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> Anzeige wegen falscher Beleuchtung des Fahrzeuges
InfinityMC
Beitrag 08.06.2013, 22:47
Beitrag #1


Neuling
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Hallo liebes Forum,

ich habe an meinem BMW die Standlichtbirnen rausgeschraubt. Dadurch leuchten die blinker dauerhaft (Sogenannte Notbeleuchtung). Alle Funktionen sind weiterhin gegeben (Blinken usw funktioniert).
Die Blinker leuchten nur dauerhaft wenn das standlicht eingeschaltet ist. Sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird geht die Beleuchtung des Blinkers aus.

Heute haben mich zwei freundliche Polizisten aus dem Verkehr gezogen und mein auto kontrolliert. Dabei ist ihnen dieser Mangel aufgefallen.
Nun habe ich eine Anzeige wegen erlöschung der Betrieberlaubnis am Hals und muss 50€ bezahlen und bekomme 3 PUNKTE!!

Stinmt es, dass durch diese Sache die Betriebserlaubnis erloschen ist oder ist das "Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen"?

Ich habe nichts eingebaut um die Blinker zum leuchten zu bringen. Lediglich die Standlichtbirnen ausgeschraubt (die Notbeleuchtung ist eine Maßnahme von BMW) es ist also alles original.

Ich würde mich sehr über eure Meinung dazu freuen!

Liebe Grüße

Sascha
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blue0711
Beitrag 08.06.2013, 23:01
Beitrag #2


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Erloschene Betriebserlaubnis geht wohl etwas zu weit.

Ich nehme ja mal an, dass die Funktion auch bei einem defekten Standlicht in Aktion tritt? Dann kann dadurch nicht die Betriebserlaubnis erlöschen, denn dann wurde das ja genau so zugelassen.

Ist das ein EU-Fahrzeug?


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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InfinityMC
Beitrag 08.06.2013, 23:12
Beitrag #3


Neuling
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Vielen Dank für die Antwort!

Ja der Blinker geht auch bei einer durchgebrannten Standlichtbirne an.

Das Fahrzeug ist kein Import und wurde immer in Deutschland zugelassen.

Die 50€ sind schon viel aber dann auch noch 3 punkte :-( tut schon weh...

Sascha
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blue0711
Beitrag 08.06.2013, 23:19
Beitrag #4


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Was hasst Du denn bisher bekommen?

Ist das schon ein Bußgeldbescheid oder ist das bisher nur in der Kontrolle angedroht?


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Gruß Kai
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InfinityMC
Beitrag 08.06.2013, 23:26
Beitrag #5


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Der Polizist hat mich erst vor 2 Stunden kontrolliert und gemeint das es seit dem 01.04 einen neuen Punktekatalog gibt und "Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis" wohl die oben geschriebene Strafe nach sich zieht.
Auf dem Zettel den ich gleich mitbekommen habe staht "Anzeige" drauf.
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CvR
Beitrag 08.06.2013, 23:30
Beitrag #6


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Zitat (InfinityMC @ 08.06.2013, 22:47) *
Ich habe nichts eingebaut um die Blinker zum leuchten zu bringen.

Aber etwas Auszubauen stellt doch genauso wie das Einbauen eine technische Veränderung dar. Und Wenn das Standlicht ausgebaut wurde, dann ist doch irgendwie keins mehr da. Weg. Obwohl vorgeschrieben. Und das - im Gegensatz zur durchgebrannten Birne nicht durch einen ungewollten technischen Defekt, sondern durch wissentliches und willentliches aktives Handeln. Irgendwer hat das Auto verändert.

Zitat (InfinityMC @ 08.06.2013, 23:12) *
Ja der Blinker geht auch bei einer durchgebrannten Standlichtbirne an.

Rein Interessehalber: Wird das ganze auch irgendwie irgendwo im Fahrzeug angezeigt? Meldung im Bordcomputer, Mitleuchten der Blinkerkontrollleuchte,...?
Zitat (blue0711)
Ich nehme ja mal an, dass die Funktion auch bei einem defekten Standlicht in Aktion tritt? Dann kann dadurch nicht die Betriebserlaubnis erlöschen, denn dann wurde das ja genau so zugelassen.

Ich würde glatt vermuten, dass die Zulassung mit intakten Birnen erwirkt wurde rolleyes.gif Und der leuchtende Blinker ist dann vielleicht nur ein netter Trick, der bei der regelmäßigen Kontrolle der Beleuchtung vor jedem Fahrtantritt dem Fahrer das Auffinden eines Defekts erleichtert: "Blinker leuchtet" lässt sich bei der Beleuchtungskontrolle viel schlechter Übersehen als "Standlicht leuchtet nicht".

Hat die police.gif eigentlich auch die Ursache für das Leuchten der Blinker (Birne fehlt) herausgefunden - oder nur die Wirkung (Blinker leuchtet permanent)? Wurde vor Ort "reingeguckt", oder gar fotografiert? Oder hast du von dir aus "zugegeben", dass die Birne fehlt?


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Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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InfinityMC
Beitrag 08.06.2013, 23:40
Beitrag #7


Neuling
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Ja es brennt eine Lampenkontollbirne im Fahrzeug.

Die Polizei hat von sich aus bemerkt das keine standlichtbirne eingeschraubt ist.
Es wurden auch Bilder gemacht. Allerdings mit brennendem Blinker. Somit ist auf Grund der Überblendung der Kamera sicherlich nichts davon zu sehen. Man sieht sicherlich nur den leuchtenden Blinker.

Ich habe so getan als wüsste ich von nichts und habe das Auto schon in diesem Zustabd gekauft.
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oscar_the_grouch
Beitrag 09.06.2013, 00:32
Beitrag #8


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Zitat (CvR @ 09.06.2013, 00:30) *
Irgendwer hat das Auto verändert.


Und die für uns alle spannende Frage wäre, was/wie sich der TE genau, den Polizisten gegenüber geäussert hat....

Edit: Es ist spät und ich geh ins Bett, wenn ich zu blöd bin einen vorgehenden Satz zu ende zu lesen blushing.gif
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InfinityMC
Beitrag 09.06.2013, 00:47
Beitrag #9


Neuling
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Wenn jetzt eine Standlichtbirne durchbrennt und die Notbeleuchtung auf dem einen Blinker angeht (was faktisch ja das gleiche sein dürfte) erlischt dann auch die Betriebserlaubnis?

Denn ob sie brennt weil was kaput ist oder weil was ausgebaut ist... Is doch kein Unterschied meiner Meinung nach.
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oscar_the_grouch
Beitrag 09.06.2013, 01:48
Beitrag #10


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Das Ergebnis ist dasselbe, der Weg dahin aber nicht.
Wenn ich in meiner Tonne morgens nicht mehr aufwache, weil die Zeit für meine "Birne" gekommen ist, oder weil jemand den Deckel der Tonne luftdicht verschlossen hat, ist das Ergebnis auch dasselbe. Derjenige wird aber den Unterschied schon merken....smile.gif
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InfinityMC
Beitrag 09.06.2013, 05:19
Beitrag #11


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Da hast du Recht. Aber sind für 2 rausgeschraubte Birnchen 3 Punkte vertretbar? 30 € ok aber man bestraft mich schlimmer als wäre ich über rot gefahren. Ist das verhältnismäßig?
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MrMurphy
Beitrag 09.06.2013, 05:46
Beitrag #12


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Hallo

Zitat
Ist das verhältnismäßig?


Ja. Bei Dunkelheit sind die Sinneswahrnehmungen erheblich eingeschränkt und deshalb ist es zur Unfallvermeidung entscheidend, das Fahrzeuge eindeutig anhand ihrer Beleuchtung wahrzunehmen sind. Jede Abweichung kann andere Fahrzeugführer irritieren, zu falschem Verhalten veranlassen und zu Unfällen führen.

Gruss

MrMurphy
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ilam
Beitrag 09.06.2013, 06:01
Beitrag #13


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Zitat (InfinityMC @ 08.06.2013, 22:47) *
ich habe an meinem BMW die Standlichtbirnen rausgeschraubt. Dadurch leuchten die blinker dauerhaft (Sogenannte Notbeleuchtung). Alle Funktionen sind weiterhin gegeben (Blinken usw funktioniert).


Naja, Du hast damit statt einem weißen Standlicht ein gelbes. Und die Kombination Standlicht/Warnblinker bist Du auch los.

Und um -mit wenig Stromverbrauch- ein länger ungünstig stehendes Fahrzeug zu markieren hast Du keine Redundanz mehr. Normalerweise stehen einem hierzu Standlicht und Blinker zur Verfügung. Bei Dir ist -wenn dann auch noch der Blinker ausfällt- damit Feierabend und Du musst auf die Großverbraucher Abblendlicht/Nebelscheinwerfer zurückgreifen.

Um es auf den Punkt zu bringen: Was soll der Mist?
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InfinityMC
Beitrag 09.06.2013, 06:10
Beitrag #14


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Zitat:
Um es auf den Punkt zu bringen: Was soll der Mist?


Wie schon gesagt es steht auser Frage das diese Sache nicht der Normalzustand des Wagens ist und von der Polizei geahndet wird. Es geht hier um die Frage ob die höhe der Strafe gerechtfertigt ist.
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Pionic
Beitrag 09.06.2013, 07:33
Beitrag #15


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Zitat (InfinityMC @ 09.06.2013, 06:19) *
30 € ok aber man bestraft mich schlimmer als wäre ich über rot gefahren.

Stimmt nicht.

Zitat
Beim Führen eines Fahrzeugs... rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 90 € 3 Pkt.

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Jens
Beitrag 09.06.2013, 07:46
Beitrag #16


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Laut §19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis,
Zitat
wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

1. und 3. scheiden wohl aus, bleibt also Alternative 2.

Welche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten, wenn die Standlichtbrnen entfernt werden und dadurch die Blinker leuchten? think.gif


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JTH
Beitrag 09.06.2013, 08:06
Beitrag #17


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Die Argumentation wird hier in Richtung "verändertes Signalbild" gehen. Ich fürchte, daß das Erlöschen der BE hier durchgehen wird. Ich kenne ähnliche Fälle, wo dies durchaus so war.

@blue: ein Erlöschen BE ist immer dann der Fall, wenn der Mangel nicht durch Verschleiß, sondern Manipulation herbei geführt wird. Ein reines Durchbrennen der Birnchen würde nur zum Mangel ohne Erlöschen BE führen. So wurde jedoch Hand angelegt und der Mangel absichtlich herbei geführt.


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steveluke
Beitrag 09.06.2013, 08:13
Beitrag #18


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Zitat (JTH @ 09.06.2013, 09:06) *
Die Argumentation wird hier in Richtung "verändertes Signalbild" gehen. Ich fürchte, daß das Erlöschen der BE hier durchgehen wird. Ich kenne ähnliche Fälle, wo dies durchaus so war.

Die Frage ist doch, ob jedes "veränderte Signalbild" zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit (und in diesem Fall dann zu Recht zum Erlöschen der BE) führt.
Ich meine: Nein.
Man muss auf Grundlage des konkreten Signalbilds argumentieren - und dann zu einem Schluss kommen.

Ich persönlich(!) sehe in der beschriebenen Konstellation natürlich auch einen ahndungswürdigen Verstoß - aber eine (hinreichende) Gefährdung der Verkehrssicherheit sehe ich so nicht.


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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lutschi
Beitrag 09.06.2013, 08:55
Beitrag #19


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Geschickt wäre es gewesen, nicht die zwei Lämpchen auszubauen, sondern zwei defekte einzubauen... Oder aber zu behaupten, klar hab ich die ausgebaut (zumindest eine), ich muß ja den Typ wissen um neue zu besorgen. Was spricht gegen das ausbauen in diesem Fall, leuchten ist ja so oder so nicht mehr.

Aber in der Kontrolle zu sagen "sieht doch viel geiler aus so", wäre der falsche Weg, daher kam hier ja auch schon die Frage was du genau zu den Polizisten gesagt hast.

Ein Erlöschen der BE finde ich auch etwas übertrieben. Klar, das Ergebnis wurde durch Manipulation erreicht, aber das Fahrzeug hat für genau diesen Fall durch einen technischen Mangel (Glühlampe defekt) doch auch in seiner BE enthalten, das dann die Blinker mitleuchten dürfen. So ohne Hintergrund baut doch BMW sowas nicht ein, also müsste es doch okay sein zumindest vorrübergehend mit den geänderten "Signalbild" zu fahren. Oder gefährdet ein PKW mit durchgebrannten Lampen weniger den Verkehr als einer mit entfernten?

Meiner Meinung nach brummt ihm einen drauf, weil er die lichttechnischen Einrichtungen des Auto´s nicht funktionsfähig gehalten hat, evtl auch noch Vorsatz weil die Lampen ausgebut wurden, aber kein Erlöschen der BE.

Gruß Jan
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Pionic
Beitrag 09.06.2013, 09:23
Beitrag #20


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Zitat (lutschi @ 09.06.2013, 09:55) *
..., aber das Fahrzeug hat für genau diesen Fall durch einen technischen Mangel (Glühlampe defekt) doch auch in seiner BE enthalten, das dann die Blinker mitleuchten dürfen.

Nochmal für mich zum Verständnis: BMW beantragt also für jeden nur erdenklichen technischen Mangel und die "Reaktion" des Fahrzeugs darauf die BE?

Ist es also auch ok, ohne Reifen auf den blanken, funkensprühenden Felgen zu fahren, weil BMW sicherlich für die Originalfelgen auch eine Erlaubnis für die Benutzung mit platten/keinen Reifen erwirkt hat? Oder darf ich dann auch ohne Abschleppöse (= "zugebaut" durch Tuning-Anbauteile) unterwegs sein, weil der Kühler für die ersatzweise Benutzung als Abschlepphakenhalterung zugelassen ist? unsure.gif

M.E. sorgt die Steuerung der Bordelektronik für den beim TE erreichten Effekt: Sobald die Lampe nicht geht, wird der Blinker eingeschalten. Vielleicht wurde dies von BMW bewusst eingebaut (zur schnelleren Erregung der Aufmerksamkeit), vielleicht ist es auch einfach die simple Konsequenz einer elektronischen Reihenschaltung. Was ich ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen kann, ist, dass BMW für diesen Zustand eine BE erwirkt hat...
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Gerhard41
Beitrag 09.06.2013, 10:03
Beitrag #21


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Mir stellt sich noch eine ganz andere Frage.
Aus welchem Grund schraubt der TE die Standlichtbirnchen raus?
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blue0711
Beitrag 09.06.2013, 10:09
Beitrag #22


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Zitat (JTH @ 09.06.2013, 09:06) *
@blue: ein Erlöschen BE ist immer dann der Fall, wenn der Mangel nicht durch Verschleiß, sondern Manipulation herbei geführt wird. Ein reines Durchbrennen der Birnchen würde nur zum Mangel ohne Erlöschen BE führen. So wurde jedoch Hand angelegt und der Mangel absichtlich herbei geführt.
Mag sein, aber eine Lampe schraubt man auch raus, wenn sie defekt ist, um einem Kurzschluss vorzubeugen oder gar abzuhelfen oder zu wissen, welche neue man braucht.
Es wird also ein Vorsatz (funktionierende Lampen ausgebaut, um ein falsches Signalbild zu erreichen) unterstellt, der so ohne weiteres nicht beweisbar ist.

Da müsste sich der TE schon arg verplappert haben.


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blue0711
Beitrag 09.06.2013, 10:32
Beitrag #23


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Zitat (Jens @ 09.06.2013, 08:46) *
Welche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten, wenn die Standlichtbrnen entfernt werden und dadurch die Blinker leuchten? think.gif
Vorallem, wenn ein simpler Defekt der Lampe genau dasselbe Signalbild ergibt.
Es kann nicht sein, dass ein und derselbe Zustand mal eine Gefährdung ist und mal nicht.

Zitat (Pionic @ 09.06.2013, 10:23) *
Nochmal für mich zum Verständnis: BMW beantragt also für jeden nur erdenklichen technischen Mangel und die "Reaktion" des Fahrzeugs darauf die BE?
Nein, aber die BE gilt selbstverständlich für die gesamte Ausführung der elektrischen Schaltung. Und wenn dieses Verhalten Absict ist, ist es selbstverständlich mit umfasst.
Sowas nennt sich Rückfallebene und wird sehr wohl geplant. Bei einem Fahrzeug mit CAN-Bus dürfte das zudem unmöglich Zufall sein.

Fällt eine Lampe aus, muss man aber keinesfalls sofort das Fahrzeug stilllegen. Selbst, wenn man dann länger in diesem Zustand fährt, ist das nur eine geringfügige OWI.

Da hier geplanter Missbrauch und schlichte Schusselei so extrem knapp beieinander liegen, kann ich nicht sehen, wie man alleine aus dem Fehlen der Lampen einen Vorsatz konstruieren will.


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Pionic
Beitrag 09.06.2013, 11:48
Beitrag #24


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Zitat (blue0711 @ 09.06.2013, 11:32) *
Sowas nennt sich Rückfallebene und wird sehr wohl geplant.
Kannst du mir bitte einmal die entsprechende Stelle der StVZO bzw. ECE-Regelung zeigen, bei der diese Genehmigung umfasst ist?
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Mitleser
Beitrag 09.06.2013, 12:16
Beitrag #25


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Wieso ist eine Gefährdung [wenn man das veränderte Signalbild überhaupt als relevant ansieht] denn zu erwarten? Das letzte mal bewusst Standlicht eingeschaltet habe ich bei der HU und der HU davor und der HU davor und ...
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Kuli
Beitrag 09.06.2013, 12:22
Beitrag #26


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Ich möchte nochmal erinnern, dass der Blinker nur leuchtet (wie eigentlich? Volle Leuchtkraft oder gedimmt?), wenn das Standlicht bewusst eingeschaltet ist. Wird auf Abblendlicht umgeschaltet, erlischt der Blinker laut TE!

Wie ist das jetzt, wenn ein Abblendlicht durchbrennt? Gibt es dann eine weitere Notschaltung, die den Blinker wieder einschaltet, oder ist die Fahrzeughälfte dann dunkel?
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blue0711
Beitrag 09.06.2013, 12:30
Beitrag #27


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Serienfahrzeuge haben eine umfassende Betriebserlaubnis, die in ihren Einzelheiten vom Normalbürger wohl kaum so ohne weiteres einzusehen ist.
Die Beleuchtungseinrichtungen haben zusätzlich noch eine Bauartgenehmigung, bei der alle Einzelheiten inklusive der Funktion geprüft und dokumentiert wurden. Die Prüfungen dazu stehen in den ECE-Regelungen.
Eine Leuchte, die zB. beim Ausfall einer Lampe nach vorne rotes Licht abstrahlen würde, würde keine Bauartgenehmigung bekommen.

In jedem Fall bestätigt die Betriebserlaubnis/Bauartgenehmigung, dass das Fahrzeug/Bauteil in allen Normalsituationen den Vorschriften genügt. Und der Ausfall einer Glühlampe ist eine zumindest vorübergehende Normalsituation einer Beleuchtungseinrichtung, auch wenn sie nicht längere Zeit andauern darf.
In Deutschland besteht schließlich noch keine Mitführpflicht für Ersatzlampen.
Und Abschleppen wegen defektem Standlicht ist ja wohl etwas übertrieben.


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Pionic
Beitrag 09.06.2013, 12:47
Beitrag #28


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Zitat (blue0711 @ 09.06.2013, 13:30) *
...Und der Ausfall einer Glühlampe ist eine zumindest vorübergehende Normalsituation einer Beleuchtungseinrichtung...

Dem schließe ich mich nicht an. Wenn man den Faden weiterspinnen würde, wären diverse andere Defekte auch lediglich eine "vorübergehende Normalsituation" und müssten demnach geduldet werden, da ja nur ein anderer Betriebszustand vorliegt.

Ich bleibe bei meiner Meinung: Eine derartige Schaltung der Lichter (ob nun durch den TE oder durch die Bauart des Fahrzeugs herbeigeführt) ist explizit nicht Bestandteil einer Genehmigung und daher nicht gestattet.
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Mitleser
Beitrag 09.06.2013, 12:50
Beitrag #29


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Den Satz verstehe ich nicht:
Zitat (Pionic @ 09.06.2013, 13:47) *
Eine derartige Schaltung der Lichter [...] durch die Bauart des Fahrzeugs herbeigeführt) ist explizit nicht Bestandteil einer Genehmigung und daher nicht gestattet.
Du meinst, so wie das Fahrzeug gebaut wurde, so wurde es nicht zugelassen? Also bei dem Zulassungsverfahren wurden Teile der Pläne geändert und die Muster modifiziert?
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Pionic
Beitrag 09.06.2013, 12:55
Beitrag #30


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Zitat (Mitleser @ 09.06.2013, 13:50) *
Du meinst, so wie das Fahrzeug gebaut wurde, so wurde es nicht zugelassen?

Nein, damit war gemeint, dass selbst wenn ein Defekt eines Teils (in dem Fall das Standlicht) eine - gewollte oder ungewollte - "Reaktion" des Fahrzeugs herbeiführt (in diesem Fall das dauerhafte Leuchten der Blinker), diese "Reaktion" kein Bestandteil der Genehmigung des Fahrzeugs ist.
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Mitleser
Beitrag 09.06.2013, 13:04
Beitrag #31


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Muss doch aber. Denn durch den Defekt wird ein anderes Beleuchtungselement automatisch(!) eingeschaltet. Eine derartige Schaltung gehört doch zwingend zu den abnahmepflichtigen Konfigurationen der elektrischen Anlage / Beleuchtungsanlage.
Oder darf der Hersteller auch ein rhytmisches Dauerhupen bei Ausfall der Nebelschlussleuchte einprogrammieren?
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oscar_the_grouch
Beitrag 09.06.2013, 13:07
Beitrag #32


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aber es ist doch zugelassen/genehmigt ?
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Pionic
Beitrag 09.06.2013, 13:07
Beitrag #33


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Wieso sollte eine Schaltung/ein Zustand nach einem Defekt eines Fahrzeugteils überhaupt der Abnahme unterliegen?
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InfinityMC
Beitrag 09.06.2013, 13:07
Beitrag #34


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Zur Frage ob die Blinker in voller Leuchtkraft leuchten, kann ich sagen, dass diese nur gedimmt leuchten. Wenn man den Blinker zum Abbiegen betätigt funktioniert er mit der normalen Leuchtkraft und geht bei jeder Blinkunterbrechung vollständig aus.

Ich kann jedoch nicht beantworten was passiert wenn die Xenonleuchte des Abblendlichtes durchbrennt, da dies nich nie der Fall war.
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Mitleser
Beitrag 09.06.2013, 13:10
Beitrag #35


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Zitat (Pionic @ 09.06.2013, 14:07) *
Wieso sollte eine Schaltung/ein Zustand nach einem Defekt eines Fahrzeugteils überhaupt der Abnahme unterliegen?

Weil ein Defekt keine willkürliche Reaktion auslösen darf. Und bei Ausfall einer Leuchteinheit zBsp auch nicht alle anderen Beleuchtungseinrichtung automatisch ausgeschaltet werden dürfen - obwohl dies im Sinne der Stromführung und Überlastung eventuell konstruktiv wäre.
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Antarctica
Beitrag 09.06.2013, 13:13
Beitrag #36


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Zitat (Pionic @ 09.06.2013, 14:07) *
Wieso sollte eine Schaltung/ein Zustand nach einem Defekt eines Fahrzeugteils überhaupt der Abnahme unterliegen?
Nach dieser Argumentation dürfte sich der Bau in Olkiluoto nicht wegen Problemen mit dem Containment-Becken verzögern, weil das Containment-Becken ja auch erst nach dem Defekt des Kühlwasserkreislaufs benötigt wird...


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Kühltaxi
Beitrag 09.06.2013, 13:55
Beitrag #37


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Zitat (Gerhard41 @ 09.06.2013, 11:03) *
Mir stellt sich noch eine ganz andere Frage.
Aus welchem Grund schraubt der TE die Standlichtbirnchen raus?

Na weil er's cool findet mit dauerhaft gelb leuchtenden Blinkern rumzufahren, warum sonst. Wir können das vielleicht nicht nachvollziehen, andere schon, sonst sähe ich nicht ständig irgendwelche Leute so oder mit farbigem Standlicht oder mit Standlicht und NSW rumfahren.
Wäre er ein bißchen schlauer gewesen hätte er die Birnen nicht einfach rausgeschraubt sondern durch kaputte ersetzt, bei einer Kontrolle wären die dann zufällig beide gleichzeitig gerade durchgebrannt.


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Pionic
Beitrag 09.06.2013, 14:06
Beitrag #38


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Zitat (Mitleser @ 09.06.2013, 14:10) *
Weil ein Defekt keine willkürliche Reaktion auslösen darf.

Hmm, wieso kann ein Auspuff dann abfallen? Wieso kann ein Reifen platzen und das Fahrzeug ins Schleudern bringen? Wieso darf ein Scheibenwischermotor seinen Dienst versagen und das Wischerblatt dabei potentiell im Sichtfeld des Fahrers stehenlassen?
Oder, sogar noch weitergedacht: Wieso darf ein Fahrzeugteil nach einem Unfall hervorstehen? Wieso darf es scharfkantig sein?

Diese Kette könnte man ewig weiterführen. Ein Hersteller kann einfach nicht eine jede mögliche Reaktion des hergestellten Fahrzeugs voraussehen. Wieso sollte er auch?
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blue0711
Beitrag 09.06.2013, 14:13
Beitrag #39


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Voraussehen nicht. Wenn er sie aber vorausbestimmt, sind sie Teil der Zulassung.


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Hoheneicherstation
Beitrag 09.06.2013, 14:27
Beitrag #40


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Hallo

Wenn man sich mit dem Bordcomputer "unterhalten" kann, kann man diesem auch erzählen welche Funktion er welchem Bauteil zuordnen soll whistling.gif
Da geht z.B. eine Ersatzfunktion der Blinker auf das Standlicht. Oder eine Ersatzfunktion der Begrenzungsleuchten auf die Blinkleuchten ...

Die Ersatzfunktion Blinker für Begrenzungsleuchte ist in einer US-Vorschrift gefordert und könnte möglicherweise in irgendeiner ECE Regel "legalisiert" sein.

Dass einige "Spezialisten" die Codierung des Steuergerätes kennen und dieses umprogrammieren können, ist natürlich nicht legal ...


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Pionic
Beitrag 09.06.2013, 14:27
Beitrag #41


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Zitat (blue0711 @ 09.06.2013, 15:13) *
Wenn er sie aber vorausbestimmt, sind sie Teil der Zulassung.

Nochmal: Wo steht das?
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CvR
Beitrag 09.06.2013, 16:57
Beitrag #42


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Zitat (blue0711 @ 09.06.2013, 10:09) *
Zitat (JTH @ 09.06.2013, 09:06) *
@blue: ein Erlöschen BE ist immer dann der Fall, wenn der Mangel nicht durch Verschleiß, sondern Manipulation herbei geführt wird. Ein reines Durchbrennen der Birnchen würde nur zum Mangel ohne Erlöschen BE führen. So wurde jedoch Hand angelegt und der Mangel absichtlich herbei geführt.
Mag sein, aber eine Lampe schraubt man auch raus, wenn sie defekt ist, um einem Kurzschluss vorzubeugen oder gar abzuhelfen oder zu wissen, welche neue man braucht.

Schon wahr - aber: Wenn man die Lampe rausgeschraubt hat, bleibt das Auto dann stehen bis die neue eingebaut ist rolleyes.gif So interpretiere zumindest ich den
Zitat (§23 StVO)
Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen [...] auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein

=> Birne ausbauen = nicht mehr fahren... Doch fahren ist falsch - und ab dem Moment in dem man von dem "Fehler" weiß eben eher Vorsatz als Fahrlässigkeit...

Und wenn dann noch dazukommt, dass der Defekt sogar sinnfällig angezeigt wird:
Zitat (InfinityMC @ 08.06.2013, 23:40) *
Ja es brennt eine Lampenkontollbirne im Fahrzeug.

...dann ist das mit dem "ich weiß von nix" wirklich schwer zu glauben...

Zitat (blue0711 @ 09.06.2013, 10:32) *
Vorallem, wenn ein simpler Defekt der Lampe genau dasselbe Signalbild ergibt.
Es kann nicht sein, dass ein und derselbe Zustand mal eine Gefährdung ist und mal nicht.

Was spricht dagegen, dass auch der andere Zustand (nach dem "versehentlichen" Birnendefekt) eine Gefährdung darstellt? Immerhin siehst du ja ein, dass das Herumfahren mit defekter Beleuchtung nicht okay ist:
Zitat (blue0711 @ 09.06.2013, 10:32) *
Fällt eine Lampe aus, muss man aber keinesfalls sofort das Fahrzeug stilllegen. Selbst, wenn man dann länger in diesem Zustand fährt, ist das nur eine geringfügige OWI.

Genau: Wenn man mit der ausgefallenen Lampe fährt ist das eine Owi - also eigentlich "verboten" wink.gif Einzig bei der "Stillegungspflicht" müsste man vielleicht nochmal diskutieren rolleyes.gif

Wie wird eigentlich "Standlicht geht nicht" bei der HU gewertet? Geringer Mangel oder erheblicher Mangel?

Zitat (blue0711 @ 09.06.2013, 10:32) *
Da hier geplanter Missbrauch und schlichte Schusselei so extrem knapp beieinander liegen, kann ich nicht sehen, wie man alleine aus dem Fehlen der Lampen einen Vorsatz konstruieren will.

Dass Lampen "versehentlich" ausfallen habe ich schon erlebt. Dass sie versehentlich ausgebaut werden kommt eher selten vor - oder?

Zitat (Jens @ 09.06.2013, 08:46) *
Welche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten, wenn die Standlichtbrnen entfernt werden und dadurch die Blinker leuchten? think.gif

Ganz einfach: Ein anderer Verkehrsteilnehmer könnte im Rahmen seiner Beobachtung des Verkehrs bspw. im Bereich einer Kreuzung für einen kurzen Moment eine aktiv leuchtende orangefarbene Beleuchtungseinrichtung erkennen und - fälschlicherweise - darin ein abgegebenes Fahrtrichtungssignal erkennen. Folge: Unfall ob des vermeidbaren Missverständnisses bezüglich der Fahrtrichtung durch falsche Signalisierung.


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InfinityMC
Beitrag 09.06.2013, 17:09
Beitrag #43


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Die Sache ist nur die, dass es während der Fahr nicht eingeschaltet ist. Desswegen kann kein Verkehrsteilnehmer irgendwas falsch erkennen.
Die Blinker gehen ja bei Einschalten des Abblendlichtes aus. Es ist nur aktiv wenn das Standlicht alleine angeschaltet ist.
Somit ist überhaupt keine Gefährdung, Verwechslungsgefahr etc. Währe der Fahrt gegeben.
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Kuli
Beitrag 09.06.2013, 17:11
Beitrag #44


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Hat dein Fahrzeug Nebelscheinwerfer?

In Verwendung dieser darf auch mit Standlicht gefahren werden wavey.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 09.06.2013, 17:44
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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InfinityMC
Beitrag 09.06.2013, 17:18
Beitrag #45


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Ja es hat Nebelscheinwerfer. Glaube aber das da die Polizei ebenfalls allergisch reagieren würde.
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blue0711
Beitrag 09.06.2013, 17:20
Beitrag #46


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@CvR: Da man sich auf Fahrtrichtungsanzeiger alleine nicht verlassen darf, kann das keine konkrete Gefährdung sein. Falsches Blinken wäre sonst auch eine, ist es aber nicht.
Es ist nur eine OWI

Und den Vorsatz beziehe ich auf den Vorwurf, technische Einrichtungen zu verändern, bzw. das geänderte Signalbild zu erreichen. Nur daraus und über die Gefährdung kann man die erloschene Betriebserlaubnis folgern. Aber selbst das wird schwierig wegen der eigentlich fehlenden Gefährdung.
Es fahren schließlich auch zulässigerweise amerikanische Fahrzeuge hier herum, je nach Gebiet ganz schön viele. Und die haben dieses Signalbild standardmäßig. Wäre das eineGefährdung, dürfte man die nicht fahren lassen.
Daher auch das nur eine OWI.


@Pionic: Das steht so explizit nirgends, aber Beleuchtungseinrichtungen werden als Funktionseinheit geprüft und abgenommen. Haben sie eine Funktion, muss die in der Vorlage zur Prüfung enthalten sein (komplette Funktionsbeschreibung) und ist damit Teil der Zulassung, wenn sie akzeptiert wird. Funktionen, die nicht in der Zulassung enthalten sind, würden ja die Zulassung seitens des Herstellers uU. erlöschen lassen (Fehler bei der Beantragung). Das wäre teuer für den bei einem Serienteil.


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oscar_the_grouch
Beitrag 10.06.2013, 00:38
Beitrag #47


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Zitat (InfinityMC @ 09.06.2013, 18:09) *
Die Sache ist nur die, dass es während der Fahr nicht eingeschaltet ist. Desswegen kann kein Verkehrsteilnehmer irgendwas falsch erkennen.
Die Blinker gehen ja bei Einschalten des Abblendlichtes aus. Es ist nur aktiv wenn das Standlicht alleine angeschaltet ist.
Somit ist überhaupt keine Gefährdung, Verwechslungsgefahr etc. Währe der Fahrt gegeben.


Mal ganz ehrlich und neutral, warum zum Henker macht man es dann, wenn sie eh nie wirklich gelb leuchten ?
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InfinityMC
Beitrag 10.06.2013, 05:39
Beitrag #48


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Man macht das um es beispielsweise auf Tuningtreffen einzuschalten.
Das heißt dann auf Privatgrundstücken und auch nur im Stand.
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Stefan Süßmann
Beitrag 10.06.2013, 07:19
Beitrag #49


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Diese "Ersatzschaltungen" gibt es bei mehreren Fahrzeugherstellern. Mercedes ersetzt einen ausgefallenen Fahrtrichtungsanzeiger hinten durch den Rückfahrscheinwerfer.
Wenn sich der TE nicht zu sehr verplappert hat, dann waren sicher die Glühlampen defekt, er hat sie ausgebaut und festgestellt, dass er diesen Typ gerade nicht zu Hand hat....... um dann unverzüglich neue Glühlampen zu besorgen......

Die Variante mit erloschener BE halte ich hier nicht für anwendbar.

Stefan
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steveluke
Beitrag 10.06.2013, 07:43
Beitrag #50


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Zitat (Stefan Süßmann @ 10.06.2013, 08:19) *
Diese "Ersatzschaltungen" gibt es bei mehreren Fahrzeugherstellern. Mercedes ersetzt einen ausgefallenen Fahrtrichtungsanzeiger hinten durch den Rückfahrscheinwerfer.

Dieses vom Hersteller so "gewollte" Signalbild halte ich für wesentlich gefährlicher irritierender als das, was sich BMW ausgedacht hat. blink.gif


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