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> Zweifel an Fahrtauglichkeit
mhegi
Beitrag 01.02.2013, 01:08
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,
ich bin neu hier. wavey.gif

Dass ich zu den älteren Semestern gehöre, (66), möchte ich vorweg schicken.

Meine große Sorge ist, dass ich meinen Führerschein verliere über die Fahrerlaubnisstelle.

Ich habe keine Punkte, keine Unfälle, keine Strafanzeigen.

Die Polizei hielt mich an, weil ich mich auf der Straße seitwärts etwas blöd hingestellt habe zum halten. ("angeblich verhaltensauffällig") und ließ mich aussteigen, wobei sie bemerkte, dass ich sehr schlecht laufe.
Ich leide an beidseidiger Hüftdysplasie und kann fast nur an Krücken gehen. Autofahren ging gut bis jetzt. Alkoholtest war natürlich negativ und andere BTM nehme ich auch nicht.

Heute bekam ich einen Brief von der Fahreignungsstelle, daß ich am 05.02. erscheinen solle, für ein persönliches Gespräch, da Zweifel an meiner Fahrtauglichkeit bestehen. Sollte ich nicht erscheinen, entscheiden sie nach Aktenlage.

Was wird nun? Soll ich zum Anwalt? Was meint Ihr. Ich habe Angst Einen MPU-Test schaffe ich nie!
LG
Mhegi

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 01.02.2013, 01:16
Bearbeitungsgrund: doppelten Text gelöscht


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Etchells
Beitrag 01.02.2013, 08:10
Beitrag #2


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Guten Morgen mhegi,

und Willkommen hier im Forum!

Es wird sich wohl um Deine zuständige Führerscheinstelle handeln, die Dich um einen Besuch gebeten hat.

Edit: habe den Beitrag nochmal genauer gelesen: demnach hast Du bereits eine Aufforderung der Fsst zu einem ärztlichen Gutachten erhalten? Weil Du Fahreignungsstelle schreibst?

Da die Polizei offensichtlich einen Mangel an Deiner Gesundheit festgestellt hat, der nicht nur vorübergehend ist, war sie verpflichtet, der Fsst darüber eine Meldung zu machen. Die Fsst ist verpflichtet, dieser Mitteilung nachzugehen und Deine Fahreignung nach §11 FeV zu überprüfen.

Eine Entscheidung "nach Aktenlage" würde bedeuten, das Dir die FE entzogen würde und Du diese erst nach einem Neuantrag und dem Nachweis Deiner Eignung wiedererlangen könntest. Deswegen räumt dir die Fsst die Möglichkeit ein, bereits vorher Deine Eignung zu belegen.

Dazu solltest Du von Deinem Arzt ein Attest mitbringen, in dem dieser bescheingt, das Du aus medizinischer Sicht in der Lage bist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Wenn Du dort ohne jegliche vorbereitung erscheinst, wird es für den Sachbearbeiter sehr schwer, nicht nach Aktenlage zu entscheiden.

Sollte der SB trotzdem noch bedenken haben, wird wohl keine MPU angeordnet, sondern es wird ein zusätzliches ärztliches Gutachten gefordert, das von einem Arbeits- oder Betriebsmediziner, einem Facharzt mit Zusatzqualifikation Verkehrsmedizin oder einem ähnlich qualifizierten Arzt nach §11, Abs.2 FeV erstellt werden muss.

Der SB kann auch Deine Fahrerlaubnis entsprechend beschränken, z.B. auf Automatikfahrzeuge, wenn damit eine Erleichterung oder Kompensation zu erreichen ist.

Ein Rechtsanwalt wird Dir jetzt noch nicht helfen können, eventuell später, wenn es um einen Einspruch gegen die Entscheidung der Fsst geht.

Noch ein Tipp: Du solltest ruhig und sachlich mit dem Sachbearbeiter sprechen. Sieh es mal so, man will Dich und die Allgemeinheit davor schützen, das durch deine Behinderung Dir und anderen Schaden zugefügt wird. Das hat nichts mit dir persönlich zu tun.

Also, geh zu Deinem behandelnden Arzt, lass Dir ein Attest ausschreiben und spreche dann mit dem Sachbearbeiter der Führerscheinbehörde.
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ilam
Beitrag 01.02.2013, 08:33
Beitrag #3


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Zitat (mhegi @ 01.02.2013, 01:08) *
Die Polizei hielt mich an, weil ich mich auf der Straße seitwärts etwas blöd hingestellt habe zum halten. ("angeblich verhaltensauffällig")


Was darf man unter "etwas blöd hingestellt" verstehen? Einfach im Weg, wie es täglich zigfach passiert oder so krum und schief, dass man wirklich denken könnte Du hättest es nicht im Griff und/oder willst um jeden Preis verhindern, auch nur einen Meter rückwärts zu fahren. Hast Du Deinen Fehler eingesehen bzw. tust es jetzt?


Zitat
Einen MPU-Test schaffe ich nie!


Warum nicht? Kannst Du eine Vollbremsung machen? Kannst Du einen Schulterblick machen? Bist du geistig klar?
Wenn Du alle Fragen mit "Ja" beantworten kannst, dann ist eine (eventuelle) MPU auch schaffbar. Wenn eine der Fragen ein "nein" bedeutet, dann solltest Du -so hart das auch sein mag- eh nicht mehr hinterm Steuer sitzen.
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Jens
Beitrag 01.02.2013, 08:58
Beitrag #4


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Zitat (Etchells @ 01.02.2013, 08:10) *
Edit: habe den Beitrag nochmal genauer gelesen: demnach hast Du bereits eine Aufforderung der Fsst zu einem ärztlichen Gutachten erhalten? Weil Du Fahreignungsstelle schreibst

Eine Entscheidung "nach Aktenlage" würde bedeuten, das Dir die FE entzogen würde und Du diese erst nach einem Neuantrag und dem Nachweis Deiner Eignung wiedererlangen könntest.

Ich lese den Eingangsbeitrag anders Ich nehme an, dass @mhegi kein Experte ist und die Führerscheinstelle als Eignungsbehörde bezeichnet, da er von dieser angeschrieben wurde bezüglich seiner Eignung.
In einem persönlichen Gespräch möchte der Sachbearbeiter vermutlich feststellen, ob die gemeldeten Zweifel der Polizei gerechtfertigt sind und welche Maßnahmen zur Klärung gegebenenfalls ergriffen werden müssen.
Wenn @mhegi nicht zur Führerscheinstelle geht, wird nach Aktenlage, also anhand der Meldung durch die Polizei, über die zu ergreifenden Maßnahmen entschieden.


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Etchells
Beitrag 01.02.2013, 14:28
Beitrag #5


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Hallo @Jens,

ja, so hatte ich das ja auch zuerst verstanden und deswegen entsprechend geantwortet. Allerdings kamen mir beim nochmals lesen nach meinem Posting Zweifel, deswegen habe ich das dann nochmal edditiert.

Was die Entscheidung nach Aktenlage betrifft, bin ich ja völlig Deiner Meinung wavey.gif , aber (mal wieder) falsch ausgedrückt.

Eventuell könnte er bei dem Gespräch mit der Fsst bereits alle Zweifel ausräumen, wenn er gleich ein entsprechendes Attest/Gutachten von seinem behandelnden Arzt mitbringt und der SB sich damit zufriedengibt. Wenn er dem Gespräch aber fernbleibt, wird wohl nach Aktenlage, also aufgrund der Mitteilung durch die Polizei, auf jeden Fall ein ärztliches Gutachten nach §11, Abs.2 FeV angeordnet.
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Wollf_0708
Beitrag 01.02.2013, 17:31
Beitrag #6


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Moin mhegi

Bin mit meinem Alter auch ein älteres Silvester. smile.gif
Nach längeren Fahrten steige ich mitunter ebenfalls mal etwas quer und steifgelenkig aus dem Auto.
Spätestens wenn ich den ersten von von 20 Aktivkohlesäcken mit 25 Kg auf einen 1,80 - 2,00 Meter hohen Behälter gewuchtet habe, läuft alles wieder rund.

Würden alle, die ihr Auto mal "ungünstig" abparken, zur MPU müssen, dann........ laugh2.gif

Ebenfalls mein Tipp: Geh zum Arzt, hol Dir das Attest dass Du autofahren kannst und zeig es Deinem Sachbearbeiter.
Dann wird alles gut wavey.gif

Grüße
WolFgang

PS: Bei HD wird ja bei einer Vollbremsung nicht gleich die Kugel aus der Pfanne hüpfen, oder ?

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mhegi
Beitrag 01.02.2013, 20:08
Beitrag #7


Neuling
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Hallo Ihr Lieben, ich hoffe ich darf Euch so nennen? lieb.gif
Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe mich dazu entschlossen, zuerst zum Anwalt zu gehen,
um Akteneinsicht zu erhalten.
Dies habe ich heute der Sachbearbeiterin auf dem Amt höflichst mitgeteilt.

Anscheinend gefiel das, dieser Dame überhaupt nicht, denn sie meinte sehr patzig,
und äusserst unfreundlich, dass es "weitschlimmer" wird für mich, bei Aktenanforderung.
Sie werde dann schonmal alles vorbereiten für ihre Entscheidung.

Sorry, das riecht für mich nach Behördenwillkür. "grübel" think.gif
LG
mhegi
"weiblich"




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mhegi (weiblich)
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Kühltaxi
Beitrag 01.02.2013, 20:17
Beitrag #8


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Zitat (Wollf_0708 @ 01.02.2013, 17:31) *
PS: Bei HD wird ja bei einer Vollbremsung nicht gleich die Kugel aus der Pfanne hüpfen, oder ?

Wußte gar nicht daß Menschen sowas kriegen können, kannte es nur vom Schäferhund. think.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
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mhegi
Beitrag 01.02.2013, 20:24
Beitrag #9


Neuling
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Ich möchte noch anfügen, dass ich mit dem rechten Fuß richtig gut gas geben und bremsen kann.
Linker Fuss schmerzt teilweise sehr beim anheben zum kuppeln. Aber aus der Gelenkpfanne springt nix.
Über die Schulter kann ich auch schauen. wavey.gif


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Ichtyos
Beitrag 01.02.2013, 20:39
Beitrag #10


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Zitat (mhegi @ 01.02.2013, 20:08) *
Hallo Ihr Lieben, ich hoffe ich darf Euch so nennen? lieb.gif
Ich kann nicht für alle User antworten. Aber für mich ist das so in Ordnung.

Zitat
Ich habe mich dazu entschlossen, zuerst zum Anwalt zu gehen,
um Akteneinsicht zu erhalten.
Dies habe ich heute der Sachbearbeiterin auf dem Amt höflichst mitgeteilt.

Anscheinend gefiel das, dieser Dame überhaupt nicht, denn sie meinte sehr patzig,
und äusserst unfreundlich, dass es "weitschlimmer" wird für mich, bei Aktenanforderung.
Sie werde dann schonmal alles vorbereiten für ihre Entscheidung.

Sorry, das riecht für mich nach Behördenwillkür. "grübel" think.gif
Für mich irgendwie auch - und zwar sehr stark.

Zitat
"weiblich"
Ist letztlich egal. Aber ich hatte auf den ersten Blick daneben gelegen.



Zitat (Kühltaxi @ 01.02.2013, 20:17) *
Zitat (Wollf_0708 @ 01.02.2013, 17:31) *
PS: Bei HD wird ja bei einer Vollbremsung nicht gleich die Kugel aus der Pfanne hüpfen, oder ?

Wußte gar nicht daß Menschen sowas kriegen können, kannte es nur vom Schäferhund. think.gif

offtopic.gif Von anderen Hunderassen kenne ich das Problem schon. Aber dass es auch Menschen betrifft, war auch mir neu.


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blackdodge
Beitrag 01.02.2013, 20:43
Beitrag #11


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1. in dem Fall ein Automatikauto anschaffen.
2. weitere Fragen:

überlege ehrlich ! wirst Du öfters angehupt ? Bist Du Brillenträger ? Wann war der letzte Augentest ? Hast Du evtl Konzentrationsprobleme welche man Dir sagt, Du aber selber nicht merkst ? hast Du evtl. andere körperl. <Probleme welche noch nicht beim Doc waren ?

Du musst nicht antworten, aber überlege ehrlich !

andererseits, Du traust Dich ins Internet thumbup.gif


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mhegi
Beitrag 01.02.2013, 20:49
Beitrag #12


Neuling
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Hallo, zur "HD": Oh ja, diese Krankheit gibt es auch bei Menschen.
Frauen sind öfter betroffen, als Männer. Das so nebenbei. crybaby.gif
LG
mhegi
weiblich


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corneliusrufus
Beitrag 01.02.2013, 21:04
Beitrag #13


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Die Sachbeabeiterin denkt derzeit wahrscheinlich so: Da möchte jemand verzögern. Warum? Weil etwas dran ist. Denn sonst könnte es ja im Gespräch ausgeräumt werden. Wenn etwas an den Zuweisungen dran ist _ davon geht sie aus - dann will sie ihre Sicht durchsetzen.

Sie verkennt, dass es Dein recht ist, eine Akteneinsicht zu fordern, zu erhalten. Und sie schließt zwar aus Erfahrung, in Deinem Einzelfall jedoch womöglich grundlos.

Jetzt mache Dir nichts aus ihrer Überreaktion. Lasse nun den Anwalt die Akte sichten, bespreche Dich mit ihm. Wenn es möglich ist, nichts neues negatives ergibt, sondern sogar die Mutmaßung ausräumen könnte, dann sollte der Anwalt einen "Besichtgungstermin" durch die SB ermöglichen, zudem er einleitend eine schriftliche Stellungnahme abgibt. Dann ist der Verdacht wahrscheinlich am schnellsten aus der Welt geschafft.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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nachteule
Beitrag 01.02.2013, 21:06
Beitrag #14


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Hallo, mhegi,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Wenn ich es richtig verstehe, fährst Du einen Schaltwagen.

Kann es sein, dass dies der Hauptgrund für die Meldung gewesen ist?

Bei Dir dürfte es nach Deiner Schilderung ja weniger um die geistige Fähigkeit gehen, ein Fahrzeug zu führen, sondern eher um die Frage, ob Du mit Deinem Handicap in der Lage bist, mit einem Schaltwagen zu fahren und auch in einer Notsituation noch rechtzeitig anzuhalten, wozu ja beide Füße notwendig sind.

Ob Du für diese Frage einen Anwalt brauchst, wage ich zu bezweifeln.

Eher wäre es von Vorteil, den Schaltwagen zu verkaufen und ein Auto mit Automatik anzuschaffen.

Dazu noch ein Attest vom Arzt, dass Du ansonsten geistig und körperlich fit genug zum fahren bist und keine Medikamente nimmst, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen und dem Bestehen des ärztlichen Gutachtens sollte kaum etwas im Wege stehen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Petra
Beitrag 01.02.2013, 21:09
Beitrag #15


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Zitat (Kühltaxi @ 01.02.2013, 20:17) *
Zitat (Wollf_0708 @ 01.02.2013, 17:31) *
PS: Bei HD wird ja bei einer Vollbremsung nicht gleich die Kugel aus der Pfanne hüpfen, oder ?

Wußte gar nicht daß Menschen sowas kriegen können, kannte es nur vom Schäferhund.

Ja habt ihr denn noch nie einen Säugling mit Spreizhose gesehen?
Unser Sohn hatte auch eine Hüftgelenksdysplasie - weil er meinte, auch im Mutterleib ist der Popo zum Sitzen geeigneter, als nen Kopfstand zu machen.
mhegi ist in einem Alter, wo Säuglinge noch in Tücher eng gewickelt wurden (woher das auch kommen kann). Mit Aufkommen der Tragetücher hat die Häufigkeit dieser Fehlbildung aber wieder abgenommen, weil das Tuch eben von allein in diese Spreizhaltung zwingt und so therapiert.
Beschwerden macht die Displasie aber meist erst im fortgeschritteneren Alter.


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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Kühltaxi
Beitrag 02.02.2013, 19:33
Beitrag #16


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Doch, das kenne ich auch, aber ich dachte das nennt sich anders.
Beim Schäferhund ist vor allem die herausgezüchtete für Hunde eigentlich unnatürliche Hinterbeinstellung von Hyänen und manchen Katzen, besonders schön zu sehen beim welfischen Löwen (so einer wie im Büssing- und später MAN-Logo), schuld.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.02.2013, 19:40
Beitrag #17


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Jedenfalls scheint das irgendwie "erblich" zu sein - und tritt deshalb regional gehäuft auf:
Im Raum Siegen/Wittgenstein ist HD quasi eine "Volkskrankheit".

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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kraftverkehrtsmeiste...
Beitrag 03.02.2013, 13:55
Beitrag #18


Neuling


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Wohnort: meerbusch
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Ab einem gewissen Alter haben wir alle unsere Einschränkungen in der Gesundtheit,man nennt dies Multimorbidität,eine Erscheinung an Krankenheiten die im Alter ab 60 Jahren auftreten.Man sollte sich aber nicht verückt machen und der Fahrerlaubnisbehörde nachgeben.Diese ist nicht in der Lage nach derzeitigem Recht eine Fahrerlaubnis auf Grund dieses Vorfalls einzuziehen.Es gibt Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahr-eignung und diese können nur von einem Verkehrspschologen durchgeführt werden.Die Fahreignungsüberprüfung geht vom §3 FEV aus ob der Fahrerlaubnisbehörde ein ermessen zusteht oder nicht.
Es gibt da eine Anordnungsgrundlage nach §§ 11-14 FEV (Anlage 4)
Leichte Gebrechen treten auch bei jüngeren auf und Alkohol sowie Drogen sind letztlich im Strassenverkehr ein größeres Problem.

Zitat (mhegi @ 01.02.2013, 01:08) *
Was wird nun? Soll ich zum Anwalt? Was meint Ihr. Ich habe Angst Einen MPU-Test schaffe ich nie!
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Mhegi



Der Fahrerlaubnisbehörde einen Brief zukommen lassen, mit einer Hausarzt-Bescheinigung aus der hervor geht,dass man trotz dieser Einschränkung am Strassenverkehr als Kraftfahrer teilnehmen kann.
Meine Meinung,was wir brauchen sind mehr Verkehrsmediziner die hier dem Patienten eine klare Aussage zum Verkehrsverhalten mit auf dem Weg geben.
Melde dich mal was ais der Sache wird.
Für mich ist das eine zur Zeit unklare Rechtslage.
Die Fahrerlaubnisbehörde sind nicht die Ankläger.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 03.02.2013, 16:37
Bearbeitungsgrund: Zitat gekürzt
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Wollf_0708
Beitrag 03.02.2013, 14:17
Beitrag #19


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Dies':
Zitat (mhegi @ 01.02.2013, 20:49) *
mhegi
weiblich
erklärt dieses:
Zitat (mhegi @ 01.02.2013, 01:08) *
weil ich mich auf der Straße seitwärts etwas blöd hingestellt habe zum halten. ("angeblich verhaltensauffällig")
und sollte eigentlich kein Grund, sein Dich anzuhalten smile.gif
Bitte, mhegi, nimm es als Scherz, wie ich ihn (fast) vorurteilslos gemeint habe smile.gif

HD bei Schäferhunden und Golden Retriever ist nach meinem Wissen operabel.
Bei Menschen auch ?


Bevor Du über einen Automatikwagen nachdenkst:
Wenn Dein linker Fuss, das linke Bein beim Kupplungsbetätigen etwas "schwächelt", wäre nicht eine Beinunterstützung nur für den linken Oberschenkel anzudenken, damit das Bein nicht so hoch über das Kupplungspedal gehoben werden muss ?
Mal in einem ReHa-Sanitätsladen mit Werkstatt unverbindlich anfragen ?
Kenne so etwas von Rollstuhlfahrern, kann mich aber nicht mehr erinnern, ob es wg. Amputation o.ä. war.

GrussWolF
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mir
Beitrag 03.02.2013, 14:29
Beitrag #20


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Ich halte es für eine hervorragende Idee, erst mal Akteneinsicht zu fordern. Dann sieht man, worum es eigentlich geht und kann sich gezielt darauf einstellen. Da kann die Sachbearbeiterin meckern, wie sie will.

Zusätzlich würde ich bei der Sachbearbeiterin vorab nachfragen, um welchen Eignungsmangel es denn konkret gehen soll.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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mhegi
Beitrag 03.02.2013, 20:46
Beitrag #21


Neuling
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Hallo Ihr Lieben,

danke für euer großes hilfreiches Engagement in meinem Thread. Bestimmt werde ich weiter berichten, sobald ich mehr weiß.
Über Scherze lache ich auch gerne mal. Auch wenn sie mich betreffen. laugh2.gif

Was mir zu meinem Fall noch einfällt, ist, dass die Polizistin zu mir sagte, ich sei verwirrt. think.gif

Na ja, ich war halt geschockt, weil mindestens drei Streifenwagen um mich herum standen um mich zu überprüfen. Sicher habe ich etwas rumgestottert. Sie nahmen mir den Führerschein ab, und meinten, den würde ich nicht mehr zurück bekommen. Alles weitere höre ich dann vom Amt.

Doch zum Schluß gaben Sie mir den Führerschein wieder zurück und sagten dazu, dass sie das nächste mal nicht mehr so freundlich wären. Aber eigentlich empfand ich sie schon da, alles andere als freundlich.
Ich musste mein Auto stehen lassen und mit dem Taxi heim fahren. Nächsten Tag durfte ich mein Auto wieder abholen.
LG
mhegi (weiblich) twinkle.gif




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mhegi (weiblich)
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ts1
Beitrag 03.02.2013, 20:58
Beitrag #22


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Zitat (mhegi @ 03.02.2013, 20:46) *
Was mir zu meinem Fall noch einfällt, ist, dass die Polizistin zu mir sagte, ich sei verwirrt. think.gif
Na ja, ich war halt geschockt, weil mindestens drei Streifenwagen um mich herum standen um mich zu überprüfen.
Verwirren und einschüchtern gehört zur Polizei-Taktik. Würdest Du ohne einschlägigen beruflichen Hintergrund dabei ganz abgeklärt handeln, wäre das eher ein (schlechtes) Zeichen, dass Du VIP-Kunde der Polizei sein könntest.


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MfG Thomas
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nachteule
Beitrag 03.02.2013, 21:42
Beitrag #23


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Hallo, Ts1,

Zitat (ts1 @ 03.02.2013, 20:58) *
Verwirren und einschüchtern gehört zur Polizei-Taktik.

aber ganz sicher nicht bei einer ganz normalen Verkehrskontrolle bei einer etwas älteren Person, die im Grunde genommen nichts angestellt hat.

Entweder fehlt hier noch ein wichtiger Aspekt oder die Kollegen haben schlicht und ergreifend nicht das nötige Fingerspitzengefühl bei der Beurteilung der Lage gezeigt.

Nur, weil eine Verkehrsteilnehmerin ein wenig eigenartig parkt, werden wohl kaum drei Streifenwagen eingesetzt werden.

Hallo, mhegi,

kann es sein, dass Du, bevor Du geparkt hast, anderen Verkehrsteilnehmern durch Deine Fahrweise aufgefallen bist, so dass sie dies der Polizei gemeldet haben? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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mhegi
Beitrag 03.02.2013, 23:17
Beitrag #24


Neuling
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Hallo, es ist so, dass mein schräges Anhalten einen Autofahrer mit Frau auf Beifahrersitz, hinter mir aufgefallen ist und anhielt,weil er angeblich dachte, ich bräuchte Hilfe. (laut Polizei)
Er kam an mein Auto und drückte an meinem Türgriff herum. An diesem Platz war es recht dunkel. Ich hatte abgeschlossen, weil ich Angst vor diesem Mann im Dunkeln hatte. Eigentlich wollte ich da schnell auf`s Klo. Deswgen hielt ich ja. Und deswegen auch etwas schräg, weil ich mich dann zwischen offener Hintertür und offener Fahrertür hinsetzen konnte ohne dass man was sieht. blushing.gif blushing.gif Das ging nun nicht. no.gif

Ich wollte dann weiterfahren aber er versuchte mich mit seinem Auto zu hindern, weiterzufahren. Was er dann doch nicht schaffte und ich weiterfahen konnte. Diese Weiterfahrt gipfelte dann noch, dass dieser Mensch, eine große gelbe Blinkleuchte in seinem Auto(PKW) anschaltete und mich blinkend verfolgte. Ich hielt nach einiger Zeit rechts an und wollte die Polizei rufen, über mein Handy. Aber da war dann die Polizei da und umzingelte mich. cool.gif Die Polizei fragte mich, wieso ich nicht reagiert habe auf die Blinkleuchte und der Mann sei Sanitäter.

Ich antwortete, dass ich wohl nicht auf einen Privatmann mit Blinklampe zu reagieren bräuchte. Nirgends war zu sehen, dass es sich um einen Sanitäter handelte. Er war privat unterwegs.
Die Polizei wollte mir dann unterstellen, ich hätte in entgegengesetzer Fahrtrichtung drehen wollen, was man da nicht darf, weil man so zum Geisterfahrer wird. Das war mir auch bewußt und das hatte ich auch nicht vor.

Die Polizei erklärte mir, dass dies dieser Mann ausgesagt habe. Da bin ich dann zu jenem gegangen und fragte, ob er das wirklich gesagt hat, worauf er das abgestritten hat, vor der Polizei.
Uff.


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heretic12
Beitrag 04.02.2013, 01:48
Beitrag #25


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Zitat (mhegi @ 03.02.2013, 23:17) *
Hallo, es ist so, dass mein schräges Anhalten einen Autofahrer mit Frau auf Beifahrersitz, hinter mir aufgefallen ist und anhielt,weil er angeblich dachte, ich bräuchte Hilfe. (laut Polizei)
Er kam an mein Auto und drückte an meinem Türgriff herum. An diesem Platz war es recht dunkel. Ich hatte abgeschlossen, weil ich Angst vor diesem Mann im Dunkeln hatte. Eigentlich wollte ich da schnell auf`s Klo. Deswgen hielt ich ja. Und deswegen auch etwas schräg, weil ich mich dann zwischen offener Hintertür und offener Fahrertür hinsetzen konnte ohne dass man was sieht. blushing.gif blushing.gif Das ging nun nicht. no.gif

Du erwähnst später, dass dort wenden verboten war. Wo war dieses erste Halten? Etwa auf einer Autobahn?
Kann es sein, dass du so "komisch" standest, dass der Autofahrer denken könnte/müsste, du bist verwirrt?

Dass er die Aussage später abstreitet, kann evtl auch deshalb sein, weil er nicht als denunziant gelten will oder Angst vor späterem Ärger hat. Nicht sehr wahrscheinlich, aber wohl auch nicht auszuschließen.
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mhegi
Beitrag 04.02.2013, 03:13
Beitrag #26


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Dass dieser Mann Angst vor Ärger hatte und nicht als Denunziant dastehen wollte ist wohl ein Wtz. So wie der sich wichtig gemacht hat. Was ist das für ein Verhalten von ihm. Erst sagt er so aus vor der Polizei, dann streitet er alles ab. Ich glaube eher, daß mit dem was nicht stimmt.

Wenn man jeden, der zu schräg parkt, als verwirrt, verdächtigen wollte, wäre unsererem Staat mit Vorsicht zu begegnen. Und wenn jeder, dem der Vordermann verdächtig erscheint, die Verfolgung mit gelber großer Blinklampe aufnehmen würde, ergäbe das ein Chaos. Das hätte schon irgendwie etwas mit Überwachungsstaat zu tun.

Ich habe auch keinen Strafzettel oder Bußgeldbescheid erhalten. Die Polizei sagte mir auch, dass ich keine Strafe erhalte.


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nachteule
Beitrag 04.02.2013, 15:55
Beitrag #27


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Hallo, mhegi,

so langsam kommt ein wenig Licht ins Dunkel.

Es kommt erfahrungsgemäß nicht all zu oft vor, dass jemand einen anderen Autofahrer wegen seiner Fahrweise anspricht und dann der Polizei meldet, wenn eigentlich gar nichts vorgefallen ist.

Eher wird die Fahrweise von dem Fahrer/der Fahrerin, die es betrifft, verharmlost.

Bei einem Rettungssanitäter darf man vermutlich voraussetzen, dass er erst recht nicht so einfach eine grundlose Meldung absetzt und deshalb gehe ich mal davon aus, dass da noch ein wenig mehr gewesen ist als nur das schräge Anhalten.

Es ist auch vollkommen verständlich, dass er Dir gegenüber nicht sagt, was er gegenüber der Polizei angegeben hat.

Genauso verständlich ist natürlich, dass Du die Tür nicht geöffnet und mit ihm geredet hast, denn woher solltest Du wissen, was er von Dir will und dass er sich lediglich Sorgen gemacht hat.

Im besten Fall lässt sich das Ganze durch eine eindeutige Stellungnahme gegenüber der Führerscheinstelle aus dem Weg räumen, aber wenn noch mehr Auffälligkeiten festgestellt wurden, die Du selber nicht bemerkt hast oder die Du vor Dir selber verharmlost, kann es genauso gut sein, dass zumindest ein ärztliches Gutachten angebracht ist.

Man selber bemerkt oft als gar nicht, dass die Fahrtauglichkeit langsam nachlässt und dass man dann irgendwann eine Gefahr für sich und andere darstellt.

Viele Grüße,

Nachteule



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ts1
Beitrag 04.02.2013, 18:37
Beitrag #28


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Zitat (nachteule @ 04.02.2013, 15:55) *
Es ist auch vollkommen verständlich, dass er Dir gegenüber nicht sagt, was er gegenüber der Polizei angegeben hat.
Warum? Er lügt doch damit!
Diese feigen Lügner (und auch die anonym-Anzeiger) geniessen nicht mein Vertrauen.


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MfG Thomas
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heretic12
Beitrag 04.02.2013, 20:58
Beitrag #29


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Zitat (ts1 @ 04.02.2013, 18:37) *
Warum? Er lügt doch damit!

Ja und?
Zitat (ts1 @ 04.02.2013, 18:37) *
Diese feigen Lügner (und auch die anonym-Anzeiger) geniessen nicht mein Vertrauen.

Die Anzeige an sich scheint wohl nicht anonym gewesen zu sein.

Wenn ich den Verdacht habe, dass der anzuzeigende mir später vielleicht auflauert, würde ich auch anonym anzeigen.
Warum er hier nicht zu seiner Aussage steht, erschließt sich mir nicht, aber wir kennen ja auch nur die eine Seite.
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mhegi
Beitrag 04.02.2013, 21:05
Beitrag #30


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Danke Thomas, dass Du das mit den Lügen verstehst.
Wer richtig liest, müsste das doch eigentlich erkennen.
Ist das überhaupt erlaubt, mit gelber Blinkleuchte
Autofahrer zu nötigen?


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Tanna
Beitrag 04.02.2013, 22:12
Beitrag #31


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Mal ein wenig Spekulatius von mir:

Jemand fährt Auto und merkt (plötzlich?), dass er ganz dringend zur Toilette müsste. Weit und breit keine zu sehen, der Weg zur nächsten scheint unschaffbar weit. Die Blase meldet sich vehement und in dem Bestreben, sie abzulenken oder zu beruhigen, macht dieser Jemand einige Bewegungen, die sich womöglich auch auf das Lenkrad übertragen...
Prostata-geplagte Männer haben solche Probleme mitunter auch.

Hinter dem Jemand fährt ein Übereifriger, dem es nicht reicht, im Job die Welt ein wenig besser zu machen - auch im Privaten ist er bereitwillig zur Stelle. Wobei: Vielleicht ist er auch gar nicht Sanitäter, sondern sagte es nur, um glaubwürdiger zu wirken? unsure.gif
Also wird der Übereifrige tätig, ruft sogar fix die Polizei, und als Folge davon muss von der Blase Geplagte seine Fahrtauglichkeit belegen.

Nicht fair. no.gif


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ts1
Beitrag 04.02.2013, 22:17
Beitrag #32


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Zitat (heretic12 @ 04.02.2013, 20:58) *
Zitat (ts1 @ 04.02.2013, 18:37) *
Warum? Er lügt doch damit!
Ja und?
Zu meinem Rechtsempfinden gehört auch die Wahrheit. Der Zweck heiligt nicht die Mittel, mit unrechten Mitteln kommt man nie zum rechten Ziel (hier Recht und Ordnung). Siehe Siddharta Gautama ("Buddha"), Kant und andere.
Zitat (mhegi @ 04.02.2013, 21:05) *
Ist das überhaupt erlaubt, mit gelber Blinkleuchte
Autofahrer zu nötigen?
Nötigen ist eigentlich gar nicht erlaubt.
Gut, dass Du einen Anwalt eingeschaltet hast. Je nach Aktenlage kann sich der selbsternannte Hilfssheriff noch ein deutliches Wort verdient haben. Natürlich sinnlos, wenn sich Deine Sicht der Dinge (mit blockiert und verfolgt werden) nicht beweisen lässt.


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MfG Thomas
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mhegi
Beitrag 04.02.2013, 22:33
Beitrag #33


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Hallo Tanna,
Du sprichst mir aus dem Herzen. Nichts anderes steckt hinter meinem Verkehrsauffälligen Verhalten.. Jeder weiss,
welches Gefühl das ist, wenn man nach dem Kaffeetrinken, im Auto fährt und die Blase drückt schon auf den Autositz. smile.gif

Jetzt möchten mir hier aber einige, anscheinend etwas Schwerwiegenderes unterstellen.


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nachteule
Beitrag 04.02.2013, 22:37
Beitrag #34


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Hallo, ts1,

Zitat (ts1 @ 04.02.2013, 18:37) *
Warum? Er lügt doch damit!
Diese feigen Lügner (und auch die anonym-Anzeiger) geniessen nicht mein Vertrauen.

warum lügt der Melder, wenn er mhegi nicht erzählen will, was er der Polizei mitgeteilt hat?

Er ist weder dazu verpflichtet, noch hat das etwas mit Denunziation zu tun.

Er hat nach Lage der Dinge die Polizei gerufen, weil ihm das Verhalten von mhegi als Fahrerin eigenartig vorkam und dagegen ist nicht das Geringste zu sagen, im Gegenteil.

Wäre es Dir lieber, jeder würde wegschauen und nichts machen, wenn ein Fahrzeuglenker offensichtlich nicht in der Lage ist, gefahrlos am Straßenverkehr teilzunehmen oder wenn er sich möglicherweise sogar in einer hilflosen Lage befindet?

Würdest Du wegschauen, wenn z. B. jemand, der unter Alzheimer leidet und gar nicht mehr weiß, wo er ist und was er eigentlich macht, einfach in der Gegend herum fährt?

Hallo, mhegi,

nach Deiner Beschreibung kann man annehmen, dass er das gelbe Blinklicht vermutlich angeschaltet hat, um die Polizei auf sich und damit auch auf das von ihm gemeldete Fahrzeug aufmerksam zu machen.

Eine Nötigung seinerseits kann ich hier nicht im Geringsten sehen, denn angehalten wurdest Du ja von der Polizei und nicht von dem anderen Fahrer.

So, wie Du das Ganze beschreibst, ist es verständlich, dass sich der Melder Sorgen gemacht hat und auch, dass die Polizeibeamten eine Meldung an die Führerscheinstelle geschickt haben.

Polizeibeamte sind nun mal keine Ärzte oder Psychologen und können deshalb nicht einfach so beurteilen, ob jemand tatsächlich in so einer Situation noch fahrtauglich ist oder nicht und das erst recht nicht, wenn sie es nur ganz kurz mit jemandem zu tun haben.

Wenn nun der Eindruck entstanden ist, dass Du möglicherweise nicht nur wegen der ungewohnten Situation verständlicherweise ein wenig verwirrt und überfordert warst, sondern vielleicht sogar schon z. B. an Alzheimer leidest, wäre es fatal, nichts zu unternehmen.

Bitte nicht falsch verstehen:

Ich will Dir hier in keinster Weise etwas unterstellen, denn ich war weder vor Ort noch kenne ich Dich und somit kann ich nicht das Geringste über Deinen Gesundheitszustand sagen.

Beruflich war ich allerdings schon so manches Mal in der gleichen Situation, wie sie die Beamten in Deinem Fall erlebt haben und in den meisten Fällen hat sich später bei der Untersuchung durch Fachleute herausgestellt, dass die Mitteilung an die Fsst berechtigt war, weil der Fahrzeuglenker tatsächlich nicht mehr fahrtauglich war.

Wenn sich das Ganze tatsächlich nur deshalb so abgespielt hat, weil Du ein menschliches Bedürfnis hattest und wenn Du dies gegenüber dem Arzt glaubhaft machen kannst, ist kaum damit zu rechnen, dass Du Probleme mit Deinem Führerschein haben wirst.

In dem Fall solltest Du allerdings mal ernsthaft über die Anschaffung eines PKW mit Automatikgetriebe nachdenken, denn wenn man nicht schmerzfrei mit dem linken Fuß schalten kann, kann dies sehr gefährlich werden.

Viele Grüße,

Nachteule


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mhegi
Beitrag 04.02.2013, 22:46
Beitrag #35


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Hallo Thomas,
die Polizei warf mir ja vor, auf das Blinkgeleuchte von dem angeblichen Sanitäter,
nicht reagiert zu haben. So als hätte ich einen Mangel an Reaktionen. Eigentlich ist die Polizei Zeuge. Die haben das Geblinke gesehen.

Ich wollte halt auf so eine Wichtigtuerei, in meinen Augen, bewußt nicht reagieren. Das habe ich auch angegeben.


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Ichtyos
Beitrag 04.02.2013, 22:54
Beitrag #36


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So ein Gelbgeblinke hat auch nur eine sehr eingeschränkte rechtliche Wirkung - steht in § 38 StVO:

Zitat
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.


Was das mit Deinem Fall zu tun hat, ist mir noch nicht klar. think.gif


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nachteule
Beitrag 04.02.2013, 23:13
Beitrag #37


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Hallo, mhegi,

Zitat (mhegi @ 04.02.2013, 22:46) *
..die Polizei warf mir ja vor, auf das Blinkgeleuchte von dem angeblichen Sanitäter,
nicht reagiert zu haben.

das ist nun wirklich absoluter Unsinn (von Seiten der Beamten).

Woher sollst Du als Fahrerin wissen, was der Mann tatsächlich von Dir will?

Das gelbe Blinklicht gibt dem anderen Fahrer Dir gegenüber keine Weisungsbefugnis und ist kein Grund, einfach anzuhalten, vor allem, nicht, wenn man als Frau allein unterwegs ist.

Viele Grüße,

Nachteule


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mhegi
Beitrag 04.02.2013, 23:35
Beitrag #38


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Ja Nachteule,
auch darf dieses Blinklicht nicht von jedem eingestzt werden. Es ist m.W. genehmigungspflichtig.
Er, der angebliche Sanitäter war mit einem PKW unterwegs. Sicher kein Sanitätsauto. Auch hatte er keine entsprechende Jacke an, die Ihn gekennzeichnet hätte.

Anscheinend imponierte er der Polizei als Sani.


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Ichtyos
Beitrag 05.02.2013, 00:09
Beitrag #39


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Wenn sich die Polizei von einem angeblichen oder auch tatsächlichen Sani, der seinen Privatwagen mit einer gelben Disko-Leuchte dekoriert, beeindrucken lässt, bekomme ich so langsam Zweifel. think.gif

Was sagen die police.gif / cop.gif hier im Forum dazu? Ich hätte meine Hoffnung auf den DGL oder aufwärts gesetzt. unsure.gif Aber das auch nur aus vielen gelesenen Beiträgen hier. Das kann es doch so nicht sein? wallbash.gif


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mhegi
Beitrag 05.02.2013, 00:13
Beitrag #40


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Was ich noch zusagen hätte, dauert eine Zigarette. smile.gif
Ich schreib´s nur, weil sich´s so schön reimt. Ich rauche nicht.

@Nachteule, natürlich hätte er gelogen, wenn er zur Polizei gesagt hat, ich wollte umdrehen,
auf dem Schnellweg. Ich weiss doch am Allerbesten, wie es war. Man könnte auch sagen,
es wäre eine Falschaussage.

Dass er es dann abgestritten hat, macht Ihn nicht gerade vertrauenswürdiger.
Und Nachteule, hätte ich Alzheimer, wäre ich sicher froh, wenn man mir helfen würde.
Aber nur weil ich schräg geparkt habe und auf´s Klo musste, muss niemand annehmen, ich sei hilfsbedürftig oder gar alzheimerverdächtig. Dazu hätte es bedrohlicherer Hiweise bedurft.



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nachteule
Beitrag 05.02.2013, 01:37
Beitrag #41


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Hallo, mhegi,

sieh es zunächst mal aus Sicht des Melders:

Er sieht ein Fahrzeug, das auf einer Straße, auf der man nicht wenden darf (Bundesstraße, Autobahn o. ä.) zunächst langsamer wird und dann einfach ein wenig schräg anhält.

Als Rettungssanitäter dürften ihm sicher durch den Kopf geschossen sein, dass jemand wenden will, weil er sich verfahren hat oder dass es dem Fahrer nicht gut geht.

Beides ist gerade für einen Rettungssanitäter oder jeden anderen, der in einer ähnlichen Organisation (Feuerwehr, Polizei, Notarzt usw.) tätig ist, sicher ein Alarmsignal und ein Grund, tätig zu werden.

Wie in aller Welt sollte er, ohne Dich zu fragen, wissen, dass Du nur ein menschliches Bedürfnis hattest?

Somit hat das nichts damit zu tun, dass er sich wichtig macht, sondern es ist schlicht und ergreifend seine Pflicht zu helfen, zumindest, wenn es für ihn und seine Mitfahrer gefahrlos möglich ist.

Es ist dabei völlig belanglos, ob er seine Sani - Jacke an hat oder nicht.

Wenn ich in meiner Freizeit gezwungen bin, doch mal dienstlich tätig zu werden, kann ich auch nicht erst meine Uniform anziehen. dry.gif

Dass er ein gelbes Blinklicht dabei hat, weil er vielleicht mal eine Gefahrenstelle absichern will, ist nicht ungewöhnlich und nicht vorwerfbar, genauso wenig, wie die Tatsache, dass er dieses als "Kennleuchte" genutzt hat, um die Polizei auf eure beiden Fahrzeuge aufmerksam zu machen.

Ob es sich dabei um ein genehmigungspflichtiges oder frei nutzbares Blinklicht handelt, ist in dem Fall irrelevant und hat mit Deinem Fall nicht das Geringste zu tun.

Zu dem Vorwurf der Lüge:

Wenn er der Polizei gegenüber angegeben hat, dass er den Eindruck hatte, Du wolltest wenden, hat er schlicht und ergreifend seine Meinung geäußert und den Vorfall aus seiner Sicht geschildert, nicht mehr und nicht weniger, aber dass wäre keine Lüge.

Eine Lüge wäre es dann, wenn er angegeben hätte, dass Du bereits gewendet hast.

Wäre dem so gewesen, hätten die Beamten Dir das ganz sicher unter die Nase gerieben und eine Anzeige gegen Dich erstattet.

Du solltest einfach akzeptieren, dass Deine Aktion für einen Außenstehenden tatsächlich ungewöhnlich war, dass die Mitteilung an die Polizei gerechtfertigt war und dass die Beamten aufgrund der Sachlage ganz offensichtlich den Eindruck hatten, dass Du die Gefahr, in die Du Dich möglicherweise begeben hast, gar nicht einschätzen konntest oder wolltest.

Du hast geschrieben, dass es sich um eine "Schnellstraße" handelte.

Als Schnellstraße werden oft Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebaute Straßen bezeichnet.

Auf so einer Straße anzuhalten und dann auch noch schräg, nur, weil man pinkeln muss, ist lebensgefährlich und darüber bist Du Dir scheinbar gar nicht bewusst gewesen und auch jetzt noch nicht bewusst.

Zum Alzheimer nur mal allgemein, weil ich Dich ja nicht kenne und deshalb keine Wertung abgeben kann:

Ich habe schon so manchen Menschen mit Alzheimer kennen gelernt und kaum einer von denen hat es wahrhaben wollen.

Einige von denen habe ich als Fahrzeuglenker angetroffen und die Weiterfahrt unterbunden und keiner von denen hat diese Maßnahme akzeptiert, im Gegenteil.

Sie waren alle samt und sonders überzeugt, dass sie fahrtauglich wären, dass sie nichts falsch gemacht haben, dass die VT, die sie gemeldet haben, lügen usw.

Das tückische an der Krankheit ist, dass man es selber nicht bemerkt oder nicht bemerken will, dass man diese hat.

Hallo, Ichtyos,

wie schon geschrieben, hat das Gelblicht sicher nichts damit zu tun, dass der Melder jemanden beeindrucken wollte.

Hier im VP gibt es, wenn ich an einen älteren Thread denke, so einige, die gelbe Blinkleuchten dabei haben und das nicht, weil sie sich wichtig machen wollen, sondern nur, um Gefahrenstellen abzusichern o. ä.

Ob der Melder Rettungsanitäter, Polizeibeamter, Handwerker oder Hochschulprofessor ist, spielt in so einem Fall eine untergeordnete Rolle.

Interessant ist lediglich, ob aus seiner Schilderung klar hervorgeht, was passiert ist, ob eine Gefahr oder eine Notsituation bestand, ob das Verhalten der gemeldeten Person tatsächlich ungewöhnlich war oder ob es sich ganz leicht und plausibel erklären lässt usw.

Ich kann hier beim besten Willen nicht erkennen, dass der Melder etwas falsch gemacht hat und auch die Mitteilung an die Fsst von Seiten der Beamten sehe ich als verständlich an.

Lediglich die Kritik, dass mhegi nicht gehalten hat, als der Sani mit der gelben Blinkleuchte hinter ihr fuhr, ist Unsinn, aber da wissen wir beide nicht, ob dies auch tatsächlich so gesagt wurde, bzw. gemeint war.

Viele Grüße,

Nachteule


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Beitrag 05.02.2013, 08:27
Beitrag #42


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Zitat (nachteule @ 04.02.2013, 22:37) *
Zitat (ts1 @ 04.02.2013, 18:37) *
Warum? Er lügt doch damit!Diese feigen Lügner (und auch die anonym-Anzeiger) geniessen nicht mein Vertrauen.
warum lügt der Melder, wenn er mhegi nicht erzählen will, was er der Polizei mitgeteilt hat?
Ist Abstreiten eine Aussageverweigerung oder vielleicht doch mehr!?: rolleyes.gif
Zitat (mhegi @ 03.02.2013, 23:17) *
Die Polizei erklärte mir, dass dies dieser Mann ausgesagt habe. Da bin ich dann zu jenem gegangen und fragte, ob er das wirklich gesagt hat, worauf er das abgestritten hat, vor der Polizei.

Zitat (nachteule @ 05.02.2013, 01:37) *
Ich kann hier beim besten Willen nicht erkennen, dass der Melder etwas falsch gemacht hat und auch die Mitteilung an die Fsst von Seiten der Beamten sehe ich als verständlich an.
Es ist also völlig normal, wenn ein Mann eine fremde Frau am weiterfahren hindern will, sie verfolgt und in ihr Auto einbrechen will!?:
Zitat (mhegi @ 03.02.2013, 23:17) *
Ich wollte dann weiterfahren aber er versuchte mich mit seinem Auto zu hindern, weiterzufahren. Was er dann doch nicht schaffte und ich weiterfahen konnte. Diese Weiterfahrt gipfelte dann noch, dass dieser Mensch, eine große gelbe Blinkleuchte in seinem Auto(PKW) anschaltete und mich blinkend verfolgte.

Vergeß mal einen Augenblick, dass Du selbst mit Schußwaffen bewaffnet bist, im Kampfsport ausgebildet bist und auch ständig KollegInnen dabei hast. Versetz Dich mal in die Lage einer älteren Frau!
Man kann durch eine entsprechende Drohkulisse die beobachteten Unsicherheiten nämlich auch künstlich erzeugen und alles aufschaukeln lassen.
Zitat (nachteule @ 05.02.2013, 01:37) *
Wie in aller Welt sollte er, ohne Dich zu fragen, wissen, dass Du nur ein menschliches Bedürfnis hattest?
Wie wäre es denn mit fragen? Fragen mit dem Mund, nicht blockieren, verfolgen und einzubrechen versuchen. whistling.gif

mhegis einziges Versäumnis war, nicht umgehend selbst einen Notruf abzusetzen!
(Aber wer weiß, ob dann überhaupt ein Streifenwagen frei gewesen wäre.)


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Beitrag 05.02.2013, 12:16
Beitrag #43


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Zitat (nachteule @ 04.02.2013, 22:37) *
Eine Nötigung seinerseits kann ich hier nicht im Geringsten sehen, denn angehalten wurdest Du ja von der Polizei und nicht von dem anderen Fahrer.

Ist wohl nicht das letztendliche Anhalten sondern der vorherige Blockadeversuch gemeint.


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Beitrag 05.02.2013, 12:49
Beitrag #44


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Hallo, Ts1,

wo siehst Du hier

Zitat (mhegi @ 03.02.2013, 23:17) *
Er kam an mein Auto und drückte an meinem Türgriff herum. An diesem Platz war es recht dunkel. Ich hatte abgeschlossen, weil ich Angst vor diesem Mann im Dunkeln hatte.

einen Einbruchsversuch des Sanitäters?

Es ist zwar absolut verständlich, dass mhegi die Tür nicht geöffnet hat, sondern weiter gefahren ist, denn sie konnte ja logischerweise nicht wissen, was dieser Mann von ihr wollte.

Das dürfte auch etwas sein, was ihr in keinster Weise vorgeworfen wird.

Dem Sani kann man allerdings auch keinen Vorwurf machen, denn er wollte helfen, hat möglicherweise im Dunkeln zunächst nicht recht erkennen können, ob die Person im Fahrzeug Hilfe braucht und deshalb versucht, die Tür zu öffnen.

Es gibt ja Fahrzeuge, bei denen die Türen gleich nach der Fahrt ab einer bestimmten Geschwindigkeit automatisch verschlossen sind und so hätte es ja sein können, dass es sich hier um eine Person in einer hilflosen Lage handelt, und dass man dann versucht, die Türen zu öffnen, wenn sie nicht von der Person selber geöffnet werden, ist doch wohl klar.

Möglicherweise hat er im weiteren Verlauf den Eindruck bekommen, dass mhegi vielleicht alkoholisiert war und deshalb versucht, sie am Weiterfahren zu hindern, was genauso verständlich ist.

Ob er versucht hat, mhegi durch die verschlossene Tür Fragen zu stellen, wie es ihr geht, wissen wir nicht, denn dazu hat sie ja bislang nichts geschrieben, aber selbst wenn, hätte sie vermutlich verständlicherweise nicht geantwortet und auch dann die Türen nicht geöffnet.

Letztendlich hat es sich hier von beiden Seiten um ein Missverständnis gehandelt, so dass man weder dem Sani sein Handeln noch mhegi das Weiterfahren zum Vorwurf machen kann.

Wäre es anders, hätte man ja einen der beiden oder sogar beide zur Anzeige gebracht.

Problematisch für mhegi ist aber die Tatsache, dass sie auf einer "Schnellstraße" angehalten hat:

Zitat (mhegi @ 03.02.2013, 23:17) *
Eigentlich wollte ich da schnell auf`s Klo. Deswgen hielt ich ja. Und deswegen auch etwas schräg, weil ich mich dann zwischen offener Hintertür und offener Fahrertür hinsetzen konnte ....

Je nachdem, wo sie gehalten hat (Standstreifen, Fahrbahnrand oder sogar auf der Fahrbahn), dürfte dies allein schon Fragen aufwerfen, denn durch die nach links geöffneten Türen stellt man eine noch größere Gefahr dar, als wenn man das Fahrzeug in gerader Stellung mit geschlossenen Türen abstellt.

Wenn man dann noch angibt, dass man vorhatte, sich zwischen den Türen hinzuhocken, stellt sich wohl jedem die Frage, ob diese Person sich überhaupt bewusst ist, wie gefährlich so etwas ist.

Es reicht schon, wenn ein LKW ein wenig zu weit nach rechts kommt, die geöffneten Türen übersieht und die hintere Türe einfach nach vorne klappt.

Das dürfte den gleichen Effekt haben wie der Blitz, der einen beim ... trifft. dry.gif

Kommen dann noch die weiteren Eindrücke dazu (das Alter, gesundheitliche Probleme, scheinbare Verwirrtheit) ist es verständlich, dass die Beamten hier eine Meldung an die Fsst schreiben.

Was hättest Du selber denn in der Situation des Sanitäters gemacht? (Die Frage darf natürlich auch jeder andere beantworten, vor allem auch mhegi, denn die Antworten würden mich schon interessieren).

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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ts1
Beitrag 05.02.2013, 13:18
Beitrag #45


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Zitat (nachteule @ 05.02.2013, 12:49) *
Was hättest Du selber denn in der Situation des Sanitäters gemacht?
Sie _nicht_ mit meinem Auto blockiert und sie dadurch in die Enge getrieben. Sie _nicht_ mit Blinklicht verfolgt und dadurch weiter getrieben. Nicht am Türgriff gerüttelt und sie dadurch noch mehr in die Enge getrieben.
Ich bin doch nicht die Polizei!

Mhegi war ja offensichtlich nicht bewußtlos. Also Kontaktaufnahme mit Respektsabstand, Grußformel und Frage. Nach einem (normalen) Gesprächsbeginn wird man weitersehen.
Bisher habe ich es _nur_so_ gehört, gesehen, selbst praktiziert.

Ich habe in 2 Monaten wieder eine einschlägige Weiterbildung. Ich werde mal fragen, was denn so der neue Stand der Dinge zur empfohlenen Kontaktaufnahme bei potentiell hilfebedürftigen Personen ist. whistling.gif
Meine Frau ist bisher immer mit (Über-)Reden ausgekommen. War zwar im ZI Mannheim (für Suchtkranke, auch geschlossene) nicht immer einfach, aber ist wohl das Mittel der Wahl.

Und auch bei Bewußtlosen: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Heisst für mich: Lieber weniger Einmischung als zu viel.


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MfG Thomas
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ilam
Beitrag 05.02.2013, 13:25
Beitrag #46


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Welche Frage ich mir die ganze Zeit stelle: Wie lange dauerte die ganze Geschichte (ab dem ersten Anhalten) denn?

Wenn es wirklich so dringend war, dass ein komisches Anhalten an der "Schnellstraße" die einzige Option war, dann muss ja entweder inzwischen ein "Unglück" passiert sein (was dann auch den Eindruck der Beobachter, dass diese Person nicht hinters Steuer gehört, verfestigt), der Klogang muss schnell nachgeholt worden sein (das hätten die anderen bei dieser Situation ja mitbekommen) oder es war dann doch nicht ganz so dringend, was dann wieder zeigt, dass das Urteilsvermögen in dieser Situation nicht wirklich richtig war.

Irgendwie fällt mir keine Option ein, die das ganze gut aussehen lässt.
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nachteule
Beitrag 05.02.2013, 13:48
Beitrag #47


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Hallo, Ts1,

Zitat (ts1 @ 05.02.2013, 13:18) *
Mhegi war ja offensichtlich nicht bewußtlos. Also Kontaktaufnahme mit Respektsabstand, Grußformel und Frage. Nach einem (normalen) Gesprächsbeginn wird man weitersehen.

wenn man es im Dunkeln sehen kann, dass die Person nicht bewusstlos ist und wenn die Person auf Deine Grußformel und Frage reagiert, ist es wunderbar und Du hast richtig gehandelt.

Was machst Du aber, wenn Du in der Dunkelheit nicht sehen kannst, ob die Person bei Bewusstsein ist und wenn sie auf Deine freundliche Ansprache in keinster Weise reagiert? think.gif

Zitat
Und auch bei Bewußtlosen: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Heisst für mich: Lieber weniger Einmischung als zu viel.

Heißt das, Du würdest die Türe nicht öffnen oder es zumindest versuchen und Du würdest nicht die Polizei oder den Rettungsdienst informieren?

Würdest Du tatsächlich einfach daneben stehen und abwarten, weil Du die Würde dieser bewusstlosen Person nicht verletzen willst?

Zum Reden:

Es ist richtig, dass man auch bei Suchtkranken und alkoholisierten Personen mit Reden sehr oft weiterkommt und so halte ich es ebenfalls.

Das bringt aber nichts, wenn sich diese Person im Fahrzeug befindet, nicht antwortet oder reagiert und man nicht weiß, was überhaupt Sache ist.

Was hat der Sani denn Deiner Ansicht nach konkret falsch gemacht?

Was war falsch daran, anzuhalten und zu versuchen, mhegi zu helfen?

Was war falsch daran, dass er versucht hat, sie am Weiterfahren zu hindern, als er offensichtlich den Eindruck hatte, dass sie fahruntauglich war und trotzdem fahren wollte?

Was war falsch daran, die Polizei zu verständigen, hinter mhegi zu bleiben und mit dem gelben Blinklicht die Polizei auf die beiden Fahrzeuge aufmerksam zu machen?

Zitat (ts1 @ 05.02.2013, 13:18) *
Heisst für mich: Lieber weniger Einmischung als zu viel.

Ich hoffe nicht, dass Du jemals in eine hilflose Lage kommst und dann an jemanden mit Deiner Einstellung gerätst.

Wenn ja, berichte bitte, was Du im Nachhinein über diese Person denkst (wenn Du es dann noch kannst dry.gif ).

Viele Grüße,

Nachteule



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mhegi
Beitrag 05.02.2013, 14:26
Beitrag #48


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Durch den Schock war das dringende Gefühl unterdrückt. Auch das gibt es nachweislich.
Der Schnellweg darf nur bis 60 kmh gefahren werden. Allerdings ist dieser Weg ein Nadelöhr
und nur Schrittfempo möglich. Ich hielt, weil alle halten mussten. Aber zum pinkeln, wollte ich ganz sicher nicht den Schnellweg benutzen, auch nicht den Seitenstreifen,
sondern eine Art Parkbucht, die etwa 5 m entfernt, in der Seite liegt, am Brückenpfeiler.

Nochwas, ich habe dem Mann deutlich mit Handzeichen zu verstehen gegeben, dass er sich schleichen soll. Soviel konnte man sehen. Daraufhin stellte er sich hinter mein Auto und verperrte mir erstmal den Weg, wo ich ihn überlisten konte.


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LG
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ilam
Beitrag 05.02.2013, 14:33
Beitrag #49


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Zitat (mhegi @ 05.02.2013, 14:26) *
Durch den Schock war das dringende Gefühl unterdrückt. Auch das gibt es nachweislich.

Glaub ich Dir ja und jeder kennt es. Trotzdem war es offensichtlich eine Fehleinschätzung und der schiefe Halt in der Nothaltebucht war nicht notwendig.
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ts1
Beitrag 05.02.2013, 14:35
Beitrag #50


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Zitat (nachteule @ 05.02.2013, 13:48) *
wenn man es im Dunkeln sehen kann, dass die Person nicht bewusstlos ist ...
Wieviele Bewußtlose hast Du schon gesehen, die einer Blockade ausweichen, sich verfolgen lassen usw.?
Zitat
Was machst Du aber, wenn Du in der Dunkelheit nicht sehen kannst, ob die Person bei Bewusstsein ist und wenn sie auf Deine freundliche Ansprache in keinster Weise reagiert? think.gif
Dann kann man immer noch gucken/reinleuchten und ggf. aufmachen. Und vielleicht sogar 112 anrufen.
(Und im Extremfall sogar die Nato.)
Aber ein Schritt nach dem anderen. Erst gucken/reden(, zuletzt Luft-/Raketenangriff).


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MfG Thomas
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