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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 15.08.2004 Wohnort: Lkr. Heilbronn Mitglieds-Nr.: 4966 ![]() |
heute morgen las ich in einem Traktorforum folgendes: Zitat Vor zwei Tagen kam bei mir Post von den Herren in (mittlerweile) blau ins Haus: 218€ und drei Punkte. Der Grund war, dass ich Strauchschnitt zur Halde bringen wollte und auf dem Weg in eine Kontrolle gekommen bin. Dem gar nicht so freundliche Beamten ist beim begutachten des Gespanns direkt aufgefallen dass meine Auflaufbremse "durch einen Eisensplint außer Kraft gesetzt" war, naja gut, hatte ich wirklich vergessen. War aber eben auch nur Strauchschnitt und nicht mal 4km weg... Quelle Wie kommen die auf 218 Euro, kann das sein ? Wäre für mich persönlich auch gut zu wissen... ![]() Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 20.09.2013, 11:42
Bearbeitungsgrund: Aus urheberrechtlichen Gründen Quelle des Zitats hinzugefügt
-------------------- Zitat (GSX-R) Pass mal auf, Freund und Kupferstecher:... |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Wie kommen die auf 218 Euro, kann das sein ? Die "8" am Ende könnte aus den 28,50 für Gebühren und Auslagen resultieren. Insofern liegt das eigentliche Bußgeld womöglich in einer Größenordnung von ~190,- EUR. Überschreitung der Anhängelast um mehr als 20%? ![]() ![]() -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1672 Beigetreten: 29.09.2005 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 13347 ![]() |
Oder ist da noch was für die Lasi mit bei?
![]() ![]() ![]() Gruß Jan |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 15.08.2004 Wohnort: Lkr. Heilbronn Mitglieds-Nr.: 4966 ![]() |
Überladung scheidet angeblich aus, da nur Strauchschnitt geladen war.
![]() Da ja ein Traktor (D 217) das Gespann zog, und in den Papieren keine Gewichte (Massen) für gebremste und ungebremste Anhänger eingetragen sind, geh ich mal nicht von einer Überschreitung der Anhängelast aus. Könnte evtl. die "Inbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit defekter Bremsanlage" bebusst worden sein ? ![]() -------------------- Zitat (GSX-R) Pass mal auf, Freund und Kupferstecher:... |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2129 Beigetreten: 14.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52281 ![]() |
Genau DAS habe ich mir in der Theorie auch schon überlegt, welcher Verstoß bei vergessener Rückfahrsperre vorliegt. Ein Mangel an der Bremsanlage liegt genaugenommen nicht vor sondern eher eine Fehlbedienung. Ungebremste Anhängelast überschritten zieht bei Zweiachsern imho garnicht, da diese immer eine Bremse haben müssen.
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Da ja ein Traktor (D 217) das Gespann zog, und in den Papieren keine Gewichte (Massen) für gebremste und ungebremste Anhänger eingetragen sind, geh ich mal nicht von einer Überschreitung der Anhängelast aus. Warum nicht? Muss da zwingend etwas in den Papieren stehen, oder genügt möglicherweise diese allgemeine Regel: Zitat (§42 (2) StVZO) Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen. Bei einem Leergewicht des genannten Fahrzeugs von ~1t könnte also bei rund 500kg Schluss sein mit "ungebremst" ![]() -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2129 Beigetreten: 14.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52281 ![]() |
Und selbst das gilt nur bei Einachsern....
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30689 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Wie kommen die auf 218 Euro, kann das sein ? Wäre für mich persönlich auch gut zu wissen... ![]() Warum fragst du nicht einfach den Empfänger des Bußgeldbescheids in dem anderen Forum? ![]() -------------------- |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 15.08.2004 Wohnort: Lkr. Heilbronn Mitglieds-Nr.: 4966 ![]() |
Sorry @Jens, da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt :
Meine Frage zielte daraufhin ab, ob das (versehentliche ?) "Ausserbetriebsetzen" einer Auflaufbremse an einem Anhänger hinter einem Traktor bestraft werden kann. -------------------- Zitat (GSX-R) Pass mal auf, Freund und Kupferstecher:... |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1672 Beigetreten: 29.09.2005 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 13347 ![]() |
Ich würde die Frage gerne auf den PKW erweitern, hier gibt es ja teilweise noch das gleiche System und ich habe es auch schon mal vergessen.
Original ist ein vergessen zwar nicht möglich, da beim Zugwechsel vond drücken auf ziehen die Verreigelung aufspringt, aber da dies jedes Schlagloch verursachen kann ist, habe ich eine Möglichkeit geschaffen den Riegel festzustellen und somit auch zu vergessen. Also, was wäre die Strafe? Gruß Jan |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 ![]() |
Ungebremste Anhängelast überschritten zieht bei Zweiachsern imho garnicht, da diese immer eine Bremse haben müssen. Nein, die müssen keine Bremse haben. Auch Anhänger mit Doppelachse und Drehschemelanhänger dürfen ungebremst sein, vorrausgesetzt deren zGg liegt bei maximal 750kg ![]() Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage... Zitat Meine Frage zielte daraufhin ab, ob das (versehentliche ?) "Ausserbetriebsetzen" einer Auflaufbremse an einem Anhänger hinter einem Traktor bestraft werden kann. wiso nicht? Auch versehentlich übersehene Verkehrsschilder, versehentlich vergessene Ladungssicherung u.dgl. werden regelmäßig mit einem Bußgeld honoriert ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2129 Beigetreten: 14.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52281 ![]() |
Nein, die müssen keine Bremse haben. Auch Anhänger mit Doppelachse und Drehschemelanhänger dürfen ungebremst sein, vorrausgesetzt deren zGg liegt bei maximal 750kg ![]() Zitat § 41 StVZO (9) Zwei- oder mehrachsige Anhänger – ausgenommen zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m – müssen eine ausreichende, leicht nachstellbare oder sich selbsttätig nachstellende Bremsanlage haben; Ist für mich recht eindeutig. ![]() Wo nimmst Du die Ausnahme für mehrachsige Anhänger her? ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2197 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13386 ![]() |
Meine Frage zielte daraufhin ab, ob das (versehentliche ?) "Ausserbetriebsetzen" einer Auflaufbremse an einem Anhänger hinter einem Traktor bestraft werden kann. Das "versehentliche" Ausserbetriebsetzen ist einfach fahrlässig und dieses wird gem Bußgeldkataloge geahndet. Wenn es vorsätzlich geschieht, wird das Bußgeld " angemessen" erhöht. Somit bebusst und nicht bestraft. dete |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 ![]() |
Zitat § 41 StVZO (9) Zwei- oder mehrachsige Anhänger – ausgenommen zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m – müssen eine ausreichende, leicht nachstellbare oder sich selbsttätig nachstellende Bremsanlage haben; Ist für mich recht eindeutig. ![]() Wo nimmst Du die Ausnahme für mehrachsige Anhänger her? ![]() habs rot markiert. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Aber Drehschemelanhänger haben einen größeren Achsabstand, das andere gilt als "Einachser"
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1672 Beigetreten: 29.09.2005 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 13347 ![]() |
Zitat (StVZO §41) [...] dies gilt nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Fahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden. Wenn der Anhänger hinter einem Trecker hängt, sollte das unter Umständen zum tragen kommen. Beim normalen Drehschemel hinter einem PKW gebe ich dir allerdings recht, der müsste hiernach eine Bremse haben auch wenn er unter 750Kg ist. Der normale zweiachser, mit den Achsen in der Mitte, hat meistens auch keinen Achsenabstand von über einem Meter, er dürfte also bei endsprechendem Gewicht ohne eigene Bremse auskommen. Nicht logisch, aber wer baut schon nen Anhänger mit mehr Reifen als nötig? Gruß Jan |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 ![]() |
Doppelachsen mit Achsabstand < 1m gelten als eine Achse ...
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#18
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Zitat (StVZO §41) [...] dies gilt nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Das bezieht sich imho nur darauf, dass die Bremse auf alle Räder wirken muss. Dass die Auflaufbremse nur auf die Vorderachse wirkt, war bei landwirtschaftlichen Anhängern auch lange üblich. |
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Bei einem Leergewicht des genannten Fahrzeugs von ~1t könnte also bei rund 500kg Schluss sein mit "ungebremst" ![]() Diese Betrachtung zieht nicht (leider). bei einem schweren Hänger (über 750 kg hzl. Gesamtmasse) ist es völlig egal. ob der nun leer oder geladen hinter einem Zugfahrzeug gezogen wird, er muß bremsbar sein, völlig unabhängig von einer Anhängelast ungebremst ... das kann vieleicht bei entsprechender Argumentation maximal auf "kulanz" strafmindernd sein ... Frage für mich: "Warum geht eine Rückfahrsperre nicht sofort auf, wenn man auf Zug geht? Bremse manipuliert? Kenne eigentlich keine Auflaufbremse, die man mit einem Split o.ä. vollständig außer betrieb setzen kann (serienmäßig, als Selbsthilfekonstruktion am Bauernhof ist mir das Vorstellbar ... ), kann da wer ein Bild dazu posten? -------------------- Meine Webseite
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#20
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Ist die aus dem Museum?
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Sach ma nix, fürn Eigenbau sieht die doch gut aus, gell
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Wie kommen die auf 218 Euro, kann das sein ? Wäre für mich persönlich auch gut zu wissen... ![]() Moin Du hättest nur in dem Thread, im IHC Forum, weiterlesen müssen ... Ich zitiere mal die Antwort des TE: Die Ordnungswidrigkeit im Wortlaut des bußgeldbescheids: "Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Die Auflaufbremse des Anhängers war durch einen Eisensplint außer Funktion gesetzt." § 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat ... Sind übrigens nur 118€, ich hab in meinem Ursprünglichen Text wohl nen Zahlendreher drin gehabt! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Sach ma nix, ... I sag ja scho nix.Wenns funktioniert sollen alte Dinge schon erhalten bleiben. Hatte selber schon ein oder zwei in der ungefähren art, aber gefühlt gibt es seit ewigen Zeiten nur noch die mit der Automatik-Rückwärts-Funktion ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Beitrag
#25
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Jo, Baujahr ist mein ich 1976, da gab es noch nix automatisches. Ich denke sogar, das ganze ist original, zumindest habe ich es nihct verbrochen (bis auf den Holzklotz).
Hätte das der Vorbesitzer angebaut, so würde die Klinge nicht wieder von alleine rausspringen wenn man wieder anzieht und ich würde das Holz nicht brauchen. Ist nämlich blöd, wenn man rückwärts fährt und der Anhänger zB in ne leichte Kuhle rollt, die Klinge wieder rausspringt und anschließend voll die Auflaufbremse reinhaut. Korrekturzüge sind bei diesem System auch mit laufen verbunden. Aber wäre das rangieren nicht auch führen? Sprich wäre es zu diesem Ziel zulässig die Bremse außer Kraft zu setzen? Wenn ja, nur mit der Eisenklinge hne Holz, oder wäre das Holz zu rangieren okay? Muß sich die Bremse selbständig wieder aktivieren? Gruß Jan |
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Beitrag
#26
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... ähnliches ist mir da durch den Kopf gegangen, zum Rangieren "Am Hof" wohl kein Problem, aber man sollte schon so schlau sein, solche "sinnvollen Dinge" dann auf der Straße entfernen ... war der bauer wahrscheinlich vom Handy abgelenkt o.ä. ... -------------------- Meine Webseite
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.05.2025 - 18:55 |