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> Von der Unmöglichkeit eine Straße zu verlassen, Oder auch: Ab durch den Fußgängerbereich
Micha147
Beitrag 27.11.2012, 03:18
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,
ich habe eine sehr schöne Geschichte aus der Bundesstadt Bonn zu berichten, zu der ich gerne mal eure Meinung hören würde. Es geht - grob gesagt - um eine Einbahnstraße mit Zufahrt zu einer öffentlichen Tiefgarage. Die Einbahnstraße ist faktisch eine Sackgasse, da sie ausschließlich in Fußgängerbereichen mündet.
Dazu die Story:
Fahrer F fährt mit seinem Pkw in die Einbahnstraße ein, um in die öffentliche Tiefgarage zu fahren. Aus der Entfernung kann er nicht sehen, ob Plätze frei sind, weil die entsprechende Anzeige außer Betrieb ist. An der Einfahrt zur öffentlichen Tiefgarage angekommen, stellt der F fest, dass die Tiefgarage wohl ziemlich voll ist, weil die Schlange der in die Tiefgarage eingefahrenen und wartenden PKW sich bereits bis zur Einfahrt zieht (da die Einfahrt sehr lang ist, dürfte es sich um mind. 12 Fahrzeuge handeln). Um sich dort nicht anstellen zu müssen, was bei Einfahrt von drei weiteren PKW eine Blockade der (durch viele Busse des ÖPNV genutzten) Einbahnstraße nach sich ziehen würde, entscheidet sich der F an der Tiefgarageneinfahrt vorbei zu fahren, um die Einbahnstraße zu verlassen und eine andere Tiefgarage anzusteuern. Nachdem der F an der Tiefgarageneinfahrt vorbei gefahren, wird er einige Meter später von der Polizei angehalten. Der Vorwurf der Polizei lautet: Sie missachteten Zeichen 242. Tatsächlich stellt F fest, dass sich kurz nach der (umfahrenen) Tiefgarageneinfahrt ein Zeichen 242 befindet. Das angebotene Verwarngeld in Höhe von 15,- EUR lehnt F ab, da er einwendet, dass ihm keine andere Möglichkeit als die Missachtung von Zeichen 242 geblieben sei, um die Einbahnstraße wieder zu verlassen (ohne die Tiefgarage zu nutzen).

Was meint ihr dazu?

Zur Visualisierung eine kleine Skizze (powered by Google-Maps):

***** entfernt *****

Hier die Szenerie in Bildern:


***** entfernt *****








***** entfernt *****



***** entfernt *****







Beste Grüße
Michael

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 27.11.2012, 09:39
Bearbeitungsgrund: Skizze aus urheberrechtlichen Gründen entfernt; Google erlaubt keine derartige Verwendung. Desweiteren wurden die nicht anonymisierten Bilder entfernt. Bitte Gesichter und Kennzeichen abdecken.
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Mitleser
Beitrag 27.11.2012, 07:23
Beitrag #2


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Formal hat die Polizei Recht. Man darf eine FuZo nicht befahren. Wenn man an einer solchen Einbahn-Sackgasse ankommt, ist man halt gefangen. Man kann dann nur die Polizei anrufen und um Anweisung/Genehmigung zur Missachtung der Verkehrszeichen (entweder FuZo oder Einbahnstraße) bitten.
Aber die Fahrt endet doch bereits viel früher - hier ist schon Schluss. think.gif

Aber ja, die Situation ist in mehrfacher Hinsicht blöd/unzulässig gelöst - von der ranting.gif Baustellenabsicherung und -führung mal ganz zu schweigen.
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Wollf_0708
Beitrag 27.11.2012, 09:17
Beitrag #3


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Zitat (Mitleser @ 27.11.2012, 07:23) *
Aber die Fahrt endet doch bereits viel früher - hier ist schon Schluss. think.gif

Auch die Geschwindigkeit wird ab dort auf 60 km/h begrenzt. whistling.gif
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mir
Beitrag 27.11.2012, 09:38
Beitrag #4


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Zitat (Mitleser @ 27.11.2012, 07:23) *
Formal hat die Polizei Recht. Man darf eine FuZo nicht befahren.



Dazu gab's aber im Wattestäbchenfall Urteile, die in einem Punkt übertragbar sind: Wenn Regelungen bestehen, die den VT vor eine nicht lösbare Situation stellen, dann sollte ein verständiger VT erkennen können, daß diese zusammengenommen nicht so gemeint sein können und aufgrund der unlösbaren Situation an einem besonders schwerwiegenden Fehler leiden. Also sind die Verkehrsregelungen nichtig.

Man wird also wohl besonders vorsichtig durch die Fußgängerzone fahren dürfen.

Meine ich übrigens auch ganz ohne Polemik.


Edit: Das obige ist wohl doch Unsinn, es steht ja ein Z250 rechtzeitig davor.

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 27.11.2012, 09:43


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Mitleser
Beitrag 27.11.2012, 09:47
Beitrag #5


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Bei @Wattestäbchen war die Sitaution aber von den Behörden nicht so gemeint, wie er sie nach den Buchstaben der StVO und der Beschilderung/Markierung gedeutet hat. Hier wollte die StVB aber eine nicht zu durchfahrende FuZo schaffen.
Wenn man sich die ehemalige Gestaltung anschaut, dann wird klar erkennbar, dass die Zufahrt zur Tiefgarage eine alternativlose Führung ist/war; wer die Spur wählt, muss in die Garage einfahren. Anscheinend wurde diese Führung aber im Zuge der benachbarten Baustellen aufgegeben - mit allen leidigen Beschilderungs- und Führungsfolgen.


Edit @mir: Das Vz 250 stand ja auch mal wo anders und mit einer anderen räumlichen Wirkung. whistling.gif
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Wollf_0708
Beitrag 27.11.2012, 09:59
Beitrag #6


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Durch das 250iger ist das Parkhaus nur für Lieferverkehr von ... bis... und für den Linienverkehr nutzbar.
Der Parkhausbetreiber wird eine Gewinnwarnung aussprechen müssen.

Selbst die Lieferbetonlaster und sonstigen Baustellen-Lieferfahrzeuge sind verboten (ausserhalb der beschilderten Zeiten).
Radfahrer..... machen eh was sie wollen.

Die weisse Trägertafel (u.a.:rechte Spur ins Parkhaus) muss teilweise oder ganz abgedeckt werden.

Sind solche Schildaverwirrungen von einer Strassenverkehrs-Behörde angeordnet/genehmigt/kontrolliert worden ?



GrussWolF
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Bonsai-Brummi
Beitrag 27.11.2012, 10:04
Beitrag #7


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Zitat (Wollf_0708 @ 27.11.2012, 09:59) *
Der Parkhausbetreiber wird eine Gewinnwarnung aussprechen müssen.


Nö - der ist eine GmbH wavey.gif

... mit haftender Beschränktheit...? whistling.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.11.2012, 10:14
Beitrag #8


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 27.11.2012, 10:04) *
Zitat (Wollf_0708 @ 27.11.2012, 09:59) *
Der Parkhausbetreiber wird eine Gewinnwarnung aussprechen müssen.
Nö - der ist eine GmbH wavey.gif

Davon mal abgesehen:
Wieso heißt eine Verlust-Warnung eingentlich "Gewinnwarnung"?

Doc think.gif


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Bonsai-Brummi
Beitrag 27.11.2012, 10:17
Beitrag #9


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.11.2012, 10:14) *
Wieso heißt eine Verlust-Warnung eingentlich "Gewinnwarnung"?


Weil sie oft genug überhaupt nicht vor Verlusten warnt - sondern schlicht davor, dass der Gewinn nicht ganz so hoch ausfallen könnte wie von ein paar frischgebackenen BWL-Absolventen ("Analysten") an irgendeinem grünen Tisch weit abseits des Geschehens ausgekaspert wavey.gif

[/OT] blushing.gif
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Wollf_0708
Beitrag 27.11.2012, 10:22
Beitrag #10


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Weil es hier steht.

Klingt ja auch positiver, als:
Ob8, es geht den Berg runter.


GrussWolF
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Kühltaxi
Beitrag 27.11.2012, 11:05
Beitrag #11


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Ganz vorne an der Kreuzung, noch vor dem Einbahnstraßenschild am gleichen Mast links, auf den Fotos nicht zu sehen, ist doch auch noch ein 250er. Jetzt könnte die Bußgeldstelle argumentieren man müsse sich schon an dieser Kreuzung fest überlegen ob man in das Parkhaus reinwill mit allen Konsequenzen und solange es nicht wirklich voll oder gesperrt ist (was ja hier der Fall war, "nur" eine Schlange) müsse man auch rein. Was haben die Polizisten denn auf den Einwand hin gesagt?

Wußte übrigens beim Lesen der ersten Zeilen bevor ich die Bilder sah schon daß genau die Stelle gemeint war. rolleyes.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 27.11.2012, 11:11
Beitrag #12


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Zitat (Kühltaxi @ 27.11.2012, 11:05) *
Wußte übrigens beim Lesen der ersten Zeilen bevor ich die Bilder sah schon daß genau die Stelle gemeint war. rolleyes.gif


Heimvorteil cool.gif

Wie daneben ist das eigentlich, ein Parkhaus mit gesperrter Sackgasse als Zufahrt zu bauen...? shutup.gif
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Mitleser
Beitrag 27.11.2012, 11:18
Beitrag #13


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Früher (siehe GSV) war die Sackgasse ja nicht gesperrt. Die Sperrung bezog sich nur auf den anderen Straßenteil, der zur FuZo führt.

Aber auch eine Einbahn-Sackgasse zu einem privaten und bewirtschafteten Parkhaus sowie eine derartige -zugleich privilegierende und beschränkende- bauliche Gestaltung verbieten sich nicht nur nach den Buchstaben des Gesetzes. wallbash.gif
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Kühltaxi
Beitrag 27.11.2012, 11:22
Beitrag #14


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Sehr daneben, wie vieles verkehrstechnisch in Bonn. Diese Art der Baustelleneinrichtung ist übrigens keine Ausnahme sondern stinknormal dort weshalb mir auch nicht großartig Gedanken kamen, das einzige was mich jetzt wunderte war daß die Polizei doch tatsächlich die Freundlichkeit hat da auch noch Knollen zu verteilen. mad.gif
Wenn mein Lieblingskunde jemanden für Auslieferung Bonn braucht sehe ich zu daß ich Land gewinne und überlasse dem dort wohnenden Kollegen dankbar das Feld.... whistling.gif


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Micha147
Beitrag 27.11.2012, 11:43
Beitrag #15


Neuling
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Zitat (Kühltaxi @ 27.11.2012, 11:05) *
Was haben die Polizisten denn auf den Einwand hin gesagt?

Wußte übrigens beim Lesen der ersten Zeilen bevor ich die Bilder sah schon daß genau die Stelle gemeint war. rolleyes.gif


Hehe, ja, das ist wirklich eine spitzenmäßige Stelle. Daher habe ich das Verwarngeld auch abgelehnt. Könnte mir ja wieder passieren und dann will ich einfach Klarheit, was ich tun muss/darf.

Der Polizist hat auf meinen Einwand gesagt, dass ich ja der Budapester Straße rechts weiter hätte folgen und dort wenden können.
Problem 1: Das ist auch Fußgängerbereich (vgl. Zeichen, das auf dem Foto mit der Tiefgarageneinfahrt zu sehen ist)
Problem 2: Von dort aus darf man nur rechts - wiederrum in den Fußgängerbereich - einbiegen.

Daraufhin hat er gesagt, dass ich halt durch die Tiefgarage hätte durchfahren müssen.
Problem 1: Inzwischen weiß ich, dass sie zu diesem Zeitpunkt voll war. Ergo hätte ich wohl zur Blockade der (vom ÖPNV genutzten) Straße beigetragen.
Problem 2: Darf ich von der öffentlichen Hand zur (wenn auch nur vorrübergehenden) Nutzung einer von einem privatrechtlichen Unternehmen betriebenen Tiefgarage gezwungen werden? Dabei trage ich ja das volle Unfall- und Kostenrisiko (falls die Durchfahrt etwas kostet). Außerdem könnte der Betreiber ja Besitzstörungsrechte geltend machen.

Daraufhin hat er gesagt, dass ich ja in der Straße selbst hätte wenden können.
Problem 1: Einbahnstraße. Und es gibt weder Ampel noch Spur in die Rückrichtung.
Problem 2: Es gibt durch die Baustelle keine Wendemöglichkeit.

Dann wusste er auch nichts mehr, beharrte aber auf den 15,- EUR. Ich beharrte also auf der OWi-Anzeige.

Beste Grüße
Michael
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rapit
Beitrag 27.11.2012, 11:44
Beitrag #16


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.11.2012, 10:14) *
Wieso heißt eine Verlust-Warnung eingentlich "Gewinnwarnung"?

Na, "Gewinn war", steckt doch alles im Begriff...


Die Sachkasse mit VZ 250 ist klasse.

Woher soll der VT denn wissen, dass er das VZ 250 gefälligst zu ignorieren hat, das komische Fußgängerzonenschild, welches ja wohl eigentlich erstmal nur für die dahinter rechts abzweigende Straße gelten soll, aber nicht, und das dann folgende Fußgängerschild, was auch nicht großartig anders aufgestellt ist, als das erste, das ja nur nach rechts ab gelten soll, dann aber nicht den Bereich rechts des Bordsteines betreffen soll, sondern die vermeintliche "Fahrbahn"?

Seit wann, um es anders zu formulieren, werden außer bei Berliner Halteverboten vom VT hellseherische Fähigkeiten verlangt?


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Mitleser
Beitrag 27.11.2012, 11:49
Beitrag #17


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Zitat (Micha147 @ 27.11.2012, 11:43) *
Ich beharrte also auf der OWi-Anzeige.

Wir warten mit Dir. Aber mach Dir keine großen Hoffnungen, dass ein Richter bei vernünftigem Vortrag der Sach- und Ortslage der Polizei Recht gibt.
-> Wenn der Polizist oder die Bußgeldstelle nicht eh von selbst von der Verwarnung/Bebußung Abstand nehmen.
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rapit
Beitrag 27.11.2012, 12:07
Beitrag #18


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wieso? Mir sind die OWi-Richter aus Bonn gar nicht so schlimm in Erinnerung? War aber schon 3 Jahre nicht mehr da.


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oscar_the_grouch
Beitrag 27.11.2012, 12:10
Beitrag #19


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Hat er dir Wenigstens die Weisung erteilt, weiter durch die FuZo zu fahren ? Und hast du dir das schriftlich geben lassen ? smile.gif
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mir
Beitrag 27.11.2012, 12:16
Beitrag #20


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Zitat (Micha147 @ 27.11.2012, 11:43) *
Hehe, ja, das ist wirklich eine spitzenmäßige Stelle. Daher habe ich das Verwarngeld auch abgelehnt. Könnte mir ja wieder passieren und dann will ich einfach Klarheit, was ich tun muss/darf.


Ich würde mal die Straßenverkehrsbehörde kontaktieren und sie bitten, sich anzuschauen, was da aufgestellt wurde ...


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Micha147
Beitrag 27.11.2012, 12:20
Beitrag #21


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Kleines Update: Straßenverkehrsamt der Stadt Bonn hat sich wie folgt dazu geäußert:
- Öffentliche Straßen, die in privatrechtliche Tiefgaragen münden, stellen kein Problem dar und sind - so habe es das VG Köln festgestellt - zulässig. Allerdings müsse der VT vor dem Einfahren in die Straße durch verständliche Beschilderung auf diesen Umstand hingewiesen werden (was vorliegend vom Straßenverkehrsamt überprüft wird).
- Die beiden Zeichen 250 (links (auf den Fotos nicht erkennbar) und rechts der Fahrbahn) sind wohl in dieser Form nicht korrekt und sollen sich nur auf die Fahrbahn links der Tiefgarageneinfahrt beziehen. Auch das will das Straßenverkehrsamt vor Ort prüfen.
- Das Zeichen 242 habe ich verletzt und müsse dann wohl - so überhaupt ein Bußgeldbescheid kommt - bezahlen. Wie ich die Straße sonst - wenn nicht durch die Tiefgarage - hätte verlassen sollen, konnte der gute Mann mir aber auch nicht erklären.

Beim Tiefbauamt hat man mich übrigens ganz polemisch gefragt, weshalb ich überhaupt in die Bonner Innenstadt fahren würde, wenn mich die Verkehrslenkung dort so stört. Ich glaube, die spinnen wohl. Die sollen einfach mal rechtskonforme Verkehrslenkung etablieren, dann gibt es auch kein Problem.

Frage: Die Tiefgarage hat von 1 Uhr bis 7 Uhr geschlossen. Wenn ich nun um 1:30 Uhr in die Straße einfahre, um in die Tiefgarage zu fahren, dort aber feststelle, dass diese bereits geschlossen ist, muss ich dann bis 7 Uhr warten, um die Straße durch die Tiefgarage wieder zu verlassen?

Hoffen wir auf einen verständigen Richter, der auch mal Auto fährt und sich von der Polizei keine dubiose Beschilderung vorhalten lassen möchte.

Zitat (oscar_the_grouch @ 27.11.2012, 12:10) *
Hat er dir Wenigstens die Weisung erteilt, weiter durch die FuZo zu fahren ? Und hast du dir das schriftlich geben lassen ? smile.gif


Nein, aber wo sollte ich auch sonst weiterfahren? Zurück ging ja nicht. Hier hat er offensichtlich auch die Faktenlage anerkannt, dass ich nur durch die FuZo wieder rausfahren kann aus der Straße.
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Kai R.
Beitrag 27.11.2012, 12:21
Beitrag #22


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ich denke, dass Du hier gute Chancen hast dass die Bußgeldstelle oder spätestens ein Richter die Angelegenheit einstellt.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Mitleser
Beitrag 27.11.2012, 12:30
Beitrag #23


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Zitat (rapit @ 27.11.2012, 12:07) *
wieso? Mir sind die OWi-Richter aus Bonn gar nicht so schlimm in Erinnerung?
Weil Du wohl nur selektiv gelesen hast:
Zitat (Mitleser @ 27.11.2012, 11:49) *
Aber mach Dir keine großen Hoffnungen, dass ein Richter bei vernünftigem Vortrag der Sach- und Ortslage der Polizei Recht gibt.



@Micha147:
Danke fürs Update - und die Nachfrage beim StVA.
So wie die es sich wünschen, hätte ich die Situation auch interpretiert; zumindest vor der baustellenbedingten(?) Änderung der Budapester Straße. Nicht ganz regelkonform beschildert, aber....
Nur dass man eine echte öffentliche Straße als Zufahrt zu einer privaten TG ausgestalten kann, indem man die Fahrbahn über knapp hundert Meter teilt und die eine "Spur" zwingend in die TG führt und somit dieser Straßenteil de facto der widmungsgemäßen Nutzung entzieht, hat hoffentlich auch das VG Köln nicht festgestellt.
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Kühltaxi
Beitrag 27.11.2012, 12:39
Beitrag #24


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Zitat (Micha147 @ 27.11.2012, 11:43) *
Dann wusste er auch nichts mehr, beharrte aber auf den 15,- EUR. Ich beharrte also auf der OWi-Anzeige.

Er war wohl verdonnert dort zu beknollen (man könnte den Weg ja auch als Stauumfahrung benutzen whistling.gif ) und wollte trotz deiner wirklich schlüssigen Argumentation das nicht selbst entscheiden. Bei Anwendung des gMvs wird die Bußgeldstelle dir natürlich Recht geben, aber wie ich schon schrieb, ein Restrisiko bleibt.

Zitat (Micha147 @ 27.11.2012, 12:20) *
Beim Tiefbauamt hat man mich übrigens ganz polemisch gefragt, weshalb ich überhaupt in die Bonner Innenstadt fahren würde, wenn mich die Verkehrslenkung dort so stört.

rofl1.gif Das sind mir ja mal ein paar Jecken.... narr.gif
Dank deinem beherzten Einschreiten sollte wenn die Baustelle fertig ist eigentlich die Belegungsanzeige der Tiefgarage schon vorne an der Kreuzung stehen, nebst deutlich lesbarer Beschilderung. Warten wir mal ab.


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Micha147
Beitrag 27.11.2012, 13:00
Beitrag #25


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Die *** Polizisten haben ihre Stellung übrigens nach meiner aktiven Gegenwehr dann auch geräumt. Scheinbar war man sich seiner Sache dort dann auch nicht mehr so sicher.

Anmerkung der Moderation:
Beleidigungen, egal ob durchgestrichen oder nicht, sind in diesem Forum nicht geduldet. Bitte Nettiquette beachten.


Der Beitrag wurde von durban bearbeitet: 27.11.2012, 16:08
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rapit
Beitrag 27.11.2012, 13:23
Beitrag #26


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Ich finde ja den FGÜ innerhalb der FGZ auch nett whistling.gif
Zitat (Micha147 @ 27.11.2012, 03:18) *

laugh2.gif


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janr
Beitrag 27.11.2012, 13:25
Beitrag #27


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Schöne Bescherung, du hälst uns doch auf dem Laufenden, @Micha147, gell?


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Micha147
Beitrag 27.11.2012, 13:52
Beitrag #28


Neuling
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Zitat (janr @ 27.11.2012, 13:25) *
Schöne Bescherung, du hälst uns doch auf dem Laufenden, @Micha147, gell?


Aber klar!
Gerade mal die Rennleitung angerufen: Die OWi-Anzeige ist im System. Nun heißt es: Warten auf den Bußgeldbescheid.
Das wird ein Spaß.

Gleichzeitig habe ich mal die Bürokratie in Gang gesetzt:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren,

hiermit stelle ich folgenden Bürgerantrag für die nächste Sitzung des zuständigen Gremiums (BV Bonn oder Bürgerausschuss):

Problem:
Der motorisierte Verkehr, der von der Kreuzung Thomas-Mann-Straße in die Budapester Straße einfährt, kann diese nicht mehr verlassen. Die Budapester Straße ist eine Einbahnstraße (Zeichen 220) (Anlage a). In Fahrtrichtung Bottlerplatz wird sie als Fußgängerbereich (Zeichen 242) weitergeführt (Anlage g). In Fahrtrichtung Friedensplatz wird sie in die Sternstraße weitergeleitet und dort gleichfalls als Fußgängerbereich (Zeichen 242) weitergeführt (Anlage n). Daher kann der motorisierte Verkehr, der kein Lieferverkehr werktags zwischen 6 und 12 Uhr, Linienverkehr oder Taxi ist (Zusatzzeichen) (Anlage o), die Straße ausschließlich durch die von der privatrechtlichen "Bonner City Parkraum GmbH" betriebene "Münsterplatzgarage" wieder verlassen (Anlage h). Damit wird die Budapester Straße der widmungsgemäßen Nutzung entzogen. Ferner entsteht hierdurch ein einseitiger Kontrahierungszwang für den motorisierten Verkehr mit der "Bonner City Parkraum GmbH". Diese ist ihrerseits nicht zur Kontrahierung gezwungen und könnte diese folglich ablehnen. Verschärft wird diese Situation in der Zeit zwischen 1 Uhr und 7 Uhr, da die "Münsterplatzgarage" in dieser Zeit geschlossen ist. Die Anordnung einer obligatorischen Nutzung der "Münsterplatzgarage" zum Verlassen der Budapester Straße ist mithin unzulässig. Auf die nicht vorhandene oder zum Teil sogar widersprüchliche Kennzeichnung dieser Verkehrslenkung (Anlage b und Anlage c) und insbesondere auf die fehlende Kennzeichnung des Kontrahierungszwangs mit der "Bonner City Parkraum GmbH" und die Öffnungszeiten der "Münsterplatzgarage" kommt es vorliegend nicht an. Im Ergebnis ist aufgrund der derzeit angeordneten Verkehrslenkung ein vorschriftskonformes Verlassen der Budapester Straße für den motorisierten Verkehr, der kein Lieferverkehr werktags zwischen 6 und 12 Uhr, Linienverkehr oder Taxi ist (Zusatzzeichen), unmöglich.

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll daher eine rechtskonforme Situation geschaffen werden, die es dem motorisierten Verkehr, der kein Lieferverkehr werktags zwischen 6 und 12 Uhr, Linienverkehr oder Taxi ist (Zusatzzeichen), ermöglicht, die Budapester Straße vorschriftsgemäß zu verlassen.


Lösung:
Der Fußgängerbereich in der Sternstraße in Fahrtrichtung Friedensplatz ist so zu verlegen, dass die Fahrbahn rund um den Friedensplatz vom Fußgängerbereich ausgenommen ist. Das Zeichen 242 in der Sternstraße ist demgemäß um etwa 15 Meter nach hinten zu versetzen. Das Zeichen 243 in der Wilhelmstraße ist abzubauen, das Zeichen 243 in der Kasernenstraße an die Kreuzung Friedrichstraße zu versetzen. Die Sterntorbrücke wird vom Friedensplatz aus zum Fußgängerbereich umgewidmet. Ein Zeichen 242 ist an dieser Stelle neu aufzustellen.


Alternativen:
Keine. Nicht vorgeschlagen wird insbesondere die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung (Zeichen 220) in der Budapester Straße, da es an einer rechtskonformen Wendemöglichkeit, ausreichend öffentlicher Verkehrsfläche zur Schaffung einer weiteren Spur und einer entsprechend ausgelegten Lichtsignalanlage mangelt. Außerdem wäre der ÖPNV hierdurch in erheblicher Weise nachteilig beeinträchtigt.


Kosten:
Umsetzen und Neubeschaffung von Zeichen. Die genaue Höhe der Kosten ist von der Verwaltung zu berechnen.
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Kühltaxi
Beitrag 27.11.2012, 15:24
Beitrag #29


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Dann ließe sich die Straße aber auch legal (oder wenn die 250er bleiben zumindest etwas legaler) von Ortskundigen als Abkürzung und Stauumfahrung benutzen und das wollen sie wohl in Bonn auf gar keinen Fall wenn schon Meckenheim und Rheinbach deswegen total verrammelt werden.


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Micha147
Beitrag 27.11.2012, 15:31
Beitrag #30


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Kann ich ja auch verstehen. Aber dann müssen sie halt die Schranke, die Preisliste und die Öffnungszeiten schon an den Anfang der Budapester Straße verlegen, sodass man dort nur noch dann legal einfahren kann, wenn man schon ein Parkticket gezogen hat. Sprich: Linke Spur mit Zeichen 250 und ZZ (Linienverkehr, Taxen, Lieferverkehr) sperren und eine rechte Spur mit der Schranke. Die eigentliche Tiefgarageneinfahrt lässt sich ja wohl kaum verlegen...
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Kühltaxi
Beitrag 27.11.2012, 15:39
Beitrag #31


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Ja, so könnte man es machen, aber Sperrung des Hauptzweiges "nur" durch 250er ist weniger stark als wenn man noch ein Stück Fußgängerzone dazwischen hat. whistling.gif

PS: Mir fällt gerade ein das ist aber auch schlecht wenn zu viele ins Parkhaus wollen, die stehen dann auf der Kreuzung. Dann besser wie ich schon schrieb nur Parkhausampel rot/grün und Belegungsanzeige an der Kreuzung und die Schranke lassen wo sie ist.


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rapit
Beitrag 27.11.2012, 15:57
Beitrag #32


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@Kühltaxi: und was machst Du, wenn Du an der Schranke 7,50 €/Stunde siehst und das nicht willst?


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Kühltaxi
Beitrag 27.11.2012, 16:05
Beitrag #33


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Über den kleinen Bordstein wieder weg, was sonst! tongue.gif
Meine sogar im ursprünglichen Zustand war da hinten eine Lücke direkt vor der Schranke gewesen.

Wieder PS: Die Schranke ist ja erst unten in der Garage, da kommt man also auch jetzt schon nicht weg wenn man einmal davorsteht. Da muß man dann durch und am anderen Ende direkt wieder raus, normalerweise ist für sowas 15 min lang ausfahren ohne bezahlen möglich.


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Aqua-Cross
Beitrag 27.11.2012, 16:08
Beitrag #34


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Das ganze Problem basiert doch letzt endlich darauf, daß hier wieder irgendwelche Extrabrötchen (in diesem Fall die Zufahrt zum Parkhaus) gebacken werden. "Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht" ist die häufigste Ursache für solche Probleme. Warum muß es eine Einbahnstraße sein und warum muß hier Zeichen 250 mit xyz angeordnet werden? Man sollte ganz schlicht eine Sackgasse bauen, die an der Fußgängerzone endet und in jede Richtung einen Fahrstreifen hat. An dieser Stelle hat man ausreichend Platz, um eine Kreisbahn zu bauen, die als Wendehammer dienen könnte und an der Zufahrt zur Sackgasse steht dann halt ein Ampelmast mehr, der durch eine großzügig ausgelegte Rotphase (so viele werden dort eh nicht wenden und wieder ausfahren) den restlichen Verkehr sicherlich auch nicht zum erliegen bringen wird. Aber nein. Statt soetwas oder eine andere schlichte Lösung zu etablieren wird wieder gebastelt. *tz* dry.gif rolleyes.gif


P.S. Man könnte bei der aktuellen Konstellation auch aussteigen und sein Fahrzeug schieben. Damit würde man zum Fußgänger der ein Fahrzeug mit sich führt. Rätsel gelöst! thread.gif
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Micha147
Beitrag 27.11.2012, 16:09
Beitrag #35


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Zitat (Kühltaxi @ 27.11.2012, 16:05) *
Über den kleinen Bordstein wieder weg, was sonst! tongue.gif
Meine sogar im ursprünglichen Zustand war da hinten eine Lücke direkt vor der Schranke gewesen.


Das Problem war ja vorher schon da, da sich die Schranke erst unten in der Tiefgarage befand. Also an einer Stelle, an der man schon nicht mehr umdrehen konnte. Das ist m. E. viel zu spät, um den Preis bekannt zu geben und die AGB wirksam einzubeziehen.
Kurz vor der Einfahrt zur Tiefgarage gab es vor der baustellenbedingten Umgestaltung tatsächlich bereits eine Lücke. Doch auch diese führte damals schon zwangsläufig nur in den Fußgängerbereich.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 27.11.2012, 16:15
Beitrag #36





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Zitat (rapit @ 27.11.2012, 15:57) *
und was machst Du, wenn Du an der Schranke 7,50 €/Stunde siehst und das nicht willst?

Dann nutze ich die hoffentlich vorhandene Karenzzeit aus und ziehe ein Ticket, fahre ins Parkhaus und gleich wieder raus.
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Micha147
Beitrag 27.11.2012, 16:16
Beitrag #37


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Zitat (Kühltaxi @ 27.11.2012, 16:05) *
Wieder PS: Die Schranke ist jetzt schon erst unten in der Garage, da kommt man also auch jetzt schon nicht weg wenn man einmal davorsteht. Da muß man dann durch und am anderen Ende direkt wieder raus, normalerweise ist für sowas 15 min lang ausfahren ohne bezahlen möglich.


Und genau das halte ich bereits für illegal. Nur weil "in der Regel" und aus "Kulanz" diese 15 Minuten für Durchfahrten gewährt werden, ergibt sich daraus kein Rechtsanspruch. Was ist, wenn der VT in dieser Tiefgarage Hausverbot hat? Was ist, wenn sich der Betreiber mit dem VT nicht kontrahieren will? Was ist, wenn es in der Tiefgarage einen Stau gibt, sodass der VT 16 Minuten braucht? Was ist, wenn der Betreiber diese "Kulanz"-Durchfahrt gar nicht anbietet. Oder ganz extrem^^: Was ist, wenn der Betreiber während der Durchfahrt insolvent wird?

Daher kann man m. E. niemanden dazu zwingen, dass er eine öffentliche Straße nur über eine private Tiefgarage verlassen kann.
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Kühltaxi
Beitrag 27.11.2012, 16:17
Beitrag #38


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Also gut, dann machen wir vorne neben Sperrampel und Belegungsanzeige auch noch eine große Preistafel hin. wink.gif
Man könnte zu den Ausnahmen an der Fußgängerzone auch noch "Fehlanfahrer der Tiefgarage" schreiben. Aber damit wären auch noch Tricksereien möglich. Einen wasserfesten Königsweg seint es in dieser vertrackten Situation nicht zu geben.


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Mitleser
Beitrag 27.11.2012, 22:30
Beitrag #39


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Zitat (Kühltaxi @ 27.11.2012, 16:05) *
Über den kleinen Bordstein wieder weg, was sonst! tongue.gif
Meine sogar im ursprünglichen Zustand war da hinten eine Lücke direkt vor der Schranke gewesen.

Ja, eine 10€ Lücke.
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mir
Beitrag 27.11.2012, 22:36
Beitrag #40


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Zitat (Micha147 @ 27.11.2012, 13:52) *
hiermit stelle ich folgenden Bürgerantrag für die nächste Sitzung des zuständigen Gremiums (BV Bonn oder Bürgerausschuss):


Das ist eigentlich die falsche Stelle. Über Verkehrsregelungen bestimmt am Ende nicht der Stadtrat und auch kein anderes politisches Gremium, sondern die Straßenverkehrsbehörde. Schreib besser die an, bis der Stadtrat und seine Ausschüsse das auf der Tagesordnung haben, ist die Baustelle längst weg.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.11.2012, 23:04
Beitrag #41


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OT: ob der an der Amperl wartende KFZ-Führer weiß dass er sich immer noch in einer Fußgängerzone befindet maps

Die ganze Fußgängerzone wo der TE erwischt wurde ist manchmal schon seeeehr eigenartig gestaltet whistling.gif maps


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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oscar_the_grouch
Beitrag 28.11.2012, 01:14
Beitrag #42


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Ach du jeh. Und ich dachte Berliner legen die StVO etwas eigensinnig aus.
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ulm
Beitrag 28.11.2012, 09:04
Beitrag #43


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Eine eigene StVO ist halt das Privileg einer Bundeshauptstadt, dafür geübt hat man im Bundesdorf... whistling.gif

...wenn ich aus der Tiefgarage komme, weiss ich gar nicht, dass ich mich in einer FuZo befinde ranting.gif
Fußgänger, die zwischen der Haltlinie der Ampelanlage und dem Ende der FuZo kreuzen, haben Vorrang
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Wollf_0708
Beitrag 28.11.2012, 09:06
Beitrag #44


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Zitat (oscar_the_grouch @ 28.11.2012, 01:14) *
Und ich dachte Berliner legen die StVO etwas eigensinnig aus.
Das ist doch eher ein Hauptstädtisches Denken.

Du bist wahrscheinlich noch zu jung, um Dich daran erinnern zu können, dass Bonn auch mal eine Hauptstadt der Bundesrep. war.
Damals™ im letzten Jahrtausend sind ja nicht nur Beamte, deren Eheleute, Behörden, ...usw. umgezogen, sondern auch die Denke.

Aber eben doch nicht vollständig.

GrussWolF


Upps: @ulm hatte sich vorgedrängelt ranting.gif
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Kühltaxi
Beitrag 28.11.2012, 17:04
Beitrag #45


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Zitat (Mitleser @ 27.11.2012, 22:30) *
Ja, eine 10€ Lücke.

Wieso, die Linie ist (oder besser war) doch unterbrochen! Ob gewollt oder zufällig durch ein paar Deckelchen auf Löchern für nicht vorhandene Einsteckpoller ist doch egal! wink.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 28.11.2012, 17:37
Beitrag #46


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Korinthen-Souffle ist doch am leckersten. cool.gif
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Micha147
Beitrag 29.01.2013, 09:32
Beitrag #47


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Der Bußgeldbescheid ist da. Die Stadt sieht nicht ein, dass da etwas nicht stimmt. Das Schild galt aus Sicht der Bußgeldstelle für sich alleine. Die Zusammenwirkung mit den anderen Schildern ist ihnen egal.


Mit wird vorgeworfen, als Führer eines PKW folgende OWi nach § 24 StVG begangen zu haben:

Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 242 gesperrt war.
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.2 BKat

Beweismittel/Zeugen: Polizeianzeige, Angaben des Betroffenen, Herr POK K. PP Bonn, PI 1, PW Innenstadt
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von 15,00 EUR
Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen: (§§ 105, 107 Abs. 1, 3 OWiG in Verbindung mit §§ 464 Abs. 1, 465 StPO)
Gebühr 20,00 EUR
Auslagen 3,50 EUR
____________________
Gesamtbetrag 38,50 EUR

Im Auftrag
B.
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Aqua-Cross
Beitrag 29.01.2013, 10:06
Beitrag #48


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Ich gehe mal davon aus, daß Du dagegen vorgehen wirst und uns auf dem laufenden hälst! smile.gif
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Mitleser
Beitrag 29.01.2013, 10:15
Beitrag #49


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Danke fürs Update.

Jetzt liegt es an Dir, ob Du nochmals 23,50€ für eine gerichtliche Entscheidung riskierst (riskierst, da es im Erfolgsfall gar nichts kostet), oder ob Du zahlst.
Ich persönlich würde wohl die 23,50€ riskieren. Aber auch mit einem leichten Unbehagen. Denn ich hatte Eingangs schon darauf hingewiesen, dass der Tatvorwurf selbst zutrifft und man lediglich vor schlechte Alternativen (Verstoß vs. Warten auf die herbeigerufene Polizei) gestellt wird.
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ulmi
Beitrag 29.01.2013, 11:48
Beitrag #50


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um einen bereits weiter oben aufgeführten Lösungsansatz nochmals aufzugreifen

Zitat (Aqua-Cross @ 27.11.2012, 16:08) *
P.S. Man könnte bei der aktuellen Konstellation auch aussteigen und sein Fahrzeug schieben. Damit würde man zum Fußgänger der ein Fahrzeug mit sich führt.


wäre diese Vorgehensweise legal?

edit:
wattestäbchen hätte diese Variante wohl nicht geholfen, da er auf einer Kraftfahrstraße nicht spazieren darf
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