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> Auflaufbremse verriegelt
NASCAR
Beitrag 20.09.2013, 08:15
Beitrag #1


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Moin,

heute morgen las ich in einem Traktorforum folgendes:

Zitat
Vor zwei Tagen kam bei mir Post von den Herren in (mittlerweile) blau ins Haus: 218€ und drei Punkte.

Der Grund war, dass ich Strauchschnitt zur Halde bringen wollte und auf dem Weg in eine Kontrolle gekommen bin.

Dem gar nicht so freundliche Beamten ist beim begutachten des Gespanns direkt aufgefallen dass meine Auflaufbremse "durch einen Eisensplint außer Kraft gesetzt" war, naja gut, hatte ich wirklich vergessen. War aber eben auch nur Strauchschnitt und nicht mal 4km weg...

Quelle

Wie kommen die auf 218 Euro, kann das sein ? Wäre für mich persönlich auch gut zu wissen... thread.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 20.09.2013, 11:42
Bearbeitungsgrund: Aus urheberrechtlichen Gründen Quelle des Zitats hinzugefügt


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Zitat (GSX-R)
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CvR
Beitrag 20.09.2013, 10:08
Beitrag #2


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Zitat (NASCAR @ 20.09.2013, 08:15) *
Wie kommen die auf 218 Euro, kann das sein ?

Die "8" am Ende könnte aus den 28,50 für Gebühren und Auslagen resultieren. Insofern liegt das eigentliche Bußgeld womöglich in einer Größenordnung von ~190,- EUR.

Überschreitung der Anhängelast um mehr als 20%? tongue.gif Wenn die Bremse ausser Betrieb gesetzt ist, ist der Anhänger ja ungebremst. Und möglicherweise wird da sehr fling die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger des Zugfahrzeugs überschritten. Macht u.U. exakt 190,- zzgl 28,50 Porto und Verpackung. think.gif


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lutschi
Beitrag 20.09.2013, 10:30
Beitrag #3


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Oder ist da noch was für die Lasi mit bei? think.gif Bei nur 4 km und leichten Zeug muß man ja nicht sichern, außer man wird kontrolliert whistling.gif laugh2.gif

Gruß Jan
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NASCAR
Beitrag 20.09.2013, 10:56
Beitrag #4


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Überladung scheidet angeblich aus, da nur Strauchschnitt geladen war. think.gif

Da ja ein Traktor (D 217) das Gespann zog, und in den Papieren keine Gewichte (Massen) für gebremste und ungebremste Anhänger eingetragen sind, geh ich mal nicht von einer Überschreitung der Anhängelast aus.

Könnte evtl. die "Inbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit defekter Bremsanlage" bebusst worden sein ? think.gif


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Zitat (GSX-R)
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GolfVI
Beitrag 20.09.2013, 11:12
Beitrag #5


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Genau DAS habe ich mir in der Theorie auch schon überlegt, welcher Verstoß bei vergessener Rückfahrsperre vorliegt. Ein Mangel an der Bremsanlage liegt genaugenommen nicht vor sondern eher eine Fehlbedienung. Ungebremste Anhängelast überschritten zieht bei Zweiachsern imho garnicht, da diese immer eine Bremse haben müssen.
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CvR
Beitrag 20.09.2013, 11:20
Beitrag #6


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Zitat (NASCAR @ 20.09.2013, 10:56) *
Da ja ein Traktor (D 217) das Gespann zog, und in den Papieren keine Gewichte (Massen) für gebremste und ungebremste Anhänger eingetragen sind, geh ich mal nicht von einer Überschreitung der Anhängelast aus.

Warum nicht? Muss da zwingend etwas in den Papieren stehen, oder genügt möglicherweise diese allgemeine Regel:
Zitat (§42 (2) StVZO)
Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

Bei einem Leergewicht des genannten Fahrzeugs von ~1t könnte also bei rund 500kg Schluss sein mit "ungebremst" think.gif Dass Anhänger plus Strauchschnitt mehr als "~500kg+20%" wiegen könnten halte ich zumindest für möglich.


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GolfVI
Beitrag 20.09.2013, 11:31
Beitrag #7


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Und selbst das gilt nur bei Einachsern....
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Jens
Beitrag 20.09.2013, 11:34
Beitrag #8


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Zitat (NASCAR @ 20.09.2013, 09:15) *
Wie kommen die auf 218 Euro, kann das sein ? Wäre für mich persönlich auch gut zu wissen... thread.gif

Warum fragst du nicht einfach den Empfänger des Bußgeldbescheids in dem anderen Forum? unsure.gif Dem muss doch im Bescheid erläutert worden sein, wie sich die Summe zusammensetzt und was genau geahndet wird.


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NASCAR
Beitrag 20.09.2013, 13:00
Beitrag #9


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Sorry @Jens, da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt :

Meine Frage zielte daraufhin ab, ob das (versehentliche ?) "Ausserbetriebsetzen" einer Auflaufbremse an einem Anhänger hinter einem Traktor bestraft werden kann.


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Zitat (GSX-R)
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lutschi
Beitrag 20.09.2013, 13:28
Beitrag #10


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Ich würde die Frage gerne auf den PKW erweitern, hier gibt es ja teilweise noch das gleiche System und ich habe es auch schon mal vergessen.

Original ist ein vergessen zwar nicht möglich, da beim Zugwechsel vond drücken auf ziehen die Verreigelung aufspringt, aber da dies jedes Schlagloch verursachen kann ist, habe ich eine Möglichkeit geschaffen den Riegel festzustellen und somit auch zu vergessen. Also, was wäre die Strafe?

Gruß Jan
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Bleistiftspitzer
Beitrag 20.09.2013, 13:49
Beitrag #11


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Zitat (GolfVI @ 20.09.2013, 12:12) *
Ungebremste Anhängelast überschritten zieht bei Zweiachsern imho garnicht, da diese immer eine Bremse haben müssen.

Nein, die müssen keine Bremse haben. Auch Anhänger mit Doppelachse und Drehschemelanhänger dürfen ungebremst sein, vorrausgesetzt deren zGg liegt bei maximal 750kg wavey.gif
Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage...

Zitat
Meine Frage zielte daraufhin ab, ob das (versehentliche ?) "Ausserbetriebsetzen" einer Auflaufbremse an einem Anhänger hinter einem Traktor bestraft werden kann.
wiso nicht? Auch versehentlich übersehene Verkehrsschilder, versehentlich vergessene Ladungssicherung u.dgl. werden regelmäßig mit einem Bußgeld honoriert wavey.gif
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GolfVI
Beitrag 20.09.2013, 15:47
Beitrag #12


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Zitat (Bleistiftspitzer @ 20.09.2013, 14:49) *
Nein, die müssen keine Bremse haben. Auch Anhänger mit Doppelachse und Drehschemelanhänger dürfen ungebremst sein, vorrausgesetzt deren zGg liegt bei maximal 750kg wavey.gif


Zitat
§ 41 StVZO (9) Zwei- oder mehrachsige Anhänger – ausgenommen zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m – müssen eine ausreichende, leicht nachstellbare oder sich selbsttätig nachstellende Bremsanlage haben;

Ist für mich recht eindeutig. wavey.gif

Wo nimmst Du die Ausnahme für mehrachsige Anhänger her? think.gif
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dete
Beitrag 20.09.2013, 16:55
Beitrag #13


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Zitat (NASCAR @ 20.09.2013, 14:00) *
Meine Frage zielte daraufhin ab, ob das (versehentliche ?) "Ausserbetriebsetzen" einer Auflaufbremse an einem Anhänger hinter einem Traktor bestraft werden kann.


Das "versehentliche" Ausserbetriebsetzen ist einfach fahrlässig und dieses wird gem Bußgeldkataloge geahndet. Wenn es vorsätzlich geschieht, wird das Bußgeld " angemessen" erhöht.

Somit bebusst und nicht bestraft.

dete
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Bleistiftspitzer
Beitrag 20.09.2013, 16:56
Beitrag #14


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Zitat (GolfVI @ 20.09.2013, 16:47) *
Zitat
§ 41 StVZO (9) Zwei- oder mehrachsige Anhänger – ausgenommen zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m müssen eine ausreichende, leicht nachstellbare oder sich selbsttätig nachstellende Bremsanlage haben;

Ist für mich recht eindeutig. wavey.gif
Wo nimmst Du die Ausnahme für mehrachsige Anhänger her? think.gif

habs rot markiert.
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janr
Beitrag 20.09.2013, 17:00
Beitrag #15


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Aber Drehschemelanhänger haben einen größeren Achsabstand, das andere gilt als "Einachser" think.gif


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lutschi
Beitrag 20.09.2013, 17:03
Beitrag #16


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Zitat (StVZO §41)
[...] dies gilt nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Fahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden.


Wenn der Anhänger hinter einem Trecker hängt, sollte das unter Umständen zum tragen kommen.

Beim normalen Drehschemel hinter einem PKW gebe ich dir allerdings recht, der müsste hiernach eine Bremse haben auch wenn er unter 750Kg ist. Der normale zweiachser, mit den Achsen in der Mitte, hat meistens auch keinen Achsenabstand von über einem Meter, er dürfte also bei endsprechendem Gewicht ohne eigene Bremse auskommen. Nicht logisch, aber wer baut schon nen Anhänger mit mehr Reifen als nötig?

Gruß Jan
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fritz440kombi
Beitrag 20.09.2013, 17:04
Beitrag #17


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Doppelachsen mit Achsabstand < 1m gelten als eine Achse ...


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GolfVI
Beitrag 20.09.2013, 19:08
Beitrag #18


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Zitat (lutschi @ 20.09.2013, 18:03) *
Zitat (StVZO §41)
[...] dies gilt nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter


Das bezieht sich imho nur darauf, dass die Bremse auf alle Räder wirken muss. Dass die Auflaufbremse nur auf die Vorderachse wirkt, war bei landwirtschaftlichen Anhängern auch lange üblich.
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fritz440kombi
Beitrag 20.09.2013, 20:25
Beitrag #19


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Zitat (CvR @ 20.09.2013, 12:20) *
Bei einem Leergewicht des genannten Fahrzeugs von ~1t könnte also bei rund 500kg Schluss sein mit "ungebremst" think.gif Dass Anhänger plus Strauchschnitt mehr als "~500kg+20%" wiegen könnten halte ich zumindest für möglich.


Diese Betrachtung zieht nicht (leider). bei einem schweren Hänger (über 750 kg hzl. Gesamtmasse) ist es völlig egal. ob der nun leer oder geladen hinter einem Zugfahrzeug gezogen wird, er muß bremsbar sein, völlig unabhängig von einer Anhängelast ungebremst ... das kann vieleicht bei entsprechender Argumentation maximal auf "kulanz" strafmindernd sein ... Frage für mich: "Warum geht eine Rückfahrsperre nicht sofort auf, wenn man auf Zug geht?

Bremse manipuliert? Kenne eigentlich keine Auflaufbremse, die man mit einem Split o.ä. vollständig außer betrieb setzen kann (serienmäßig, als Selbsthilfekonstruktion am Bauernhof ist mir das Vorstellbar ... ), kann da wer ein Bild dazu posten?


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lutschi
Beitrag 20.09.2013, 20:59
Beitrag #20


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Ich kann dir zeigen, wie es bei unserem Anhänger gelöst ist.

Original geöffnet:



Original geschlossen:



Alltag um nicht ständig zurückzulaufen:



So wird´s wohl gelaufen sein whistling.gif
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janr
Beitrag 20.09.2013, 21:55
Beitrag #21


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Ist die aus dem Museum? blink.gif whistling.gif


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dete
Beitrag 21.09.2013, 05:49
Beitrag #22


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Sach ma nix, fürn Eigenbau sieht die doch gut aus, gell wavey.gif

dete
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Hoheneicherstation
Beitrag 21.09.2013, 07:53
Beitrag #23


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Zitat (NASCAR @ 20.09.2013, 09:15) *
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Moin

Du hättest nur in dem Thread, im IHC Forum, weiterlesen müssen ...

Ich zitiere mal die Antwort des TE:

Die Ordnungswidrigkeit im Wortlaut des bußgeldbescheids:
"Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Die Auflaufbremse des Anhängers war durch einen Eisensplint außer Funktion gesetzt."
§ 41, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
...
Sind übrigens nur 118€, ich hab in meinem Ursprünglichen Text wohl nen Zahlendreher drin gehabt!



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janr
Beitrag 21.09.2013, 10:38
Beitrag #24


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Zitat (dete @ 21.09.2013, 06:49) *
Sach ma nix, ...
I sag ja scho nix.

Wenns funktioniert sollen alte Dinge schon erhalten bleiben.

Hatte selber schon ein oder zwei in der ungefähren art, aber gefühlt gibt es seit ewigen Zeiten nur noch die mit der Automatik-Rückwärts-Funktion wavey.gif


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lutschi
Beitrag 21.09.2013, 19:18
Beitrag #25


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Jo, Baujahr ist mein ich 1976, da gab es noch nix automatisches. Ich denke sogar, das ganze ist original, zumindest habe ich es nihct verbrochen (bis auf den Holzklotz).

Hätte das der Vorbesitzer angebaut, so würde die Klinge nicht wieder von alleine rausspringen wenn man wieder anzieht und ich würde das Holz nicht brauchen.

Ist nämlich blöd, wenn man rückwärts fährt und der Anhänger zB in ne leichte Kuhle rollt, die Klinge wieder rausspringt und anschließend voll die Auflaufbremse reinhaut. Korrekturzüge sind bei diesem System auch mit laufen verbunden.

Aber wäre das rangieren nicht auch führen? Sprich wäre es zu diesem Ziel zulässig die Bremse außer Kraft zu setzen? Wenn ja, nur mit der Eisenklinge hne Holz, oder wäre das Holz zu rangieren okay? Muß sich die Bremse selbständig wieder aktivieren?

Gruß Jan
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fritz440kombi
Beitrag 21.09.2013, 19:30
Beitrag #26


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Zitat (lutschi @ 20.09.2013, 21:59) *
I
Alltag um nicht ständig zurückzulaufen:



So wird´s wohl gelaufen sein whistling.gif



... ähnliches ist mir da durch den Kopf gegangen, zum Rangieren "Am Hof" wohl kein Problem, aber man sollte schon so schlau sein, solche "sinnvollen Dinge" dann auf der Straße entfernen ... war der bauer wahrscheinlich vom Handy abgelenkt o.ä. ...


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