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> Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?, Impressionen...
automatix
Beitrag 08.10.2013, 21:11
Beitrag #23051


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richtig so. Aber hoffentlich ist es dir eine Lehre und du läßt das mit dem Urlaub in Zukunft sein....


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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 08.10.2013, 21:15
Beitrag #23052





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DAS würde mein Chef zu mir nicht mehr sagen wollen!
Weil er mein Antwort schon kennt:
"Kein Problem! Dann mache ich meine nächste Urlaub in eine andere Bude!!!"
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haidi
Beitrag 09.10.2013, 00:58
Beitrag #23053


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Innerorts, Straße mit HOchbordradweg, auf diesem eine in Bezug auf Verhalten im Verkehr unauffällige Radfahrerin. In der Seitengasse rechts kommt ein RAdfahrer und zeigt an dass er rechts abbiegen will. Die Frau fühlt sich offensichtlich auf der Autobahn wenn einer auf dem Einfädelstreifen fährt, sie macht die "1. Spur" frei, knapp vor mir und ohne Handzeichen macht sie auf der Einmündung einen Schlenker auf die Fahrbahn. Nachdem ich auf bei Radfahrern auf dem Hochborde einen respektvollen Seitenabstand halte, hat sie überlebt.
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helmet lampshade
Beitrag 09.10.2013, 08:33
Beitrag #23054


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Zitat (Schorschle @ 08.10.2013, 19:08) *
17% Steigung herb gerasselt 127 ist mein Rekord,

Wow! Nach Kreuzotter.de braucht man selbst auf einem Triathlonrad dafür 2800W, d.h Du bist ein Supersportler laugh2.gif
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ilam
Beitrag 09.10.2013, 08:34
Beitrag #23055


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Tja, praktisch, dass man beim Fahrradtacho selbst den Reifenumfang einstellen kann. thread.gif
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Schorschle
Beitrag 09.10.2013, 08:48
Beitrag #23056


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Nix reifen Größe einstellen... Hab ne Geometrie Anlage drauf ...

Wurde per GPS gemessen. 127 kmh waren es.
Und nein, brauche dazu keine 2800 Watt ... Oben auf dem berg auf gute 45 kmh treten den Rest macht der hang von ganz alleine.

Ps: sportlich bin ich schon.




Schorschle. wavey.gif


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hugo790
Beitrag 09.10.2013, 08:52
Beitrag #23057


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kreuzotter.de ist schon witzig.
81 kg bei Supermannhaltung bergab rollen lassen: 127 km/h
Tritt man 500 Watt, was nicht gerade wenig ist: 114 km/h

Da die Supermannhaltung bei der Geschwindigkeit und der Strecke (innerorts!) nicht machbar sein dürfte, gehe ich davon aus, dass Schorschle mit einem normalen Rennrad gefahren ist, in Unterlenkerhaltung. Schorschle wiegt demnach deutlich über 180kg.
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Schorschle
Beitrag 09.10.2013, 08:58
Beitrag #23058


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Zitat
innerorts!) nicht machbar sein dürfte,


Wenn du ne Ahnung hättest was wir hier in der Gegend in orten für Gefälle haben....
Da geht das ohne Probleme.

Ps: war nicht der schnellste dort. Da gibt es noch schnellere... Stand auch schon in der Zeitung weil dort oft einige neue Rekorde versuchen, und ja, ist angemeldet, daher kommt Mir nicht wieder mit Bußgelder...



Schorschle. wavey.gif


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columbo
Beitrag 09.10.2013, 08:59
Beitrag #23059


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Lieber einäugiger Radfahrer,

meinst Du, Dein optisches Defizit dadurch ausgleichen zu können, dass Du einen Togokaffeebecher in der linken Hand hältst?
Und meinst Du, alle Autofahrer sind so aufmerksam wie die, auf die Du gestern gestoßen bist, die sich alle Mühe gegeben, Dich trotz Deines hilflosen Herumschlenkerns nicht zu überfahren?
Und meinst Du, alle Fußgänger sind so aufmerksam wie die, die Du beinahe umgemäht hättest bei dem verwegenen Versuch, dann auf den Bürgersteig zu wechseln?

Mit Sicherheit hättest Du jedenfalls die Lacher auf Deiner Seite gehabt, wenn Du Dich auf die Fresse gelegt hättest...
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Schorschle
Beitrag 09.10.2013, 09:05
Beitrag #23060


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Ich weiß ja nicht, aber ich denke eher du hast ein optisches Defizit...

Wenn du richtig gelesen hättest wüsstest du das keine anderen VT dort waren geschweige den Fußgänger.
Desweiteren Tu ich nich Herumschlenkern, das machen evtl. die, die nicht fahren können.



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hugo790
Beitrag 09.10.2013, 09:11
Beitrag #23061


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Heute hatte ich (mit dem Fahrrad unterwegs) wieder einen richtigen Oberlehrer vor mir. Überholt mich mit sehr geringem Abstand, schneidet mich, bremst mich aus und gibt Gas als ich ihn überholen will. Bremst wieder. Zeigt mit dem Finger auf den nicht benutzungspflichtigen Radweg. Beschleunigt wieder als ich ihn überholen will. Bremst als ich hinter ihm einschere. Dann kamen weitere Autos von hinten und er fuhr mit ca. 30 km/h weiter, bei erlaubten 50 km/h.
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Schorschle
Beitrag 09.10.2013, 09:18
Beitrag #23062


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Ja, solche Idioten gibt es wink.gif



Schorschle. wavey.gif


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masseur81
Beitrag 09.10.2013, 09:33
Beitrag #23063


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Auch aus dieser Quelle:

Zitat
Auch einschlägige Urteile setzen der Geschwindigkeit von Fahrrädern innerorts Grenzen. So muß beispielsweise niemand damit rechnen, daß ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten fährt, die sonst nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird (BGH, AZ VI ZR 73/90 und OLG Karlsruhe, AZ VRS 78, 329).


Und bitte, Schorschle, wenn Du mit 100 Sachen in der 30er Zone ankommst und ein Kind über den Haufen fährst, ist das nicht mehr nur Dein Problem. Du hast ein gutes Rad vielleicht, aber bekommst Du bei der Geschwindigkeit eine ordentliche Vollbremsung hin?
Und für den Beamten habe ich null Verständnis, wenn er Dich damit einfach so weiterfahren lässt. ranting.gif
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Tortenjan
Beitrag 09.10.2013, 09:36
Beitrag #23064


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Zitat (Schorschle @ 08.10.2013, 19:08) *
Zitat
Geschwindigkeitsbegrenzung für den Radverkehr

Fahrräder sind von den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO nach § 3 Abs. 3 StVO nicht betroffen. Diese Regelungen gelten nur für Kraftfahrzeuge. Somit dürfen Fahrradfahrer innerorts grundsätzlich so schnell fahren, wie sie es können oder schaffen.

Quelle

Dabei übersieht der Autor jedoch Abs.1 Satz 1,
Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.
Laut BGH ist das bei Fahrrädern nur bis 45 km/h möglich.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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amfa
Beitrag 09.10.2013, 09:45
Beitrag #23065


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Begründet der BGH das auch?

Ich fahre kein Rad (hab nicht mal eins).
Aber warum sollte man ein Fahrrad das evtl mit sehr guten Bremsen ausgestattet ist nicht beherschen ein Motorrad hingegen schon?
Ich behaupte jetzt einfach mal gute Fahrrad Scheibenbremsen sind teilweise besser als das was an einem 20 Jahre alten Motorrad verbaut ist und evtl. auf den gerade noch erlaubten Resten der Bremse fährt wink.gif
Das Fahrrad hat ja sogar noch den Vorteil um einiges leichter zu sein, was ausweichen mit dem Rad einfacher machen sollte.

Für mich selbst als Nicht-Radfahrer irgendwie eine weitere Verfestigung der "Radfahrer können nix und dürfen nix" Mentalität.


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Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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Ostfriese69
Beitrag 09.10.2013, 09:50
Beitrag #23066


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Zitat (Tortenjan @ 09.10.2013, 10:36) *
Dabei übersieht der Autor jedoch Abs.1 Satz 1,
Zitat
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.
Laut BGH ist das bei Fahrrädern nur bis 45 km/h möglich.


Echt!?! Hast du dafür eine Quelle? Dann bin ich ja meist jenseits der kontrollierbaren geschwindigkeit unterwegs. Scheint als hätten die Richter seit Kindertagen nicht mehr auf einem guten Fahrrad gesessen.
Was nicht heissen soll, dass ich schneller als "erlaubt" fahre, ich halte mich also auch mit dem Rad an die 50 innerorts. Und auch mit dem Kfz, beides erzeugt jedoch erkennbare Agressionen bei anderen Autofahrern.
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Schorschle
Beitrag 09.10.2013, 09:52
Beitrag #23067


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Zitat
Kind über den Haufen fährst,


Nochmal, es waren keine VT weit und breit... Keine Fußgänger, Kinder, Hunde,Katzen, Eichhörnchen...
Ich muss dazu sagen die Straße ist Top einsichtig. Man würde das aus größter Entfernung sehen.

Ps: hab selbst Kinder, daher ist Mir dass bewusst... Diese Gefahr würde ich nie eingehen und dann eben angepasst fahren.
Jedoch lädt der berg zu solchen Geschichten ein und wenn dann freie Bahn ist tut man das schon mal.



Schorschle. wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 09.10.2013, 09:56
Beitrag #23068


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Zitat (amfa @ 09.10.2013, 10:45) *
Begründet der BGH das auch?
Der Beschluss des BGH (09.10.1990 - VI ZR 73/90), mit der er die Revision des Klägers gegen die Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 24.01.1990 - 1 U 94/89) nicht annimmt, ist nicht veröffentlicht.

Als Service daher die Karlsruher Begründung:
Zitat ( OLG Karlsruhe, 24.01.1990 - 1 U 94/89)
Aus den Gründen:

Der Kl. wendet sich zu Recht gegen die Feststellung des LG, er habe den Unfall vom 16. 5. 1985 überwiegend selbst verschuldet.

a) Der Kl. wendet sich nicht gegen die Feststellungen des LG zu seiner Geschwindigkeit und der Sichtweite. Er räumt ein, mit seinem Rennrad 45 km/h schnell die leicht abschüssige Straße (Gefälle: 4 bis 5 %) hinabgefahren zu sein. Diese ist unstreitig 7,5 m breit. Am rechten Fahrbahnrand - in Fahrtrichtung des Kl. gesehen - waren jedoch parkende Fahrzeuge teils auf der Fahrbahn, teils auf dem Gehweg abgestellt. Zusätzlich waren die Sichtmöglichkeiten deshalb beeinträchtigt, weil die Straße in Fahrtrichtung des Kl. zunächst eine leichte Rechtskurve beschreibt, die nach der Unfallstelle in eine Linkskurve übergeht. Der in erster Instanz gehörte Sachverständige H hat die Entfernung, aus der der Kl. eine von rechts in die Fahrbahn laufende Person wahrnehmen konnte, mit ca. 30 m ermittelt. Das LG hat diese Feststellung übernommen. Beide Parteien legen sie ihren Ausführungen zugrunde.

b) Der Kl. meint, bei dieser Sachlage sei der Vorwurf einer überhöhten Geschwindigkeit nicht gerechtfertigt. Er habe die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten und sei jederzeit in der Lage gewesen, auf Sichtweite anzuhalten. Dem vermag der Senat nicht zu folgen. Zwar mag es zutreffen, daß der Kl. aus der von ihm eingeräumten Geschwindigkeit bei der vom Sachverständigen zugrunde gelegten Verzögerung von 4,5 m/sec2 auf 30 m gerade noch anhalten konnte. Denn der reine Bremsweg betrug bei dieser Geschwindigkeit und dieser mittleren Verzögerung nur 17,4 m. Hinzukommt die in der Zeitspanne bis zum Einsetzen der Bremswirkung zurückgelegte Wegstrecke. Das sind bei einer Sekunde weitere 12,50 m. Zuzugeben ist dem Kl. auch, daß geparkte Fahrzeuge, selbst wenn sie die Sichtmöglichkeiten einschränken, für sich allein grundsätzlich nicht zu einer geringeren Geschwindigkeit verpflichten. Denn auf die volle Fahrbahnbreite muß sich der Überblick nur bei schmalen Straßen bis etwa 6,5 m Breite erstrecken. Bei breiteren Straßen - wie hier - bezieht der erforderliche Überblick sich nur auf den in Anspruch genommenen Fahrstreifen. Auf die stets bestehende bloße Möglichkeit, daß plötzlich Fußgänger zwischen parkenden oder haltenden Fahrzeugen hindurch unvorsichtig auf die Fahrbahn treten, braucht die Geschwindigkeit grundsätzlich nicht eingerichtet zu werden (vgl. zum ganzen BGH, NJW 1985, 1950 f. m. zahlr. Rspr.-Nachw.).

Jedoch beziehen sich diese Grundsätze entgegen der Auffassung des Kl. lediglich auf den Kraftfahrzeugverkehr. Auf Radfahrer sind sie nicht ohne weiteres übertragbar, weil die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen und auch nicht damit zu rechnen brauchen, daß Radfahrer mit Geschwindigkeiten daherkommen, wie sie normalerweise nur von motorisierten führerscheinpflichtigen Fahrzeugen erreicht werden. Bereits das LG hat zu Recht darauf hingewiesen, daß Radfahrer optisch und akustisch weniger leicht wahrzunehmen sind als Kfz. Sie bieten eine schmale Silhouette, die um so niedriger wird, je stärker sich der Radfahrer in Rennfahrerhaltung über den Lenker beugt, um den Luftwiderstand zu reduzieren. Die Fortbewegung erfolgt praktisch geräuschlos. Insb. Fußgänger, die sich gerade in verkehrsärmeren Zonen stärker als andere Verkehrsteilnehmer an den Verkehrsgeräuschen und den damit verbundenen Warnsignalen orientieren, gehen im üblichen Straßenverkehr nicht davon aus, daß sich Fahrzeuge lautlos mit Geschwindigkeiten knapp unter der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit nähern könnten, und achten deshalb auf solche Fahrzeuge nicht mit der selben Intensität wie auf den übrigen Verkehr. Ein Radfahrer darf deshalb nirgends unangemessen schnell fahren; er muß sich an der Geschwindigkeit orientieren, die andere Verkehrsteilnehmer von einem Radfahrer erwarten (OLG Oldenburg, MDR 1957, 547; KG, VerkMitt 1984, 94; Jagusch/Hentschel, StraßenverkehrsR, 30. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 12).

c) Die Geschwindigkeit des Kl. lag weit höher. Auf einer verhältnismäßig schmalen, durch geparkte Fahrzeuge zusätzlich verengten Dorfstraße rechnet innerorts kein Verkehrsteilnehmer bei einem vereinzelten Radfahrer mit Geschwindigkeiten, wie sie trotz moderner Gangschaltungen im wesentlichen nur mit Rennrädern und während Rennen üblich sind. Dies alles hätte der Kl. bedenken und in Rechnung stellen müssen. Daß er es nicht getan hat, stellt nicht nur ein Verschulden gegen sich selbst dar und begründet seine Mithaftung nach § 254 BGB, sondern zugleich auch den Vorwurf, die Verletzungen des Bekl. fahrlässig verursacht zu haben.

d) Der Senat stuft den Mitverursachungsanteil des Kl. ebenso hoch ein wie denjenigen des Bekl. ... Das Verschulden des Kl. wiegt nicht schwerer als dasjenige des Bekl. Dieser hätte beim Überschreiten der Fahrbahn gem. § 25 III 1 StVO auf den Fahrzeugverkehr und damit auch auf Radfahrer achten müssen. Den schwierigen Sichtverhältnissen wegen der geparkten Fahrzeuge und der kurvigen Straßenführung hätte der Bekl. durch erhöhte Aufmerksamkeit Rechnung tragen müssen. Das LG betont zu Recht, daß er seine Aufmerksamkeit auch während des Überquerens darauf zu richten hatte, ob Verkehrsteilnehmer auftauchen. Andererseits war der Bekl. entgegen der Auffassung des Kl. nicht verpflichtet, von einer Überquerung der Straße an dieser Stelle überhaupt abzusehen und den nächstgelegenen Fußgängerüberweg zu benutzen, zumal der Kl. nicht einmal behauptet, daß ein solcher in zumutbarer Entfernung zur Verfügung gestanden hätte.

An dieser erforderlichen Aufmerksamkeit hat es der Bekl. fehlen lassen. Dieser Sorgfaltsverstoß wiegt nicht leichter als derjenige des Kl. Denn die Straße ist grundsätzlich dem Fahrzeugverkehr, zu dem auch Radfahrer zählen, vorbehalten. Es gehört zu den grundlegenden Verkehrsregeln, daß ein Fußgänger den Fahrzeugverkehr sorgfältig beobachten muß und die Fahrbahn nur überqueren darf, wenn er dies gefahrlos tun kann. Von ihm wird erhöhte Sorgfalt gefordert ...

Eine hälftige Haftungsverteilung erscheint dem Senat deshalb angemessen. Eine Erhöhung der Mithaftungsquote, soweit es um die Verletzungen des Kl. und deren Folgen geht, deshalb, weil er bei dem Unfall keinen Sturzhelm getragen hat, kommt nicht in Betracht. Zwar fuhr der Kl. mit einer Geschwindigkeit, für die bei Kleinkrafträdern, die solche Geschwindigkeiten bauartbedingt erreichen, die Helmpflicht durch Verordnung vom 24. 5. 1978 (BGBl I, 635) in § 21a II StVO eingefügt worden ist. Selbst für Mofafahrer wurde ab dem 1. 10. 1985 die Helmpflicht eingeführt. Lediglich für Leichtmofas i. S. der LeichtmofaausnahmeVO vom 26. 2. 1987 (BGBl I, 707, 1069), d. h. für Fahrzeuge, welche neben anderen Merkmalen eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreichen, besteht eine bis zum 28. 2. 1990 befristete Ausnahmeregelung. Danach müssen auch sie Schutzhelme tragen. Auch stünde der Annahme eines Mitverschuldens nicht schon entgegen, daß eine Helmpflicht für Radfahrer weder angeordnet war noch angeordnet ist (BGH, LM § 254 (Da) BGB Nr. 39 = NJW 1979, 980 = StVE § 21a StVO Nr. 2). Vielmehr genügt, wenn der Verletzte diejenige Sorgfalt außer acht läßt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt, wenn also das Tragen von Schutzhelmen durch Radfahrer zur Unfallzeit im Frühjahr 1985 nach allgemeinem Verkehrsbewußtsein zum eigenen Schutz erforderlich war. Das vermag der Senat (noch) nicht festzustellen (abl. auch Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 2. Aufl. (1990), § 9 StVG Rdnr. 31). Zu dieser Frage sind offenbar keine Umfrageergebnisse, Statistiken, amtliche oder nicht amtliche Erhebungen vorhanden. Ohne solche zureichend verläßlichen Unterlagen kann jedoch von einer allgemeinen Überzeugung, es sei für einen ordentlichen und gewissenhaften Radfahrer zumindest dann, wenn er höhere Geschwindigkeiten fahren will, in jedem Fall erforderlich, einen Schutzhelm zu tragen, nicht gesprochen werden. Dies gilt jedenfalls für das Frühjahr 1985, zumal sich der Verordnungsgeber erst nach diesem Zeitpunkt entschlossen hat, Mofas mit bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten zwischen 20 und 40 km/h der Helmpflicht zu unterwerfen.
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ilam
Beitrag 09.10.2013, 10:02
Beitrag #23069


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Zitat (Schorschle @ 09.10.2013, 09:52) *
Nochmal, es waren keine VT weit und breit... Keine Fußgänger, Kinder, Hunde,Katzen, Eichhörnchen...


Rein interessehalber: Hast Du mal getestet, was für einen Bremsweg Du bei so einem Tempo hast?
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masseur81
Beitrag 09.10.2013, 10:13
Beitrag #23070


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Zitat (Schorschle @ 09.10.2013, 10:52) *
Nochmal, es waren keine VT weit und breit... Keine Fußgänger, Kinder, Hunde,Katzen, Eichhörnchen...


Soweit okay, aber warum dann die 30er Zone? Gibt es die Straße bei GSV zur Beurteilung?
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Tortenjan
Beitrag 09.10.2013, 10:14
Beitrag #23071


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@amfa
Wahrscheinlich schon, ich könnte mich selbst ohrfeigen dafür, dass ich das Aktenzeichen verbummelt habe. Das Urteil selbst habe ich auch gar nicht gelesen. Die Info stammt aus einem Schreiben des BMVBS in dem es um die Notwendigkeit einer Anpassung des §3 StVO Abs. 3 ging, da moderne Fahrräder innerorts mühelos Geschwindigkeiten über 50 km/h erreichen können. Das BMVBS hatte seinerzeit eine Änderung unter dem Verweis auf diese richterliche 45 km/h Begrenzung abgelehnt. Der Vorgang ist nun schon ein paar Jährchen her, und wie die aktuelle Rechtsprechung aussieht weis ich auch nicht (Radverkehr interessiert mich auch eher nur nebenbei wink.gif).

EDIT: Wenn man nebenbei was zu tun hat ist das VP zwischenzeitlich schon ein paar Schritte weiter


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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amfa
Beitrag 09.10.2013, 10:23
Beitrag #23072


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Zitat (Mitleser @ 09.10.2013, 10:56) *
Zitat ( OLG Karlsruhe, 24.01.1990 - 1 U 94/89)
Aus den Gründen:
Denn die Straße ist grundsätzlich dem Fahrzeugverkehr, zu dem auch Radfahrer zählen, vorbehalten.



Kommt das öfter vor, dass in Urteilen Begriffe durcheinander gewürfelt werden, die hier im Forum schon mit Kreuzigung bestraft werden? (Er hat Jehova gesagt!) biggrin.gif
Darf ich den Satz demnächst als Begründung dafür verwenden über den Bürgersteig zu fahren und dann behaupten das OLG Karlsruhe hätte gesagt auf der Straße haben Fußgänger nix zu suchen?

Ich halte das Urteil aber irgendwie für Mist und ich wäre mir nicht so sicher ob das heute immer noch gefällt werden würden.
Immerhin gibt es mittlerweile auch Elektroautos, die ebenfalls keinerlei Geräusche von sich geben (ausser künstlich erzeugte).

Und sehr viel schmaler als ein Motorrad ist so ein Fahrrad auch nicht zwingend.

Wenn nun alle Opel Astra Fahrer niemals mehr als 80 kmh fahren, muss ich dann auch so langsam fahren weil ja niemand damit rechnet das ein Astra schneller fährt?


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Tortenjan
Beitrag 09.10.2013, 10:26
Beitrag #23073


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@Mitleser
Ich glaube nicht, dass dieses Urteil gemeint war. Es soll um die Aussage gehen, dass ein Fahrrad nur bis 45 km/h jederzeit beherrschbar sein soll.


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Beitrag 09.10.2013, 10:30
Beitrag #23074


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Das "beherrschbar" steht angeblich/eventuell in dem Verwerfungsbeschluss des BGH zu der zitierten OLG-Entscheidung. Aber der Beschluss ist wie gesagt nicht veröffentlicht. Die Grundüberlegung wird aber mMn auch so deutlich.

@amfa:
Ja, die Zeitachse und die Entwicklung bei (E-)Fahrrädern gilt es zu berücksichtigen.
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Schorschle
Beitrag 09.10.2013, 11:32
Beitrag #23075


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Grad getestet, bremsweg Ca. 25 Meter...


MfG Schorschle. wavey.gif


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Hick-Hack
Beitrag 09.10.2013, 11:38
Beitrag #23076


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Die 45 km/h halte ich für vollkommen überholt, selbst ein Fußgänger kann schneller sein (na gut, ein einziger). Mittlerweile muss ja jeder Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass ein fahrradartiges Gefährt (E-Bike) locker mit 45 km/h unterwegs ist. Damit fallen die ganzen Urteile der erwartbaren Geschwindigkeit (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329) in den Abgrund der Zeit. Die Entwicklung der Fahrräder ist ja seit den 90er Jahren weitergegangen, Scheibenbremsen (Dosierung), Carbonrahmen (Steifigkeit) und Systemlaufräder machen es leichter. Das typische Flattern bei hohen Geschwindigkeiten tirtt bei modernen Rädern so gut wie nicht mehr auf. Müsste ich willkürlich eine Grenze der sicheren Beherrschbarkeit festlegen, würde ich etwa 60 km/h wählen, eine Geschwindigkeit, bei der ich einem erfahrenen Radfahrer eine sofortige Bremsung (keine Gefahrenbremsung) problemlos zutrauen würde.

Bei höheren Geschwindigkeiten wird es schon etwas schwieriger. Zumindest ich bremse dann so, indem ich mich zunächst aufrichte, wodurch das Tempo deutlich reduziert wird, woraufhin man mit dem eigentlichen Bremsen beginnen kann. Das macht aber den Bremsweg schwer berechenbar. Statt wie bei 50 km/h etwa 20 Meter, würde ich bei 100 km/h über 100 Meter Anhalteweg ansetzen, also als etwas zu lang für Straßen mit anderen Personen in der Nähe.

Zur Plausibilität der Geschwindigkeitsfrage kann ich nur meine eigene Erfahrung in den Ring werfen. Ich habe meine Rekordfahrt ebenfalls bei Kreuzotter durchgerechnet, theoretisch wären 117 km/h möglich gewesen, geworden sind es 103,4 km/h bei 12 % Gefälle, keiner Eigentretleistung und gutem Rückenwind, auch innerorts, aber normal auf 50 km/h begrenzt. Eine 30er Zone bei 17 % Gefälle ist bestimmt sinnvoll (sehr langsamer Gegenverkehr), aber für Radler ziemlich gemein. Was ich mich allerdings frage, ob die entsprechenden Geschwindigkeitsmeßgeräte der Polizei überhaupt für die Nutzung bei Fahrrädern zugelassen sind. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Hersteller dies nicht getan hat.



Um auch etwas zum Thread-Titel beizutragen, würde ich empfehlen, als Lastenradfahrerin keine Fußgänger auf dem Fußweg anzufahren und im Anschluss zu beleidigen, wenn der nächste Passant ein Zivilpolizist ist.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 09.10.2013, 11:43
Beitrag #23077


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Zitat (Hick-Hack @ 09.10.2013, 12:38) *
keine Fußgänger auf dem Fußweg anzufahren und im Anschluss zu beleidigen, wenn der nächste Passant ein Zivilpolizist ist.


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helmet lampshade
Beitrag 09.10.2013, 11:45
Beitrag #23078


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Zitat (hugo790 @ 09.10.2013, 09:52) *
kreuzotter.de ist schon witzig.
81 kg bei Supermannhaltung bergab rollen lassen: 127 km/h
Tritt man 500 Watt, was nicht gerade wenig ist: 114 km/h

blushing.gif Das mit dem Gewicht habe ich ganz übersehen...
Auch scheint die Trittfrtequenzabschätzung (FAQ) für sehr hohe Geschwindigkeiten fraglich
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Aqua-Cross
Beitrag 09.10.2013, 11:52
Beitrag #23079


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Zitat (Schorschle @ 09.10.2013, 09:48) *
Wurde per GPS gemessen. 127 kmh waren es.



Zitat (ilam @ 09.10.2013, 11:02) *
Rein interessehalber: Hast Du mal getestet, was für einen Bremsweg Du bei so einem Tempo hast?



Zitat (Schorschle @ 09.10.2013, 12:32) *
Grad getestet, bremsweg Ca. 25 Meter...


Du stehst also in unter einer Sekunde? Willkommen auf meiner Ignorierliste. Verarschen kann ich mich alleine. wavey.gif
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geqoo
Beitrag 09.10.2013, 11:56
Beitrag #23080


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offtopic.gif ranting.gif

Vorab: Heute bin ich nur als Beifahrer mitgefahren.
Heut morgen also noch schnell zum Bäcker gefahren, danach dann aus dem verkehrsberuhigten Bereich wieder raus und da kommt dann eine Ampel: Rot. Ampel wird just in dem Moment grün, also kann es ja weitergehen. Wir sind noch etwas weiter von der Ampel weg, fahren auf die Ampel zu und fahren ... und fahren ... und fahren scarey.gif Die erste Schnarchnase macht erstmal gar keine Anstalten loszufahren (obwohl grün blink.gif), der- oder diejenige dahinter macht sich jedenfalls nicht bemerkbar. Bleibt dem Fahrer in unserem Gefährt also fast nur eine Möglichkeit: HOOORN !!!
Nun scheint die Schnarchnase wohl endlich aufgewacht zu sein und es geht erstmal weiter. An der nächsten Ampel angekommen: Die besagte Tröte vor uns und es geht ans Links-Abbiegen. Ampel wird also grün, der Vordermann fährt bis zur Straßenmitte vor (wir natürlich auch), wartet, bis die 2 entgegenkommenden Autos durch die Kreuzung sind und wartet dann noch mindestens ca. 3 Sekunden, bis er die Fahrt endlich fortsetzt (wir beide schon mad.gifmad.gif) und trägt sein Fzg fast um die Kurve. Und kurz bevor es dann auf die 2-spurige Straße geht, damit man dann endlich links vorbei käme, bremst er uns noch aus und dann fällt ihm auf der rechten von 2 Spuren ein, dass er doch ohne Blinker links abbiegen muss thread.gif

Meine Güte ... sadwalk.gif
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ilam
Beitrag 09.10.2013, 12:31
Beitrag #23081


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Zitat (Aqua-Cross @ 09.10.2013, 11:52) *
Zitat (Schorschle @ 09.10.2013, 09:48) *
Wurde per GPS gemessen. 127 kmh waren es.



Zitat (ilam @ 09.10.2013, 11:02) *
Rein interessehalber: Hast Du mal getestet, was für einen Bremsweg Du bei so einem Tempo hast?



Zitat (Schorschle @ 09.10.2013, 12:32) *
Grad getestet, bremsweg Ca. 25 Meter...


Du stehst also in unter einer Sekunde? Willkommen auf meiner Ignorierliste. Verarschen kann ich mich alleine. wavey.gif


Wow, da zaubert aber jemand.

Hier eine ganz aufschlussreiche Tabelle:

www.advocat24.de/user_files/tabellen/bremsweg.pdf‎

Bei 130km/h und der (laut dieser Tabelle) günstigsten Verzögerung für ein Fahrrad von 6,0 m/s ist man bei Tempo 130 bei 105m. Selbst mit der sensationellen Verzögerung von 8,5m/s wären es immer noch 73m

Für die erwähnten 25m dürfen es bei 6,0m/s maximal 65km/h sein.
Und dass die 6,0m/s nicht aus der Luft gegriffen sind, hat hier jemand mal ausprobiert.
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Hornblower
Beitrag 09.10.2013, 12:33
Beitrag #23082


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Zitat (geqoo @ 09.10.2013, 12:56) *
Vorab: Heute bin ich nur als Beifahrer mitgefahren.


2 mögliche Antworten:

"Hör' mal, Jungspund: Ich habe seit 70 Jahren unfallfrei meinen Führerschein, also hör auf zu drängeln!"

"Ey, Alder, Peace, Mann! Ich kiffe seit 10 Jahren regelmäßig und hab' das Auto voll im Griff. Ich hatte noch nie 'nen Unfall"


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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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stepnogorsk
Beitrag 09.10.2013, 12:46
Beitrag #23083


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Gestern auf dem Weg zu Arbeit, ich stehe an der roter Ampel, da geht die Beifahrertür auf, kommt eine Tasche in Fußraum und dann steigt eine Frau ein blink.gif und raucht auch noch dabei.
Sie: Hey
Ich: Hey
Die Ampel wird grün, alle fahren lös, wir stehen.
Sie: Ist grün, wieso fährst du denn nicht?
Ich: wohin sollst den gehen?
Erst dann guckt sie mich an und fängt an wie wild zu schreien crybaby.gif , als sie sich beruhigt hat, hat sie erzählt dass ein Kollege holt sie hier jeden Tag hier ab und der hat genau den gleichen Wagen.
rofl1.gif
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ilam
Beitrag 09.10.2013, 12:58
Beitrag #23084


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Sah sie wenigstens gut aus? whistling.gif
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Koolshen
Beitrag 09.10.2013, 13:06
Beitrag #23085


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Zitat (Hick-Hack @ 09.10.2013, 12:38) *
Mittlerweile muss ja jeder Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass ein fahrradartiges Gefährt (E-Bike) locker mit 45 km/h unterwegs ist.


Wobei das dann ein S-Pedelec und somit einem Mofa gleichzusetzen wäre?

Die "normalen" E-Bikes, also Pedelecs, unterstützen doch nur bis 25 km/h. Was wiederum zur strittigen Diskussion führt, da ein S-Pedelec-Fahrer ja kein Radfahrer ist und z.B. auch keinen Radweg (innerorts) nutzen darf sowie eine Helmpflicht und Pflicht der Fahrerlaubnis (Klasse M) besteht.

Oder ist die verkehrsrechtliche Einordnung mittlerweile eindeutig?
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oscar_the_grouch
Beitrag 09.10.2013, 13:11
Beitrag #23086


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OH MEIN GOTT! Klasse Einstand @ stepno !!!

oscar sitz in schwarzer Sklasse, im Anzug am Fahrbahnrand stehend, auf Fahrgast wartend.
kommt ein jungscher Anzugträger wild winkend auf ihn zugelaufen
Klopft an die Beifahrerscheibe
"SIND SIE EIN TAX?!!!"

blink.gif blink.gif
"NEIN" plasma.gif

"könne SIE mir eins rufen !!!"
wallbash.gif

"NEIN!!!"

Das Universum und die menschliche Dummheit..... SEUFZ
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Bonsai-Brummi
Beitrag 09.10.2013, 13:23
Beitrag #23087


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Das geht im hiesigen Hinterland zuweilen umgekehrt: Steht ein taxifarbener Vito am Straßenrand - der aufmerksame VT hält schon mal nach unaufmerksam heraneilenden Fahrgästen Ausschau; und manch einem dämmert's dann blitzartig: Das ist gar kein Taxi no.gif


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mir
Beitrag 09.10.2013, 13:33
Beitrag #23088


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Zitat (ilam @ 09.10.2013, 13:58) *
Sah sie wenigstens gut aus? whistling.gif


Rauchen macht selten schön, und Mundgeruch kommt auch dazu ... thread.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 09.10.2013, 14:11) *
"könne SIE mir eins rufen !!!"
wallbash.gif

"NEIN!!!"


Aber warum so garstig, ein "Ja, aber ich mag nicht" hätte vollkommen genügt. tongue.gif


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redonner sa grandeur à l'europe!
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hugo790
Beitrag 09.10.2013, 14:18
Beitrag #23089


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In Berlin nimmt man es nicht so genau. thread.gif
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stepnogorsk
Beitrag 09.10.2013, 14:56
Beitrag #23090


Neuling


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Zitat (ilam @ 09.10.2013, 13:58) *
Sah sie wenigstens gut aus? whistling.gif

Nicht wirklich biggrin.gif
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columbo
Beitrag 09.10.2013, 15:17
Beitrag #23091


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Zitat (Hornblower @ 09.10.2013, 13:33) *
"Hör' mal, Jungspund: Ich habe seit 70 Jahren unfallfrei meinen Führerschein, also hör auf zu drängeln!"


Das sind dann die Leute, die bei der Kontrolle angehalten werden mit den Worten:
Fahrzeugpapiere und Wehrmachtsführerschein bitte.
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Schorschle
Beitrag 09.10.2013, 15:23
Beitrag #23092


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Zitat
Du stehst also in unter einer Sekunde? Willkommen auf meiner Ignorierliste. Verarschen kann ich mich alleine. wavey.gif



Das war geschätzt ich konnte es leider nicht messen, es können auch 50 Meter gewesen sein, aber nicht mehr.




Schorschle. wavey.gif


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Fuhrpark: Audi A6 4.2l Quattro V8 - Kawasaki Z 1000 Special ed. 2013 er Modell - BMW S 1000 RR -


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Kuli
Beitrag 09.10.2013, 15:30
Beitrag #23093


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Zitat (Schorschle @ 08.10.2013, 21:28) *
Fahre ein sehr teures Top Marken Rad...
Da ist bei 100 alles ganz normal, nur schneller... thread.gif Da ich auch Motorrad fahre, schon seit etlichen Jahren auf diversen Rennstrecken... empfinde ich das als nich schlimm
Mulmig ist mir auf dem Motorrad bei 100 ja auch nicht, daher. wink.gif

Fährst du mit dem Motorrad denn dort auch 127?

Schließlich:
Zitat
auf der strecke ist das möglich, ohne Gefahr für andere, keine RvL sonst waren auch keine Verkehrsteilnehmer da, sprich es hätte niemanden was passieren können außer mir.
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columbo
Beitrag 09.10.2013, 15:32
Beitrag #23094


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Zitat (oscar_the_grouch @ 08.10.2013, 16:08) *
(...)
"columbos persönliche Freunde"
(...)


Wieso das denn?
Klingt so, als sei das ein Freund aller Autofahrer gewesen...
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KJK
Beitrag 09.10.2013, 15:49
Beitrag #23095


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Zitat (Schorschle @ 09.10.2013, 16:23) *
...es können auch 50 Meter gewesen sein, aber nicht mehr.

Naja, da wollen wir mal nicht so pingelig sein: Gegenüber den zunächst behaupteten 25m eine Abweichung von 100% nach oben - Pipifax...
Lässt allerdings gewisse (ohnehin naheliegende) Rückschlüsse auf Deine übrigen Zahlenangaben zu.

BTW: Du trinkst nicht zufällig gerne Trollinger?


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Schorschle
Beitrag 09.10.2013, 15:49
Beitrag #23096


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Zitat
Fährst du mit dem Motorrad denn dort auch 127?

Nö, Dort nicht.


Zitat
Gegenüber den zunächst behaupteten 25m eine Abweichung von 100% nach oben

Wie gesagt konnte es nicht messen, so ist es mir halt vorgekommen, nach genauen überlegen musste ich halt feststellen das dies nicht sein kann. Dort kann ich halt an nichts messen keine Straßenpfosten nichts.


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Nerari
Beitrag 09.10.2013, 15:51
Beitrag #23097


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Zitat (Schorschle @ 09.10.2013, 12:32) *
... bremsweg Ca. 25 Meter...



Zitat (Schorschle @ 09.10.2013, 16:23) *
... war geschätzt....es können auch 50 Meter gewesen sein, ....


wallbash.gif

Ein zweiter Münchhausen hier im Forum crybaby.gif

Mag jemand mal nachrechnen, wieviele Meter man zurücklegen muss, um alleine mit der Hangabtriebkraft von 45 km/h auf jenseits der 100 zu kommen unsure.gif ?
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Leitplankenschubser
Beitrag 09.10.2013, 16:12
Beitrag #23098


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Zitat (Nerari @ 09.10.2013, 16:51) *
Zitat (Schorschle @ 09.10.2013, 12:32) *
... bremsweg Ca. 25 Meter...



Zitat (Schorschle @ 09.10.2013, 16:23) *
... war geschätzt....es können auch 50 Meter gewesen sein, ....


wallbash.gif

Ein zweiter Münchhausen hier im Forum crybaby.gif

Mag jemand mal nachrechnen, wieviele Meter man zurücklegen muss, um alleine mit der Hangabtriebkraft von 45 km/h auf jenseits der 100 zu kommen unsure.gif ?

Nachrechnen kann ich es nicht, aaaber bei mir war damals ™ so. Wir fuhren mit sehr sportlichen Fahrrädern (28" Mountainbike Rahmen, Gabelfederung, Deore Ausstattung) knapp eine Stunde bergauf. Aufgrund unseres Fittnessgrades haben wir irgendwann aufgegeben und sind den Berg wieder herunter gefahren. Für die knapp 5 km zurück brauchte ich dann ca. 3 bis 4 Minuten und das maximale Tempo incl. Treten war dann bei etwas über 85 laut Tacho. Schneller ging einfach nicht mehr. Gefälle war reichlich vorhanden, es handelte sich um die Zu/ Abfahrt zum Skigebiet Kronplatz in Südtirol.


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ilam
Beitrag 09.10.2013, 16:23
Beitrag #23099


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Zitat (Schorschle @ 09.10.2013, 15:23) *
Das war geschätzt ich konnte es leider nicht messen, es können auch 50 Meter gewesen sein, aber nicht mehr.


Was kommt raus, wenn wir noch länger nachfragen? laugh2.gif

http://www.youtube.com/watch?v=6RexQLrcqwc
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oscar_the_grouch
Beitrag 09.10.2013, 17:18
Beitrag #23100


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 09.10.2013, 14:23) *
dann blitzartig: Das ist gar kein Taxi no.gif


boa ist das fies! ist das erlaubt ?

Zitat (mir @ 09.10.2013, 14:33) *
"NEIN!!!"

Aber warum so garstig, ein "Ja, aber ich mag nicht" hätte vollkommen genügt. tongue.gif


Warum heiß ich wohl oscar THE GROUCH?! und ich dachte DU wärest einer der cleveren hier im VP...... tongue.gif

Zitat (columbo @ 09.10.2013, 16:32) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 08.10.2013, 16:08) *
(...)
"columbos persönliche Freunde"
(...)


Wieso das denn?
Klingt so, als sei das ein Freund aller Autofahrer gewesen...


Weil du die AuffahrSchrippen und ähnliches SV-intellektuell herausgefordertes Volk doch immer anziehst. wavey.gif
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