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> Fahrerkarte - erstemal benutzen !
madmax448
Beitrag 28.02.2014, 07:14
Beitrag #1


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Es ist geschafft ! Ich habe gestern die letzte Prüfung bestanden.

Jetzt habe ich wieder alle Klassen ( A , A1, A2 , AM , B , BE , C, CE , L , T ------ L(174) , C(172) , BE( 79.06) . Gestern früh habe ich noch die praktische CE-Rüfung bestanden und bin dann gleich danach zur Führerscheinstelle gefahren und alles abgegeben. Antrag Fahrerkarte, den weißen Zettel den mir der Prüfer ausgehändigt hat , Passbild für die Fahrerkarte, alles unterschrieben und bezahlt. Dann noch die Bestätigung über das absolvieren der Module 1-5 für die Eintragung der Kennz. 95.

Mal nebenbei, mich hat die ganze Sache 2.856,50 Euro gekostet. Incl. alles ! Arzt-Gutachten, Fahrstunden, Prüfungsgebühren, die 5 Module, Führerschein-Beantragungskosten, Fahrerkarte, Passbilder, Führungszeugnis, sowie 3 Tage ADR-Lehrgang mit Prüfung und nicht zu vergessen die Postgebühren.

Am 10.3 mache ich gleich noch die ADR-Card und dann müsste ich für die Suche nach einer Spedition und Arbeitsstelle bestens ausgestattet sein.

Die Auskunft der Sachbearbeiterin , auf die Frage der Herstellungsdauer (Führerschein und Fahrerkarte) war dahingehend, Fahrerkarte 1 Woche und zum Führerschein kann sie nichts sagen - einfach warten.

Mir geht jetzt folgende Frage durch den Kopf: Wenn ich eine gute Spedition gefunden habe, die meine Dienste in Anspruch nehmen würde und ich dort das erste mal in ein Auto steige und meine F-Karte das erste mal benutze, dann fehlen mir doch Nachweise der vergangenen 27 Tage, wenn ich Mittags kontrolliert werde. ( Ich weiß sehr unwahrscheinlich, aber möglich).

Gut, wenn mann das Ausstellungsdatum sieht und alles schnell geht, dann ist das kein Problem - ODER ? Was ist aber, wenn die Suche sich hinzieht und sagen wir, es vergeht ein Monat ? Was dann ?

Der "neue" Arbeitgeber kann mir doch gar keine Bestätigung von freien Tagen ausstellen - ODER ?

Vielen Dank !
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Jens
Beitrag 28.02.2014, 08:49
Beitrag #2


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Glückwunsch zur bestandenen Prüfung. wavey.gif

Deinen Thread hab ich mal ins passendere Forum verschoben.


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mapam
Beitrag 28.02.2014, 10:15
Beitrag #3


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Zitat (madmax448 @ 28.02.2014, 07:14) *
Der "neue" Arbeitgeber kann mir doch gar keine Bestätigung von freien Tagen ausstellen - ODER ?

Zunächst mal Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.
Natürlich kann dir der 1. Arbeitgeber keine Bescheinigung ausstellen. Im Zweifel solltest du in den ersten 28 Tage den Arbeitsvertrag (eventuell den Bescheid der Arbeitsagentur, aber da steht nicht drin, bis wann die arbeitslos warst.) in Kopie dabei haben, dann kannst du belegen, wann du bei dem Arbeitgeber angefangen hast, zu arbeiten.

Nach einem Beschluss des OLG Koblenz vom 10.08.2009 (1 SsBs 83/09), ist der Arbeitgeber eines Berufskraftfahrers nicht verpflichtet, in die von ihm auszustellende Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage eine dem Beschäftigungsverhältnis vorausgehende Arbeitslosigkeit seines jetzigen Arbeitnehmers aufzunehmen. Vom Kontrollpersonal werden im Zweifel weitere Nachweise (Bescheinigung der Arbeitsagentur/ARGE etc.) verlangt werden, da die gesetzliche Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung nach § 20 Abs.1 FPersV nur dann entfällt, wenn tatsächlich Zeiten der Beschäftigungslosigkeit bestanden. (Quelle:Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Nr. 8.5., Seite 38)

Hier ist der gesamte Text zu finden


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madmax448
Beitrag 28.02.2014, 11:53
Beitrag #4


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Vielen Dank euch allen ! Ich werde nicht müde zu sagen, dass es alles ohne diesem Forum hier gar nicht passiert wäre.
Ich hätte nicht den Anreitz gehabt, mich endlich um alles zu kümmern.
Dank diesem Forum habe ich jetzt alles wieder und völlig neue Möglichkeiten.

Ich werde es so machen, dass ich in den ersten 28 Tagen alles mit nehme, was bezeugt, dass ich die Fahrerkarte und den Führerschein erst wieder so jung habe.

Nun gut, helft anderen auch weiterhin so auf die Beine wie mir.

DANKE !
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Ichtyos
Beitrag 28.02.2014, 20:32
Beitrag #5


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Dir allzeit knitterfreie Fahrt - und bleib uns erhalten! wavey.gif


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