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> Trunkenheitsfahrt insbesondere Abstinznachweise, Bitte um hilfreiche Beiträge zum o.g. Thema
Verkehrsfrage_2025
Beitrag 08.08.2025, 14:10
Beitrag #1


Neuling


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Hallo an alle Forenmitglieder,


zunächsteinmal ..ich bin neu hier. rolleyes.gif

Ich freue mich dem Forum beizutreten und habe natürlich auch einen Grund warum ich mich angemeldet habe.

Aktuell schwebt mir so ein theoretisches Beispiel im Kopf herum was ich einmal näher erläutern möchte in der Hoffnung die ein oder andere Antwort zu bekommen.

Nehmen Wir theoretisch an..

Trunkenheitsfahrt 1,x Promille
9 - 12 Monate Sperrzeit
MPU

Wenn der ganze Procedere Polizei Brief , Akteneinsicht Anwalt, Brief Staatsanwaltschaft , anwaltliche Beratung , Gerichtsverhandlung , endgültiges Strafmaß und MPU festgelegt würde..

..fallen ja vermutlich mehrere Alkohol Abstinenznachweise Urin/Haar an


Dann kommt theoretisch noch die Annahme hinzu das vor 5-6 Jahre eine Ordnungswidrigkeit 1,1 Nano Gramm THC + MPU verhängt würde..


Wird dann aufgrund der im Beispiel angeführten Trunkenheitsfahrt befinden mehreren Abstinenznachweise " nur" auf Alkohol oder auch auf THC andere Drogen getestet .

Und die Frage ob man dann noch nichtmals eine 0,33 l Feierabendbier trinken dürfte um die geforderten Blutwerte bei den Abstinenznachweisen nicht zu überschreiten.

Ich hoffe ich habe meine theoretische Fragestellung korrekt und verständlich formuliert und es wäre schön hier einige gute Beiträge zu
lesen.

Don't Drink & Drive !


Gruß

Newbee

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Q-Treiberin
Beitrag 08.08.2025, 14:52
Beitrag #2


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Am besten Du schreibst in der „Ich-Form“ (ich denke dass es um Dich geht), schreibst Zeiträume, Promillewerte, Ausfallerscheinungen etc. auf, dann können wir auch helfen.

Ein Herumspekulieren ist eher kontraproduktiv… für alle, Dich und auch die Helferlein!


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Hornblower
Beitrag 08.08.2025, 17:48
Beitrag #3


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Zitat (Verkehrsfrage_2025 @ 08.08.2025, 15:10) *
Und die Frage ob man dann noch nichtmals eine 0,33 l Feierabendbier trinken dürfte um die geforderten Blutwerte bei den Abstinenznachweisen nicht zu überschreiten.


Was genau verstehst Du unter "Abstinenz" und "Abstinenznachweis"? think.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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corneliusrufus
Beitrag 08.08.2025, 20:13
Beitrag #4


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Hallo Verkehrsfrage_2025, dann sollte ich praktischerweise deine theoretische Frage erst dann beantworten, wenn sie praktisch = praxisrelevant wird?

Wie würde ein Gutachter die Fakten bewerten, wenn er sie so umfangreich wie hier kennen würde? Nun, da ist @Verkehrsfrage_2025, der mit Cannabis das (damalige) recht eingehalten hat. Der dann einige Jahre später nochmals meinte, das Recht nun mit Alkohol zu unterlaufen. Und der es sogar ein drittes Mal probieren möchte, indem er Abstinenznachweise zu unterlaufen sucht?

Obiger Gutachter würde weiter denken, was liegt @Verkehrsfrage_2025 denn so am Konsum, dass er es in einer Weise tut, die sich mit einer motorisierten Verkehrsteilnahme nicht mehr verbinden lässt? Dessen Frage gebe ich an Dich weiter, @Verkehrsfrage_2025.

Ergänzt um meine Frage, was verbindest Du mit den Begriffen Abstinenz und Abstinenznachweis?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Verkehrsfrage_2025
Beitrag 08.08.2025, 21:11
Beitrag #5


Neuling


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Danke fur Eure Antworten.

Ja ist schon richtig rolleyes.gif , theoretisch ist es praktisch aber praktisch alles einfach noch in der Schwebe.

Brenne auf den Ausgang. Macht wohl wirklich mehr Sinn wenn ich zu einem späteren Zeitpunkt nochmal schreibe. Aber dann habe ich es ja eh Schwarz auf weiß.

Ich sehe hier im Antwortfeld leider die Mitgliedernamen nicht:

Ausfallerscheinungen ja
Wahrscheinlich 1,4 - 1,8 Promille
Abstinenznachweise als Bedingung den Führerschein nach 9 - 12 Monaten wiederzubekommen MPU lastig (Nur Alkohol oder auch THC?)
Ja es geht leider um mich crybaby.gif also ICH wink.gif

Danke!

Schönes Wochenende


Newbee

@Corneliusrufus

unterlaufen ist gut whistling.gif - aber stimmt natürlich.

Obwohl ich zwischen dem Feiarabendbierchen auf der Couch und der Wagen in der Garage und einer Rauschfahrt volle Kanne mit etwas 1,6 Promille doch nochmal einen Unterschied sehe. cool.gif

Sollte ich die Abstinenznachweise nur mit völliger Alkoholabstinenz bestehen würde ich das auch die entsprechende Zeit so durchziehen.

Offen gesagt fehlt mir mein Führerschein schon sad.gif

Lg

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corneliusrufus
Beitrag 08.08.2025, 23:52
Beitrag #6


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Wenn Dein Drang zum Rausch entsprechend groß ist, dann bist Du abstinenzpflichtig. Damit hülfe es Dir kaum, eine Abstinenz nur bis zur MPU durchzuhalten ... Wo Du stehst, muss zwar noch festgestellt werden, jedoch zweimal MPU spricht schon eine Sprache. Mit fällt der Satz aus den BuK (den Beurteilungskriterien einer MPU) ein, aus der Lerngeschichte ergibt sich ...

Von daher wäre es schon gut, wenn Du Dich frühzeitig mit der zu erwartenden Entscheidung befasst, lieber Konsum mit Entspannung und/oder Party oder eine automobile Mobilität. Ich gebe Dir die Information, unter der Annahme, du bist nur bis zur MPU abstinent, so wäre selbst bei für Dich positiver Begutachtung die neue FE wegen deines weiteren Verhaltens gefährdet. Bei der nun anstehenden MPU könntest du statistisch gesprochen auf Widersehen sagen statt Tschüß.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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DummerCityPanzer
Beitrag 09.08.2025, 03:29
Beitrag #7


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Mit deiner jetzigen Einstellung zum Thema Alkohol läufst Du immer Gefahr eine MPU/Abhängigkeit zu Buchen.

Zum Feierabendbier, warum möchtest Du es alleine Zuhause trinken, kannst Du anders nicht abschalten?
Dann lieber gemeinsam mit den Kollegen ein alk.-freies aber dass hat nicht die selbe Wirkung, richtig?

Die MPU bzw. der Weg zu ihr ist eine Chance sich zu ändern, darüber nachzudenken was ist falsch gelaufen, was muss ich ändern/auf welche Bekanntschaften kann ich verzichten.

Müsstest Du eigentlich wissen wenn Du es schon mal durchgemacht hast.

Die Abstinenz ist freiwillig, niemand zwingt Dich, es gibt auch die sogenannten Selbstheiler welche es dann ohne Nachweise darlegen aber sehe ich bei deiner Einstellung/Argumentation nicht.


--------------------
Nie kłam, kochanie!
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Verkehrsfrage_2025
Beitrag 22.08.2025, 20:08
Beitrag #8


Neuling


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Vielen Dank erneut für Eure Antworten.

Um ein klares Signal zu setzen für Staatsanwaltschaft und MPU Prüfer:

Ich werde eine Alkohol-Therapie machen um das ganze Ernsthaft anzugehen. Meinen Führerschein will ich zurück. Also muß ich auch etwas dafür tun. Bis dahin bleibt der Wagen erstmal stehen

lg

Verkehrsfrage_2025
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Fietser
Beitrag 22.08.2025, 20:36
Beitrag #9


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Hallo Verkehrsfrage_2025,


Dein Problem anzugehen ist eine gute Idee... jedoch ein Gedankenanstoß...

Die Motivation deiner Alkohol-Therapie oder zumindest der Aufarbeitung deines augenscheinlich problematischen Konsums sollte nicht nur die sein, deinen Führerschein zurückzuerhalten, sondern dein Leben zu ändern, dein Konsumverhalten sehr deutlich zu ändern, um infolgedessen deine Lebensqualität, sein Sozialleben, und auf Dauer auch deine Gesundheit zu verbessern....
Der Führerschein ist da doch im Vergleich das am wenigsten Relevante...
und die Erfahrung hier zeigt... nur für den Führerschein temporär sein Konsumverhalten anpassen.. geht oftmals schief... manchmal direkt, manchmal auch etwas später....

Fürs Erste... was kannst tun...
lese dich gerne hier im Forum etwas ein, es gibt hier sehr viele Mitforisten, die an einem ähnlichen Punkt standen, oder stehen, wie der, an dem du dich gerade befindest... darüber hinaus denke ich, es kann sicher nicht schaden, dein Konsumverhalten einmal objektiv von einem Außenstehenden Einschätzen zu lassen, so dass du auch in etwa weißt, wo du stehst. Hierfür bieten sich die Suchtberatungsstellen der Caritas, Diakonie u.ä. an (was nicht heißen soll, dass du süchtig wärst, die Mechanismen und Auslöser sind aber zumindest sehr ähnlich), hier findest du kostengünstige Anlaufstellen mit wirklichen Fachleuten, die vielfach selbst für den späteren Zeitpunkt auch entsprechende MPU-Vorbereitungen im Programm haben... schau einfach mal, was es da in deiner Nähe an Möglichkeiten gibt...

Aber fürs Erste... Clean und nüchtern sein & bleiben, Abstinenznachweismöglichkeiten und mögliche Labore / MPIs in deiner Nähe recherchieren, und schon einmal mit den Nachweisen beginnen, um nicht unnötig Zeit zu verlieren...

Ist dir bewusst, was du in der kommenden Zeit (jedenfalls rein auf eine MPU bezogen, das überschneidet sich jedoch in vielen Teilen mit den anderen, oben genannten Bereichen) leisten musst, und was von dir erwartet wird..?
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corneliusrufus
Beitrag 22.08.2025, 20:40
Beitrag #10


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Gut, @Verkehrsfrage_2025! Damit bist Du zwei Schritte weiter. Einmal, indem Du eine Antialkoholtherapie anstrebst, diese willst. Dann einmal, weil Du Dich gegenwärtig gegen Alkohol entschieden hast.

So, nun gehen wir einen Schritt weiter. Dir ist Deine FE, dein FS, ja viel wert. Ist er auch. Ist er es Dir auch nach der MPU? Da wirst Du wohl ja-sagen. Nun die Frage, wenn dazu auch dann kein Alkohol mehr getrunken werden soll, willst Du das, weil Dir die FE so viel wert ist? Also dauerhaft abstinent sein?

Einige Gründe, die dafür wesentlich sind, erfährst Du in der Therapie. Umgekehrt, so ein gefestigter Entschluss erleichtert als Selbstbeschränkung und gelebte Verzichtserklärung auch die Therapie. Magst Du Dich darauf einlassen, @Verkehrsfrage_2025?

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Verkehrsfrage_2025
Beitrag 31.08.2025, 22:27
Beitrag #11


Neuling


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Hallo Fietser, Hallo Cornelius,

vielen Dank für Eure Anteilnahme / Hinweise.

Ich sehe ein, dass es in meiner Situation nicht nur um meinen Führerschein gehen sollte, sondern um eine Änderung meines Lebens- Stiles.
Konkret im Umgang mit Alkohol/ Drogen grundsätzlich.
Ich weiß seit langem, dass mein kritischer Konsum Ausdruck einer langenjahrer Depression ist .
Ich habe mich quasi seit rund 10 Jahren zu einem workAlcoholic entwickelt.
Ich Sehne mich jedoch im tiefsten Inneren nach dem wirklichen Zauber des Lebens.
Die Reha - Beantragung läuft. Jedoch ist ein zweites Gespräch mit meiner Hausärztin nötig um den Inhalt anzupassen, so dass der Reha-Antrag im besten Falle im ersten Anlauf von der DRV genehmigt wird. Einen Termin bei einer Suchtberatungsstelle (+Sozialbericht) habe ich auch.

Ich begreife, dass ich in Deutschland lebe und es grundsätzlich Unterstützung für Abhängigkeitskranke gibt, allerdings muß man sich als Abhängigkeitskranker auch seiner Situation bewußt sein, Einsichtig sein, formale Hürden nehmen und darf das Grundproblem nicht mit der Komfortzone "FS" verwechseln.

Ich weiß das ich aufgrund der anstehenden Abstzinenznachweise besser ist gleich mit dem Trinken aufhören, um möglichst wenig Zeit zu verlieren. Allerdings kann ich das momentan nicht, weil der Reha-Antrag noch nicht eingereicht/genehmigt wurde und ich auf das Strafmaß der Staatsanwaltschaft/Führerscheinstelle warte. Sollte ich vorbestraft werden (ab 91Tagesätze) kann ich meinen 10 jährigen Job an den Nagel hängen.

Ich habe auch das Gefühl das die Arztpraxis nur will das ich eine Therapie mache, wenn ich es wirklich will. Ist ein bisschen so wie Spießrutenlauf und ich mußte das ganze Szenario noch einmal durchgehen in einem Moment in dem ich vergleichsweise Nüchtern war.

These are the bad Times.


Aber alles hat etwas Gutes.
Ich hätte bei meiner Trunkenheitsfahrt ja auch jemanden überfahren können.
Allerdings wäre es auch schlimm gewesen, wenn ich jetzt mein Leben lang Alkoholiker geblieben wäre, nur weil der Job läuft, ich mein Alkoholproblem nicht hätte ändern wollen und ich auch im Straßenverkehrunentdeckt geblieben wäre.

Ich versuche die ganze Situation möglichst positiv zu sehen, obwohl ich derzeit wirklich leide.

Aber ich habe Hoffnung und ich spüre Willenskraft.

Vielen Dank erneut für Eure Beiträge.
Es tut gut in einer solchen schwierigen Lage etwas objektiven Input von Euch hier im Forum zu bekommen.

lg
Verkehrsfrage_2025
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corneliusrufus
Beitrag 31.08.2025, 23:23
Beitrag #12


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Zitat (Verkehrsfrage_2025 @ 31.08.2025, 23:27) *
Ich weiß das ich aufgrund der anstehenden Abstzinenznachweise besser ist gleich mit dem Trinken aufhören, um möglichst wenig Zeit zu verlieren. Allerdings kann ich das momentan nicht, weil der Reha-Antrag noch nicht eingereicht/genehmigt wurde und ich auf das Strafmaß der Staatsanwaltschaft/Führerscheinstelle warte. Sollte ich vorbestraft werden (ab 91Tagesätze) kann ich meinen 10 jährigen Job an den Nagel hängen.

Beide Themen erschließen sich mir nicht ohne weiteres. Heutzutage wird zum Antritt der Entwöhnungstherapie erwartet, dass Du keinen Alkohol mehr trinkst. Und das schon einige Zeit. (Dieses muss ich ja nicht begrüßen. Doch ich verstehe die dahinterstehende Begründung.) Damit machst Du es Dir nur schwerer, wenn Du weiter konsumierst. Dein Antrag auf Reha geht bei der DRV durch, wenn die Diagnose Abhängigkeit feststeht. Sogar Du selbst dürftest wie könntest den Antrag stellen. Mit Arzt ist natürlich besser.

Von daher spreche mit deiner Hausärztin und vermittele ihr den Eindruck und schenke ihr die Überzeugung, dass Du eine entsprechende Reha möchtest, da Du von dieser überzeugt bist. Beim abstinent werden und bleiben helfen einschlägige SHG, wie beispielsweise die AA (Anonyme Alkoholiker). Auch hier, Du must wollen, den Kontakt machen, dorthin gehen.

Das andere Thema ist der Job. Ich kann Dir nicht sagen, was die StA oder das Strafgericht für Pläne haben. Ich kann Dir jedoch sagen, dass das Strafmaß nicht zuletzt durch das nachtatverhalten beeinflusst wird. Dazu gehört, ob Du Dir qualifizierte Hilfe gesucht hast, diese nachweisen kannst und darüber beiden das mitteilst. Darf ich fragen welchem Beruf Du nachgehst? Dann kann oftmals das Strafmaß in der Anzahl der Tagessätze gegen eine längere Sperrfrist getauscht werden. Die mögliche Härte eines Strafmaßes von über 90 TS solltest Du ebenso formulieren und beiden mitteilen. Gegebenenfalls lohnt dazu ein RA. Der Rest ist es Standard, ob mit oder ohne Anwalt.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Verkehrsfrage_2025
Beitrag 19.10.2025, 11:51
Beitrag #13


Neuling


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Hi zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten.

Einen Entzug habe ich jetzt gemacht und bin seit dem clean.
Des Weiteren ist eine Entwöhnungs-Reha über die DRV beantragt.

Morgen habe ich das Telefonat mit meinem Anwalt der mittlerweile die Ermittlungsakte hat.

Da die anfängliche anwaltliche Beratung meine Verkehrsrechtschutzversicherung bezahlt hat bin ich gespannt was Sie mir morgen anbieten wird oder ob das alles als 08/15 Versicherungsfall pauschal abgehandelt wird.

Bei mir geht's ja um Trunkenheitsfahrt + Wiederstand Vollstreckungsbeamte + Bedrohung.

Eine Vorbestrafung will ich auf jeden vermeiden also 90 Tagessätze +.

Ich bereue die ganze Sache wirklich.

Gruß

Verkehrsfrage


@Cornelius @Fietser

ich habe mir nochmal Eure Beiträge durchgelesen. Das stehen wirklich hilfreiche Tipps/Gedankenanstöße drin.

Danke Euch !!

lg
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corneliusrufus
Beitrag 19.10.2025, 19:49
Beitrag #14


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Gerne, wavey.gif! Eine SHG hilft nun bis zur Reha als Langzeitentwöhnungstherapie abstinent zu bleiben. Sie hilft auch so, Last des Alltags wenigstens aussprechen zu können. Oftmals finden sich dann auch Wege und Lösungen. Und sie hilft doch sehr, sich an das gemeinsame Thema und seine Gründe zu erinnern, die Abstinenz, bevor ein neues Drama beginnt.

Also, viel Gesprächserfolg beim Anwalt. Bin gespannt, was Du da berichtest.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.10.2025 - 07:39