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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 11.06.2013 Mitglieds-Nr.: 68846 ![]() |
Ich habe 1999 meinen FS wegen Trunkenheitsfahrt abgeben müssen. 2001 habe ich eine Mpu gemacht die negativ war. Das Ergebnis der Mpu habe ich nicht der Führerschenstelle mitgeteilt und auch nichts irgend wie zurückgezogen . Meine Frage ist nun wann kann ich den FS wieder beantragen ohne eine Mpu machen zu müssen. Und welches Amt ist entscheidend, Flensburg oder örtliche Führerscheinstelle. Denn wenn in Flensburg nichts mehr drinn steht Aber in der Führerscheinstelle ein Eintrag ist, welcher ist der entscheidende für eine Neuverteilung. Wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 11.06.2013, 17:59
Bearbeitungsgrund: Neuen Thread erstellt.
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 ![]() |
Wenn du deinen Antrag 2001 nicht zurückgezogen hast, wirst du wahrscheinlich eine Versagung (=Ablehnung) des Antrag bekommen haben. Diese bleibt 15 Jahren in den Akten. Das würde bedeuten, 2016 wäre dann eine MPU-freie Erteilung möglich.
Für den Neuerteilungsantrag ist deine örtliche Führerscheinstelle zuständig. Wenn in der örtlichen FS-Akte noch Einträge drin sein sollten, die schon gelöscht werden müssten, dann dürfen sie nicht mehr verwendet werden. -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 11.06.2013 Mitglieds-Nr.: 68846 ![]() |
Bekomme ich den FS ohne Auflagen oder moß ich ihn neu machen?
Mein Bundesland ist Brandenburg. Gruß und Danke für die schnelle Andwort. |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13935 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Die FE wird nicht mehr Auflagen haben als zuvor. Es sei denn, bspw. der Sehtest sagt etwas anderes aus. Du erhältst (zumindest in weiten Teilen) die FE wie damals.
Wahrscheinlich wirst Du die theoretische und die praktische FS-Prüfung erneut ablegen müssen. Vorherige Pflichtstunden entfallen. Rechne mit wenigen Fahrstunden, bevor der Fahrlehrer Dich zur Prüfung anmelden wird. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30752 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Wahrscheinlich wirst Du die theoretische und die praktische FS-Prüfung erneut ablegen müssen. Nicht unbedingt. In Brandenburg ist es wohl nicht so wie in anderen Bundesländern, dass nach zehn Jahren neue Prüfungen verlangt werden. @Mr.Wy hat noch im März diesen Jahres seine Fahrerlaubnis nach 17 Jahren prüfungsfrei bekommen. -------------------- |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Wenn du deinen Antrag 2001 nicht zurückgezogen hast, wirst du wahrscheinlich eine Versagung (=Ablehnung) des Antrag bekommen haben. Diese bleibt 15 Jahren in den Akten. Das würde bedeuten, 2016 wäre dann eine MPU-freie Erteilung möglich. Ob das wirklich so ist, müsste noch geklärt werden: manche Führerscheinstellen schicken in solchen Fällen keine förmliche Versagung. Dann erfolgt auch keine Eintragung einer Versagung in Flensburg. In diesem Fall könnte bereits 2014 (15 Jahre nach dem Datum der endgültigen Gerichtsentscheidung, z.B. Strafbefehl) eine MPU-freie Neuerteilung erfolgen. Wenn Du keinen Versagungsbescheid in Deinen Händen hast, solltest Du deshalb mal einen Auszug aus Deinem Flensburger Konto anfordern, um zu klären, ob eine Versagung eingetragen ist. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 11.06.2013 Mitglieds-Nr.: 68846 ![]() |
Das habe ich letzte Woche schriftlich in Flensburg beantragt, steht da das entschiedene Datum
drinne oder kann da noch was in der Führerschenakte bei der örtlichen FSS stehen. Kann mich nicht erinnern das von da was gekommen ist. Gruß In dem MPU Gutachten steht das sie das Ergebnis nicht an eine Behörde weiterleiten. |
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30752 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Falls dir 2001 die Fahrerlaubnis versagt wurde, dann wird diese Versagung auch im VZR eingetragen sein. Dementsprechend wird als Tilgungsdatum entweder 2014 (falls nicht versagt wurde) oder 2016 (falls versagt wurde) eingetragen sein.
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