1.5 promille= 9monate sperrzeit 45 tagessätze a 40€, bereits eine PU wegen Fahrauffälligkeiten vor 1.5jahren bestanden |
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1.5 promille= 9monate sperrzeit 45 tagessätze a 40€, bereits eine PU wegen Fahrauffälligkeiten vor 1.5jahren bestanden |
25.09.2013, 03:10
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
zuerstmal danke das es diesen forum gibt. wurde mit 1.5 BAK erwischt habe insgesamt 11 monate und geldstrafe ca.1800€ bekommen habe bereits vor 1undhalb jahren eine Psychologische Untersuchung erfolgreich gemacht wegen Fahrauffälligkeiten. Bin paar mal viel zu schnell gewesen. Meine frage ist jetzt würde ich eine sperrzeitverkürzung bekommen (natürlich erst wenn ich den NAFAPLUS beim TÜV SÜD gemacht habe) Und das nächste problem werde ich eine mpu machen müssen da ich ja bereits den Führerschein vom Kreisverwaltungsreferat München abgeben musste aber den wieder erhalten habe durch eine erfolgreiche PU. bin taxifahrer. danke im voraus Der Beitrag wurde von durban bearbeitet: 25.09.2013, 10:09
Bearbeitungsgrund: Threadtitel korrigiert
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25.09.2013, 03:14
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Willkommen im Verkehrsportal!
Was ist eine Psychologische Untersuchung ? -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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25.09.2013, 07:50
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 609 Beigetreten: 22.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42182 |
Als ich deinen Betreff las, dachte ich, man ist der reich.
Zitat 45 tagessätze a450€
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25.09.2013, 10:59
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Eine PU bzw psychologische Untersuchung ist fast das selbe wie eine mpu nur wird auf den medizinischen teil verzichtet. Ansonsten ist das, das selbe.
Reich bin ich nicht die haben das geschätzt stand im wisch vom amtsgericht... |
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25.09.2013, 11:33
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
habe bereits vor 1undhalb jahren eine Psychologische Untersuchung erfolgreich gemacht wegen Fahrauffälligkeiten. Besoffen fahren ist auch eine Auffälligkeit. Von so einer Untersuchung habe ich bislang hier noch nichts gelesen. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass Du nach dem neuen "Lapsus" eine "echte" MPU gebucht hast. -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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25.09.2013, 11:41
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
Kann es sein, dass mit einer PU einfach eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung gemeint war?
-------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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25.09.2013, 11:56
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Also im Gutachten sowie im schreiben der Behörde stand drin das ich eine psychologische Untersuchung nachweisen muss. Das war wie gesagt im september 2011.
das ist auch ne auffälligkeit aber vielleicht unterscheiden die das bissl. wenn bei antrag auf neuerteilung FS mache und ich den wisch vom NAFAPLUS kurs machweise das ich teilgenommen habe. Vielleicht sehr er davon ab oder? |
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25.09.2013, 12:09
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
wenn bei antrag auf neuerteilung FS mache und ich den wisch vom NAFAPLUS kurs machweise das ich teilgenommen habe. Vielleicht sehr er davon ab oder? Ich glaube eher, dass sie von der Verkürzung generell absehen, weil diese "PU" ja wohl nicht besonders gefruchtet hat und Du wiederholt auffällig geworden bist - jetzt zwar mit Sprit, aber wieder im aktiven Straßenverkehr. Deine Akte wird ja nicht gerade dünner ... -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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Gast_pittchen_* |
25.09.2013, 12:36
Beitrag
#9
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25.09.2013, 12:40
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Davon weiss das amtsgericht ja gar nicht das ich eine PU gemacht habe. Dieser brief kam ja damals direkt von der Führerscheinstelle.
naja das ist so kompliziert... den kurs beim TÜV mach ich auf jeden fall.. vielleicht bringt es etwas.. verlieren kann ich eh nix bis auf die paar hundert euros vom kurs aber das ist es mir den versuch wert.. |
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25.09.2013, 12:48
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 567 Beigetreten: 10.06.2012 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 64595 |
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25.09.2013, 12:52
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Was soll ich da wiedersprechen..
das mit dem netto gehalt stimmt nicht.. ist ja viel mehr aber egal.. was meinst wegen dem tüv kurs bringt der was? vor gericht.. |
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25.09.2013, 13:37
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
was meinst wegen dem tüv kurs bringt der was? vor gericht.. Möglicherweise. Wenn aber die MPU dann noch oben drauf kommt, hilft Dir das herzlich wenig. Und die MPU käme von der FSS - und die weiß von Deiner "PU" - hat mit der Staatsanwaltschaft nichts zu tun. Die kümmert sich um das Strafmaß (also Dauer und Höhe), die FSS um die letztendliche Wiederzulassung zum Straßenverkehr. -------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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25.09.2013, 17:50
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Ok. Ja werde den kurs machen und zusätzlich diesen wisch vom TÜV vom kurs auch der FSS vorzeigen sodass der vorn herein gleich mal weiss ok der junge hat sich mit dem sachverhalt auseinandergesetzt.
andere wahl habe ich ehh net.. verloren habe ich sowieso.. jetzt ist nur die frage wie ich das match am besten gewinne Arbeite in einer computerfirma wo ich damals meine ausbildung gemacht habe.. aber will wieder mobil sein taxi fahren motorrad fahren... deswegen juckt mich das so sehr mit den Führerschein... |
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25.09.2013, 19:16
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 563 Beigetreten: 22.10.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 24372 |
Ich mache mir gerade Sorgen um Deinen P-Schein. Erst eine PU wegen Fahrauffälligkeiten, dann jetzt eine Trunkenheitsfahrt. Was hast Du denn schon so an Treuepunkten gesammelt ? Nicht dass bei der nächsten Verlängerung der da kommt: bzw. der P-Schein jetzt schon entzogen wird.
-------------------- Beste Grüße
Dirk "Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten." Ja, Herr Goethe war ein weiser Mann... Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Tucholsky. |
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25.09.2013, 19:18
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ich mache mir gerade Sorgen um Deinen P-Schein. Brauchst du nicht. Die FzF ist mit der Entziehung der FE erloschen.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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25.09.2013, 19:26
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Der P-Schein erloschen? Kann doch net sein?
Führerschein von Personenbeförderung wird mir genommen.wenn ich besoffen mit Fahrgäste erwischt werde. Bin ohne Fahrgäste erwischt worden. Also privat. |
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25.09.2013, 19:28
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
§ 48 Abs. 10 FeV:
Zitat Die Erlaubnis ist von der Fahrerlaubnisbehörde zu entziehen, wenn eine der aus Absatz 4 ersichtlichen Voraussetzungen fehlt. Die Erlaubnis erlischt mit der Entziehung sowie mit der Entziehung der in Absatz 4 Nr. 1 genannten Fahrerlaubnis. § 47 Abs. 1 ist entsprechend anzuwenden.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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25.09.2013, 19:33
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 563 Beigetreten: 22.10.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 24372 |
Naja.... da wird nicht zwischen privater Fahrt und gwerblicher bzw. FzF-Fahrt unterschieden. Du hast ausreichend gezeigt, dass Du nicht ausreichend zuverlässig bist und für die Personenbeföderung ist das zwingend notwendig. Ein Arbeitskollege hatte während einer FzF-Gültigkeit (5 Jahre) mehrfach Punkte wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen gesammelt. Privat wie beruflich. Vor der nächsten Verlängerung musste er zum Psychologen und der P-Schein wurde (wenn ich mich recht erinnere) vorerst nur für ein Jahr verlängert. So geschehen in Berlin.
Da machte mein Kollege auch erstmal dicke Backen und sooooolche Augen. @ Mr. T. Wieder etwas dazu gelernt. Aber bedeutet das jetzt, dass der FzF später komplett neu, also ggf. mit Ablegen einer neuen Ortskundeprüfung gemacht werden muss, oder wird der auf Antrag einfach wieder rausgerückt? -------------------- Beste Grüße
Dirk "Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten." Ja, Herr Goethe war ein weiser Mann... Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Tucholsky. |
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25.09.2013, 19:49
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Habe 7 punkte (ohne die alkoholfahrt) gesammelt.
mein p-schein ist bis 2017 noch gültig. Den hab ich auch noch zu hause. das macht mir jetzt bange naja mal abwarten... |
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25.09.2013, 19:53
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 563 Beigetreten: 22.10.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 24372 |
Auch ohne Mr.T´s Hinweis würde ich jetzt schon nichts Gutes mehr ahnen....
Ob Du ihn zuhause hast, spielt keine Rolle. Gültig ist er ohnehin nur in Verbindung mit einer gültigen Fahrerlaubsnis. Da die weg ist, dürftest Du logischerweise eh nicht fahren. -------------------- Beste Grüße
Dirk "Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten." Ja, Herr Goethe war ein weiser Mann... Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Tucholsky. |
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25.09.2013, 19:58
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
mein p-schein ist bis 2017 noch gültig. Nö, der ist nur noch Deko.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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25.09.2013, 20:02
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Also deko ist er jetzt auf jeden fall aber wenn ich den Führerschein wieder bekomme dann ist er wieder gültig auch wenn ich mpu machen sollte dann wären ja die zweifel für eine ausfallerscheinung vom.tisch und könnte dann wieder starten mit taxi etc.
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25.09.2013, 20:09
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
aber wenn ich den Führerschein wieder bekomme dann ist er wieder gültig Nö, du musst auch den Taxischein neu beantragen.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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25.09.2013, 20:11
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Ok und muss ich die ortskenntnisnachweis für München nochmal machen?
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25.09.2013, 20:13
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Nein.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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25.09.2013, 20:24
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Ja dann bin ich beruhigt.. den Führerschein muss ich ja auch neu beantragen dann beantrage ich den pschein gleich entweder mit oder ohne mpu..
naja aber echt komisch weder steht das im strafbefehl noch sonst irgendwo..abwarten erstm und tee trinken... Danke dir vielmals für deine Mühe |
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28.10.2013, 16:03
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Hab noch ne frage....
Wenn ich den Führerschein ohne Mpu bekommen sollte, dann sollte ich doch auch den P-Schein ohne weiteren Auflagen bekommen oder? Zum weiteren mache ich ja diesen Nafa Plus Kurs demnächst wenn ich das vor Gericht dann vorzeige habe ich dann gute Chancen auf eine sperrzeitverkürzung? Werde auch noch was dem Richter vortragen das ich mein Leben komplett umstrukiert habe etc.... Wie gut sind da meine karten bezüglich der Verkürzung? Habe auch noch einen Anwalt mit dabei... Danke |
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29.10.2013, 10:01
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 |
Du darfst die Neuerteilung für die "normale" Fahrerlaubnis nicht mit der Neuerteilung der FzF in einen Topf werfen, das sind zwei völlig von einander getrennte Vorgänge. Im Grunde muss der Sachbearbeiter hier auch zwei Eignnungsprüfungen vornehmen, einmal nach § 20 FeV für die FE und einmal nach §48 FeV für die FzF. Wenn für die FE eventuell auch keine MPU aufgrund der 1,5‰ angeordnet werden kann, so kommt, je nach den Einträgen im VZR, u.U. eine solche aufgrund wiederholter Verkehrsverstöße (verkehrsrechtliche Fragestellung) nach § 11, Abs. 3 Nr. 4 FeV in Betracht.
Was völlig anderes ist die Eignungsprüfung zur Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Hier werden wesentlich strengere Maßstäbe angelegt. So steht z.B. in § 48 Abs.5 FeV: Zitat (5) Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. "von nicht mehr als" bedeutet in dem Zusammenhang, dass die FzF nicht zwingend für 5 Jahre erteilt werden muss, die Fsst kann diese auch verkürzt erteilen, etwa für nur ein Jahr (sozusagen "auf Bewährung", so wie es @Tazmedic schon andeutete). Zur Verlängerung wäre dann ein erneuter Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung nach § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 5 FeV und ein erneuter Sehtest notwendig. Und natürlich darf dann in der Zwischenzeit auch kein erneuter Eintrag in das VZR oder BZR erfolgt sein (§ 48 Abs. 5 Nr. 1-3 FeV). Nochmal ganz deutlich: Deine bisherige FzF ist mit dem Entzug der "normalen" FE erloschen. Deswegen kannst Du dich auch nicht auf deren bisherige Gültigkeit berufen. Die gibt es schlicht nicht mehr. Und damit auch keinerlei Gültigkeiten mehr. Desweiteren steht in § 48 Abs. 9 FeV: Zitat Begründen Tatsachen Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers oder an der Gewähr der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen des Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, finden die §§ 11 bis 14 entsprechende Anwendung. Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde hat der Inhaber der Erlaubnis seine Ortskenntnisse erneut nachzuweisen, wenn Tatsachen Zweifel begründen, ob er diese Kenntnisse noch besitzt. Bestehen Bedenken an der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen, kann von der Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet werden. Ich fürchte fast, dass eine Trunkenheitsfahrt mit 1,5‰ eine ausreichende Tatsache ist, die Zweifel an der geistigen (und damit charakterlichen) Eignung begründet. Sie reicht aber allemal aus, um beim Sachbearbeiter Bedenken ob der Verantwortung hervorzurufen. Und nach dem dritten Satz dieses Absatzes benötigt der SB zur Anordnung einer MPU bei der Erteilung einer FzF nicht einmal Tatsachen, seine Bedenken wären hier schon ausreichend (und sein pflichtgemäßes Ermessen in der Einzelfallprüfung). Das ist völlig unabhängig davon, ob Du zum Führen von "normalen" Kraftfahrzeugen ohne Fahrgastbeförderung geeignet bist. Allerdings brauchst Du, sollte es soweit kommen, keine zwei MPU's ablegen. Wenn Du für die normale FE eine ablegen musst, dann gilt deren Ergebnis genauso für die FzF. |
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29.10.2013, 10:02
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30343 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich fürchte fast, dass eine Trunkenheitsfahrt mit 1,5‰ eine ausreichende Tatsache ist, die Zweifel an der geistigen (und damit charakterlichen) Eignung begründet. Ich nicht -------------------- |
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29.10.2013, 10:05
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 |
Im Bezug auf die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung reicht eine Alkoholfahrt mit 1,5‰ nicht aus, um berechtigte Bedenken an der Eignung und der besonderen Verantwortung zu wecken?
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29.10.2013, 11:32
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Nö.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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29.10.2013, 12:03
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 |
Ach...drum fahren wohl viele Tax'ler so wie sie fahren...
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30.10.2013, 00:28
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Also dann heisst das so wie ich schon gefragt habe das wenn ich den Führerschein bekomme dann auch den p-Schein ohne irgend welche Probleme bekommen sollte.
Na hoffe mal das es auch so funktioniert. Mal sehen. Danke erstmal... Werde berichten wie wo was ich machen musste bzw. gemacht habe... An der Fahrweise mancher Taxifahrer kann ich mich auch nur ärgern.. Holzköpfe die meinen das die Strassen deren Grosseltern gehören gibt es leider auch bei uns. Ich danke euch |
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02.11.2013, 19:16
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Also kurze Info bzw. Frage...
ich bekomm die Krise... also mein Anwalt meint das ich keine MPU machen muss aber für den p-Schein wahrscheinlich Schwierigkeiten bekommen könnte aber da ist er sich nicht sicher... der diplom psychologe vom Nafakurs meint ich bekomme beides ohne probleme wieder zurück da ich einen wert unter 1.6 hatte und das ist maßgebend. Was meint ihr wer hat recht? Ich muss dazu sagen mein anwalt hat in vielen sachen (schon früher) falsche prognosen gemacht.. hat die sache seiner Ansicht nach immer zustark bewertet... |
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02.11.2013, 19:26
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
also mein Anwalt meint das ich keine MPU machen muss aber für den p-Schein wahrscheinlich Schwierigkeiten bekommen könnte aber da ist er sich nicht sicher... Er ist aber schon Anwalt für Verkehrsrecht...?der diplom psychologe vom Nafakurs meint ich bekomme beides ohne probleme wieder zurück da ich einen wert unter 1.6 hatte und das ist maßgebend. Siehe Antwort von Mr. T
Was meint ihr wer hat recht? -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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02.11.2013, 19:39
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 525 Beigetreten: 30.01.2013 Wohnort: seychellen Mitglieds-Nr.: 67259 |
Zitat Ich muss dazu sagen mein anwalt hat in vielen sachen (schon früher) falsche prognosen gemacht.. Sry, aber, LOL Dann such dir lieber mal einen anderen Anwalt, wenn er das schon öfters gemacht hat ist er offensichtlich nicht kompetent. Ich würde zu so einem Advokaten nicht mehr gehen wollen. Schorschle. -------------------- Fuhrpark: Audi A6 4.2l Quattro V8 - Kawasaki Z 1000 Special ed. 2013 er Modell - BMW S 1000 RR -
Schluss mit Krimi! Facebook: Schluss mit Krimi! |
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02.11.2013, 20:10
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Der anwalt ist verkehrsrechtler
er ist echt sonst ein sehr guter löst jeden fall hat super ruf und alle meine freunde gehen zu ihm... Ja ich bin in so einem zwiespalt.. Was meint ihr wer hat recht? |
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02.11.2013, 21:00
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
er ist echt sonst ein sehr guter löst jeden fall hat super ruf und alle meine freunde gehen zu ihm... Ich bin mir jetzt nicht sicher ob das für den Anwalt oder gegen deinen Freundeskreis spricht...Was meint ihr wer hat recht? Siehe oben.
-------------------- Gruß Scitch
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02.11.2013, 21:17
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Ja wenn ich das wüsste....
hoffe das der diplom psycholge (vom TÜV) recht hat... Wenn mein anwalt sich als falsch herausstellt seine aussage dann wars das mit dem... Und deine meinung? Schliesst du dich an Mr. T seine aussage an? |
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02.11.2013, 21:25
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
-------------------- Gruß Scitch
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02.11.2013, 23:42
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Ok
Und was meint ihr soll ich erst den Führerschein beantragen und wenn ich den in der Hand habe dann den p-schein oder kann ich ohne Bedenken beides gleichzeitig beantragen? |
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08.11.2013, 01:20
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
grüsse euch.. ma ne andere frage bzw. sache...
ich werde mich morgen mal für ein urinscreening anmelden und ein 6monatiges abstinenzprogramm durchziehen um bei einer event. mpu was in der hand zu haben und somit meine chance natürlich mit einer guten vorbereitung zu erhöhen. Ist es auch möglich Körperbehaarung dort abzugeben? habe sehr kurze haare fast glatze... wenn nicht dann mach ich halt das urinscreening.... lohnt es sich noch obendrauf in eine suchtberatung zu gehen oder wäre das total übertrieben? Zum trinkverhalten habe seit dem tattag (juli13) nix mehr getrunken und habe es auch nicht mehr vor und vorher einmal im monat bzw. 2 mal (maximum) richtig gesoffen (nicht getrunken). |
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14.12.2013, 00:34
Beitrag
#44
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Hallo,
habe mal ne Frage... darf meinen Führerschein im März neu beantragen und wollte mal vor ab fragen ob ich eine MPU machen muss? Habe 07/2010 meinen Führerschein entzogen bekommen durch die behörde mit der auflage eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung nachzureichen die ich auch gemacht habe 3 monate später und dann meinen Führerschein wieder bekommen habe. So und jetzt habe ich eine Trunkenheitsfahrt (Ich depp) gehabt mit 1,5 promille. Muss ich da mir der Schein 2 mal entzogen wurde eine MPU machen? Danke im voraus |
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14.12.2013, 00:40
Beitrag
#45
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30343 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich habe deine neue Frage an den bestehenden Thread zum selben Thema angehängt. Bitte nicht mehrere Threads zu einem Thema eröffnen.
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25.12.2013, 05:43
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Kann mir keiner eine Antwort geben?
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25.12.2013, 09:56
Beitrag
#47
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30343 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Warum wurde dir denn die Fahrerlaubnis das erste Mal entzogen?
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25.12.2013, 14:00
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26617 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Kann mir keiner eine Antwort geben? Ist nicht so einfach. Ich tendiere zu ja. Alkohol eher nicht, aber erneut mit verkehrsrechtlicher Fragestellung. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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26.12.2013, 00:21
Beitrag
#49
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 25.09.2013 Mitglieds-Nr.: 70038 |
Ja das erstemal haben die mir den Führerschein genommen da hatte ich 8 oder 9 Punkte (weiss ich nicht mehr genau) und habe den P-Schein beantragt kurz danach ist eine Brief gekommen in dem ich den Führerschein freiwillig innerhalb 14tagen abgeben muss und danach eine MPU machen muss mit verkehrsrechtlicher Fragestellung.
Habe den Führerschein auch abgegeben innerhalb der frist und habe die MPU auch absolviert und ca. nach 3 Monate hatte ich meinen Führerschein wieder und der P-Schein wurde mir dann nach erfolgter Ortskundeprüfung erteilt. Ich glaube das ich eine MPU bekommen habe da ich ein Blitzer innerorts mit 51km/h (abzüglich Toleranz) hatte und da hat sich die Dame in der Behörde gedacht den Prüfen wir mal ob er noch alle tassen im schrank hat. So und jetzt habe ich nach erhalt des Führerscheins noch 2 geschwindigkeitsverstosse und eine rotlichtmissachtung (innerhalb 1 sek) mit gesamt Punktzahl von 8 Punkten gesammelt bis zu der trunkenheitsfahrt (1,5 promille). Also Punktestand ist jetzt bzw noch 8Punkte. Jetzt ist meine Frage da ich ja den Führerschein 2 mal losgeworden bin ob ich eine MPU machen muss oder nicht. |
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26.12.2013, 15:16
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 280 Beigetreten: 30.05.2013 Wohnort: Ruhrpott Mitglieds-Nr.: 68725 |
Hallo, frohe Weihnachten!
Die Fragestellung wird nicht besser. Siehe Kai R. MPU nicht unbedingt, aber Tendenz eher : JA! Letztendlich liegt dein Fall zu 100% im Ermessen deines Sachbearbeiters deiner FSST. Da wird dir wahrscheinlich hier Niemand eine 100%ge Prognose geben können. Gruss -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.05.2024 - 08:59 |