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Beitrag
#151
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1720 Beigetreten: 12.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45327 ![]() |
Muss denn der Verbandskasten der DIN zum Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeuges, der Zeitpunkt der letzten Hauptuntersuchung oder der DIN zum Zeitpunkt der Kontrolle entsprechen?
![]() Gruß Jens -------------------- Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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#152
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Kommt drauf an, wie man § 35h StVZO anpasst. Derzeit muss man Material entsprechend "dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998" "mitführen".
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Beitrag
#153
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
oder gem. Abs. 4 ähnliches, gleich gutes.
Und damit ist die DIN fast obsolet, denn ohne DIN-Kasten muss geprüft werden, ob mein mitgeführtes Zeug gleich gut ist. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#154
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 804 Beigetreten: 25.03.2008 Wohnort: Trebbichau a.d.Fuhne Mitglieds-Nr.: 40970 ![]() |
Was würde die Polizei sagen, wenn ich das Material in einer zugebundenen Plastiktüte mitführe?
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#155
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 ![]() |
Das entspräche ziemlich sicher nicht der Norm (Stoßfest, Kraftstoffresistenz)
-------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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#156
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Gemäß § 35h StVZO muss im Normalfall des Abs. 3 -abweichend von KOM- nur das Material und nicht der Kasten der DIN entsprechen. Da bekomme ich keine Stoßfestigkeit herbeigezwungen.
Das Material muss so verpackt sein, dass der "Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend [ge]schützt" ist. Ersteres kann eine Plastiktüte unzweifelhaft, Zweiteres mindestens ebenso gut wie die handelsüblichen Stofftaschen; vor allem da die einzelnen Materialen idR separat ab Werk eingeschweißt sind. |
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#157
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7690 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Muss denn der Verbandskasten der DIN zum Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeuges, der Zeitpunkt der letzten Hauptuntersuchung oder der DIN zum Zeitpunkt der Kontrolle entsprechen? ![]() Da in Absatz 2 nichts zu diesem Thema steht, dürfte hier §72 Absatz 1 StVZO anzuwenden sein. Wenn man diesen denn für Betriebs- und Ausrüstungsvorschriften als anwendbar betrachtet. Dann ist also das Datum der Erstzulassung relevant. ggf. würde dann ein Verbandkasten nach neueren Normblatt nicht mehr zulässig sein. (hatte ich schon erwähnt, dass ich die neue Fassung des §72 für ziemlich unglücklich halte?) |
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#158
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 ![]() |
wegen geistiger umnachtung gelöscht
-------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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