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> Neue verschärfte Zuteilungs-§§ für Kurzzeitkennzeichen ab 01.NOV.2012!, Was kann man bei Aufkauf von weit tun?
Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.11.2012, 16:14
Beitrag #51





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In unserem Landkreis (ebenfalls Baden-Württemberg) wird die Zuständigkeit so ausgelegt, dass ich die Zulassungsstelle innerhalb des Landkreises frei wählen darf. Ob das den Vorschriften des § 46 FZV entspricht oder nicht, ist wohl Auslegungssache. Zuständig ist ja bei Privatpersonen "die Behörde des Wohnorts". Wenn nun aber am Wohnort selbst gar keine Zulassungsstelle ist, dann muss diese in einem anderen Ort sein, den man dann eben frei wählen darf. Wie es aber ist, wenn man tatsächlich in einem Ort wohnt, in dem sich auch eine Zulassungsstelle befindet, weiß ich nicht. Laut den Informationen auf der Homepage des Kreises darf jeder Bürger in allen Fällen frei wählen, solange es im eigenen Zulassungsbezirk ist.

Warum ist denn deine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung um 40 Euro billiger, wenn du die KZK in diesem Ort abholst? Regionalklassen gibt es da ja nicht, zumal du ja auch schreibst, dass der Ort im selben Zulassungsbezirk liegt.
Zitat (Foxx @ 04.11.2012, 16:54) *
Die nächste ZuLa ist zwar nur ca. 11km von meinem Wohnort entfernt, die hat aber nur 1mal die Woche offen

Einmal wöchentlich geöffnet? Das ist vermutlich keine "richtige" Zulassungsstelle, sondern nur ein Bürgeramt in einem Stadtteil, oder? Edit: Ja, das Rathaus in Achern beschäftigt sich nur einmal wöchentlich mit Kfz-Zulassungen. "Barzahlung nicht möglich." rolleyes.gif
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Neue-Kurzzeitkennzei...
Beitrag 04.11.2012, 21:15
Beitrag #52


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Zitat (Kühltaxi @ 04.11.2012, 10:34) *
Oben schiebst du noch indirekt du hättest es offiziell als Gewerbe laufen, jetzt doch nicht? think.gif


Doch, ich habe ein Gewerbe für KFZ Im- & Export, verkaufe aber auch Autos in Deutschland.

Zitat
Ich hätte mir die genauen Gründe für die Ablehnung schriftlich geben lassen und sobald die weggefallen wären wäre ich wiedergekommen und hätte darauf bestanden. Wo ist das Hinterherlaufen?


Das wurde mir mündlich mitgeteilt, und wurde von der Behörde als nicht zuverlässig genug abgetan.

Hintergrund ist wohl mein Führerschein, und einige Ordnungswidrigkeit wie zu schnelles Fahren.

Mithin wollte die Behörde auch schon vor Jahren, dass ich meinen Führerschein umschreiben lasse.
Das hatte ich nie getan, dann waren die Fristen abgelaufen, und ich sollte in Deutschland zur Fahrschule zwecks Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis.

Kurzum, fahre ich immer noch mit dem ausländischen Führerschein, und das scheint denen ein Dorn im Auge zu sein.

Zitat
Mal ganz allgemein in die Runde: Ist die Zuteilung von roten Kennzeichen ein "Gnadenakt" oder hat man bei Erfüllung irgendwelcher klar, eindeutig und bundeseinheitlich festgeschriebener Voraussetzungen einen Rechtsanspruch darauf?



Zitat (Kühltaxi @ 04.11.2012, 11:52) *
Ich lese die Worte "können" und "zuverlässigen", also reiner Gnadenakt und keine klar definierten Voraussetzungen. Schade, wieder mal eine Quelle von Frust und Unverständnis, das hätte man auch leicht klar und eindeutig regeln können.


Stimmt, die Vergabe von "roten Kennzeichen" ist eine sog. "Kann-Entscheidung", d.h. einen Rechtsanspruch darauf hat man nicht.

Zitat (Georg_g @ 04.11.2012, 16:14) *
In unserem Landkreis (ebenfalls Baden-Württemberg) wird die Zuständigkeit so ausgelegt, dass ich die Zulassungsstelle innerhalb des Landkreises frei wählen darf. rolleyes.gif


Ist bei uns in Niedersachsen genauso.
In meinem Landkreis gibt es auch 3 Zulassungsstellen, wo jedermann frei wählen kann, zu welcher er gerne gehen möchte.

Erfahrungsgemäß nehme ich immer die Zulassungsstelle "im Dorf" (also nicht in der Stadt), weil es dort meistens schneller geht, und man kostenfreie Parkplätze hat.

Zitat (Georg_g @ 04.11.2012, 16:14) *
Warum ist denn deine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung um 40 Euro billiger, wenn du die KZK in diesem Ort abholst? Regionalklassen gibt es da ja nicht, zumal du ja auch schreibst, dass der Ort im selben Zulassungsbezirk liegt.


Das wird an den einzellnen Schilderbuden liegen:
Gibt es nur einen Anbieter vor Ort, so ist der teuer.

Firma Kroschke z.B. ist bundesweit vertreten, und in jedem Ort und vor jeder Zulassungsstelle.

Sind die die einzigsten, so wird es sehr teuer.

So kann die Versicherung beim Schilderdienst , wenn er keine Konkurrenz hat, schnell mal um die € 80,-- kosten.

Sind mehrere Schilderdienste vor Ort, so herrscht Konkurrenz, und man erhält die Versicherung der 5 Tage Kennzeichen dann schon für € 35,--
bzw. € 45,-- incl. Schilder.
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Foxx
Beitrag 04.11.2012, 22:11
Beitrag #53


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Zitat (Georg_g @ 04.11.2012, 16:14) *
In unserem Landkreis (ebenfalls Baden-Württemberg) wird die Zuständigkeit so ausgelegt, dass ich die Zulassungsstelle innerhalb des Landkreises frei wählen darf. Ob das den Vorschriften des § 46 FZV entspricht oder nicht, ist wohl Auslegungssache. Zuständig ist ja bei Privatpersonen "die Behörde des Wohnorts". Wenn nun aber am Wohnort selbst gar keine Zulassungsstelle ist, dann muss diese in einem anderen Ort sein, den man dann eben frei wählen darf. Wie es aber ist, wenn man tatsächlich in einem Ort wohnt, in dem sich auch eine Zulassungsstelle befindet, weiß ich nicht. Laut den Informationen auf der Homepage des Kreises darf jeder Bürger in allen Fällen frei wählen, solange es im eigenen Zulassungsbezirk ist.

Ah ja, im Endeffekt würde sich dann für mich nichts ändern. Das is gut zu Wissen.

Zitat (Georg_g @ 04.11.2012, 16:14) *
Warum ist denn deine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung um 40 Euro billiger, wenn du die KZK in diesem Ort abholst? Regionalklassen gibt es da ja nicht, zumal du ja auch schreibst, dass der Ort im selben Zulassungsbezirk liegt.


Ich sag mal so - dort gibt's mehrere "Container", in denen sich Schilderdruck- Firmen aufhalten (pro Firma ein Container mit ca. 10 Fuss grösse). Die haben auch ne Versicherung für KzK im Angebot - die dann z.t. wesentlch billiger ist als das meiner Versicherung (handelt sich dabei um eine Direkt - Versicherungsgesellschaft, die mit einer dieser Container-Firmen nen Vertrag hat - so kann ich's mir jedenfalls vorstellen). Und so kommt man dann an "günstige" KzK. Sollte noch vorsichtshalber erwähnen, dass in der Nähe mehrere Gebrauchtwagenhändler zu finden sind (direkt neben der ZuLa sind 2, in etwa 5 Km entfernung weitere 8-9 Händler). Da dort dann einige Fahrzeuge am Tag verkauft und zugelassen werden wird das am Ende auch etwas billiger.

Die Fa. Krosche gibt's bei uns auch; die verlangen bei uns aber "unverschämte" 100.- für das Ganze (Schilder, Arbeit und Versicherung) - und die Kosten für die ZuLa sind da noch nicht mitgerechnet - und das, obwohl das Blech nur ca. 15.- kostet.
Da lob ich mir doch die andere Firma, zu der ich sonst gehe - und komischerweise kostet das von der gleichen Firma in ner anderen Stadt ca. 50% mehr... dort gibt's aber nicht soviele Schilderdienste, daher ist der aufpreis Logisch.
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Diesel-Georg
Beitrag 04.11.2012, 22:50
Beitrag #54


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Weiter oben kam der Vorschlag sich in Deutschland ab- und irgendwo im Ausland anzumelden, um als Zuständige Zulassungsbehörde den derzeitigen Aufenthaltsort nutzen zu können. Dazu wäre zu bemerken: Es ist überhaupt nicht erforderlich, sich in Deutzschland abzumelden, um im Ausland einen Wohnsitz anzumelden. Mit der entsprechenden ausländischen Meldebescheinigung, bzw. fals es dort so etwas gar nicht gibt, z. B. USA, dann einfach bei der Deutschen Botschaft, bzw. Konsulat einen Pass beantragen. Dazu ist lediglich eine Geburtsurkunde erforderlich. Mit diesem Pass kann man dann entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien weiterhin an jeder Deutsche Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen bekommen. Den Deutschen Wohnsitz, denn man weiterhin hat, braucht man ja nicht unbedingt erwähnen whistling.gif


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netghost78
Beitrag 04.11.2012, 22:53
Beitrag #55


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Das kann ja aber auch nicht die Lösung sein, oder?
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Foxx
Beitrag 04.11.2012, 22:58
Beitrag #56


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Das wäre auch übertrieben. Aber wer unbedingt sowas machen will - von mir aus. Mir war eben nur wichtig zu wissen ob ich weiterhin KzK bekomme. Und diese Frage wurde beantwortet.
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Neue-Kurzzeitkennzei...
Beitrag 04.11.2012, 23:14
Beitrag #57


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Zitat (Foxx @ 04.11.2012, 22:11) *
Die Fa. Krosche gibt's bei uns auch; die verlangen bei uns aber "unverschämte" 100.- für das Ganze (Schilder, Arbeit und Versicherung) - und die Kosten für die ZuLa sind da noch nicht mitgerechnet - und das, obwohl das Blech nur ca. 15.- kostet.
Da lob ich mir doch die andere Firma, zu der ich sonst gehe - und komischerweise kostet das von der gleichen Firma in ner anderen Stadt ca. 50% mehr... dort gibt's aber nicht soviele Schilderdienste, daher ist der aufpreis Logisch.


Die Firma Krosche ist mindestens 3 mal so teuer, wie andere Schilderdienste.

In WOB (Wolfsburg) z.B. verlangen die nur für die 5 Tage Kennzeichen Schilder "stolze" € 29,00

in BS (Braunschweig) "beim Russen" auf der Porschestrasse (gegenüber VW-Bank) gibts die selben Kurzzeitkennzeichen Schilder für € 10,--

Fa. Krosche hat in WOB, wie in anderen Städten auch das Monopol, denn in Wolfsburg gibt es nur die Firma Krosche.

Fa. Krosche ist auch in BS (Braunschweig) vertreten, und dort kosten die Kurzzeitkennzeichen Schilder bei der selben Firma nur € 15,--
(immerhin noch € 5,-- teurer als wie bei einem der 4 anderen Mitbewerber in BS)

Die Mitarbeiter der Fa. Krosche hingegen sind sehr nett, und können für diese Abzocke leider nichts, dürfen aber den Kunden keine Vergleichspreise sagen,
denn sonst...... whistling.gif
(Anweisungen diesbezüglich kommen von den Chefs der Firma Krosche)

Auch bei der Firma "Hansa-Eule" in Hannover, Hildesheimer Strasse, gibts die 5 Tageskennzeichen Schilder für € 10,--




Zitat (Diesel-Georg @ 04.11.2012, 22:50) *
Weiter oben kam der Vorschlag sich in Deutschland ab- und irgendwo im Ausland anzumelden, um als Zuständige Zulassungsbehörde den derzeitigen Aufenthaltsort nutzen zu können. Dazu wäre zu bemerken: Es ist überhaupt nicht erforderlich, sich in Deutzschland abzumelden, um im Ausland einen Wohnsitz anzumelden. Mit der entsprechenden ausländischen Meldebescheinigung, bzw. fals es dort so etwas gar nicht gibt,


die Idee ist wirklich nicht schlecht, und gefällt mir sehr gut! wavey.gif

Zitat
z. B. USA, dann einfach bei der Deutschen Botschaft, bzw. Konsulat einen Pass beantragen. Dazu ist lediglich eine Geburtsurkunde erforderlich. Mit diesem Pass kann man dann entsprechend der derzeit gültigen Richtlinien weiterhin an jeder Deutsche Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen bekommen. Den Deutschen Wohnsitz, denn man weiterhin hat, braucht man ja nicht unbedingt erwähnen whistling.gif


Also dann müßte ja auch ein US-Americanischer Führerschein als Nachweis der ausländischen Adresse funktionieren?

Zitat (netghost78 @ 04.11.2012, 22:53) *
Das kann ja aber auch nicht die Lösung sein, oder?



Anscheinend doch, denn ein altes Sprichwort aus den USA lautet:
You cannot jump over a light pole, but you can go around it
(Du kannst nicht über einen Lichtmast überspringen, aber Du kannst seitwärts daran umhergehen)
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Diesel-Georg
Beitrag 04.11.2012, 23:53
Beitrag #58


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Der Ausländische Führerschein dürfte nicht ausreichen, einen ausländischen Wohnsitz nachzuweisen, dazu bedarf es einer Meldebescheinigung, hilfsweise ein im Ausland ausgestellter Reisepass, in dem dann der entsprechende Wohnsitz eingetragen ist.

Ich hatte vor vielen Jahren mal einen Reisepass, ausgestellt von der Deutschen Botschaft in Amman mit eingetragenen Wohnsitz Aqaba. Den Pass musste ich mir dort holen, weil mein alter Pass drohte abzulaufen. Der Wohnsitz Aqaba hatte dann bei Einreisen nach Deutschland den kleinen Vorteil, dass ich 300 Zigaretten statt 200 einführen durfte...

Wenn der Staat solche Vorschriften erläßt, die dem eigentlichen Zweck der Sache, nämlich erworbene oder zu verkaufende Fahrzeuge von einem zu einem anderen Standort zu überführen, unnötig und in diskreminierender Art erschwert, sollte man sich nicht scheuen, Wege zu suchen, solche Vorschriften zu umgehen!

Zu den unterschiedlichen Kosten für Ausfuhr- und Überführungskennzeichen: Niemand ist gezwungen, die Schilder vor Ort zu erwerben! Man kann auch zu einem Schildermacher in eine andere Ortschaft und sogar in einem anderen Zulassungsbezirk die Bleche prägen lassen. Ich habe in Stuttgart schon mal normale Schilder prägen lassen für einen Zulassungsbezirk in Bayern. Die Kennzeichenfolge war reserviert und ich habe die Schilder dann gleich zur Zulassungsstelle mitgebracht und brauchte den örtlichen Schildermacher nicht noch extra aufsuchen. Ob das im Normalfall finanziell sinnvoll ist, sei mal hinten an gestellt. Aber die Versicherung würde ich generell nie bei einem Schildermacher holen. Die gibt es an anderer Stelle wesentlich günstiger.

Dass Behörden in gleicher Sache völlig unterschiedlich Richtlinien auslegen, kenne ich noch aus alten Zeiten, wo es noch ovale Ausfuhrkennzeichen gab. Vor 30 Jahren hatte ich mir mein Studium finanziert mit Exportfahrten von "Verkehrsunsicheren" LKWs nach Syrien. Es gab Zollämter, die eine noch gültige TÜV-Untersuchung verlangten und andere, die sich dafür überhaupt nicht interessierten, Hauptsache, der "Schrott" verläßt Deutschland recht bald! Heutzutage undenkbar, mit einem schweren Rahmenschaden auf so eine lange Fahrt zu gehen! Aber damals sah man das teilweise noch anders rolleyes.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 05.11.2012, 00:04
Beitrag #59





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Zitat (Neue-Kurzzeitkennzeichen @ 04.11.2012, 21:15) *
Mithin wollte die Behörde auch schon vor Jahren, dass ich meinen Führerschein umschreiben lasse.
Das hatte ich nie getan, dann waren die Fristen abgelaufen, und ich sollte in Deutschland zur Fahrschule zwecks Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis.

Kurzum, fahre ich immer noch mit dem ausländischen Führerschein, und das scheint denen ein Dorn im Auge zu sein.

"Dorn im Auge" gibt es da eigentlich nicht. Entweder dein ausländischer Führerschein ist aus einem EU-Staat, dann ist er hier unbeschränkt gültig. Oder aber er ist aus einem Drittstaat, worauf die Aussagen bezüglich Fahrschule und Umschreibung hindeuten. Dann berechtigt dich der ausländische Führerschein nicht mehr zum Fahren in Deutschland und jede einzelne Fahrt ist eine Straftat. Darum würde ich mich an deiner Stelle unbedingt mal kümmern.

@ Foxx: Wenn ich das richtig sehen, benötigst du die KZK nur gelegentlich als Privatperson. Hast du schon mal bei deiner (regulären) Versicherung nachgefragt, ob sie nicht die Kosten für die Kurz-Haftpflicht verrechnet, wenn du das Auto später auch dort versichern lässt? Meine Versicherung macht das komplett, d.h. bezüglich der Kosten ist es so, als ob ich das Fahrzeug direkt regulär versichert hätte.
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Jupiter
Beitrag 05.11.2012, 00:23
Beitrag #60


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Zitat (Georg_g @ 05.11.2012, 00:04) *
Entweder dein ausländischer Führerschein ist aus einem EU/EWR-Staat, dann ist er hier unbeschränkt gültig.

Außerdem darf dieser Führerschein nicht aufgrund einer prüfungsfreien Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat erteilt worden sein, der nicht in Anlage 11 FeV aufgeführt ist.
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Foxx
Beitrag 05.11.2012, 00:59
Beitrag #61


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Zitat (Georg_g @ 05.11.2012, 00:04) *
@ Foxx: Wenn ich das richtig sehen, benötigst du die KZK nur gelegentlich als Privatperson. Hast du schon mal bei deiner (regulären) Versicherung nachgefragt, ob sie nicht die Kosten für die Kurz-Haftpflicht verrechnet, wenn du das Auto später auch dort versichern lässt? Meine Versicherung macht das komplett, d.h. bezüglich der Kosten ist es so, als ob ich das Fahrzeug direkt regulär versichert hätte.


Jop, das macht meine Versicherung auch. Aber wenn man mehrere Fahrzeuge hat, die z.t nur einmal im jahr laufen (zumal der überwiegende Teil keinen Tüv mehr hat oder dieser grad abgelaufen ist). Anfragen werd ich bei ihm sowieso mal, sollte mich nach nem Jahr auch mal wieder melden whistling.gif Zumal das jetzige Fahrzeug, dass ich überführen will, wenigstens noch fast ein ganzes Jahr Tüv hat... und somit fast sofort anmeldefähig ist.
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Taizee
Beitrag 05.11.2012, 07:07
Beitrag #62


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Zitat (Jupiter @ 03.11.2012, 11:55) *
Vielleicht hat man schon bemerkt, was für einen Quatsch man beschlossen hat?
Die zweite Änderungsverordnung ist bereits angekündigt. Der Text liegt momentan noch nicht vor.


In dieser Verordnung gehts nur um Änderungen über Mitteilungen der KFZ-Steuer da die Organleihe am 30.06.14 endet!
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CvR
Beitrag 05.11.2012, 09:11
Beitrag #63


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Zitat (Diesel-Georg @ 04.11.2012, 23:53) *
Zu den unterschiedlichen Kosten für Ausfuhr- und Überführungskennzeichen: Niemand ist gezwungen, die Schilder vor Ort zu erwerben! Man kann auch zu einem Schildermacher in eine andere Ortschaft und sogar in einem anderen Zulassungsbezirk die Bleche prägen lassen. Ich habe in Stuttgart schon mal normale Schilder prägen lassen für einen Zulassungsbezirk in Bayern. Die Kennzeichenfolge war reserviert und ich habe die Schilder dann gleich zur Zulassungsstelle mitgebracht und brauchte den örtlichen Schildermacher nicht noch extra aufsuchen.

Dass man auch bei Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen eine Zeichenfolge reservieren kann ist mir neu think.gif


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Beitrag 05.11.2012, 13:08
Beitrag #64


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Zitat (Diesel-Georg @ 04.11.2012, 23:53) *
Der Ausländische Führerschein dürfte nicht ausreichen, einen ausländischen Wohnsitz nachzuweisen, dazu bedarf es einer Meldebescheinigung, hilfsweise ein im Ausland ausgestellter Reisepass, in dem dann der entsprechende Wohnsitz eingetragen ist.


Gut, dann muß ich mich wohl aus Deutschland offiziell abmelden, und im Ausland offiziell anmelden, um den "Genuß" der Vorteile der 5 Tages Kennzeichen zu behalten, bzw. seit 01.NOV.2012 wiederzuerlangen

Zitat (Georg_g @ 05.11.2012, 00:04) *
"Dorn im Auge" gibt es da eigentlich nicht. Entweder dein ausländischer Führerschein ist aus einem EU-Staat, dann ist er hier unbeschränkt gültig. Oder aber er ist aus einem Drittstaat, worauf die Aussagen bezüglich Fahrschule und Umschreibung hindeuten. Dann berechtigt dich der ausländische Führerschein nicht mehr zum Fahren in Deutschland und jede einzelne Fahrt ist eine Straftat. Darum würde ich mich an deiner Stelle unbedingt mal kümmern.


Das ist eine elendig lange Geschichte:
Als ich 16 war, habe ich erstmalig einen Führerschein erworben, das hat 2 Stunden gedauert (kein Witz)
Damit bin ich dann nach Rückkehr nach Deutschland 1 Jahr lang legal gefahren.
Als ich 17 war, durfte ich dann wieder nicht fahren, und als ich 18 wieder.
Dann ging es zur Umschreibung, die Deutschland nie vorgenommen hatte.
Irgendwann Jahre später (1990) habe ich dann einen Nachbarstaat in Europe gefunden, welcher mir diesen Führerschein umgeschrieben hatte in einen
EU-Führerschein, wobei ich den "alten Führerschein" behalten habe und behalten durfte.
Somit fahre ich schon legal in Deutschland, bloß nicht mit einem deutschen Führerschein.





Zitat (Jupiter @ 05.11.2012, 00:23) *
Zitat (Georg_g @ 05.11.2012, 00:04) *
Entweder dein ausländischer Führerschein ist aus einem EU/EWR-Staat, dann ist er hier unbeschränkt gültig.

Außerdem darf dieser Führerschein nicht aufgrund einer prüfungsfreien Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat erteilt worden sein, der nicht in Anlage 11 FeV aufgeführt ist.


Genau, so war es.
Die Deutschen wollten den Führerschein nicht umschreiben, ein anderer EU Nachbarstaat schon.

Zitat (Taizee @ 05.11.2012, 07:07) *
In dieser Verordnung gehts nur um Änderungen über Mitteilungen der KFZ-Steuer da die Organleihe am 30.06.14 endet!


Was ist eine "Organleihe", die am 30.06.2014 enden soll?


Zitat (CvR @ 05.11.2012, 09:11) *
Dass man auch bei Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen eine Zeichenfolge reservieren kann ist mir neu think.gif


Kann man auch nicht, da das "fortlaufende Nummern" sind.
Man kann höchstens mit dem Zettel der Zulassungsstelle zu einem anderen Schilderdienst fahren, und sich dort die Schilder prägen lassen,
und dann wieder zur Zulassungsstelle zwecks Verklebung der Plaketten zurückkommen.
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Taizee
Beitrag 05.11.2012, 13:31
Beitrag #65


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Die KFZ-Steuer ist seit geraumer Zeit eine Bundessteuer. Die Finanzämter sind Landesbehörden. Da die KFZ-Steuer über die Finanzämter beigetrieben wird. beleiht sich der Bund das Organ Finanzamt.
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Kühltaxi
Beitrag 05.11.2012, 17:08
Beitrag #66


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Hättest es besser gleich erklärt, bei so einem Wort denkt der Amtsdeutschlaie (jetzt mit ai und ohne h wink.gif ) doch eher an fiese blutige Machenschaften.... thread.gif


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Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
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Neue-Kurzzeitkennzei...
Beitrag 05.11.2012, 17:19
Beitrag #67


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Zitat (Taizee @ 05.11.2012, 13:31) *
Die KFZ-Steuer ist seit geraumer Zeit eine Bundessteuer. Die Finanzämter sind Landesbehörden. Da die KFZ-Steuer über die Finanzämter beigetrieben wird. beleiht sich der Bund das Organ Finanzamt.


Also mir als "Otto-Normalverbraucher" ist es soetwas von egal, ob die Steuern die Stadt, die Gemeinde, der Landkreis, das Land oder der Bund erhebt und erhält.

Weg ist das Geld sowieso. ranting.gif

Interesant ist für mich, ob sich ab 30.06.2014 wieder etwas ändert,
wie z.B. mögliche Steuern auf 5 Tages Kurzzeitkennzeichen


Ab Sommer 2010 werden ja jetzt auch KFZ-Steuern für sog. "Zollkennzeichen" (Ausfuhrkennzeichen) erhoben,
und das macht bei einem 2000 cm² Diesel Engine immerhin € 25,-- aus.

Bis Sommer 2010 waren "Zollkennzeichen" (Ausfuhrkennzeichen) völlig steuerfrei, wobei dann in der Gesamtsumme die "Zollkennzeichen" (Ausfuhrkennzeichen)
automatisch € 25,-- teurer geworden sind.
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Sasquatch
Beitrag 06.11.2012, 10:32
Beitrag #68


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Und 25 Euro bei einem exportierten Fahrzeug sind für dich schon existenzbedrohend?

Und um die Kurzzeitkennzeichenproblematik zu umgehen bist du dir dennoch zu stolz, nochmal um ne rote Händlernummer nachzusuchen weil du ja keinem hinterherläufst?

Autos kaufst du oft schon auf Kundennamen?

Kurzzeitkennzeichen auf mehreren Autos verwenden macht ja jeder, ist Gang und Gäbe?

Deine -sagen wir mal- sehr individuelle Interpretation geltender Gesetze und deine Weigerung, etwas für dein Unternehmen zu tun kann ich nicht nachvollziehen. Noch weniger als dein Gejammer. Ich halte das, was ich von deinem Vorgehen aus deiner Schilderung verstanden habe für kriminell, zumindest hinterziehst du Steuern und verkürzt die Gewährleistungsansprüche deiner Kunden.

Und regst dich jetzt auf, dass eine Gesetzesänderung dir einen Riegel vorschiebt und dir deine Umtriebe zumindest erschwert. Versuch doch einfach mal, dich an geltende Gesetze zu halten, dann kann man weitersehen. Und aus der Behauptung "ich lauf denen für ein Händlerkennzeichen nicht hinterher" spricht eine gehörige Portion Arroganz. Du willst was von denen. Sollen die dich etwa einmal monatlich fragen "Herr Neue-Kurzzeitkennzeichen, können wir Ihnen mit einem Händlerkennzeichen vielleicht einen Gefallen tun? Oder hätten Sie lieber zwei?" Ich kann mir vorstellen, warum du nicht einen neuen Versuch startest. Wahrscheinlich ist dein Punktekonto jetzt noch besser gefüllt als damals, richtig?


Ganz ehrlich, wenn diese doch recht überschaubaren Mehrausgaben dein Unternehmen derart bedrohen, dann solltest du dir überlegen, ob du nicht die Branche wechselst.


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Bleistiftspitzer
Beitrag 08.11.2012, 16:39
Beitrag #69


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Zitat (Sasquatch @ 06.11.2012, 10:32) *
Und 25 Euro bei einem exportierten Fahrzeug sind für dich schon existenzbedrohend?

Unabhängig davon, ob die existenzbedrohend sind oder nicht, so schmälern sie doch den Ertrag des Händlers. wavey.gif Er wird sicher viele Möglichkeiten finden die 25€ so auszugeben, dass er einen größeren Nutzen davon hat: Mit der Lebensabschnittsgefährtin/Freundin mal ins Kino oder eine Pizza essen gehen, das Urlaubsbudget aufstocken...
Steuern gelten als ein Ausgabenposten der einem als Unternehmer keinen Nutzwert bringt und daher unter sorgfältiger Aussschöpfung aller legalen Mittel gründlichst zu minimieren ist wavey.gif

Tipp: mal über ein rotes Kennzeichen nachdenken und wenn der Sachbearbeiter keins ausstellen will nach einem rechtsmittelfähigen Bescheid fragen und dann ab zum Advokaten...
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Sasquatch
Beitrag 08.11.2012, 17:13
Beitrag #70


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Zitat (Bleistiftspitzer @ 08.11.2012, 16:39) *
Steuern gelten als ein Ausgabenposten der einem als Unternehmer keinen Nutzwert bringt und daher unter sorgfältiger Aussschöpfung aller legalen Mittel gründlichst zu minimieren ist wavey.gif
Eben. Dass es der TE da mit der Legalität der Mittel allzu genau nimmt wage ich zu bezweifeln. Ich dachte, das hätte ich deutlich genug zum Ausdruck gebracht. wavey.gif
Zitat (Bleistiftspitzer @ 08.11.2012, 16:39) *
Tipp: mal über ein rotes Kennzeichen nachdenken und wenn der Sachbearbeiter keins ausstellen will nach einem rechtsmittelfähigen Bescheid fragen und dann ab zum Advokaten...
Hast du eigentlich gelesen, was der TE so vom Stapel gelassen hat? Er rennt der Behörde nicht hinterher wegen eines roten Händlerkennzeichens. Ist für ihn keine Option mehr, da sie ihm das ja vor zwei Jahren verwehrt haben.


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Beitrag 09.11.2012, 15:05
Beitrag #71


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Vielen Dank für die bisherigen Antworten, und ersteinmal möchte ich mich für meine etwas länger andauernde Abstinenz entschuldigen.

Ich denke, ich habe die TOP-Lösung gefunden, und mich bereits aus Deutschland abgemeldet, und im Ausland angemeldet.

Somit habe ich jetzt einen ausländischen Wohnsitz, und kann jetzt wieder überall meine 5 Tages Kennzeichen holen, und zwar bei jeder Zulassungsstelle im ganzen Deutschland.

Hat bereits geklappt, denn ich habe mir gerade heute ein Satz Kurzzeitkennzeichen außerhalb meines deutschen Wohnortes geholt, und es steht sogar meine ausländische Adresse im Fahrzeugschein drin. laugh2.gif

Außerdem besteht für mich die Möglichkeit, im Ausland, wo ich angemeldet bin, Überführungskennzeichen zu beantragen und zu holen.


Wahrscheinlich werde ich das auch tun.

Außerdem sind die bei weitem preisgünstiger, als in Deutschland


Zitat (Sasquatch @ 06.11.2012, 10:32) *
Und 25 Euro bei einem exportierten Fahrzeug sind für dich schon existenzbedrohend?


Nein, nicht existenzbedrohend, aber es schmälert den Gewinn, denn 10X € 25,-- ergibt in der Gesamtsumme auch € 250,--

Zitat
Und um die Kurzzeitkennzeichenproblematik zu umgehen bist du dir dennoch zu stolz, nochmal um ne rote Händlernummer nachzusuchen weil du ja keinem hinterherläufst?


War bereits wieder beim Amt, und immer und immer und immer wieder die gleiche Antwort, dass die mir keine Roten 06'er Kennzeichen zuteilen wollen.

Zitat
Autos kaufst du oft schon auf Kundennamen?


Ja, bei 100%-igen Vorbestellungen, wenn ich bereits eine Anzahlung erhalten habe.

Zitat
Kurzzeitkennzeichen auf mehreren Autos verwenden macht ja jeder, ist Gang und Gäbe?


Ja,

entschuldige bitte, wenn die Wahrheit so ist.

Zitat
Deine -sagen wir mal- sehr individuelle Interpretation geltender Gesetze


Diese Interpration ist nur eine REACTION auf eine ACTION

Zitat
und deine Weigerung, etwas für dein Unternehmen zu tun kann ich nicht nachvollziehen.


Für mein Unternehmen tue ich schon genug, denn es ist mein Unternehmen und mein Gewinn.

Zitat
Noch weniger als dein Gejammer.


es wird ja auch alles teurer, und die Gewinne sind bei weitem nicht mehr so wie vor einigen Jahren noch.

Soll heißen, die Verkaufsspanne schon, aber die Unkosten sind gewaltig gestiegen.

Zitat
Ich halte das, was ich von deinem Vorgehen aus deiner Schilderung verstanden habe für kriminell, zumindest hinterziehst du Steuern


Aber immerhin alles legal.

Zitat
und verkürzt die Gewährleistungsansprüche deiner Kunden.


nei mir gibt es grundsätzlich keine Garantie, noch Gewährleistung.

Von daher kann ich nichts verkürzen, was nie da gewesen ist.

Zitat
Und regst dich jetzt auf, dass eine Gesetzesänderung dir einen Riegel vorschiebt und dir deine Umtriebe zumindest erschwert.


erschwert nicht meine Umtribe, sondern die aller.

Zitat
Versuch doch einfach mal, dich an geltende Gesetze zu halten, dann kann man weitersehen.


das tue ich bereits.

Zitat
Und aus der Behauptung "ich lauf denen für ein Händlerkennzeichen nicht hinterher" spricht eine gehörige Portion Arroganz.


Arroganz eher auf seiten der Behörde, die das ablehnen.

Zitat
Du willst was von denen.


Ne, denn es ging und geht auch ohne die

Zitat
Wahrscheinlich ist dein Punktekonto jetzt noch besser gefüllt als damals, richtig?


Eher gleichgeblieben.

Zitat
Ganz ehrlich, wenn diese doch recht überschaubaren Mehrausgaben dein Unternehmen derart bedrohen, dann solltest du dir überlegen, ob du nicht die Branche wechselst.


In keiner anderen Branche verdient man sonst so gut, es sei denn man ist Vermögensberater, oder Häuser-Makler oder Politiker oder Firmen bzw. Fabrikant/Chef



Zitat (Bleistiftspitzer @ 08.11.2012, 16:39) *
Zitat (Sasquatch @ 06.11.2012, 10:32) *
Und 25 Euro bei einem exportierten Fahrzeug sind für dich schon existenzbedrohend?

Unabhängig davon, ob die existenzbedrohend sind oder nicht, so schmälern sie doch den Ertrag des Händlers. wavey.gif Er wird sicher viele Möglichkeiten finden die 25€ so auszugeben, dass er einen größeren Nutzen davon hat: Mit der Lebensabschnittsgefährtin/Freundin mal ins Kino oder eine Pizza essen gehen, das Urlaubsbudget aufstocken...
Steuern gelten als ein Ausgabenposten der einem als Unternehmer keinen Nutzwert bringt und daher unter sorgfältiger Aussschöpfung aller legalen Mittel gründlichst zu minimieren ist wavey.gif

Das stimmt!
wavey.gif
Zitat
Tipp: mal über ein rotes Kennzeichen nachdenken und wenn der Sachbearbeiter keins ausstellen will nach einem rechtsmittelfähigen Bescheid fragen und dann ab zum Advokaten...


Und sich dann mit dem rechtsmittelfähigen Bescheid beschweren wo?

Zitat (Sasquatch @ 08.11.2012, 17:13) *
Eben. Dass es der TE da mit der Legalität der Mittel allzu genau nimmt wage ich zu bezweifeln. Ich dachte, das hätte ich deutlich genug zum Ausdruck gebracht. wavey.gif


Das ist ein Geben und Nehmen, da ich mich immer im Rahmen der Legalität bewege!
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Bleistiftspitzer
Beitrag 09.11.2012, 15:24
Beitrag #72


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Zitat (Neue-Kurzzeitkennzeichen @ 09.11.2012, 15:05) *
Zitat
Tipp: mal über ein rotes Kennzeichen nachdenken und wenn der Sachbearbeiter keins ausstellen will nach einem rechtsmittelfähigen Bescheid fragen und dann ab zum Advokaten...

Und sich dann mit dem rechtsmittelfähigen Bescheid beschweren wo?

Entweder man kann erstmal wiederspruch Einlegen und danach ggf. Klagen ode man muss gleich Klagen.
Daher der Anwalt der einen bei er Rechtslage berät...
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Kühltaxi
Beitrag 09.11.2012, 21:17
Beitrag #73


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Ob das was nützt? Durch das Wort "können" in den entsprechenden Vorschriften ist es doch ein reiner Gnadenakt wie ich schon schrieb, sprich sie können es egal welche Voraussetzungen man erfüllt oder nicht einfach verweigern wenn ihnen danach ist.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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Beitrag 09.11.2012, 23:26
Beitrag #74


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Zitat (Bleistiftspitzer @ 09.11.2012, 15:24) *
Entweder man kann erstmal wiederspruch Einlegen und danach ggf. Klagen ode man muss gleich Klagen.
Daher der Anwalt der einen bei er Rechtslage berät...


Widerspruch hatte ich bereits eingelegt, mehrfach sogar.

Das erste Mal vor 2 Jahren..... fruchtlos.

Man hatte mich auch schon damals daraufhingewiesen, Klage einzureichen, aber was soll das nützen?

Eine Klage kostet Geld, und niemand garantiert einen den Erfolg.

Alleine schon die Beantragung hatte sinnlos Geld gekostet, und sogar die Versagung
(Antwort auf meinen Widerspruch) der roten Kennzeichen war wieder mit einer Gebühr verbunden.

Also hat man wahrscheinlich bei einer Klage vor dem Amtsgericht noch mehr Geld zum Fenster rausgeschmissen mit einem ebenso (noch) frustrierenden Endergebnis.

Außerdem ist eine Klage genauo witzlos, als verklage ich den "ALDI" Markt, weil er keine "Coca-Cola" im Sortiment hat.
Da geht man gleich zu "Lidl" oder sonstwo, und kauft seine "Coca-Cola" dort, wenn "ALDI" diese nicht im Angebot hat, bzw. nicht verkaufen will,
und auch nicht vorhat, ins Angebot zu übernehmen.

Ähnlich verhält es sich mit der Behörde, denn wer soll die zwingen, etwas zu "verkaufen", was die nicht "verkaufen" (zuteilen) wollen.

Zitat (Kühltaxi @ 09.11.2012, 21:17) *
Ob das was nützt? Durch das Wort "können" in den entsprechenden Vorschriften ist es doch ein reiner Gnadenakt wie ich schon schrieb, sprich sie können es egal welche Voraussetzungen man erfüllt oder nicht einfach verweigern wenn ihnen danach ist.


Genau, es ist eine "Kann-Entscheidung", oder böse Zungen würden das auch Willkür nennen,
denn man hat als Antragsteller einfach keine Rechtssicherheit.

Aber jetzt bin ich der Behörde dankbar für die Versagung,
denn Probe- und Überführungskennzeichen kosten in der CS nur ca. € 200,-- das Jahr und sind steuerfrei.

In Deutschland hätte ich locker mal das fünffache so um die € 1000,-- bezahlt.
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Bleistiftspitzer
Beitrag 09.11.2012, 23:30
Beitrag #75


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Zitat (Kühltaxi @ 09.11.2012, 21:17) *
Durch das Wort "können" in den entsprechenden Vorschriften ist es doch ein reiner Gnadenakt (...) sie können es egal welche Voraussetzungen man erfüllt oder nicht einfach verweigern wenn ihnen danach ist.

Nein. Es handelt sich nicht um einen reinen Gnadenakt, vielmehr muss eine pflichtgemäße Ermessensausübung durch die Behörde erfolgen. Selbstverständlich muss die pflichtgemäße Ermessensausübung erkennbar sein, und das ist sie nur wenn eine Ablehnung begründet wird. Wenn wegen "Unzuverlässigkeit" abgelehnt wird muss dargelegt werden wiso die Person unzuverlässig ist. Die Frage, ob bei dieser Entscheidung eine pflichtgemäße Ermessensausübung zu Grunde liegt, lässt sich gerichtlich überprüfen.

Die Behörde kann also nicht nur der Autowerkstatt/-handel A ein Rotes Kennzeichen zuteilen und es allen anderen mit irgendeiner vorgeschobenen Begründung verweigern, nur weil der Bürgermeister gleichzeitig Inhaber der besagten Firma A ist und keine Konkurenz mag wavey.gif
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Neue-Kurzzeitkennzei...
Beitrag 10.11.2012, 00:01
Beitrag #76


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Wie gesagt, die Behörde hatte mit mir die letzten Jahre Katz & Maus gespielt, und das zu einem Zeitpunkt, als ich diese roten Kennzeichen noch haben wollte.

Dann bin ich jahrelang auf "% 5-Tage Kurzzeitkennzeichen" ausgewichen, und war zufrieden damit.

...Bis zum 01.NOV.2012 als dieses neue Gesetz rauskam.



Jetzt bin ich dadurch
-und viele anderen-
so in die Enge getrieben worden, dass man Auswege suchen mußten.

Ich habe meinen Ausweg gefunden, und spare dabei noch kräftig Geld dabei.

Daher.... danke, danke, danke liebe Behörde, denn durch euer ständiges Katz & Maus Spiel habe ich nun endlich eine TOP Lösung gefunden,
und jetzt könnt Ihr Euch eure roten Kennzeichen dahin schieben, wo die Sonne nicht scheint.


@ Alle:
ich möchte aber trotzdem nicht versäumen, mich bei Allen für die teilweise doch hilfreichen und netten Antworten zu bedanken.

Einige Antworten hätten geholfen, aber leider nur in der Theorie.
In der Praxis leider zu aufwendig, da es auch einfacher geht (siehe oben)
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Kai R.
Beitrag 14.11.2012, 17:04
Beitrag #77


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Zitat (Neue-Kurzzeitkennzeichen @ 10.11.2012, 00:01) *
Daher.... danke, danke, danke liebe Behörde, denn durch euer ständiges Katz & Maus Spiel habe ich nun endlich eine TOP Lösung gefunden, und jetzt könnt Ihr Euch eure roten Kennzeichen dahin schieben, wo die Sonne nicht scheint.

warum nur habe ich den Eindruck, dass auch die gefundene Top-Lösung nur ein weiteres Schlupfloch darstellt, welches die Behörden oder der Gesetzgeber irgendwann dicht machen werden? Möglicherweise zu Lasten derjenigen, die die Kennzeichen dafür nutzen wofür sie gedacht waren.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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blackdodge
Beitrag 14.11.2012, 19:44
Beitrag #78


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Tipp

Beachte, da CZ seit geraumer Zeit keine deutschen Kurzzeitkennzeichen anerkennt


und umgekehrt ist es auch so.

Händlerkennzeichen gleichfalls.



Ich sammle solche Nummern und das Konsulat will se nicht haben whistling.gif denen reicht das Protokoll und weitere Papiere


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Jens
Beitrag 14.11.2012, 19:56
Beitrag #79


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Zitat (blackdodge @ 14.11.2012, 19:44) *
Ich sammle solche Nummern

Warum?


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blackdodge
Beitrag 14.11.2012, 20:26
Beitrag #80


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um den Betroffenen die Chance zu geben, diese irgendwann nach Ausgang des Verfahrens abzuholen, bzw. dann nicht wg jedem Blech einzeln zur Blechsammlung der Zulassungsstelle zu fahren.


Ironie:


Sieht irgendwie whistling.gif laugh2.gif whistling.gif aus, ne Kiste in der Ecke, mit ausländ. Nummern wavey.gif in der Ecke des Dienstzimmers ( oder fällt das schon unter verbotene Vernehmungsmethoden ? ) laugh2.gif


Ach so, zurück gibts sie nur gegen Original-Quittungsbeleg !


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Jens
Beitrag 14.11.2012, 20:34
Beitrag #81


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Das heißt dann also, dass du die Kennzeichen nicht "sammelst", sondern diese im Rahmen deiner Tätigkeit als Polizist beschlagnahmst?
Wie ist denn da die rechtliche Grundlage?


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blackdodge
Beitrag 14.11.2012, 20:46
Beitrag #82


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Sicherstellung zur Unterbindung der Weiterfahrt nach Pol.G. (gleichzeitig zur Gefahrenabwehr).

Dummerweise werden die Fahrzeuge meist ( ohne Instandsetzung ) verladen abgeholt da es "angeblich" im Nachbarland billiger ist. (OLG-geprüfte verfahrensweise)

Bei Instandsetzung werden Sie natürlich ausgehändigt. Wenn nicht müssen Sie bei der Zwangsstilllegung entstempelt werden. Danach sind SIE für den Halter (Ausland) regelmäßig wertlos!

Im Straftatsfall natürlich dann als Beweismittel nach STPO rolleyes.gif bis zur Entscheidung der Sta. und dann ggf über Konsulat nach Hause.


Jetzt alles n bissel zwischen Tür und Angel geschrieben wavey.gif


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Sasquatch
Beitrag 14.11.2012, 21:44
Beitrag #83


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rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif Soviel zu deiner Gesetzestreue. Mal vom Zivilrechtlichen abgesehen. Von wegen Gewährleistung gibt es nicht. Die kannst du als Unternehmer gegenüber dem Verbraucher gar nicht ausschließen. Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber was du da über dein Geschäft so schreibst klingt für mich nur nach einem: nach Gaunereien. Viel Glück dabei.


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blackdodge
Beitrag 14.11.2012, 21:56
Beitrag #84


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ums klarzustellen

ich nehme an Du meinst nicht mich wavey.gif

hast Du so nict geschrieben whistling.gif


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Sasquatch
Beitrag 15.11.2012, 07:44
Beitrag #85


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Um Gottes Willen, nein. Ich mein den TE.


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Mitleser
Beitrag 15.11.2012, 08:55
Beitrag #86


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Ach, red Dich nicht raus. Fast 5 Tage nach dem letzten Post des TE aber nicht einmal 1 Stunde nach dem Post von @blackdodge kann eine Antwort ohne jegliches Zitat doch nur auf das letzte Posting bezogen sein.
Ob das Verhalten von @blackdodge "gesetzestreu" war, könnte man prüfen, hab ich aber gerade keine Lust zu. Jedoch zieht @blackdodge sich den Schuh selbst an. whistling.gif


Und jetzt schnell thread.gif
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Neue-Kurzzeitkennzei...
Beitrag 15.11.2012, 17:01
Beitrag #87


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Zitat (Kai R. @ 14.11.2012, 17:04) *
warum nur habe ich den Eindruck, dass auch die gefundene Top-Lösung nur ein weiteres Schlupfloch darstellt, welches die Behörden oder der Gesetzgeber irgendwann dicht machen werden? Möglicherweise zu Lasten derjenigen, die die Kennzeichen dafür nutzen wofür sie gedacht waren.

Grüße

Kai


Tja naja..

wahrscheinlich helfen wirklich nur noch die tschechischen Händlerkennzeichen, um ordnungsgemäß, schnell und ohne Probleme Autos zu überführen.

Zitat (blackdodge @ 14.11.2012, 19:44) *
Tipp

Beachte, da CZ seit geraumer Zeit keine deutschen Kurzzeitkennzeichen anerkennt


und umgekehrt ist es auch so.

Händlerkennzeichen gleichfalls.



Ich sammle solche Nummern und das Konsulat will se nicht haben whistling.gif denen reicht das Protokoll und weitere Papiere


SoSo

Ich war erst gestern in CZ und habe wieder Autos mit Kurzzeitkennzeichen rumfahren sehen.

Zitat (blackdodge @ 14.11.2012, 20:46) *
Sicherstellung zur Unterbindung der Weiterfahrt nach Pol.G. (gleichzeitig zur Gefahrenabwehr).

wavey.gif


Die dümmlich-lächerliche Behördenformulierung der "Gefahrenabwehr".

Wie oft habe ich das schon gelesen, weil z.B. ein abgemeldetes Auto auf dem Parkplatz stand, da war dieses Auto z.B. eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit,
während keine 200 entfernt von diesem Parkplatz Schwarze "Mitbürger" Drogen an Schüler vertickten.

Es ist einfach zum Kotzen.

Zitat (Sasquatch @ 15.11.2012, 07:44) *
Um Gottes Willen, nein. Ich mein den TE.


Mit was denn?
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Kai R.
Beitrag 15.11.2012, 17:12
Beitrag #88


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Zitat (Neue-Kurzzeitkennzeichen @ 15.11.2012, 17:01) *
wahrscheinlich helfen wirklich nur noch die tschechischen Händlerkennzeichen, um ordnungsgemäß, schnell und ohne Probleme Autos zu überführen.

Quatsch. Mit einem Autotransportanhänger oder Transporter mit Ladefläche wäre das überhaupt kein Problem. Aber legal soll das wohl nicht ablaufen.

In der Jurathek hast Du ja die Hintergründe geschildert. Ich verstehe, dass Du von dem Einkommen abhängst. Aber Dein Chef nutzt Dich aus, versichert Dich nicht und fordert Dich auf, Straftaten zu begehen. Wer weiß was noch ist (Schmuggel, Diebstahl). Am Ende bleibt das bei Dir hängen obwohl Du - sorry- bei all dem nur ein kleines Licht bist.

Überlege Dir was Du tust und wie zukunftssicher das Ganze überhaupt sein kann. Wenn Du am Ende mit Geldstrafen, Bewährungsauflagen und/oder Folgen für Deinen Führerschein dastehst, hast Du auch nichts gekonnt. Man kann notfalls auf staatliche Unterstützung zurückgreifen, wenn man aus einer Sache aussteigen will, die droht einem über den Kopf zu wachsen.

Grüße

Kai



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Kai

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Baldar
Beitrag 22.12.2012, 14:07
Beitrag #89


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Ich wärme diesen Thread jetzt einfach nochmal auf.

Ich habe mir das ganze jetzt durchgelesen, konnte mir meine Frage aber irgendwie nicht ganz beantworten.

Folgender Hintergrund:

Gestern, in geselliger Runde, erzählte mir ein Freund folgendes:
Freitag 21.12.12, 12:30 in Bayern. Die Zulassungsstelle hatte bereits geschlossen. Sein Vater benötigte aber dringend 2 Kurzzeitkennzeichen, noch fürs Wochenende. Die beiden sind also in eine der die Zulassungsstelle belagernden Schilderbuden gegangen (eine war noch besetzt) und haben da nachgefragt. Und siehe da, sie haben noch zwei gestempelte, also zugelassene, Kurzzeitkennzeichen bekommen, gültig bis zum 25.12.12. Als Anmeldender der Kennzeichen war der Schildermann eingetragen. Für 70,00 Euro je Kennzeichen konnten sie diese nun mitnehmen.


Wenn ich diesen Thread jetzt richtig verstanden habe, dann hat der Schildermann doch verbotenerweise die Kennzeichen an Dritte weiterverkauft. Denn wenn der Schildermann Kennzeichen auf sich zulässt, dann darf er sie doch nur für eigene Zwecke nutzen, und nicht an andere, völlig Fremde weiterverkaufen, oder?


So wie ich das verstanden habe, lässt der Schildermann immer ein paar KZK zu und hofft dann, dass nach Schließung der Zulassungsstelle noch ein paar arme Leute kommen, die welche brauchen können.

Liege ich mit meiner Meinung, dass der Weiterverkauf strafbar war richtig?

PS zur Ergänzung: Die Kennzeichen waren vorher angeblich noch auf keinem anderen Fahrzeug montiert. Wir nehmen also an, dass sie erstmalig auf einem Fahrzeug verwendet werden.
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ulm
Beitrag 22.12.2012, 16:44
Beitrag #90


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Zitat (Baldar @ 22.12.2012, 14:07) *
Liege ich mit meiner Meinung, dass der Weiterverkauf strafbar war richtig?

yes.gif
Wobei ich mir gerade überlege, gegen welche Spielregel der Käufer verstößt. think.gif

Zitat (Baldar @ 22.12.2012, 14:07) *
PS zur Ergänzung: Die Kennzeichen waren vorher angeblich noch auf keinem anderen Fahrzeug montiert. Wir nehmen also an, dass sie erstmalig auf einem Fahrzeug verwendet werden.

Wenn die zugehörigen Papiere ohne Eintragung waren, dann ist das so bzw. ist nicht Dein Problem.
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Baldar
Beitrag 23.12.2012, 06:37
Beitrag #91


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Zitat (ulm @ 22.12.2012, 16:44) *
yes.gif
Wobei ich mir gerade überlege, gegen welche Spielregel der Käufer verstößt. think.gif


Ich hätteda an §6b StVG gedacht. Angelehnt an das von Nachteule gepostete Urteil:
Besuche meine Homepage

Immerhin hat er es nicht auf den Vater meines Freundes umgemeldet, bzw. den Verkauf der Kennzeichen vor der Herausgabe nicht bei der Zulassungsstelle gemeldet. (Bevor Nachfragen kommen, das ist eine geprüfte Tatsache)

Zitat (ulm @ 22.12.2012, 16:44) *
Wenn die zugehörigen Papiere ohne Eintragung waren, dann ist das so bzw. ist nicht Dein Problem.


Ganz viele Sachen die hier diskutiert werden, sind streng genommen nicht die Probleme der Fragesteller. Aber ich fände es halt schade, wenn der Vater meines Freundes aufgrund etwaiger illegaler Verkaufsmethoden des Schildermannes Probleme bei einer Verkehrskontrolle bekommen würde.
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blackdodge
Beitrag 23.12.2012, 17:52
Beitrag #92


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ich habs mal noch verkleinert



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Baldar
Beitrag 23.12.2012, 20:35
Beitrag #93


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Beide Tatbestände treffen leider nicht zu. Die Kennzeichen werden zum Zwecke einer Überführung benutzt. Der Fahrzeugschein war noch Blanko und wurde vom Vater des Freundes korrekt ausgefüllt.

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Diesel-Georg
Beitrag 23.12.2012, 21:33
Beitrag #94


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Zitat (CvR @ 05.11.2012, 09:11) *
Zitat (Diesel-Georg @ 04.11.2012, 23:53) *
Zu den unterschiedlichen Kosten für Ausfuhr- und Überführungskennzeichen: Niemand ist gezwungen, die Schilder vor Ort zu erwerben! Man kann auch zu einem Schildermacher in eine andere Ortschaft und sogar in einem anderen Zulassungsbezirk die Bleche prägen lassen. Ich habe in Stuttgart schon mal normale Schilder prägen lassen für einen Zulassungsbezirk in Bayern. Die Kennzeichenfolge war reserviert und ich habe die Schilder dann gleich zur Zulassungsstelle mitgebracht und brauchte den örtlichen Schildermacher nicht noch extra aufsuchen.

Dass man auch bei Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen eine Zeichenfolge reservieren kann ist mir neu think.gif

War lange nicht in diesem Tread...
Ich schrieb von normalen Schildern, die ich vorgemerkt in einem anderen Bundesland habe prägen lassen. Ich wollte damit nur ausdrücken, dass man Schilder grundsätzlich überall mprägen lassen kann und nicht an dem Zulassungsbezirk gebunden ist, wo man anmeldet. Ob das in jedem Fall sinnvoll ist, habe ich nicht behauptet. Bei regulären Zulassungen, nicht Krzzeitzulassung, kann man damit auf jeden Fall Geld sparen, wenn man günstige Bezugsquellen kennt und z. B. als Händler mehrere Fahrzeuge für Käufer zulassen will.


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Grüße vom Diesel-Georg
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blackdodge
Beitrag 23.12.2012, 21:46
Beitrag #95


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Der kontrollierende Beamte kann sich so einen Auffangtatbestand auch ausdenken und mit ähnlicher Nummer an die BG-Stelle abgeben.


Bei uns in DD wurde eine Zeit lang 000000 genutzt und der passende Tatbestand bei ähnlichen und anderen Sachen wurde durch die BG-Stelle entwickelt


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KFZ-Export 2013
Beitrag 23.12.2012, 23:55
Beitrag #96


Neuling


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Leute, ab 01.Januar 2013 kommen noch ein paar neue Regeln hinzu.

Und die Kurzzeitkennzeichen sollen in ca. 2 Jahren ganz wegfallen.
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amfa
Beitrag 24.12.2012, 12:01
Beitrag #97


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Gibt's dazu auch ein paar Details?
So einfach hier so 2 Sätze hinwerfen find ich blöd wink.gif


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KFZ-Export 2013
Beitrag 26.12.2012, 19:47
Beitrag #98


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Zitat (AMFA @ 24.12.2012, 12:01) *
Gibt's dazu auch ein paar Details?
So einfach hier so 2 Sätze hinwerfen find ich blöd wink.gif


Das ist das, was ich gehört habe.

Auf Jeden Fall sollen noch zusätzlich Kurzzeitkennzeichen nur noch ausgeben werden -zukünftig-
wenn die Fahrgestell-Nummer vorliegt, d.h. der Beamte bei der Straßenverkehrsbehörde trägt dann die Fahrgestell NR gleich in den roten Fahrzeugschein ein.

---->> In Aalen (Autokennzeichen AA) und in den meisten Zulassungsbezirken in Nord-Rhein-Westfalen wird das schon lange so gehandhabt.

zu dem "ersatz" für Kurzzeitkennzeichen soll in Zukunft so kleine wie "Moped Kennzeichen" ausgegeben werden, und diese soll man dann in xa.
2 Jahren beim Versicherungsagenten erhalten.

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Kühltaxi
Beitrag 26.12.2012, 19:57
Beitrag #99


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Das letzte wäre doch ein großer Fortschritt, obwohl mir der Glaube fehlt ehe ich es "amtlich" habe. Ähnliches habe ich doch schon in anderen Themen wo es um Kurzzeitkennzeichen ging angeregt.


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ulm
Beitrag 26.12.2012, 20:00
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Zitat (KFZ-Export 2013 @ 26.12.2012, 19:47) *
Auf Jeden Fall sollen noch zusätzlich Kurzzeitkennzeichen nur noch ausgeben werden -zukünftig-
wenn die Fahrgestell-Nummer vorliegt, d.h. der Beamte bei der Straßenverkehrsbehörde trägt dann die Fahrgestell NR gleich in den roten Fahrzeugschein ein.

---->> In Aalen (Autokennzeichen AA) und in den meisten Zulassungsbezirken in Nord-Rhein-Westfalen wird das schon lange so gehandhabt.

Was leider derzeit in manchen Zulassungsstellen gemacht wird, aber nach dem Gesetzestext ganz klar widerrechtlich ist.

Zitat (KFZ-Export 2013 @ 26.12.2012, 19:47) *
Das ist das, was ich gehört habe.
[...]
zu dem "ersatz" für Kurzzeitkennzeichen soll in Zukunft so kleine wie "Moped Kennzeichen" ausgegeben werden, und diese soll man dann in xa. 2 Jahren beim Versicherungsagenten erhalten.

"Gehört" ist, sorry, meist Stammtischgeschwätz.
Belassen wir es doch besser bei den Fakten.
Besprochungsprotokolle aus Fachausschutzsitzungen können was über Planungen aussagen.
Aber das meiste andere würde ich wirklich nicht als belastbare Quelle betrachten.

Ach doch, eines noch:
Pressekonferenzen des Verkehrsministers... rofl1.gif ...ach, wie werde ich ihn nach der Bundestagswahl nicht vermissen
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