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> Massive LZ-verstoß wegen Hausbrand
Gast_Original Bernie_*
Beitrag 06.08.2013, 22:36
Beitrag #1





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Servus!
Bin heute Abend trotz volle LZ "in Luftlinie" heimgefahren, da mein Haus brannte...
Ergebnis:
TLZ ca. 12 Std., "LZ ohne Pause" ca. 6:30 St.
LZ-Verstoß wegen Notfall berechtigt?
Von Feuerwehr, Polizei beglaubigen lassen?
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hk_do
Beitrag 06.08.2013, 22:56
Beitrag #2


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Menschlich verständlich, aber rechtlich gesehen:

Was hast du denn zur Schadensbegrenzung beitragen können, was die (abstrakte) Gefährdung durch den überarbeiteten Fahrer überwogen hat und ohne die Lenkzeitüberschreitung nicht möglich gewesen wäre?

Ich würde sagen: Kein Notstand, der die Überschreitung rechtfertigt. Aber eine gewisse Chance auf Milde.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 08.08.2013, 09:59
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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lutschi
Beitrag 07.08.2013, 05:20
Beitrag #3


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Andere Frage, wieviel hätte unter DEN Umständen noch eine Pause zur Erholung beigetragen? Oder wer hätte nicht so gehandelt?
Ob es was bringt oder nicht, ich würd's mit her Bescheinigung versuchen, es mus ja auch erst mal ne Kontrolle stattfinden wo es beanstandet wird. Und du wirst im Moment anderes zu tun haben heute wieder zu arbeiten, oder
Ich wünsche dir, das so wenig wie möglich zerstört wurde und du den Schaden schnell beheben und vergessen kannst.

Gruß Jan
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ilam
Beitrag 07.08.2013, 06:10
Beitrag #4


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Zitat (hk_do @ 06.08.2013, 22:56) *
Was hast du denn zur Schadensbegrenzung beitragen können, was die (abstrakte) Gefährdung durch den überarbeiteten Fahrer überwogen hat und ohne die Lenkzeitüberschreitung nicht möglich gewesen wäre?


Eines kann ein Hausbewohner deutlich besser als jeder Profi: Gezielt wichtige Unterlagen und Gegenstände in Sicherheit bringen bzw. der Feuerwehr sagen, wo sie sind. Sowas geht sehr schlecht über das Telefon.



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hk_do
Beitrag 07.08.2013, 06:40
Beitrag #5


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Wenn ich den TE richtig verstehe, hatte er noch mindestens zwei Stunden zu fahren.

Nach zwei Stunden ist die Sache aber schon gelaufen.

Oder es ist garnichts mehr zu retten.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 08.08.2013, 10:00
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Gast_LasiLore_*
Beitrag 07.08.2013, 11:39
Beitrag #6





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Ich finde das ok, würde es nicht beanstanden.

Das ist sicherlich eine große Ausnahme und es geht nicht nur darum, iregnd etwas zu retten sondern auch darum, hinterher zu sichern.
Eine Bestätigung schadet nicht.

Ich hoffe Dein Schaden ist nicht all zu groß und Du bist ausreichend versichert, Bernie.
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Scitch
Beitrag 07.08.2013, 11:47
Beitrag #7


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Wenn du eine Bescheinigung von Feuerwehr und/oder Polizei hast, die dir dies bestätigen besteht eventuell die Möglichkeit dass man das Verfahren einstellt.
Sicher ist das aber nicht...schaden wird es dir aber wohl kaum es zu versuchen. think.gif

Auch ich hoffe, dass dein Schaden nicht zu groß ist.


--------------------
Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
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wolfg66
Beitrag 07.08.2013, 11:48
Beitrag #8


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Zitat (ilam @ 07.08.2013, 07:10) *
Eines kann ein Hausbewohner deutlich besser als jeder Profi: Gezielt wichtige Unterlagen und Gegenstände in Sicherheit bringen bzw. der Feuerwehr sagen, wo sie sind. Sowas geht sehr schlecht über das Telefon.

Achso. Und die Feuerwehr geht dann gezielt in die entsprechenden Räume um Aktenordner und andere Gegenstände zu retten? Das mag bei "feuerwehrsimulator 2013" so programmiert sein. Ich echten Leben allerdings nicht.

Abgesehen davon ist ein Bankschliessfach mit Sicherheit geeigneter zur Aufbewahrung wichtigter Unterlagen.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.08.2013, 11:53
Beitrag #9


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Zitat (Scitch @ 07.08.2013, 12:47) *
...schaden wird es dir aber wohl kaum es zu versuchen. think.gif


Da wär ich vorsichtig: Der Brand ist aktenkundig, der Lenkzeitverstoß wohl noch nicht - mit guten Chancen, dass das so bleibt. Ob's wirklich so eine gute Idee ist, womöglich schlafende Hunde zu wecken...? shutup.gif

Ich würd's auf mich zukommen lassen: Dass, wann und wo es gebrannt hat, lässt sich auch noch nachvollziehen, wenn (!!!) ein Verfahren wg. LuRZ ansteht - bleibt das aus, war ohnehin die ganze Aufregung für die Katz wavey.gif
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Bleistiftspitzer
Beitrag 07.08.2013, 12:10
Beitrag #10


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 07.08.2013, 12:53) *
Ich würd's auf mich zukommen lassen: Dass, wann und wo es gebrannt hat, lässt sich auch noch nachvollziehen, wenn (!!!) ein Verfahren wg. LuRZ ansteht - bleibt das aus, war ohnehin die ganze Aufregung für die Katz wavey.gif

das ist nicht immer ratsam, wenn er ins Ausland fährt sollte er berücksichtigen, dass es einige Länder gibt, die Lenkzeitverstöße zur Sanierung ihrer Staatskasse einsetzen. Dementsprechend sind dann die Bußgelder ranting.gif
Möglicherweise ist es dann vorteilhafter mal bei der örtlichen Polizeidinststelle vorsichtig(!) nachzufragen, wie man sowas denn handhaben würde
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blackdodge
Beitrag 11.08.2013, 13:02
Beitrag #11


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Ausdruck des Tages machen und bei der sachbearbeitenden Polizeidienststelle vorbeigondeln, Aktenzeichen drauf und Stempel. Das sollte helfen.

Einnen polizeil. Vorgang wegen fahrl. Brandstiftung (mindestens) sollte es ja geben.


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jfk
Beitrag 11.08.2013, 13:17
Beitrag #12


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Zitat (blackdodge @ 11.08.2013, 14:02) *
Ausdruck des Tages machen und bei der sachbearbeitenden Polizeidienststelle vorbeigondeln, Aktenzeichen drauf und Stempel. Das sollte helfen.

Wäre das nicht quasi gleich eine Selbstanzeige?


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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blue0711
Beitrag 11.08.2013, 15:39
Beitrag #13


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Zitat (hk_do @ 06.08.2013, 23:56) *
Was hast du denn zur Schadensbegrenzung beitragen können, was die (abstrakte) Gefährdung durch den überarbeiteten Fahrer überwogen hat und ohne die Lenkzeitüberschreitung nicht möglich gewesen wäre?
Zum einen: psychische Ausnahmesituation, in der das Versäumen der Lenkzeitüberwachung verständlich ist (oder melden sich die Dinger selbsttätig, wenn man zu lange fährt?)

Zum anderen: Bei einem Hausbrand muss man davon ausgehen, dass die Feuerwehr Türen geöffnet hat, de jetzt nicht mehr zu verschließen sind.
Wenn man dann noch zwei Stunden bis dahin hat, trägt ein Geschwindigkeitsverstoß oder gar Rotlichtverstoß sicherlich nicht zu einer Schadensminderung bei. Ein Verstoß gegen Lenkzeiten schon, denn bei einem längere Zeit unverschlossenen Haus muss man ja mit Vandalismus oder Plünderung rechnen, erst recht, wenn das durch den Brandschaden offensichtlich ist.
Die Feuerwehr oder Polizei passt da nicht drauf auf. Die Feuerwehr höchstens, wenn sie Schwelbrände vermutet (was bei einem Blitzeinschlag eher weniger vorkommt)

Außerdem: Geht von dem Haus eine Gefahr aus (herabfallende Teile oä.), dann muss der Hausbesitzer das unverzüglich sichern. Kann er aber nur, wenn er vor Ort ist. Einen Handwerker auf Verdacht zu beauftragen, ist IMHO weder zumutbar noch zielführend.

Wie gesagt: Alles unter der Prämisse, dass es hier nur um die einmalige Überschreitung einer Lenkzeit dreht, wovon noch keine Gefahr ausgeht, nicht mal eine abstrakte.

Ich denke schon, dass der Verstoß ein geeignetes und das mildeste Mittel zur Abwehr von weiterem Schaden war.

Aber ich würde die Hunde auch erst mal schlafen lassen, den Einsatz kann man auch in einem Jahr noch belegen.


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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hk_do
Beitrag 11.08.2013, 19:33
Beitrag #14


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Zitat (blue0711 @ 11.08.2013, 16:39) *
Die Feuerwehr oder Polizei passt da nicht drauf auf. Die Feuerwehr höchstens, wenn sie Schwelbrände vermutet (was bei einem Blitzeinschlag eher weniger vorkommt)


natürlich tun sie das und beauftragen notfalls eine Fachfirma mit der Sicherung...

Zitat
Wie gesagt: Alles unter der Prämisse, dass es hier nur um die einmalige Überschreitung einer Lenkzeit dreht, wovon noch keine Gefahr ausgeht, nicht mal eine abstrakte.


Ein "massiver Lenkzeit-Verstoß" dürfte wohl immer eine abstrakte Gefährdung bedeuten.

Sonst gäbe es die Vorschriften ja nicht..

Zitat
Ich denke schon, dass der Verstoß ein geeignetes und das mildeste Mittel zur Abwehr von weiterem Schaden war.


Da werden wir dann wohl unterschiedlicher Meinung bleiben.

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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 11.08.2013, 20:53
Beitrag #15





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Zitat (hk_do @ 11.08.2013, 20:33) *
Ein "massiver Lenkzeit-Verstoß" dürfte wohl immer eine abstrakte Gefährdung bedeuten.

Was ist die Primäre Sinn der L&R-Verordnung?
-Daß man nicht übermüdet durchs Land rollt!
-Daß man in Ruhezeit sich erholen kann!


-Ich war ABERSOWAS von Wach wie seit 41 Jahren nicht!!!
-Bei derzeitige Verfassung wäre eine "Erholung" UN-VOR-STELL-BAR!!!

Was wäre DAS für ein Pause gewesen??? Wohl eher Folterbank...

Mit mein L&R-Verstoss ist gerade was am basteln, später mehr, wenn es fertig ist... wavey.gif
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willi
Beitrag 11.08.2013, 21:07
Beitrag #16


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Zitat (Original Bernie @ 11.08.2013, 21:53) *
-Bei derzeitige Verfassung wäre eine "Erholung" UN-VOR-STELL-BAR!!!
In der "derzeitigen Verfassung" ist man dann aber auch denkbar ungeeignet ein Kraftfahrzeug zu führen. Also Vorsicht mit so einer Begründung.

Zur Ausgangsfrage: Ich sehe hier nix, was unangemessene Eile notwendig macht. Die Bude ist entweder niedergebrannt oder gelöscht und Letzteres macht die Feuerwehr. Alles Andere hat auch Zeit bis zum nächsten Tag.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.08.2013, 21:12
Beitrag #17


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Zitat (blue0711 @ 11.08.2013, 16:39) *
...(oder melden sich die Dinger selbsttätig, wenn man zu lange fährt?)

Das tun sie...

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 11.08.2013, 21:38
Beitrag #18





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Zitat (willi @ 11.08.2013, 22:07) *
In der "derzeitigen Verfassung" ist man dann aber auch denkbar ungeeignet ein Kraftfahrzeug zu führen. Also Vorsicht mit so einer Begründung.

Woher weisst du, in was für ein Verfassung ich auf Heimweg war?
Du glaubst doch nicht etwa, daß (übertrieben gesagt) ich mit mein 44-Tonner alle Ampel, Stopschilder etc... mit 90 überfahren habe ???

Ich hatte mich SEHR WOHL unter Kontrolle, schließlich hat mein Heimfahrt wie von mir zu Chef vorhergesagt wie immer auf Minute genau gedauert, hatte u.a. nebenbei 2 mobile Radar bemerkt und lupfte hierfür nur kurz mein Fuß (von 70 auf 65 und wieder 70), lies eine Katze vollends über Straße etc...!

Wenn du wüsstest, was ich in mein sch*** verdammte Leben schon alles durchgemacht habe (von wegen Baron Münchhausen!!!)

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 11.08.2013, 22:12) *
Das tun sie...

Doc

In meinem Fall nicht:
Der Uhr merkte sich 3x15 Min. Pause = solved, es fehlte aber die 30er Pause
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oscar_the_grouch
Beitrag 14.08.2013, 23:58
Beitrag #19


bekennender Pfostenumfahrer
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ich hoffe ja, das in so einem absoluten Einzelfall alle Beteiligten mal mit gmV und Sachverstand walten werden/würden. Oder bin ich wirklich noch so naiv ? sad.gif (aus der Stadt die Verrückte macht)
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nachteule
Beitrag 15.08.2013, 21:52
Beitrag #20


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Hallo, Original Bernie,

Zitat (Original Bernie @ 11.08.2013, 22:38) *
Zitat (willi @ 11.08.2013, 22:07) *
In der "derzeitigen Verfassung" ist man dann aber auch denkbar ungeeignet ein Kraftfahrzeug zu führen. Also Vorsicht mit so einer Begründung.

Woher weisst du, in was für ein Verfassung ich auf Heimweg war?
Du glaubst doch nicht etwa, daß (übertrieben gesagt) ich mit mein 44-Tonner alle Ampel, Stopschilder etc... mit 90 überfahren habe ???

es mag sein, dass Du Dich hier unter Kontrolle hattest, aber davon kann man nun mal nicht generell ausgehen, so dass der Einwand von Willi durchaus berechtigt ist.

Wenn es, zumindest in Deutschland, in der nächsten Zeit zu einer Kontrolle kommen sollte, kann es schon reichen, wenn Du einen Zeitungsartikel und ein paar Bilder von Deinem Brand vorzeigen kannst, damit der kontrollierende Beamte für diesen Verstoß von einer Anzeige absieht.

Sollte das nicht ausreichen, würde Dir immer noch die Möglichkeit eines Einspruchs bei einem Bußgeldverfahren bleiben.

Wie oft wirst Du eigentlich kontrolliert und wie hoch ist die Chance, dass Dein einmaliger Verstoß niemandem auffällt?

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 15.08.2013, 22:44
Beitrag #21





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Werde insbesondere in Ausland etwa alle 8 Wochen kontrolliert (scheinen irgendwie an deutsche Baustoff-Züge Narren gefressen haben), Österreich, Franzland, (französisch) Schwiiz, Ungarn, Belgien, Luxemburg... Ich glaube, habe alle, in die ich öfters komme... rolleyes.gif

Aber bin bzw. lasse gerade was basteln... Wenn's klappt und fertig ist, verrat ich mehr... whistling.gif

Zitat (nachteule @ 15.08.2013, 22:52) *
...so dass der Einwand von Willi durchaus berechtigt ist.

Dann sollte man bitteschön auch z.B. die Urlaubsreisende mitzählen, die abgesehen von Pinkelpause Nonstop von Hamburg nach Sizilien fahren, oder die Nachtarbeiter, die nach Doppelschicht anschl. ne Std. heim fahren, ein Arbeiter, der gerade Kündigung bekam, ein gehörnte Mann, der gerade sein Frau erwischt hat etc...
Alltag in Deutschland, dagegen war ich mit Sicherheit nicht schlechter unterwegs...
Selbst die Telefonate hielt ich auf das minimalste.
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Jens
Beitrag 15.08.2013, 22:51
Beitrag #22


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Zitat (Original Bernie @ 15.08.2013, 23:44) *
Dann sollte man bitteschön auch z.B. die Urlaubsreisende mitzählen, die abgesehen von Pinkelpause Nonstop von Hamburg nach Sizilien fahren, oder die Nachtarbeiter, die nach Doppelschicht anschl. ne Std. heim fahren, ein Arbeiter, der gerade Kündigung bekam, ein gehörnte Mann, der gerade sein Frau erwischt hat etc...

Die unterliegen aber im Gegensatz zu dir nicht der FPersV.


--------------------
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 15.08.2013, 22:56
Beitrag #23





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Es ging um die Frage, ob ich noch in der Lage wäre, zu fahren, unabhängig von L&R
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Polo79
Beitrag 16.08.2013, 21:09
Beitrag #24


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Dafür gibt es den § 2 FeV.
Zitat (§ 2 Abs. 1 Satz 1 FeV)
Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 16.08.2013, 22:38
Beitrag #25





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War bei mir nicht der Fall, also "grün"...
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Polo79
Beitrag 16.08.2013, 22:48
Beitrag #26


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Ich meinte folgendes:
Zitat (Original Bernie @ 15.08.2013, 23:44) *
Dann sollte man bitteschön auch z.B. die Urlaubsreisende mitzählen, die abgesehen von Pinkelpause Nonstop von Hamburg nach Sizilien fahren, oder die Nachtarbeiter, die nach Doppelschicht anschl. ne Std. heim fahren, ein Arbeiter, der gerade Kündigung bekam, ein gehörnte Mann, der gerade sein Frau erwischt hat etc...


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 22.08.2013, 20:43
Beitrag #27





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Update:
So, da es nun abgeschlossen ist:
Durch meine Vergangenheit (Feuerwehr und Extrem-Tuning) kenne ich bereits einige örtliche Polizisten "per Du". Also denen mal angestupst und mein Problem erläutert... Dieser sprach mit ein andere kollege, dieser noch eins, dann noch einer, bis mal einer von Landratsamt bei mich anrief und Sinngemäß:
"Hee, Junge, hab von deine Probleme gehört! Schick mir eine Selbstanzeige und ich werde es in diesem aussergewöhnliche Fall Straffrei einstellen lassen! " Gesagt, getan, 2 Tage später noch ein Anruf von ihn, es liegt nun auf sein Tisch, wenn die Tage mal doch eine Anzeige (incl. bei Betriebsrevision) deswegen kommt, landet es eh auf sein Tisch, alles in Butter! thumbup.gif
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Gefahrgut-Volli
Beitrag 27.08.2013, 09:31
Beitrag #28


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Zitat (wolfg66 @ 07.08.2013, 11:48) *
Zitat (ilam @ 07.08.2013, 07:10) *
Eines kann ein Hausbewohner deutlich besser als jeder Profi: Gezielt wichtige Unterlagen und Gegenstände in Sicherheit bringen bzw. der Feuerwehr sagen, wo sie sind. Sowas geht sehr schlecht über das Telefon.

Achso. Und die Feuerwehr geht dann gezielt in die entsprechenden Räume um Aktenordner und andere Gegenstände zu retten? Das mag bei "feuerwehrsimulator 2013" so programmiert sein. Ich echten Leben allerdings nicht.

Abgesehen davon ist ein Bankschliessfach mit Sicherheit geeigneter zur Aufbewahrung wichtigter Unterlagen.


Du wirst lachen, sollte Personal zur Verfügung stehen oder es die Lage zulassen, dann "retten" wir durchaus auch solche Gegenstände ( aber natürlich nicht in der Masse wie "hol mir mal den Fernseher, meine Boxen usw.)

Gruß
Marco


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Ich vetrete hier ausschließlich meine eigene und Private Meinung, und nicht die Meinung irgendwelcher Unternehmen oder Feuerwehren !
Meine Tipps die ich gebe, gebe ich nach bestem Wissen und Gewissen, wobei sich Fehler natürlich einschleichen können. Hierfür trage ich generell keine Haftung.

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Cookiedeluxe
Beitrag 27.08.2013, 13:18
Beitrag #29


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Zitat (Gefahrgut-Volli @ 27.08.2013, 10:31) *
Du wirst lachen, sollte Personal zur Verfügung stehen oder es die Lage zulassen, dann "retten" wir durchaus auch solche Gegenstände ( aber natürlich nicht in der Masse wie "hol mir mal den Fernseher, meine Boxen usw.)

Das muss aber schon eine sehr besondere Lage sein. Habe ich in meinen >20 Jahren Feuerwehr noch nicht erlebt. Das wäre auch einer der wenigen Befehle, bei denen ich mir ernsthaft überlegen würde, die Ausführung zu verweigern. Meinen Hintern bei einem Innenangriff zur Menschenrettung zu riskieren akzeptiere ich, aber ganz sicher nicht um ein paar Aktenordner rauszuholen. Wernn die darin enthaltenen Informationen nicht wichtig genug sind, um sie entweder feuerfest zu lagern oder aber an einem seperaten Ort Kopien von ihnen vorzuhalten, dann sind sie auch nicht wichtig genug um mein Leben für sie zu riskieren.


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Gefahrgut-Volli
Beitrag 28.08.2013, 06:32
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Moinsen,

Nö muss es gar nicht einmal ( mit der besonderen Lage). Ich habe ja nichts davon geschrieben das man deswegen AGT´s in Gefahr bringt oder ? Es ist doch nicht schwer wenn die Lage statisch und vor allem sicher ist, einen Trupp ( wenn er denn zur Verfügung steht) die Ordner holen zu lassen, bevor diese durch Russ oder Wasser unbrauchbar werden.
Ich weiß nicht ob dir "Falsche Taktik, Große Schäden" bekannt ist. Wir sind "Dienstleister", und unsere "Kunden" dürfen von uns vor allem auch verlangen dass wir die Schäden nicht vergrößern. Warum dann nicht sowas machen. Das hilft vor allem den Geschädigten, und dafür sind wir im Endeffekt da.

Wie gesagt sollte man dadurch AGT`s in Gefahr bringen, da stimme ich dir zu, würde ich sowas auch nicht anordnen, ansonsten, klar warum nicht, wenn es den Geschädigten hilft.

Da es aber zusehr vom Thema abweicht, können wir das gerne auch per PM diskutieren, es sei denn die anderen stört es hier nicht rolleyes.gif

Gruß
Marco


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Cookiedeluxe
Beitrag 28.08.2013, 14:52
Beitrag #31


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Zitat (Gefahrgut-Volli @ 28.08.2013, 07:32) *
Es ist doch nicht schwer wenn die Lage statisch und vor allem sicher ist, einen Trupp ( wenn er denn zur Verfügung steht) die Ordner holen zu lassen, bevor diese durch Russ oder Wasser unbrauchbar werden.

Wenn die Lage statisch und sicher ist, dann können die Ordner auch nicht mehr beschädigt werden. Das eine schließt das andere kategorisch aus. Und in einer solchen Lage kann jeder x-beliebige Mensch die Ordner rausholen, z.B. der Besitzer, welcher sicherlich am besten weiss was ihm wichtig ist und was nicht. Dafür muss ich nicht gleich einen kompletten Trupp binden, den ich in aller Regel woanders viel dringender brauche.

Zitat
Ich weiß nicht ob dir "Falsche Taktik, Große Schäden" bekannt ist.

Das ist mir sogar deutlich besser bekannt als du wahrscheinlich glaubst und als ich es hier öffentlich schreiben werde. wink.gif


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Gefahrgut-Volli
Beitrag 28.08.2013, 15:19
Beitrag #32


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Beigetreten: 04.05.2006
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Tja,
wie ich es halt geschrieben hatte, würde mir das Personal zur Verfügung stehen, hätte ich persönlich kein Problem damit einen Trupp dafür einzusetzen um sowas zu holen, danach kann er immer noch einen anderen ablösen oder unterstützen.

Sicher, aus den vollen schöpfen kann man in den seltensten fällen, vor allem Tagsüber. Aber wenn ich das Personal habe um alle anfallenden Arbeiten zu erledigen, was spricht dagegen, ich sehe da nichts. Und ich gehe mal davon aus du weißt selber was Ruß für Schäden anrichten kann wink.gif

Es ist immer wieder in den Medien, in den Foren und sonstwo, das sich die Feuerwehr teilweise in der Öffentlichkeit nicht gerade mit Ruhm bekleckert, und das wir aufgrund des allgemeinen Mitgliederschwundes dort mehr machen müssen. Wenn ich dem Hilfsbedürftigen durch sowas ein paar Sorgen nehmen kann, dann würde ich das versuchen wenn mir die Mittel zur Verfügung stehen.

Naja ist halt meine persönliche Meinung


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Ich vetrete hier ausschließlich meine eigene und Private Meinung, und nicht die Meinung irgendwelcher Unternehmen oder Feuerwehren !
Meine Tipps die ich gebe, gebe ich nach bestem Wissen und Gewissen, wobei sich Fehler natürlich einschleichen können. Hierfür trage ich generell keine Haftung.

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