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> Verjährung / Antrag stellen wann und wie, nach mehr wie 15 Jahren
Harajuka
Beitrag 07.02.2014, 19:55
Beitrag #1


Neuling
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hallo@all und schon mal danke an allen die antworten,

ich komme aus nrw und habe 1997 nach einer trunkenfahrt mit 1,6 promille meinen führerschein für 1 jahr und 9 monate abgeben müssen. 1999 habe ich dann eine MPU gemacht, die ich nicht bestanden habe. Danach habe ich nichts mehr gemacht und bin auch nicht mit irgendwas anderem auffällig geworden.Ich war also bis jetzt wirklich lieb smile.gif 2010 habe ich mir dann vom kraftfahrt-bundesamt eine auskunft aus dem verkehrszentrahlregister ( vzr) zusenden lassen. dort stand " ist im zeitpunkt der auskunfterteilung keine eintragungen erfasst. auch ein auszug aus der führerscheindatei habe ich bei der stadt beantragt und dort steht der hinweis: Az. xxxxx-Versagt: 14.04.99; Erhöhte Gebür Achtung: nur Noch Kl-B- am 20.07.2010 KK-Abschrift an den FE-Inhaber.

so, nun meine für mich wichtigen fragen.
1. gehe ich recht in der annahme, dass ich am 14.04.2014 mein führerschein ohne mpu wieder bekommen kann?
2. bekomme ich dann meine führerschein klasse b ohne neue Prüfungen wieder?
3. welche unterlagen muss ich zur wiedererteilung mitführen? Sehtest, erstehilfe usw.?
4. gibst irgendwelche ratschläge oder tips dich ich befolgen sollte?

die letzten 17 jahre war ich echt lieb und habe aus meinen fehlern gelernt !!!
ich danke euch für eure mühe

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Jens
Beitrag 07.02.2014, 20:54
Beitrag #2


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1. Ja
2. Kann sein, kann aber auch nicht sein
3. FAQ: Führerschein weg - was tun?


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Harajuka
Beitrag 08.02.2014, 07:39
Beitrag #3


Neuling
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Zitat (Jens @ 07.02.2014, 20:54) *
1. Ja
2. Kann sein, kann aber auch nicht sein
3. FAQ: Führerschein weg - was tun?


Hmm^^ kurz und knapp !!! oki.
was heißt aber"kann sein, kann aber auch nicht sein" genauer?
und mit ratschläge oder tips meinte ich:
sollte ich sofort nach ablauf hingehen also am 15.04.2014?
ab den 01.05.2013 oder 14 sollte ein neues gesetz wegen der verjährung rauskommen. hat das auswirkungen auf mich?
woran erkennen die bei der zulassungsbehörde ob ich überhaupt noch fahrtüchtig bin? soll ich da mit anzug und brille auftauchen?
was soll ich da am besten sagen wenn ich da hin gehe? hallo mir haben se mein führerschein vor 17 jahren weg genommen und den will ich jetzt wieder haben!
wie heißt der antrag den ich da stellen muss?
wir haben hier zwei zulassungsstellen zu den ich gehen könnte. eine große und eine kleine in ein ortsteil. beide sind zuständig. zu welche sollte ich gehen?
man, man, man, mir würden glaube ich noch viele fragen mehr einfallen!!! tja, die ungewissheit macht ein schon sorgen.

ich danke euch und ich hoffe die fragerei nervt nicht.
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Jens
Beitrag 08.02.2014, 08:35
Beitrag #4


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Zitat (Harajuka @ 08.02.2014, 07:39) *
was heißt aber"kann sein, kann aber auch nicht sein" genauer?
Früher gab es einen Passus in der Fahrerlaubnis-Verordnung, dass bei mehr als zwei Jahren ohne Fahrerlaubnis Prüfungen anzuordnen sind. Diese starre Frist wurde gestrichen, die Behörde muss Prüfungen verlangen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr vorliegen. Nach der Änderung dieser Vorschrift gab es hier im Forum viele Berichte, in denen auch nach 15 oder mehr Jahren ohne Prüfungen neuerteilt wurde (Threadsammlung).
Inzwischen ist es wohl bei den meisten Behörden so, dass mehr als zehn Jahre (bzw. fünf jahre bei den C-Klassen) ohne Fahrerlaubnis als eine Tatsache gewertet werden, die Prüfungen rechtfertigt. Es gibt aber auch vereinzelt immer noch Fälle, wo nach längerer Zeit ohne Prüfungen erteilt wird (aktuell @Ralf1960 aus Baden-Württemberg nach 24 Jahren).

Zitat (Harajuka @ 08.02.2014, 07:39) *
sollte ich sofort nach ablauf hingehen also am 15.04.2014?
Kannst du machen. Es gibt nichts, was dagegen spricht.

Zitat (Harajuka @ 08.02.2014, 07:39) *
ab den 01.05.2013 oder 14 sollte ein neues gesetz wegen der verjährung rauskommen. hat das auswirkungen auf mich?
Nein.

Zitat (Harajuka @ 08.02.2014, 07:39) *
woran erkennen die bei der zulassungsbehörde ob ich überhaupt noch fahrtüchtig bin?
Siehe oben.

Zitat (Harajuka @ 08.02.2014, 07:39) *
was soll ich da am besten sagen wenn ich da hin gehe? hallo mir haben se mein führerschein vor 17 jahren weg genommen und den will ich jetzt wieder haben!
So in etwa. Dir wurde die Fahrerlaubnis entzogen und du stellst einen Antrag auf Neuertlung.

Zitat (Harajuka @ 08.02.2014, 07:39) *
wir haben hier zwei zulassungsstellen zu den ich gehen könnte. eine große und eine kleine in ein ortsteil. beide sind zuständig. zu welche sollte ich gehen?
Das dürfte egal sein

Zitat (Harajuka @ 08.02.2014, 07:39) *
ich danke euch und ich hoffe die fragerei nervt nicht.
Nö warum? Genau für solche Fragen ist doch das Forum gedacht.


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Harajuka
Beitrag 10.02.2014, 07:41
Beitrag #5


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wavey.gif oki also danke schön. wenn noch was ist, dann schreibt einfach. ich werde das ergebniss hier rein schreiben.
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stoun
Beitrag 14.02.2014, 11:51
Beitrag #6


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Ich wurde dir raten erst mal Auszug aus Flensburg holen (www.kba.de/cln_031/nn_125874/DE/ZentraleReVgister/ZR/Auskunft/vzr__auskunft__inhalt.html).
Da steht drin wann der Frist abläuft.Ist der Frist vorbei steht nichts mehr im weg Führerschein wieder zu bekommen.
Bei Führerscheinstelle brauchst du nicht zu sagen das Führerschein entzogen war,einfach ich möchte Antrag auf neuerteilung stellen.Da wird dir auch gesagt was du dafür brauchst.
Das sind :
1:Passfoto
2:Führungszeugnis für Behörden
3:Sehetest
4:ca.160 euro je nach F.S
WICHTIG!!!! KEINE ANTRAGSTELLUNG BEVOR FRIST ABGELAUFEN IST!!!!!!!
Ob neue Prüfung oder nicht ist von F.S zu F.S anders,im Prinzip gilt: war Fahrerlaubnis länger weg als vorher gehabt wird neue Prüfung verlangt.
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Harajuka
Beitrag 31.05.2014, 10:37
Beitrag #7


Neuling
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Hallo an alle. wavey.gif

Ich möchte euch natürlich auch erzählen wie es mir weiter ergangen ist. Also ich war beim Straßenverkehrsamt in einer großen Stadt in NRW. Dort habe ich ca. zwei wochen nach dem 14.04. ein Antrag gestellt auf Neuerteilung der Klasse B. Alles zusammen 132,40€. Darin sind Führungszeugniss, Gebühr ZFER und die Neuerteilung. Am Amt wurde ich gefragt, warum ich damals mein Führerschein abgegeben musste, weil da wohl nichts mehr im Computer stand. Ich habe gesagt, dass ich noch meine, ich hätte zu viele Punkte gehabt. Es sei aber schon alles soo lange her ;-) und damal hatte ich eh kein Auto. Alles in ein netten und höflichen ton. Auch mein out fit habe ich angepasst.

So, dann nun endlich nach knapp ein Monat ein Brief vom Amt. "zitternd aufgemacht"

Sehr geehrter Herr bal bal bla,

bevorIhnen die Fahrerlaubniss neu erteilt werden kann, ist es erforderlich, dass sie die theoretische und praktische Faherlaubnisprüfung für die von Ihnen beantragte Fahrerlaubnisklasse ablegen.
Nach § 20 Abs. 2 ( FeV) ordnet die Fahrerlaubnissbehörde eine Fahrprüfung an, wenn die Tatsache vorliegt, die die Annahme rechtfertigt, dass der Bewerber die nach § 16Abs.1 und §17 Abs.1 FeV erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

dann sollte ich noch eine Fahrschule zurückmelden die mich zur Prüfung begleitet. Also Fahrstunden und in der Fahrschule muss ich nicht.
Ja, nun bin ich bei einer Fahrschule angemeldet. Ich habe dann noch mal beim Amt angerufen, weil ich A sofort mitmachen wollte. Alles kein Problem. Sie hat es ohne weitere Kosten eingetragen. Auch dafür ist kein weiterer Sehtest, Erste hilfe Kurs nötig.

Jetzt drücke ich noch mal die Fahrschulbank für A und bin für B schon fleißig am lernen. Ich hoffe, dass ich hier bald auch noch was Positives berichten kann.

Vielen Dank noch mal an alle, die hier den Leuten die Wichtigen Informationen geben.
Bis dem nächst wavey.gif:-)

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 31.05.2014, 11:20
Bearbeitungsgrund: Beitrag in richtigen Ursprungsthread eingefügt.
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Harajuka
Beitrag 01.10.2014, 18:24
Beitrag #8


Neuling
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Hallo an alle,

Theorie A und B mit null Fehlern bestanden rolleyes.gif . Jetzt gehts noch mal in den Urlaub und dann kommen noch die beiden Praxis Prüfungen. Man, man, man. die Fahrschule hat sich echt verändert und die Theorie Prüfungen am Computer sind auch mit kleinen Fallen versehen. Wenn man dort nicht richtig liest, dann ist man schnell bei vielen Fehlerpunkten. so ich melde mich dann wieder, wenn ich den Rest durch habe wavey.gif
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Scitch
Beitrag 01.10.2014, 19:10
Beitrag #9


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Zitat (Harajuka @ 01.10.2014, 19:24) *
Theorie A und B mit null Fehlern bestanden rolleyes.gif . Jetzt gehts noch mal in den Urlaub und dann kommen noch die beiden Praxis Prüfungen.
Glückwunsch. flowers.gif

Und viel Erfolg für die praktischen Prüfungen! (Bei eventuellen Fragen kannst du dich übrigens auch gerne melden wink.gif ) wavey.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
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Manhattan
Beitrag 02.10.2014, 01:41
Beitrag #10


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Glückwunsch! cool.gif Hoffe du hast bei A Praxis schon annährend Prüfungsreife, denn sonst wird es in ein paar Wochen echt ungemütlich auf dem Motorrad. FL und Prüfer sitzen im beheizten Auto. laugh.gif
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Harajuka
Beitrag 13.10.2014, 15:30
Beitrag #11


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ja, das passt schon. Ich muss ja mit A nicht auf biegen und brechen durchziehen. B ist erst mal dran :-)

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 13.10.2014, 15:36
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Harajuka
Beitrag 05.11.2014, 20:18
Beitrag #12


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Juchhu, jaaaaaaaaaaaaa !!!

Heute habe ich meine B Praxisprüfung auch noch geschafft. Morgen früh muss ich dann nur noch zum Amt den Vorläufigen abholen. Ich mache ja noch A und deswegen erst den Vorläufigen. Ich werde dann sofort auch noch mal schnell eine Erweiterung meines Antrages stellen auf BE. Habe mir nämlich schon ein Wohnwagen gekauft. Mein Fahrlehrer hat gesagt, dass es einfach so geht. Selbstverständlich muss ich dann noch wieder eine BE Praxisprüfung machen.
Ich werde aber auch dieses weiter hier berichten.

Danke euch alle !!! wavey.gif
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Scitch
Beitrag 05.11.2014, 20:46
Beitrag #13


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Auch hierzu:
Glückwunsch! flowers.gif

Und genau zum richtigen Zeitpunkt wenn kaum Züge fahren. wink.gif
Allseits gute Fahrt und fahr vorsichtig, wegen obigem Grund sind eben auch viele auf der Straße unterwegs. wavey.gif


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Gruß Scitch

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Harajuka
Beitrag 06.11.2014, 06:15
Beitrag #14


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Vielen Dank !

Denen, die alles noch vor sich haben wünsche ich viel Glück und als Tipp: " Habt geduld und seit einsichtig. Denkt daran, dass der Lappen nicht ohne Grund weg genommen wurde.

wavey.gif
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