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> Mundalkohol und Blutalkohol
Baches
Beitrag 25.11.2012, 23:29
Beitrag #1


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Hallo,
habe letzte Woche Samstagnacht ziemlichen "Bockmist" gebaut, für den ich natürlich jetzt grade stehn muss! Allerdings krieg ich keine Auskunft über den Blutalkohol. Hatte beim Blasen 1,2 Promille, das war so gegen 4 Uhr, hatte seit halb 2 nix mehr getrunken. Wüsste gerne mal von euch eine Einschätzung, ob er wohl gestiegen ist, kostant geblieben ist oder vielleicht doch unter die 1,1 fällt think.gif

was ich noch sagen will, bin wirklich sowas von nicht Stolz drauf was passiert ist, und würde euch gerne um faire Antworten bitten, denn ich weiß was ich für einen riesen Mist gebaut habe. unsure.gif

vielen Dank schonmal
Baches wavey.gif

ach übrigens der Bluttest fand ca. eine halbe Stunde später, also gegen halb 5 statt
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Uwe W
Beitrag 25.11.2012, 23:49
Beitrag #2


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Der Atemalkoholtest wurde wahrscheinlich nicht auf der Wache an einem stationären Gerät durchgeführt, sondern an einem mobilen bei der Verkehrskontrolle?

In diesem Fall ist das Ergebnis des Atemalkoholtests ohnehin nur ungenau. Weiterhin wird der gemessene Wert in Promille mit einem Faktor 2 umgerechnet. In der Realitität könnte aber auch der Faktor 2,2 der richtige sein: es gibt nur eine ungefähre Beziehung zwischen Atem- und Blutalkohol.

Insofern könnte der Blutwert zum Zeitpunkt der Kontrolle auch noch um 10% höher liegen.
Wenn man dann noch die Messungenauigkeit hinzunimmt, wäre als Ausgangswert Blutalkohol zum Zeitpunkt des Pustens also alles zwischen 1,1 und 1,4 Promille möglich.

Wenn der letzte Konsum schon mehr als 2 Stunden zurücklag, dann wird Alkohol nur noch abgebaut, nicht mehr neu aufgenommen. Die Abbaurate liegt zwischen 0,1 und 0,2 Promille pro Stunde. In einer halben Stunde hat sich also der Wert um 0,05 bis 0,1 Promille verringert.

Das bedeutet: es ist eher unwahrscheinlich, dass der gemessene Blutwert bei Dir unterhalb von 1,1 Promille liegt, möglich bleibt es aber.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Baches
Beitrag 25.11.2012, 23:57
Beitrag #3


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Danke Uwe für die schnelle Antwort. Und ja, es wurde an einem mobilen Messgerät der Atemalkohol untersucht.
Ich wollte nur noch wissen, falls ich Glück habe (Das ich nach solch einer Aktion eigentlich nicht verdient habe) und unter die 1,1 Promille Grenze fallen würde, was habe ich zu befürchten?
Ich bin noch in der Probezeit(wären noch knapp 8 wochen gewesen bis Ende der Probezeit)
War zum Zeitpunkt der Kontrolle noch 18, wurde 2 tage später 19 (toller Geburtstag!!!)

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Jens
Beitrag 26.11.2012, 00:09
Beitrag #4


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Zitat (Baches @ 25.11.2012, 23:57) *
was habe ich zu befürchten?

Warum wurdest du kontrolliert?

Wenn es eine Routinekontrolle war und du nicht auffällig warst (keine Ausfallerscheinungen), dann wäre es unter 1,1‰ eine Ordnungswidrigkeit. Als Folge kämen 500 EUR Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar nach §36 FeV und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre auf dich zu.

Ab einem Wert von 1,1‰, bzw. bei auffälliger Fahrweise bereits ab 0,3‰ droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperre von ca. 10-12 Monaten und etwa 30-40 Tagessätze Geldstrafe. Vor Neuerteilung müsstest du nachweisen, dass du ein besonderes Aufbauseminar gemacht hast, die Probezeit würde ebenfalls um zwei Jahre verlängert.


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Baches
Beitrag 26.11.2012, 00:28
Beitrag #5


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Hallo Jens,
ich wurde angehalten, da ich auffällig gefahren bin, laut Polizei-> an einer Verkehrsinsel auf der falschen Straßenseite gefahren. Ich selbst habe das nicht so wirklich mitbekommen. Natürlich habe ich dadurch den Straßenverkehr gefährdet, wird das deshalb härter bestraft?

Also laut deiner Aussage, würde es mir also gar nichts helfen unter die 1,1 Promille zu fallen, da ich eben auffällig gefahren bin? Was eben zur Folge hat dass der Führerschein 12 Monate gesperrt ist?
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Jens
Beitrag 26.11.2012, 00:34
Beitrag #6


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Zitat (Baches @ 26.11.2012, 00:28) *
Natürlich habe ich dadurch den Straßenverkehr gefährdet, wird das deshalb härter bestraft?
Eine Gefährdung muss konkret sein. Wenn kein entgegenkommender Verkehr vorhanden war, wurde niemand gefährdet.
Bei einer Gefährdung könnte die Sperre noch ein, zwei Monate länger ausfallen und die Geldstrafe etwas höher.


Zitat (Baches @ 26.11.2012, 00:28) *
Also laut deiner Aussage, würde es mir also gar nichts helfen unter die 1,1 Promille zu fallen, da ich eben auffällig gefahren bin?
Genau


Zitat (Baches @ 26.11.2012, 00:28) *
Was eben zur Folge hat dass der Führerschein 12 Monate gesperrt ist?
Nicht der Führerschein wird gesperrt. Der ist weg, und zwar für immer.
Du wirst gesperrt, d.h. dir darf für einen bestimmten Zeitraum keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Drei Monate vor Ablauf der Sperre beantragst du eine neue Fahrerlaubnis und bekommst dann einen neuen Führerschein.

Bevor die Frage kommt: Neue Prüfungen brauchst du nicht machen.


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Uwe W
Beitrag 26.11.2012, 00:35
Beitrag #7


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Zitat (Baches @ 26.11.2012, 01:28) *
Also laut deiner Aussage, würde es mir also gar nichts helfen unter die 1,1 Promille zu fallen, da ich eben auffällig gefahren bin? Was eben zur Folge hat dass der Führerschein 12 Monate gesperrt ist?
Wenn du weniger als 1,1 Promille haben solltest, würdest Du nur knapp unter dieser Grenze bleiben.
Unter diesen Umständen gehen die Gerichte schnell davon aus, dass ein Fahrfehler alkoholbedingt ist. Da Du Dich selber ja nicht mehr an den Fahrfehler erinnerst, wird es auch keine geplante Aktion gewesen sein, sondern eine alkoholbedingte Orientierungslosigkeit. Das wird man Deiner Aktion vermutlich auch angesehen haben.

Insofern solltest Du davon ausgehen, dass Deine Fahrerlaubnis entzogen wird und dass es ca. 1 Jahr dauert, bis Du eine neue bekommen kannst.


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Baches
Beitrag 26.11.2012, 05:07
Beitrag #8


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okay vielen dank für eure Hilfe.
Ich werde mal schauen was sich so tut in den nächsten wochen!
mfg baches wavey.gif
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toni montana
Beitrag 26.11.2012, 07:51
Beitrag #9


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Moin @Baches!

Das ganze ist ja mittlerweile fast neun Tage her - Du solltest daher bei der Polizei inzwischen den genauen Blutwert erfragen können. Faaaaallllsss Du unter 1,1 Promille bleiben solltest, wäre eventuell ein Anwalt sinnvoll, um die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen möglicherweise wegzubekommen - dürfte aber problematisch werden.


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Schöne Grüße,

Toni
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JTH
Beitrag 26.11.2012, 08:05
Beitrag #10


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Es war noch die Frage (vielleicht hab ich die Antwort auch überlesen...) ob die 1,2 die Anzeige auf dem Gerät war. Die Geräte zeigen zumeist mg/l an. Den Promiellewert erhält man in Etwa durch Verdoppelung des mg-Wertes.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Tortenjan
Beitrag 26.11.2012, 10:04
Beitrag #11


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Und bei über 1,6‰ ist dann auch noch vor Wiedererteilung eine MPU fällig. Aber bevor wir uns da einen Kopf drum machen, sollte man erstmal das Laborergebnis abwarten.


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Baches
Beitrag 09.12.2012, 16:41
Beitrag #12


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Hallo, da bin ich mal wieder, leider mit nicht allzuguten Nachrichten: Der Bluttest ergab nun doch ein stark erhöhtes Ergebnis von 1,52 Promille unsure.gif
Das Ergebnis habe ich von einem Freund der auf der zuständigen Polizeiwache arbeitet erfahren, einen Brief o.ä. habe ich noch nicht erhalten.
Jetzt hätte ich mal ein paar Fragen^^

1. wäre es jetzt sinnvoll einen Anwalt einzuschalten?

2. Werde ich mit dieser Anklage vor Gericht gezogen?

3. Was soll ich am besten tun?

danke im voraus wavey.gif
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Officer
Beitrag 09.12.2012, 16:52
Beitrag #13


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Dann hast du insofern Glück gehabt, dass du knapp an der MPU vorbeigeschrammt bist. Einen Anwalt würde ich hier als nicht sinnvoll erachten, denn der Blutwert steht nun mal fest.
Ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, hängt davon ab, ob du noch nach Jugendstrafrecht abgeurteilt wirst. Ist das nicht der Fall, wirst du einen Strafbefehl erhalten.


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Gruß, Officer
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Wollf_0708
Beitrag 09.12.2012, 18:36
Beitrag #14


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Mir ist einiges mit den Werten unklar.
Zitat (Baches @ 25.11.2012, 23:29) *
Hatte beim Blasen 1,2 Promille, das war so gegen 4 Uhr, hatte seit halb 2 nix mehr getrunken.
.............
ach übrigens der Bluttest fand ca. eine halbe Stunde später, also gegen halb 5 statt

Dann waren es keine 1,2 [Einheit = ?] sondern um die 2,4 bis 2,6 Promille

Zitat (Uwe W @ 25.11.2012, 23:49) *
Weiterhin wird der gemessene Wert in Promille mit einem Faktor 2 umgerechnet. In der Realitität könnte aber auch der Faktor 2,2 der richtige sein: Die Abbaurate liegt zwischen 0,1 und 0,2 Promille pro Stunde. In einer halben Stunde hat sich also der Wert um 0,05 bis 0,1 Promille verringert.


Zitat (Baches @ 09.12.2012, 16:41) *
Der Bluttest ergab nun doch ein stark erhöhtes Ergebnis von 1,52 Promille


Drei Stunden nach dem letzten Alk-Trunk und einer guten Abbaurate von 0,2 ‰ / Std.
Kommt man auf 2,4 minus 0,6 = 1,8 ‰.

Wie es mit einer schlechten Abbaurate aussieht, hab ich nicht berechnet.
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Officer
Beitrag 09.12.2012, 20:11
Beitrag #15


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Das kann schon hinkommen. Oberhalb von 2 ‰ weisen die Ergebnisse der mobilen Alkomaten mitunter erhebliche Abweichungen zum späteren Blutwert auf. In der Praxis ist dies in diesen Regionen jedoch unschädlich.


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Uwe W
Beitrag 09.12.2012, 23:27
Beitrag #16


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Da der Atemalkohol an einem mobilen Gerät getestet wurde, gehe ich mal davon aus, dass das Ergebnis bereits eine Schätzung des Promillewertes war.
Wie schon geschrieben, kann der tatsächliche Promillewert aber durchaus 10% höher liegen, und das Ergebnis beim mobilen Gerät kann auch ungenau sein.

Für die Rechtsfolgen spielt es aber keine große Rolle, wo das Blutergebnis im Bereich zwischen 1,1 und 1,59 Promille nun am Ende liegt: Es erfolgt ein Entzug der Fahrerlaubis, zur Neuerteilung nach Ende der Sperrfrist aber keine MPU.
Einen Anwalt einzuschalten kann eventuell die Sperrfrist etwas kürzer machen oder die Anzahl der Tagessätze vielleicht etwas niedriger. Das lohnt aber nur dann, wenn man die Anwaltskosten (so 700 bis 800 Euro) von einer Rechtsschutzversicherung erstattet bekommt.


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Baches
Beitrag 09.12.2012, 23:52
Beitrag #17


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Also: Ich habe heute nochmal mit dem Kollegen geredet. Er meint es kommt zu 100% zu einer Gerichtsverhandlung da ich nach Jugenstrafgesetz bestraft werde, da ich unter 21 bin. Er meinte auch, wenn ich kein Glück habe und einen strengen Richter bekomme, ist der Führerschein mindestens 18 Monate weg. Allerdings frage ich mich, ob die Richter auch Kompromisse eingehen, oder wirklich so knallhart auf die Mindeststrafe bestehen? Ich würde von mir aus 1 jahr lang jeden Samstag Sozialstunden machen, damit ich mein FÜhrerschein in 12 Monaten wiederbekomme, da einfach meine Übernahme in meinem Ausbildungsbetrieb davon abhängt. Ich kann glaube ich nur noch beten crybaby.gif
Und alles nur wegen einem saudummen Fehler unsure.gif
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Jens
Beitrag 10.12.2012, 00:19
Beitrag #18


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Zitat (Baches @ 09.12.2012, 23:52) *
Er meinte auch, wenn ich kein Glück habe und einen strengen Richter bekomme, ist der Führerschein mindestens 18 Monate weg. Allerdings frage ich mich, ob die Richter auch Kompromisse eingehen, oder wirklich so knallhart auf die Mindeststrafe bestehen?

Die Mindestdauer der Sperre beträgt sechs Monate, nicht 18


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Baches
Beitrag 10.12.2012, 00:21
Beitrag #19


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Ja, aber bei 1,52 Promille meinte er ich würde aufjedenfall 18 monate bekommen, alles andere wäre reines Glück. Also würde es die Möglichkeit geben, dass ich wirklich nur 6 Monate den Führerschein entzogen bekomme? Die Strafe find ich aber ein bisschen niedrig, für den Mist den ich gebaut habe..

Und ich wüsste noch gerne, ist es von Vorteil dass ich nach dem Jugendgestz bestraft werde oder eher ein nachteil, oder nimmt sich das nichts?
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darkstar
Beitrag 10.12.2012, 00:26
Beitrag #20


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Zitat (Baches @ 09.12.2012, 23:52) *
Also: Ich habe heute nochmal mit dem Kollegen geredet. Er meint es kommt zu 100% zu einer Gerichtsverhandlung da ich nach Jugenstrafgesetz bestraft werde, da ich unter 21 bin.
Von 18-21 Jahren KANN Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, es ist also prinzipiell auch ein Strafbefehl möglich.
Zitat (Baches @ 09.12.2012, 23:52) *
Er meinte auch, wenn ich kein Glück habe und einen strengen Richter bekomme, ist der Führerschein mindestens 18 Monate weg.
Mindeststrafe nach § 69a StGB ist 6 Monate.
Zitat (Baches @ 09.12.2012, 23:52) *
Allerdings frage ich mich, ob die Richter auch Kompromisse eingehen, oder wirklich so knallhart auf die Mindeststrafe bestehen?
Eine Gerichtsverhandlung kann auch Vorteile bieten, da man seine Situation genau darlegen kann. Auf jeden Fall ist das anders als wenn der Richter nur Papier sieht...

Wir hatten im Forum vor ca. 5 Jahren (schon wieder so lange her blink.gif ) einen Fall wo sich ein 18 jähriger in der Probezeit mit 2,08 Promille mehrfach überschlagen hatte. Ergebnis waren in der Verhandlung ca. 11 Monate Sperrfrist (und natürlich MPU Auflage vor Neuerteilung von der FEB).

Ich würde weiterhin mit ca. 12 Monaten Fahrerlaubnisentzug rechnen und selbst dann kannst du die Frist noch mit einem Seminar verkürzen. wavey.gif

mfg
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Baches
Beitrag 10.12.2012, 00:32
Beitrag #21


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Wow, vielen Dank für die schnellen Antworten, ihr macht mir wirklich wieder Hoffnung und ein wenig Lebensmut unsure.gif
Es war sicher nicht meine Absicht mir mit einem dummen Fehler meine ganze Zukunft zu verbauen.

Ich halt euch auf jedenfall auf dem laufenden und werde weiterberichten.
mfg Baches

ach sorry, was ist das genau für ein seminar? ^^
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darkstar
Beitrag 10.12.2012, 00:46
Beitrag #22


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Zitat (Baches @ 10.12.2012, 00:32) *
Es war sicher nicht meine Absicht mir mit einem dummen Fehler meine ganze Zukunft zu verbauen.
Das schlimmste ist ohnehin die Ungewissheit was genau weiter passieren wird. Aber deshalb bist du ja im Forum... wavey.gif
Zitat (Baches @ 10.12.2012, 00:32) *
ach sorry, was ist das genau für ein seminar? ^^
Ein Seminar zur Verkürzung der Sperrfrist siehe zum Beispiel die Infos bei TÜV oder AFN. Oft ist eine Verkürzung von ca. 1-3 Monaten möglich.

mfg
darkstar


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Baches
Beitrag 10.12.2012, 01:04
Beitrag #23


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okay, das hört sich fair und sinnvoll an. Da werde ich wohl mal nachschauen welche Möglichkeiten ich habe rolleyes.gif
auf jedenfall vielen Dank erstmal, wie gesagt ich halte euch auf dem laufenden.

wavey.gif
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Beitrag 10.12.2012, 14:29
Beitrag #24


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Zitat (Baches @ 10.12.2012, 00:32) *
ihr macht mir wirklich wieder Hoffnung und ein wenig Lebensmut unsure.gif

Dein Lebensmut sollte nicht von deiner Fahrerlaubnis abhängen.


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Gruß, Officer
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Baches
Beitrag 10.12.2012, 17:38
Beitrag #25


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naja, wenn mein führerschein länger als 9 monate weg ist verlier ich meine Übernahmegarantie im betrieb. Das heisst dass ich dann arbeitsloser Glasapparatebauer bin, in dem beruf ist ohne führerschein nichts anzufangen, da es nur wenige firmen gibt die solch einen facharbeiter benötigen. außerdem habe ich mir einen super ausbildungsplatz in einer 1a firma beschafft, das war ne riesenchance für mich, und harte arbeit unsure.gif
da darf man seinen lebensmut mal verlieren, oder? blink.gif

beklagen darf ich mich aber sowieso nicht, selbst schuld..
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Baches
Beitrag 12.12.2012, 14:59
Beitrag #26


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Sooo da bin ich mal wieder, ging ja ziemlich schnell jetzt:)
Also der brief von der poliezi kam heute. Ich habe wie schon gesagt 1,52 Promille. Und es kommt zur gerichtsverhandlung. Jetzt hab ich eine frage:
Also ich nehm mir ja auf jedenfall einen anwalt, und ih möchte wissen ob ich 6-9 monate sperremit sehr guten argumenten erreichen könnte, da ihr ja meintet es ist eine mindessttafe von 6 monaten möglich. Wie hoch ist die wahrscheinlichkeit 6-9 monate gesperrt zu werden. Da wäre optimal da ich im august mit schichtarbeit anfangen muss.
Mfg baches wavey.gif
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Kai R.
Beitrag 12.12.2012, 15:49
Beitrag #27


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ich würde eher mit 10 Monaten rechnen. Es gibt aber die Möglichkeit der Sperrfristverkürzung und dann kann das noch hinkommen.

Tipp wenn Du schon vor Gericht musst: Munitioniere Dich reichlich. Tätige Reue ist das Stichwort. Wenn Du dort auftrittst solltest Du ganz konkret belegen können, mit welchen Maßnahmen (Suchtberatung, Selbsthilfegruppe, Kurse) Du Deine Eignung wiederherstellst und warum eine notwendige Strafe auch kurz ausfallen kann.

Lies auch was Dr. Himmelreich (Link) dazu schreibt. Als Beispiel die IVT-HÖ ist eine anerkannte Verkehrstherapie die sehr wesentlich zur Sperrfristverminderung beitragen kann.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Baches
Beitrag 12.12.2012, 16:38
Beitrag #28


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Okay ja ich werde mich mal informieren! Meintest du mit 10 monaten die gesamtstrafe oder die strafe ab dem strafbefehl?
Aber die chance nur 6 monate zu bekommen gibt es auf jeden fall oder?
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Uwe W
Beitrag 12.12.2012, 16:50
Beitrag #29


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Bei Alkoholdelikten mit mindestens 1,1 Promille ist die gesetzliche Untergrenze von 6 monaten führerscheinloser Zeit eher theoretischer Natur.
Hier ist man in der Regel 9 bis 12 Monate ohne Fahrberechtigung. Wobei die verhängte Sperrfrist immer ab Datum Urteil (bzw. Strafbefehl) gerechnet wird, sofern zum Zeitpunkt des Urteils der Führerschein schon einkassiert wurde. Je nachdem wie schnell die Justiz ist, kann die Sperrfrist also durchaus variieren, um auf 9 bis 12 führerscheinlose Monate zu kommen.

Um bereits im August wieder fahren zu können, wird wohl noch ein Kurs zur Sperrzeitverkürzung nötig sein. Notfalls musst Du aber 1 bis 2 Monate ohne Auto überbrücken.


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Baches
Beitrag 12.12.2012, 19:06
Beitrag #30


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okay danke smile.gif
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darkstar
Beitrag 12.12.2012, 19:25
Beitrag #31


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Hallo,

Zitat (Baches @ 12.12.2012, 14:59) *
Also der brief von der poliezi kam heute. Ich habe wie schon gesagt 1,52 Promille. Und es kommt zur gerichtsverhandlung.
Siehe mal diesen Beitrag von @--RONNY--. wavey.gif
Zitat (Baches @ 12.12.2012, 14:59) *
Wie hoch ist die wahrscheinlichkeit 6-9 monate gesperrt zu werden. Da wäre optimal da ich im august mit schichtarbeit anfangen muss.
Möglich ist es in jedem Fall siehe hier mal die Erfahrung von @Sauerstoffzelt. Die angegebene Sperrfrist läuft dort aber erst ab Datum Strafbefehl (und nicht ab Tattag).

edit:

mfg
darkstar


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Baches
Beitrag 12.12.2012, 21:59
Beitrag #32


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Danke, das lässt mich schonmal ein wenig vorausschauen think.gif
Wie Ronny in dem beitrag schreibt hat er wohl einiges für das wiedererlangen seines führerscheines getan, wie zB eine selbsthilfegruppe besucht. Meint ihr das wird mir auch in diesem fall helfen, oder vll einen psychologen aufsuchen?
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Uwe W
Beitrag 12.12.2012, 22:48
Beitrag #33


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Ich würde erst einmal mit einer Selbsthilfegruppe anfangen. Du stehst ja noch am Beginn der Aufarbeitung, in der eine Selbsthilfegruppe sehr nützlich sein kann.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Baches
Beitrag 15.03.2013, 09:23
Beitrag #34


Neuling
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Hallo leute wavey.gif
Wollte mich erstmal bedanken für eure tatkräftige unterstützung!
Habe nun nach einer gerichtsverhandlung ein rechtskräftiges urteil bekommen:
Entziehung der fahrerlaubnis bis 7.6.2013
650€ bußgeld

Ein seeehr großzügiges urteil nach meinem empfinden, mit dem ich aber sehr zufrieden bin rolleyes.gif

Habe davor ein besonderes aufbauseminar beim tüv absolviert, welches mir vor gericht sehr geholfen hat, mein anwalt hat auch sehr viel herausgeschlagen.

Wollte den beitrag nur mal vervollständigen, allseits gute fahrt smile.gif

Baches
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Jens
Beitrag 15.03.2013, 09:50
Beitrag #35


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Danke für die Rückmeldung und Glückwunsch zu dem milden Urteil (sofern man zu einer Verurteilung überhaupt gratulieren kann)


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Kai R.
Beitrag 15.03.2013, 13:49
Beitrag #36


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Hallo,

Glückwunsch. Damit kannst Du den FS sofort neu beantragen.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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