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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68472 ![]() |
So heute hat mich die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehlalten wobei sie festgestellt haben dass mein Kennzeichen abgelaufen ist. Neben bei ich bin 15 , nicht aktenkundig also erster Kontakt mit der Polizei . Meine Personalien wurden aufgenommen da ich meinen Fühererschein vergessen habe ... Meine Frage an euch : 1. Was habe ich alle zu befürchten sprich Geldstrafe, Sozi-Stunden, Punkte oder sogar Gefängnis ? 2. Ich mache gerade meinen Moped Führerschein welche auswirkung habe ich da ? 3.Kann diese Anzeige fallengelassen werden wenn ich mir direkt morgen ein neues Kennzeichen kaufe da die polizei morgen nochmal kommt um meinen Führerschein zu kontrollieren? Ich bitte um eine schnelle Antwort ![]() P.S. mir ist klar dass dies unzuverlässig und dumm war . Gruß Draqez |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30696 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Du hast gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen, das ist eine Straftat. Da du noch minderjährig bist droht keine Geldstrafe sondern Sozialstunden. Außerdem gibt es im Fall einer Verurteilung 6 Punkte in Flensburg. Gefängnis ist nicht zu erwarten.
Bei einem unbelasteten Ersttäter wäre es unter Umständen möglich, dass das Verfahren eingestellt wird. Solange das Verfahren läuft, wird die Führerscheinstelle dich nicht zur Führerscheinprüfung zulassen (sofern sie davon erfährt, wovon in der Regel auszugehen ist). -------------------- |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68472 ![]() |
ok vielen dank.
Das es eine Straftat ist , ist mir klar. Doch könnte es nur einen kleinen vorteil mit sich bringen wenn ich morgen noch bevor die polizei kommt noch ein neues kennzeichen vorteile mit sich bringen ? |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24729 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Wenn Du damit zeigst, daß Du Deinen Fehler einsiehst, bereust und Deinen Fehler korrigieren willst: Ja.
Wenn Du meinst, damit die Polizei an der Nase herumführen zu können: Nein. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68472 ![]() |
ja ich will damit zeigen dass ich den fehler bereue.
es wurden schon Bilder gemacht also da gibts nichs mehr an der nase herum zu führen. |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Ob du nun noch fix eine Versicherung abschließt oder nicht, wird mE kaum Einfluss auf das haben, was auf dich zukommt.
Wenn etwas für dich spricht, dann wird es vielmehr dein jugendliches Alter sein sowie der Umstand, dass du bislang unbescholten durchs Leben gegangen bist. Also - den Kopf wird man dir ganz bestimmt nicht abreißen ![]() -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26836 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
wenn Du sowieso vorhast, Dein Gefährt neu zu versichern, dann würde ich auf jeden Fall den
![]() Ein Führerschein ist Deine Prüfbescheinigung übrigens nicht. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#8
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 03.12.2008 Wohnort: Taunus Mitglieds-Nr.: 45651 ![]() |
Ich würde das andersrum betrachten.
Wahrscheinlich wirst du das Mofa weiter auf der Straße fahren wollen, dazu musst du es sowieso versichern. Wenn du das je eher desto besser machst und der Polizei vorlegst, ist das mit Sicherheit kein Fehler. Gruß TB -------------------- Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, aber wo geht sie hin?[font="Book Antiqua"][/font] - M. Beltz
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26836 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Ich würde das andersrum betrachten. wieso ist das "andersrum"? Genau so hatte ich das doch auch gesagt. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 ![]() |
Wobei die Polizei die Straftat ja verfolgen muß, einstellen kann es höchstens die Staatsanwaltschaft, die Polizei könnte es in Ihren Bericht nur erwähnen und eine Empfehlung aussprechen.
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24729 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ob du nun noch fix eine Versicherung abschließt oder nicht, wird mE kaum Einfluss auf das haben, was auf dich zukommt. Naja - das Verhalten nach der Tat und der generelle Eindruck macht im Jugendstrafrecht schon einen Unterschied. Der Richter hat da einen viel größeren Spielraum als bei Erwachsenen. Viel besser als mit einem sofortigen Versicherungsabschluß und Montage der Kennzeichen kann man Einsicht nicht zeigen. Abgesehen davon - wenn man das Mofa weiter nutzen will, führt eh nichts um den Abschluß einer Versicherung herum. Dann doch lieber gleich und sofort, bevor noch durch irgendeine Schusseligkeit das Mofa ein zweites Mal unversichert im Verkehr auftaucht. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Draqez,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Hallo, Jens, Solange das Verfahren läuft, wird die Führerscheinstelle dich nicht zur Führerscheinprüfung zulassen (sofern sie davon erfährt, wovon in der Regel auszugehen ist). mal abgesehen davon, dass es nicht zwangsläufig sein muss, dass die Kollegen bei einem Mofafahrer ohne Versicherung gleich die Führerscheinstelle verständigt, stellt sich die Frage, warum dieser Vorfall zu Problemen beim Führerschein führen sollte. ![]() Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es ja "nur" um die Versicherung, nicht um eine frisierte Mofa. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#13
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 09.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68472 ![]() |
Danke habt mir sehr geholfen.
Also seit ihr der Meinung dass ich unter diesen Umständen dass ich noch nie aufgefallen bin und nunmal erst 15 ohne Strafe wegkomme fürs erste. Sprich dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eventuell nach 3-4 Wochen einstellt. P.S. Habe bereits heute mein Mofa versichert und das Kennzeichen montiert. Gruß Draqez |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 ![]() |
Wahrscheinlich ja, wenn nicht, dann wird es auch nicht viele Sozialstunden geben, nur an den 6 Punkte hättest du einige Jahre zu tragen.
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Beitrag
#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30696 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
stellt sich die Frage, warum dieser Vorfall zu Problemen beim Führerschein führen sollte. ![]() Es ist eine im Straßenverkehr begangene Straftat. Und da wird die Behörde erstmal abwarten wollen, wie das Gericht die Eignung des Täters einschätzt. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.05.2025 - 02:13 |