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> Zulassendienst fur Autobazar, Risikos?
Student
Beitrag 01.12.2012, 19:42
Beitrag #1


Neuling


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Hello,

Excuse me, that I have to write in English, but I'am from Poland and feel much more comfortable, to communicate in English language indeed.
I just speak a couple of words in Deutsch.

I'am on vacation in Deutschland, visiting some relatives.

Some of my closer relatives are living in Deutschland since a couple of years, and they doing pretty well running a Autobazar here in Deutschland.

And here is the deal, I have been offered to participade from some Cardealers:

They offered me about 80 Euros zu make daily with just 2 hours of work.

This sounds pretty good, maybe just too good, to be true.

Is there a risk for me, if I purchase yellow Transitplates for cars?

The dealers offered me 100 Euros each, and one Transitplate should only cost 33 Euros for Insurance, plus a fee of 13 Euros for the Government for Taxes, and another 12 Euros for the guy, who printed the licenseplates.

I'am from Poland, and I dont know the German law, and I dont want to get arrested here.

Is there any risk for me, to agree to this deal?

Thanks.


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ulm
Beitrag 01.12.2012, 19:57
Beitrag #2


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Welcome to the verkehrsportal! wavey.gif

A first question for my understanding:
What yellow plates do you mean?
In Germany there aren´t any yellow plates in use...

...and a second question:
When the job is such simple and well paid as told, why didn´t find your relatives Germans for this job?
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Jens
Beitrag 01.12.2012, 20:01
Beitrag #3


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Zitat (ulm @ 01.12.2012, 19:57) *
What yellow plates do you mean?

Ich denke, dass Kurzzeitkennzeichen gemeint sind, bei denen am rechten Rand das Gültigkeitsdatum gelb unterlegt ist.


--------------------
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ulm
Beitrag 01.12.2012, 20:05
Beitrag #4


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Okay, by the hint of Jens, this might be the "yellow plate":


On November 1st Germany updated the rules for the short time valid plate ("Kurzzeitkennzeichen").
The changing was that now a German resident can get this kind of plate only in the town he has registered his place of living.
This makes it sometimes difficult to get such a short time valid plate for picking up a car bought in another town.
If you haven´t a residential in Germany you can buy this plate at any town in Germany.

The problem in both cases:
It´s stricktly prohibited to hand this plate to another person...

...and so your job is illegal
sad.gif

Sorry for that answer.
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tadzio
Beitrag 01.12.2012, 20:48
Beitrag #5


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Zitat (ulm @ 01.12.2012, 20:05) *
...and so your job is illegal


And on top of that: the cars that use these plates are all registered under your name. That means: if anything happens with the car (a speeding ticket, and accident, whatever), police and other officials will first turn to you. One more reason to not do that.

Remember: if something sounds too good to be true, it usually isn't.

Cheers
tadzio


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If you hate anyone because of your faith, you're doing it wrong. (unbekannt)
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.12.2012, 01:23
Beitrag #6





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Zitat (ulm @ 01.12.2012, 20:05) *
It´s stricktly prohibited to hand this plate to another person...

Sicher? Der Wortlaut verbietet es, dass das KZK an eine andere Person zur Nutzung an einem anderen (als dem beantragten) Fahrzeug überlassen wird. § 16 Abs. 2 FZV:

"Der Antragsteller darf das Kurzzeitkennzeichen
1. nur für die Durchführung von Fahrten im Sinne des Absatzes 1 mit dem eingetragenen Fahrzeug verwenden und
2. keiner anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen."


Dagegen verstößt der TE mit seinem geplanten Vorhaben nicht.
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ulm
Beitrag 02.12.2012, 07:33
Beitrag #7


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Zitat (Georg_g @ 02.12.2012, 01:23) *
Sicher? Der Wortlaut verbietet es, dass das KZK an eine andere Person zur Nutzung an einem anderen (als dem beantragten) Fahrzeug überlassen wird.

Ja, das ist schon soweit richtig.
Aber: @student macht sich durch die Beantragung des KZK automatisch zum Halter.
Du holst dir damit, wie @tadzio bereits anmerkte, erst mal alle Fahrerermittlungen ins Haus.
Auf dem Papier Halter zu sein, kann unangenehm sein, wie der Thread Kraftfahrzeugsteuer bei abhandengekommenem PKW zeigt.
Klar könnten wir es jetzt hier ausführlich darlegen, was verboten ist und was zwar erlaubt sein könnte, aber mächtig Papierkram verursacht, aber das dann alles noch auf Englisch auszufechten? think.gif

Ich würde auf jeden Fall unbedingt die Finger von einem solchen Geschäftsmodell lassen!
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haschee
Beitrag 02.12.2012, 10:07
Beitrag #8


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Wir haben auch noch dieses Thema im Angebot:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=101019

Evtl. wird hier nur jemand "Dummes" / Unbedarftes / Naives gesucht der seinen Namen hergibt...?

Immerhin hat er keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, er macht hier nur nen Besuch.

Damit wäre theoretisch wieder jede Zulassungsstelle zuständig und tada schon hat man wieder Kurzzeitkennzeichen.


Wer solche Freunde hat... thread.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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nachteule
Beitrag 02.12.2012, 11:04
Beitrag #9


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Hallo, Georg_g,

wenn ich es richtig sehe, würde er mit seiner Tätigkeit gegen § 22a StBG verstoßen.

Dazu mal dieses Urteil.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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nachteule
Beitrag 02.12.2012, 13:01
Beitrag #10


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Hallo, Georg_g,

mir ist ein kleiner Tippfehler unterlaufen (danke, Jens, für den Hinweis wavey.gif )

Es muss lauten: § 22a StVG, nicht StGB.

Viele Grüße,

Nachteule


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.12.2012, 15:24
Beitrag #11





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Zitat (ulm @ 02.12.2012, 07:33) *
Aber: @student macht sich durch die Beantragung des KZK automatisch zum Halter.
Du holst dir damit, wie @tadzio bereits anmerkte, erst mal alle Fahrerermittlungen ins Haus.

Das ist richtig. Mir ging es nur um die zulassungsrechtliche Seite und die Aussagen "strictly prohibited" und "job is illegal". Das kann ich so nicht erkennen.
Zitat (nachteule @ 02.12.2012, 13:01) *
§ 22a StVG

Welches Variante der Tatbestandsmerkmale siehst du denn als erfüllt an? Das Vertreiben von Kennzeichen? Das Urteil des OLG München basiert auf einem ganz anders gelagerten Fall.

Ich kann nicht so recht erkennen, dass die geplante Vorgehensweise unzulässig ist und wenn sie nur zur Umgehung des neuen Merkmals "zuständige Behörde" aus § 16 FZV dient, finde ich das nicht mal verwerflich. Um den angeblich so gestiegenen Missbrauch mit KZK einzudämmen, wären andere Maßnahmen geeigneter.
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haidi
Beitrag 02.12.2012, 18:30
Beitrag #12


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Und was ist, wenn der Autobazar-Mensch dann, weil es gerade bequem ist, noch schnell ein zweites Auto mit den KZK überstellt, dann hat der TE auf alle Fälle ein Problem, wenn das auffällt.

Hannes
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.12.2012, 18:37
Beitrag #13





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Das war aber auch schon vor der Änderung der FZV unzulässig. Ein KZK darf nur an einem einzigen Fahrzeug benutzt werden, daher hat man die Daten des Fahrzeugs vor Fahrtantritt in den roten Fz.-Schein einzutragen. Außerdem wäre diese Variante der missbräuchlichen Verwendung ja auch dann möglich, wenn ich mir "offiziell" ein KZK hole, also als Einwohner des Kreises der "zuständigen Behörde". Da besteht also insofern kein Zusammenhang.
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nachteule
Beitrag 02.12.2012, 18:58
Beitrag #14


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Hallo, Georg_g,

wenn ich den TE richtig verstanden habe, soll er als Vermittler dienen, um Kurzzeitkennzeichen bei einer Zulassungsstelle zu besorgen und diese gegen einen gewissen Betrag an Dritte weiter zu geben.

Richtig?

Wenn dem so ist, sehe ich durchaus Parallelen zu dem Urteil.

Viele Grüße,

Nachteule


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haschee
Beitrag 02.12.2012, 19:10
Beitrag #15


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Außerdem steht erstmal der TE drin. Wenn irgendwas ist.


Evtl. wohnt seine Bekanntschaft auch nicht im Zulassungsbezirk des Autobasars. Oder ist dort schon "bekannt".


Ich gebe Nachteule recht, das Urteil trifft es schon ziemlich gut.



Da könnte man gleich noch nen paar Bankkonten eröffnen und jemand anders zur Verfügung stellen - was soll schon groß passieren... whistling.gif


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Bonsai-Brummi
Beitrag 02.12.2012, 19:13
Beitrag #16


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Zitat (haschee @ 02.12.2012, 19:10) *
Evtl. wohnt seine Bekanntschaft auch nicht im Zulassungsbezirk des Autobasars. Oder ist dort schon "bekannt".


Die (btw: Verwandtschaft) wird jedenfalls gute Gründe haben, die KZK nicht unter eigenem Namen besorgen zu wollen... thread.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.12.2012, 19:14
Beitrag #17





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Zitat (nachteule @ 02.12.2012, 18:58) *
Richtig?

Tja, so genau weiß ich leider nicht, in welchem Umfang und für wen das gemacht werden soll. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass er es für seine Verwandten macht, die den "Autobasar" haben. Allerdings ist dann wieder die Rede von "some cardealers" und "the dealers", also offenbar doch für mehrere Händler. Da er wohl auch noch Geld für diese Tätigkeit kassieren soll, hast du wohl recht, dass das schon sehr in die Nähe des "Vertreibens" von Kennzeichen aus § 22a StVG geht.
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haschee
Beitrag 02.12.2012, 19:27
Beitrag #18


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Sehr nah. think.gif

Er kriegt 100 € und dafür holt er ne gelbe Nummer (auf seinen Namen).

13 € für Gebühren, 33 € Versicherung, 12 € Kennzeichen (das kann bei den Kennzeichen hinkommen wenn er sagt er kommt vom Händler X wobei ich die Versicherung fast ein bischen niedrig finde)
Rest darf er wohl behalten.

bonsai:
Du hast recht, vermutlich Verwandte.



georg:
hm schwierig.
Wenn wir davon ausgehen, daß Autobazar ein normaler Autohandel ist, dann sind evtl. dort auftauchende "Auf"käufer damit gemeint?
Aber die hätten normal rote Nummern. Zumindest die eher vertrauenswürdigen. thread.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.12.2012, 19:41
Beitrag #19





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Zitat (haschee @ 02.12.2012, 19:27) *
Wenn wir davon ausgehen, daß Autobazar ein normaler Autohandel ist, dann sind evtl. dort auftauchende "Auf"käufer damit gemeint?

Ich bin ursprünglich von einer etwas anderen Konstellation ausgegangen. Die Verwandten haben einen Autohandel und können für reine Probefahrten auch rote Kennzeichen nehmen. Kauft nun ein Privatmann tatsächlich ein Auto und will es mitnehmen, dann bekommt er wegen der neuen Regelung kein KZK, wenn er nicht in diesem Landkreis oder in dieser Stadt wohnt oder kein EU-Ausländer ist. Hier hätte der TE hilfreich einspringen sollen.

Der Fall ist aber offenbar doch etwas anders, weil der TE für mehrere Händler tätig werden soll und das Ganze auch noch irgendwie "auf eigene Rechnung", indem er die Kosten erst mal auslegen soll.

Mal eine ganz andere Frage: Die Neuregelung des § 16 Abs. 2 FZV regelt, dass die KZK nur von der "örtlich zuständigen Zulassungsbehörde" ausgegeben werden. Die Zuständigkeiten wiederum sind in § 46 FZV geregelt. Könnte man § 16 FZV nicht auch anders interpretieren, nämlich so, dass jene Behörde zuständig ist, in deren Kreis sich das Fz. befindet? Wenn ich also das Auto aus dem ABC-Kreis verbringen will, dass dann auch die Zulassungsstelle des ABC-Kreises zuständig ist?

Irgendwie ist die Neuregelung nicht durchdacht. Wenn jeder ehrliche Autokäufer nur das gekaufte Auto heimbringen will und dafür erst auf dem Hof der Zulassungsstelle dubiose Kontakte mit Einwohnern oder EU-Ausländern knüpfen muss, dann wird doch der Geschäftemacherei mit KZK erst recht Vorschub geleistet.
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