, gibt nen zweiten und gestern: 2. Blitzer bringt den dritten. Die Rechtskraft ist ja nur von Belang, im Hinblick auf die 2x 26 km/h-Regel. Bepunktet und zur Zahlung gebeten wird auch für den 2. Verstoß von gestern. Und wenn das Datum dafür Zitat Ich wurde vor dem 1.5 geblitzt und hab bei dem ersten 3 Punkte bekommen. nicht lang genug zurück liegt, greift tatsächlich die 2x 26 km/h-Regel -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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26.06.2014, 07:36
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30340 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
3 alte Punkte , die zu einem neuen wurden. Gestern: 1. Blitzer, gibt nen zweiten und gestern: 2. Blitzer bringt den dritten. Ich lese aber nichts von drei Bltzern im Punktebereich, sondern nur von zweien, die beide vor dem 1.5. begangen wurden, und von denen @Rakzar schon für einen der beiden einen Bußgeldbescheid bekommen hat. Auf die 3 Punkte kommt er (vermutlich), weil ja beide Taten vor dem 1.5. begangen wurden und er deshalb davon ausgeht, dass er für die Verstöße jeweils 3 Punkte (alt) bekommt, zusammen also 6, die dann gemäß der Bestimmung des §65 Abs. 3 Nr.4 StVG in 3 Punkte (neu) umgerechnet werden. Diese Annahme ist aber falsch. Es ist so, wie @Scitch schreibt, dass die 3 Punkte (sofern der Bußgeldbescheid für den einen Verstoß noch vor dem 1. Mai ins VZR eingetragen wurde) in 1 Punkt umgerechnet wird, und für den zweiten Verstoß gibt es, da ja bisher noch kein Bußgeldbescheid vorliegt, 1 Punkt. Macht zusammen 2 Punkte. -------------------- |
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26.06.2014, 09:52
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4764 Beigetreten: 16.04.2005 Wohnort: am schönen Niederrhein Mitglieds-Nr.: 9322 |
Sorry, da hatte ich wohl einen Interpretationsfehler.
Ich bin davon ausgegangen, dass sich gestern beide Blitzer bei einer längeren Fahrt ergaben, wie es auch der Threadtitel vermuten lässt .... : Ich bin auf einer Strecke 2 mal geblitzt worden, jeweils in verschiedenen Landkreisen und dabei war es zweimal über 26km/h, um genauer zu sein einmal genau 26 und danach 29. Der andere Blitz (der vor dem 01.05.) "irgendwo und irgendwann" passierte: Zitat Ich wurde vor dem 1.5 geblitzt und hab bei dem ersten 3 Punkte bekommen Es ist so, wie @Scitch schreibt, dass die 3 Punkte (sofern der Bußgeldbescheid für den einen Verstoß noch vor dem 1. Mai ins VZR eingetragen wurde) in 1 Punkt umgerechnet wird, und für den zweiten Verstoß gibt es, da ja bisher noch kein Bußgeldbescheid vorliegt, 1 Punkt. Macht zusammen 2 Punkte. Ja, so macht das Sinn. -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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26.06.2014, 14:01
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 26.06.2014 Mitglieds-Nr.: 72991 |
So erstmal an alle Danke für die Antwort
War ne lange nacht Und Hallo an euch Ewigkeiten nicht mehr in einem Forum geschrieben schon alles verlernt hier ~ @Scitch -Also zu dem Fahrverbot, die bekomme ich nicht weil der erste Blitzer noch keine Rechtskraft hat? -Punkte hatte ich noch keine bis halt an diesen Tag wo ich 2 mal geblitzt wurde. Der Brief also das zweite Bußgeldbescheid ist erst heute bzw. gestern angekommen. Der erste ist schon paar Wochen her. Bisschen verwirrent Der eine kam früher an als der zweite, deswegen schrieb ich das ich Punkte hab. -Nochmal um es klar dazustellen werden die zwei Briefe welche jeweils 3 Punkte sind in 1 Umgewandelt und so hab ich dann 2 richtig? Und wie ich auf 3 kam hat @Jens schon erklärt @Petra ja war ein bisschen blöd von mir erklärt aber war auch schon spät |
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26.06.2014, 14:13
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26616 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
-Also zu dem Fahrverbot, die bekomme ich nicht weil der erste Blitzer noch keine Rechtskraft hat? weil der Tattag des zweiten Verstoßes nicht nach der Rechtskraft des ersten Verstoßes lag -Nochmal um es klar dazustellen werden die zwei Briefe welche jeweils 3 Punkte sind in 1 Umgewandelt und so hab ich dann 2 richtig? -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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26.06.2014, 14:26
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 26.06.2014 Mitglieds-Nr.: 72991 |
Okay Danke @Kai R.
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26.06.2014, 14:30
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26616 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
der zweite Verstoß wurde übrigens schon nach den neuen Regeln gleich als ein Punkt eingetragen. Der erste verjährt also nach zwei Jahren, der zweite nach 2,5 Jahren.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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26.06.2014, 15:23
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 396 Beigetreten: 18.10.2008 Mitglieds-Nr.: 44878 |
-Also zu dem Fahrverbot, die bekomme ich nicht weil der erste Blitzer noch keine Rechtskraft hat? weil der Tattag des zweiten Verstoßes nicht nach der Rechtskraft des ersten Verstoßes lag -Nochmal um es klar dazustellen werden die zwei Briefe welche jeweils 3 Punkte sind in 1 Umgewandelt und so hab ich dann 2 richtig? wobei zu beachten ist, dass man mit 6/18 Punkten besser da stände als mit 2/8 Punkten. Also unterm Strich kein Deal -------------------- Mit 2,16 Promille und 4 abgefahrenen Reifen, mit 156km/h innerhalb der Ortschaft bei Rot über eine Ampel...
...bloß gut, dass es nur ein Albtraum war! |
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26.06.2014, 15:56
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#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30340 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
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26.06.2014, 16:00
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#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
wobei zu beachten ist, dass man mit 6/18 Punkten besser da stände als mit 2/8 Punkten. Also unterm Strich kein Deal Und noch besser sind immer noch 0/16 bzw. 0/8 Punkten. Die Reform ist durch und dementsprechend ist es doch egal ob man in der alten oder neuen Reform besser dastand. -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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26.06.2014, 16:00
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 26.06.2014 Mitglieds-Nr.: 72991 |
@Jens der Bußgeldbescheid kam am 2.06
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26.06.2014, 16:45
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30340 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Dann ist das hier:
Der erste verjährt also nach zwei Jahren, der zweite nach 2,5 Jahren. falsch. Bereits der erste Verstoß hat eine Tilgungsfrist von 2½ Jahren, gerechnet ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids (17.6.). -------------------- |
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26.06.2014, 16:54
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 26.06.2014 Mitglieds-Nr.: 72991 |
@Jens spielt das jetzt eine Rolle?
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26.06.2014, 18:19
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#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30340 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Nur insofern, als das du weißt, ab wann dein Punktekonnto wieder leer wird.
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26.06.2014, 19:09
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 26.06.2014 Mitglieds-Nr.: 72991 |
Achso okay na dann aufjedenfall Danke schonmal an euch, jetzt kann ich wieder schlafen
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26.06.2014, 19:57
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#18
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
Dann mal gute Nacht.
-------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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25.07.2014, 12:27
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#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 26.06.2014 Mitglieds-Nr.: 72991 |
Soooo es gibt neuigkeiten. Ich hab heute ein Erinnerungsbrief bekommen welches sich nochmal auf den Anhörungsbogen bezog. Ich soll halt den Fahrzeugführer angeben. Ich hab den "ersten" Anhörungsbogen ignoriert.
Meine Frage ist jetzt was passiert wenn ich diesmal auch nicht antworte? Da steht das ich ein Fahrtenbuch führen müsse wenn es nicht festgestellt werden kann. Nur die Sache ist, dass sich das Fahrtenbuch auf das Fahrzeug bezieht... Das Fahrzeug war ein Mietwagen. Naja das Fahrtenbuch führen damit hätte ich kein Problem nur woher soll man wissen wer den Mietwagen fährt . Ich wurde das erste mal in "BL Hessen" geblitzt. Spielt das eine Rolle? Weil andere Foren berichten was davon, dass beim ersten Mal eh nichts passiert. Aber so richtig glauben tue ich es nicht. |
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25.07.2014, 12:39
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#20
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
Da steht das ich ein Fahrtenbuch führen müsse wenn es nicht festgestellt werden kann. Nur die Sache ist, dass sich das Fahrtenbuch auf das Fahrzeug bezieht... Nicht ganz. Ein Fahrtenbuch wird nicht einfach "nur" für ein Fahrzeug auferlegt sondern dem Fahrzeughalter für auf ihn zugelassene (ein oder mehrere) Fahrzeuge. Das Fahrzeug war ein Mietwagen. Naja das Fahrtenbuch führen damit hätte ich kein Problem nur woher soll man wissen wer den Mietwagen fährt . Ist der Mietwagen auf dich zugelassen? Genau um das festzustellen wer gerade fährt ist ja das Fahrtenbuch gut. Weil andere Foren berichten was davon, dass beim ersten Mal eh nichts passiert. Aber so richtig glauben tue ich es nicht. Wenn jetzt bereits ein Fahrtenbuch angedroht wird wird mit ziemlicher Sicherheit auch eines verhängt werden.
-------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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25.07.2014, 12:48
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#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 26.06.2014 Mitglieds-Nr.: 72991 |
Also der Mietwagen war auf mich zugelassen hab der Mietwagen Firma da ja meine Daten und so angegeben.
Aber ansonsten ist kein anderes KFZ auf mich zugelassen. |
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25.07.2014, 13:12
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#22
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Eine solche Antwort:
Also der Mietwagen war auf mich zugelassen hab der Mietwagen Firma da ja meine Daten und so angegeben. kann ja nur auf eine solche Frage:Das Fahrzeug war ein Mietwagen. Naja das Fahrtenbuch führen damit hätte ich kein Problem nur woher soll man wissen wer den Mietwagen fährt . Ist der Mietwagen auf dich zugelassen? -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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25.07.2014, 14:22
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#23
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
kann ja nur auf eine solche Frage: Im Nachhinein betrachtet ist die Frage etwas schlecht gestellt gewesen. Ich versuche es mal etwas aufzudröseln: Verstehst du unter "Mietwagen" ein Leasingfahrzeug? -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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25.07.2014, 15:17
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ist die Frage an @Rakzar oder an mich gerichtet?
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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25.07.2014, 15:25
Beitrag
#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 26.06.2014 Mitglieds-Nr.: 72991 |
kann ja nur auf eine solche Frage: Im Nachhinein betrachtet ist die Frage etwas schlecht gestellt gewesen. Ich versuche es mal etwas aufzudröseln: Verstehst du unter "Mietwagen" ein Leasingfahrzeug? Ne es war ein Mietwagen der Mietfirma Sixt kein Leasing irgendwas Und wenn nichts auf mich angemeldet ist zu was soll ich dann ein Fahrtenbuch führen? |
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25.07.2014, 15:58
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 |
Hm, wie schlecht muss denn da das Tatfoto sein? Immerhin hat Sixt den Mieter/vermutlichen Fahrer der Bussgeldstelle ja benannt. Warum dann dort noch an den Rücklauf der Anhörung erinnert wird ist mir schleierhaft. Der logische Schritt wäre bei einem schweigenden Betroffenen, mir sein Lichtbild zur Identifizierung zu besorgen und fertig. Nur wenn das Tatfoto gar nicht für eine Identifizierung geeignet ist macht es Sinn, auf ein "Geständnis" der fahrereigenschaft zu dringen. Dies würde ich allerdings dann in der gegebenen Konstellation auch ignoriren, da ja eine FB-Auflage ausfällt, wenn der TE kein eigenes Fahrzeug hält.
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25.07.2014, 16:51
Beitrag
#27
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 26.06.2014 Mitglieds-Nr.: 72991 |
Also das Tatfoto ist grauenvoll. Man sieht gar nichts außer den Rückspiegel vom Auto aber mehr auch nicht. Nicht mal ein Anzeichen von einem bzw. meinem Gesicht.
Sicherlich haben sie das. Habe von den auch schon ein Gebühr aufgebrummt bekommen ist ja normal und weiß ich ja. Das komische ist nur ich hab die Gebühr nur für den einen also den jetztigen aufgebrummt bekommen und für das erste gar nichts. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.05.2024 - 10:09 |