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> Ampelfrage: Geradeaus fahren von der Linksabbiegerspur, OT von: überholen bei stockendem verkehr
ufukaminakoyim
Beitrag 10.06.2013, 22:32
Beitrag #1


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da sowieso schon alle vom Thema abweichen heir noch eine andere Frage:

wie sieht es rechtlich aus wenn ich mich an einer Ampel mit einer Geradeausspur und einer Linksabbiegerspur wenn die Ampel Rot ist auf die Linksabbiegerspur stelle und dann wenn die Ampel für die geradeausspur Grün wird einfach auch losfahre und vor dem ersten auf der Geradeausspur reinzieh und auch Geradeausfahr??

Ist ja z.B. vor einem LKW gar kein Problem

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 11.06.2013, 00:14
Bearbeitungsgrund: da hier alle vom Thema abweichen, wurde die ursprüngliche Diskussion nach Themen sortiert. Dieser Thread ist davon abgespaltet.
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QTV
Beitrag 10.06.2013, 23:51
Beitrag #2


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Wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen vorhanden sind, musst du der Pfeilrichtung folgen.

(Nachzulesen hier unter Nr. 70)
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Speck ftw
Beitrag 11.06.2013, 00:08
Beitrag #3


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Das kann unter anderem auch ein Rotlichtverstoß sein, wenn für Linksabbieger ein eigenes Lichtsignal gegeben wird.



--------------------
Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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ufukaminakoyim
Beitrag 12.06.2013, 12:05
Beitrag #4


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ist es dann auch ein rotlichtverstoß wenn ich z.B. auf der geradeausspur bei grün (linksabbiegerspur rot) in die Kreuzung einfahre und dann (nach der Ampel) einfach links abbiege?? danke für antworten
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Speck ftw
Beitrag 12.06.2013, 12:08
Beitrag #5


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Wann immer du in den geschützten Bereich einer Ampel einfährst, während diese rotes Licht zeigt, begehst du einen Rotlichtverstoß (man möge mich korrigieren, wenn es nicht so ist).

Davon abgesehen machst du dir im Straßenverkehr nicht allzu viele Freunde, wenn du solche Aktionen hinlegst.


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Aqua-Cross
Beitrag 12.06.2013, 12:16
Beitrag #6


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Wenn die Ampel für Linksabbieger rot zeigt und Du links abbiegst ist es ein Rotlichtverstoß. Egal von welcher Spur man kommt. Steht man auf der Linksabbiegespur und fährt geradeaus, obwohl die entsprechende Spur rot hat, dann kann man auch einen einfangen etc. pp.

@ ufukaminakoyim

Du hälst Dich wohl für besonders clever, oder? Nunja ... bisher hat noch jeder seinen Meister gefunden. whistling.gif
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Petra
Beitrag 12.06.2013, 12:20
Beitrag #7


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Zitat (QTV @ 11.06.2013, 00:51) *
Wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen vorhanden sind, musst du der Pfeilrichtung folgen. (Nachzulesen hier unter Nr. 70)

Bis zu dem Punkt habe ich echte Hoffnung geschöpft, dem Gg diese Kradflausel austreiben zu können. dribble.gif
Doch dann googelte ich entsprechend im Bußgeldkatalog und musste erkennen:
Für nur nen 10er wird er sich davon nicht abbringen lassen. sadwalk.gif
Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass Abbiegerspur und geradeaus gleich geschaltet sind.


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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Speck ftw
Beitrag 12.06.2013, 12:27
Beitrag #8


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Da liegt es an den Behörden, vorsätzliches Handeln von fahrlässigem zu unterscheiden.
Wer sich ständig so vordrängelt und "täglich" auffällt, der braucht nicht mit einem Zehner als Verwarnung mehr zu rechnen. Irgendwann haben auch die gutmütigsten Polizisten dann die Schnauze voll. laugh2.gif


Allerdings wird das halt daran scheitern, dass bei einer 10-Euro-Verwarnung meistens nicht einmal kontrolliert wird. Und wenn einmal nicht kontrolliert wird, kann es auch kein zweites Mal geben usw.


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Pistenteufel
Beitrag 12.06.2013, 16:09
Beitrag #9


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Ich bin morgens auf einer Straße unterwegs wo sowas auch immer ganz gerne gemacht wird (Links antäuschen, nach rechts fahren).

Solange kein Gegenverkehr da ist ist das ganze ja auch in meinen Augen mehr oder weniger kein Problem.

Wenn jetzt aber zufälligerweise doch mal ein Fahrzeug aus dem Gegenverkehr links abbiegen will (dort wo Du ja überholen willst) und das ein cop.gif sehen sollte wird man mit einer Verwarnung glaube ich nicht davonkommen.

Wäre da nicht eher sowas zutreffend?
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_05.php
Zitat
19 Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
19.1 und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt
19.1.1 - mit Gefährdung 250 €
4 Pkt. 1 Monat A


In so einem Fall sollte man wahrscheinlich mit dem PKW (auch wenn rechts "nur" der langsame LKW steht) tunlichst links abbiegen und einen kleinen Umweg fahren. whistling.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 14.06.2013, 00:41
Beitrag #10





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Hallo ufukaminakoyim und willkommen im Verkehrsportal

Wenn du an einer Ampel die falsche Spur erwischt hast - ist mir auch schon mal passiert, ich stand da sogar ziemlich doof auf zwei Fahrspuren gleichzeitig (die beiden für je geradeaus und rechts, ich wollte aber nach links) - dann halte dich lieber an die gewünschte Fahrtrichtung und entsprechende Ampel anstatt an die Pfeile, wenn du keinen Umweg in Kauf nimmst.
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seam
Beitrag 14.06.2013, 09:17
Beitrag #11


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Wie sieht das denn Hier aus?
Wenn die Moltkestraße grün hat, haben alle anderen rot. Heißt: es kann keiner den "Überholvorgang" behindern bzw ich behindere (bis vllt auf das Auto/den LKW) keinen. Es gibt keine Ampel speziell für Linksabbieger - beide Ampeln zeigen grün.
Das ist in dem oben genannten Fall bei mir schonmal wenn statt des gelben Autos ein LKW da steht. Die brauchen meist sehr lange bis zur Autobahn, da die in der nächsten Straße auf Grund der Parksituation den Verkehr behindern. Spart mir meist 2-3min.

Danke! wavey.gif


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Pistenteufel
Beitrag 14.06.2013, 09:34
Beitrag #12


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Wo kein Kläger da kein Richter. whistling.gif
Aber erlaubt ist es nicht.
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Mitleser
Beitrag 14.06.2013, 09:44
Beitrag #13


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Zitat (seam @ 14.06.2013, 10:17) *
Wie sieht das denn Hier aus?
Wenn keine Leitlinien zwischen den Richtungspfeilpaaren sind, dann darf man auch von der linken Spurhälfte geradeaus fahren. Und da sind keine Leitlinien.
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GM_
Beitrag 14.06.2013, 09:51
Beitrag #14


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Fahrspuren gibt es aber doch auch ohne Leitlinien, sofern der Platz für zwei mehrspurige Fahrzeuge gut ausreicht.


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Mitleser
Beitrag 14.06.2013, 09:56
Beitrag #15


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Ja, und?
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GM_
Beitrag 14.06.2013, 09:58
Beitrag #16


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Nun, die Bezeichnung "Spurhälfte" dürfte doch bei 2 Spuren nicht zutreffen.


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Mitleser
Beitrag 14.06.2013, 10:05
Beitrag #17


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Ok, war ein sprachlicher Lapsus meinerseits, der aber nicht zu einer anderen rechtlichen Bewertung führt.

[Wobei 5m für zwei Fahrspuren (= jeweils ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn) schon eng sind.]
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ufukaminakoyim
Beitrag 17.06.2013, 23:56
Beitrag #18


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Es geht um eine einspurig kolone und klar macht es keinen sinn ein einzelnes fahrzeug dass langsam auf eine kolone zu fährt zu überholen... aber es macht sinn die ganze kolonne zu überholen und dann sich neben dem erdten auf der abigespur hinzustellen...und dann bei grün als erster losfahren;)
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