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27.08.2012, 15:34
Beitrag
#1
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 15.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61793 |
ich kriege meinen Führerschein in 3 Wochen wieder. Hatte 10 Mon Sperrfrist wg. Alk. + Unfall. 1 Frage Wie verhält sich das mit der Kfz Versicherung? Werde ich wie ein Führerschein-Neuling eingestuft? Wollte die Prozente von meinem Vater übernehmen (bei der gleichen Versicherung) aber dann hieß es "Nein, in dem Fall geht das leider nicht" In meinen Augen ist das Geldmacherei, meine "Erfahrung" geht ja dadurch nicht verloren im Gegenteil ;-) Ist das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich geregelt? Will es nach Möglichkeit auf mich anmelden. Zur Not müsste ich es als Zweitwagen es auf meinem Vater anmelden.... 2 Frage Habe ich bei einer Neuerteilung auch wieder die 2 Jahre Probezeit? Hatte ihn davor 9 Jahre ohne Punkte oder sonstige Verstöße Merci!! |
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27.08.2012, 15:50
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30769 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Frage 2: Nein.
Wegen Frage 1 verschieb ich den Thread ins Forum "Dies und Das", ich denke, dass du da schneller Antworten bekommst als im Führerscheinbereich. -------------------- |
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27.08.2012, 16:39
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo,
Zitat Ist das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich geregelt? Ja, die Übernahme ist eine freiwillige Leistung der Versicherungen. Die Bedingungen können sie also selbst festlegen. Sie können also bestimmen, ob sie sich überhaupt darauf einlassen und wenn ja, welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Standard ist, das man nicht mehr unfallfreie Jahre übernehmen kann, als man selbst erfahren haben kann. Häufig wird auch verlangt, das der Übernehmer seit mindestens einem Jahr auch der aktuell letzte Fahrer sein muss und das geht in deinem Fall ja nicht, da dein Führerschein weg war. Zitat Hatte 10 Mon Sperrfrist wg. Alk. + Unfall. Damit bist du nur noch ein zweitklassiger Kunde, da statistisch die Wahrscheinlichkeit recht hoch ist, das du in weitere Unfälle verwickelt wirst. Zitat In meinen Augen ist das Geldmacherei, meine "Erfahrung" geht ja dadurch nicht verloren im Gegenteil ;-) Nein, das ist ganz einfach eine Berechnung des Risikos, das die Versicherung mit dir eher Verlust als Gewinn machen wird. Deine Erfahrung hat ja grade nicht ausgereicht, nüchtern zu fahren und so den Unfall zu verhindern. Wie schon geschrieben ist bei solchen "Erfahrungen" ihrer Kunden die Erfahrung der Versicherungen, das die Rückfallgefahr sehr hoch ist. Und damit das Risiko sehr hoch, mit dir Verlust zu machen. Zitat Will es nach Möglichkeit auf mich anmelden. Das wird schwierig werden, jedenfalls zu erschwinglichen SF-Klassen, da nach Unfällen in der Regel gefragt wird und du den deshalb angeben musst. Du wirst also schlechter als ein Neuling ohne Unfall eingestuft werden. Zitat Zur Not müsste ich es als Zweitwagen es auf meinem Vater anmelden.... Dann kannst du dir aber keinen Rabatt rausfahren und wirst in ein paar Jahren wohl vor dem gleichen Problem stehen. Gruss MrMurphy |
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27.08.2012, 16:56
Beitrag
#4
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 15.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61793 |
Zitat Damit bist du nur noch ein zweitklassiger Kunde, da statistisch die Wahrscheinlichkeit recht hoch ist, das du in weitere Unfälle verwickelt wirst. Sorry vielleicht hätte ich erwähnen sollen, dass die Versicherung hier kein Schaden regulieren musste da ich selber alles übernommen habe. Das Auto wurde einfach während der Zeit abgemeldet und gut ist. Sprich keine Hochstufung. Das Auto lief bis jetzt immer so das mein Vater Halter und Versicherungsnehmer war und ich Zweitfahrer. War am billigsten so. Ich denke ich werde bei anderen Versicherungen nochmal mein Glück probieren. Ansonsten fahre ich noch eine zeitlang so wie oben geschildert. |
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27.08.2012, 17:18
Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15914 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Zitat Zur Not müsste ich es als Zweitwagen es auf meinem Vater anmelden.... Dann kannst du dir aber keinen Rabatt rausfahren und wirst in ein paar Jahren wohl vor dem gleichen Problem stehen. Gruss MrMurphy Stimmt nicht, er zahlt viel weniger, verbessert noch den Rabatt seines Vaters und in ein paar Jahren kann er wahrscheinlich zu besseren Konditionen den Rabatt umschreiben als jetzt weil er dann schon ein paar Jahre wieder ununterbrochen darauf fährt, du schriebst es ja selbst hier: Weiter Beitrag #7! -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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27.08.2012, 17:19
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo,
Zitat Sorry vielleicht hätte ich erwähnen sollen, dass die Versicherung hier kein Schaden regulieren musste da ich selber alles übernommen habe. Das spielt keine Rolle. Entscheidend ist, das du betrunken einen Unfall verursacht hast und die Versicherung darüber Bescheid weiß. Damit gehörst du versicherungstechnisch bzw. versicherungsstatistisch zu einer erhöhten Risikogruppe. Zitat Wobei die günstigste Variante bis jetzt war, Vater ist Halter und Versicherugnsnehmer. Das ist häufig ein Trugschluss. Immerhin hast du ja offensichtlich 9 schadensfreie Jahre verloren zu denen noch weitere kommen können, wenn du die zukünftig hoffentlich unfallfreien Jahre eventuell auch nicht übernehmen kannst. Und es lauern noch weitere Fallstricke. Das musst du aber für dich selbst ausrechnen. In jedem Fall sollten dein Vater bzw. du bei dem neuen Versicherungsabschluß wahre Angaben machen, sonst kann das dicke Ende auch noch viel später folgen. Gruss MrMurphy |
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27.08.2012, 17:20
Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15914 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Fortsetzung von Beitrag #5:
Häufig wird auch verlangt, das der Übernehmer seit mindestens einem Jahr auch der aktuell letzte Fahrer sein muss und das geht in deinem Fall ja nicht, da dein Führerschein weg war. Jetzt mit ultrahohen Strafprozenten auf den eigenen Namen wieder anzufangen wenn es auch anders geht wäre die dümmste Möglichkeit. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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27.08.2012, 17:33
Beitrag
#8
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 15.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61793 |
Hallo, Zitat Sorry vielleicht hätte ich erwähnen sollen, dass die Versicherung hier kein Schaden regulieren musste da ich selber alles übernommen habe. Das spielt keine Rolle. Entscheidend ist, das du betrunken einen Unfall verursacht hast und die Versicherung darüber Bescheid weiß. Damit gehörst du versicherungstechnisch bzw. versicherungsstatistisch zu einer erhöhten Risikogruppe. Zitat Wobei die günstigste Variante bis jetzt war, Vater ist Halter und Versicherugnsnehmer. Das ist häufig ein Trugschluss. Immerhin hast du ja offensichtlich 9 schadensfreie Jahre verloren zu denen noch weitere kommen können, wenn du die zukünftig hoffentlich unfallfreien Jahre eventuell auch nicht übernehmen kannst. Und es lauern noch weitere Fallstricke. Das musst du aber für dich selbst ausrechnen. In jedem Fall sollten dein Vater bzw. du bei dem neuen Versicherungsabschluß wahre Angaben machen, sonst kann das dicke Ende auch noch viel später folgen. Gruss MrMurphy Kenne mich da jetzt nicht so aus aber ein Schaden wurde nie gemeldet und wenn ich paar Jahre fahre kräht doch kein Hahn danach? Aber wo wir grade dabei sind, wie kriegt die Versicherung das raus wenn man bei weiteren Personen die das Auto bewegen ledeglich "Geschlecht" und "Geburtsjahr" bei Vertragsabschluss angeben muss? ;-) Fortsetzung von Beitrag #5: Häufig wird auch verlangt, das der Übernehmer seit mindestens einem Jahr auch der aktuell letzte Fahrer sein muss und das geht in deinem Fall ja nicht, da dein Führerschein weg war. Jetzt mit ultrahohen Strafprozenten auf den eigenen Namen wieder anzufangen wenn es auch anders geht wäre die dümmste Möglichkeit. Dito |
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27.08.2012, 18:06
Beitrag
#9
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 15.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61793 |
@ mrmurphy
wie kann ich 9 schadensfreie jahre verloren haben wenn bis jetzt nie ein auto auf mich zugelassen habe? ich sehe da ledeglich am anfang ein problem bezuglich der prozentubernahme. hab mit der vers. nochmal tel: ... also ich muss mindenstens auch so viele jahre den FS haben wie der schadensfreiheitsrabatt ist. momentan liegt er bei SF 4. ich melde die kiste wie zuvor an und fahre gunstiger als wenn ich es über mich selber laufen lassen würde. |
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27.08.2012, 18:15
Beitrag
#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo,
Zitat Aber wo wir grade dabei sind, wie kriegt die Versicherung das raus wenn man bei weiteren Personen die das Auto bewegen ledeglich "Geschlecht" und "Geburtsjahr" bei Vertragsabschluss angeben muss? ;-) Das gilt, wenn dein Vater die Versicherung auf seinen Namen laufen lässt. Er kann die Versicherung ja auch so abschließen, das jeder andere Fahrer mit dem Auto fahren darf. Das ist nicht das Problem. Interessant wird es erst, wenn du irgendwann ein Fahrzeug auf deinen Namen zulassen willst oder musst. Dann reichen Geschlecht und Geburtsjahr nicht mehr aus. Das Problem wird also nur nach hinten verschoben. Erst mal sparst du natürlich Geld, aber wenn wieder etwas schiefläuft können die folgenden hoffentlich unfallfreien Jahre auch über den Jordan gehen. Wie schnell das geht erlebst du ja grade. Zitat und wenn ich paar Jahre fahre kräht doch kein Hahn danach? So lange nichts passiert wird dem wohl so sein. Allerdings stehen der Unfall und seine Umstände in den Akten der Versicherung und wenn die Versicherungen Geld sparen können, z. B. wenn sie für einen Unfall zahlen sollen, können die erstaunlich tief graben. Wie du mit der Versicherung zukünftig umgehen willst ist deine Entscheidung. Wobei du mir etwas naiv zu sein scheinst, obwohl du grade von einer Versicherung eine Breitseite vor den Bug bekommen hast. Auf jeden Fall solltet ihr bei der neuen Versicherung vor Vertragsabschluß abklären, ob und wie du SF-Klassen übernehmen kannst. Gruss MrMurphy |
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27.08.2012, 18:27
Beitrag
#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30769 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Allerdings stehen der Unfall und seine Umstände in den Akten der Versicherung Wie soll denn die Versicherung Kenntnis von dem Unfall und den Umständen bekommen haben? @BurnIn schreibt doch: ein Schaden wurde nie gemeldet
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27.08.2012, 18:31
Beitrag
#12
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 15.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61793 |
Ich werde morgen nochmal zwei andere Versicherungen kontaktieren und fragen wie es dort gehandhabt wird damit ich die Rabatte irgendwann ubernehmen kann und wie die Voraussetzungen dafür aussehen. Im Grunde genommen ist es mir Hose wie Jacke auf wen das Auto läuft, Hauptsache ich zahle dafür nicht mehr wie nötig. Aber Ja klar, irgedwann ist damit Schluss und ich werde es auf mich anmelden wenn keine spürbaren Nachteile daraus resultieren. Danke fur die Tipps ! Ich berichte dann morgen wie es ausschaut...
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27.08.2012, 18:36
Beitrag
#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30769 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Als ich damals die Prozente meiner Mutter übernommen habe, wollte der Versicherer
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27.08.2012, 18:46
Beitrag
#14
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 42 Beigetreten: 15.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61793 |
@Jens
das was du schreibst matcht sich schon mal zum Teil was unsere Versicherung vorgesungen hat also das man nur das ubernehmen kann was reintheoretisch man selbst an Rabatten sich gut fahren kann seit Führerscheinerteilung |
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27.08.2012, 23:29
Beitrag
#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 305 Beigetreten: 21.09.2004 Wohnort: Schmalkalden Mitglieds-Nr.: 5683 |
Ich würde das Fahrzeug und die Versicherung auf den Vater anmelden und in ein paar Jahren die Rabatte übernehmen.
Davon ausgegangen, daß der Vater mitmacht. Ich selber habe die Aktion mit der Rabattübernahme auch grade durch. Bei meiner vorherigen Versicherung (Directline) ging das nicht, deshalb bin ich zur Kravag gewechselt, die zwar im Moment teurer ist, ich aber die SF-Klasse habe. Am Ende des Jahres kann ich mir dann wieder eine günstigere Versicherung suchen. |
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28.08.2012, 20:58
Beitrag
#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24501 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, BurnIn,
es ist gut möglich, dass die Versicherung Dich, wenn Du den Schadensfreiheitsrabatt übernehmen willst, wie einen Fahranfänger einstuft, weil Du ja keine 9 Jahre "alte" Fahrerlaubnis nachweisen kannst, sondern nur Deine neue. Vielleicht kommst Du aber trotzdem an eine günstige Schadensfreiheitsklasse: Bei meiner Versicherung ist es möglich, als Fahranfänger mit 55 % anzufangen, wenn ein Elternteil schon längere Jahre Kunde bei dieser Versicherung ist. Vielleicht ist das ja bei der Versicherung Deines Vaters auch in ähnlicher Form möglich. Du musst halt ein wenig "bohren", denn von allein sagen Dir die Mitarbeiter der Versicherung so etwas nicht. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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28.08.2012, 21:24
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 645 Beigetreten: 06.01.2012 Mitglieds-Nr.: 62842 |
Hallo
Ich fahre die Prozente meines Opas, die ich selbst und erst recht meine jüngere Schwester (VN) nie hätte rausfahren können (selbst wenn mit 16 ne 80er zugelassen worden wäre). Allerdings ist mein jetztiger FS erst ca 4 Jahre alt, mit ganz neuem FS hätte ich die SF-Klasse nicht übernehmen können. Deswegen kamen wir damals auf folgende Konstellation: Ich bin Fahrzeughalter, meine Schwester Versicherungsnehmer ("abweichender Halter" im Versicherungsvertrag). So kann ich Versicherung sparen und trotzdem kriegt meine Schwester nicht jedes Parktiket mit. Wer dann die Versicherung zahlt (geht von meinem Konto ab) is dann wieder egal. Mußte nur vor dem Anmelden geklärt werden, die EVB (bei ersten Auto noch Doppelkarte) muß entsprechend ausgefüllt werden. Evtl hätte ich beim neuen Auto nach nun über drei Jahren unfallfrei die Versicherung auch auf mich nehmen können, war so aber einfacher, da telefonisch und per Mail zu klären war (und Schwester störts nich.....). Grüße Marco |
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03.09.2012, 07:38
Beitrag
#18
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 03.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65419 |
Also.
du fängst nicht als Führerschein neubesitzer bei Versicherungan an wenn du vorher schon mal ein AUto auf deinen Namen versichert hattest - so ist das optimal und bist wieder in deiner SF-klasse! ansonsten steht auf deinem neuen Führerschein - wann du ihn "gemacht" hast und das ist ja schon ein paar jahre bei dir her, und nicht das datum wann du ihn "abgeben" musstest und wann er dir wieder erteillt wurde. Eine Probezeit hast du nach neuerteilung auch nicht! einen guten Versicherungsrechner der dir schnell eine günstig und gute Versicherung ausrechnet findest du hier *** gruß karl Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 03.09.2012, 08:51
Bearbeitungsgrund: Werbung entfernt
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03.09.2012, 08:54
Beitrag
#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30769 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
ansonsten steht auf deinem neuen Führerschein - wann du ihn "gemacht" hast und das ist ja schon ein paar jahre bei dir her, und nicht das datum wann du ihn "abgeben" musstest und wann er dir wieder erteillt wurde. Falsch. Es wird das Datum der Neuerteilung eingetragen. Auf dem Führerschein ist ein Vorbesitz vor der Entziehung nicht ersichtlich.einen guten Versicherungsrechner der dir schnell eine günstig und gute Versicherung ausrechnet findest du hier *** Es gibt genug Versicherungsrechner, die mit google zu finden sind. Es ist also nicht nötig, sich hier anzumelden um Werbung zu machen.-------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.10.2025 - 04:39 |