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> Verkehrskontrolle durch die Bundeswehr?
Andreas
Beitrag 29.02.2008, 20:46
Beitrag #51


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Zitat (Laubenheimer @ 29.02.2008, 13:12) *
Die ganze Sache war oberpeinlich für die beteiligten Polizisten und wurde nicht an die Große Glocke gehängt,
Privatfernsehen gab es auch noch nicht.


Vermutlich hast du die Geschichte von einem Bekannten, der es von einem Onkels seines Schwippschwager gehört hat..... rolleyes.gif


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Klatze
Beitrag 29.02.2008, 20:56
Beitrag #52


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Die einzige Variante, wo ich von einem "Nicht anhalten lassen"-Befehl gehört habe, war der Transport atomarer Lenkwaffen, bei allem anderen kann ich es mir nur sehr schwer vorstellen... die von @Andreas angedeutete Informationskette schon eher! laugh.gif

wavey.gif

Klatze


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GrünWeißNRW
Beitrag 29.02.2008, 21:01
Beitrag #53


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Zitat (JTH @ 27.02.2008, 12:16) *
OvWa

Zitat (Tnixm @ 29.02.2008, 11:39) *
OvWa
Dann sind wir ja schon drei ehem. UmP cheers.gif

Zitat (Pionic @ 29.02.2008, 19:34) *
Vielleicht, weil die Polizisten im Gegensatz zum Soldaten einen Waffenschein zum Führen der Waffe haben
Ich habe keinen Waffenschein.
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frankenstein
Beitrag 29.02.2008, 21:09
Beitrag #54


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Zitat (GrünWeißNRW @ 29.02.2008, 21:01) *
Dann sind wir ja schon drei ehem. UmP

Vier! Als OvWA, Nachschubmeister beim Mun-Trsp zum Schießen oder auch auf Übung als NschMstr oder "Spies", als Mutter der Kompanie, war die P1 immer teilgeladene STAN-Waffe.

Was`n UmP? UffzmitPistole? laugh2.gif think.gif


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Andreas
Beitrag 29.02.2008, 21:11
Beitrag #55


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Zitat (GrünWeißNRW @ 29.02.2008, 21:01) *
Ich habe keinen Waffenschein.


Aber einen Dienstausweis und der berechtigt zum Führen dienstlich gelieferter Schußwaffen. wink.gif


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GSX-R
Beitrag 29.02.2008, 21:29
Beitrag #56


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Zitat (Pionic @ 29.02.2008, 19:34) *
Zitat

Die Polizei hatte zum Anhalten der BW-Fahrzeuge keine Befugnisse.
So? Wo steht denn das? think.gif

Das würde mich auch interessieren....


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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GrünWeißNRW
Beitrag 29.02.2008, 21:34
Beitrag #57


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Zitat (frankenstein @ 29.02.2008, 21:09) *
Was`n UmP? UffzmitPistole? laugh2.gif think.gif
Unteroffizier mit Portepee (also ab Feldwebel). Mensch, musse doch noch wissen! tongue.gif


Zitat (Andreas @ 29.02.2008, 21:11) *
Zitat (GrünWeißNRW @ 29.02.2008, 21:01) *
Ich habe keinen Waffenschein.

Aber einen Dienstausweis und der berechtigt zum Führen dienstlich gelieferter Schußwaffen. wink.gif
So richtig. Aber in dem Beitrag stand "Waffenschein". Egal.
Wer auch mal will -> klick
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GSX-R
Beitrag 29.02.2008, 21:44
Beitrag #58


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Zitat (GrünWeißNRW @ 29.02.2008, 21:34) *
Wer auch mal will -> klick

91 Als Anfänger.....

So schlecht hab ich seit 1995 nicht méhr geschossen.... dry.gif

@GrünWeissNRW: Sorry, aber das kommt an reale Situationen nicht ran. Die meissten, die nach dem ersten Schuß mit meiner S&W 629 classic einen zweiten gewagt haben, haben nicht mal die Scheibe getroffen. wink.gif


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frankenstein
Beitrag 29.02.2008, 21:50
Beitrag #59


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Zitat (GrünWeißNRW @ 29.02.2008, 21:34) *
Zitat (frankenstein @ 29.02.2008, 21:09) *
Was`n UmP? UffzmitPistole? laugh2.gif think.gif
Unteroffizier mit Portepee (also ab Feldwebel). Mensch, musse doch noch wissen! tongue.gif

Jaawolll, Uffz mit Portmonaie!

Melde mich (nicht ganz Ernst gemeint) ab!

frankenstein, Oberfeldblödel a.D. wavey.gif laugh2.gif


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Damastor
Beitrag 29.02.2008, 21:50
Beitrag #60


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Hm...90 als Anfänger smile.gif

Aber irgendwie war das Luftgewehrschießen in Echt toller...


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Viele Grüße!

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GSX-R
Beitrag 29.02.2008, 22:12
Beitrag #61


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Zitat (Damastor @ 29.02.2008, 21:50) *
Aber irgendwie war das Luftgewehrschießen in Echt toller...

laugh2.gif
Ich schieße normalerwiese auf 100m mit dem offenen Visier von 300 nicht weniger als 240 Ringe. Großkaliber.


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Damastor
Beitrag 29.02.2008, 23:37
Beitrag #62


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Naja ich geh nicht zum Bund, werd daher wohl nie ein Gewehr in Händen halten, geschweige denn damit rumballern...ausser ich bekomm in Amerika mal Lust...


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Viele Grüße!

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Tnixm
Beitrag 29.02.2008, 23:56
Beitrag #63


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Zitat (Damastor @ 29.02.2008, 18:35) *
Zitat (Tnixm @ 29.02.2008, 12:54) *
keine Legende hingegen, weil persönlich erlebt :

als ich im türkischen Kurdistan meinen Trupp dem örtlichen Polizeichef gemeldet habe...(in voller Montur mit teilgeladenem G3, -Truppfuhrer hatten damals rot gekennzeichnete Magazine mit je 5 Schuss scharfer Munition die auch an die jeweiligen Wachen ausgegeben wurden)...

sprang dieser auf und grüßte mich sicherheitshalber mit einem zackigen He.. Hi.. !

..in der Tat genau so geschehen !


Wann war das denn bitte? laugh2.gif
Und wieso nur 5 Schuss?

das war 1983 im Zuge einer AMF (allied comando europe mobile forces) Übung

ich war Fähnrich blushing.gif

und fünf Schuss scharfe Mun, fürs G3(für die Mannschaften) neben der Mun für die Truppführer P1 , das war eine verdammte Seltenheit.


--------------------
GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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Damastor
Beitrag 01.03.2008, 00:10
Beitrag #64


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Achso...naja wenns eine Übung war erklärt sich das mit der scharfen Mun. Dachte das war irgendein Einsatz, war zu der Zeit noch nicht auf unserer schönen Welt wink.gif


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Viele Grüße!

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Klatze
Beitrag 01.03.2008, 12:35
Beitrag #65


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[ot]
95 beim ersten Versuch
[/ot] blushing.gif

wavey.gif

Klatze


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Pionic
Beitrag 03.03.2008, 14:24
Beitrag #66


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Zitat (GrünWeißNRW @ 29.02.2008, 21:34) *
Zitat (Andreas @ 29.02.2008, 21:11) *
Zitat (GrünWeißNRW @ 29.02.2008, 21:01) *
Ich habe keinen Waffenschein.

Aber einen Dienstausweis und der berechtigt zum Führen dienstlich gelieferter Schußwaffen. wink.gif
So richtig. Aber in dem Beitrag stand "Waffenschein". Egal.

Tut mir Leid, war eine Vereinfachung des Sachverhalts. Außerdem könntest du ohne Probleme einen erwerben. wink.gif
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lanzelot72
Beitrag 03.03.2008, 23:49
Beitrag #67


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Nur für den Fall, daß noch jemand beim Thema ist:

Der Einsatz der Bundeswehr im Inland für derartige "Aktionen" ist in Deutschland aus gutem Grund verboten!

Sollte eigentlich bekannt sein ... whistling.gif


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Hauptsach, dr Ranza spannt ond dr Karra lauft !
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FragMaster
Beitrag 04.03.2008, 11:15
Beitrag #68


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Zitat (frankenstein @ 29.02.2008, 21:09) *
Zitat (GrünWeißNRW @ 29.02.2008, 21:01) *
Dann sind wir ja schon drei ehem. UmP

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Was`n UmP? UffzmitPistole? laugh2.gif think.gif


Macht 5! thumbup.gif
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Hornblower
Beitrag 04.03.2008, 13:18
Beitrag #69


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Zitat (Kai R. @ 27.02.2008, 11:32) *
Zitat (Sascha_R @ 27.02.2008, 10:26) *
Zitat (Cookiedeluxe @ 27.02.2008, 07:10) *
Anfang der 90er. Ich war sogar mal mit ´ner teilgeladenen Waffe (G3) in einem Supermarkt während einer Verlegungsübung. Keinerlei Probleme, Spieß und Kompaniechef wussten davon. Werde ich nie vergessen, die Bedienung war dermassen freundlich, schnell und zuvorkommend wie ich es seitdem nie wieder erlebt habe. laugh2.gif


Das hätt einen fetten Diszi geben müssen! Mit teilgeladenen Waffen in geschlossene Räume zu gehen ist verboten! Ausnahme sind Soldaten im Wachdienst.

was willst Du denn machen, vorher das Magazin aus der Waffe nehmen? Auf das man es irgendwo verliert? Mir ist eine solche Vorschrift nicht bekannt. Ist allerdings auch schon eine Weile her, das ich bei dem Laden war.



Naja, man hätte die Waffe ja vor dem Supermarkt anbinden können. Macht man mit Hunden ja auch.

Zitat (Nicht-Hase @ 27.02.2008, 21:31) *
Ist ja typisch. Kaum hört ein Mann das Wort Bundeswehr und schon geht der Austausch von Erinnerungen los.


Aber nur von den älteren Semestern, die noch die "gute alte Bundeswehr" kennegelernt haben, als gewissen Teilen der Bevölkerung nur der Dienst im Musikkorps oder der Sandienst offen standen.....


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ts1
Beitrag 04.03.2008, 14:51
Beitrag #70


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Zitat (Hornblower @ 04.03.2008, 13:18) *
Zitat (Nicht-Hase @ 27.02.2008, 21:31) *
Ist ja typisch. Kaum hört ein Mann das Wort Bundeswehr und schon geht der Austausch von Erinnerungen los.
Aber nur von den älteren Semestern, die noch die "gute alte Bundeswehr" kennegelernt haben, als gewissen Teilen der Bevölkerung nur der Dienst im Musikkorps oder der Sandienst offen standen.....
Vergiß neben der künstlerischen und medizinischen die geistige geistliche Betreuung nicht. whistling.gif


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MfG Thomas
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Hornblower
Beitrag 04.03.2008, 16:11
Beitrag #71


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Zitat (ts1 @ 04.03.2008, 14:51) *
Vergiß neben der künstlerischen und medizinischen die geistige geistliche Betreuung nicht. whistling.gif


Wie jetzt: Ihr hatte katholische Militärpfarrerinnen? blink.gif


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IzNoGutt
Beitrag 05.03.2008, 17:33
Beitrag #72


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Zitat (Pionic @ 03.03.2008, 14:24) *
Zitat (GrünWeißNRW @ 29.02.2008, 21:34) *
Zitat (Andreas @ 29.02.2008, 21:11) *
Zitat (GrünWeißNRW @ 29.02.2008, 21:01) *
Ich habe keinen Waffenschein.

Aber einen Dienstausweis und der berechtigt zum Führen dienstlich gelieferter Schußwaffen. wink.gif
So richtig. Aber in dem Beitrag stand "Waffenschein". Egal.

Tut mir Leid, war eine Vereinfachung des Sachverhalts. Außerdem könntest du ohne Probleme einen erwerben. wink.gif

[OT]Erstmal vorweg, 94 beim ersten Versuch als Anfänger, ist doch schon länger her, dass ich 'ne echte "Wumme" in der Hand hatte...[/OT]

Was steht eigentlich aktuell auf den entsprechenden Ausweisen bezgl. Schusswaffen?
Ich kann mich an einen Passus "...ist berechtigt bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Schußwaffen zu führen..." auf meinem Truppenausweis erinnern, später wurde das dann in "... ist berechtigt, bei der Durchführung dienstlicher Aufträge Schußwaffen zu führen..." geändert. In meinem aktuellen DA steht nur was von "...Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, den Inhaber dieses Ausweises [...] bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit zu unterstützen...", darf also keine Schusswaffen mehr führen thread.gif


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Eine Lebensversicherung ist das Geld, das man bekommt, wenn man einen tödlichen Unfall überlebt.
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GrünWeißNRW
Beitrag 05.03.2008, 17:55
Beitrag #73


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Ich zitiere mal den BGH aus der Pressemitteilung 24/03 (den roten Punkt habe ich eingesetzt)
Zitat
Diese Gesetze * enthalten im wesentlichen übereinstimmende Regelungen, wonach die Vorschriften unter anderem “für die Bundeswehr” nicht gelten. Daher ist der dienstliche Umgang mit Waffen und Sprengstoffen von diesen allgemeinen Gesetzen nicht erfaßt, weil dies die Aufgabenerfüllung behindern würde und weil innerdienstliche Kontroll- und Disziplinarvorschriften die Sicherheit hinreichend gewährleisten [...]

* Genehmigungs- und Strafvorschriften des Waffengesetzes, des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Sprengstoffgesetzes
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FragMaster
Beitrag 05.03.2008, 17:58
Beitrag #74


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Zitat (IzNoGutt @ 05.03.2008, 17:33) *
[Was steht eigentlich aktuell auf den entsprechenden Ausweisen bezgl. Schusswaffen?]


Der Inhaber ist befugt, Schusswaffen zu führen, sofern er dienstlich tätig wird. Alle Diensstellen werden gebeten, dem Inhaber Schutz und Hilfe zu gewähren.


Demnächst gibts wohl übrigens so Plastikkärtchen als Dienstausweis... wavey.gif

Wird irgendwie langsam Zeit, das Thema zu splitten laugh2.gif
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