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> Moldawischer CE Oder D Führerschein, Umtausch von nicht Eu-Führerscheinen
woltren
Beitrag 08.05.2013, 16:01
Beitrag #1


Neuling


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Wer kann eine richtige Antwort geben,bitte keine Vermutungen sondern mit handfesten Quellen.
Fall 1
Ich bin Moldawier,tausche meine Führerschein in Rumänien auf Grund eines Moldawisch-Rumänischen Abkommens einfach in einen rumänischen Eu-Führerschein um.
In Moldawien hatte ich die Klasse C,CE oder D schon seit 2002.Meine Neuausstellung wegen Umtausch in Rumänien oder Bulgarien ist z.B. 2011.
Frage :
Darf ich hier uneingeschränkt Fahrzeuge C/CE oder D fahren,ich habe ja jetzt einen Eu-Führerschein????
Muss ich eine Grundqualifikation nach dem BKrFQG haben um hier gewerblich fahren zu dürfen????Ich bin ja eigentlich Altbesitzer !!!
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Jupiter
Beitrag 08.05.2013, 19:09
Beitrag #2


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Zitat (woltren @ 08.05.2013, 17:01) *
Darf ich hier uneingeschränkt Fahrzeuge C/CE oder D fahren,ich habe ja jetzt einen Eu-Führerschein????

Wenn der ordentliche Wohnsitz nun in Deutschland liegt, dürfen noch 6 Monate ab Wohnsitznahme mit dem Führerschein Fahrzeuge geführt werden.
Danach muss der Führerschein in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden unter Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung für jede umgeschriebene Klasse, da Moldawien kein EU/EWR-Staat ist und auch nicht in Anlage 11 FeV aufgeführt ist - §28 FeV (4) Satz 7
Zitat
(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,
7. deren Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist, oder deren Fahrerlaubnis aufgrund eines gefälschten Führerscheins eines Drittstaates erteilt wurde, oder
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blackdodge
Beitrag 08.05.2013, 20:03
Beitrag #3


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@ Jupiter


das Ding aus ner anderen Welt wurde ja schon nach rumän. Recht in einen EU-Schein umgeschrieben ( wenns einer ist ).

Zur Qualifikation würde ich sogar sagen, es hängt vom Ausstellungsdatum der EU-Fahrerlaubnis ab, ob eine Quali gemacht werden muss. Vom Grundsatz her würde ich es aber bejahen.


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Jupiter
Beitrag 08.05.2013, 20:14
Beitrag #4


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Zitat (blackdodge @ 08.05.2013, 21:03) *
das Ding aus ner anderen Welt wurde ja schon nach rumän. Recht in einen EU-Schein umgeschrieben ( wenns einer ist ).

Ein solcher EU-Führerschein muss aber von Deutschland nicht anerkannt werden, und wird es auch seit 30.06.2012 (siehe oben zitierte Bestimmung aus der FeV) nicht mehr, was auch in Übereinstimmung mit Artikel 11 Abs. 6 der 3. EU-FS-Richtlinie ist:
Zitat
6. Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten Führerschein gegen einen EG-Muster-Führerschein um, so wird der Umtausch in dem EG-Muster-Führerschein vermerkt; dies gilt auch für jede spätere Erneuerung oder Ersetzung.
Der Umtausch darf nur dann vorgenommen werden, wenn der von einem Drittland ausgestellte Führerschein den zuständigen Behörden des umtauschenden Mitgliedstaats ausgehändigt worden ist. Verlegt der Inhaber dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, so braucht dieser Mitgliedstaat den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gemäß Artikel 2 nicht anzuwenden.

Zitat (blackdodge @ 08.05.2013, 21:03) *
Zur Qualifikation würde ich sogar sagen, es hängt vom Ausstellungsdatum der EU-Fahrerlaubnis ab, ob eine Quali gemacht werden muss. Vom Grundsatz her würde ich es aber bejahen.

Edit: Ich würde es auch bejahen, dass eine Qualifikation gemacht werden muss, siehe dazu diesen Thread.
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blackdodge
Beitrag 08.05.2013, 20:21
Beitrag #5


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ok, dann hast Du natürlich recht.

aber


erzäle das mal einem Streifenhörnchen. Sowas wird nicht geschult.


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mir
Beitrag 08.05.2013, 20:49
Beitrag #6


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Ist das VP immer noch keine Pflichtlektüre? Tss ...


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amfa
Beitrag 09.05.2013, 01:59
Beitrag #7


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Zitat (blackdodge @ 08.05.2013, 21:21) *
erzäle das mal einem Streifenhörnchen. Sowas wird nicht geschult.


Die Frage wäre auch erkennt man das auf dem rumänischen EU Führerschein überhaupt?
Steht da drauf "prüfungsfrei aus einem moldawischen Führerschein ausgestellt"?

Edit während des Schreibens wink.gif
Hab Artikel 11 Abs. 6 jetzt erst komplett gelesen.
Steht denn im Führerschein konkret ob der prüfungsfrei umgeschrieben wurde?
Und kann man sicher sein, dass Rumänien das auch einträgt?


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Jupiter
Beitrag 09.05.2013, 09:33
Beitrag #8


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Zitat (amfa @ 09.05.2013, 02:59) *
Steht denn im Führerschein konkret ob der prüfungsfrei umgeschrieben wurde?

Dies erkennt man am Eintrag der Schlüsselzahl 70 in Spalte 12 bzw. Zeile 12:
Zitat
70. Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … (EU/UN-Kennzeichnung im Falle eines Drittlandes; z.B. 70.0123456789.NL)

also im Falle Moldawiens 70.xxxxxx.MD.
Bei einer Umschreibung mit theoretischer und praktischer Prüfung wird keine Schlüsselzahl eingetragen, da ja dann in dem jeweiligen EU-Land ein EU-Führerschein nach EU-Standards erworben wurde.

Zitat (amfa @ 09.05.2013, 02:59) *
Und kann man sicher sein, dass Rumänien das auch einträgt?

Es ist jedenfalls vorgeschrieben. Auch in Deutschland gibt es Fälle, wo die Schlüsselzahl 70 nicht eingetragen wurde, obwohl dies hätte geschehen müssen.

Allerdings ist die Sache noch problematischer:
Beispiel:
Österreich schreibt die Klasse B von sämtlichen US-Führerscheinen prüfungsfrei um.
Nun steht dort also 70.xxxxxx.USA bei Klasse B in einem österreichischen EU-Führerschein.
Jetzt müsste aber nach Anlage 11 FeV geprüft werden, aus welchem US-Bundesstaat der umgeschriebene Führerschein stammt, was wiederum nur durch eine Nachfrage bei der ausstellenden österreichischen Führerscheinstelle möglich wäre.
Wäre der ursprüngliche Führerschein z.B. aus Kalifornien oder New York, wäre er nach 6 Monaten Wohnsitz in D nicht mehr gültig, wäre er aus Texas oder Washington wäre er in D uneingeschränkt gültig.
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Kühltaxi
Beitrag 09.05.2013, 11:15
Beitrag #9


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Soviel ich weiß hat die prüfungsfreie Umschreibung oder Nichtumschreibung von US-Führerscheinen auch wenig mit den Standards in den einzelnen Bundesstaaten zu tun sondern mehr mit "wie du mir, so ich dir".


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woltren
Beitrag 20.05.2013, 11:29
Beitrag #10


Neuling


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Danke für die zahlreichen Stellungsnahmen,man sieht mal wieder wie kompliziert diese EU-Regelungen sind.Es gibt offensichtlich keine klare Regelung die einfach und unkompliziert die richtige Lösung erklärt.Der betroffene Fahrer fährt evtl. ohne gültige FE,der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle entscheidet nach persönlichem Verständnis,meistens falsch,die RP's,die einzelnen Bundesländer haben auch unterschiedliche Auffassungen.
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