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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 06.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68083 ![]() |
Ich habe folgendes Problem: Ich habe 1999 in Deutschland meinen Führerschein gemacht und seit 2008 meinen Wohnsitz in den Niederlanden. Erst jetzt - 2013 - bin ich durch einen Zufall darauf aufmerksam geworden, dass man in den Niederlanden ja alle zehn Jahre seinen Führerschein erneuern lassen muss. 2009 wäre dies also fällig gewesen. Unwissend hab ich die Erneuerung aber versäumt (und war demzufolge in den Niederlanden seither ohne gültigen Führerschein unterwegs. Seit ich von der Erneuerungspflicht erfahren habe, fahr ich nicht mehr Auto.) Jetzt aber zu den Fragen: Was, wenn ich in Deutschland unterwegs bin? Darf ich hier fahren? Oder hat mein Führerschein dadurch auch in Deutschland seine Gültigkeit verloren? Und was, wenn ich meinen Wohnsitz zurück nach Deutschland verlege? Darf ich dann in Deutschland fahren? (Antwort erübrigt sich wohl, wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde.) Und darf ich dann wieder in den Niederlanden fahren, auch ohne dort eine Erneuerung zu beantragen? Vielen, vielen Dank für die Antworten! Andre |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 ![]() |
Deine Fahrerlaubnis in Deutschland besteht nach wie vor, du kannst Sie bloß nicht hanhans eines Füherscheines Nachweisen, was 10 EUR im Falle einer Kontrolle kosten würde.
Seit Januar werden die Füherscheine EU Weit eh nur noch für 15 Jahre befristet erteilt. Was sricht denn gegen eine Verlängerung? |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4314 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Deine Fahrerlaubnis in Deutschland besteht nach wie vor, du kannst Sie bloß nicht hanhans eines Füherscheines Nachweisen, was 10 EUR im Falle einer Kontrolle kosten würde. Nein, denn er hat seinen deutschen Führerschein ja noch. Nur darf er damit in NL eigentlich nicht mehr fahren. @seife0506: Du solltest schleunigst mit Passfoto, deutschem FS und Pass auf Dein zuständiges niederländisches Gemeindeamt pilgern und den Umtausch in einen niederländischen Führerschein beantragen. Gerätst Du in NL in eine Kontrolle, dann werden 330,- € Bußgeld fällig! MfG Gerhard -------------------- |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 ![]() |
Deine Fahrerlaubnis in Deutschland besteht nach wie vor, du kannst Sie bloß nicht hanhans eines Füherscheines Nachweisen, was 10 EUR im Falle einer Kontrolle kosten würde. Nein, denn er hat seinen deutschen Führerschein ja noch. Nur darf er damit in NL eigentlich nicht mehr fahren. Das ist mit untergegangen. Warum darf man denn mir den Deutshen Fühershein in NL nict mehr fahren? Der Deutsche Füherschein laüdt doch (noch nicht) aus? |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Weil meines Wissen die Niederlande vorschreiben, dass Ausländer mit Wohnsitz in den NL ihren FS innerhalb von 10 Jahren nach Wohnsitznahme in einen NL-Führerschein umtauschen müssen und nach Ablauf dieser Frist nicht mehr mit dem ausländischen FS in den Niederlanden fahren dürfen.
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 06.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68083 ![]() |
danke!
jawoll, ich habe meinen deutschen führerschein noch. ich bin in den vergangenen vier jahren glücklicherweise nie von der holländischen polizei kontrolliert worden. ihr habt recht, ich muss mich in den nl mal drum kümmern. ich warte zur zeit noch ab, weil ich möglicherweise bald in dtl einen job bekomme... die frage ist, kann ich in den nl meinen deutschen führerschein verlängern lassen? oder muss ich dann zwangsläufig einen niederländischen führerschein beantragen (der ja dann auch in dtl blöderweise befristet wäre)? |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4314 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Weil meines Wissen die Niederlande vorschreiben, dass Ausländer mit Wohnsitz in den NL ihren FS innerhalb von 10 Jahren nach Wohnsitznahme in einen NL-Führerschein umtauschen müssen ... Fast richtig. Es sind 10 Jahre ab Ausstellungsdatum des FS. Oder aber maximal ein Jahr ab Wohnsitznahme, falls das Ausstellungsdatum beim Einzug mehr als 9 Jahre zurück liegt. ... die frage ist, kann ich in den nl meinen deutschen führerschein verlängern lassen? Nein. Niederländische Behörden können keine ausländischen Führerscheine verlängern. Und ein deutscher Führerschein, der vor Januar 2013 ausgestellt ist, kann sowieso nicht verlängert werden, da er unbegrenzt (d.h. bis 2033) gültig ist. oder muss ich dann zwangsläufig einen niederländischen führerschein beantragen (der ja dann auch in dtl blöderweise befristet wäre)? So ist es. Es sei denn, Du riskierst das Bußgeld. BTW, ich hätte jetzt auch dieses Problem gehabt. Ich habe es dadurch gelöst, dass ich wenige Wochen vor Ablauf der 10-Jahresfrist aus den Niederlanden weg und nach Schweden gezogen bin. ![]() MfG Gerhard -------------------- |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1612 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 ![]() |
Fast richtig. Es sind 10 Jahre ab Ausstellungsdatum des FS. Oder aber maximal ein Jahr ab Wohnsitznahme, falls das Ausstellungsdatum beim Einzug mehr als 9 Jahre zurück liegt. Falls das inzwischen nicht geändert wurde, ist das nicht konform mit der 3. EU-FS-Richtlinie: Zitat Artikel 2
Gegenseitige Anerkennung 1. Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. 2. Begründet der Inhaber eines gültigen Führerscheins mit einer von Artikel 7 Absatz 2 abweichenden Gültigkeitsdauer seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem, der den Führerschein ausgestellt hat, so kann der Aufnahmemitgliedstaat nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Tag, an dem der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats begründet hat, die in dem genannten Artikel vorgesehene Gültigkeitsdauer auf den Führerschein anwenden, indem er den Führerschein erneuert. |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, seife0506,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Hallo, GerhardNL, BTW, ich hätte jetzt auch dieses Problem gehabt. Ich habe es dadurch gelöst, dass ich wenige Wochen vor Ablauf der 10-Jahresfrist aus den Niederlanden weg und nach Schweden gezogen bin. ![]() meinst Du nicht, dass das Umschreiben des Führerscheins vielleicht doch billiger gewesen wäre als so ein Umzug? ![]() ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Beitrag
#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 06.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68083 ![]() |
ja, danke, eure antworten waren sehr hilfreich. ich weiß nun bescheid!
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4314 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Falls das inzwischen nicht geändert wurde, ist das nicht konform mit der 3. EU-FS-Richtlinie: Das kann gut sein, und würde mich auch nicht im Geringsten wundern. Bei der Umsetzung von EU-Richtlinien hinkt man in NL mitunter gewaltig hinterher. Schließlich wurde schon die 1. EU-FS-Richtlinie von 1991 in NL erst rund 10 Jahre nach Fristablauf in geltendes Recht umgesetzt. Was übrigens bei meiner Anmeldung in den Niederlanden 2003 zu interessanten Diskussionen führte. Mir war die EU-Rechtslage nämlich bekannt, und ich hatte daher einige Monate vor dem Umzug noch in Deutschland meine* "rosa Lappen" gegen einen EU-Kartenführerschein umgetauscht. Dieser war also beinahe noch druckfrisch, dennoch wollte man ihn mir in NL auch nur für ein Jahr anerkennen. Nach einigem Hin und Her meinte ich schließlich: "Dann sehen wir uns also vor dem EU-Gerichtshof?" Daraufhin wollte die Sachbearbeiterin lieber doch erst mal noch mit ihrem Chef sprechen. Und wenige Tage später rief der Chef mich an und sagte, der FS wäre doch 10 Jahre gültig. ![]() @ Nachteule: Stimmt, auf die Idee bin ich ja noch gar nicht gekommen. ![]() ![]() ![]() MfG Gerhard *: Der Plural ist kein Tippfehler. Ich hatte tatsächlich zwei davon, und zwar ganz legal. Aber das ist eine andere Geschichte. ![]() -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 02:12 |