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> 2 mal geblitzt in kurzer Zeit (Wiederholungstäter), Was blüht mir ?
sineXx89
Beitrag 13.12.2013, 15:37
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Guten Tag, hätte gerne erfahren was mir bevor steht:

Am 6.08.13 wurde ich mit dem Motorrad innerorts mit 81 kmh geblitzt.

Strafe: 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot und 188 € Geldstrafe.


Am 30.10.13 wurde ich innerorts mit 71 kmh geblitzt.

Muss dazu sagen das Fahrzeug läuft über mein Vater, er hätte das übernommen haben somit auf dem schreiben nicht geantwortet sodass mein Vater dann in Frage kommen muss (Das vorhaben sagte mein Anwalt)

Nun ist die Post da und man soll die Personalien des Fahrzeugführers bitte Angeben.

War denen schon klar das ich das nicht war, oder wie soll ich das verstehen ?



Worauf kann ich mich einstellen ? Könnte man mein Bruder angeben oder kontrollieren die das stark nach ? think.gif
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Jens
Beitrag 14.12.2013, 16:38
Beitrag #2


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Zitat (sineXx89 @ 13.12.2013, 15:37) *
Nun ist die Post da und man soll die Personalien des Fahrzeugführers bitte Angeben.
Wer ist "man"?

Zitat (sineXx89 @ 13.12.2013, 15:37) *
War denen schon klar das ich das nicht war,
Versteh ich nicht, du hast doch geschrieben, dass du es warst. think.gif


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Chris834
Beitrag 14.12.2013, 18:32
Beitrag #3


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Wann genau kam die Post vom letzten Blitzer?
Bist du aus Bayern oder wurdest dort geblitzt? (ZBS Viechtach)

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Kai R.
Beitrag 14.12.2013, 22:00
Beitrag #4


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War es denn ein Anhörungsbogen oder ein Zeugenfragebogen?

Jeder darf sich irren und sich selbst auf so einem Bogen eintragen. Niemand darf aber jemand Anderen fälschlich dort eintragen, das wäre eine Straftat. Nicht antworten ist auch eine Option, dann gibt es aber weitere Ermittlungen.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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sineXx89
Beitrag 16.12.2013, 09:47
Beitrag #5


Neuling


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Jens:
Das Motorrad läuft über mein Namen.
Mein Vater soll angeben wer der Führer des Fahrzeug sei.

Chris: Nein ich komme nicht aus Bayern und die Post kam vor einer Woche.

Kai: Ok das hilft mir schon weiter, ich denke ich werde zu meiner Tat stehen, mit was kann ich rechnen ?
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amfa
Beitrag 16.12.2013, 10:18
Beitrag #6


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bei 21 km/h drüber kommt aber ausser 80€ Bußgeld plus Gebühren und 1 Punkt nichts weiter auf dich zu.
(vorrausgesetzt es waren 50km/h erlaubt und du hast nich noch viel mehr Punkte)
Es sei denn du bist noch in der Probezeit und hast schon ein Aufbauseminar hinter dir.

Wenn ich das richtig verstehe, sieht es wohl so aus, dass die Behörde davon ausgeht, das dein Vater nicht der Fahrer ist.
Vermutlich passt das Alter nicht zu der Person auf dem Foto.


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sineXx89
Beitrag 16.12.2013, 11:27
Beitrag #7


Neuling


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Ja das ist richtig, 21 km/h zu schnell, Probezeit habe ich auch nicht mehr,
Dachte wegen Wiederholungstäter wird das anders gehandhabt,

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amfa
Beitrag 16.12.2013, 12:18
Beitrag #8


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Es gibt eine Regelung wonach 2x26km/h (oder mehr) drüber zu einem Fahrverbot führt.
Wenn bei dir aber sonst nichts vorliegt dürfte da aber nicht viel kommen.
Evtl. könnte das Bußgeld höher ausfallen wegen dem Verstoß vorher, aber mit Fahrverbot rechne ich eigentlich nicht.


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Scitch
Beitrag 16.12.2013, 13:13
Beitrag #9


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Zitat (amfa @ 16.12.2013, 12:18) *
Es gibt eine Regelung wonach 2x26km/h (oder mehr) drüber zu einem Fahrverbot führt.

FAQ: 2 x mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres wavey.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
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Gast_schildkröte_*
Beitrag 16.12.2013, 20:31
Beitrag #10





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Ein Sachbearbeiter drückte das mal so aus...

Es tut mir leid und fällt mir schwer, doch Klagen helfen hier nichts mehr. Ein Bußgeld hab' ich nun erteilt, weil Sie sich haben so beeilt. Ich muss auf den Spuren des Gesetzes wandeln und soll hier jeden gleich behandeln. Klingelt der Wecker etwas eher, beeilt man sich vielleicht auch nicht so sehr. Denn wenn Sie wieder etwas "flitzen", fällt die Strafe höher aus beim nächsten "blitzen", so Sie nun mit diesem Vergehen im Zentralregister in Flensburg stehen. Sind jedoch zwei Jahre -ohne weitere Zwischenfälle - vorbei, ist Ihr "Konto" in Flensburg wieder "Sündenfrei".
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tomcraft
Beitrag 16.12.2013, 21:13
Beitrag #11


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Zitat (sineXx89 @ 16.12.2013, 09:47) *
Jens:
Das Motorrad läuft über mein Namen.
Mein Vater soll angeben wer der Führer des Fahrzeug sei.


Wenn das Krad auf Dich zugelassen ist, warum wurde dann Dein Vater angeschrieben? think.gif
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sineXx89
Beitrag 16.12.2013, 23:22
Beitrag #12


Neuling


Gruppe: Neuling
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Das Motorrad ist auf mich zugelassen, und das Auto auf Ihm, deswegen.


Ok vielen dank für eure Hilfe, ihr habt mir echt geholfen, hatte mit schlimmeres gerechnet.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 16.12.2013, 23:23
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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