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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
seit dem 12.12. sind die Finanzämter gezwungen, die Steuer auf Basis der Eintragung im KFZ-Brief zu berechnen. Grundlage der Änderung ist §2 Abs. 2 Nr. 1 Kfz-Steuergesetz Ab 12.12.2012 ,Verkehrssteueränderungsgesetz v. 05.12.2012 BGBl.1 Seite 2431.: Zitat § 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden ..... (2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, 1. richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften; Besondere Auswirkungen hat das für die Fahrer von kleineren Wohnmobilen, insbesondere solchen, die mangels Stehhöhe oder Kochgelegenheit bisher als PKW versteuert wurden. Künftig gibt es keine unechten Wohnmobile mehr. Stehhöhe usw. ist egal. Wenn das WoMo laut Schein ein WoMo ist, dann wird es auch so besteuert. Gut ist das für alle Dieselfahrer, für die wird es billiger. Auch für "unechte LKW", die als solcher zugelassen sind aber vom FA als PKW versteuert wurden wird es billiger. Schlecht ist es für alle Benzinerfahrer, die nicht Euro2 haben und bisher als unechte WoMos PKW-Steuer gezahlt haben. Für die wird es als WoMo teurer. Aber der Gesetzgeber wäre nicht der Gesetzgeber, wenn er nicht ein besonderes Schmankerl eingebaut hätte. Im §18 KraftStG ist zu lesen. Zitat 12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden. Hier bezieht sich also ein neues Gesetz auf eine alte Fassung, da der Absatz 2a nämlich in der neuen Version entfallen ist. Der alte Absatz 2a sah vor Zitat Nach § 2 Abs. 2a Nr. 1 KraftStG Geländewagen und andere Fahrzeuge mit 3 - 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg (Klasse N1), die über einen Aufbau als Lkw (Aufbauart BA) oder als Van (Aufbauart BB) verfügen. Diese Autos gehören kraftfahrzeugsteuerrechtlich zur Fahrzeugart Personenkraftwagen, wenn sie vorrangig zur Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut sind Große Geländewagen und Konferenzmobile bleiben also steuerlich PKW. Kann man das so machen, im Gesetz einen Verweis auf die abgeschaffte Vorgängerversion einzufügen? Ich weiß dass man auch mit zwei gleichzeitig geltenden unterschiedlichen Straßenverkehrsordnungen leben kann, aber das ist doch mal wieder ein Highlight gesetzgeberischer Kompetenz. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30726 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
aber das ist doch mal wieder ein Highlight gesetzgeberischer Kompetenz. So außergewöhnlich finde ich das jetzt nicht ![]() Zitat (§65 Abs. 2 StVG) Sind Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vor dem 1. Januar 1999 begangen worden, richten sich die Maßnahmen nach den Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe nach § 2a in der vor dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung. … Zitat (§76 Nr. 2 FeV) Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Abs. 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung und nach § 76 Nr. 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung zu führen. … fallen mir dazu auf die Schnelle ein -------------------- |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
warum schreibt man eine neue alte Regelung nicht in das neue Gesetz mit rein? Schließlich müssen die Finanzbeamten künftig alle das alte Steuergesetz auch noch parat haben. Zumindest im Netz ist es schon kaum noch möglich, die alte Fassung irgendwo zu finden.
Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 ![]() |
Kennt jemand einen Kfz-Steuer-Rechner im Netz, der die aktuell gültige Steuer berechnen kann?
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Aber der Gesetzgeber wäre nicht der Gesetzgeber, wenn er nicht ein besonderes Schmankerl eingebaut hätte. Sach' ich doch... ![]() Hintertürchen ![]() |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Kennt jemand einen Kfz-Steuer-Rechner im Netz, der die aktuell gültige Steuer berechnen kann? Hier scheint die aktuelle Rechtslage berücksichtigt, überprüft habe ich es allerdings nicht. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
sorry wegen dem zweiten Thread, hatte ich nicht gesehen. Ich habe mal um Zusammenlegung gebeten.
Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.07.2025 - 02:37 |