... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> DDR-Mopetführerschein, Was kann ich damit fahren
somi
Beitrag 15.11.2013, 13:04
Beitrag #1


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 15
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70654



    
 
hallo, bin neu bei euch habe ein Problem mit meinen Mopedführerschein den ich im Jahr 1971 in der DDR gemacht habe bin Damals alle Mopeds gefahren (Schwalbe Simson u.s.w.) Wollte ihn jetzt umschreiben lassen in EU Führerschein .Da das Foto mir nicht mehr ähnelt ist ja logo nach 40 Jahren. Ich hatte eine Karteikartenabschrift beantragt und jetzt kommts : bin nach 40 Jahren nicht mehr vorhanden.Meine Frage was kann ich jetzt tun die Dame in München sagte sie kann da nichts tun was auch immer für ein Ding (Führerschein DDR)das auch ist. tut ja gerade so als ich ihn gefälscht habe .Noch eine Angabe dazu es steht mit Stempel drin: Berechtigt zum Führen von Kfz.gem. §85 StVZO 19.05.1971. Nach der Besitzstandsregelung für DDR-Führerscheine würde ich doch die Klasse A1 zugeteilt bekommen ,oder???
Bitte nur antworten wenn Ihr es genau wisst. :
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 15.11.2013, 15:14
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13444
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Das Problem ist, dass es damals® in der DDR die Führerschein auf Karteikarten verwaltet wurden.
Hast Du denn eine Abschrift oder die original VK30?
Manche Führerscheinstellen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR haben auch noch Unterlagen von damals archiviert.
Du hast die Umschreibung in München beantragt?
Hast Du einen förmlichen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde oder hat die Dame am Schalter gesagt "Geht so nicht"?
Warum willst Du eigentlich umschreiben lassen?

Wenn Du nur den Mopedführerschein gemacht hast, dann solltest Du jetzt bekommen: A1, M und L mit der Schlüsselzahl 175
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 15.11.2013, 22:16
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30331
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (somi @ 15.11.2013, 13:04) *
Nach der Besitzstandsregelung für DDR-Führerscheine würde ich doch die Klasse A1 zugeteilt bekommen

Ja


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
somi
Beitrag 15.11.2013, 22:46
Beitrag #4


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 15
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70654



Wollte den Mopedführerschein beim Autoführerschein eintragen lassen ,da hätte ich alles im EU Führerschein zusammen . Da meine Karteikarte nicht gefunden wurde ,hat die Dame in der KVR in München auch nicht weiter gewusst . Ich habe nur den Führerschein aus DDR Zeiten. Ja mir geht es ja um die Klasse A1 ,die geht ja bis 125 ccm .Einen förmlichen Antrag habe ich nicht gestellt.

Noch eine Frage :Kann ich auch mit dem alten Führerschein aus der DDR eine 125ccm Roller fahren?? Wenn ja da brauchte ich ihn ja gar nicht umschreiben lassen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 15.11.2013, 22:50
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



DDR-FS sind glaube ich weiterhin gültig, aber FS die vor dem 19ten Januar '13 ausgestellt wruden müßten bis 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Dazu sollte dann auch der DDR-FS gehören.

Ist denn da nur die Zweiraderlaubnis drin?


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
somi
Beitrag 16.11.2013, 08:00
Beitrag #6


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 15
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70654



Ja ,den Autoführerschein habe ich 1991 umschreiben lassen, da ich diese im Ausland gemacht hatte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Butzemann
Beitrag 16.11.2013, 17:02
Beitrag #7


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 309
Beigetreten: 24.07.2005
Wohnort: Meißen
Mitglieds-Nr.: 11554



Der DDR-Mopedführerschein entsprechend §§84 und 85 der STVZO der DDR berechtigte nur zum führen von Fahrzeugen mit Hubraum bis 50ccm und maximal 60km/h.
Wie kommt ihr auf die Idee das man damit auf einmal 125ccm fahren kann?

mfg gert
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 16.11.2013, 17:09
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1605
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Zitat (Butzemann @ 16.11.2013, 17:02) *
Wie kommt ihr auf die Idee das man damit auf einmal 125ccm fahren kann?

Kommt darauf an, unter welche lfd. Nr. in Anlage 3 FeV der FS fällt.
Zitat (§6 Abs. 6 FeV)
(6) Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
somi
Beitrag 16.11.2013, 20:35
Beitrag #9


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 15
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70654



Danke für die Antwort ,das bedeutet das mein FS unter die Klasse A1 fällt .Was ich auch schon gedacht habe und ich damit auch eine 125ccm fahren darf. Nur mein Problem ist das ich den FS nicht umschreiben kann da meine Karteikartenabschrift fehlt ( Karteikarte nicht mehr auffindbar ) na ja ist eben schon 40 Jahre her . Die in München schreiben mir den FS dann eben nicht um und ich muss mich bei jeder Verkerskontrolle erklären, die Polizei ist ja auch jünger geworden und die kennen so einen FS nicht bzw. wollen ihn nicht kennen, soll aber kein Vorwurf sein.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
somi
Beitrag 17.11.2013, 09:18
Beitrag #10


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 15
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70654



Habe noch mal eine Frage an Euch. Wie bekomme ich eine Karteikartenabschrift auch wenn die Kartei nicht mehr auffindbar ist ? Oder gab es damals keine Kartei für den Moped FS in der DDR ?
dry.gif dry.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ts1
Beitrag 17.11.2013, 09:51
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Banned
Beiträge: 10790
Beigetreten: 21.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7367



Kann man nicht die Echtheit des Dokuments verifzieren und einfach eine neue Kartei anlegen?
In der heutigen Zeit genügt ein Mausklick und Millionen Karteien sind gelöscht. Deswegen hat man ja das Dokument am Mann dabei!


--------------------
MfG Thomas
Go to the top of the page
 
+Quote Post
somi
Beitrag 17.11.2013, 11:17
Beitrag #12


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 15
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70654



Na das ist eine gute Frage, da bin ich überfragt ist eben Deutschland ewige Bürokratie mad.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bleistiftspitzer
Beitrag 17.11.2013, 19:15
Beitrag #13


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 853
Beigetreten: 05.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66166



Zitat (somi @ 16.11.2013, 20:35) *
Nur mein Problem ist das ich den FS nicht umschreiben kann da meine Karteikartenabschrift fehlt ( Karteikarte nicht mehr auffindbar ) na ja ist eben schon 40 Jahre her . Die in München schreiben mir den FS dann eben nicht um und ich muss mich bei jeder Verkerskontrolle erklären, die Polizei ist ja auch jünger geworden und die kennen so einen FS nicht bzw. wollen ihn nicht kennen, soll aber kein Vorwurf sein.
Rechtsschutzversicherung abschließen, 3 Monate warten und dann die Umschreibung schriftlich beantragen und auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen. Ein Fehler einer Behörde, etwa Schlamperei im Archivwesen, darf nicht zu lasten des Bürgers gehen wavey.gif
Wollen die den Lappen nicht umschreiben, dann muste zur Advkatur deines geringsten Misstrauens gehen, aber das zahlt dann die Rechtsschutzversicherung whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
somi
Beitrag 17.11.2013, 22:40
Beitrag #14


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 15
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70654



wavey.gif Ja ist ja super Rechtschutz habe ich schon seit vielen Jahren habe sie noch nie gebraucht,aber das mache ich so . tongue.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.Eierhals
Beitrag 18.11.2013, 02:16
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1849
Beigetreten: 29.12.2005
Wohnort: Halle
Mitglieds-Nr.: 15677



Telefonier persönlich mit oder besuche erst mal die zuständige Stelle des Kreises, wo damals die Fleppe gemacht wurde.

Die Karteikarten des VPKA dürften sich dort alle noch in irgendeinem Keller finden. Meine VK30 war dort auch fein säuberlich einsortiert, obwohl die eigentlich nicht auffindbar gewesen sein solle...



--------------------
Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ichtyos
Beitrag 18.11.2013, 02:35
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8126
Beigetreten: 13.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20252



Ich habe mal irgendwo mitbekommen, das die VK 30 mitunter an die FE-Inhaber ausgehändigt wurden. think.gif


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jupiter
Beitrag 18.11.2013, 12:23
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1605
Beigetreten: 30.10.2008
Mitglieds-Nr.: 45094



Älterer Artikel der Berliner Zeitung zur VK30.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bleistiftspitzer
Beitrag 18.11.2013, 12:29
Beitrag #18


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 853
Beigetreten: 05.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66166



Zitat (Jupiter @ 18.11.2013, 12:23) *

Aber der TE hat seinen Lappen ja noch think.gif
Die Behörde müsste einfach nur dessen Echtheit überprüfen, wenn sie wissen will, ob der TE eine gültige Fahrerlaubniss besitzt. Das Problem scheint hier eher zu sein, dass die sich nicht ohne Karteikartenabschrift bewegen wollen ranting.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
somi
Beitrag 18.11.2013, 17:55
Beitrag #19


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 15
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70654



Hallo habe heute wider eine Mail bekommen das die Kartei nicht da ist und die Behörde in München für das zuständig ist .mir reicht es jetzt und habe einen Termin beim Anwalt gemacht habe keine Nerven mehr für das.Einer schiebt es auf den Anderen haben einfach keine Lust mal intensiver nachzuschauen.Hinfahren ist zu weit bin 600km entfernt.Aber Danke für die Antworten. wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jordon
Beitrag 18.11.2013, 18:04
Beitrag #20


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2546
Beigetreten: 08.08.2009
Mitglieds-Nr.: 49919



Natürlich ist die Behörde in München an deinen Wohnort zuständig, dazu gehört aber auch, das sich diese die VK30 beschafft.
Aber wie ich die ´Wessis´ kenne wissen die gar nicht was das ist und bei welcher Behörde Sie diese evtl anfordern könnten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bleistiftspitzer
Beitrag 19.11.2013, 14:22
Beitrag #21


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 853
Beigetreten: 05.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66166



Zitat (somi @ 18.11.2013, 17:55) *
Hallo habe heute wider eine Mail bekommen das die Kartei nicht da ist und die Behörde in München für das zuständig ist .mir reicht es jetzt und habe einen Termin beim Anwalt gemacht habe keine Nerven mehr für das.

Das ist das falsch Vorgehen, du wirst so auf den Kosten für den Advokaten sitzenbleiben.


Besseres vorgehen:
Beantrage schriftlich die Umschreibung bei der Behörde in München. Das ist ein einfacher Einzeiler: "Hiermit beantrage ich meinen alten DDR-Führerschein in einen neuen Führerschein umzuschreiben. Soweit diesem Antrag nicht stattgegeben wird, beantrage ich, dass hierüber ein rechtsmittelfähiger Bescheid in Schriftform erteilt wird." Name, Datum und ein Autogramm drunter und bei der Führerscheinstelle gegen Empfangsbestätigung(!!!) abgeben.

Anschließend 3 Monate warten (außer wenn die Ablehnung schon vorher kommt) und dann zum Advokaten. So "darf" die Führerscheinstelle die Kosten für deinen Advokaten tragen thumbup.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
somi
Beitrag 22.11.2013, 15:09
Beitrag #22


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 15
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70654



Hi habe Deinen Rat befolgt und warte jetzt auf Antwort .Werde Euch informieren was bei ausgekommen ist. wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jordon
Beitrag 22.11.2013, 19:05
Beitrag #23


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2546
Beigetreten: 08.08.2009
Mitglieds-Nr.: 49919



Was hat man denn davon, das wenn ein Bescheid nicht innerhalb der 3 Monate kommt?
Nichts, außer das man eine Untätigkeitsklage gewonnen hat, einen Bescheid hat man dann immer noch nicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bleistiftspitzer
Beitrag 22.11.2013, 23:26
Beitrag #24


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 853
Beigetreten: 05.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66166



Zitat (jordon @ 22.11.2013, 19:05) *
Was hat man denn davon, das wenn ein Bescheid nicht innerhalb der 3 Monate kommt?
Nichts, ...

doch, einen guten Grund um den Advokaten in Marsch zu setzen und die Kosten dafür der Fahrerlaubnissbehörde aufs Auge drücken zu können. Wenn die Behörde den Antrag ablehnt, dann muss der Advokat halt nochmal in Marsch gesetzt werden. Die Behörde darf den selbstverständlich bezahlen laugh2.gif
Gibt die Behörde dem Antrag statt, dann hat der TE sein Ziel (unerwartet schnell) erreicht

Der TE hat hier 2 Ziele:
Erstens: die Behörde soll den Führerschein umschreiben
Zweitens: Der Geldbeutel des TE soll nicht belastet werden
Go to the top of the page
 
+Quote Post
somi
Beitrag 04.12.2013, 14:56
Beitrag #25


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 15
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70654



wavey.gif Hallo habe heute auf den Antrag um die Umschreibung meines FS Antwort bekommen und was soll ich sagen bin keinen Schritt weiter.Haben geschrieben ich soll meinen Führerschein der Klasse B und den FS der DDR Moped rein bringen und dieser würde entwertet da man keine zwei FS besitzen darf ,aber ohne Karteikartenabschrift wird Dieser nicht umgeschrieben in die Klasse A1 die mir bei Umschrift zustehen würde. Was nun muß morgen nochmal anrufen da der Bearbeiter nicht im Haus war. wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 04.12.2013, 16:22
Beitrag #26


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13444
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Wieso willst Du denn da anrufen?
Wer schreibt, der bleibt.

Du hast einen gültigen DDR-Führerschein vorgelegt, den die Führerscheinstelle nicht anerkennen will.
Dagegen legst Du schriftlich Widerspruch ein und dann muss sich die Führerscheinstelle damit auseinandersetzen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bleistiftspitzer
Beitrag 04.12.2013, 23:57
Beitrag #27


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 853
Beigetreten: 05.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66166



Zitat (somi @ 04.12.2013, 14:56) *
wavey.gif Hallo habe heute auf den Antrag um die Umschreibung meines FS Antwort bekommen...

...Wiederspruch einlegen und weiter Kaffee trinken.

Begründung des Wiederspruchs: Die Behördenschlamperei, welche zu einem Verlust der Karteikartenabschrift geführt haben sind ausschließlich der zuständigen Behörde, nicht aber dem Antragssteller, zuzurechnen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tanker
Beitrag 05.12.2013, 01:10
Beitrag #28


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3197
Beigetreten: 28.05.2013
Mitglieds-Nr.: 68698



Mal ne ganz dumme Frage. Warum hast du den DDR Führerschein nicht gleichzeitig mit den B Führerschein umschreiben lassen? Vielleicht liegt ja das der Hase begraben. Du hast den B gemacht und nicht gleichzeitig den DDR Führerschein umschreiben lassen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
somi
Beitrag 05.12.2013, 02:06
Beitrag #29


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 15
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70654



Ja das ist ne gute Frage ,habe Damals meinen FS im Ausland (Ungarn) gemacht da habe ich 10 Jahre gewohnt. Als ich nach München kam habe ich ihn umschreiben lassen und dabei vergessen das ich einen Moped FS aus DDR Zeiten auch noch besitze aber ich konnte ja auch mit den B FS bis 50 ccm fahren . Nur jetzt möchte ich mir was Größeres anschaffen 110ccm da ich gelesen habe nach der neuen Besitzstandsregelung wird think.gif dieser FS auf die Klasse A1 umgeschrieben und mit dieser kann man ja bis 110ccm fahren.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 05.12.2013, 12:03
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 05.12.2013, 09:24
Beitrag #30


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30331
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (Tanker @ 05.12.2013, 01:10) *
Vielleicht liegt ja das der Hase begraben


Zitat (somi @ 05.12.2013, 02:06) *
und mit dieser kann man ja bis 110ccm fahren.
bis 125cm³


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
somi
Beitrag 05.12.2013, 12:34
Beitrag #31


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 15
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70654



Ja Entschuldigung 125ccm
Go to the top of the page
 
+Quote Post
somi
Beitrag 21.08.2014, 12:25
Beitrag #32


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 15
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70654



Hallo , möchte mich wieder melden habe endlich meinen FS. Zwischenzeitlich war ich vor Gericht und da wurde bestätigt das dieser FS den heutigen A1 FS entspricht und nun hatte ich einen kompetenten Bearbeiter der sich die Mühe gemacht hat und mal in die Gesetzbücher nachgeschlagen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Scitch
Beitrag 21.08.2014, 12:30
Beitrag #33


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 7635
Beigetreten: 27.05.2013
Wohnort: Wiesbaden
Mitglieds-Nr.: 68681



Glückwunsch somi! smile.gif

(Und Gute Fahrt!) wink.gif


--------------------
Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 04.05.2024 - 06:57