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> §41 Abs 1 iVm Anlage 2 §49 StVO 52 BKat falsches Schild
Resterudi
Beitrag 05.12.2012, 19:35
Beitrag #1


Neuling


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Ich habe eine Schriftliche Verwarnung Anhörung bekommen

Sie parkten im Halteverbot (Zeichen 283)
§41 Abs 1 iVm Anlage 2 §49 StVO §24 StVG 52 BKat

Beweismittel: Zeugen: Herr NameG
Herr NameG (gleicher Zeuge)


15 Euro

Ich habe das mal überprüft.
Ich parkte 1 meter hinter dem Schild 286 nicht 283 und sogar auf der Seite wo parken erlaubt ist. Der Verbotspfeil zeigt vom Fahrzeug weg.
Bei sehr genauem hinschauen gibt es ein paar bewachsene Gehwegplatten die die vorhandene Grünfläche unterbricht. Zu sehen das man jemand dort behindert ist nicht möglich.

Mir wird also vorgeworfen ich hätte:
"52 Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen das Halten verboten ist, oder auf Geh- und Radwegen oder auf Schutzstreifen für den Radverkehr"
Keine Ahnung ob das wiklich zutrifft.

Was aber nicht zutriffft ist, das dort ein Schild mit der Nummer 283 (Halteverbot) vorhanden ist. Es ist definitiv das Schild 286 (Parkverbot)

Wie sind die Erfahrungen dagegen anzugehen?
Es gibt ja schnell 30 Euro Gebührenaufschlag.....

Gruß
Resterudi

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janr
Beitrag 05.12.2012, 19:39
Beitrag #2


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Kostet das gleiche:
112152
Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286). § 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 52 BKat 15,00 €uronen

Ps: Herzlich Willkommen im VP wavey.gif

Kannst du zur besseren Beurteilung ein Foto einstellen?

FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern


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Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Resterudi
Beitrag 05.12.2012, 19:49
Beitrag #3


Neuling


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Gehen wir mal davon aus, das es ein Durchgang ist der nicht von normalen Bürgen zu erkennen ist und die damit recht bekommen.
Ich meine die Gehwegplatten, die im Bereich der parkerlaubten Seite des Schildes ist. Was ich zum koXXzen finde.

Was ich speziell hier kritisiere ist, das man mir vorwirft es sei Schild 283 und es aber Schild 286 ist.
Ist das nicht der berühmte Formfehler? Alleine darum geht es mir.

Oder hat das wenig Chance dagegen anzugehen?
Ich will ja die 30 Euro Gebühren die schnell draugeschlagen werden nicht zahlen.

Im übrigen ... Guten Abend und ich finde Eure Seite ganz toll.
Und danke für die schnelle Antwort.
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janr
Beitrag 05.12.2012, 19:53
Beitrag #4


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Zitat (Resterudi @ 05.12.2012, 19:49) *
... die im Bereich der parkerlaubten Seite des Schildes ist. ...
Das Parken ist doch auch bei einem 286er verboten.

Ich würde zahlen, sonst kommt der Kostentragungsbescheid von 18,50 wavey.gif


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Resterudi
Beitrag 05.12.2012, 20:00
Beitrag #5


Neuling


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Ok
dann zahle ich mal....
Mir geht es nicht darum ob das einen oder das andere etwas beinhaltet. Wenn man mir vorwirft ich habe das Schild xy missachtet, es gibt diese Schild in der Strasse aber nicht, dann ist das schlecht.


Das scheint in der Strasse der Abzockeplatz zu sein.
Direkt hinter dem Verbotsschild, also "auf der guten Seite" darf man nicht auf der Strasse parken. Wenn das Parkverbotsschild einen meter weiter wäre, könnten die nicht abzocken.

Ich bedanke mich recht herzlich bei Euch.


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janr
Beitrag 05.12.2012, 20:01
Beitrag #6


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Mach aber trotzdem mal ein Bild von der Stelle oder gibt es einen Google-Maps-Link?

Man kann das dann besser Beurteilen.


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Jens
Beitrag 05.12.2012, 20:06
Beitrag #7


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Zitat (janr @ 05.12.2012, 19:53) *
Das Parken ist doch auch bei einem 286er verboten.

Auch wenn wie im Eingangsbeitrag geschildert, der Pfeil im Zeichen vom Fahrzeug weg zeigt?


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janr
Beitrag 05.12.2012, 20:11
Beitrag #8


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OK, dann brauchts wirklich eine genauere Beschreibung/Skizze/Bild


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Resterudi
Beitrag 05.12.2012, 20:30
Beitrag #9


Neuling


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So ein Foto
http://www.abload.de/img/fotozpp2r.jpg

Das Verkehrsschild ist das mit der Nr 286, vorgeworfen wird mir das Schild 283.

Der helblaue Opel ist meiner. Das Schild ist hinter meinem Auto. Auf dem Schild zeigt der Parkverbotspfeil von meinem Fahrzeug weg.
Wenn ich das richtig interpretiere 8oben beschrieben) hat das Ticket mit einem versperrten Übergang zu tun. Der allerdings von Normalsterblichen Menschen erst zu sehen ist wenn die Anwohner, ein darauf hinweisen, das sie da auch schon ein Ticket bekommen haben. Auf dem Foto werdet ihr da nix sehen. Die vorhanden Gehwegplatten sind zur hälfte mit Gras bedeckt.

Der mögliche Überweg ist hier nicht zu erkennen, nur zu erahnen.
http://www.abload.de/img/foto181upi.jpg

http://www.abload.de/img/foto2l1uav.jpg



Sorry Bild 1 ist bei mir richtig rum auf der Festplatte,
wieso es verkehrt herum ist weiß ich nicht, aber auf dem anderen beiden Bildern sieht man gut das ich dahinter parke.

ABer wie gesagt, ich gehe davon aus, das ein Übergang versperrt wurde.
§24 StVG 52 BKat

Die Gehwegplatten sind für mich als solches nicht als übergang zu erkennen. Ausgewiesen ist schon gar nichts.
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Jens
Beitrag 05.12.2012, 20:37
Beitrag #10


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Ist denn am Übergang der Bordstein abgesenkt? Anderenfalls wäre das Parken dort nicht verboten.

Wobei das Parken vor einer Bordsteinabsenkung nur 10 EUR kostet und mit BKat 54 erfasst wird, nicht mit der genannten Nr. 52.


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janr
Beitrag 05.12.2012, 20:37
Beitrag #11


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Ich seh keinen Überweg, da ist ein Grünstreifen und der soll nicht unbedingt zu laufen sein.

Ab dem 286er darf man parken bis zum 286er darf man halten.


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Resterudi
Beitrag 05.12.2012, 20:45
Beitrag #12


Neuling


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in der Mitte des Bildes ist zu erahnen, das ein Übergang vorhanden ist.
Das ist bei diesen Bildern besser zu sehen als in Wirklichkeit

***

1 x Bing
1 x Google

Die Fahrbahn ist nicht abgesenkt.



***Anmerkung Moderator:
Bitte keine Screenshots von Karten, egal ob google oder bing, hier einstellen.


Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 05.12.2012, 21:08
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Aqua-Cross
Beitrag 05.12.2012, 21:07
Beitrag #13


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Zitat (janr @ 05.12.2012, 20:37) *
Ich seh keinen Überweg, da ist ein Grünstreifen und der soll nicht unbedingt zu laufen sein.

Ab dem 286er darf man parken bis zum 286er darf man halten.


Ich bin auch der Meinung, daß der TE dort korrekt geparkt hat. Eine Bordsteinabsenkung ist nicht zu erkennen und das Haltverbot-Ende hebt ein Haltverbot auf, sofern überhaupt ein Haltverbot-Anfang besteht. Ansonsten ist das Zeichen völlig bedeutungslos. Ob auf dem Grünstreifen ein paar zugewucherte Gehwegplatten verlegt sind hat auch keine Auswirkungen darauf, ob dort geparkt werden darf. Der konkrete Vorwurf "Parken im Haltverbot" ist in jedem Fall völliger Unsinn.

Wichtiger Tipp für den TE: Wenn Du vor hast das Verwarngeld nicht zu bezahlen, dann solltest Du gegenüber der Behörde zugeben, daß Du dort geparkt hast. Dann wird ein Busgeldbescheid gegen Dich ergehen, gegen den Du widerspruch einlegen kannst. Andernfalls gibt es einen Kostenbescheid gegen den Halter. Das macht die Sache etwas komplizierter.
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janr
Beitrag 05.12.2012, 21:14
Beitrag #14


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Zitat (Resterudi @ 05.12.2012, 20:45) *
... ***Anmerkung Moderator:
Bitte keine Screenshots von Karten, egal ob google oder bing, hier einstellen.
blink.gif Die waren nicht eingestellt, nur verlinkt think.gif


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Resterudi
Beitrag 05.12.2012, 21:14
Beitrag #15


Neuling


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OK verstanden.

Dann werden ich mal die Rechtschutzversicherung anrufen.
Mal sehen ob die das übernehmen.

Danke für die Ratschläge.
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jordon
Beitrag 06.12.2012, 09:44
Beitrag #16


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Du musst dich aber als Fahrer zu erkennen geben, sonst kommt der Kostenbescheid.
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tomcraft
Beitrag 06.12.2012, 13:00
Beitrag #17


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Soweit mir bekannt ist, übernehmen viele RSV keine Kostenzusage für Fälle des ruhenden Verkehrs. Und Selbstbeteiligung hat man ja auch. Da würde ich es lieber allein versuchen.
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Mitleser
Beitrag 06.12.2012, 13:03
Beitrag #18


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Kommt drauf an: wenn ein Kostenbescheid nicht mehr möglich ist, weil die Fahrereigenschaft fest steht oder zugegeben wurde, dann übernehmen viele (alle?).
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