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> Schwarzes Kennzeichen Schlepper, grünes Folgekennzeichen Anhänger?
ceego
Beitrag 04.12.2012, 20:00
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Leute,

ich war schon in einigen Landwirtschaftsforen unterwegs, aber da gehen die Meinungen teilweise weit weit auseinander, und manche sind eben auch unbelehrbar.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe einen Traktor BJ 62, auf mich zugelassen mit schwarzem Kennzeichen (wir haben keine Landwirtschaft), aber keinen Anhänger.
Den kann ich mir von meinem Onkel ausleihen (der hat eine Landwirtschaft).
Und da der eine Landwirtschaft hat, hat der Anhänger auch ein grünes Folgekennzeichen und ein 25km/h Schild.

So ich würde jetzt gerne wissen, was ich darf:

1. Den Anhänger so wie er ist benutzen, für meine privaten Zwecke (soweit ich weiß ist es egal was ich damit machen, auch Brennholz holen zählt nicht als LoF, da ich kein Landwirt bin).

2. Das Kennzeichen am Anhänger ändern wenn ich ihn benutze: Wenn das möglich ist: welche Farbe und welche Nummer?

3. Ich kann den Anhänger so gar nicht benutzen?

4. Ist ein Anhänger bis 25 km/h nur dann steuer- und zulassungsfrei wenn LoF? Oder gibts auch eine Möglichkeit den ohne LoF aber mit 25 km/h sagen wir mal steuerfrei zu betreiben und was für ein Kennzeichen brauche ich dann?


Ich will mir nur ungern einen eigenen Hänger anschaffen, Versicherung und Steuern bezahlen und den dann 2x im Jahr benutzen....


Gruß,
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geckolino
Beitrag 04.12.2012, 20:09
Beitrag #2


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Zitat (ceego @ 04.12.2012, 20:00) *
So ich würde jetzt gerne wissen, was ich darf:

1. Den Anhänger so wie er ist benutzen, für meine privaten Zwecke (soweit ich weiß ist es egal was ich damit machen, auch Brennholz holen zählt nicht als LoF, da ich kein Landwirt bin).

no.gif

Zitat
2. Das Kennzeichen am Anhänger ändern wenn ich ihn benutze: Wenn das möglich ist: welche Farbe und welche Nummer?

no.gif

Zitat
3. Ich kann den Anhänger so gar nicht benutzen?

yes.gif
Zumindest nicht für deine eigenen Zwecke. Für LoF-Zwecke in einem LoF-Betrieb dürfte er eventuell auch mit einem Zugfahrzeug mit schwarzer Nummer genutzt werden, ob dann ein Folgekennzeichen zulässig ist, weiß ich nicht.

Zitat
4. Oder gibts auch eine Möglichkeit den ohne LoF aber mit 25 km/h sagen wir mal steuerfrei zu betreiben


no.gif
Sonderfälle wie Anhänger für Sportgeräte oder so mal ausgenommen.


Zitat
Ich will mir nur ungern einen eigenen Hänger anschaffen, Versicherung und Steuern bezahlen und den dann 2x im Jahr benutzen....

Dann bleibt wohl nur, einen zugelassenen Anhänger auszuleihen.


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Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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blackdodge
Beitrag 04.12.2012, 20:17
Beitrag #3


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Oder Du verleihst Deinen Trecker an Den Hofbesitzer damit er damit für eigene Zwecke seine Hänger ziehen lassen kann. ´
Gegebenenfalls sogar mit Dir als Fahrer. thread.gif Der Hofbesitzer darf dann seine grünen KZ. ziehen(lassen) whistling.gif

Das solltest Du aber schriftlich festhalten und mitführen.


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geckolino
Beitrag 04.12.2012, 20:33
Beitrag #4


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Aber auch das nur für LoF-Zwecke.


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ceego
Beitrag 04.12.2012, 21:33
Beitrag #5


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Oh Mann, als ob ichs geahnt hätte... total bescheuert.

Naja vielen Dank für die schnelle Antwort, mal sehen was sich ergibt.
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blackdodge
Beitrag 04.12.2012, 21:55
Beitrag #6


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Probefahrt für Trecker unter Belastung

Probefahrt für Anhänger unter Belastung

jeweils nach Instandsetzung mit Kurzzeitkennzeichen möglich und kostet nicht mehr wie für ein Motorrad thread.gif


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hk_do
Beitrag 05.12.2012, 00:11
Beitrag #7


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Mahlzeit.

Zitat (blackdodge @ 04.12.2012, 20:17) *
Oder Du verleihst Deinen Trecker an Den Hofbesitzer damit er damit für eigene Zwecke seine Hänger ziehen lassen kann. ´
Gegebenenfalls sogar mit Dir als Fahrer. thread.gif Der Hofbesitzer darf dann seine grünen KZ. ziehen(lassen) whistling.gif


äh: nein?!

Das grüne Kennzeichen ist doch ein Folgekennzeichen, und ich gehe mal davon aus, dass der Eigentümer des Anhängers da die Nummer eines seiner eigenen Zugfahrzeuge hat draufprägen lassen und nicht eine der Nummern des TE...

Gruß,
HK
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janr
Beitrag 05.12.2012, 15:30
Beitrag #8


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Mich verwirrt da die Tatsache, daß es ein Folgekennzeichen sein soll und dabei grün ist.

Ist ein FZ mit Folgekennzeichen nicht so oder so Zulassungs- & Steuerfrei?

Ein gründe Kennzeichen zeigt doch die Steuerfreiheit eines zugelassenen FZs think.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Jens
Beitrag 05.12.2012, 15:39
Beitrag #9


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zulassungsfreie Anhänger Kennzeichenfarbe?? - da wird darüber diskutiert, ob Folgekennzeichen die gleiche Farbe wie das Kennzeichen des Zugfahrzeugs haben müssen


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ceego
Beitrag 05.12.2012, 23:12
Beitrag #10


Neuling
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Ich will den verlinkten alten thread nicht wieder ausgraben, aber so wie ich das verstehe gibt es keine zulassungsfreien Anhänger für privaten Gebrauch und damit auch keine Folgekennzeichen (abgesehen von Sportanhängern für Motorrad, Pferd etc, trifft aber nicht meinen Fall).
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