DDR-Mopetführerschein, Was kann ich damit fahren |
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DDR-Mopetführerschein, Was kann ich damit fahren |
15.11.2013, 13:04
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70654 |
Bitte nur antworten wenn Ihr es genau wisst. : |
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15.11.2013, 15:14
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13444 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Das Problem ist, dass es damals® in der DDR die Führerschein auf Karteikarten verwaltet wurden. Hast Du denn eine Abschrift oder die original VK30? Manche Führerscheinstellen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR haben auch noch Unterlagen von damals archiviert. Du hast die Umschreibung in München beantragt? Hast Du einen förmlichen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde oder hat die Dame am Schalter gesagt "Geht so nicht"? Warum willst Du eigentlich umschreiben lassen? Wenn Du nur den Mopedführerschein gemacht hast, dann solltest Du jetzt bekommen: A1, M und L mit der Schlüsselzahl 175 |
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15.11.2013, 22:16
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#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30331 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Nach der Besitzstandsregelung für DDR-Führerscheine würde ich doch die Klasse A1 zugeteilt bekommen Ja -------------------- |
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15.11.2013, 22:46
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70654 |
Wollte den Mopedführerschein beim Autoführerschein eintragen lassen ,da hätte ich alles im EU Führerschein zusammen . Da meine Karteikarte nicht gefunden wurde ,hat die Dame in der KVR in München auch nicht weiter gewusst . Ich habe nur den Führerschein aus DDR Zeiten. Ja mir geht es ja um die Klasse A1 ,die geht ja bis 125 ccm .Einen förmlichen Antrag habe ich nicht gestellt.
Noch eine Frage :Kann ich auch mit dem alten Führerschein aus der DDR eine 125ccm Roller fahren?? Wenn ja da brauchte ich ihn ja gar nicht umschreiben lassen. |
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15.11.2013, 22:50
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
DDR-FS sind glaube ich weiterhin gültig, aber FS die vor dem 19ten Januar '13 ausgestellt wruden müßten bis 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Dazu sollte dann auch der DDR-FS gehören. Ist denn da nur die Zweiraderlaubnis drin? -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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16.11.2013, 08:00
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70654 |
Ja ,den Autoführerschein habe ich 1991 umschreiben lassen, da ich diese im Ausland gemacht hatte.
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16.11.2013, 17:02
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 309 Beigetreten: 24.07.2005 Wohnort: Meißen Mitglieds-Nr.: 11554 |
Der DDR-Mopedführerschein entsprechend §§84 und 85 der STVZO der DDR berechtigte nur zum führen von Fahrzeugen mit Hubraum bis 50ccm und maximal 60km/h.
Wie kommt ihr auf die Idee das man damit auf einmal 125ccm fahren kann? mfg gert |
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16.11.2013, 17:09
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1605 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 |
Wie kommt ihr auf die Idee das man damit auf einmal 125ccm fahren kann? Kommt darauf an, unter welche lfd. Nr. in Anlage 3 FeV der FS fällt. Zitat (§6 Abs. 6 FeV) (6) Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.
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16.11.2013, 20:35
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70654 |
Danke für die Antwort ,das bedeutet das mein FS unter die Klasse A1 fällt .Was ich auch schon gedacht habe und ich damit auch eine 125ccm fahren darf. Nur mein Problem ist das ich den FS nicht umschreiben kann da meine Karteikartenabschrift fehlt ( Karteikarte nicht mehr auffindbar ) na ja ist eben schon 40 Jahre her . Die in München schreiben mir den FS dann eben nicht um und ich muss mich bei jeder Verkerskontrolle erklären, die Polizei ist ja auch jünger geworden und die kennen so einen FS nicht bzw. wollen ihn nicht kennen, soll aber kein Vorwurf sein.
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17.11.2013, 09:18
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70654 |
Habe noch mal eine Frage an Euch. Wie bekomme ich eine Karteikartenabschrift auch wenn die Kartei nicht mehr auffindbar ist ? Oder gab es damals keine Kartei für den Moped FS in der DDR ?
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17.11.2013, 09:51
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#11
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Kann man nicht die Echtheit des Dokuments verifzieren und einfach eine neue Kartei anlegen?
In der heutigen Zeit genügt ein Mausklick und Millionen Karteien sind gelöscht. Deswegen hat man ja das Dokument am Mann dabei! -------------------- MfG Thomas
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17.11.2013, 11:17
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70654 |
Na das ist eine gute Frage, da bin ich überfragt ist eben Deutschland ewige Bürokratie
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17.11.2013, 19:15
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#13
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 |
Nur mein Problem ist das ich den FS nicht umschreiben kann da meine Karteikartenabschrift fehlt ( Karteikarte nicht mehr auffindbar ) na ja ist eben schon 40 Jahre her . Die in München schreiben mir den FS dann eben nicht um und ich muss mich bei jeder Verkerskontrolle erklären, die Polizei ist ja auch jünger geworden und die kennen so einen FS nicht bzw. wollen ihn nicht kennen, soll aber kein Vorwurf sein. Rechtsschutzversicherung abschließen, 3 Monate warten und dann die Umschreibung schriftlich beantragen und auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen. Ein Fehler einer Behörde, etwa Schlamperei im Archivwesen, darf nicht zu lasten des Bürgers gehen Wollen die den Lappen nicht umschreiben, dann muste zur Advkatur deines geringsten Misstrauens gehen, aber das zahlt dann die Rechtsschutzversicherung |
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17.11.2013, 22:40
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70654 |
Ja ist ja super Rechtschutz habe ich schon seit vielen Jahren habe sie noch nie gebraucht,aber das mache ich so .
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18.11.2013, 02:16
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1849 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 |
Telefonier persönlich mit oder besuche erst mal die zuständige Stelle des Kreises, wo damals die Fleppe gemacht wurde.
Die Karteikarten des VPKA dürften sich dort alle noch in irgendeinem Keller finden. Meine VK30 war dort auch fein säuberlich einsortiert, obwohl die eigentlich nicht auffindbar gewesen sein solle... -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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18.11.2013, 02:35
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Ich habe mal irgendwo mitbekommen, das die VK 30 mitunter an die FE-Inhaber ausgehändigt wurden.
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18.11.2013, 12:23
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1605 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 |
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18.11.2013, 12:29
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#18
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 |
Aber der TE hat seinen Lappen ja noch Die Behörde müsste einfach nur dessen Echtheit überprüfen, wenn sie wissen will, ob der TE eine gültige Fahrerlaubniss besitzt. Das Problem scheint hier eher zu sein, dass die sich nicht ohne Karteikartenabschrift bewegen wollen |
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18.11.2013, 17:55
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#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70654 |
Hallo habe heute wider eine Mail bekommen das die Kartei nicht da ist und die Behörde in München für das zuständig ist .mir reicht es jetzt und habe einen Termin beim Anwalt gemacht habe keine Nerven mehr für das.Einer schiebt es auf den Anderen haben einfach keine Lust mal intensiver nachzuschauen.Hinfahren ist zu weit bin 600km entfernt.Aber Danke für die Antworten.
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18.11.2013, 18:04
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 |
Natürlich ist die Behörde in München an deinen Wohnort zuständig, dazu gehört aber auch, das sich diese die VK30 beschafft.
Aber wie ich die ´Wessis´ kenne wissen die gar nicht was das ist und bei welcher Behörde Sie diese evtl anfordern könnten. |
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19.11.2013, 14:22
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#21
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 |
Hallo habe heute wider eine Mail bekommen das die Kartei nicht da ist und die Behörde in München für das zuständig ist .mir reicht es jetzt und habe einen Termin beim Anwalt gemacht habe keine Nerven mehr für das. Das ist das falsch Vorgehen, du wirst so auf den Kosten für den Advokaten sitzenbleiben. Besseres vorgehen: Beantrage schriftlich die Umschreibung bei der Behörde in München. Das ist ein einfacher Einzeiler: "Hiermit beantrage ich meinen alten DDR-Führerschein in einen neuen Führerschein umzuschreiben. Soweit diesem Antrag nicht stattgegeben wird, beantrage ich, dass hierüber ein rechtsmittelfähiger Bescheid in Schriftform erteilt wird." Name, Datum und ein Autogramm drunter und bei der Führerscheinstelle gegen Empfangsbestätigung(!!!) abgeben. Anschließend 3 Monate warten (außer wenn die Ablehnung schon vorher kommt) und dann zum Advokaten. So "darf" die Führerscheinstelle die Kosten für deinen Advokaten tragen |
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22.11.2013, 15:09
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#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70654 |
Hi habe Deinen Rat befolgt und warte jetzt auf Antwort .Werde Euch informieren was bei ausgekommen ist.
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22.11.2013, 19:05
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#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 |
Was hat man denn davon, das wenn ein Bescheid nicht innerhalb der 3 Monate kommt?
Nichts, außer das man eine Untätigkeitsklage gewonnen hat, einen Bescheid hat man dann immer noch nicht. |
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22.11.2013, 23:26
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#24
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 |
Was hat man denn davon, das wenn ein Bescheid nicht innerhalb der 3 Monate kommt? Nichts, ... doch, einen guten Grund um den Advokaten in Marsch zu setzen und die Kosten dafür der Fahrerlaubnissbehörde aufs Auge drücken zu können. Wenn die Behörde den Antrag ablehnt, dann muss der Advokat halt nochmal in Marsch gesetzt werden. Die Behörde darf den selbstverständlich bezahlen Gibt die Behörde dem Antrag statt, dann hat der TE sein Ziel (unerwartet schnell) erreicht Der TE hat hier 2 Ziele: Erstens: die Behörde soll den Führerschein umschreiben Zweitens: Der Geldbeutel des TE soll nicht belastet werden |
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04.12.2013, 14:56
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#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70654 |
Hallo habe heute auf den Antrag um die Umschreibung meines FS Antwort bekommen und was soll ich sagen bin keinen Schritt weiter.Haben geschrieben ich soll meinen Führerschein der Klasse B und den FS der DDR Moped rein bringen und dieser würde entwertet da man keine zwei FS besitzen darf ,aber ohne Karteikartenabschrift wird Dieser nicht umgeschrieben in die Klasse A1 die mir bei Umschrift zustehen würde. Was nun muß morgen nochmal anrufen da der Bearbeiter nicht im Haus war.
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04.12.2013, 16:22
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#26
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13444 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Wieso willst Du denn da anrufen?
Wer schreibt, der bleibt. Du hast einen gültigen DDR-Führerschein vorgelegt, den die Führerscheinstelle nicht anerkennen will. Dagegen legst Du schriftlich Widerspruch ein und dann muss sich die Führerscheinstelle damit auseinandersetzen. |
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04.12.2013, 23:57
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#27
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 |
Hallo habe heute auf den Antrag um die Umschreibung meines FS Antwort bekommen... ...Wiederspruch einlegen und weiter Kaffee trinken. Begründung des Wiederspruchs: Die Behördenschlamperei, welche zu einem Verlust der Karteikartenabschrift geführt haben sind ausschließlich der zuständigen Behörde, nicht aber dem Antragssteller, zuzurechnen. |
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05.12.2013, 01:10
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3197 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 |
Mal ne ganz dumme Frage. Warum hast du den DDR Führerschein nicht gleichzeitig mit den B Führerschein umschreiben lassen? Vielleicht liegt ja das der Hase begraben. Du hast den B gemacht und nicht gleichzeitig den DDR Führerschein umschreiben lassen.
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05.12.2013, 02:06
Beitrag
#29
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70654 |
Ja das ist ne gute Frage ,habe Damals meinen FS im Ausland (Ungarn) gemacht da habe ich 10 Jahre gewohnt. Als ich nach München kam habe ich ihn umschreiben lassen und dabei vergessen das ich einen Moped FS aus DDR Zeiten auch noch besitze aber ich konnte ja auch mit den B FS bis 50 ccm fahren . Nur jetzt möchte ich mir was Größeres anschaffen 110ccm da ich gelesen habe nach der neuen Besitzstandsregelung wird dieser FS auf die Klasse A1 umgeschrieben und mit dieser kann man ja bis 110ccm fahren.
Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 05.12.2013, 12:03
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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05.12.2013, 09:24
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30331 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Vielleicht liegt ja das der Hase begraben Nöund mit dieser kann man ja bis 110ccm fahren. bis 125cm³
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05.12.2013, 12:34
Beitrag
#31
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70654 |
Ja Entschuldigung 125ccm
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21.08.2014, 12:25
Beitrag
#32
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70654 |
Hallo , möchte mich wieder melden habe endlich meinen FS. Zwischenzeitlich war ich vor Gericht und da wurde bestätigt das dieser FS den heutigen A1 FS entspricht und nun hatte ich einen kompetenten Bearbeiter der sich die Mühe gemacht hat und mal in die Gesetzbücher nachgeschlagen.
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21.08.2014, 12:30
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
Glückwunsch somi!
(Und Gute Fahrt!) -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.05.2024 - 06:57 |