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> Warum halten Autofahrer bei Blaulicht/Martinshorn an, auch wenn sie alles blockieren?, OT aus: Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?
B-CH6
Beitrag 01.11.2012, 00:55
Beitrag #1


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Anmerkung der Moderation:
Die ersten Beiträge waren ursprünglich Teil des Kuriositätenthreads.
Der Titel kommt von der Moderation.


Ich weiß nicht ob das Kurios oder zum Heulen ist…
Kurz vor Feierabend bin ich auf dem Weg zum Abschnitt (oder zur Wache), als ein Rettungswagen mit voller Kriegsbemalung kreuzt.
Kurz danach kriege ich über Funk ein Stichwort, das mir erlaubt, auch mit Bemalung und Geheul eben diesem Rettungswagen hinterher zu hetzen. Da die Feuerwehr in unserer Stadt eigentlich immer vor uns da ist, staune ich, dass ich den Rettungswagen drei Querstraßen weiter schon eingeholt habe. So schnell ist mein Passat doch eigentlich nicht…..(80er-Anweisung lt. LpolBerlin)
Ne…zwei Opi´s waren rechts ´rangefahren und einer stand davon in 2ter Reihe, so dass der RTW bei der verfügbaren Restfahrbahn nicht durchkam. Opi auf unserer Fahrbahn fuhr erst in die (übrigens jetzt grün abstrahlende) Kreuzung ein, nachdem ich ausgestiegen bin und ihn eingewiesen habe.
Jaja, Mütze und Warnweste hatte ich an….
Wann endlich geht das aus den Gehirnen ´raus, voll den Anker zu schmeißen, wenn man ein SoSi hört oder sieht….grml…Zwei Auto´s weiter hätte er einscheren können.
Mittlerweile stand der nachalarmierte NAW hinter uns.
Ich habe dann die Diskussion abgebrochen, die Opi immer erregter führte. Wir mussten ja weiter, um den Unfallort abzusperren und dem NAW die Weiterfahrt zu ermöglichen.
Zum Glück hat das kleine Mädchen den Unfall überlebt.
Kaum zurück auf der Dienststelle, war schon die Beschwerde da…..dank der in Berlin zu tragenden Namensschildern oder Nummern….
was solls….. Beschwerden habe ich schon einige…unter anderem mit Lalü durch eine Tempo-30-Zone…..
Wie sagte mein Streifenbegleiter….hoffentlich kommt Opi nicht auch mal in die Lage, die Feuerwehr zu brauchen, das Blaulicht von weiten schon zu sehen und dann hat so ein Dösbaddel die Straße versperrt.

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 01.11.2012, 11:16
Bearbeitungsgrund: Hinweis zum Titel


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B-CH6

Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.
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oscar_the_grouch
Beitrag 01.11.2012, 01:04
Beitrag #2


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@BCH6: Das war im Ostteil, korrekt ?
Da ich erst nach der Wende meinen FS gemacht habe nehme ich an, dass es zu DDR Zeiten ein unbedingtes Ankerwerfgebot gab.
Auch immer noch schön zu sehen im "tiefen" Osten, wenn ich mal die Chance habe mit Blaulichtbegleitung durch die sächsische Tiefebene zu fahren.
Da brauchts kein Horn, da wird allein beim Schein des blauen Lichts, ANGEHALTEN!
Das man beim Anhalten auch sein Gehirn benutzen darf, war aber im Osten auch untersagt, also beschwer dich nicht. smile.gif

Was für eine Diskussion gabs denn ? Was waren Opis Argumente? Und wie zum Henker weiß er, auf welcher Wache er sich beschweren muß ??

Hallo Herr Kaiser: Du hast schon gelesen, das es in der leicht OT Diskussion um VBBs ging, richtig ?
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B-CH6
Beitrag 01.11.2012, 01:23
Beitrag #3


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@oscar,
mittlerweile sind über 20 Jahre über das Land gegangen und es müsste als der letzte D**p gemerkt haben, das es in der StVO etc. etliche Änderungen gegeben hat.
Das "reflexartige" Anhalten bei irgendeinem blauen Blinklicht müsste man sich also abtrainiert haben. Darum ging es auch in seiner Diskussion.
Nach dem Motto "ich habe 45 Jahre meinen Führerschein und noch nieeeee nicht Ärger mit der Polizei und überhaupt...." Welche Wache er bevorzugt, ist egal, er braucht nur die 110 zu wählen und sich über den Überunterwachtmeister 08154711 zu beschweren, schon wird die Kollegenrufmordkommission Beschwerdeabteilung in Gang gesetzt....
Das im Osten das benutzen des Gehirns nicht untersagt werden konnte, haben uns übrigens die Ereignisse 1998 gezeigt....


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B-CH6

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Uwe Mettmann
Beitrag 01.11.2012, 05:34
Beitrag #4


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Hallo,

nach meinen Erfahrungen ist das Ankerwerfen bei Signalhorn und Blaulicht nicht auf den Osten von Deutschland beschränkt.

Ein Beispiel aus Franken. Ein außer Orts mir entgegenkommendes Fahrzeug hat sofort scharf gebremst und angehalten, weil ein Rettungswagen mit Blaulicht hinter ihm war. Ob auch das Signalhorn an war, weiß ich nicht mehr. Nur weil ich eine Vollbremsung hingelegt habe und ganz rechts angehalten habe, konnte der Rettungswagen ohne seine Geschwindigkeit zu reduzieren zu müssen an dem Fahrzeug vorbeifahren.

Zitat (B-CH6 @ 01.11.2012, 01:33) *
1998? siehe Mauerfall wavey.gif

Zahlendreher? Richtig ist 1989. wavey.gif

Zitat (B-CH6 @ 01.11.2012, 00:55) *
Kaum zurück auf der Dienststelle, war schon die Beschwerde da…..dank der in Berlin zu tragenden Namensschildern oder Nummern….

Hatte der Opi seinen Namen angeben? Hast du den Opi angezeigt? Normalerweise muss das ja nicht sein aber bei so uneinsichtigen Leuten ist das mehr als angebracht.


Gruß

Uwe
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ilam
Beitrag 01.11.2012, 11:30
Beitrag #5


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Zitat (Uwe Mettmann @ 01.11.2012, 05:34) *
nach meinen Erfahrungen ist das Ankerwerfen bei Signalhorn und Blaulicht nicht auf den Osten von Deutschland beschränkt.


Kann ich aus HH voll und ganz bestätigen.

Viele Fußgänger verhalten sich übrigens komplett gegensätzlich. Sie haben grün, sehen das Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn kommen, gehen aber trotzdem unbeirrt los, sie haben ja grün und können es sich keinesfalls leisten, "nur" wegen Blaulicht eine Ampelphase zu verpassen. Das höchste der Gefühle ist dann - wenn es nur noch wenige Meter bis zum Blaulichtfahrzeug sind - ein kleiner Zwischenspurt oder ein Stehenbleiben mitten auf der Straße...



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ukr
Beitrag 01.11.2012, 12:00
Beitrag #6


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Zitat (oscar_the_grouch @ 01.11.2012, 01:04) *
Da ich erst nach der Wende meinen FS gemacht habe nehme ich an, dass es zu DDR Zeiten ein unbedingtes Ankerwerfgebot gab.

§44 whistling.gif
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mir
Beitrag 01.11.2012, 12:07
Beitrag #7


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Vielleicht wurde das so gelehrt, aber ich interpretiere die Vorschrift anders. Sie lautet:
Zitat
(1) Kraftfahrzeugen, die sich durch die Sondersignale Blaulicht, Martinshorn oder Sirene mit auf- und abschwellendem Ton bemerkbar machen, ist bereits bei ihrer Annäherung die ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen und die Vorfahrt zu gewähren. Alle Fahrzeugführer haben zu diesem Zweck so weit wie möglich nach rechts zu fahren und so anzuhalten, daß den Fahrzeugen mit Sondersignalen die Durchfahrt links der haltenden Fahrzeug möglich ist. [...]


(Hervorhebungen von mir)

Zweck des Anhaltens ist die ungehinderte Durchfahrt. Das bedeutet, daß ein Anhalten, das die Durchfahrt behindert, verboten ist.


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oscar_the_grouch
Beitrag 01.11.2012, 12:28
Beitrag #8


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ok, das erklärt es dann. Selektives Beherrschen einer ungültigen StVO, gepaart mit Altersstarrsinn und "das hab ich schon immer so gemacht!"
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Strike Eagle
Beitrag 01.11.2012, 12:38
Beitrag #9


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Ladet den Opi doch mal zu einer Stunde Verkehrsunterricht ein, bzw. lasst laden. whistling.gif


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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nachteule
Beitrag 01.11.2012, 13:12
Beitrag #10


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Hallo, B-CH6,

normalerweise halte ich nichts von Gegenanzeigen, denn das ist oft Kinderkram.

In diesem Fall wäre sie gerechtfertigt, denn dann kann sich dieser VT mal ein wenig Gedanken über sein Fehlverhalten machen und es sich ggf. sogar durch einen Richter erklären lassen.

Zu Deiner Frage an sich:

Diese wird sich wohl kaum beantworten lassen, genauso wenig, wie die Frage, warum viele VT auf der Autobahn im Stau/stockenden Verkehr unbedingt noch vor einem mit Sondersignal durch die Gasse fahrenden Streifenwagen den Fahrstreifen wechseln müssen.

Dies natürlich auch dann, wenn auf dem anderen Fahrstreifen keine Lücke zum Einscheren ist und somit die Rettungsgasse oft über Minuten dicht gemacht wird. ranting.gif

Leider haben wir keine Videokameras an Bord und dürften solche Filme voraussichtlich aus rechtlichen Gründen auch nicht verwerten.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Strike Eagle
Beitrag 01.11.2012, 13:35
Beitrag #11


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Zitat (nachteule @ 01.11.2012, 13:12) *
Diese wird sich wohl kaum beantworten lassen, genauso wenig, wie die Frage, warum viele VT auf der Autobahn im Stau/stockenden Verkehr unbedingt noch vor einem mit Sondersignal durch die Gasse fahrenden Streifenwagen den Fahrstreifen wechseln müssen.
Wer macht denn so einen Blödsinn und wie oft passiert das? Also gibt es da irgendwelche Tendenzen ala "Alter Mann mit Hut im Mercedes" o.ä.?

Also das mit dem Gasse aufmachen, zumachen und wieder aufmachen hab ich ja schon erlebt (ich war brav ganz links smartass.gif), aber sowas? blink.gif


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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Papa
Beitrag 01.11.2012, 13:54
Beitrag #12


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Da gibt es noch ganz andere Deppen z.B. LKW-Fahrer, die dann links fahren und überholen (ist ja bei Stau nicht verboten) und dann, wenn es plötzlich nicht mehr weter geht, beide Spuren dichtsetzen oder Autofahrer, die uns bei der Einsatzfahrt überholen oder, noch besser, uns durch die Rettungsgasse folgen.
Ich wäre daher a) für ein Verbot, Fahrzeuge, die mit Sondersignal fahren zu überholen und b) es zur Pflicht zu machen, schon bei sich abzuzeichnenem Stau eine Rettungsgasse zu bilden (wie in Österreich).

Gruß
Heinrich

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 01.11.2012, 13:58
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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durban
Beitrag 01.11.2012, 14:00
Beitrag #13


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Zitat (Papa @ 01.11.2012, 13:54) *
Ich wäre daher a) für ein Verbot, Fahrzeuge, die mit Sondersignal fahren zu überholen


Da wäre ich dagegen, weil es zum einen zu unnötigen Verkehrsbehinderungen kommen könnte (z.B. langsamfahrender ITW auf der Autobahn), und zum anderen das Sondersignal ja nicht unbedingt zur Geltendmachung der Wegerechte dienen muss, sondern bspw. auch zur Kenntlichmachung eines geschlossenen Verbandes. Es wäre unsinnig, damit das Überholen eines Verbandes zu verbieten.
Letztendlich ist das Überholen eines Wegerechtsfahrzeug ja immer dann verboten, wenn man es dadurch behindern würde.

Zitat (Papa @ 01.11.2012, 13:54) *
und b) es zur Pflicht zu machen, schon bei sich abzuzeichnenem Stau eine Rettungsgasse zu bilden (wie in Österreich).


Das ist hier auch Pflicht und war es schon Jahre bevor die Österreicher die Rettungsgasse überhaupt eingeführt haben; § 11 Abs. 2 StVO:

Zitat
Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen eine freie Gasse bilden.


Nur an der Praxis hapert es da. crybaby.gif
Leider stelle ich aber auch fest, dass viele Einsatzfahrer ohne Not nicht die Rettungsgasse, sondern die Standspur benutzen. Das ist der PR der Rettungsgasse abträglich.

MfG
Durban wavey.gif


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nachteule
Beitrag 01.11.2012, 14:35
Beitrag #14


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Hallo, Durban,

Zitat (durban @ 01.11.2012, 14:00) *
Leider stelle ich aber auch fest, dass viele Einsatzfahrer ohne Not nicht die Rettungsgasse, sondern die Standspur benutzen. Das ist der PR der Rettungsgasse abträglich.

hier kommt es darauf an, wer den Standstreifen benutzt, wie er ihn benutzt und warum.

Wenn der Standstreifen befahren wird, dann nie und nimmer mit eingeschaltetem Sondersignal.

Feuerwehr und Rettungsdienste, um nur zwei zu nennen, sollten grundsätzlich immer die Rettungsgasse nutzen.

Die Polizei dagegen kann durchaus Gründe haben, den Standstreifen zu befahren.

Sei es, um den Stau zu überwachen, um Fahrzeuge auf dem Standstreifen festzustellen (Pannenfahrzeuge, aber auch Fahrzeuge, die unberechtigterweise den Standstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommen nutzen), um Unfallfahrzeuge zu suchen, bei denen nicht bekannt ist, ob sie noch auf der Fahrbahn stehen oder schon auf dem Standstreifen (Fahrzeuge auf dem Standstreifen sind von der Rettungsgasse aus oft durch LKW verdeckt) usw.

Dies alles aber, wie gesagt, ohne Horn, denn das sollte auf dem Standstreifen nur äußerst selten angeschaltet sein, z. B. als kurzfristiges Warnsignal, aber sonst nie.

Hallo, Strike Eagle,

den unnötigen FS - wechsel vor dem Streifenwagen erlebe ich fast bei jeder Streifenfahrt durch den Stau, aber auch bei Hochgeschwindigkeitsfahrten auf dem linken Fahrstreifen (man muss ja noch eben den Vordermann überholen und der Streifenwagen wird ja auch mal ein wenig warten können ranting.gif ).

Hallo, Papa,

LKW haben auch im Stau nichts auf dem linken Fahrstreifen zu suchen, wenn z. B. ein Überholverbot besteht oder bei drei - oder noch mehr Fahrspuren, es sei denn, rechts ist zu und es ist erforderlich, an der Unfall - oder Gefahrenstelle links vorbei zu fahren.

Sie dürfen allerdings nicht schon kilometerweit vorher wechseln und damit alles zumachen.

"Lustig" wird es immer im Winter bei Schneechaos, wenn alles zu ist und jeder meint, er müsste noch die letzte Lücke nutzen, um zu überholen, um dann selber stecken zu bleiben.

Diese Fahrer sind dann oft die größten Schreihälse, wenn es darum geht, den Hilfsdiensten einen Vorwurf zu machen, die Autobahn wäre nicht gut genug geräumt.

Wie sollen diese aber ihrer Arbeit nachgehen, wenn sie am Stauende stehen und keinen Meter vorwärts kommen? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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durban
Beitrag 01.11.2012, 14:39
Beitrag #15


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Hallo Nachteule, das sehe ich im Grunde genommen genauso wie Du.

Es kann natürlich Situationen geben, in denen die Standspur befahren werden sollte. Insbesondere bei der Polizei, aber auch bei FW und RD, wenn bspw. die Einsatzstelle in unmittelbarer Nähe auf der Standspur liegt.
Gerade für FW und RD sollte aber die Rettungsgasse erstes Mittel der Wahl sein.


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Noch-so-einer
Beitrag 01.11.2012, 17:42
Beitrag #16


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Zitat (durban @ 01.11.2012, 14:39) *
...
Gerade für FW und RD sollte aber die Rettungsgasse erstes Mittel der Wahl sein.


Ist es üblicherweise auch, wenn FW und RD von der Zufahrt aus in die Rettungsgasse kommen.

Leider halten nur die wenigsten Fahrer auf der rechten Spur im Bereich einer Zufahrt eine ausreichende Lücke hin zur Rettungsgasse frei.

Ist ein Wechsel von der Zufahrt wegen Rückstau auf der Hauptfahrbahn (leider sehr oft) nicht möglich, bleibt nur die (verhaltene) Fahrt auf der Standspur, bis sich eine passende Lücke zum Wechsel in die Rettungsgasse auftut.


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Gruß

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Der Dicke
Beitrag 01.11.2012, 17:52
Beitrag #17


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Zitat (mir @ 01.11.2012, 12:07) *
Vielleicht wurde das so gelehrt, aber ich interpretiere die Vorschrift anders. Sie lautet:
Zitat
(1) Kraftfahrzeugen, die sich durch die Sondersignale Blaulicht, Martinshorn oder Sirene mit auf- und abschwellendem Ton bemerkbar machen, ist bereits bei ihrer Annäherung die ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen und die Vorfahrt zu gewähren. Alle Fahrzeugführer haben zu diesem Zweck so weit wie möglich nach rechts zu fahren und so anzuhalten, daß den Fahrzeugen mit Sondersignalen die Durchfahrt links der haltenden Fahrzeug möglich ist. [...]


(Hervorhebungen von mir)

Zweck des Anhaltens ist die ungehinderte Durchfahrt. Das bedeutet, daß ein Anhalten, das die Durchfahrt behindert, verboten ist.

Ja na logisch so.
Und so dumm ist es nicht mit dem Anhalten, Fahrzeuge die stehen machen in der Regel nicht irgendwelche unvorhersehbaren Sachen. wavey.gif


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Klatze
Beitrag 01.11.2012, 22:40
Beitrag #18


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Zitat (Der Dicke @ 01.11.2012, 17:52) *
Ja na logisch so.
Und so dumm ist es nicht mit dem Anhalten, Fahrzeuge die stehen machen in der Regel nicht irgendwelche unvorhersehbaren Sachen. wavey.gif

Das Problem ist ja auch nicht das Anhalten an sich, sondern das Anhalten ohne vorher nachzudenken. Das Thema habe ich mit meinem BW-Fahrlehrer schon vor dem Hauptmann des KfAZ ausdiskutiert: Zweispurige Strasse, auf der Gegenspur eine geschlossene Fahrzeugschlange, hinter mir (LKW-Fahrschule) kommt ein RTW mit allem. FL brüllt mich an: "Sofort anhalten!", ich (mit SoSi-Fahrpraxis bis 7,49t) habe beschleunigt, weil hinter der nächsten Kurve eine Linksabbiegerspur kam, neben der ich verlangsamen und den RTW ohne Verzögerung vorbeilassen konnte.
Bei zivilen Fahrschulen sehe ich dieses Verhalten leider auch extrem oft...

wavey.gif

Klatze

P.S.: Der Hauptmann hat übrigens extra in der StVO nachgelesen und meiner Interpretation zugestimmt. Mit dem FL verstehe ich mich heute noch gut (das Ganze spielte 1998) thumbup.gif


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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Ichtyos
Beitrag 01.11.2012, 22:52
Beitrag #19


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Ich hatte vorhin auch so einen "Spezialsten". crybaby.gif

Innerörtliche Hauptverkehrsstraße2-spurig, reger Verkehr. Im Gegenverkehr kommt ein RTW mit Christbaum und Schalmeienklang. Dessen Vordermann setzt den rechten Blinker (schon mal eine gute Ansage) und hält am Fahrbahnrand.

Um den RTW durchzulassen, musste ich mich auch noch von der Bahn verdrücken. Immerhin wusste ich, dass der Radweg nebenan in dem Moment gerade leer war. Also an einer Grundstücksauffahrt mit den rechten Rädern auf den Hochbord und 30 Meter weiter wieder runter. Wenn der Vordermann des RTW noch 50 Meter weitergefahren wäre, hätte er die schon erkennbare Bushaltebucht nutzen können.

Ich habe die Beobachtung gemacht, dass hier im Westen viele VT auch solche einfachen Möglichkeiten nicht erkennen. mad.gif

Edith fragt, ob ein freundlicher Mod in die Themenbeschreibung noch dieses "t" in die Themenbeschreibung einfügen kann?

Der Beitrag wurde von Ichtyos bearbeitet: 01.11.2012, 22:54


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911
Beitrag 02.11.2012, 00:36
Beitrag #20


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Auffallend ist auch, dass sich viele nicht trauen auch mal die eigentlich Regeln der StVO zu übertreten, um Platz für Rettungskräfte zu schaffen.

Neulich stand ich als 2. an einer roten Ampel, von hinten kommt ein RTW mit Martinhorn angerauscht, und mein Vordermann fährt nur leicht nach rechts statt über die Ampel zu fahren (kleiner Abzweig nach rechts, keine große gefährlich Kreuzung). Ich konnte ihn dann überholen und nur so dem RTW Platz schaffen, sonst wäre er dank Mittelstreifen nicht weitergekommen. Einfacher wäre es gewesen, wenn mein Vordermann über die Kreuzung gefahren wäre.


--------------------
Saludos desde Argentina :-)
911
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oscar_the_grouch
Beitrag 02.11.2012, 01:32
Beitrag #21


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@911: Normalverhalten Berliner Autofahrer. Sonst die schnellsten und aggressivsten Kirschgrünfahrer und mit der größten Klappe Hupe, aber wehe ein Blaulicht möchte an der roten Ampel vorbei.
KEINEN Zentimeter drüberfahren. Muß auch in einer vergangenen StVO gelehrt worden sein.

@Ichtyos: das hat wohl Herr mi(t)r nicht auf seiner blauen Tastatur...
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Ichtyos
Beitrag 02.11.2012, 02:08
Beitrag #22


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Ich habe in der "arm-aber sexy-Town" schon mal einen veritablen Rotlichtverstoß hinbekommen, um einen Löschzug ? (auf jeden Fall so ein paar rote Fahrzeuge im LKW-Format mit lalü und Christbaum) durchzulassen. Hier in der norddeutschen Provinz kam auf jeden Fall kein Brief an. Passt doch.


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steveluke
Beitrag 02.11.2012, 06:31
Beitrag #23


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Zitat (Ichtyos @ 01.11.2012, 22:52) *
Edith fragt, ob ein freundlicher Mod in die Themenbeschreibung noch dieses "t" in die Themenbeschreibung einfügen kann?

Kein Witz:
Die Titelzeile ist bis auf das letzte Zeichen ausgeschöpft, ein Hinzufügen somit nicht möglich.
Ich könnte zwar durch Entfernen eines Nach-Komma-Leerzeichens Platz für ein "t" schaffen (sog. "Klemp"), aber das wäre eine Beleidigung fürs Auge und kommt daher auch nicht in Frage. rolleyes.gif


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Der Dicke
Beitrag 02.11.2012, 06:55
Beitrag #24


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machste halt das "an" weg rolleyes.gif


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mungo
Beitrag 02.11.2012, 07:34
Beitrag #25


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Not bricht Gebot!
Bin in HH auch schon bei Rot auf die Kreuzung gefahren, oder auf den Fussweg.
Einmal in eine Einfahrt, hatte nur Mühe, als der RTW vorbei war, wieder rückwärts rauszukommen.
Die Fahrzeuge die auf der Strasse hinter mir waren, haben dann ihre Fahrt fortgesetzt und ich war der Dumme,
weil mich keiner wieder raus liess. Hoffentlich hat es dem Halbtoten geholfen.
Hier auf dem Dorf haben die Blaulichtfahrer immer freie Fahrt, deshalb wird das Licht und die Sirene auch bei
kilometerweiser freier Strecke nicht ausgemacht. Es muss doch jeder wissen, dass der Nachbar mit der FF kommt. whistling.gif
Gruss Hans

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thetdk
Beitrag 02.11.2012, 08:37
Beitrag #26


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Ja, manchmal versteht man es nicht.

Zu meiner Rettungsdienstzeit als Fahrer folgendes erlebt:

Einsatzstichwort Reanimation, man hat also Grund nicht zu trödeln.

Strasse mit zwei Fahrspuren je Richtung, bauliche Mitteltrennung nicht überfahrbar.
Wenig Verkehr, vor mir eine rote Ampel an einer Kreuzung mit sehr kleiner Seitenstrasse, zwei Fahrzeuge warten davor, natürlich einer auf der rechten, einer auf der linken Fahrspur. Ich schalte kurz um von Stadthorn auf Landhorn, und sehe das ich Aufmerksamkeit geweckt habe, es regt sich was.
Beide Autofahrer fahren an Ihren jeweiligen Fahrbahnrand, das sieht gut aus. Die Seitenstrasse hat mittlerweile auch Rot, ich kann den Signalgeber sehen.
Also könnte es ggf. recht zügig weitergehen.
Würden die beiden Piloten vor der Ampel nicht plötzlich aufhören beiseite zu fahren, es fehlen nämlich noch 10cm bevor der Vario durchpasst.
Die Ampel ist mittlerweile grün, ich komme mit ABS direkt an der Lücke zum stehen, aber nicht regt sich mehr....
Mein Transportführer muss die Außensprechanlage und unflätige Worte bemühen, bis der Platz endlich reicht.
Hätte so schön sein können...


Ich glaube viele Menschen sind in dieser Situation einfach überfordert, der normale Strassenverkehr ist schon anstrengend genug. Und dann kommt noch so eine Ausnahmesituation dazu, Stress.
Dazu kommt, das man das meist nie trainiert hat. Mir ist in der Fahrschule nie ein SoSi begegnet.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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rapit
Beitrag 02.11.2012, 08:49
Beitrag #27


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Wollte es erst neulich schon im Kuriositätenthread schreiben, hatte aber keine Zeit, daher jetzt:

Hinter einer Kreuzung stand linksseitig (in meiner Gegenrichtung) halbhüftig auf dem Gehweg ein Polizeiautu mit Blaulicht, in meiner Richtung rechts war ein Autotransporter aus PL mit Anhänger aus LT, beladen mit 3 Autos, angehalten, ein Polizist turnte auf der Ladefläche herum und las im Motorraum offenbar die Fz.-Ident.-Nr. ab und gab sie ins Funkgerät, der andere sicherte ab.

Entgegen kam ein Rentner mit dickem BMW, also hielt ich hinter dem LKW an, um ihn durchzulassen.

Er fuhr aber nur bis genau zwischen den Polizeiwagen und den LKW und hielt dann mit offenstehendem Mund mitten in der Engstelle an ranting.gif

Was mich zum Hupen veranlasste, und zum Gestikulieren.
Daraufhin wurde der offene Mund in meine Richtung geschwenkt.

Erst ein Aufgeben der Absicherungsmaßnahme, zum PKW gehen und an die Scheibe klopfen, durch den Polizisten, und offenbar zum Weiterfahren auffordern, bereinigte die Situation.


Das war garantiert auch so ein Kandidat, der bei Blaulicht immer stehen bleibt.


Es reicht ja an roten Ampeln immer einer solcher Idioten, dummerweise stehen die regelmäßig an erster Stelle.

Allerdings stand neulich auch mal einer hinter mir.
Ich fuhr bei Rot an, verständigte mich mit den von links kommenden, fuhr dann noch weiter bis quer davor - und hinter mir tat sich: nichts. Der stand wie angewurzelt vor dem Rettungswagen und bewegte sich erst, als es grün wurde, um dann gaaaanz langsam wegzurangieren, statt dann einfach über die Kreuzung drüber zu fahren.

Das ist offenbar normal.


Die Feuerwehr nimmt bei uns übrigens deswegen Einfluss auf den Verkehrsrechner und schafft sich so vor dem Löschzug eine "grüne Welle", das funktioniert sehr gut.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Jens
Beitrag 02.11.2012, 09:01
Beitrag #28


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Zitat (steveluke @ 02.11.2012, 06:31) *
Zitat (Ichtyos @ 01.11.2012, 22:52) *
Edith fragt, ob ein freundlicher Mod in die Themenbeschreibung noch dieses "t" in die Themenbeschreibung einfügen kann?

Kein Witz:
Die Titelzeile ist bis auf das letzte Zeichen ausgeschöpft, ein Hinzufügen somit nicht möglich.

Ich habs geschafft cool.gif


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steveluke
Beitrag 02.11.2012, 09:06
Beitrag #29


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Zitat (Jens @ 02.11.2012, 09:01) *
Ich habs geschafft cool.gif

Der Threadtitel hat nun aber eindeutig an Strahlkraft verloren... mad.gif laugh2.gif

Man hätte übrigens auch ganz einfach das "s" in "Martinshorn" ersatzlos streichen und damit gleichzeitig die Schreibweise korrigieren können... laugh2.gif


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Wookie
Beitrag 02.11.2012, 10:03
Beitrag #30


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Zitat (steveluke @ 02.11.2012, 09:06) *
Man hätte übrigens auch ganz einfach das "s" in "Martinshorn" ersatzlos streichen und damit gleichzeitig die Schreibweise korrigieren können... laugh2.gif
Dank, damit ist auch mein Morgen gerettet thread.gif laugh2.gif


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die-scharfs
Beitrag 02.11.2012, 13:02
Beitrag #31


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Ich möchte an dieser Stelle auch noch auf
OLG Hamm 27.01.1998, Az 9 U 152/97
hinweisen:
(Zitat aus "Sonderrechte im Einsatz, Rechtsgrundlagen und Praxis, Andreas Wasielewski):
Gerät ein Polizeifahrzeug auf einer Einsatzfahrt (blauhorn) außer Kontrolle und auf die Gegenfahrbahn, wo es mit einem Fz des Gegenverkehrs kollidiert, weil es einem Fußgänger, der im Bereich einer Bushaltestelle die Fahrbahn überquert, ausgewichen ist, trifft den Fahrzeugführer des entgegenkommenden Fz...gleichwohl das ganz überwiegende Verschulden an dem Unfall (75/25).
Hinweis: Der Gegenverkehr war mit 70 statt erlaubten 50 unterwegs und hat nicht angehalten.

Abhilfe schafft also scheinbar nur Anhalten an geeigneter Stelle.
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Mitleser
Beitrag 02.11.2012, 13:23
Beitrag #32


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Anmerkung
Zitat (die-scharfs @ 02.11.2012, 13:02) *
Hinweis: Der Gegenverkehr war mit 70 statt erlaubten 50 100 unterwegs und hat nicht angehalten.

Das Gericht sagt, der zivile VT hätte in "der für ihn erkennbaren Verkehrssituation [...] jedoch höchstens eine Geschwindigkeit von etwa 50 km/h einhalten dürfen".

Und der zivile VT berichtet dann dem Gericht auch noch, er habe sich "“gewundert”, aus welchem Grund der Fußgänger über die Fahrbahn lief, obwohl auch er das Martinshorn hätte hören müssen." Da kam viel zusammen. Die Vorinstanz hatte 66% zu 33% zu Lasten des Landes entschieden; 75% zu 25% zu Lasten des Nichtanhaltenden zivilen VT mit deutlich unter zHg finde ich etwas hart.
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oscar_the_grouch
Beitrag 02.11.2012, 13:30
Beitrag #33


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Zitat (die-scharfs @ 02.11.2012, 14:02) *
Abhilfe schafft also scheinbar nur Anhalten an geeigneter Stelle.


Ja, aber unter Einsatz der zwei/drei grauen Zellen zwischen den Ohren. Das ist ja der Diskussionspunkt hier. Nicht stumpfes Ankerwerfen und Augen zu.

Zitat (Mitleser @ 02.11.2012, 14:23) *
Und der zivile VT berichtet dann dem Gericht auch noch, er habe sich "“gewundert”, aus welchem Grund der Fußgänger über die Fahrbahn lief, obwohl auch er das Martinshorn hätte hören müssen."


Schönes Eigentor. "Ich wunderte mich und blieb halt auf dem Gas. Warum läuft der da auch rüber..."
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die-scharfs
Beitrag 02.11.2012, 15:18
Beitrag #34


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Zitat (Mitleser @ 02.11.2012, 13:23) *
Anmerkung
Zitat (die-scharfs @ 02.11.2012, 13:02) *
Hinweis: Der Gegenverkehr war mit 70 statt erlaubten 50 100 unterwegs und hat nicht angehalten.

Das Gericht sagt, der zivile VT hätte in "der für ihn erkennbaren Verkehrssituation [...] jedoch höchstens eine Geschwindigkeit von etwa 50 km/h einhalten dürfen".


Danke für die Richtigstellung. Das ging so nicht aus der Urteilsbeschreibung im Buch hervor.
Also durfte der VT 100 ZHG fahren, ist 70 gefahren und hätte situationsbedingt nur 50 fahren dürfen. Na super. Kann ich aber nicht nachvollziehen, da dort eine Bushaltestelle sein soll. Na, wie auch immer.

Es zeigt halt nur, dass der zivile VT anhalten sollte, wenn ein SoSi-Fz von wo auch immer ankommt.
Das langsame weiterfahren ist halt problematisch.





Zitat (oscar_the_grouch @ 02.11.2012, 13:30) *
Zitat (die-scharfs @ 02.11.2012, 14:02) *
Abhilfe schafft also scheinbar nur Anhalten an geeigneter Stelle.


Ja, aber unter Einsatz der zwei/drei grauen Zellen zwischen den Ohren. Das ist ja der Diskussionspunkt hier. Nicht stumpfes Ankerwerfen und Augen zu.


Solange man nicht nur eine Spur hat, die das SoSi-Zg befahren muss und auf der man selber unterwegs ist, würde ich die Geschwindigkeit zuerst stark verringern und erst dann das Fz so hinstellen, dass es nicht stört.
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fritz440kombi
Beitrag 02.11.2012, 20:47
Beitrag #35


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Studienkollege und späterer Arzt fuhr als Notarzt im Rettungsdienst: hat einfach die Flüstertüte angestellt und die "Schläfer" per Megafon verscheucht: "Fahrer des Roten ..... Kennzeichen ... vorne ist eine Busbucht fahren sie dort raus etc. etc., Grüner Golf rechts rauf auf den Gehsteig, sie versperren die Durchfahrt e.... die so angesprochenen haben funktioniert wie Marionetten an der Schnur!"

Aber es sztimmt schon, viele rettungssanitäter sagen, sie seien ohne Blaulicht und Horn oft flotter durch die Stadt (in meinem Fall Linz/DonU) als mit Christbaum und Trompetenklängen ...


gaanz bittar wird esdann, wenn ein Sanka einmal ganz langsam fahren muß und dabei 2 Spuren braucht (zum erschütterungsfreien Fahren), da kommend ann schon anrufe, ob heute die Zivildiener alle besoffen seien etc.

Bestimmungen dazu in Ösistan findet Ihr hier; da steht nichts von Anhalten, sondern von "Platz machen", was der Sahce eigentlich viel näher kommt. Gilt übrigends auch für den Gegenverkehr, was gerne übersehen wird!


Interessant dieses Erkenntnis

nett auch dieses


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Jens
Beitrag 02.11.2012, 21:32
Beitrag #36


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Zitat (fritz440kombi @ 02.11.2012, 20:47) *
Bestimmungen dazu in Ösistan findet Ihr hier; da steht nichts von Anhalten, sondern von "Platz machen",

In der StVO steht auch nichts vom Anhalten (das war nur in der DDR) sondern "freie Bahn … schaffen".


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B-CH6
Beitrag 02.11.2012, 21:43
Beitrag #37


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Ich komme erst heute zum Antworten, Schichtdienst eben.

@Nachteule, von Gegenanzeigen halte ich auch nichts, zumal ich mir vor Ort auch nichts notiert habe.

Zu den hier angesprochenen Vorschriften wegen Rettungsgasse, Höchstgeschwindigkeit etc kann ich nur sagen, wenn ich mich darauf verließe, dass hier einer eine Gasse bildet, brauche ich das Sosi garnicht erst an zu machen. Ich fahre bei mehrspurigen Straßen einfach rechts, oder links vorbei, natürlich immer mit der gebotenen Vorsicht und Beobachtung der Reaktionen der "Überholten". In der Gürtelstraße bevorzugt mittendurch, d.h. auf der Straßenbahnspur.
Eingeborene kennen das, nur Auswärtige sind manchmal irritiert.... whistling.gif
Höchstgeschwindigkeit.....ICH fahre hier in der Stadt, wenn es nicht gerade Nacht und bis zum Horizont alles frei ist, maximal 80 km/h. Siehe 1. Beitrag. Auch an roten Ampeln halte ich grundsätzlich an der Sichtlinie.
Ich kenne persönlich eine Kollegin, die sich daran nicht gehalten hat und "sich einen geschrotteten BMW kaufte".
Dazu verdiene ich zuwenig.... think.gif und ein wenig leben möchte ich auch noch.

@thetdk, Zum Thema Schockstarre bei Sosi ist mir noch ein Fall aus meinem ersten Leben in Erinnerung, als ich aus den Riesen-Lautsprechern auf meinem Wartburg einen Trabbi-Fahrer ebenfalls unflätig beschimpfen musste, damit er Platz machte... laugh2.gif


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Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.
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Mr.Eierhals
Beitrag 03.11.2012, 00:17
Beitrag #38


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Ich bin der Meinung, wenn man das was man da diesbezüglich einst in der DDR praktizierte, auch heute wieder lehren würde, gäbs weniger Kuddelmuddel.

Die Fahrer der Fahrzeuge mit voller Musik hätten eine relativ freie Spur, links oder in Fahrbahnmitte, weil ja alles nach rechts rüber musste.Quasi immer eine klar definierte Rettungsgasse.

Ich habs einst in der Fahrschule so gelernt:

Beim Ertönen eines Martinshorns, die Rettung fährt teilweise ja nur mit aufgesteckter Rotkreuzfahne und ohne Blaulicht, sofort rechts einordnen und so stehenbleiben, daß links ein LKW vorbeipasst, egal woher der Wegeberechtigte kommt.
Bei Straßen mit 2 Spuren pro Richtung den unmittelbar links neben einem fahrenden vor sich einordnen lassen, bei nur einer Spur pro Richtung zwingend mit einem Rad auf den Gehweg. Das Motorrad wird so angehalten, daß der rechte Fuß auf dem Bürgersteig abgesetzt wird.
Es muss immer so angehalten werden, daß eine Feuerwehr mit angehängtem Motorboot durchpasst...

(Auf das Boot hat unser Fahrlehrer besonders viel Wert gelegt. rofl1.gif)

Im praktischen hieß das, daß der Fahrer des Feuerwehrautos sich darauf verlassen durfte, daß der übrige Verkehr rechts stehenbleibt und da nicht noch irgendwelcher rollender Verkehr ins Geschehen eingreift.

An der Kreuzung liefs ähnlich ab, die Fahrzeuge machten brav Platz, egal aus welcher Richtung und egal was für eine Ampelschaltung da grade herrschte. Sondersignal hob alles auf, dem galt es sich unterzuordnen und so zu fahren, daß dieses Fahrzeug schnellstmöglich durchkam.

Damals wurde allerdings auch viel vorrausschauender und Defensiver gefahren als heute, denn

1. war das Auge des Gesetzes Omnipräsent. Der zuständige ABV hätte bei Fehlverhalten mit Sicherheit innerhalb der nächsten Woche geklingelt, oder man hätte gar eine Karte vom VPKA (Volkspolizeikreisamt), welche eine Vorladung "Zur Klärung eines Sachverhaltes" beinhaltete, bekommen.
Zudem hatte die Fleppe nur Platz für 5 Eulen. (Stempel) Wenn ich mich recht entsinne wurden fürs Blockieren eines Fahrzeuges mit voller Musik gleich mal mindestens 3 der wertvollen Plätze für die Zukunft belegt...dazu gabs noch eine Verkehrsteilnehmerschulung...

und 2. waren Ersatzteile für Trabbi, Wartburg und Co verdammt schwer, meist nur "unter der Hand" zu bekommen und bei einem Unfall mit einem Fahrzeug ,welches Sondersignal führte war man ja automatisch der "Schuldige"...

Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Überall gabs und gibts Knallchargen. Aber die Lautsprecher auf dem Wartburg waren Laut und spätestens der Polizist ,der mit dem Gummiknüppel aufs Trabbidach haut wurde dann garantiert wahrgenommen (hab ich damals wirklich einmal gesehen rofl1.gif)

Heute scheints von den Knallchargen mehr als genug zu geben.
Ich könnte mich über die Idioten aufregen, die schreckensstarr in den Spiegel glotzen an der Ampel und einfach nicht kapieren, daß es lediglich 2,5 Rangiermeter sind, die man nach vorne und rechts oder links fahren muss und bei Rot auch kann, damit der eingekeilte Rest hinter einem auch Platz machen kann.
Aber ich kann auch endlos viele Beispiele anführen, wie selten dämlich manch Fahrer eines SoSi Fahrzeuges sein kann.

Zu meinen besonderen "Freunden" gehören die, die erst 1s vor oder gar unmittelbar mit der Einfahrt in eine Kreuzung /Einmündung das Horn zur Chaosfackel anmachen.

Bring mal bei so einem, der die Tröte zu spät anmacht, eine Straßenbahn rechtzeitig zum Stehen bzw brems mal so ab, daß keiner in der Bahn aufs Maul fällt...Jede Woche begegnet mir mindestens einmal so eine Knallcharge am Steuer des Blaulichtautos, zu 90% übrigens irgendwelche Rettungsdienste.
Erst recht bei derartigen Schienenverhältinissen wie sie aktuell im Herbst herrschen...Ski und Rodel gut, auch mit Sandwerfen geht die Fuhre ab wie Schmidts Katze, wehe dem RTW, der Kraft seiner Wassersuppe meint, die Bahn steht mal eben so auf wenigen Metern wie ein normales Auto...


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oscar_the_grouch
Beitrag 03.11.2012, 02:05
Beitrag #39


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Zitat (fritz440kombi @ 02.11.2012, 20:47) *


Man (Anwälte) muß euer lustiges Land einfach gern haben: wavey.gif

"...In dieser bringt der rechtsfreundlich vertretene Bestrafte vor, ...... "



Zitat (B-CH6 @ 02.11.2012, 21:43) *
@thetdk, Zum Thema Schockstarre bei Sosi ist mir noch ein Fall aus meinem ersten Leben in Erinnerung, als ich aus den Riesen-Lautsprechern auf meinem Wartburg einen Trabbi-Fahrer ebenfalls unflätig beschimpfen musste, damit er Platz machte... laugh2.gif


uhh, Opi erzählt vom Krieg .. laugh2.gif laugh2.gif wavey.gif

@Eierhals: du vergisst aber dabei nicht, das der Verkehr und die Menge der Autos doch recht übersichtlich war und damit auch das "jedermann Rechtsranfahren" noch halbwegs machbar war.
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haidi
Beitrag 03.11.2012, 15:07
Beitrag #40


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Zitat (oscar_the_grouch @ 03.11.2012, 03:05) *
Zitat (fritz440kombi @ 02.11.2012, 20:47) *


Man (Anwälte) muß euer lustiges Land einfach gern haben: wavey.gif

"...In dieser bringt der rechtsfreundlich vertretene Bestrafte vor, ...... "


Das muss nicht einmal ein Anwalt gewesen sein. In Verwaltungsverfahren gibt es auch die Möglichkeit, sich von jemanden anderen (Person des Vertrauens) vertreten oder begleiten und beraten zu lassen. Geld darf er keines verlangen, sonst fällt das unter "Winkelschreiberei".
Da habens im Zuge der Kaprun-Geschichte den Fagan (US-Anwalt) dran bekommen, verurteilt und dann bei seinem nächsten Besuch in Österreich eine Taschenpfändung gemacht, weil er nicht bezahlt hat.

Hannes
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fritz440kombi
Beitrag 03.11.2012, 18:12
Beitrag #41


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Das Amts- und Juristendeutsch ist schon sehr nett, mehr aus ösetereichs Amsstiúeben und Gerichtssälen bei Rudolf Weisers köstlichem Buch hier.


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Mr.Eierhals
Beitrag 28.11.2012, 19:18
Beitrag #42


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@oscar_the_grouch

Du wirst lachen, nachdem hier über 70.000 Menschen weggezogen sind/wurden und sich der Autobahnbau immer weiter um die Stadt gezogen hat sind die täglichen Staus im Vergleich zu früher um einiges kleiner geworden...Also Deine Theorie von wegen "Mehr los auf der Straße" ist nur bedingt haltbar.


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stekky
Beitrag 28.11.2012, 21:49
Beitrag #43


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So, jetzt mal ´ne besondere Situation. Bei uns war auf der A49 zwischen Fritzlar und Edermünde baustellenbedingt die Fahrspur durch bauliche Maßnamen auf eine Fahrspur reduziert. Ergo es passen (eigentlich) keine zwei PKW aneinander vorbei.
Ich habe im Gegenverkehr folgende Situation erlebt:
Notarzt kommt von hinten mit Blaulicht und Sirene, vorherfahrendes Fahrzeug fährt ganz nach rechts und bleibt stehen.
Notarzt drückt sich auf ein paar Zentimeter an diesem Fahrzeug vorbei - was eine richtige Zeiteinbuße mit sich bringt.
Wie verhalte ich mich in so einer Situation richtig? (Hab´ mir tatsächlich die ganze Baustellendauer darüber Gedanken gemacht!)
A: Fahre ich rechts ran?
B: Erhöhe ich meine Geschwindigkeit, bis ich auf den nächsten (übernächsten... etc...), VT treffe, oder -
C: Ich fahre mit der Durchschnittsgeschwindigkeit des fließenden Verkehrs weiter?
Klar, um dem Blaulicht klarzumachen, daß ich es bemerkt habe, mache ich das Warnblinklicht an, ABER wenn der hinter mir weiter heult und blinkt bringt er mich auch in eine echte Stresssituation, was mache ich dann?
Ich würde eigentlich zu C tendieren, aber dazu müsste auch derjenige mit Blaulicht und Sirene richtig handeln, und zumindest die Sirene ausschalten...
Imfao sind auch "berechtigte" Autofahrer nur Autofahrer und denken eigentlich nur an "ihre Vorfahrt".
Ich denke: Mitdenken gilt für beide Seiten!
AN ALLE VT: BITTE MEHR AUFMERKSAMKEIT!!!

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oscar_the_grouch
Beitrag 28.11.2012, 23:19
Beitrag #44


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Ein Mitdenkender Blaulichtfahrer macht dabei wenigstens das Horn aus und ein Mitdenkender Kfzler fährt so zügig vorneweg wie er das verantworten kann in dieser Situation.
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Cookiedeluxe
Beitrag 29.11.2012, 00:51
Beitrag #45


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An solchen Stellen mache ich das Horn aus. Der gute Mensch kann sich ja schließlich nicht in Luft auflösen. Wenn´s länger dauert mache ich oft auch die Frontblitzer aus, um den Vordermann nicht völlig erblinden zu lassen. Alles andere bleibt aber an, ansonsten denkt der eine oder andere noch dass es sich mit der Eilbedürftigkeit erledigt hat.

Im Prinzip ist es aber wie bei einer geschlossenen Schranke: Wenn´s nicht weitergeht, dann geht´s halt nicht weiter. Dinge, die man nicht ändern kann, muss man hinnehmen.


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Der_Veranstalter
Beitrag 29.11.2012, 09:17
Beitrag #46


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Zitat (fritz440kombi @ 02.11.2012, 20:47) *
hat einfach die Flüstertüte angestellt und die "Schläfer" per Megafon verscheucht


Ähem... @ alle, die jetzt dann mit Digitalfunk arbeiten: Könnt Ihr dann noch Außendurchsagen machen? Bei uns gibts da jetzt ein mittelgroßes aufheulen, weil die Anwender merken, dass sie das nicht mehr haben werden...

Wird auch nur noch für Fahrzeuge eingekauft, die nachweislich Warndurchsagen machen müssen. Aber so viele sind das nicht...


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Firefighter im Ruhestand....

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Janus
Beitrag 29.11.2012, 09:28
Beitrag #47


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Zitat (Der_Veranstalter @ 29.11.2012, 09:17) *
alle, die jetzt dann mit Digitalfunk arbeiten: Könnt Ihr dann noch Außendurchsagen machen? Bei uns gibts da jetzt ein mittelgroßes aufheulen, weil die Anwender merken, dass sie das nicht mehr haben werden...
Äh.... was bitte hat Digitalfunk rein technisch mit der Anbindung an den Außenlautsprecher zu tun? Welches Genie war denn der Meinung, das ginge nicht zusammen?


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Der_Veranstalter
Beitrag 29.11.2012, 09:59
Beitrag #48


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Noch können wir mit einem Drei-Stellungs-Schalter am Analog-Hörer folgendes schalten:

Normalbetrieb (Außenlautsprecher aus)
Funk auf Außenlautsprecher (zum mithören)
Nur Funkhörer auf außen (für Durchsagen)

Mit der kommenden Sepura-Grundausstattung haben wir das so nicht mehr. Man kann das ganze vielleicht realisieren über irgendwelche RKL-Balken, aber nicht mehr über die Funk-Schiene.

Grund: Im Rahmeneinbaukonzept für nichtpolizeiliche BOS ist das nicht mehr vorgesehen.

Da hier fast nur Sepura laufen wird, braucht man imho dafür das MRS. Und das kostet pro Auto weitere 800 (?) Euro.




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Firefighter im Ruhestand....

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buggyboilinghen
Beitrag 05.12.2012, 16:55
Beitrag #49


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Hi B-CH6 wavey.gif

Darf ich mal fragen, in welchem Bezirkt in Berlin Du so fleißig bist?

Schöne Grüße wavey.gif

BBH


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Schöne Grüße an alle...wünsch Euch einen wundervollen Tag...

Buggyboilinghen :-)
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blackdodge
Beitrag 05.12.2012, 17:20
Beitrag #50


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aktuell haben wir auf den Streifenwagen noch Analog und Digital verbaut.

Da ich ja techn. mich für fast alles etwas interessiere thread.gif , wenn unser Fahrzeuge in der Werkstatt stehen weiß ich, dass die Durchsagemöglichkeit zumindest bei den Bedienteilen von Hänsch http://www.fg-haensch.de/produkte/bediente...edienteile.html BE 200 und BE 600 ( BE 300 ham wir noch nicht ) kein Problem ist. Wenn eine Einschleifung des Sepura unmöglich ist, Die analogen Geräte rausgehen, kann man bei diesen Bedienteilen an der Rückseite ein Mikrofon mittels Cinch-Anschluß anschließen, Regler für Die Anpassung ist vorhanden. Unter anderem ist über diese Buchse ist auch das analoge Gerät eingebunden !


Zu den Anlagen mit Zugdrehknopf kann ich natürlich nicht sagen.
Da Empfehle ich einfach mal ne Anfrage unter

http://www.sondersignalanlagen.com/ Dort sind ausser Bastlern auch Fachleute aus den Werkstätten (POL/Fw/RD) vertreten


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