Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
04.12.2012, 20:00
Beitrag
#1
|
|||||
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 25 Beigetreten: 21.04.2009 Mitglieds-Nr.: 48015 |
ich war schon in einigen Landwirtschaftsforen unterwegs, aber da gehen die Meinungen teilweise weit weit auseinander, und manche sind eben auch unbelehrbar. Folgender Sachverhalt: Ich habe einen Traktor BJ 62, auf mich zugelassen mit schwarzem Kennzeichen (wir haben keine Landwirtschaft), aber keinen Anhänger. Den kann ich mir von meinem Onkel ausleihen (der hat eine Landwirtschaft). Und da der eine Landwirtschaft hat, hat der Anhänger auch ein grünes Folgekennzeichen und ein 25km/h Schild. So ich würde jetzt gerne wissen, was ich darf: 1. Den Anhänger so wie er ist benutzen, für meine privaten Zwecke (soweit ich weiß ist es egal was ich damit machen, auch Brennholz holen zählt nicht als LoF, da ich kein Landwirt bin). 2. Das Kennzeichen am Anhänger ändern wenn ich ihn benutze: Wenn das möglich ist: welche Farbe und welche Nummer? 3. Ich kann den Anhänger so gar nicht benutzen? 4. Ist ein Anhänger bis 25 km/h nur dann steuer- und zulassungsfrei wenn LoF? Oder gibts auch eine Möglichkeit den ohne LoF aber mit 25 km/h sagen wir mal steuerfrei zu betreiben und was für ein Kennzeichen brauche ich dann? Ich will mir nur ungern einen eigenen Hänger anschaffen, Versicherung und Steuern bezahlen und den dann 2x im Jahr benutzen.... Gruß, |
||||
|
|
|||||
|
|||||
04.12.2012, 20:09
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1742 Beigetreten: 15.03.2006 Wohnort: In Sichtweite der Alpen Mitglieds-Nr.: 17597 |
So ich würde jetzt gerne wissen, was ich darf: 1. Den Anhänger so wie er ist benutzen, für meine privaten Zwecke (soweit ich weiß ist es egal was ich damit machen, auch Brennholz holen zählt nicht als LoF, da ich kein Landwirt bin). Zitat 2. Das Kennzeichen am Anhänger ändern wenn ich ihn benutze: Wenn das möglich ist: welche Farbe und welche Nummer? Zitat 3. Ich kann den Anhänger so gar nicht benutzen? Zumindest nicht für deine eigenen Zwecke. Für LoF-Zwecke in einem LoF-Betrieb dürfte er eventuell auch mit einem Zugfahrzeug mit schwarzer Nummer genutzt werden, ob dann ein Folgekennzeichen zulässig ist, weiß ich nicht. Zitat 4. Oder gibts auch eine Möglichkeit den ohne LoF aber mit 25 km/h sagen wir mal steuerfrei zu betreiben Sonderfälle wie Anhänger für Sportgeräte oder so mal ausgenommen. Zitat Ich will mir nur ungern einen eigenen Hänger anschaffen, Versicherung und Steuern bezahlen und den dann 2x im Jahr benutzen.... Dann bleibt wohl nur, einen zugelassenen Anhänger auszuleihen. -------------------- Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen. |
|
|
|
04.12.2012, 20:17
Beitrag
#3
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6485 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Oder Du verleihst Deinen Trecker an Den Hofbesitzer damit er damit für eigene Zwecke seine Hänger ziehen lassen kann. ´
Gegebenenfalls sogar mit Dir als Fahrer. Das solltest Du aber schriftlich festhalten und mitführen. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
|
|
|
04.12.2012, 20:33
Beitrag
#4
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1742 Beigetreten: 15.03.2006 Wohnort: In Sichtweite der Alpen Mitglieds-Nr.: 17597 |
Aber auch das nur für LoF-Zwecke.
-------------------- Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen. |
|
|
|
04.12.2012, 21:33
Beitrag
#5
|
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 25 Beigetreten: 21.04.2009 Mitglieds-Nr.: 48015 |
Oh Mann, als ob ichs geahnt hätte... total bescheuert.
Naja vielen Dank für die schnelle Antwort, mal sehen was sich ergibt. |
|
|
|
04.12.2012, 21:55
Beitrag
#6
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6485 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Probefahrt für Trecker unter Belastung
Probefahrt für Anhänger unter Belastung jeweils nach Instandsetzung mit Kurzzeitkennzeichen möglich und kostet nicht mehr wie für ein Motorrad -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
|
|
|
05.12.2012, 00:11
Beitrag
#7
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7827 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Mahlzeit.
Oder Du verleihst Deinen Trecker an Den Hofbesitzer damit er damit für eigene Zwecke seine Hänger ziehen lassen kann. ´ Gegebenenfalls sogar mit Dir als Fahrer. äh: nein?! Das grüne Kennzeichen ist doch ein Folgekennzeichen, und ich gehe mal davon aus, dass der Eigentümer des Anhängers da die Nummer eines seiner eigenen Zugfahrzeuge hat draufprägen lassen und nicht eine der Nummern des TE... Gruß, HK |
|
|
|
05.12.2012, 15:30
Beitrag
#8
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Mich verwirrt da die Tatsache, daß es ein Folgekennzeichen sein soll und dabei grün ist.
Ist ein FZ mit Folgekennzeichen nicht so oder so Zulassungs- & Steuerfrei? Ein gründe Kennzeichen zeigt doch die Steuerfreiheit eines zugelassenen FZs -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
|
05.12.2012, 15:39
Beitrag
#9
|
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30771 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
zulassungsfreie Anhänger Kennzeichenfarbe?? - da wird darüber diskutiert, ob Folgekennzeichen die gleiche Farbe wie das Kennzeichen des Zugfahrzeugs haben müssen
-------------------- |
|
|
|
05.12.2012, 23:12
Beitrag
#10
|
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 25 Beigetreten: 21.04.2009 Mitglieds-Nr.: 48015 |
Ich will den verlinkten alten thread nicht wieder ausgraben, aber so wie ich das verstehe gibt es keine zulassungsfreien Anhänger für privaten Gebrauch und damit auch keine Folgekennzeichen (abgesehen von Sportanhängern für Motorrad, Pferd etc, trifft aber nicht meinen Fall).
|
|
|
|
![]() ![]() |
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.11.2025 - 22:01 |