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> Autofahrt unter THC-Einfluss
eviljag
Beitrag 20.04.2014, 21:12
Beitrag #1


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Hallo Forum, wavey.gif

Habe hier schon viel wissenswertes gelesen und bin wirklich froh über diese super Informationsquelle.
Ich würde gerne wissen, was Ihr zu meinem persönlichen Fall meint.

Ich lebe in NRW, zum Zeitpunkt des Zwischenfalls war ich 20 Jahre alt, habe seit einem viertel Jahr fast täglich Cannabis konsumiert, war nicht mehr in der Probezeit und hatte noch nie mit den Behörden zu tun.

Hier Chronologisch was bisher geschah:

- Autofahrt unter THC-Einfluss Ende Oktober 2013 gegen 12 Uhr Nachts, wurde 200 Meter nach Fahrtbeginn angehalten, habe leider erst 1 oder 2 Stunden bevor ich angehalten wurde geraucht
- Wurde von den 4 Polizisten (2 wurden wohl gerade eingearbeitet) mit Fragen wie "Nah hast du dir gerade eine Tüte gegönnt?" durchlöchert und habe versucht dem aus zu weichen, war mir allerdings damals noch nicht bewusst wie vorsichtig ich mit meinen Aussagen sein muss und habe es am Ende wohl zugegeben und (genaue Aussagen weiß ich schon garnicht mehr) wohl auch Indizien geliefert die vermuten lassen können das ich öfters schon geraucht habe
- Urinprobe positiv auf THC
- Mein Auto wurde freundlicherweise am Straßenrand für mich geparkt und man nahm mich zur Blutabnahme mit aufs Revier, ich ließ diese freiwillig über mich ergehen (ist es eigentlich vorteilhaft dies freiwillig zu tun?)
- Die Ärztin bot mir noch einen Koordinationstest an, weil ich meine Lage damit wohl auch noch hätte verschlechtern können habe ich diesen leider abgelehnt, noch eine Unterschrift, dann konnte ich gehen
- Kurz vor Weihnachten kam dann ein Brief von der Polizei bezüglich des Erwerbs, Besitzes und der Zubereitung von BtM den ich schriftlich abstritt
- Total in Panik und nur schlecht informiert rief ich bei der Polizei an um meine Werte zu erfragen, die ich dann kaum mitschreiben konnte und Stoffe und Zahlen eventuell durcheinander gebracht habe

Sicher ist: CIF <30 und es wurde "Einmaliger bis gelegentlicher Konsum" festgestellt
der Rest scheint mir in dieser Zusammenstellung am plausibelsten:
aktives THC 7,3 ng/ml
THC-COOH 17 ng/ml
???? 1,5ng/ml

- Valentinstag dann die freudige Nachricht, das Verfahren wurde eingestellt
- Als nicht ganz so guter Aprilscherz kam dann am 1. April der Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt (das übliche: 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, fast 700€)


Ich kann auf jeden Fall noch mit einer Nachricht der FSST rechnen, oder?
Ab welchem Zeitpunkt werden die in Kenntnis gesetzt? Das ganze ist jetzt schon ein halbes Jahr her, ich will endlich Gewissheit haben wie es für mich und meinen Führerschein weiter geht.
Ferienplanung etc. gestaltet sich schwierig crybaby.gif

Seit kurz vor Weihnachten bin ich abstinent (etwa 4 Monate). Wenn ich dies für die FSST nachweisen muss kann ich dies rückwirkend mit einer Haaranalyse machen?
Habe einige male gelesen, die Haaranalyse wird wegen nicht so hoher Genauigkeit nicht gerne gesehen...

Vielen Dank im Vorraus,

Eviljag


Zitat (eviljag @ 20.04.2014, 22:02) *
Sicher ist: CIF <30 und es wurde "Einmaliger bis gelegentlicher Konsum" festgestellt
der Rest scheint mir in dieser Zusammenstellung am plausibelsten:
aktives THC 7,3 ng/ml
THC-COOH 17 ng/ml
???? 1,5ng/ml


11 -Hydroxydelta-9-tetrahydrocannabinol: 1,5 ng/ml

So stimmen glaube ich alle Werte.
Hätte mich vorher informieren sollen, tschuldigung! rolleyes.gif
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Ichtyos
Beitrag 20.04.2014, 21:13
Beitrag #2


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Willkommen im Verkehrsportal! wavey.gif

Zitat
aktives THC 7,3 ng/ml
Also eine berauschte Fahrt - eine MPU ist Dir damit sicher.

Zu den anderen Punkten mag ich mich nicht äußern, weil da neue Richtlinien ab 1.5. gelten. Deren Inhalt kenne ich aber nicht genau, so dass ich da nichts Falsches schreiben will.

Hast Du Deinen Führerschein noch?


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eviljag
Beitrag 20.04.2014, 21:25
Beitrag #3


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Danke.

Klar, den FS gebe ich erst kurz vor Ablauf der Frist vom Ordnungsamt ab.
Zu diesem Zeitpunkt werde ich mindestens 7 Monate Abstinenz per Haaranalyse nachweisen können (wenn das geduldet wird).
Mein Vorfall geschah ja bereits 2013, können neue Richtlinien da überhaupt schon greifen?
Und wenn ja, sind diese besser oder schlechter für mich? unsure.gif
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Ichtyos
Beitrag 21.04.2014, 01:02
Beitrag #4


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Dein Kärtchen hast Du dann ja noch.

Und ja, für eine MPU gelten die jeweils aktuellen Richtlinien. Besser - im Sinne von einfacher - wird es wohl nicht. Ob es schwerer wird, kann ich Dir nicht sagen.


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Uwe W
Beitrag 21.04.2014, 01:27
Beitrag #5


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Zitat (Ichtyos @ 20.04.2014, 22:13) *
Also eine berauschte Fahrt - eine MPU ist Dir damit sicher.

Wenn der Konsum als einmaliger Probierkonsum eingestuft wird, kommt es nicht zu einer MPU, sondern nur zu einem ärztlichem Gutachten. Wird das ärztliche Gutachten bestanden, so ergreift die Führerscheinstelle keine weiteren Maßnahmen.
Beim nächsten mal steht dann aber gelegentlicher Konsum fest. Das könnte dann noch zu einem Führerscheinentzug oder einer MPU führen, auch wenn bei der Kontrolle nur THC-COOH, aber kein aktives THC gefunden wird.

Die gemessenen Blutwerte sind gut mit dem Konsum eines Joints ca. 1 bis 2 Stunden vor der Blutentnahme zu erklären. Das wird ja anscheinend auch nach dem Gutachten der Blutanalyse für möglich gehalten.

Insofern kommt es jetzt darauf an, dass die Führerscheinstelle nicht sofort die Fahrerlaubnis entzieht, sondern ein ärztliches Gutachten anordnet.
Es kann sein, dass die Führerscheinstelle als erstes ein äG anordnet. Dann musst Du damit rechnen, innerhalb von 8 Tagen zu einer ersten Urinkontrolle kommen zu müssen.

Wenn dagegen eine Anhörung zum Entzug kommt, müsste in solchen Situationen der einmalige Probierkonsum geltend gemacht werden. Dazu müssten möglichst detaillierte Angaben zur Konsumgelegenheit, Konsumzeitpunkt, konsumierte Menge, Konsummotiv gemacht werden und es sollte auch erklärt werden, warum so kurz nach dem Konsum gefahren wurde.

Als Zeitpunkt kannst Du wohl den letzten Konsum angegeben, als Menge sollte es schon ein ganzer Joint sein.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Ichtyos
Beitrag 21.04.2014, 02:00
Beitrag #6


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Zitat (Uwe W @ 21.04.2014, 02:27) *
Die gemessenen Blutwerte sind gut mit dem Konsum eines Joints ca. 1 bis 2 Stunden vor der Blutentnahme zu erklären. Das wird ja anscheinend auch nach dem Gutachten der Blutanalyse für möglich gehalten.

Okay - an meiner Fähigkeit, Analysewerte zu interpretieren, muss ich wohl noch arbeiten. blushing.gif Ich war wohl zu sehr auf diese Aussage fixiert:
Zitat (eviljag @ 20.04.2014, 22:12) *
habe seit einem viertel Jahr fast täglich Cannabis konsumiert,
crybaby.gif


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haribo86
Beitrag 21.04.2014, 08:51
Beitrag #7


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Ja ist schon gut rolleyes.gif
Natürlich ich kenn dich ja auch nicht rolleyes.gif war nur ein Tip. Denn Gutachter, Psychologen etc hören gerne das man erkennt und zwar am besten von alleine wie z.B. anhand eines solchen Statements das ein zumindest "kleines Klick" im Kopf stattgefunden hat.
-kannst es ja trotzdem sagen laugh2.gif

Na klar helfen wir dir.

Aber: Die eventuelle Haaranaylse wäre für dich wenn du schon 4 Monate Abstinenz bist unpassend. Wobei ob ein solch einzelner Konsum dort nachweisbar ist weiß ich nicht.
Zitat
Seit kurz vor Weihnachten bin ich abstinent (etwa 4 Monate). Wenn ich dies für die FSST nachweisen muss kann ich dies rückwirkend mit einer Haaranalyse machen?
Habe einige male gelesen, die Haaranalyse wird wegen nicht so hoher Genauigkeit nicht gerne gesehen...

da müsste sich einer der Experten zu äußern.



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Uwe W
Beitrag 21.04.2014, 09:33
Beitrag #8


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Auch im Rahmen eines ärztlichen Gutachtens könnte eine Haaranalyse erfolgen. Damit könnte rückwirkend eine Abstinenz plausibel gemacht werden. Auch könnte, wenn sehr viel in den älteren Haaren gefunden wird, die Behauptung des Einmalkonsums widerlegt werden. Insofern sollte man sich gut überlegen, mit wie langen Haaren man zu einem äG geht.

Haaranalysen bei THC sind in der Tat ungenau: es kann sowohl ein Konsum durchflutschen, wenn man nur selten konsumiert.
Andererseits hatten wir hier auch schon den einen oder anderen User, die nach behaupteter Abstinenz mit Werten knapp über dem Cut-Off gemessen wurden, so dass sie für eine MPU dann keine Abstinenz nachweisen konnten.



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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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eviljag
Beitrag 21.04.2014, 10:33
Beitrag #9


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Ein äG wäre ja ein Traum! =)

Klar, für eine Haaranalyse würde ich meine Haare entsprechend trimmen, sollte sogar mit meiner gewöhnlichen Frisur machbar sein.
Sollte ich für das äG eine Haaranalyse abgeben müssen, muss das vor Ort geschehen oder?
Für eine eventuelle MPU würde ich dann zur Dekra gehen damit das Ergebnis erst mal nur mir bekannt ist.
Bezüglich des Gespräches bei der MPU habe ich hier schon viel im Forum gelesen und arbeite schon an mir.

Kann man abschätzen wie lange ich auf einen Bescheid der FSST noch warten werde?

Hatte am Abend an dem ich angehalten wurde noch viel Sport gemacht, vllt. deshalb die geringen Werte. War schon ziemlich gut dabei damals, was das Rauchen betrifft. Hat auf jeden Fall schon klick gemacht und in die alten Verhaltensmuster will ich nie wieder zurück fallen. Das man allerdings auch nach einigen Tagen Abstinenz noch mit Passivwerten eine MPU verordnet bekommen kann finde ich hart, aber da muss ich jetzt durch.

Kann ich jetzt noch irgendetwas tun um meine Lage zu verbessern?

Nichtmehr so wichtig aber trotzdem interessant finde ich noch:
Was hätte es geändert wenn ich mich den Tests der Polizei verweigert hätte?
Hätte mir der Koordinationstest bei der Ärztin (angenommen ich hätte ihn gut bestanden) helfen können?

Danke! wink.gif

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eviljag
Beitrag 01.05.2014, 22:10
Beitrag #10


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hallo? unsure.gif
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durban
Beitrag 01.05.2014, 22:22
Beitrag #11


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Zitat (eviljag @ 21.04.2014, 11:33) *
Kann man abschätzen wie lange ich auf einen Bescheid der FSST noch warten werde?


Kommt ganz auf die Auslastung der Behörde an. Kann sehr unterschiedlich sein.

Zitat (eviljag @ 21.04.2014, 11:33) *
Hatte am Abend an dem ich angehalten wurde noch viel Sport gemacht, vllt. deshalb die geringen Werte. War schon ziemlich gut dabei damals, was das Rauchen betrifft. Hat auf jeden Fall schon klick gemacht und in die alten Verhaltensmuster will ich nie wieder zurück fallen. Das man allerdings auch nach einigen Tagen Abstinenz noch mit Passivwerten eine MPU verordnet bekommen kann finde ich hart, aber da muss ich jetzt durch.

Kann ich jetzt noch irgendetwas tun um meine Lage zu verbessern?


An sich kaum außer clean bleiben.

Zitat (eviljag @ 21.04.2014, 11:33) *
Was hätte es geändert wenn ich mich den Tests der Polizei verweigert hätte?


Dann hätten die Polizisten einen richterlichen Beschluss zur Blutentnahme einholen müssen.

Zitat (eviljag @ 21.04.2014, 11:33) *
Hätte mir der Koordinationstest bei der Ärztin (angenommen ich hätte ihn gut bestanden) helfen können?


Eher nicht. Der Test hat rechtlich keine allzu große Relevanz.

MfG
Durban smile.gif


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eviljag
Beitrag 01.05.2014, 23:23
Beitrag #12


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Zitat (durban @ 01.05.2014, 23:22) *
Dann hätten die Polizisten einen richterlichen Beschluss zur Blutentnahme einholen müssen.

Bezüglich der Strafe von Ordnungsamt und der Fsst hätte es aber nichts geändert?

Man denkt, wie man es immer in Filmen sieht, hey ich mach jetzt lieber alles mit bzw. gebe es zu um meine Lage zu verbessern aber im Endeffekt kann man sich die Lage damit nur noch verschlechtern wenn ich das jetzt so betrachte...

Danke wink.gif
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durban
Beitrag 02.05.2014, 08:34
Beitrag #13


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Es hätte nichts geändert. Das Bußgeld wird nach einem Regelsatz verhängt, da gibt es keine Pluspunkte für Nettigkeit. wink.gif

Man hat das Recht, die Blutentnahme und die Einlassung zu verweigern, deshalb darf einem das nicht zum Nachteil werden.
Man muss sich andererseits natürlich das Leben auch nicht unnötig schwer machen.


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eviljag
Beitrag 21.05.2014, 22:23
Beitrag #14


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Und nun gehts in die nächste Runde!
Heute kam ein Brief der Fahrerzulassungsbehörde.
Inhalt:
Uns wurde mitgeteilt das sie dann und dann dort unter Einwirkung von Betäubungsmitteln standen.
Sie gaben auf Befragung an, vor 2 bis 3 Tagen zuletzt Drogen konsumiert zu haben. Die Auswertung der Ihnen entnommenen Blutprobe durch das Institut für Rechtsmedizim Bla ergab, dass sie Cannabis konsumiert hatten (THC 7,3 ng/ml, THC-OOH 17 ng/ml).

Nach Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr gegeben, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und Konsum und Fahren nicht getrennt werden kann. Dies ist bei Ihnen zutreffend. Ich beabsichtige daher, Ihnen die Fahrerlaubnis zu entziehen. Zuvor wird Ihnen Gelegenheit gegeben sich innerhalb einer Woche zu den Tatsachen zu äußern, die meine Entscheidung erforderlich machen.

Mir zittern die Knie....
Steht eine MPU damit fest oder komme ich mit einer guten Stellungnahme daran vorbei und es reicht vllt. ein ÄG?

Lg.
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devilfish
Beitrag 21.05.2014, 22:39
Beitrag #15


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Diese Stellungnahme, falls die überhaupt was ausrichten kann, würde ich nicht ohne Anwalt abwickeln!!
Die drehen dir jedes noch so gut und ehrlich gemeinte Wort im Mund rum oder verwenden es gegen dich!
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Scitch
Beitrag 21.05.2014, 22:47
Beitrag #16


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Zitat (eviljag @ 21.05.2014, 23:23) *
Steht eine MPU damit fest oder komme ich mit einer guten Stellungnahme daran vorbei und es reicht vllt. ein ÄG?
Uwe W hat in seinem Beitrag, eigentlich alles nennenswerte gesagt. Besser kann man es kaum formulieren.

Viel Erfolg dir auf jeden Fall. wavey.gif


--------------------
Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
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eviljag
Beitrag 21.05.2014, 22:56
Beitrag #17


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Da von einem ÄG nichts im Brief steht kann ich also egal was ich schreibe dieses auch nicht mehr erbringen und eine MPU umgehen?

Ich könnte vllt. sagen ich hatte Angst der Polizei die Wahrheit zu sagen und habe in wirklichkeit nur das eine mal direkt vor der Fahrt geraucht.
Oder zu sagen es war das Zweite mal, eine Erklärung warum ich gefahren bin, und der Vorschlag das ich gerne zu einem ÄG bereit bin und auch gerne mittels einer Haaranalyse nachweise das ich schon lange nicht mehr Rauche.

sad.gif
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Uwe W
Beitrag 22.05.2014, 00:48
Beitrag #18


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Zitat
Ich könnte vllt. sagen ich hatte Angst der Polizei die Wahrheit zu sagen und habe in wirklichkeit nur das eine mal direkt vor der Fahrt geraucht

Das ist in dieser Situation der einzige Strohhalm, der Dich retten könnte.
Einen zweimaligen Konsum zuzugeben, führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Umstände des Einmalkonsums solltest Du dann noch möglichst detailliert schildern, wie schon geschrieben.

Das ärztliche Gutachten müsste dann die Behörde anordnen, wenn sie Deine Aussage für möglich hält.




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Scitch
Beitrag 22.05.2014, 08:07
Beitrag #19


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Zitat (eviljag @ 21.05.2014, 23:56) *
Da von einem ÄG nichts im Brief steht kann ich also egal was ich schreibe dieses auch nicht mehr erbringen und eine MPU umgehen?
Du hast den, von mir verlinkten, Beitrag von Uwe W aber schon gelesen und verstanden? think.gif

Zitat (Uwe W @ 21.04.2014, 02:27) *
Wenn dagegen eine Anhörung zum Entzug kommt, müsste in solchen Situationen der einmalige Probierkonsum geltend gemacht werden. Dazu müssten möglichst detaillierte Angaben zur Konsumgelegenheit, Konsumzeitpunkt, konsumierte Menge, Konsummotiv gemacht werden und es sollte auch erklärt werden, warum so kurz nach dem Konsum gefahren wurde.

Als Zeitpunkt kannst Du wohl den letzten Konsum angegeben, als Menge sollte es schon ein ganzer Joint sein.
Habe noch etwas deutlicher markiert. wavey.gif


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Gruß Scitch

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durban
Beitrag 22.05.2014, 08:36
Beitrag #20


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Bei dem aktiven Wert führt alles außer Einmalkonsum zum Entzug der FE und leider glaubt Dir die Behörde nicht, dass es sich um Einmalkonsum handelte. Dein einziger Strohhalm ist, die Behörde glaubhaft vom Einmalkonsum zu überzeugen. sad.gif

(Wie meine Vorschreiber schon gesagt haben smile.gif )


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eviljag
Beitrag 22.05.2014, 14:35
Beitrag #21


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Ich war gestern so aufgeregt, sry. crybaby.gif
Danke nochmal das ihr es mir deutlich gemacht habt!

Okay ich werde mal versuchen einen Text zu verfassen und ihn dann hier posten, wäre super wenn ihr mir dann nochmal Tipps dazu geben könnt!

VIELEN VIELEN DANK!

Ps.: Sollte ich mir einen Anwalt suchen, oder kann der mir auch nicht mehr helfen als ihr?
Hatte zu Anfang der Geschichte mal einen gefragt der groß getönt hat, dass er in diesem "Gebiet" schon mal einen Fall "geklärt" hätte, aber so richtig hatte ich nicht das Gefühl er könnte mir mehr helfen als das Verkehrsportal. tongue.gif
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Uwe W
Beitrag 22.05.2014, 15:35
Beitrag #22


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Wenn es um die erstmalige Geltendmachung einmaligen Probierkonsums geht, dann macht die Einschaltung eines Anwalts oft keinen Sinn: die Behauptungen, die dieser gegenüber der Behörde abgibt, sind meist so dünn, dass diese vom Gericht mangels Substanz nicht ernst genommen werden.

Wenn die Behörde allerdings trotz Vorlage eines Statements weiterhin auf dem Entzug beharrt und man gerichtlich dagegen angehen will, dann handelt es sich um eine Rechtsdienstleistung, die - von wenigen Ausnahmen abgesehen - den Anwälten vorbehalten bleibt, wenn man es nicht selber macht.


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devilfish
Beitrag 22.05.2014, 16:40
Beitrag #23


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Tschuldigung das ich mich hier einklinke. ABER...

Seh ich das richtig, das ihr dem TE hier eindeutig zum Lügen anratet?
Okay.. Wenns seine letzte Chance ist, dann soll es so sein.. richtig finde ich das trotzdem nicht.
Eigentlich müsste ich auch noch schreiben: Hey wer kifft und nach 1-2 Stunden wieder Auto fährt, dem gehört eh der Lappen weg! *spass*

Geh zum Anwalt, gib ein richtig aussagekräftiges Statement ab, und zur not geh gerichtlich dagegen vor. Das sollte jeder mal machen! Dann hätten die was zu tun *lol*
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Mr.T
Beitrag 22.05.2014, 17:07
Beitrag #24


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Zitat (devilfish @ 22.05.2014, 17:40) *
Geh zum Anwalt, gib ein richtig aussagekräftiges Statement ab, und zur not geh gerichtlich dagegen vor.
Blödsinnige Aussage. Die zeigt, dass du absolut Nichts von der Thematik verstanden hast! shutup.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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eviljag
Beitrag 22.05.2014, 19:30
Beitrag #25


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@ Uwe W
Gut, macht Sinn!

@devilfish
Eine kleine Notlüge bleibt es. Die Strafe des Ordnungsamtes, sowie die Gefahr nochmal erwischt zu werden, veranlassen mich jedoch auch ohne MPU, niemals wieder Cannabis zu konsumieren. Von daher sollte das ganze vertretbar sein! =)

Okay, hier meine erste Version:

Hiermit möchte ich zu dem Vorfall am ... Stellung nehmen.
Am Vortag bekam ich von ehemaligen Kommilitonen das Angebot, am Abend das Besagte BtM. einmal zu probieren. Man versprach mir es würde mir gefallen und wäre nicht gefährlich. Aus Angst erwischt zu werden, wollte ich dies an einem abgelegenen Ort machen. Spontan viel mir ein Parkplatz am Ende der ... Straße ein. Von dort musste man einige Minuten bis zur nächsten Haltestelle des ÖPNV laufen. Aufgrund des schlechten Wetters bot ich im Gegenzug für die Einladung an, uns zum besagten Ort hin zu fahren. Ich hatte mir vorgenommen das Auto dort stehen zu lassen und den Rückweg zu Fuß bis zur Haltestelle an zu treten.
Wie meine Blutwerte zeigen, habe ich zu meinem Bedauern erst etwa ein bis zwei Stunden vor Antritt der Fahrt Cannabis in Form von zwei Cannabis-Zigaretten mit den Kommilitonen konsumiert (sollte ich hier noch angeben mit wie vielen Personen zsm. oder lieber nicht?).
Gegen 12 Uhr Nachts waren wir auf einmal nicht mehr alleine auf dem abgelegenen Parkplatz. Nacheinander kamen zwei Fahrzeuge, die sich Lichtzeichen gaben. Dies verunsicherte mich zunehmend und ich wollte der Situation schnell entfliehen. Aufgrund der Aufregung war mir der nur kurze Zeit zurückliegende Konsum von Cannabis und die damit verbundene beruhigende/ lähmende Wirkung nicht mehr bewusst. So beschloss ich den Weg bis zur nächsten Haltestelle mit dem Auto an zu treten. Von den Geschehnissen berichtete ich auch den Polizeibeamten die mich schon etwa 500 m nach Fahrtbeginn anhielten.
Diese bemerkten begründeterweise schnell, dass ich unter BtM-Einfluss stand und drängten mich zunehmend dazu Stellung zu nehmen. Da ich mich nicht mehr so benebelt fühlte, hoffte ich, mit der Falschaussage, vor 2 bis 3 Tagen etwas konsumiert zu haben, schlimmere Konsequenzen zu vermeiden.
Zu diesem Zeitpunkt war mir weder bewusst wie stark ich vom Cannabis beeinträchtigt war, noch wie genau dies zu beweisen ist. Bis dato hatte ich noch keinen Kontakt mit dieser Materie.
Auch mit der Polizei kam ich bis zu diesem Zeitpunkt nicht selbstverschuldet in Kontakt. Daher war dies ein einschneidendes Erlebnis für mich, welches mich veranlasst hat einen großen Weg um Betäubungsmittel sowie den Kommilitonen ein zu schlagen. Ich habe seit dem kein Cannabis mehr konsumiert und werde dies mit Sicherheit auch nie wieder tun. Dies kann ich Ihnen gerne mit einem geeigneten Test nachweisen.

Soll ich ein ÄG vorschlagen?
Soll ich eine Haaranalyse anbieten? (könnte mit dieser etwa 5 bis 6 Monate nachweisen, das ganze liegt etwa 7 Monate zurück)
Sollte ich weniger viel von meinen Begleitpersonen sagen?

Das ganze ist übrigens wirklich wahrheitsgetreu.
Ich berichtete der Person die mich hinten im Fahrzeug zur Wache begleitete wirklich von den Geschehnissen.
Das ganze kam uns vor als ob da jemand Koks verkaufen würde oder sonst was illegales treibt und ich hatte echt Angst!


Nochmal 10000 mal Danke! blushing.gif
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Kai R.
Beitrag 22.05.2014, 20:51
Beitrag #26


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Versuch macht kluch.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Uwe W
Beitrag 22.05.2014, 21:14
Beitrag #27


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An der Rechtschreibung und Zeichensetzung müsste in jedem Fall noch mal gearbeitet werden.

Dann: nicht "Vortag" schreiben, sondern das Datum. Der Leser, der die Akte nicht vollständig kennt, könnte sonst übersehen, dass um 24:00 Uhr ein Datumswechsel stattgefunden hat und dann denken, dass zwischen Konsum und Erwischtwerden ein ganzer Tag gelegen hat.

Zitat
Ich berichtete der Person die mich hinten im Fahrzeug zur Wache begleitete wirklich von den Geschehnissen.
Das ganze kam uns vor als ob da jemand Koks verkaufen würde oder sonst was illegales treibt und ich hatte echt Angst!

Das sollte dann sinngemäß auch mit in die Stellungnahme rein. Aus welchem Grund hast Du von diesem Vorgang berichtet, wenn der Konsum ja angeblich schon 2 Tage zurücklag?

Zitat
Am Vortag bekam ich von ehemaligen Kommilitonen das Angebot, am Abend das Besagte BtM. einmal zu probieren. Man versprach mir es würde mir gefallen und wäre nicht gefährlich. Aus Angst erwischt zu werden, wollte ich dies an einem abgelegenen Ort machen.

Nicht "das besagte BtM", sondern Haschisch bzw. Marihuana. Vielleicht noch einfügen, dass Du das vorher noch nie probiert hattest. Auch wäre es nicht schlecht, zu erläutern, warum das nicht in der Wohnung von einem der Beteiligten passieren sollte.

Zitat
Sollte ich weniger viel von meinen Begleitpersonen sagen?
Das ist natürlich ein kritischer Punkt. Zur Substantiierungspflicht kann auch gehören, dass man diese Personen mit Namen und ggf. ladungsfähiger Anschrift benennt, jedenfalls soweit diese Daten bekannt sind. Denn ggf. müssten diese Personen bestätigen, dass es sich um einen Probierkonsum handelt. Allerdings kann man von einem anwaltlich nicht vertretenen nicht verlangen, dass er das schon im ersten Brief tut. Von flüchtigen Unibekanntschaften kennt man u.U. nur den Vornamen, den könnte man dann nennen.

Zitat
welches mich veranlasst hat einen großen Weg um Betäubungsmittel sowie den Kommilitonen ein zu schlagen.

Sprachlich besser: welches mich veranlasst hat, in Zukunft einen großen Bogen um Betäubungsmittel sowie die Kommilitonen zu machen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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eviljag
Beitrag 25.05.2014, 12:24
Beitrag #28


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Zitat (Uwe W @ 22.05.2014, 22:14) *
Zitat
Ich berichtete der Person die mich hinten im Fahrzeug zur Wache begleitete wirklich von den Geschehnissen.
Das ganze kam uns vor als ob da jemand Koks verkaufen würde oder sonst was illegales treibt und ich hatte echt Angst!

Das sollte dann sinngemäß auch mit in die Stellungnahme rein. Aus welchem Grund hast Du von diesem Vorgang berichtet, wenn der Konsum ja angeblich schon 2 Tage zurücklag?


In wirklichkeit lag der Konsum ja leider nur eine Stunde zurück und erzählt habe ich es erst als bereits fest stand, das ich unter THC-einfluss gefahren bin. (Testen Urinschnelltests eigentlich nur auf aktives THC?)
Berichtet habe ich davon weil mich das ganze veranlasst hat das Auto zu nehmen und mich verängstigt hat.
Verstehe nicht ganz was ich noch schreiben soll, klingt das noch nicht ... beängstigend genug?
Ich könnte noch hinzufügen, das sie etwas auf und ab fuhren, sich Lichtzeichen gaben und irgendwas aus dem Kofferraum austauschten (war wirklich so).

Am Ende biete ich an einen Abstinenznachweis und ein Gutachten zu erbringen wenn dies gewünscht ist, ich dies aber nicht innerhalb der einwöchigen mir gesetzten Frist schaffen kann.
Kann ich das lassen?

Irgendwie wird der Text ganz schön lang, ist das in Ordnung?

Mir zittern die Knie crybaby.gif

DANKE!

PS.: Sollte ich damit keinen Erfolg haben, kann ich darauf hoffen mit 6 - 7 Monaten Abstinenznachweis die MPU zu bestehen?
Kann man eine MPU bestehen ohne Seminare oder ähnliches vor zu weisen?
Bin in der Tat sehr glücklich darüber nicht mehr zu rauchen, Studium und Sport laufen deutlich besser! Anfangs dachte ich ich muss da viel lügen aber ich bin allein schon wach geworden!
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Uwe W
Beitrag 26.05.2014, 01:15
Beitrag #29


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Zitat (eviljag @ 25.05.2014, 13:24) *
In wirklichkeit lag der Konsum ja leider nur eine Stunde zurück und erzählt habe ich es erst als bereits fest stand, das ich unter THC-einfluss gefahren bin. (Testen Urinschnelltests eigentlich nur auf aktives THC?)
Berichtet habe ich davon weil mich das ganze veranlasst hat das Auto zu nehmen und mich verängstigt hat.
Verstehe nicht ganz was ich noch schreiben soll, klingt das noch nicht ... beängstigend genug?
Ich könnte noch hinzufügen, das sie etwas auf und ab fuhren, sich Lichtzeichen gaben und irgendwas aus dem Kofferraum austauschten (war wirklich so).

Ja, das könntest Du etwas ausführlicher als in Deinem ersten Entwurf schreiben, auch dass Du Angst bekommen hast. Bei den Vermutungen würde ich aber nicht konkret werden (also nicht "koks" schreiben). In jedem Fall erwähnen, dass Du das schon auf dem Weg zur Blutentnahme gesagt hast.

btW: die Schnelltests testen wohl vorrangig auf THC-COOH.

Zitat
Am Ende biete ich an einen Abstinenznachweis und ein Gutachten zu erbringen wenn dies gewünscht ist, ich dies aber nicht innerhalb der einwöchigen mir gesetzten Frist schaffen kann.
Kann ich das lassen?

Ja, das ist gut. Der Text ist dann auch noch nicht zu lang.




Zitat
PS.: Sollte ich damit keinen Erfolg haben, kann ich darauf hoffen mit 6 - 7 Monaten Abstinenznachweis die MPU zu bestehen?
Kann man eine MPU bestehen ohne Seminare oder ähnliches vor zu weisen?

6 Monate Abstinenznachweis sollten möglich sein, wenn das in der MPU geschilderte Konsummuster nicht zu intensiv ist.
Die Blutwerte sind ja mit einem seltenen Konsum gut vereinbar.

Für die Vorbereitung auf eine MPU kannst Du auch das Forum hier benutzen. Seminare sind dann nicht nötig.


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eviljag
Beitrag 26.05.2014, 10:20
Beitrag #30


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Okay, supie!

Schnelltests auf passiv ist natürlich gemein =P

Richtig habe schon viel im Forum recherchiert und gute Vorbereitungsmöglichkeiten gefunden. Was ich bis jetzt so gelesen habe, erschien es mir oft so als müsste man irgendwelche teuren Seminare vorweisen damit man sie besteht.

Das beruhigt mich! =)

Danke
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eviljag
Beitrag 06.06.2014, 15:53
Beitrag #31


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Antwort ist da! crybaby.gif

Hab den Brief gerade nicht bei mir, genauere Inhalte kommen noch.
In meiner Stellungnahme habe ich deutlich von einmaligem Konsum gesprochen aber nicht Stellung dazu genommen, dass ich vor den Polizisten angegeben habe, zuletzt vor 2 Tagen Cannabis konsumiert zu haben (Hatte Angst das ganze als Falschaussage da zu stellen).

Im Antwortschreiben wird nun wiederholt auf meine Aussage der Polizei gegenüber verwiesen und ich habe 7 Tage Zeit um meinen Lappen ab zu geben.

Mittlerweile könnte ich ein halbes Jahr Abstinenz nachweisen jetzt bin ich mir nicht sicher wie ich schneller und vor allem auch günstiger meinen Führerschein zurück bekommen kann.
Ich habe weder eine Vorstellung wie lange ein Prozess dauern würde, noch wie lange eine MPU (wenn ich sie denn sofort bestehe) in anspruch nimmt.
Wozu würdet ihr mir raten?

Zum Ablauf, ich gebe den Führerschein bei der Führerscheinstelle ab und Teile dann (schriftlich?) dem Ordnungsamt mit, dass ich ihn dort abgegeben habe, oder?

LG
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Uwe W
Beitrag 06.06.2014, 19:52
Beitrag #32


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Zitat (eviljag @ 06.06.2014, 16:53) *
In meiner Stellungnahme habe ich deutlich von einmaligem Konsum gesprochen aber nicht Stellung dazu genommen, dass ich vor den Polizisten angegeben habe, zuletzt vor 2 Tagen Cannabis konsumiert zu haben (Hatte Angst das ganze als Falschaussage da zu stellen).

Eine Falschaussage gegenüber der Polizei als Betroffener in einem Ermittlungsverfahren ist nicht strafbar. Insofern könntest Du zugegen, dass Deine Aussage falsch war. Klargestellt werden müsste in solchen Fällen grundsätzlich, dass sich die Frage der Polizei auf den Zeitpunkt des letzten Konsums bezogen hat und dass diese Frage falsch beantwortet wurde.

Zitat
Im Antwortschreiben wird nun wiederholt auf meine Aussage der Polizei gegenüber verwiesen und ich habe 7 Tage Zeit um meinen Lappen abzugeben.

Wenn Du bereits 6 Monate Abstinenz nachweisen kannst, könntest Du das auch der Behörde mitteilen und entsprechende Belege vorlegen.
Grundsätzlich kann man in solchen Fällen behaupten, dass die Eignung in jedem Fall wieder besteht, weil man zukünftig kein Cannabis mehr konsumieren will.




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eviljag
Beitrag 06.06.2014, 21:14
Beitrag #33


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Nunja aber meine Stellungnahme wurde ja jetzt schon beantwortet und eine Entscheidung gefällt.
In dieser sagte ich bereits, dass ich seit dem nichts mehr konsumiert habe und dies gerne nachweisen kann, dies nur nicht mehr in der einwöchigen Frist möglich wäre.
Eine weitere Stellungnahme in der ich noch mal ausdrücklich auf die Falschaussage verweise, zusammen mit einer Haaranalyse über 1/2 Jahr ohne Anwaltlichen beistand ist wirklich einen Versuch Wert?
Die Haaranalyse brauche ich ja ohnehin, wenn ich nicht vor Gericht gehe, von daher ja eig. kein Kostenproblem.

Danke wink.gif
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Uwe W
Beitrag 09.06.2014, 00:17
Beitrag #34


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Eine Entscheidung ist die Ankündigung des Entzuges noch nicht. Insofern könnte man auch noch weiterkämpfen.

Wobei ich denke, dass in Deinem Fall ein Kosten/Nutzenvergleich unter Berücksichtigung sämtlicher Risiken dafür sprechen könnte, sich auf einen Verzicht der Fahrerlaubnis mit anschließender schneller Neuerteilung einzulassen.


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durban
Beitrag 09.06.2014, 00:25
Beitrag #35


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Zitat (Uwe W @ 09.06.2014, 01:17) *
Eine Entscheidung ist die Ankündigung des Entzuges noch nicht. Insofern könnte man auch noch weiterkämpfen.


Ich hatte den TE so verstanden, dass nunmehr ein Entzugsbescheid kam, in dem seine Einwände zurückgewiesen wurden.


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Uwe W
Beitrag 09.06.2014, 10:01
Beitrag #36


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Ja, das kann auch sein. Ich bin bisher aber davon ausgegangen, dass sich
Zitat (eviljag @ 06.06.2014, 16:53) *
Im Antwortschreiben wird nun wiederholt auf meine Aussage der Polizei gegenüber verwiesen und ich habe 7 Tage Zeit um meinen Lappen ab zu geben.

auf einen freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis bezieht und dass nach Ablauf der 7 Tage mit einem förmlichen Entzugsbescheid zu rechnen ist.

In einem förmlichen Entzugsbescheid wird (fast immer) die sofortige Vollziehung angeordnet, und er enthält eine Rechtsmittelbelehrung (in NRW: Klage vor dem Verwaltungsgericht).

Bei einem förmlichen Entzugsbescheid darf man ab Erhalt nicht mehr fahren, egal ob man den Führerschein innerhalb von 3, 4 oder 7 Tagen bei der Behörde abzuliefern hat.


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eviljag
Beitrag 09.06.2014, 11:32
Beitrag #37


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Okay, tut mir leid. Also ich halte den Brief jetzt zum ersten mal selbst in den Händen.
Sieht nicht gut aus! unsure.gif

Als erstes steht da ich darf schon wieder 150€ Zahlen....
Ordnungsverfügung:
1. Die Ihnen ersteilte Fahrerlaubnis wird hiermit entzogen.
2. Innerhalb von 7 Tagen Führerschein abgeben

Sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung

Mir ist mit sofortiger Wirkung untersagt Kraftfahrzeuge zu führen.

Begründung:
Angehalten
Bei Befragung angegeben vor 2 bis 3 Tagen zuletzt Drogen konsumiert zu haben
Auswertung der Blutprobe (THC 7,3 ng/ml THC-OOH 17 ng/ml)

Bei mir liegt die Vorraussetzung vor, kein Trennvermögen zu haben.


Auf meine Stllungnahme bezogen:
Keine Gesichtspunkte, die geeignet wären, eine andere Beurteilung der Sach/Rechtslage vorzunehmen.
Ich habe mitgeilt 2 Stunden vorher 2 Joints konsumiert zu haben.
Bei Kontrolle durch Polizei die besagten 2 bis 3 Tage angegeben.
Daher ist von gelegentlichem Konsum aus zu gehen.
Kein Kannabis mehr zu konsumieren wie in meiner Stellungnahme versprochen reicht nicht weil keine hinlängliche Vermeidungsstrategien für Abstinenz oder strikte Trennung.
Hierzu bräuchte man eine Verkehrspsychologische Abklärung in einer medizinisch psychologischen Untersuchung.

Klage hat keine aufschiebende Wirkung

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beantragt werden.
(ich versteh hier nur Bahnhof =/ )
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durban
Beitrag 09.06.2014, 13:37
Beitrag #38


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Tja, man hat Dir leider nicht geglaubt. sad.gif
Du darfst ab sofort nicht mehr fahren. Dein Führerschein gilt nicht mehr und Du musst ihn deshalb innerhalb von 7 Tagen abgeben (aber nochmal: Er hat auch jetzt schon keine Wirksamkeit mehr).

Zitat (eviljag @ 09.06.2014, 12:32) *
Klage hat keine aufschiebende Wirkung


Das bedeutet: Wenn Du gegen die Fahrerlaubnisentziehung klagst, dann ist es nicht so, dass Du bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig fahren darfst. Bis zur Entscheidung gilt vorläufig die Fahrerlaubnisentziehung.

Zitat (eviljag @ 09.06.2014, 12:32) *
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beantragt werden.


Das ist ein Hinweis auf ein Eilverfahren: Du kannst einen Antrag stellen, dass die Sache vorläufig vom Gericht innerhalb weniger Tage/Wochen geprüft wird. Wenn das Gericht nach vorläufiger Einschätzung zu dem Schluss käme, dass die Entziehung rechtswidrig war, würde sie die "aufschiebende Wirkung" wiederherstellen, das heißt, Du dürftest vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung noch fahren (Wobei die endgültige Entscheidung dann in der Praxis meistens entfällt).


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eviljag
Beitrag 09.06.2014, 14:13
Beitrag #39


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Das ich nicht mehr fahren darf hab ich verstanden!

Was tun ist meine Frage...

Zitat (durban @ 09.06.2014, 14:37) *
(Wobei die endgültige Entscheidung dann in der Praxis meistens entfällt).

Bedeutet: Gewinne ich das Eilverfahren, hat sich die MPU für mich erledigt und ich kann meinen Führerschein behalten?
Sollte die endgültige Entscheidung nicht entfallen, bedeutet es, ich stehe wieder da wo ich jetzt stehe?
Bräuchte ich für dieses Verfahren einen Anwalt?

LG.
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durban
Beitrag 09.06.2014, 20:48
Beitrag #40


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Du müsstest einen Eilantrag stellen und Klage gegen die Fahrerlaubnisentziehung erheben.

Meistens ist es aber so, dass wenn man das Eilverfahren gewinnt, die ("Hauptsache-") Klage für erledigt erklärt wird. Denn wenn das Eilverfahren schon Erfolg hat, ist absehbar, dass die FE-Entziehung auch in der Hauptsache keinen Bestand haben wird, und dann spart man sich das ganze.
Deshalb werden FE-Entziehungen meistens in diesem vorläufigen Rechtsschutzverfahren überprüft.

Umgekehrt: Wenn man schon das Eilverfahren verliert, macht es oft wenig Sinn, an der Hauptsacheklage festzuhalten.

Für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht benötigst Du keinen Anwalt. Aber ich würde dem Verfahren nicht allzugroße Erfolgsaussichten einräumen. Denn unter uns: Sonderlich glaubhaft ist die Story vom Einmalkonsum nicht.


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eviljag
Beitrag 09.06.2014, 20:55
Beitrag #41


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Versuchen sollte ich es aber dennoch? Oder könnte mir dies auch zum Nachteil werden?
Wenn ich mich für das Verfahren entscheide, soll ich sofort eine Haaranalyse über die letzten 6 Monate machen?
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durban
Beitrag 09.06.2014, 20:59
Beitrag #42


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Aus der Ferne kann man kaum konkret dazu raten, gegen die FE-Entziehung vorzugehen oder es bleiben zu lassen. Letztendlich ist das eine Kosten-Nutzen-Abwägung.

Wenn Du den Einmalkonsum nicht irgendwie substantiiert glaubhaft machen kannst, wird das Verfahren keinen Erfolg haben.

Negative Folgen hat ein erfolgloses Gerichtsverfahren jedoch nicht (außer, dass man das Geld besser hätte anlegen können).


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eviljag
Beitrag 09.06.2014, 21:02
Beitrag #43


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Und was kostet so ein Verfahren?
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durban
Beitrag 09.06.2014, 21:34
Beitrag #44


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Die Euroangaben sind ohne Gewähr. wink.gif

Die Kosten trägst Du natürlich nur, wenn Du unterliegst.

In einem Fahrerlaubnisverfahren wird üblicherweise ein Streitwert von 5000 Euro angenommen.* Nach diesem Wert richten sich die Gerichtsgebühren. Daraus ergeben sich folgende Gerichtskosten:

- Eine verlorene Klage kostet 438 Euro. Sollte die Klage aber vorher zurückgenommen werden, (z.B. nach verlorenem Eilverfahren) reduzieren sich die Gebühren auf 146 Euro.**
- Ein verlorenes Eilverfahren kostet 219 Euro.

Ggf. kommen noch Auslagen dazu (z.B. "Porto" für Ladungen). Im Eilverfahren wird aber in der Regel ohne mündliche Verhandlung entschieden.

*M.W. überall, ich will aber nicht ausschließen, dass es regionale Unterschiede gibt.
**Daher sollte man die Rücknahme der Klage nicht vergessen.


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eviljag
Beitrag 09.06.2014, 21:52
Beitrag #45


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Oh man, ihr habt mir ja schon riesig geholfen aber dennoch steh ich echt ratlos da.

Vllt. könnt ihr mir noch helfen, die andere Möglichkeit etwas ab zu schätzen.
Zitat (Uwe W @ 26.05.2014, 02:15) *
Zitat
PS.: Sollte ich damit keinen Erfolg haben, kann ich darauf hoffen mit 6 - 7 Monaten Abstinenznachweis die MPU zu bestehen?
Kann man eine MPU bestehen ohne Seminare oder ähnliches vor zu weisen?

6 Monate Abstinenznachweis sollten möglich sein, wenn das in der MPU geschilderte Konsummuster nicht zu intensiv ist.
Die Blutwerte sind ja mit einem seltenen Konsum gut vereinbar.

Für die Vorbereitung auf eine MPU kannst Du auch das Forum hier benutzen. Seminare sind dann nicht nötig.


Vorbereitung nur durchs Forum? Wäre ja ein Traum. Auf strassenverkehrsamt.de steht allerdings:
Zitat
Machen Sie sich Gedanken zu Ihren Argumenten für den psychologischen Teil, um Ihre Sichtweise der Dinge klar darzustellen. Ein seriöses Beratungsgespräch führen! Informationen zu seriösen Anbietern bekommen Sie bei Ihrem Straßenverkehrsamt.

Klingt nach einer ungeschrieben Regel, dass man halt eigentlich doch was vorweisen muss.

Weiterhin wird dort die MPU wegen Drogenauffälligkeiten auf 535,50 € beziffert.
Dazu kommt noch eine Haaranalyse für etwa 200 Euro bei der Dekra.
Wären rund 750€. Vorausgesetzt ich bestehe, habe ich noch Kosten vergessen?
Wie lange würde dies ungefähr in Anspruch nehmen?
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Mr.T
Beitrag 09.06.2014, 23:27
Beitrag #46


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Zitat (durban @ 09.06.2014, 22:34) *
In einem Fahrerlaubnisverfahren wird üblicherweise ein Streitwert von 5000 Euro angenommen.
Liegt der Streitwert bei der Klasse B nicht bei 2.500€? unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Uwe W
Beitrag 10.06.2014, 01:37
Beitrag #47


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Bei Klasse B (einschließlich BE, AM,S,L) liegt der Streitwert im Hauptsacheverfahren bei 5000 Euro, beim Eilverfahren bei der Hälfte, also bei 2500 Euro.

Zitat
Du müsstest einen Eilantrag stellen und Klage gegen die Fahrerlaubnisentziehung erheben.

Wobei der Eilantrag auch schon vor Einreichung der Klage im Hauptsacheverfahren gestellt werden kann. Allerdings muss die Klage in jedem Fall innerhalb der Monatsfrist erhoben werden.
Wenn der Eilantrag also schnell gestellt wird und das Gericht schnell entscheidet, könnte es sein, dass man im Unterliegensfall nur die Kosten für den Eilantrag begleichen muss, dass wären im Regelfall 162 Euro plus Portoauslagen der Behörde.

Muss man innerhalb der Monatsfrist noch Klage erheben und zieht diese zurück, falls der Eilantrag nicht durchkommt, so kommen noch die 146 Euro Gebühren für die Klage dazu.





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eviljag
Beitrag 10.06.2014, 09:38
Beitrag #48


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Das klingt ja recht verlockend! Aber ich glaube, dafür brauch ich einen Anwalt. Jetzt wird es für mich ein bisschen zu bunt.
wacko.gif

Wann MUSS man denn die Klage erheben? Nach der Monatsfrist?

Was meint ihr zu den Kosten und dem Zeitaufwand für eine MPU im vergleich?
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durban
Beitrag 10.06.2014, 10:01
Beitrag #49


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Danke für die Korrektur beim Streitwert im Eilverfahren! blushing.gif Da war es zu spät gestern Abend.

Dann haben wir also (bei Klasse B):

- Kosten einer verlorenen Klage: 438 Euro; bei vorheriger Klagerücknahme 146 Euro
- Kosten des verlorenen Anordnungsverfahrens: 162 Euro.

Die Klage muss unbedingt innerhalb der Monatsfrist erhoben werden. Passiert das nicht, so ist sowohl die Klage als auch das Eilverfahren unzulässig.

Man kann auch erst nur den Eilantrag stellen, in der Hoffnung, dass das Gericht innerhalb der Monatsfrist entscheidet, sodass man gar keine Klage mehr erheben muss. Dann darf man aber die fristgemäße Klage nicht vergessen, wenn das Gericht das doch nicht schafft. Sicherer ist es, beides gleichzeitig zu machen.

Die Anwaltskosten kommen ggf. natürlich nich dazu.

Wir können Dir hier aus der Ferne keine konkreten Ratschläge machen.

Aber allzu große Erfolgsaussichten würde ich dem gerichtlichen Verfahren nicht zusprechen:

- Du hast den Tatbestand erfüllt, der zur Ungeeignetheit führt.

- Das Gesetz sieht kein Ermessen für die Behörde (und auch nicht für das Gericht) vor: Wenn Ungeeignetheit gegeben ist, muss die Behörde die FE entziehen. Darüber kann sich auch das Gericht nicht hinwegsetzen. Auch das Gericht kann also nicht aus Ermessen "Gnade" walten lassen.

- Alles, woran Du Dich klammern kannst, ist, dass Du geltend machst, nicht Ungeeignet zu sein.
Aber: Du hattest kein Trennvermögen, daran lässt sich wegen der Blutprobe nichts rütteln. Die Werte stehen fest.
Ohne Trennvermögen wäre aber nur einmaliger Konsum mit der Fahrerlaubnis vereinbar. Hier spricht aber schlicht und einfach die Realität gegen Dich: Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass es einen gerade nach dem Erstkonsum trifft. Und es wird Dir kaum gelingen, Einmalkonsum so glaubhaft zu machen, dass es wahrscheinlich stimmt (es stimmt ja auch nicht). Dazu kommt noch Deine Konsumangabe, die eher für den "normalen" Verlauf der Dinge spricht, nämlich, dass Du gelegentlicher Konsument warst, der erwischt wurde.




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eviljag
Beitrag 10.06.2014, 19:55
Beitrag #50


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Danke, dass du mir das nochmal so genau erklärt hast!
Jetzt ist die Frage, ob eine MPU mit 6 Monaten Abstinenz wahrscheinlicher zu bestehen ist?
Um es mit 6 Monaten zu schaffen wäre es vllt. zustätzlich zum Forum noch günstig irgendwelche nachweislichen Vorbereitungen zu machen oder nicht?
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 02.05.2024 - 00:00