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> 2. Mal Führerschein weg - jetzt MPU
Gerrico
Beitrag 11.05.2013, 15:34
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Zusammnen,

mich treibt die Frage um ob ich zur MPU muss. Dazu eine kurze Schilderung des Sachverhaltes:

- vor ca. 10 Jahren bin ich mit 0.55 Promille angehalten worden und musste im Zuge dessen einen Monat lang mein Führerschein abgeben + Geldstrafe (Höhe weiß ich nicht mehr - ein paar hundert Euro)

- vor ca. 6 Monaten hatte ich mich nach ner Fete, auf der ich Alkohol konsumiert hatte, in meinem Auto schlafen gelegt (warum - lange Geschichte). Auf Grund der Witterung lief ich den Motor laufen um es wärmer zu haben. Ein wachsamer
Taxifahrer hatte die Polizei gerufen und ich musste pusten.
Kurz um - 1,4 Promille "Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr" keine Zeugen und 7 Monate Führerschein weg, und 30 Tagessätze (obwohl ich nicht gefahren bin, oder fahrend angetroffen/angehalten wurde).

Sei es drum, ich hatte dann ein paar Monate später beim Verkehrzentralregister in Flensburg meine Eintragungen angefordert, das Resultat war:

- 0 Punkte

- 2 Eintragungen. 1. der vorläufige Führerscheinentzug (an besagtem Abend selber) und 2. das 7 monatige Fahrverbot (Urteil vom Gericht)

Das Delikt von vor 10 Jahren war dort nicht hinterlegt.


Die magische Grenze (MPU ja/nein) soll ja 1,6 Promille betragen, liegt man drunter blüht einem keine MPU in sofern man keine weiteren Eintragungen wegen Alkohol am Steuer hat.


Meine Frage ist nun, ob meine Ordnungswiedrigkeit von damals noch woanders hinterlegt bzw. gespeichert ist bzw. noch zur Beurteilung seitens der Führerscheinstelle herangezogen werden kann.... und ob ich in weiterer Folge dann eine Chance habe um eine MPU herum zu kommen.


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jordon
Beitrag 11.05.2013, 15:40
Beitrag #2


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Die Ordnungswidrigkeit ist gelöscht, somit steht keine MPU an, aber in den nächsten 10 Jahren nach Neuerteilung ist die MPU gebucht, wenn du noch einmal eine Trunkenheit im Verkehr begehst.
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Gerrico
Beitrag 11.05.2013, 15:53
Beitrag #3


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Danke für die schnelle Auskunft!

Wie genau gestaltet sich denn das Prozedere bezüglich der Löschung von Ordnungswiedrigkeitseinträgen?

Oder anders gefragt,

Welche Unterlagen zieht denn die im Kreis ansässige Fahrerlaubnisbehörde zu ihrer Beurteilung heran?

-Polizeiliches Führungszeugnis (musste ich zum Antrag beifügen - ist aber sauber, habe mir nichts zu Schulden kommen lassen)

Hab echt die Sorge dass ich da was nicht auf dem Schirm habe, was mir nachher doch noch einen Besuch bei der MPU-Stelle einbrockt

Kleiner Nachtrag: Meine Sorge rührt daher, da ich gehört habe, dass alle Einträge der letzten 15 (!!) Jahre (inklusive Ordnungswiedrigkeiten) bei der Führerscheinbehörde zur Beurteilung herangezogen werden.... und das wäre bei mir natürlich richtig be....scheiden
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corneliusrufus
Beitrag 11.05.2013, 15:58
Beitrag #4


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Das war kein siebenmonatiges Fahrverbot, sondern eine Erteilungssperre nach FE-Entzug.

Ordnungswidirigkeiten werden zwei Jahre vorgehalten, wenn nichts Neues hinzutritt. Unabhängig davon werden sie nach 5 Jahren gelöscht; es sei denn, es war eine TF unter Alkohol und/oder Droge(n). Solche werden erst getilgt, wenn auch sonst nichts mehr entgegengehalten werden darf.

Die FEB orientiert sich an ihrer FS-Akte, dem VZR und dem BZR laut polizeilichem Führungszeugnis der Belegart O. Zur FS-Akte gehören ggf. beigebrachte Gutachten.

So wie ich es sehe, wird keine MPU erfolgen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Gerrico
Beitrag 11.05.2013, 16:03
Beitrag #5


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Auch hier ein Dankeschön für die fachkundige Antwort.

Meine laienhaften Ausdrücke bitte ich in dem Zusammenhang zu entschuldigen.

Eine letzte Frage zur FS-Akte, wird in dieser nicht gespeichert, dass ich meinen Führerschein schon einmal für einen Monat abgegeben habe?

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corneliusrufus
Beitrag 11.05.2013, 16:09
Beitrag #6


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Ja, aber das wäre meiner Ansicht nach nun zu entfernen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Gerrico
Beitrag 11.05.2013, 18:41
Beitrag #7


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Sind Sie sich da sicher? Sprich, also zu 100% können Sie mir das auch nicht sagen?
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jordon
Beitrag 11.05.2013, 18:45
Beitrag #8


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Wenn du uns nichts verschwiegen hast, dann ist eine MPU unwahrscheinlich.
Du kannst dir auch einen Termin bei deiner FSST zur Akteneinsicht holen, dann weißt du ganz genau, was Sie über dich haben.
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Gerrico
Beitrag 11.05.2013, 20:09
Beitrag #9


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Nein, ich habe alles so angegeben wie es Sachlage ist:

- vor 10 Jahren (Können auch 9 Jahre gewesen sein, sollte ja keinen Unterschied machen, oder? ) Ordnungswiedricgkeit 0,55%o - 1 Monat Führerschein weg

- Jetzt 1,44 Promille, Entzug der Fahrerlaubnis, 7 Monate Sperre - Antrag auf Neuerteilung

- In Flensburg keine Punkte und auch keine weiteren Eintragungen (Bis auf den vorläufigen- und später 7 monatigen Entzug der FE)

- Polizeilichen Führungszeugnis (hatte zwar keine Einsicht, aber auch hier habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen)

Andere Delikte liegen nicht vor.
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Jens
Beitrag 11.05.2013, 20:23
Beitrag #10


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Selbst wenn die Führerscheinstelle vor 10 (oder 9) Jahren Kenntnis von der Fahrt und dem einmonatigen Fahrverbot bekommen hat - das muss nicht notwendigerweise der Fall gewesen sein - und sich diese Informationen noch in der Führerscheinakte befinden, dann dürfen sie nicht mehr verwertet werden.


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Gerrico
Beitrag 29.05.2013, 20:35
Beitrag #11


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Zitat (corneliusrufus @ 11.05.2013, 16:58) *
Das war kein siebenmonatiges Fahrverbot, sondern eine Erteilungssperre nach FE-Entzug.

Ordnungswidirigkeiten werden zwei Jahre vorgehalten, wenn nichts Neues hinzutritt. Unabhängig davon werden sie nach 5 Jahren gelöscht; es sei denn, es war eine TF unter Alkohol und/oder Droge(n). Solche werden erst getilgt, wenn auch sonst nichts mehr entgegengehalten werden darf.

Die FEB orientiert sich an ihrer FS-Akte, dem VZR und dem BZR laut polizeilichem Führungszeugnis der Belegart O. Zur FS-Akte gehören ggf. beigebrachte Gutachten.

So wie ich es sehe, wird keine MPU erfolgen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


Was ist denn mit der Aussage "...es sei denn es war eine TF (Trunkenheitsfahrt?) unter Alkohol und/oder Droge(n)..." gemeint? Also ich bin damals unter Einfluß von Alkohol gefahren, hatte 0,55 Promille (vielleicht auch 0,65) und der Führerschein war für einen Monat weg. Also fällt das unter "TF unter Alkohol einfluss"? Sprich ist dieses noch nicht gelöscht?
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corneliusrufus
Beitrag 30.05.2013, 21:57
Beitrag #12


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Wenn Du alle zwei Jahre eine Ordnungswidrigkeit nach der 0,55‰-Fahrt begangen hättest, dann wäre die Alkohol-OWi noch nicht zu löschen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Mr.T
Beitrag 30.05.2013, 22:16
Beitrag #13


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Nö, denn spätestens mit der Löschung der ersten tilgungshemmenden Eintragung wäre dann auch die Alk-OWi zu löschen.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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corneliusrufus
Beitrag 30.05.2013, 23:07
Beitrag #14


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Dann wäre das nach fünf Jahren im Beispiel.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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